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Ermittlungen Version Verkehrsunfall:
Diese Version hat sich nicht bestätigt, da der Fundort des Rose, die Auffindesituation
des Geschädigten und die Einschätzung der beteiligten Rechtsmediziner keine
bestätigenden Anhaltspunkte geben.
Ermittlungen Version Gewalttätigkeiten von Personen n Rose auf offener
Straße:
Nachteilig wirkte sich die „verspätete“ Einbeziehung des 2. FK der PD Dessau aus.
Für diese Ermittlungsrichtung könnten ein großer Teil der bei dem Geschädigten
festgestellten Verletzungen (Gutachten der Rechtsmedizin Halle vom 18.06.1998
(Blatt IV / 70 bis 73)) sprechen. Ermittlungsansätze zu bzw. mit Sachbeweisen
könnten sich mit der Begutachtung der Asservate: 10, 11 und 81 ergeben.
Weitere offene kriminaltechnische Spuren, aus denen sich klärende Aspekte ergeben
würden, sind nicht vorhanden.
Zeugen für eine derartige Tat konnten, trotz Presseveröffentlichung, zu welcher es
keine brauchbaren Rückmeldungen gegeben hatte (Blatt Il / 116) und den geführten
Ermittlungen im nahen und weiteren Fundortbereich, nicht festgestellt werden. Die
meisten Anwohner zeigten„Si ittlungen kooperativ.
Nach der Auffassung des dass der Geschädigte Rose mit derartig
festgestellten Verletzungen nicht mehr habe laufen können, muss geschlussfolgert
werden, dass entweder der Fundort auch der Tatort ist oder, dass es einen anderen,
bisher unbekannten Tatort gibt und dass Rose von dort mit einem geeigneten
Transportmittel zum späteren Fundort transportiert wurde. Bei der Untersuchung der
Version zu einem möglichen Verkehrsunfall wurde der Fundort durch Polizeibeamte
augenscheinlich betrachtet. Es wurden keine Fahrzeugspuren festgestellt.
Auch die Wahrnehmungen des Zeugen dass er am 07.12.1997
im Zeitraum von 04.25 bis 04.28 Uhr von der Straße Geräusche hörte (eventuell
sogar Fahrzeugtüren) (Blatt II / 189) brachte keinen nennenswerten
Ermittlungsansatz, da dieser Zeuge nicht aus dem Fenster seiner Wohnung danach
gesehen hatte, was sich vor dem Wohnhaus, Dessau Wolfgangstraße 15 abspielte.
Ein vollendetes Raubdelikt ist nur schwer zu vermuten, da Rose seine Armbanduhr
und seine Brieftasche bei sich hatte, als er gefunden wurde. Es könnte sich aber,
zur Verteidigung seiner persönlichen Gegenstände, ein Kampf zwischen
unbekannten Tätern und dem Rose zugetragen haben. In diesem Zusammenhang
sei aber auch gesagt, dass bei den Ermittlungen nicht geklärt werden konnte, wieviel
Bargeld genau der Rose zur relevanten Zeit bei sich hatte (Blatt III / 15 und IV / 57).
Aus Sicht des Untersuchungsführers und nach Konsultation von Polizeibeamten,
welche in den Jahren 1997 und 1998 involviert waren, kann geschlussfolgert werden,
dass es unwahrscheinlich ist, dass die beiden Vorfälle, einmal Fund des lin
der Ferd. v. Schill Str. vor dem Puppentheater am 07.12.1997 und der Fund des
Rose am 07.12.1997 im direkten Tatzusammenhang stehen. Es kann aber auch
nicht ausgeschlossen werden, dass sowohl als auch Rose mit bislang
unbekannten Tätern konfrontiert waren. Aus der Sache jergaben sich auch
keine kriminaltechnischen Spuren, welche eventuell für die Sache Rose von
Bedeutung geworden wären.