Rose Bd.IV Bl.71_geschwärzt

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(Durch den auffindenden Zeugen wurde ausgesagt, daß der Kopf des Geschädigten
auf Resten zusammengeschobenen Schnee gelegen habe.)

3. Welche der Verletzungen sprechen für die von
mündlichen Rücksprachen erwähnte Gewalteinwirkung durch einen stockartigen
Gegenstand?
Durch KHK Wurden während der Ermittlungen drei verschiedene Arten von
Schlagstöcken übergeben.
Kommt einer dieser Stöcke seiner Art nach als Verletzungsverursacher in Frage?
Welche ergänzenden Angaben können zu dem stockartigen Gegenstand
(Abmessungen, Beschaffenheit) gemacht werden?”

Im Ergebnis der am 10. und 11. 12. 1997 durchgeführten Obduktion des Hans-Jürgen Rose
wurde die mündliche Einschätzung gegeben, daß die zahlreichen stumpfen Gewalteinwirkun-
gen, die Herr Rose erlitten hatte und die letztlich zu seinem Tod führten, als Folge von
Mißhandlungen anzusehen sind. Das ist insbesondere aus folgenden Verletzungen abzulei-
ten:

- Zahlreiche parallel streifenförmig verlaufende, quer über die gesamte Rückenbreite
angeordnete, bis 0,8 cm breite und in einem Abstand zwischen | und 2,5 cm liegende
Hautunterblutungen des Rückens. Derartige Verletzungen entstehen typischerweise
durch Stockschläge, wobei das Blut an der Stelle der direkten Gewalteinwirkung aus
den Gefäßen herausgepreßt wird und Gefäßberstungen an den Randzonen der Ge-
walteinwirkung auftreten. Die unterbluteten Streifen geben somit die Konturen des
einwirkenden Werkzeuges wieder
(Abb. 1 der Lichtbildtafel).

- Spitzwinklig zueinander gestellte Hautunterblutungen über dem rechten Schulter-
blatt. Diese geformte Verletzung stellt möglicherweise den unvollständigen Abdruck
eines Schuhabsatzes dar (Abb. 5 d. Lichtbildtafel).

Zahlreiche bis handflächengroße, nicht ineinander übergehende Unterblutungen des
Unterhautfettgewebes und der Muskulatur des Rückens. Gleichartige Verletzungen
an den Beugeseiten beider Beine. Diese Verletzungen sind durch mehrfache um-
schriebene, stumpfe Gewalteinwirkungen hervorgerufen worden, wobei am ehesten
an Fußtritte zu denken ist.

Bis 3 : 0,3 cm messende Hautabschürfungen an den Innenseiten beider Oberschenkel,
unmittelbar unterhalb des Gesäßes (Abb. 14 u. 15 d. Lichtbildtafel). 1,5 cm im
Durchmesser messende Unterblutung der Hüllen des rechten Hodens, übergreifend
auf das Hodengewebe. Die Hautabschürfungen an der Innenseite des rechten Ober-
schenkels korrespondieren mit Beschädigungen der Jeanshose des Herrn R., die
Unterzeichnender in der PD Dessau zur Ansicht gegeben wurde. Dieser Verletzungs-
komplex spricht gleichfalls für einen Fußtritt.
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