Rose Bd.V Bl.137_geschwärzt

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Am 20.12.1997 wurde diese Uhr bei den Eltern des Rose sichergestellt, da nicht
ausgeschlossen werden konnte, dass diese Uhr keine Bedeutung in der
Todesermittlungssache besitzt.

a) Hier soll eine mikroskopische Sichtung auf Vorhandensein von Faserspuren
erfolgen.
Bei positiver ne eine telefonische Rückmeldung an den
Sachbearbeiter, KHK erfolgen, damit weitere Maßnahmen /
Verfahrensweisen abgestimmt werden können.

b) Es sollte ein DNA-Vergleich mit:
> dem DNA-Muster des Geschädigten Rose (Asservat 11 — Fingernägel),

> dem DNA-Muster der Mutter EEE Asservat 52 - Speicheiprobe),
> dem DNA-Muster der Ehefrau  Asservat 5

3 — Speichelprobe
> dem DNA-Muster des Lebenskameraden der Mutter,

(Asservat 54 — Speichelprobe),

> dem DNA-Muster einer möglichen Kontaktperson Wohnhaus
(Asservat 50 — Speichelprobe),

> -Muster einer weiteren mögl. Kontaktperson Wohnhaus,
ru 51 — Speichelprobe), BE

> dem DNA-Muster der Polizeibeamten (Pb), welche keinen Körperkontakt
gehabt haben wollen: Pb (Asservat 88 — Speichelprobe),

 
  

 

 

Pb (Asservat 89 — Speichelprobe),
Pb (Asservat 90 — Speichelprobe)
und
Pb (Asservat 91 — Speichelprobe)
durchgeführt werden. EEE
2. Untersuchungskomplex;

Schlagstöcke der Polizeibeamten der betreffenden Dienstabteilung
Die Schlagstöcke sind als Asservate 56 - 67 beschriftet.

Laut Obduktionsbefund könnten ein Großteil der Verletzungen des Geschädigten
Rose durch einen Gegenstand, welcher von seiner Geometrie her betrachtet einem
Polizeischlagstock ähnlich ist, verursacht worden sein. Gemäß der Aktenlage
gebrauchte kein Pb seinen Schlagstock. Dessen Einsatz wäre nach Aktenlage
nicht gerechtfertigt gewesen.

a) Mikroskopische Sichtung auf Faserspuren mit Vergleich der dunkelblauen Jeans
(Asservat 7), dem grünfarbenen T-Shirt (Asservat 8) und dem grauen Slip
(Asservat 9) des Rose.

b) DNA-Vergleich mit dem DNA-Identifizierungsmuster des Geschädigten Rose.
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