ard-831-0-4000c-v1-1
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „ARD-831/0-4000c“
Offen
ARD-831/0-4000c Gesundheitsziffern
Anmerkungen zu GNr 9:
1
Gemäß § 19 Gendiagnostikgesetz darf ein Arbeitgeber weder vor noch nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses genetische Analysen verlangen noch dürfen die Ergebnisse bereits durchgeführter
Analysen verwendet werden. Demnach ist z. B. die reine Mitteilung einer bestehenden APC-Resistenz nicht mit einer GNr zu belegen. Bei symptomatischer APC-Resistenz mit bereits stattgehabten
thromboembolischen Ereignissen sind diese gemäß GNr 69 zu bewerten.
2
Im Rahmen der Entlassungsuntersuchung ist bei dieser Diagnose zu bewerten, ob die Verwendungsfähigkeit auf dem bisherigen Die nstposten bzw. im Stabsdienst im Inland ohne körperliche Belastung als RDL
möglich ist. Ist dies der Fall und hat die Soldatin bzw. der Soldat die Bereitschaft bzw. den Willen zum Reservistendienst erklärt, kann trotz einer GZ der Gradation VI die SZr X v ergeben werden (verwendungsfähig
als Reservistin bzw. Reservist in Stabsverwendungen ohne körperliche Belastung im Inland). Bei NPL der Gradation VI ist dies nur mit gebietsärztlicher Stellungnahme möglich.
Irreguläre Blutgruppen-Antikörper - Hier ist zu unterscheiden zwischen:
Allo-Antikörpern, die gegen körperfremde Blutgruppenantigene gerichtet sind (klassischerweise erworben durch Immunisierung, aber auch „natürlich“ vorkommend) und
st
Auto-Antikörpern, gerichtet gegen körpereigene Blutgruppenantigene (auto-immunologisches Geschehen, oft idiopathisch, auch bei Kollagenosen, Lymphomen, mit und ohne Arzneimittel-Trigger, Gefahr
en
Spontan-Hämolyse).
di
gs
Es wird folgende Beurteilung der Allo-Antikörper festgelegt:
n
Nur bei Raumtemperatur/ in Kälte- oder nach Enzymbehandlung reaktiv? → nicht maßgeblich
ru
Auch oder nur im indirekten Coombsansatz reaktiv → transfusionsmaßgeblich
de
Häufigkeit des vom Antikörper erkannten Antigens in der Spenderpopulation, d. h. a priori Versorgungssituation?
Än
Ist die Serumverträglichkeitsprobe (SVP) bei überzähligem, probatorischem Testen von EryKonz mit unbekanntem Antigenbesatz be i negativem Ergebnis hinreichend verlässlich?
em
Qualitätsgesicherte immunhämatologische Labormethodik im Einsatzgebiet vorhanden?
td
ch
Zu vermeidendes Antigenfreie EK Versorgung nach Bemerkungen Zu vermeidendes Antigenfreie EK Versorgung nach Bemerkungen
ni
Antigen (%) SVP? Antigen (%) SVP?
gt
lie
C 30 Ja Konserven sind ausgewiesen! Kp (b) < 0,1 Ja
r
Cw 99 Ja Le (a) 78 Ja
te
un
c 20 Ja Konserven sind ausgewiesen! Le (b) 28 Ja
D 15 Ja Konserven sind ausgewiesen! Lu (a) 78 Ja
k
uc
E 70 Ja Konserven sind ausgewiesen! Lu (b) 1 Ja
dr
e 2 Ja Konserven sind ausgewiesen! M 22 Nein
us
Fy (a) 35 Nein N 28 Nein
rA
Fy (b) 20 Nein P1 21 Ja
se
Jk (a) 23 Nein methodisch kritisch S 45 Nein
ie
Jk (b) 27 Nein methodisch kritisch s 11 Nein
D
K 91 Ja Konserven sind ausgewiesen! U 0,0 Nein
Cellano (k) 0,1 Nein Wr (a) >99 Ja Bewusst bei Routine nicht gesucht!
