nationale-wasserstrategie-2023-bf
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Stand des Regierungsvorhabens „Umweltqualitätsnorm für Arzneimittelwirkstoffe im Wasserrecht““
Nationale Wasserstrategie
bei. Angesichts knapper Haushaltskassen und der Zunahme von öffentlichen Aufgaben im
Umweltschutz kann eine stärkere Nutzer- und Verursacheranlastung der Verwaltungskosten zur
finanziellen Entlastung und zur langfristigen Sicherstellung einer adäquaten Aufgabenwahrnehmung
des Staates beitragen. Eine nutzergerechte Kostenanlastung durch Gebühren ist insbesondere dort
möglich und vorteilhaft, wo die durch Umweltschutzdienstleistungen, wie die Abwasserbeseitigung,
entstehenden Kosten dem Gebührenschuldner direkt zugerechnet werden können. Gleichzeitig
können Umweltschutzgebühren ein nicht zu unterschätzendes Lenkungspotenzial im Zusammenhang
mit der Bereitstellung öffentlicher Güter haben und zur Vermeidung negativer Umwelteffekte, z. B.
durch die Einleitung von Schadstoffen über das Abwasser (Indirekteinleitungen), beitragen.
Vision – Verwaltung, Datenflüsse, Ordnungsrahmen und Finanzierung im Jahr 2050
Die Entscheidungsebenen und Verwaltungsstrukturen in Bund, Ländern, Kreisen und Kommunen in
der deutschen Wasserwirtschaft# sind organisatorisch, technisch, personell und finanziell so
aufgestellt, dass sie die neuen Herausforderungen wie z. B. die Folgen der Klimakrise, den Verlust an
biologischer Vielfalt, aber auch den demografischen Wandel und den Ausgleich zwischen Stadt und
Land bewältigen können. Eine die Verwaltungsebenen der Wasserwirtschaft übergreifende
Zusammenarbeit und eine kooperative und vernetzte Zusammenarbeit mit anderen Verwaltungen,
deren Handeln Synergien hervorrufen und/oder Konflikte mit der Wasserwirtschaft vermeiden kann,
ist gegeben. Dies schließt eine effektive interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der
wasserwirtschaftlichen Daseinsvorsorge ein.
Ein Verbundsystem von Internetanwendungen und Datenbanken zur Unterstützung komplexer
Abläufe bei umweltschutzbezogenen Dokumentations-, Melde- und Berichtspflichten ist etabliert.
Damit wird den nationalen Verpflichtungen gegenüber der Europäischen Kommission, der
Europäischen Umweltagentur oder Monitoringverpflichtungen innerhalb zwischenstaatlicher
Kooperationen (HELCOM, OSPAR etc.) Rechnung getragen. Das Verbundsystem von
Internetanwendungen und Datenbanken hat das Ziel der nachhaltigen Reduktion des
Verwaltungsaufwands von Unternehmen und Behörden aller Verwaltungsebenen und der Sicherung
eines hohen Gewässerschutzniveaus in Deutschland erreicht.
Integrative Arbeitsweisen werden den veränderten Rahmenbedingungen und Anforderungen
angepasst. Ebenso gibt es einen intensiven Austausch zu angemessenen Verwaltungs-Strukturen in
gemeinsamen Arbeitsgruppen über die Grenzen der Bundesländer hinweg, der ein gegenseitiges
Lernen voneinander ermöglicht.
Die Wasserwirtschaft und die Wasserbehörden verfügen über attraktive Berufsbilder, Arbeitsplätze
mit hoher gesellschaftlicher Wertschätzung und vielfältigen Entwicklungsmöglichkeiten, welche
angemessen besetzt sind. Die Fachkräfte werden gemäß den laufenden Entwicklungen in der Technik,
der Digitalisierung sowie den neuen umweltpolitischen Anforderungen qualifiziert. Die
Arbeitsleistungen werden angemessen honoriert. Die Auswahl des Personals ist an die neuen
Herausforderungen angepasst.
Der wasserspezifische Rechtsrahmen ist mit anderen relevanten Rechtsbereichen (u. a. Chemikalien-,
Pflanzenschutzmittel- und Arzneimittelrecht, Energierecht, Naturschutz-, Raumordnungs- und
Baurecht, Klimaschutz- und Klimaanpassungsrecht) harmonisiert, Zielkonflikte sind reduziert und den
neuen Herausforderungen angepasst.
Synergien bei der Gesetzgebung, der Planung, dem Bau und Betrieb der wasserbezogenen
Infrastrukturen ermöglichen ein effektives Verwaltungshandeln unter Einbeziehung aller relevanten
Akteure und unter Anwendung moderner Management- und Arbeitsorganisationsformen, mit dem
Ziel einer Beschleunigung von Projekten der Wasserinfrastrukturen.
62
Nationale Wasserstrategie
Die kostendeckende Finanzierung der Wasserdienstleistungen (Wasserversorgung und
Abwassermanagement) ist durch angepasste Abgaben-, Gebühren- und Preissysteme, die die
Finanzierungsbedarfe für Erhalt und Modernisierung von Anlagen und Infrastrukturen einbeziehen,
nachhaltig gesichert. Die Leistungen der Aufgabenträger der öffentlichen Wasserversorgung und
Abwasserbeseitigung zum Schutz von Wasserressourcen und Gewässern sind dabei angemessen
berücksichtigt. Die Möglichkeiten der Digitalisierung für eine nachfragesteuernde Differenzierung von
Tarifen werden genutzt.
