fantasy-pc-1993-geschwaerzt

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Bitte die Indizierungsentscheidungen für folgende Medien

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Eure
Sachverhalt

Das Computertextprogramm "Fantasy" wurde 1988 unter dem Label "Soft Stuff" in
den USA entwickelt. Es handelt sich dabei um eine Art Shareware-Programm
(User-Supported-Software), das heißt, dem Nutzer ist die Vervielfältigung zu
nicht kommerziellen Zwecken erlaubt, sofern er an den Hersteller ein geringes
Entgeld entrichtet. "Fantasy" wird auf dem deutschen Markt überwiegend über den
einschlägigen Software-Versandhandel vertrieben, so auch über die in Deizisau
ansässige Firma Grünter. Der Preis kann mit durchschnittlich DM 2,-- veran-
schlagt werden.

Das Textprogramm ist in einer auf den IBM-kompatiblen PC zugeschnittenen Disket-
tenversion erhältlich. Zum Abrufen benötigt man lediglich das Grundgerät.-

Das Stadtjugendamt Bonn beantragt die Indizierung des Computertextprogrammes, da
sein Inhalt pornographisch i.S.v. 88 6 Nr. 3 GjS, 184 I StGB sei. Zur Begründung
wird im wesentlichen folgendes ausgeführt:

"Die Merkmale für Pornographie liegen offen zutage. Beliebige Akteure ohne jeden
personalen Bezug kopulieren ununterbrochen. Ständige Wiederholungen, Drastik be-
zeugen den rein stimulativen Charakter der Texte.

Erschwerend kommt hinzu: Der Phantasie sind keine Grenzen gesetzt, bis hin zum
strafrechtlichen Aspekt, wenn simuliert werden kann, daß ein zwölfjähriges Mäd-
chen mit allen Wassern sexueller Raffinesse bis hin zum 69er- und Analverkehr
mit einem Erwachsenen kopuliert oder daß ein junger Schüler in gleichermaßen
drastischer Form von seiner sexhungrigen Lehrerin benutzt wird."

Unter Bezugnahme auf die sowohl ausführlichen als auch zutreffenden Angaben des
Antragstellers kann der Inhalt des Computertextprogrammes im wesentlichen wie
folgt dargestellt werden:

Unter den Namen "Fantasy" verbirgt sich ein in englischer Sprache verfaßtes,

reines Textprogramm. Dieses richtet sich ausschließlich an potentielle männliche

Nutzer, was schon in der Eingangssequenz anhand einer tabellarischen Auflistung

der insgesamt 8 abrufbaren Spielszenarien verdeutlicht wird: Dem Spieler. steht

es frei wahlweise die Rolle eines Mannes oder Jungen zu übernehmen und :in dieser

je nach Wunsch mit den Partnern "Woman", "Girl", "Man" oder "Boy" in sexuelle

Interaktion zu treten. Nach erfolgter Wahl müssen vor dem Eintritt in das

eigentliche Spielszenario die übernommene eigene Rolle sowie die des Partners

durch folgende Angaben konkretisiert werden:

- Name '

- Alter (wobei dieses im Fall von Gir1/Boy, worauf das Programm bei Fehlangaben
hinweist, zwischen 8 und 14 Jahren liegen muß)

- Größe bzw. Maße des Partners (sofern weiblich: Brust- und Gesäßumfang; sofern
männlich: Länge des Penis im normalen bzw. errigiertem Stand)

- ist Sie bzw. Er Jungfrau?

- Eingabe wesentlicher Persönlichkeitscharakteristika des Partners, mittels
Auswahl verschiedener vom Programm zur Verfügung gestellter Adjektive

- Subjektive Einschätzung der Persönlichkeit/des Körpers sowie

- der partnerbezogenen Gefühle des Gegenübers, jeweils mit Hilfe eines frei
formulierbaren Termini

- Angabe zur Größe des eigenen Genitals

- Handelt es sich bei dem derart konkretisierten Partner um einen real existie-
renden oder imaginativen?

Sinn und Zweck dieses Fragenkatologes enthüllt insbesondere die letzte der er-
forderlichen Angaben. Durch jene vorab erfolgende aktive Imagination, soll an-
stelle einer mehr oder weniger passiven Rezeption des gedruckten Textes ein
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ie

möglichst hoher Grad an Involviertheit in das jeweilige Szenario gefördert wer-
den. So erhält der Nutzer, worauf er explizit hingewiesen wird, die Möglichkeit
den zu wählenden Partner einer real existierenden Person nachzuempfinden. Die
von ihm gemachten Angaben zur. Person werden in den nachfolgenden Text einbe-
zogen. Dieses scheint aufgrund der Tatsache, daß das Programmschema auch Kinder
(zwischen 8 bis 16 Jahren) als potentielle Partner zur Verfügung stellt beson-
ders bedenklich.