Kp (a) 98 Ja
Bei nicht in der Tabelle aufgeführten Antigenen ist eine individuelle Beurteilung notwendig.
Tabelle 4 - Irreguläre Autoantikörper
Seite 22
Stand März 2024
Offen
Gesundheitsziffern ARD-831/0-4000c
3.2.10 GNr 10 – Stoffwechsel
II III IV V VI
Diabetes mellitus Typ 2 bei guter diätetischer Verdacht auf gestörte Glukosetoleranz bis zur Diabetes mellitus Typ 2 bei unzureichender
und/oder oral bzw. subkutan -medikamentöser Abklärung. Einstellbarkeit.
Einstellung (nicht bei Insulintherapie).
Metabolisches Syndrom. Diabetes mellitus Typ 2 (auch mit guter
Einstellbarkeit) unter Insulintherapie.2
Diabetes mellitus Typ 1.2
1
Gestationsdiabetes
st
Nachuntersuchung frühestens 8 Wochen post
en
partum.
di
Therapeutisch gut eingestellte Hyperurikämie. Hyperurikämie mit rezidivierenden Gichtanfällen
gs
bei mangelnder Therapierbarkeit.2
n
ru
Primäre Hyperlipoproteinämie.2
de
Massive Hypertriglyzeridämie bei stattgehabter
Än
Pankreatitis.2
em
Phenylketonurie
td
Anmerkungen zu GNr 10:
ch
Hyperlipoproteinämien: Primäre Hyperlipoproteinämien werden mit der GZr VI 10 beurteilt, da sie ein hohes Risiko für Gefäßerkrankungen beinhalten un d deshalb einer sorgfältigen diätetischen und
ni
medikamentösen Behandlung bedürfen.
gt
Erhöhte Blutfettwerte nach weniger als 12-stündiger Nahrungskarenz sind nicht verwertbar. Sekundäre Hyperlipoproteinämien werden nicht mit einer GZr belegt. Sie sind m eistens durch Alkoholkonsum oder
lie
Hyperalimentation bei Adipositas induziert und durch Alkoholkarenz bzw. kaloriena rme Ernährung zu beeinflussen. Nicht alimentär bedingte sekundäre Hyperlipoproteinämien sind im Rahmen der Grundkrankheit zu
r
werten und einzuordnen (z. B. Diabetes mellitus, Hypothyreose, nephrotisches Syndrom).
te
un
Metabolisches Syndrom: Als metabolisches Syndrom bezeichnet man das Zusammentreffen von stammbetonter Adipositas, Hypertriglyzeridämie, essenzieller Hypertonie und Diabetes mellitus Typ 2. Therapie
der Wahl ist die Beseitigung der Adipositas. Die Einordnung erfolgt je nach Ausprägung der Symptome g gf. zusätzlich unter
k
uc
GNr 2 Übergewicht,
dr
GNr 10 Diabetes mellitus,
us
GNr 46 Hypertonie.
rA
Störungen des Schilddrüsenstoffwechsels werden nach der GNr 38 eingeordnet .
se
1
Die Bestimmungen des Abschnitts Schwangerschaft der Allgemeinen Regelung „Wehrmedizinische Begutachtung“ A1-831/0-4000 sind zu beachten.
ie
D
2
Im Rahmen der Entlassungsuntersuchung ist bei dieser Diagnose zu bewerten, ob die Verwendungsfähigkeit auf dem bisherigen Die nstposten bzw. im Stabsdienst im Inland ohne körperliche Belastun g als RDL
möglich ist. Ist dies der Fall und hat die Soldatin bzw. der Soldat die Bereitschaft bzw. den Willen zum Reservistendienst erklärt, kann trotz einer GZr der Gradation VI die SZr X vergeben werden (verwendungsfähig
als Reservistin bzw. Reservist i n Stabsverwendungen ohne körperliche Belastung im Inland).