Zur Finanzierung der von öffentlichen Trägern umzusetzenden Maßnahmen der
Gewässerbewirtschaftung (Gewässerschutz, Gewässerunterhaltung, Hoch- und
Niedrigwassermanagement) stehen auch im Rahmen der Instrumente der gemeinschaftlichen
Finanzierung von Bund und Ländern ausreichende Mittel zur Verfügung, um die Transformation der
Wasserwirtschaft bewältigen zu können. An Gewässerbelastungen anknüpfende Abgaben, die Anreize
für eine Reduzierung dieser Gewässerbelastungen setzen, leisten zugleich einen zweckgebundenen
Beitrag zur Finanzierung von Maßnahmenprogrammen, zur wasserbezogenen Klimaanpassung, zur
Erhaltung der Ökosystemleistungen, zum Schutz von Arten und Lebensräumen sowie zur
Gewässerentwicklung.
Was ist dafür zu tun?
Eine aktive Mitgestaltung und Begleitung von Veränderungsprozessen in der Wasserwirtschaft# durch
die Verwaltungen setzen eine angemessene Ausstattung der Verwaltungen mit qualifiziertem Personal
und bei Bedarf angepasste Verwaltungsstrukturen voraus. Bund, Länder und Kommunen sollten daher
bei der Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zur Stärkung und Qualifizierung des Personals der
wasserwirtschaftlichen Fachverwaltungen zusammenarbeiten. Dazu ist zunächst, gemeinsam mit
Verbänden und wasserwirtschaftlichen Dienstleistern, eine Bestandsaufnahme über die vorhandenen
Ausbildungskapazitäten sowie eine Personalbedarfsanalyse mit kurz-, mittel- und langfristigen
Zeithorizonten zu erarbeiten. Diese werden regelmäßig aktualisiert, die Qualifizierungserfordernisse
werden überprüft und fortgeschrieben. Die Kompetenzen der Wasserstraßen- und
Schifffahrtsverwaltung des Bundes sollen für Aufgaben der Gewässerökologie, des Klimaschutzes und
der Klimaanpassung gestärkt werden.
Die Zusammenarbeit aller staatlichen Ebenen wird verbessert. Die interkommunale Zusammenarbeit
soll weiterentwickelt und wesentlich erleichtert werden, um die Leistungserfüllung bei der Wasserver-
und Abwasserentsorgung sowie Gewässerentwicklung und -unterhaltung zu stärken und die
Wirtschaftlichkeit von Daseinsvorsorgeleistungen in ländlichen Regionen dauerhaft zu sichern. Hierzu
ist die Beratung und Unterstützung von Kommunen bei der Anbahnung und Umsetzung von
Kooperationen zu stärken. Darüber hinaus soll auch geprüft werden, ob durch die Bündelung von
Fachkompetenz, etwa durch die Schaffung von verwaltungsinternen Kompetenzzentren eine
Entlastung von lokalen Aufgaben erreicht werden kann.
Stärkung der Verwaltung bedeutet auch, digitale Kompetenzen zu verbessern und die sich durch die
Digitalisierung bietenden Chancen zu nutzen. So ist für die Datenqualität und die Qualität der
Informationen, die über IT Systeme verfügbar gemacht werden, eine Verstärkung der
Digitalkompetenzen der Wasserverwaltungen in der Fläche wesentlich. Mit dem Regierungsprogramm
„Digitale Agenda 2020“, mit der „Digitalen Strategie 2025“ sowie mit dem E-Government-Gesetz und
dem Onlinezugangsgesetz (OZG) sind erste Grundlagen geschaffen, um Verwaltungsprozesse zu
straffen, zu optimieren und medienbruchfreie Serviceleistungen für alle Bürger*innen und
Unternehmen zu schaffen. Diese gilt es konsequent weiterzuentwickeln. Eine klare Standardisierung
und Vereinheitlichung von IT-Verfahren nach dem Einer-für-alle-Prinzip (EfA) wird unterstützt.
Kommunen sollen von der Wirkung der Förderung profitieren und im Rahmen des EfA-Prinzips
entwickelte Lösungen einfach übernehmen können.
63
Nationale Wasserstrategie
Für den Vollzug bedeutet dies z. B. die perspektivische Zurverfügungstellung von Diensten für
wasserrechtliche Verfahren – wo sinnvoll und möglich – oder auch die (Weiter-)Entwicklung von
öffentlich zugänglichen Umweltinformationssystemen.
In Bezug auf die Erhebung, das Management und die Weitergabe von wasserwirtschaftlich relevanten
Daten sind weitere Harmonisierungs- und Standardisierungsprozesse anzustoßen, um z. B.
Reibungsverluste aufgrund unterschiedlicher Datenstandards in den verschiedenen
Verwaltungsebenen zu minimieren. Die Erarbeitung einer Konzeption zur Schaffung einheitlicher
rechtlicher Grundlagen für die Erhebung und die Nutzung wasserwirtschaftlicher Daten
(Wasserdatenstrategie) in Zusammenarbeit mit Ländern und anderen wasserwirtschaftlichen
Akteur*innen kann diesen Prozess begleiten und einrahmen. Die harmonisierte Digitalisierung von
Datenmanagement und -vernetzung, sowie die Entwicklung und Bereitstellung von webbasierten
Diensten für unterschiedliche Nutzer auf Seiten der Verwaltungen stellen eine wichtige Grundlage für
die Digitalisierung der Wasserwirtschaft insgesamt dar. Sie sind auch eine Voraussetzung zur
Verbesserung der Warnsysteme, die ein bundesweites Prognose- und Informationssystem für
Gefahren und Risiken von Extremwetterereignissen (Hochwasser, Starkregen, Dürre) erfordert.
