Zusammenfassung
1. Die Mehrzahl der Verletzungen des Herrn Rose spricht dafür, daß er einer körperli-
chen Mißhandlung - z. B. durch Schläge und/oder Tritte - ausgesetzt war
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Eine Sonderstellung nimmt ein Verletzungskomplex des Rückens und des Gesäßes
ein. Die Schwere dieser Gewalteinwirkung entspricht der, die bei einem Sturz aus
größerer Höhe zu erwarten wäre. Bei einem Sturz aus der Höhe würde die nach-
gestellte Auffindungssituation jedoch nicht der Aufprallsituation entsprechen
in
Nähere Angaben über die Beschaffenheit des stockähnlichen Werkzeuges können
nicht gemacht werden, jedoch ist ein Schlagstock geeignet, das festgestellte Verlet-
zungsbild zu verursachen
Direktor des Instituts FA f. Rechtsmedizin
P.S.
Wie bereits am 17. 4. 1998 telefonisch mitgeteilt, wurde die Lichtbildtafel am 23. 1. 1998 an
die Staatsanwaltschaft Dessau übersandt