Seite 23
Stand März 2024
Offen
ARD-831/0-4000c Gesundheitsziffern
3.2.11 GNr 11 - Rheumatischer Formenkreis
II III IV V VI
Mindestens 24 Monate zurückliegende einmalige Mindestens 24 Monate zurückliegende Akute entzündliche rheumatische Erkrankungen. Entzündliche rheumatische Erkrankungen, die
nachgewiesene (autoimmun) entzündliche (autoimmun) entzündliche rheumatische chronisch bzw. chronisch-rezidivierend sind, und/
rheumatische Erkrankung Erkrankung, deren Folgen oder einen ständigen Behandlungsbedarf haben
Nachuntersuchung frühestens 24 Monate und/ oder erhebliche Folgeerscheinungen
ohne maßgebliche körperliche Beeinträchtigung. mit maßgeblicher körperlicher Beeinträchtigung
nach dem letzten Schub.
einhergehen. aufweisen.
Folgeerscheinungen nach rheumatischem
Fieber.1
st
Chronisch-entzündliche rheumatische
en
Erkrankungen (z. B. Kollagenosen, Vaskulitiden),
auch außerhalb des akuten Schubes.1
di
gs
Autoinflammatorische Syndrome (z.B. juveniler
oder adulter M.Still, familiäres Mittelmehrfieber),
n
ru
auch außerhalb des akuten Schubes.1
de
(Akute) Arthritis, auch unbekannter Ursache, Chronische Arthritis oder rezidivierende
Än
letzter Schub weniger als 24 Monate Arthritiden, auch unbekannter Ursache. (u. a.
zurückliegend. Rheumatoide Arthritis).
em
Nachuntersuchung frühestens 24 Monate nach
dem letzten Schub.
td
Periphere Spondyloarthritis2 (z. B. Reaktive Axiale Spondyloarthritis ohne röntgenologische Nachgewiesene seronegative Spondylarthritiden2,
ch
Arthritis, undifferenzierte Arthritis) ohne Veränderungen (mit Ausnahme Morbus die jeden militärischen Dienst unmöglich machen.
ni
Notwendigkeit der Dauertherapie mit guter Bechterew/ankylosierende Spondylitis)2 ohne
gt
Prognose 12 Monate nach Behandlungsende. Notwendigkeit der Dauertherapie mit guter
lie
Prognose 12 Monate nach Behandlungsende.
r
te
Anmerkungen zu GNr 11:
un
Bei nachgewiesenen (autoimmun) entzündliche rheumatische Erkrankungen muss grundsätzlich ein (Teil -)gebietsärztliches Gutachten eingeholt werden.
1 k
uc
Im Rahmen der Entlassungsuntersuchung ist bei dieser Diagnose zu bewerten, ob die Verwendungsfähigkeit auf dem bisherigen Die nstposten bzw. im Stabsdienst im Inland ohne körperliche Belastung als RDL
möglich ist. Ist dies der Fall und hat die Soldatin bzw. der Soldat die Bereitschaft bzw. den Willen zum Reservistendienst erklärt, kann trotz einer GZr der Gradation VI die SZr X vergeben werden (verwendungsfähig
dr
als Reservistin bzw. Reservist in Stabsverwendungen ohne körperliche Belastung im Inland).
us
2
rA
Gemäß § 19 Gendiagnostikgesetz darf ein Arbeitgeber weder vor noch nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses genetische Ana lysen verlangen noch dürfen die Ergebnisse bereits durchgeführter
Analysen verwendet werden. Die reine Mitteilung genetisch vorlieg ender Marker (z. B. HLA 27) ohne entsprechendes klinisches Korrelat ist nicht mit einer GZr zu belegen.