Der Klimawandel und seine Auswirkungen auf den Wasserhaushalt und die Gewässer betreffen
potenziell zahlreiche Anlieger und Nutzer von Gewässern. Hier können operationelle Dienste einen
wichtigen Beitrag für eine rechtzeitige Anpassung an den Klimawandel leisten. Zur Umsetzung der
Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) im Bereich Klima und Wasser ist eine
aufeinander abgestimmte und aufbauende Methodik zielführend, um Klimaänderungssignale und
zukünftig aktualisierte Klimaprognosen über die Bereiche Hydrologie, Hydrodynamik, Wassergüte,
Morphodynamik und Schifffahrt im Fließgewässer-, Ästuar- und Ozeanbereich in weitergehende
nutzerorientierte Daten zu transformieren und Bedarfsträger zu beraten.
Es ist notwendig, benachbarte Interessen und Disziplinen, z. B. bei naturschutzfachlichen und/oder
wasserbaulichen Planungen und Projekten frühzeitig zu informieren und in die Planung einzubinden.
Nur so können Synergien genutzt und die geforderte integrierte Betrachtung von Gewässersystemen
gewährleistet werden.
Zur Begleitung der Transformation der Wasserwirtschaft und v. a. für die Akzeptanz und den Erfolg von
Umsetzungsprozessen bieten sich regionale Beteiligungsformate als Instrument an. Bei diesen
Beteiligungsformaten beraten deren Mitglieder (u. a. Landbesitzer*innen, Wasserversorger,
Kommunen, relevante Verbände sowie die untere Wasser-, Naturschutz-, Verkehrs- und
Landwirtschafts- und Fischereiverwaltung) gemeinsam und interdisziplinär über die notwendigen
regionalen wasserwirtschaftlichen Aufgaben. Diese regionalen Beteiligungsformate tragen ebenso wie
eine mit wasserwirtschaftlichen Aspekten und Fragen gestärkte gesamträumliche Planung zur
Entwicklung einer transparenten, flexiblen und nachhaltigen Bewirtschaftung von Wasserressourcen
bei und dienen der frühzeitigen Vermeidung von Nutzungskonflikten.
Bund, Länder und Kommunen prüfen in ihren Zuständigkeitsbereichen laufend die Passfähigkeit und
den Anpassungsbedarf der bestehenden Strukturen. Um Orientierung für den Transformationsprozess
in der Wasserwirtschaft zu erhalten, ist daneben eine unabhängige Evaluierung (Peer-Review) der
wasserwirtschaftlichen Zuständigkeits-, Zusammenarbeits- und Entscheidungsstrukturen sinnvoll. Dies
könnte in Form eines von Bund- und Ländern gemeinsam beauftragten Forschungsvorhabens erfolgen.
Das WHG und weitere wasserrelevante Vorschriften sollen überprüft und erforderlichenfalls angepasst
werden, um den in der Wasserstrategie identifizierten Herausforderungen (insb. Auswirkungen der
Klimakrise und Verlust der Biodiversität) gerecht zu werden. Das aktuelle Wasserrecht wird zudem
dahingehend überprüft, ob die Regelungen den zukünftigen Herausforderungen und den
Entwicklungen auf Ebene der Europäischen Union, etwa dem Grünen Deal und der
64
Nationale Wasserstrategie
Biodiversitätsstrategie 2030, entsprechen. In diesem Zusammenhang soll möglichst eine Verbesserung
der Kohärenz zwischen verschiedenen rechtlichen Vorgaben durch Anpassung der Rechtsakte für alle
relevanten Bereiche (national und auf EU-Ebene) angestrebt werden, um Zielkonflikten bei der
Umsetzung vorzubeugen.
Die öffentliche Beschaffung soll zunehmend Produkte erwerben und Dienstleistungen beauftragen,
die möglichst geringe Auswirkungen auf die Wasserressourcen haben.
Um die notwendige Aufgabenerfüllung in allen wasserwirtschaftlichen Bereichen sicherzustellen,
werden die bestehenden organisatorischen und regulatorischen Rahmenbedingungen einschließlich
der Finanzierungsinstrumente, z. B. GAK, hinsichtlich ihrer Zukunftsfähigkeit evaluiert. Aktuelle und
sich abzeichnende Finanzierungslücken sind zu identifizieren und Vorschläge für die zukünftige
ausreichende Sicherstellung von wasserwirtschaftlichen Aufgaben zu entwickeln. Im Rahmen des
Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz des Bundesumweltministeriums soll ein
„Bundesprogramm für klimabezogene Maßnahmen in der Wasserwirtschaft und die
Gewässerentwicklung“ aufgelegt werden. Hiermit sollen die wasserwirtschaftlichen Voraussetzungen
für Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes verbessert, ein Beitrag zur Umsetzung von EU-rechtlich
erforderlichen Maßnahmen des Gewässerschutzes und der Gewässerentwicklung sowie von
Maßnahmen der wasserwirtschaftlichen Anpassung geleistet werden. Doppelförderungsstrukturen
müssen dabei auch aus Transparenz- und Effizienzgründen vermieden werden.
II. 8. Meeresgebiete (Nord- und Ostsee) intensiver vor stofflichen Einträgen vom
Land schützen
Basisinformationen
• Laut SDG14 der Agenda 2030 sollen Ozeane, Meere und ihre Ressourcen im Sinne nachhaltiger
Entwicklung erhalten und nachhaltig genutzt werden. Derzeit sind sie aber erheblich durch
menschliche Einflüsse belastet und gefährdet.
• Die in Nord- und Ostsee mündenden Fließgewässer sind ein Haupteintragspfad# für Nährstoffe
aus diffusen Quellen (z. B. Landwirtschaft) und Punktquellen (z. B. Kläranlagen), sowie für
Schadstoffe und Kunststoffabfälle (einschließlich Mikroplastik) aus Industrie, Gewerbe und
Haushalten.
