Rose Bd.V Bl.107_geschwärzt

/ 1
PDF herunterladen
Va
= Y Act

Bis zum Eintreffen im Städtischen Klinikum gg. 06.15 Uhr war trotz
Mehrfachbefragung des Notarztes die Unfall- bzw. Verletzungsursache

nicht eruierbar.

Gegen 11.15 Uhr am 07.12.1997 erfolgte durc Ü .:: Klinikums
Dessau eine telefonische Mitteilung beim Diensthabenden des Polizeireviers
Dessau, dass bei dem Patienten Rose schwerste Verletzungen festgestellt wurden.
Der daraufhin angerufene Dr. le sab sich, da er der Mediziner war, weicher
Stunden zuvor die Blutentnahmen durchgeführt hatte, unverzüglich ins Klinikum
Dessau und verschaffte sich dort an Ort und Stelle einen Überblick zu den
tatsächlichen Verletzungen des Rose.

Danach konnte Dr. BE; 13.24 Uhr die Aussage treffen, dass die Verletzungen
des Rose derart schwerwiegend sind, dass er damit nicht hätte laufen können.

Im Klinikum Dessau wurde der Patient Rose nach den Regeln der ärztlichen Kunst
versorgt.

Er verblieb jedoch im massiven spinalen Schock und verstarb nach wiederholter
Reanimation am 08.12.1997, gg. 09.25 Uhr.

Am 08.12.1997, nach Du Drescher des RKD
Dessau telefonisch durch arüber informiert, dass der
Patient Rose im Klinikum Dessau verstorben ist. Das Ergebnis der ärztlichen
Leichenschau ist auf der Totenscheinkopie (Blatt I / 6) und gleichlautend in der

Kurzepikrise (Blatt I / 52) niedergeschrieben.

Bis zum 10.12.1997, gg. 14.00 Uhr wurde die Todesermittlungssache zum Nachteil
des Hans Jürgen Rose beim RKD Dessau bearbeitet.

Auf Grund der | n Seiten (Blatt I / 114 bis I / 116), dass die
Polizeibeamten den verletzt aufgefundenen Hans Jürgen Rose
nicht am Fundort als die Person wiedererkannt haben sollen, mit welchem sie

Stunden zu vor bei der Abarbeitung von Maßnahmen zur Unfallaufnahme bzw. —
bearbeitung zu tun hatten und dass der Polizeibeamte m Pausenraum
sinngemäß die Äußerung eines anderen Polizeibeamten gehört haben will, „Dem
habe ich noch eine Richtige verpasst", wurde das Verfahren zur
Todesermittlungssache Rose zur weiteren Bearbeitung an das 2. FK der PD Dessau
übergeben.

  
 
 
 

Bei der Bearbeitung der Todesermittiungssache Rose wurden folgende Versionen
betrachtet und in den jeweiligen Richtungen Ermittlungen geführt.

1. Anfahrverletzungen > Unfall im Straßenverkehr
2. Gewaltanwendungen gegen Hans Jürgen Rose auf offener Straße

3. Gewaltanwendungen gegen Hans Jürgen Rose > Übergriffe durch
Polizeibeamte

4. Fenstersturz
1