Mit vollständiger Beantwortung dieses Fragenkataloges steigt der Nutzer automa-
tisch in das vorab gewählte. Szenario ein. Der Inhalt der Szenarien gestaltet
sich im wesentlichen wie folgt:

Szenario 1 (Man/Woman)
Der männliche Nutzer,. in jedem der Szenarien in der zweiten Person Singular be-
nannt masturbiert, wohl wissend, daß er. dabei von einem weiblichen Wesen mittels
eines Feldstechers beobachtet wird. In seinem Hotelzimmer kommt es anschließend
zu extensiven sexuellen Handlungen (Fellatio/Penetration des männlichen Anus)
deren Höhepunkt der Nutzer mittels Auswahl aus einer vorgegebenen Liste mög-
licher Tätigkeiten selber bestimmen kann. Neben Analverkehr, wechselseitigem
Oralverkehr usw. ist unter anderem die Kategorie "Fistfuck" (Penetration der
Vagina mittels einer Faust) wählbar.

Szenario 2 (Man/Gir1)

Der männliche Nutzer wird mit der Betreuung der kranken, je nach Angaben 8 bis
16jährigen Tochter seiner Nachbarn betraut. Als das Mädchen in kindlicher Neu-
gier sein Genital berührt, nutzt er dieses zur Einleitung weiterer extensiver
sexueller Interaktionen (wechselseitige orale Stimulation, Koitus, Analverkehr
etc.). Die detaildrastische, in vulgärem Sexualjargon formulierte Beschreibung,
rekurriert dabei permanent auf. die kindliche, jungfräuliche Unschuld des Mäd-
chens ("little virgin cunt"/"innocent childhood"/"thin haird cunt"), suggeriert
jedoch gleichzeitig daß die beschriebenen sexuellen Interaktionen diesem zur
sexuellen Stimulanz bzw. Befriedigung gereichen.

‘Szenario 3: (Man/Man)

Zwei langjährige Freunde leben in einem Hotelzimmer ihre das andere Geschlecht
betreffende Neugierde durch wechselseitige oral-genitale- sowie oral-anale-Sti-
mulationen mit darauffolgendem Analverkehr aus.

‚Szenario 4 (Man/Boy) .

Der, je nach Angaben 8. bis 16jährige Nachbars junge bietet sich zum Rasenmähen
an, nimmt danach das Angebot den Swimmingpool benutzen zu können dankend an. Im
Pool kommt'es zu detailliert beschriebenen genitalen und analen Stimulationen
des Jungen. Der Programmnutzer kann weitere Aktionen durch eine entsprechende:
Antwort auf die Frage: "What would you like to do now?" bestimmen. Eine der mög-
lichen Eingaben lautet z.B. "Suck his cock". Auf Vorschlag des Jungen betritt
man das Innere des .Hauses, wo man diesem nach Wahl alkoholische oder nicht alko-
holische Getränke verabreicht. Im ersten. Fall erbricht das Gegenüber, begibt
sich auf den Weg heimwärts,. das Szenario endet mit Bedenken des Mannes von dem
Kind denunziert zu werden. Im zweiten Fall folgt eine detaillierte Beschreibung
der .vom Spieler gewünschten oral-genitalen-Stimulationen.

Szenario 5 (Boy/Woman)

In der Person eines 8 bis 16jährigen Schülers wird der Programmnutzer im An-

schluß an eine Schulstunde mit dem unbekleideten Genital seiner Lehrerin kon-
frontiert. Die Pädagogin droht dem Jungen mit Denunziation, obwohl sie selber
ihre Exhibition planvoll inszeniert hatte. Als eine Art Sündenablaß soll sich
der Minderjährige im Hause der Lehrerin säubernd betätigen. Schon die Fahrt
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dorthin nutzt diese zur ausgiebigen Fellation ihres Schülers. Im Haus selber
finden variantenreiche Formen der Sexualbetätigung ihre Fortsetzung: Cunnilin-
gus, exhibitionistische Masturbationen, Fellatio, oral-anale-Stimulation, Ge-
schlechtsverkehr etc.; wobei der Knabe, seiner sexuellen Erregung erliegend,
seine passive Rolle zunehmend aufgibt.