• Die Bundesländer und die Flussgebietsgemeinschaften erfassen die Nähr- und
Schadstoffeinträge im Rahmen eines regelmäßigen Überwachungsprogramms (Monitoring).
Die erhobenen Daten werden in der Arbeit der regionalen Meeresschutzübereinkommen und
in den internationalen Flussgebietskommissionen verwendet. Für Kunststoffeinträge liegt eine
vergleichbare Überwachung noch nicht vor.
• Deutschland hat die ambitionierten Reduktionsziele für flussbürtige Nährstoffeinträge in Höhe
von 50 % im Vergleich zu 1985 erfüllt, die von den Internationalen Nordseeschutzkonferenzen
(INK) der Jahre 1987 und 1990 ausgingen und von HELCOM für die Ostsee übernommen
wurden. Gleichwohl ist der gute Zustand hinsichtlich Eutrophierung in deutschen
Meeresgewässern längst nicht erreicht. Deshalb wird mittels der Bewirtschaftungspläne der
WRRL versucht, die Nährstoffeinträge weiter zu reduzieren. Im Vergleich der Zeiträume von
1983 bis 1987 sowie von 2012 bis 2014 verringerten sich die Stickstoffeinträge in die
Oberflächengewässer im deutschen Ostsee-Einzugsgebiet (Flussgebiete Warnow/Peene,
Schlei/Trave und Oder) um 65 % von 63.000 t/a auf 22.200 t/a Stickstoff. Die Phosphoreinträge
gingen in diesem Zeitraum um 78 % von 3.600 t/a auf 800 t/a zurück. Die Nährstoffeinträge in
die Oberflächengewässer im deutschen Nordsee-Einzugsgebiet (Flussgebiete Elbe, Weser, Ems
und Eider) verringerten sich im Vergleich der Jahre 1983 bis 1987 und 2012 bis 2014 für
65
Nationale Wasserstrategie
Stickstoff um über 50 % von 804.038 t/a auf 353.400 t/a und für Phosphor um mehr als 70 %
von 67.164 t/a auf 17.540 t/a.
• Die neun Ostsee-Anrainerstaaten haben für die Nährstoffe Stickstoff und Phosphor die
maximal zulässigen anthropogenen Einträge in die Ostseebecken ermittelt, die nicht
überschritten werden dürfen, um den guten Zustand dieser Gewässer in Bezug auf
Eutrophierung zu erreichen, wobei diese Begrenzung noch nicht automatisch zur Erreichung
eines guten Zustands führt. Sie haben darauf aufbauend eine maximal erlaubte
Eintragsobergrenze in Tonnage/Jahr sowie ein zukünftiges Reduktionsziel formuliert. Diese
Zielberechnungen berücksichtigen Einträge über Flüsse, über die Luft und über Ferntransporte
aus anderen Meeresgebieten und können bei Vorliegen neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse
noch verschärft werden. Die Nordsee-Anrainerstaaten arbeiten bei OSPAR an der Ableitung
ähnlicher Ziele.
• Der neue Ostseeaktionsplan (BSAP 2021 – 2030) der HELCOM gibt die konkreten Ziele und die
hierfür erforderlichen Maßnahmen in den Themenfeldern Eutrophierung, Gefährliche Stoffe
(einschließlich Meeresmüll), Schifffahrt (inkl. UW-Lärm) sowie Biodiversität, die für die
Erreichung eines guten Umweltzustandes erforderlich sind, für alle Ostseeanrainerstaaten vor.
• Die neue Umweltstrategie von OSPAR (North-East Atlantic Environment Strategy, NEAES 2021-
2030) hat als strategisches Ziel, das Problem der Eutrophierung anzugehen durch die
Limitierung des Eintrags von Nährstoffen und organischem Material auf ein Maß, das keine
negativen Auswirkungen auf die Meeresumwelt zur Folge hat. Die konkreten Maßnahmen zur
Umsetzung dieses Ziels werden derzeit erarbeitet.
• Die Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (Oberflächengewässerverordnung,
OGewV) legt für Stickstoff am Übergabepunkt limnisch-marin Konzentrationen von
2,8 mg/l TN für Nordseezuflüsse und 2,6 mg/l TN für Ostseezuflüsse als Grundlage für die
Bewirtschaftung der Flussgebietseinheiten fest. Es wird davon ausgegangen, dass eine
zukünftige Einhaltung dieser Werte zur Erreichung des guten Zustands der Meeresgewässer in
Bezug auf Eutrophierung führen kann. Für Phosphor liegen derzeit fließgewässerspezifische
Orientierungswerte vor (0,10–0,15 mg/l TP für Ostseezuflüsse und 0,10–0,30 mg/l TP für
Nordseezuflüsse).
• Von 24 Ostseezuflüssen in Deutschland erreichen fünf Flüsse den Bewirtschaftungszielwert für
Gesamtstickstoff und drei Flüsse den fließgewässerspezifischen Orientierungswert für
Gesamtphosphor. Von den neun im Bewertungszeitraum 2015 bis 2019 betrachteten
Nordseezuflüssen erreicht nur der Rhein den Zielwert für Gesamtstickstoff. Den
fließgewässerspezifischen Orientierungswert für die Gesamtphosphorkonzentrationen
erreichen der Rhein, die Eider, Treene, Arlau, Miele und der Bongsieler Kanal.
