v. 1448
Polizeidirektion Dessau Dessau, 10.11.2000
Zentraler Kriminaldienst
2. Fachkommissariat
Tgb.-Nr.: 2 / 15967 / 97
Staatsanwaltschaft Dessau
AZ: 232 UJs 39542 / 97
zu Händen Frau
Staatsanwältin
Betr.: Vorschlag Beantragung weiterer DNA-Untersuchungen
hierdurch möchte ich vorschlagen, dass der bereits vorhandene Beschluss
zur molekulargenetischen Untersuchung (Blatt 128 bis 131 Band V der Akte)
erweitert wird.
Es sollten gemäß meines Untersuchungsauftrages vom 08.11.2000, welcher an den
Sachverständigen Lottmann gerichtet wurde, auch alle im dortigen
Untersuchungskomplex 1, ? Armbanduhr Casio des Geschädigten Rose,
Abschnitt b) erfassten vergleichenden Untersuchungen durchgeführt werden.
So auch die DNA-Untersuchung zur Feststellung, ob sich an der Uhr des Rose die
DNA-Muster der Polizeibeamten =:
lassen.
Der Polizeibeamt ER = auf der Basis der Freiwilligkeit seine
Speichelprobe ab, welche hier als Asservat mit der Nummer 91 aufbewahrt wird.
Der Polizeibeamteähntgegnete auf Anfrage, ob er bereit wäre freiwillig eine
Speichelprobe abzugeben, dass er dies so einfach nicht tun werde.
Er wäre dann jedoch dazu bereit, wenn es dafür einen richterlichen Beschluss mit
Nennung der Rechtsgrundlage geben würde und wenn man ihm gleichzeitig
versichern werde, dass diese Speichelprobe und die daraus gewonnenen
Ergebnisdaten, nach Abschluss der DNA-Untersuchung vernichtet werden.
Zur Abwendung der Entnahme einer Blutprobe wäre er bereit, unter Beachtung der
vorgenannten Bedingungen, eine Speichelprobe abzugeben.
Der Polizeibeamtiil K/ärte ebenfalls, dass er nicht dazu bereit ist, auf der Basis
der Freiwilligkeit eine Speichelprobe abzugeben.
2.