se
ie
D
Seite 24
Stand März 2024
Offen
Gesundheitsziffern ARD-831/0-4000c
3.2.12 GNr 12 – Vegetativum
II III IV V VI
Körperliche Funktionsstörungen (1) Körperliche Funktionsstörungen Körperliche Funktionsstörungen Regelmäßig auftretende körperliche
psychovegetativen Ursprungs mit psychovegetativen Ursprungs mit psychovegetativen Ursprungs mit starker Funktionsstörungen psychovegetativen
geringer Ausprägung ohne deutlicher Ausprägung und ohne Ausprägung und mit akuter, deutlicher Ursprungs mit starker Ausprägung und
Leistungsminderung. maßgebliche Einschränkung der Einschränkung der Leistungsfähigkeit deutlicher Einschränkung der
Leistungsfähigkeit. (u. a. nervöser Erschöpfungszustand). Leistungsfähigkeit.
Behandlungsdauer länger als 4 Wochen.
Neurologische/psychiatrische
Befundkontrolle mit prognostischer
st
Beurteilung ist v or der
en
Nachuntersuchung erforderlich.
di
Kopfschmerz vom Spannungstyp. (2) Selten (≤ 6 pro Jahr) auftretende Wiederholt auftretende und/oder heftige Wiederholt auftretende und/oder heftige
gs
Migräneanfälle. bzw. langanhaltende Migräneanfälle, bzw. langanhaltende Migräneanfälle,
n
soweit unter adäquater Therapie die soweit unter adäquater Therapie die
ru
Leistungsfähigkeit nur kurzzeitig Leistungsfähigkeit langanhaltend und in
de
beeinträchtigt ist. erheblichem Maße beeinträchtigt ist.
Än
(3) Nachgewiesene Kinetosen mit Nachgewiesene Kinetosen mit
geringen Beschwerden und ohne ausgeprägten Beschwerden und
em
maßgebliche Einschränkung der maßgeblicher Einschränkung der
Leistungsfähigkeit. Leistungsfähigkeit.
td
(4) Tinnitus Grad 2 nach Goebel und Tinnitus Grad 3 nach Goebel und Hiller Tinnitus Grad 4 nach Goebel und Hiller
ch
Hiller (hauptsächlich in Stille in (dauernde Beeinträchtigung im privaten (völlige Dekompensation im privaten
ni
Erscheinung und störend bei Stress und und beruflichen Bereich, Störungen im Bereich, Berufsunfähigkeit) der jeden
gt
Belastungen) ohne maßgebliche emotionalen, kognitiven und körperlichen militärischen Dienst unmöglich macht.
lie
Einschränkung der Leistungsfähigkeit. Bereich) mit maßgeblicher
r
Einschränkung der Leistungsfähigkeit.
te
un
Anmerkungen zu GNr 12:
In Zweifelsfällen ab Gradation III gebietsärztliche Untersuchung und Befundbericht erforderlich 5.
k
uc
Chronische Schmerzzustände sind ggf. nach GNr 79 zu beurteilen.
dr
us
rA
se
ie
D
5
Gilt nicht im Rahmen der Entlassungsuntersuchung.
Seite 25
Stand März 2024
Offen
ARD-831/0-4000c Gesundheitsziffern
3.2.13 GNr 13 – Psychische und Verhaltensstörungen
II III IV V VI
(1) Psychische Störung, die zu Psychische Störung Psychische Störung
Einschränkungen der Anpassungs-, mit derzeit maßgeblicher Einschränkung mit dauerhafter, erheblicher
Leistungs- oder Gemeinschaftsfähigkeit² bzw. aufgehobener Anpassungs-, Einschränkung der Anpassungs-,
führt, die jedoch nicht maßgeblich sind. Leistungs- oder Gemeinschaftsfähigkeit, Leistungs-, oder Gemeinschaftsfähigkeit
soweit eine Besserung zu erwarten ist. und/ oder ungünstiger Prognose.