• Für Schadstoffe, die über die Flüsse ins Meer eingetragen werden, liegen derzeit weder
national noch auf EU-Ebene konkrete Eintragsziel- oder -grenzwerte für den Übergabepunkt
limnisch-marin vor. Es fehlt an einer quantifizierten Abschätzung, welche Reduktionen und
entsprechende Maßnahmen in den Flussgebieten erforderlich sind, um zu einem guten
Zustand der Meeresgewässer beizutragen.
• Die Einträge von Cadmium, Blei und Quecksilber über die Nord- und Ostseezuflüsse haben seit
den 1980er Jahren stark abgenommen. So waren beispielsweise für diese drei Schwermetalle
die ambitionierten Reduktionsziele in Höhe mindestens 50 % - später dann von 70 % - im
Vergleich zu 1985 wichtige Treiber; diese Werte wurden auf den Internationalen
Nordseeschutzkonferenzen im Jahr 1990 festgelegt und 1995 bestätigt; diese Ziele wurden
gleichzeitig auch bei HELCOM für die Ostsee aufgegriffen. Während die Qualitätsziele in der
Wasserphase nach EU-Wasserrahmenrichtlinie für alle drei Stoffe# eingehalten werden, ist dies
für die deutschen Meeresgewässer, wo sich diese Stoffe# in Sedimenten und in
66
Nationale Wasserstrategie
Meereslebewesen anreichern, nicht der Fall. Somit ist der gute Zustand hinsichtlich der
Schadstoffeinträge in deutschen Meeresgewässern bisher nicht erreicht.
• Abfälle im Meer bestehen zu drei Viertel aus Kunststoffprodukten, die an Land produziert und
meist dort angewendet werden. Kunststoffprodukte zerfallen in der Umwelt – teilweise über
Jahrhunderte – in kleinste Teile und werden zu sekundärem Mikroplastik, das sich in
Sedimenten sowie in der Wassersäule anreichert und schädliche Auswirkungen auf marine
Biota hat. Auch zur konkreten Nutzung gezielt produziertes, sog. primäres Mikroplastik, das
u. a. als Beigabe zu Reinigungsprodukten oder in der Medizin verwendet wird, gelangt über
die Flüsse ins Meer. Ein Grund kann sein, dass es z. B. von Klärwerken nicht vollständig
zurückgehalten wird oder dass es auf dem Luftpfad aus Produktionsanlagen, bspw. als Pellets,
direkt in Gewässer gelangt. Laut der aktuellen Zustandsbewertung der deutschen Nord- und
Ostseegewässer gemäß MSRL aus dem Jahr 2018 sind Kunststoffe (inklusive Mikroplastik) an
der Meeresoberfläche, in der Wassersäule, den Sedimenten und in Meereslebewesen zu
finden.
• Diese bisherigen Reduzierungen aller beschriebenen Einträge waren aber bei Weitem nicht
ausreichend, um den guten Zustand der Meeresgewässer gemäß den aktuellen Vorgaben von
OSPAR, HELCOM, der EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL), EU-
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der EU-FFH-Richtlinie zu erreichen. Zudem findet der
Eintrag von Stoffen weiter statt. Die von Deutschland zur Umsetzung der MSRL gesetzten
Umweltziele sehen daher vor, dass die Einträge von Nährstoffen, Schadstoffen und Abfall
(Fokus: Kunststoffe) insbesondere über die Flüsse, aber auch die Atmosphäre, weiter zu
reduzieren sind.
Was sind die Herausforderungen?
Nord- und Ostsee stellen ökologisch wertvolle und sensible Bereiche dar und sind einem wachsenden
Nutzungsdruck ausgesetzt.
Zu den vielfältigen Nutzungsformen gehören z. B. verschiedene Formen der Energiegewinnung, Abbau
von Rohstoffen sowie die Schifffahrt, die Fischerei, der Wassersport und der Strandtourismus. Damit
verbundene Baumaßnahmen im Meer (z. B. Vertiefung des Meeresbodens) können das Ökosystem
ebenfalls bedeutend und dauerhaft beeinträchtigen. Hinzu kommen fortdauernde Belastungen durch
die in der Vergangenheit durchaus übliche Nutzung der Meere als Senke für unterschiedliche Arten
von Abfällen. Diese seeseitigen Belastungen werden durch die zukünftige nationale Meeresstrategie
adressiert.
Die sich als Konsequenz aus land- und seeseitigen Nutzungen ergebenden Belastungen verhindern
derzeit in Nord- und Ostsee die Erreichung des guten Umweltzustands, wie ihn die EU-
Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) vorgibt und für dessen Erreichung sich Deutschland aktiv
einsetzt.
Vision – Landseitiger Schutz der Meere im Jahr 2050
Die vielfältigen Belastungen von Nord- und Ostsee, vor allem aus den Flüssen, sind auf ein
geringfügiges Maß reduziert. Die Anforderungen der EU-Biodiversitätsstrategie 2030, der MSRL, WRRL
und FFH-Richtlinie sowie die Vorgaben von OSPAR und HELCOM für einen guten Zustand der Meere
sind erfüllt.
Was ist dafür zu tun?
In der künftigen nationalen Meeresstrategie wird es auf ein land- und seeseitige Maßnahmen
umfassendes abgestimmtes Vorgehen zum Schutz der Meere in seiner Gesamtheit ankommen.
Anforderungen des Meeresschutzes müssen sektorenübergreifend in andere Politikbereiche integriert
werden, so dass Schutz und Nutzung in eine Balance kommen. Hierzu gehört die Stärkung des
67
Nationale Wasserstrategie
Bewusstseins für die Effekte der flussbürtigen und atmosphärischen Einträge auf die Meere und die
Übernahme von Verantwortung für die Reduzierung auch bei den Eintragsquellen im Binnenland.