Szenario 6 (Boy/Girl)

Als eine Cousine zur Betreuung dreier Mädchen, von denen das jüngste 4 Jahre alt
ist, abgestellt wird bittet sie den 8 bis l6jährigen Stellvertreter des Pro-
grammnutzers um Begleitung. Sie entkleidet die Mädchen vor den Augen des Cou-
sins, nachdem sie ihnen das Versprechen abgenommen hat, niemandem von den Ge-
schehnissen zu erzählen. Zur Partnerin des Jungen wird ein ebenfalls 8 - 16jäh-
riges Mädchen bestimmt, das sich in der Abgeschiedenheit eines Schlafzimmers zu
"Doktor spielen" bereithalten soll. Der Order des Jungen folgend masturbiert ihn
das Mädchen bis zur Ejakulation. Die detaillierte Beschreibung rekurriert dabei
permanent auf die körperlichen Vorzüge des entkleideten kindlichen Körpers.

Die sexuelle Interaktion setzt sich in einer Badewanne fort. Dort manipuliert
der Stellvertreter des Programmnutzers die Genitalien der vierjährigen Schwester
seiner "Partnerin", während diese ihn abwechselnd sowohl genital als auch anal
stimuliert. Es folgt die manuelle Penetration der Genitalien der älteren, die :
sich dann jedoch letztendlich dem von ihr geforderten Geschlechtsverkehr ver-
weigert. Die hereinplatzende Cousine begleitet das Szenario durch masturbato-
rische Tätigkeiten, fordert zudem das ältere Mädchen auf, den Akteur zu fella-
tionieren, was dann auch geschieht. Dabei fixiert der männliche Protagonist den
Kopf des Mädchens derart, daß er den Mund nach eigenem Rythmus koitieren kann,
während die vierjährige seine Testikel manuell stimuliert. Nachdem sowohl die
Cousine als auch der männliche Akteur ihre sexuellen Gelüste gesättigt haben,
beschließt man auch das nächste Babysitting gemeinsam zu bestreiten.

Szenario 7 (Boy/Man)

Hier schlüpft der Programmnutzer in die Rolle eines wiederum 8 bis 16jährigen
Zeitungsjungen, dem von einem nächsten männlichen Kunden 100 Pfund für die Tä-
tigkeiten eines nachmittags angeboten werden. Er habe einen Kunden, der ihm die
vierfache Summe für die Videoaufzeichnung eines masturbierenden Jungen zahle.
Mit Verdoppeln des angebotenen Honorares läßt sich der Junge zur Besichtigung
des Schlafzimmers und der dort installierten Videokamera überreden. Dort schlägt
der Kunde nocheinmal 100 Pfund auf, bietet zudem an sich zu entkleiden um die
Schamgefühle des Jungen zu mildern. Als dann verschließt er die Tür mit den Wor-
ten: "I didn't want to get tough, but I'm going to have to show you what you're
missing". Trotz Weigerung des Jungen wirft er diesen auf das Bett wo er dessen
Handgelenke, mit einem Lederband zusammengeschnürt, an das Kopfende des Bettes
fesselt. Die Videokamera wird derart fixiert, daß das Bett auf dem dazugehörigen
Monitor sichtbar wird. Der Angst und dem Widerstand des Gefesselten begegnet der
Erwachsene mit der Drohung Kopien des Videotapes an sämtliche Freunde zu ver-
teilen, sollten Einzelheiten der nun folgenden Geschehnisse nach außen dringen.
Der Junge bietet winselnd ihn nicht zu verletzen, erfährt das dieses nicht dem
Vorhaben seines Peinigers entspricht, dieser wolle lediglich "gute Gefühle" in
ihm wecken. Die nun folgende Entkleidung des kindlichen Körpers wird detailliert
beschrieben, nicht ohne den Verweis, daß dieser sich nach wie vor, da gefesselt,
in einem Zustand der Wehrlosigkeit befindet und insofern der Gnade seines Gegen-
übers ausgeliefert ist. Mit der nun beginnenden manuellen Stimulation der Geni-
talien des Jungen wendet sich das Blatt. Dieser zeigt sich von derart ungewohn-
ten körperlichen Wohlgefühlen positiv überrascht, was, neben eindeutigen Aus-
sagen in diese Richtung, eine Errektion bescheinigt. Die weitere Stimulation,
beispielsweise der Brustwarzen des Knaben, wird positiv gefärbt, mit Verweisen
auf das zärtliche und sanfte Vorgehen des Erwachsenen beschrieben. Selbst als
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gar