(1) Stärkeres Lispeln 1 (2) Geringgradiges Stottern, leichtes
Stammeln (siehe auch GNr 36).
st
(3) ADHS (auch therapiert) mit guter ADHS mit gestörter psychosozialer ADHS (mit und ohne Therapie) mit
en
psychosozialer Integration. Integration, soweit eine Besserung zu dauerhaft gestörter psychosozialer
erwarten ist. Integration.
di
gs
Intelligenzminderung mit IQ <70
Verdacht auf Störungen aus dem Anamnestische und akute Störungen aus
n
ru
Spektrum der Schizophrenie, schizotype dem Spektrum der Schizophrenie,
de
und wahnhafte Störungen (ICD-10: schizotype und wahnhafte Störungen
Kapitel F2) oder bipolare affektive (ICD-10: Kapitel F2) oder bipolare
Än
Störungen (ICD-10: F31). affektive Störungen (ICD-10: F31).
em
Psychosoziale Entwicklungsstörung mit
der Möglichkeit der Ausreifung.
td
Nur für aktiv e Soldaten und Nur für aktiv e Soldaten und Nur für aktiv e Soldaten und Nur für aktiv e Soldaten und
ch
Soldatinnen bzw . Reserv isten und Soldatinnen bzw . Reserv isten und Soldatinnen bzw . Reserv isten und Soldatinnen bzw . Reserv isten und
ni
Reserv istinnen: Reserv istinnen: Reserv istinnen: Reserv istinnen:
gt
(2) Mehr als 12 Monate zurückliegende (4) 6 bis 12 Monate zurückliegende Psychische Störung mit maßgeblicher Psychische Störung mit derzeit
lie
erfolgreich abgeschlossene stationäre erfolgreich abgeschlossene stationäre Einschränkung der Anpassungs-, aufgehobener Anpassungs-, Leistungs-
r
respektive ambulante Psychotherapie mit respektive ambulante Psychotherapie mit Leistungs- oder Gemeinschaftsfähigkeit oder Gemeinschaftsfähigkeit, soweit eine
te
Stabilität im dienstlichen Alltag. Stabilität im dienstlichen Alltag. auch bei verfahrensüblich laufender Besserung zu erwarten ist.
un
ambulanter Psychotherapie.
k
Weniger als 6 Monate zurückliegende
uc
erfolgreich abgeschlossene stationäre,
dr
respektive ambulante Psychotherapie.
us
rA
Anmerkungen zu GNr 13:
Vor Vergabe der Gradation III ist in Zweifelsfällen, ab der Gradation IV in jedem Fall eine fachärztliche psychiatrische Befundung und Stellungnahme erforderlich 5.
se
ie
Nur für Bew erbende: Verfahrensübliche laufende oder abgeschlossene Psychotherapie bis 12 Monate nach Therapieende.
D
Eine Psychotherapie, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben (z. B. Transitionsprozess bei Transgender) ist bei psychischer Stabilität nicht mit einer GNr zu bewerten.
Zur Einschätzung der Anpassungs-, Leistungs- und Gemeinschaftsfähigkeit sowie der psychosozialen Integration und psychischer Stabilität im Alltag sollten n eben der krankheitsbedingten Symptomschwere auch
das private Umfeld (familiäre Bindungen, Freundeskreis, Hobbies, Ehrenämter, finanzielle und rechtliche Situation usw.), die dienstliche bzw. berufliche Leistungsfähigkeit und Integration (z. B. abgeschlossene
Ausbildungen, Krankschreibungszeiten, Leistungsniveau, Konflikte mit Vorgesetzten und/oder Kameraden/Kollegen) sowie persönli chkeitsstrukturelle Grundfunktionen wie beispielsweise Emotionsregulation,
Impulskontrolle, Aufmerksamkeit, Konzentration und Intellekt berücksichtigt werden, ggf. auch unter Erhebung einer Fremdanamnese. Psychische Stabilität bringt Lernbereitschaft, M otivation und Aktivität mit sich.