Neben der Kooperation bedarf es eindeutiger Zielvorgaben und Zielwerte, die eine schrittweise
Reduzierung der stofflichen Einträge vom Land in das Meer ermöglichen. Die bisher für Stickstoff
festgelegten Zielwerte am Übergabepunkt limnisch-marin haben sich als gutes Instrument erwiesen,
um Umsetzung und Wirkung von Maßnahmen im Binnenland zur Reduzierung von Stickstoffeinträgen
und ihre Auswirkungen im Meer bewerten zu können. Zielwerte am Übergabepunkt limnisch-marin
sollen auch für Gesamtphosphor und ausgewählte Schadstoffe abgeleitet werden. Sie sollen die
Grundlage für die Ableitung landseitiger Minderungsbedarfe bilden, um die Zielwerte zu erreichen und
entsprechende Maßnahmen in den Flussgebietseinheiten ergreifen zu können. Hierzu ist ein
transparenter und partizipativer Prozess unter Beteiligung aller Binnen- und Küstenländer vorgesehen.
Ein Informations- und Datenaustausch sowie eine Abstimmung von Zielwerten in den internationalen
Flussgebietskommissionen sowie zwischen diesen und den regionalen Meeresschutzkommissionen ist
ebenso anzustreben wie eine harmonisierte Vorgehensweise auf EU-Ebene. BMUV und UBA werden
diese Arbeiten mit einem breit angelegten Forschungsvorhaben unterstützen. Die in dem
Forschungsvorhaben ermittelten Zielwerte sollten perspektivisch in die
Oberflächengewässerverordnung aufgenommen werden, um damit Vorgaben für die Bewirtschaftung
der Flüsse im Sinne des Meeresschutzes zu regeln. In gleicher Weise sind im Rahmen weiterer
Forschung Zielvorgaben für Kunststoffeinträge (inkl. Mikroplastik) mit Blick auf die Meeresgewässer zu
entwickeln.
Im Zusammenhang mit dem Vertragsverletzungsverfahren zur Nitratrichtlinie wird ein Bund-Länder-
Monitoring zur Düngeverordnung u. a. zu den Phosphoreinträgen in Fließgewässer auf- und
ausgebaut. Dieses sollte zugleich genutzt werden, um die Phosphoreinträge in die Meere laufend zu
ermitteln. Mit diesem Monitoring soll überprüft werden, ob die Maßnahmen der Düngeverordnung
wirken. Dies bedingt auch einen deutlichen Ausbau der Messstellen für Phosphor.
Die Einträge aus und die Minderungsbedarfe in den Oberliegerstaaten müssen mit betrachtet werden.
Die Festlegung von Zielwerten am Übergabepunkt limnisch-marin sollte mittelfristig auf EU-Ebene für
alle Mitgliedstaaten geregelt werden; allein in Deutschland geregelte Werte sind für andere Staaten
nicht verbindlich. Die Einträge in die Meere sind in den internationalen Flussgebietskommissionen und
den Meeresschutzübereinkommen intensiver zu diskutieren, um eine möglichst einheitliche
Herangehensweise aller Staaten zu erreichen. Mit der aktuellen „Zero Pollution Ambition“ der EU im
Kontext des „Green Deals“ bestehen gute Chancen, die stofflichen Einträge EU-weit zu regulieren und
zu reduzieren. Die EU-Biodiversitätsstrategie ermöglicht eine sehr gute Flankierung dieser Ambition.
Die für zwischen Süß- und Salzwasser wechselnden Wanderfische wichtige Durchgängigkeit der
Fließgewässer einschließlich der diesbezüglich relevanten, dem Küstenschutz dienenden Bauwerke
wird in II. 3 und II. 5 behandelt.
68
Nationale Wasserstrategie
II. 9. Bewusstsein für die Ressource Wasser stärken
Basisinformationen
• 46 % der Befragten in Deutschland sagen aus, dass die Wasserqualität in Gewässern
(Wasserverschmutzung und Ausbau) ein ziemlich bis sehr ernstes Problem darstellt.
• 70 % wünschen sich mehr Informationen über die ökologischen Folgen des Wasserverbrauchs
und halten ausreichende Informationen über den Wasserverbrauch für die effektivste
Maßnahme zur Verringerung dieser Probleme.
• Der deutsche Wasserfußabdruck wird maßgeblich durch die Gütererzeugung und den Import
aus dem Ausland bestimmt: Knapp 70 % entfallen auf die externe Wassernutzung.
• 62 % der Befragten in Deutschland sagen aus, dass für sie Veränderungen der Ökosysteme
besonders bedrohlich seien; 58 % der Befragten geben an, dass die Klimakrise besonders
bedrohlich sei.
• 85 % der Menschen in Deutschland sind mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis von Trinkwasser
zufrieden.
• 90 % der Bevölkerung haben nach eigenen Aussagen keinerlei Informationen zu den
Bewirtschaftungsplänen für die Flussgebiete, die nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie
regelmäßig erstellt werden müssen.
• 2012/2013 sammelte die europäische Right2Water-Initiative (offiziell bezeichnet als „Wasser
und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht! Wasser ist ein öffentliches Gut und
keine Handelsware!“) mehr als 1,6 Mio. Unterschriften (davon mehr als 1,2 Mio. aus
Deutschland), damit die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung der
Wasserressourcen nicht den Binnenmarktregeln unterworfen und die Wasserwirtschaft von
der Liberalisierungsagenda ausgeschlossen werde.
Was sind die Herausforderungen?
Der nachhaltige Schutz der Wasserressourcen und Gewässer sowie die zukunftsfeste
Weiterentwicklung und Umgestaltung der Wasserwirtschaft werden in vielen Bereichen
Veränderungen notwendig machen. Diese Veränderungsprozesse benötigen eine breite
gesellschaftliche Akzeptanz, welche erarbeitet werden muss.
