e-2334-v-stalag-i-anonymisiert
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Herausgabe von Indizierungen, Folgeindizierungen, Listenstreichungen“
eo Fer Dr Pr, 447/85 - 4 - Leistungen beider Aufrechterhaltung der - rechtswidrigen - Gefangenschaft der Internierten, Fluchtversuche müssen gestoppt werden. Die Schrecken und Leiden der Insassen in Konzentrationslager oder auch die Folgen einer entdeckten Flucht werden nicht aufgezeigt. Diese Darstellungsweise führt den Spieler das Elend in Konzentrationslagern nicht vor Augen, Ohne moralische „ertung wird das Verhindern einer Flucht neutral dargestellt. Maka- ber wirkt das Abspielen der deutschen Nationalhymne - wie der Antragsteller zu Recht hervorhebt -, wenn die Flucht ge- lungen ist. \ Die Konstellationen der Rahmenbedingungen verändern sich zwar, mal ist der Tunnel auf der linken, mal auf der rechten Seite, mal oben und mal unten, aber das Prinzip des $Spielab- laufs und die elektronischen Spielre equisiten bleiben gleich, Dies verleiht diesem Spiel eine gewisse Stereotype, (Wnerlaub- tes, den Inhalt des Spreres an den geschilderten, realitäts“ gerechten Geschehnissen festzumachen. Das Stoppen der Aus- bruchsversuche bringt den Erfolg. Dieses Verhindern erzeugt ein hohes Maß an emotionaler Beteiligung beim Spieler und fordert Konzentrationshöchstleistungen. Der schnelle Ablauf des Geschehens zwingt pausenlos zum motorischen und emotio- nalen Reagieren. Der Einsatz von Gewalt erfolgt, ohne daß dem Spieler die geringste Chance zum Überdenken des eigenen Tuns gegeben wird. Die Anwendung der vom NS-Regime verliehs- nen und zu verantwortenden Gewalt erfährt eine qualifizierte positive Bewertung. Die Leistungen des Spielers beim Stoppen von Ausbruchsversuchen wirkt sich positiv auf die Gesamtbi- lanz aus. Diese positive Bewertung bezieht sich im Spiel "Stalag I" auf die Leistungen des Soldaten als Ausführender von Befehlen der NS-Herrschaft. Methoden des ‚Nationalsozialis- mus als eines faschistischen Herrschaftssystenms werden Kindern und Jugendlichen als gut zu heißender Wert nahe gebracht, Kindliche und jugendliche Spieler interessieren sich nicht so sehr für den Unterschied zwischen Spiel und Wirklichkeit. Im Bewußtsein und Erleben von Kindern und Jugendlichen nehmen Spielaktivitäten und Spielsituationen eine eigenständige Rea- lität an, 'insbesondere dann, wenn ein Spiel wie "Stalag IL” aktives Handeln fordert und eine intensive gefühlsmäßige Ein- bindung in das Geschehen herbeiführt, Über die Fähigkeit, wäh- rend eines Spiels ‚ein klares Bewußtsein von der Spielsitua- tion aufrechtzuerhalten, ‚können Erwachsena weit besser var- £fügen als Kinder (vgl. Kampe, Kurzgutachten über das Video- spiel "River Raid" (Pr. 454/84), Im Auftrag der Bundesprüf- Stelle angefertigt). in Die Voraussetzungen des & 1 GjS sind offenbar gegeben, S 15a GjS. Das Maß der Jugendgefährdung tritt für den unvoreinge- nommenen Spisler klar und zweifelsfrei zu Tage. Dies vor al- lem wegen der Befürwortung der Gefangena enbewachung in Konza trationsläagern als Teil der nationals ozialis tischen Methods: und ihrer makaberen Darstellung.
or Pr. 447/85 - un t 9, Ausnahmetatbestände im Sinne von $ 1 Abs. 2 6Gj8 sind nicht 10. ersichtlich, Ein Fall’ geringer Bedeutung schied wegen der weiten Verbrei- tung des Computerspiels, vor allem durch Raubkopien, und den großen Intersse von Kindern und Jugendlichen an diesem Spiel aus. Rechtsbehelfsbelehrungen nach $& 15a 6Gj5 Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats ab Zustellung schriftlich oderzu Protokoll der Geschäftsstelle beim Verwaltungs- gericht in 5000 Köln, Appellhofplatz, Anfechtungsklage erhoben werden. Die vorherige Einlegung eines Wiederspruchs entfällt. Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung. Sieist gegen den Bund, vertreten durch die Bundesprüfstelle zu richten ($$ 20 GjS, 42 VwGO), Außerdem könne Sie innerhalb eines Monäts ab Zustellung bei der’ Bundesprüfstelle Antrag auf Entscheidung duxch das I?er Gremium stellen, (8 15a Abs. 4 GjS).