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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Anfrage Informationsfreiheitsgesetz zur Informationssicherheit

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6.5 Outsourcing

Sofern IuK-Dienstleistungen an externe Stellen ausgelagert werden, legen der IT-Sicher-
heitsbeauftragte bzw. der IuK-Service konkrete Sicherheitsanforderungen fest.



7     Aufrechterhaltung und Verbesserung

Das IuK-Sicherheitskonzept wird regelmäßig auf Aktualität und Wirksamkeit überprüft.

Verwaltungsvorstand und Leitungsebene unterstützen die ständige Verbesserung des Si-
cherheitsniveaus. Die Dienstkräfte informieren über mögliche Verbesserungen oder
Schwachstellen den IT-Sicherheitsbeauftragten bzw. den IuK-Service.



8     Geltungsbereich

Die Leitlinie gilt für alle städtischen Organisationseinheiten sowie für die städtischen Eigen-
betriebe und Einrichtungen soweit diese städtische IuK-Dienste nutzen.



9     Inkrafttreten

Die Leitlinie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.




Mönchengladbach, den 22.11.2012




Norbert Bude
Oberbürgermeister




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