Die Gewässerökosysteme und wassergeprägten Ökosysteme – Grundwasser, Quellen, Bäche, Flüsse,
Seen, Meere, Teichlandschaften, Sümpfe, Auen, Moore, Wälder – erbringen eine Vielzahl von
Leistungen für Mensch und Gesellschaft. Sie sind z. B. Naherholungsräume, Lebensräume für Flora und
Fauna und Senken für Kohlendioxid. Sie können natürlichen Schutz vor Hochwasser bieten, tragen zur
Verbesserung der Wasserqualität und bilden nicht zuletzt die Grundlage für die Versorgung mit
Wasser. Wälder haben eine besondere Bedeutung als Grundwasserspeicher. Gewässer und Wald
tragen zur Regulierung des Klimas bei (u.a. Vorbeugung gegen Überhitzung der Städte, städtische
Hitzeinseln). Zudem sind Gewässer auch Verkehrswege und für die Bewässerung landwirtschaftlicher
Kulturen und die Nahrungsmittelproduktion notwendig.
Dieses Verständnis setzt eine allgemeine Wertschätzung der natürlichen Funktionsweise des
Wasserhaushalts# und der Bedeutung gesunder Gewässer für den Naturhaushalt, das menschliche
Wohlbefinden, die Gesundheit, die Ernährung und die wirtschaftliche und soziale Entwicklung
insgesamt voraus. Die Nutzung der oben genannten Ökosystemleistungen# erscheint vielen als
selbstverständlich.
Auch die Versorgung mit sauberem Trinkwasser in ausreichender Menge und Qualität und zu jeder
Tageszeit wird in Deutschland als fester Bestandteil der Daseinsvorsorge# und damit als
selbstverständlich wahrgenommen. Zukünftig gehört dazu auch die Versorgung mit Trinkwasser im
69
Nationale Wasserstrategie
öffentlichen Raum (z. B. mit Trinkwasserbrunnen). Vielen Menschen sind aber die hinter diesen
Nutzungen stehenden natürlichen Ressourcen und auch der mit der Bereitstellung von Trinkwasser
verbundene Aufwand nicht deutlich.
Die Auswirkungen des eigenen Verhaltens und Konsums auf Gewässerbelastungen – bspw. durch die
Verwendung von schadstoffhaltigen Produkten (z. B. Medikamenten, Pflanzenschutzmitteln,
Reinigungsmittel und Chemikalien, Bioziden, behandelten Materialien) oder die unsachgemäße
Entsorgung (z. B. von Medikamenten über Toiletten) und die Inanspruchnahme der verfügbaren
Wasserressourcen, etwa durch den Konsum wasserintensiv hergestellter Güter, wie Textilien, – sind
vielen Menschen grundsätzlich bewusst. Es fehlt aber vielfach an transparenten Informationen über
Höhe und möglichen Auswirkungen des eigenen Wasserverbrauchs bzw. des Wasserverbrauchs, der
mit der Herstellung, Nutzung und Entsorgung von Produkten verbunden ist, sowie über die sonstigen
nachteiligen Auswirkungen auf die Gewässer durch die Verwendung von Produkten, wie etwa den
Eintrag von Stoffen. Oft fehlt ein alternatives Angebot an Gütern, die wasserschonend produziert
wurden, und die entsprechenden Informationen. Ein nachhaltiger Umgang mit Wasserressourcen
muss angesichts eines steigenden Nutzungsdrucks in allen Nutzungsbereichen gefördert werden–
nicht zuletzt, um möglichen Nutzungskonflikten vorzubeugen. Bei der Bereitstellung entsprechender
Informationen kommt neben staatlichen Stellen auch der Wasserwirtschaft sowie den Herstellern und
Inverkehrbringern von Produkten eine Verantwortung zu. Die mögliche Komplexität zur Berechnung
dieser Informationen wird berücksichtigt und transparent für die Verbraucherinnen und Verbraucher
dargestellt.
Der Wert des Wassers in seiner Gesamtheit muss im gesellschaftlichen und politischen Bewusstsein
präsenter werden. Es gilt, die Ökosystemleistungen# der Ressource Wasser und der Gewässer – u. a.
als Lebensraum - sowie die Leistungen der Trinkwasserversorgung und der Abwasserentsorgung für
die Gesellschaft transparent zu machen, in Wert zu setzen und wertzuschätzen. Dabei können
Synergien zum Engagement Deutschlands in Entwicklungs- und Schwellenländern zur Erreichung des
Nachhaltigkeitsziels zu Wasser und Sanitärversorgung (SDG 6) genutzt werden. Die Nationale
Wasserstrategie soll dazu beitragen, das Wissen über die Bedeutung von Wasser in all seinen Facetten
zu erhöhen und aktiv in das Bewusstsein der Gesellschaft zu rücken, um die nötige Unterstützung für
die erforderlichen Veränderungen in der Bewirtschaftung der Wasserressource zu erhalten. Darüber
hinaus sollen die Menschen auf dieser Grundlage befähigt werden, sorgsam mit der Ressource Wasser
umzugehen und Entscheidungen im Sinne der Nachhaltigkeit zu treffen.
Vision – Wasser ist wertvoll – Eine große Wertschätzung bis 2050
Der Wert des Wassers und seine Bedeutung sind als öffentliches Gut (u. a. als Lebensmittel,
Lebensraum und Wirtschaftsfaktor) in allen Bereichen der Gesellschaft verankert. Das Recht aller auf
Wasser und der freie Zugang zu Wasser sind Bestandteile der Daseinsvorsorge# auf allen Ebenen. Der
Staat sichert den Schutz des Wassers und ist verantwortlich für die hierfür benötigte öffentliche
Infrastruktur.