Alle diese Dimensionen können je nach Ausprägung sowohl als Schutz- als auch als Belastungsfaktoren wirksam werden und sollten bei der Begutachtung des Probanden in ihrer Gesamtheit betrachtet und
bewertet werden.
1
Anatomisch bedingte Sprachstörungen sind nach GNr 36 zu beurteilen.
Seite 26
Stand März 2024
Offen
Gesundheitsziffern ARD-831/0-4000c
3.2.14 GNr 14 – Derzeit nicht belegt
II III IV V VI
st
en
di
n gs
ru
de
Än
em
td
ch
ni
gt
rlie
te
un
k
uc
dr
us
rA
se
ie
D
Seite 27
Stand März 2024
Offen
ARD-831/0-4000c Gesundheitsziffern
3.2.15 GNr 15 – Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen und/oder Arzneimittel
II III IV V VI
Nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch Nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch Nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch Schädlicher Gebrauch oder Abhängigkeit
von Substanzen aus dem BtMG, 12- von Substanzen aus dem BtMG, 6-11 von Substanzen aus dem BtMG von Substanzen aus dem BtMG (auch
24 Monate zurückliegend bei aktuell Monate zurückliegend bei aktuell • bei positivem Nachweis bzw. zurückliegend).
negativem Drogenscreening. negativem Drogenscreening. • weniger als 6 Monate zurückliegend,
bei aktuell negativem Nachweis oder
kontrollierter Abstinenz.
Nachuntersuchung frühestens 6
st
Monate nach letztem Konsum.
en
Schädlicher Gebrauch von Aktuelle Abhängigkeit von psychotropen1
di
1
psychotropen oder nicht- Substanzen.
gs
abhängigkeitserzeugenden2 Substanzen.
n
ru
Nur für aktiv e SaZ, BS, RDL und Nur für aktiv e SaZ, BS, RDL und Nur für aktiv e SaZ, BS, RDL und Nur für aktiv e SaZ, BS, RDL und Nur für SaZ, BS, RDL und
de
Reserv isten: Reserv isten: Reserv isten: Reserv isten: Reserv isten:
Än
Mehr als 24 Monate zurückliegende 12-24 Monate zurückliegende erfolgreich 6 bis weniger als 12 Monate Beantragte, noch laufende oder weniger Zustand nach mehrfachen
erfolgreich abgeschlossene abgeschlossene zurückliegende erfolgreich als 6 Monate zurückliegende erfolgreich Entwöhnungsbehandlungen von
em
Entwöhnungsbehandlung 3 von Entwöhnungsbehandlung 3 von abgeschlossene abgeschlossene psychotropen 1 Substanzen (i.d.R.
psychotropen 1 Substanzen bei psychotropen 1 Substanzen bei Entwöhnungsbehandlung 3 von Entwöhnungsbehandlung 3 von maximal zwei) ohne Abstinenz mit
td
kontrollierter Abstinenz. kontrollierter Abstinenz. psychotropen 1 Substanzen bei psychotropen 1 Substanzen bei ungünstiger Prognose.
ch
kontrollierter Abstinenz. kontrollierter Abstinenz. Anmerkung: FWDL nach mehr als einer
ni
Entwöhnungsbehandlung.
gt
Anmerkungen zu GNr 15
lie
5
Vor Vergabe der Gradation III ist in Zweifelsfällen, ab der Gradation IV in jedem Fall eine fachärztliche psychiatrische Befundung und Stellungnahme erforderlich .
r
te
Nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch bezeichnet die Einnahme von Substanzen aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), sofern die Kriterien des schädlichen Gebrauchs oder der Abhängigkeit gemäß aktuellem
un
ICD nicht erfüllt sind und keine ärztliche Verordnung bei entsprechender Indikation vorliegt. Liegt eine solche vor, ist von der Vergabe einer GZr abzusehen.
k
Auch wenn keine GZr vergeben wurde, ist das Nebenwirkungspotential bei der Beurteilung von Verwendungsfähigkeiten, die den si cheren Umgang mit Maschinen oder das Steuern von Fahrzeugen verlangen zu
uc
berücksichtigen und ggf. zu versagen.