der Erwachsene in sadistisch anmutender Manier zwei mit einer Kette verbundene,
wäschek lammerähnliche Instrumente an den Brustwarzen des Jungen befestigt, er-
lebt dieser jenes als unvorstellbar angenehm. Sein Gegenüber bereitet ihn in un-
mißverständlicher, eindeutiger Form auf die nun folgenden Geschehnisse vor. Als
Gegenleistung für die versprochenen 300 Pfund gesteht er sich ein Verfügungs-
recht über "that nice little ass" zu. Der Junge habe ihn in umgekehrter Rollen-
verteilung ebenfalls dementsprechend zu bedienen. Während er sich vollständig
‘entkleidet, zieht er kurz an der Kette, die die Brustwarzen des Jungen mitein-
ander verbindet, diesem derart einen Seufzer der Lust entlockend. Es folgt eine
detailgetreue, episch breite Beschreibung der nun folgenden variantenreichen
sexuellen Interaktionen: Aneinanderreiben der Genitalien um vollständie Errek-
tion zu erlangen, orale Stimulation der Brustwarzen des jüngeren, der sich von
diesem Zeitpunkt an aktiv an die Geschehnisse beteiligt usw.. Dem Heranwachsen-
den bereitet nun selbst die Vorstellung gefesselt Gnade und Gefälligkeit seines
Gegenübers ausgeliefert zu sein ein Lustgefühl.

Während der nun folgenden Fellation fordert der Erwachsene fortwährend verbale
Bestätigungen seines .Tuns, die er in direkter. Rede angeführt auch erhält. De-
tailliert beschrieben wird weiterhin das Wonnegefühl, daß er dem Jungen derart
bereitet. Ebenfalls mit Lederschnüren werden dessen Knie derart gefesselt und am
Kopfende des Bettes befestigt, daß die Beine in einem zwanghaft gespreizten- Zu-.
stand fixiert werden und der Genitalbereich des Jungen dem älteren zur Erfüllung
.jedweger Wünsche bereitsteht. Anflüge von Angst des letzteren werden von körper-
lichen Sensationen der fortgesetzten Fellation beseitigt. In Vorbereitung auf
einen analen Koitus erfolgt die orale Stimulation und Penetration des jugendli-
chen Anus. Die Wonnegefühle des Heranwachsenden steigern sich derart, daß er
bereit ist auf das in Aussicht gestellte Geld zu verzichten, möge er nur weiter
derart bearbeitet werden. Es folgt eine detaillierte Beschreibung des analen
Verkehrs, während der der Koitierte das Geschehen mit expliziten pornographi-
schen Aufforderungen kommentiert. Mit der Ejakulation ‘des ersteren erfolgt eine
Wiederholung der Szene in umgekehrter Rollenverteilung: Wieder erfahren orale
Genitalstimulationen, die anale Penetration usw. eine eingehende Schilderung.
Zur sexuellen Befriedigung gelangt, gesteht der jüngere überrascht, daß er wide
Erwarten den analen Koitus genossen habe und das dieser ihm bewiesen habe, der-
artigen Sexualverkehr zu mögen. Abschließend gesteht der Zeitungskunde, daß die
Videoaufzeichnung lediglich für den eigenen Gebrauch bestimmt seien und er nicht
der erste Zeitungsjunge sei, mit dem er derartige Aktivitäten genossen habe. Der
Aufforderung des Jungen ihm weitere Bänder vorzuführen verweigert er sich, was
ihm wohl zuguterletzt noch einen Anstrich. von Aufrichtigkeit geben soll. Beim
gemeinsamen Konsum der eigenproduzierten Videoaufzeichnung setzen die beiden
Protagonisten ihres sexuellen Aktivitäten fort, wobei der Junge den stimulieren-
den Charakter derartiger "pornographischer Aufzeichnungen" erkennt und sich ab-
schließend wünscht, auf mehr Zeitungsabonnenten der Art seines Gegenübers zu
treffen.