Das Wissen um den Wert von Wasser ist in allen gesellschaftlichen Gruppen verankert und zeigt sich
in vielen Facetten des alltäglichen Lebens. Unternehmen identifizieren und berücksichtigen bei der
Herstellung von Waren und Dienstleistungen ihren Wasserfußabdruck# und ihre Wasserrisiken, weisen
diesen aus und nehmen ihre Verantwortung wahr – auch in den Produktionsländern außerhalb
Deutschlands. Die Konsument*innen können dank entsprechender Informationen den
Wasserfußabdruck bei ihrer Kaufentscheidung berücksichtigen. Die Verbraucher*innen finden zu
angemessenen Preisen ein breites Angebot an regionalen und saisonalen Lebensmitteln und
Produkten, die umweltverträglich und wasserschonend hergestellt wurden, und legen Wert auf ein
solches Angebot. Produkte, die unter Bedingungen erzeugt werden, die in wasserarmen Gebieten zu
einem hohen Wasserverbrauch führen, werden wenig oder gar nicht konsumiert. Dadurch wird die
70
Nationale Wasserstrategie
Umstellung wasserintensiver, nicht nachhaltiger Produktionsweisen eingefordert oder diese verlieren
an Bedeutung. Der Einsatz von Produkten, deren Bestandteile negative Auswirkungen auf die
Gewässerökologie haben, wird im Sinne der Nachhaltigkeit vermieden, generell erfolgt ein bewusster
Umgang mit schadstoffhaltigen Produkten. Der Handel als Schlüsselsektor hat im Großteil seines
Sortiments gewässerschonend hergestellte Produkte im Angebot und die Verbraucher*innen können
diese durch dargestellte Informationen zum ökologischen Fußabdruck, z. B. im Rahmen von
Umweltkennzeichen, schnell identifizieren und auswählen. Mehraufwendungen werden in den
Kaufentscheidungen und über möglicherweise höhere Preise als gemeinsamer Beitrag zum Schutz der
Gewässer honoriert.
Die Verbraucher*innen meiden Freizeitaktivitäten, die an wasserarmen Standorten zu einem
übermäßigen Wasserverbrauch führen. Sie sind über die Risiken von Extremereignissen, wie
Starkregen, Hochwasser und Trockenheit, aber auch über die Risiken des Konsums von
Stagnationswasser informiert und können eigenverantwortlich vorsorgende Maßnahmen ergreifen.
Zur Vermeidung bzw. Lösung von Nutzungskonflikten ist ein Bewusstsein für die Notwendigkeit einer
ausgleichenden Bewirtschaftung der Wasserressourcen bei den Nutzer*innen, d. h. auch in der
Bevölkerung, gegeben. Die verschiedenen Nutzungsinteressen, die Ziele der Gewässerentwicklung
sowie die Erfordernisse eines naturnahen Wasserhaushalts sind für die Bevölkerung nachvollziehbar.
Die daraus resultierenden Entscheidungen sind transparent dargestellt.
Was ist dafür zu tun?
Es werden Bildungs-, Beratungs- und Informationsangebote zur Wertschätzung von und zum Umgang
mit Wasser für Personen verschiedener Alters- und Berufsgruppen geschaffen und mit neuen sowie
mit bereits vorhandenen Angeboten vernetzt. Da ein großer Teil der wasserwirtschaftlichen und
gewässerschutzbezogenen Entscheidungen auf kommunaler Ebene getroffen werden, sollen für
kommunale Entscheidungsträger*innen (in Politik und Verwaltung) freiwillige Schulungsangebote
etabliert werden, damit sie die Zusammenhänge der Wasserwirtschaft umfassend kennen und
verstehen lernen.
Die mit Wasserthemen befassten Bundesbehörden (u.a., Umweltbundesamt, Bundesamt für
Naturschutz, Bundesanstalt für Gewässerkunde, Bundesanstalt für Landwirtschaft und
Ernährung (BLE) mit dem Bundesinformationszentrum Landwirtschaft (BZL), Bundesamt für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe) werden ihre diesbezüglichen Informations- und
Bildungsangebote weiterentwickeln und ausweiten. Wichtige Multiplikatoren sind außerdem
Verbände aus den Bereichen Wasser, Natur- und Umweltschutz, Freizeit und Sport.
Ebenso ist die Schaffung und Vernetzung von Lernorten, an denen die Bedeutung von Wasser
erfahrbar wird sowie die Aus- und Weiterbildung möglich ist (z. B. Bildungs- und Ausstellungsstätten
zu Wasser-/Gewässerthemen, Erlebnisorte an Gewässern, Forschungs- und Demonstrationsfelder) ein
wichtiger Baustein. Damit verbunden wird die Förderung der Wertschätzung für die Leistungen der
Wasserwirtschaft im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge.
Im Rahmen einer langjährigen Bildungs- und Kommunikationsoffensive „Wasser“ (unter Einbindung
der schulischen Bildung) soll das Bewusstsein in der Bevölkerung und spezifischen Berufsgruppen in
den folgenden Themen gestärkt werden:
a. Kenntnisse über wasserwirtschaftliche Infrastrukturen,
b. Kenntnisse über Stoffeinträge in die Gewässer und deren Ursachen, z. B. die falsche
Entsorgung von Chemikalien- und Arzneimitteln,
c. Gewässer und wasserabhängige Biotope als Lebensraum, Steigerung der Lebens- und
Erholungsqualität durch intakte Gewässer und wassergeprägte Landschaften,
71