Rose Bd.V Bl.149_geschwärzt

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Der Polizeibeamte tnse sich bis zum 14.11.2000 im Krankenstand.

Er wurde über den Diensthabenden des Polizeireviers Dessau am
darüber informiert und gebeten, dass er nach Möglichkeit den KHK

unter der Rufnummer (0340) 6000 — 311 anrufen möchte. Grund dieser
Verfahrensweise ist der, dass die Privatrufnummern der Schutzpolizeibeamten nicht
so ohne weiteres an andere Personen, hier KHK herausgegeben werden.
Etwa gegen12.15 Uhr am 09.11.2000 meldete sich telefonisch ae
(phon.) vom Polizeirevier Dessau, welche die Le adin des Polizeibeamten
ein soll. Diese teilte gegenüber Herrn run; 2. FK der PD Dessau
mit, dass der EN in dieser Sache nicht zurückrufen werde. Es könne auch
davon ausgegangen werden, dass er nicht bereit sei freiwillig eine Speichelprobe
abzugeben. Gründe dafür, wie bei dem Polizeibeamten

 

  
  

 

Des weiteren wurde aus dem Institut für Rechtsmedizin Halle die dort vorhandene
Trockenblutspur (gefertigt anlässlich der Obduktion der Leiche des Rose, Sekt.-Nr.:
473 / 97) herbeigeschafft.

Diese Trockenblutspur (Asservat 87) sollte durch

genutzt werden können, um das DNA-Identifizierungsmuster des Geschädigten Rose
bestimmen zu können.

Mit freundlichem Gruß
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