dr
us
Pathologisches Spielen und andere, nicht stoffgebundene Süchte sind analog der Alkoholerkrankung zu bewerten.
rA
Abstinenzkontrolle im obigen Sinne erfolgt bei illegalen Drogen und Arzneimitteln durch regelmäßige - i. d. R. monatliche - Urinkontrollen (Schnelltest, positive Befunde sollten chromatographisch gesichert werden),
se
bei Alkohol durch Leberwert- (ALAT, ASAT, GGT), CDT und MCV-Kontrollen, im Zweifelsfall sind bei illegalen Drogen und/oder Alkohol/Arzneimitteln Untersuchungen von Haarproben durch zuführen.
ie
Zur Feststellung der Kraftfahrverwendungsfähigkeit ist die Allgemeine Regelung (AR) „Kraftfahrverwendungsfähigkeit“ A1-831/0-4001 zu nutzen.
D
1
Die Begrifflichkeiten der psychotropen Substanzen folgt der Definition der aktuellen ICD (u. a. Alkoho l, Cannabis, Kokain, Lösungsmittel). Koffein und Nikotin im gesellschaftlich üblichen Rahmen sind nicht mit einer
GZr zu belegen. Substanzen des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) sind mit zu berücksichtigen.
2
Die Begrifflichkeiten der nicht-abhängigkeitserzeugenden Substanzen folgen den Definitionen der aktuellen ICD (u. a. Laxantien, ASS, Paracetamol, Antazida, Vitamine, Steroide, Hormone...)
3
Sofern keine Entwöhnungsbehandlung notwendig war, kann der ärztlich bestätigte Zeitpunkt des abgeschlossenen Entzugs als Startpunkt für den Beginn des Abstinenzzeitraums gewertet werden.
Seite 28
Stand März 2024
Offen
Gesundheitsziffern ARD-831/0-4000c
3.2.16 GNr 16 – Hirnschädelveränderungen/Verletzungen, Hirnschäden
II III IV V VI
Schädel-Hirnverletzungen, mindestens 12 Schädel-Hirnverletzungen, mindestens Leichtes Schädel-Hirn-Trauma (Ausprägungsgrad Schädel-Hirnverletzungen mit mehr als geringen
Monate zurückliegend, ohne körperliche und 12 Monate zurückliegend, mit geringer der Commotio cerebri), weniger als 3 Monate Einschränkungen, die einen militärischen Dienst
geistige Beeinträchtigungen und körperlicher Beeinträchtigung oder geistigen zurückliegend. unmöglich machen.
Funktionseinschränkungen. Einschränkungen. Nachuntersuchung frühestens 3 Monate nach
dem Trauma.
Schweres Schädel-Hirn-Trauma weniger als 12
Monate zurückliegend.
st
Nachuntersuchung frühestens 12 Monate
en
nach dem Trauma.
di
Noch nicht gedeckte Gewebsverluste am
gs
knöchernen Hirnschädel.
n
Nachuntersuchung frühestens 12 Monaten
ru
nach Korrektur.
de
Verformung des Hirnschädels, die das Tragen Verformung des Hirnschädels, die das Tragen
Än
des Gefechtshelms nicht beeinträchtigt. des Gefechtshelms beeinträchtigt1.
em
Frühkindlicher Hirnschaden mit Einschränkung
der Anpassungs-, Belastungs-, Gemeinschafts-,
td
Leistungs- und fehlender Ausbildungsfähigkeit.
ch
Anmerkungen zu GNr 16:
ni
5
In Zweifelsfällen ab Gradation III neurologischer bzw. neurochirurgischer oder neuropsychologischer Befundbericht erforderlich .
