leitlinie-zur-informationssicherheit
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Anfrage Informationsfreiheitsgesetz zur Informationssicherheit“
6.5 Outsourcing
Sofern IuK-Dienstleistungen an externe Stellen ausgelagert werden, legen der IT-Sicher-
heitsbeauftragte bzw. der IuK-Service konkrete Sicherheitsanforderungen fest.
7 Aufrechterhaltung und Verbesserung
Das IuK-Sicherheitskonzept wird regelmäßig auf Aktualität und Wirksamkeit überprüft.
Verwaltungsvorstand und Leitungsebene unterstützen die ständige Verbesserung des Si-
cherheitsniveaus. Die Dienstkräfte informieren über mögliche Verbesserungen oder
Schwachstellen den IT-Sicherheitsbeauftragten bzw. den IuK-Service.
8 Geltungsbereich
Die Leitlinie gilt für alle städtischen Organisationseinheiten sowie für die städtischen Eigen-
betriebe und Einrichtungen soweit diese städtische IuK-Dienste nutzen.
9 Inkrafttreten
Die Leitlinie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Mönchengladbach, den 22.11.2012
Norbert Bude
Oberbürgermeister
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