- Szenario 8 (Boy/Boy)
Zwei Freunde und Nachbarn, beide im Alter zwischen 8 und 16 Jahren, verbringen
gemeinsam einen Nachmittag im Schlafzimmer des einen: Rauchend und Fotos gerade
konsumierter Herrenmagazine in Erinnerung rufend. Gemeinsam beschließt man, daß
"Tickle Game" zu initiieren, ein wie man erfährt, unschuldiges Spiel Heran-
wachsender, in das beide von einem älteren Cousin eingeführt wurden: Der nackte
Körper des anderen darf so lange nach Wunsch bearbeitet werden bis dieser lacht.
Dann wechseln die Rollen. Einer der Jungen nutzt die spielerische Situation zur
ausgiebigen sowohl manuellen als auch oralen Stimulation des Genitals des Part-
ners. Gleiches erfolgt kurz darauf in umgekehrter Rollenverteilung, wobei. expli-
zit auf die sexuelle Unerfahrenheit der Jungen sowie ihre Angst vor Denunziation
als "Schwuler" verwiesen wird. Nach dem man sich gegenseitigen Schweigens ver-
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sichert hat, praktiziert man einen "69er". bis zur jeweiligen Ejakulation, wobei
die detaillierte Beschreibung des Vorganges durch pornographische Kommentierun-
gen in direkter Rede ergänzt wird.

Am Ende des "Spieles" steht beider Erkenntnis, daß es gar nicht so schlecht sei
Sex mit einem Jungen zu haben, wie man vermutet hätte. Man habe nun ein voll-
ständig anderes Verhältnis zu seinem Freund und sei sich so nahe gekommen wie
man sich eben nahe kommen könne.

Die Szenarien können, bei einem durchschnittlichen Umfang von 6 bis 8 DinA 4
Seiten, mittels eines IBM-kompatiblen Druckers in beliebiger Auflage vervielfäl-
tigt werden. Die derart entstehenden "pornographischen Manuskripte", stehen dem
Nutzer derart nicht nur jederzeitigen Verfügung, sie leisten zudem einer pro-
blemlosen Verbreitung des Computertextprogrammes Vorschub.

Die Verfahrensbeteiligte wurde form- und fristgerecht über die Absicht der Bun-
desprüfstelle, im vereinfachten Verfahren gemäß $ 15a Gjs zu entscheiden, unter-
richtet. Sie hat mitgeteilt, daß sie das Programm nicht mehr vertreibt.

Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt
- der Prüfakte und auf den des Computertextprogrammes, die Gegenstand des Ver-
fahrens waren, Bezug genommen. Den Mitgliedern des 3er-Gremiums wurde das Compu-
terspiel in seiner Gänze vorgeführt. Sie haben die Entscheidung sowie die Ent-
scheidungsbegründung in vorliegender Fassung gebilligt.

Gründe
Das Computertextprogramm "Fantasy" war antragsgemäß zu indizieren.

Sein Inhalt ist offenbar geeignet (8 15a I Gj$), Kinder und Jugendliche sozial-
ethisch zu desorientieren, wie das Tatbestandsmerkmal "sittlich.zu gefährden" in
8 1 Abs. 1 Satz 1 GjS nach ständiger Spruchpraxis der Bundesprüfstelle sowie
höchstrichterlicher Rechtsprechung auszulegen ist.

Der Inhalt des Computertextprogrammes ist pornographisch und damit nicht nur
jugendgefährdend, sondern offensichtlich schwer jugendgefährdend i.5.d. 88 6 Nr.
2 GjS, 184 I- StGB. Einzelne Abschnitte verstoßen darüber hinaus gegen den in $
184,3 St@B formulierten Straftatbestand der Kinderpornographie.

Eine Darstellung ist pornographisch i.S.v. 88 6 Nr. 2 GjS, 184 Abs. 1 StGB, weı.
sie unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in
grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund rückt und ihre objektive Gesamtten-
denz ausschließlich oder überwiegend nur auf das lüsterne Interesse des Betrach-
ters an sexuellen Dingen abzielt (vgl. BGHSt 23,44; Lenckner in:
a Kommentar zum Strafgesetzbuch, 21. Aufl., RdNr. 4 zu $ 184
StGB).

Die 8 Szenarien des verfahrensgegenständlichen Computertextprogrammes erfüllen
sämtliche Kriterien der oben wiedergegebenen Definition. Die in den verschiede-
nen Szenarien auftretenden Akteure verständigen sich ausnahmslos und ausschließ-
lich über sexuelle Interaktionen. Dabei werden von durchaus "gängigen" Praktiken
bis hin zur "Faust-Penetration-(fist-fucking)" sowie sadistisch gefärbten
"Stimulationen" alle nur erdenklichen Varianten des Sexualverkehrs abgespult.
Der rein stimulative Charakter der Programmtexte liegt durch die Art der übli-
chen pornographischen Prinzipien (vulgärsprachlicher Sexualjargon, detaildrasti-
sche Schilderungen, Prinzip der Reizeskalation etc.) folgenden Darstellung offen
zu tage.
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n,n

Darüber hinaus erfüllen Teile der Darstellungen den in $ 184,3 StGB formulierten
Straftatbestand der Kinderpornographie (Szenario 2/4/5/6/7/8). Mit der Kategorie
"Boy" bzw. "Girl" stellt das Programm dem Nutzer 6.bis 15jährige Heranwachsende
als Identifikationsobjekt bzw. potentiellen Sexualpartnern zur Verfügung. Die
hieraus folgenden Darstellungen variantenreicher Sexualbetätigungen mit bzw.
unter Kindern verherrlichen bzw. verharmlosen den sexuellen Mißbrauch von Kin-
dern zum alleinigen Zwecke der Stimulation potentiellen männlichen Nutzer. In
besonders krasser Weise verdeutlichen dies die Szenarien 6 und 7. In Szenario 6
stellt das Programm dem Nutzer (stellvertretend durch die Identifikationsfigur
"Boy"), unabhängig von seinen eigenen Angaben, ein vierfähriges Mädchen zum
Zwecke der genitalen Stimulation zur Verfügung. ‚In Szenario 7 wird ein männ-
licher Heranwachsender gefesselt, sexuell mißbraucht und dabei gleichzeitig zum
Protagonisten eines kinderpornographischen Filmwerkes. Dabei bricht der Wider-
stand des Vergewaltigten ob der ungewohnten, überwältigenden sexuellen Sensati-
onen binnen kürzester Zeit. Das Programm suggeriert mit einer derartigen Dar-
stellung, daß selbst Kindern variantenreiche Sexualbetätigungen mit Erwachsenen
im Endeffekt zum höchsten sexuellen Genuß gereicht. Die anfänglich erforderli-
chen gewaltsamen sexuellen Übergriffe werden dabei zu einer Art "Erweckung" der
kindlichen Sexuallust stilisiert. Auch die weiteren Szenarien stellen derartige,
Pädophilen zu Rechtfertigung .gereichende, sexuelle Mythen zur Verfügung. So
werden die Heranwachsenden entweder als sexgierige Nymphen dargestellt, die den
Erwachsenen bewußt zu sexuellen Handlungen ..verführen (Szenario 2) oder aber sie
generieren nach einer kurzen Zeit der "sexuellen Initiation" zu aktiven, nach
mehr winselnden Sexualpartnern.

Als besonders schwerwiegend empfand das Entscheidungsgremium die bereits in der
Inhaltsangabe aufgezeigte Möglichkeit der Partizipation des Programmnutzers an
der Textgestaltung. Durch die vor Texteinstieg erforderlichen Angaben wird
dieser direkt aufgefordert real existierende, ihm bekannte Kinder und Jugend-
liche zum Gegenstand sexueller magination zu erheben. Einer weiteren Konkreti-
sierung derartiger pädophiler Phantasien leisten dann die. unter Einbezug des
Nutzers entstandenen Texte ‘Vorschub. Die im Hinblick auf größtmögliche Stimu-
lation gewählte Beschreibung der sexuellen Reize und Vorzüge des kindlichen
Körpers spielt im Gesamtrahmen der sexuellen Interaktionen eine nicht unerheb-
liche Rolle (siehe Inhaltsangabe).

Ausnahmetatbestände i.S.v. $ 1 II GjS liegen nicht vor. Eine Entscheidung wegen
Geringfügigkeit gemäß.$ 2 GjS bietet sich im Hinblick auf die Tatsache, daß die
programmimmanente Texte schwer jugendgefährdend, nämlich pornographisch j
1.5.d. 88 6 Nr. 3 Gj$, 184 I StGB sind. Angaben über den Umfang des Vertriebes
des verfahrensgegenständlichen Objektes lagen nicht vor. Da. es sich jedoch um
ein sogenanntes "Shareware-Programm" handelt, dessen Vervielfältigung urheber-
rechtlich unbedenklich ist und darüber hinaus ein einfacher IBM-kompatibler
Drucker den Ausdruck des Textes in beliebiger Auflage ermöglicht, ist die Wahr-
a einer weiten Verbreitung unter Kindern und Jugendlichen erheblich
erhöht.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Entscheidung können Sie innerhalb eines Monats ab Zustellung bei der
al: Antrag auf Entscheidung durch das 12er-Gremium stellen ($ 15a
Abs. 4 GjS).
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