gt
lie
Schädel-Hirnverletzungen und -erkrankungen (z. B. nach Hirnkontusion, Hirnkompression, subdurales Hämatom, subdurales Hygrom) sind einzig nach dem (ggf. auch postoperativen) klinisch-
r
neurologischen/neuropsychiatrischen bzw. neurochirurgischen Zustandsbild zu beurteilen.
te
un
Folgen nach traumatischen Hirnschäden (z. B. Bewusstseinsstörungen, EEG-Veränderungen, Krampfanfälle und Persönlichkeitsveränderungen) sind nach GNrn 1 3, 77, 78 zu beurteilen.
k
Bei leichtem Schädel-Hirn-Trauma (Ausprägungsgrad der Commotio cerebri), wenn länger als 3 Monate zurückliegend und ohne Folgen ausgeheilt, erfolgt kei ne GZr Vergabe.
uc
dr
1
Im Rahmen der Entlassungsuntersuchung ist bei dieser Diagnose zu bewerten, ob die Verwendungsfähigkeit auf dem bisherigen Die nstposten bzw. im Stabsdienst im Inland ohne körperliche Belastung als RDL
us
möglich ist. Ist dies der Fall und hat die Soldatin bzw. der Soldat die Bereitschaft bzw. den Willen zum Reservistendienst erklärt, kann trotz einer GZr der Gradation VI die SZr X vergeben werden (verwendungsfähig
als Reservistin bzw. Reservist in Stabsverwendungen ohne körperliche Belastung im Inland).
rA
se
ie
D
Seite 29
Stand März 2024
Offen
ARD-831/0-4000c Gesundheitsziffern
3.2.17 GNr 17 – Bindehaut, Augenlider
II III IV V VI
Chronische Erkrankungen der Lider und/oder der Erkrankung der Lider und/oder der Bindehaut, Chronische Erkrankungen der Lider und/oder der
Bindehaut ohne maßgebliche soweit Ausheilung oder Besserung zu erwarten Bindehaut, mit maßgeblichen
Funktionseinschränkungen. ist. Funktionseinschränkungen.
Ptosis mit geringer Funktionsbeeinträchtigung. Ptosis mit erheblicher Funktionseinschränkung,
bei nicht ausreichender Sehschärfe oder
Kopfzwangshaltung.
Störende Einwärtsstellung der Wimpern.
st
Geringgradige Umkehrung eines Lides oder
en
beider Lider nach innen oder außen.
di
Z. n. Verletzung/OP der Lider mit geringen Z. n. Verletzung/OP der Lider mit maßgeblichen
gs
Funktionseinschränkungen. Funktionseinschränkungen
n
ru
Maligne Neoplasien (Analog GNr 5).
de
Anmerkungen zu GNr 17:
Än
Keine
em
td
ch
ni
gt
lie
r
te
un
k
uc
dr
us
rA
se
ie
D
Seite 30
Stand März 2024
Offen
Gesundheitsziffern ARD-831/0-4000c
3.2.18 GNr 18 – Binokularsehen
II III IV V VI
Eingeschränktes Stereosehen (1) Stark eingeschränktes Stereosehen Spontandiplopie Manifeste Diplopie (ständiges
(> 100“ und ≤ 400“). (> 400“, aber mindestens Fliege oder (plötzliches Doppeltsehen, siehe auch Doppeltsehen im physiologischen
Bagolini positiv). GNr 78 und GNr 79). Blickfeld).
(2) aufgehobenes Stereosehen (Fliege
und Bagolini negativ, alternierende oder
st
einseitige Exklusion).
en
di
Anmerkungen zu GNr 18:
gs
Exklusion: Ausschaltung des Seheindruckes eines Auges (z. B. beim Schielen, um Doppeltsehen zu vermeiden).
n
ru
Stereopsis (räumliches Sehen):
de
1. Stufe: Simultansehen: Gleichzeitiges Wahrnehmen der Bildeindrücke beider Augen, eventuell auch mit Doppeltsehen.
Än
2. Stufe: Fusion: Verschmelzung der Bildeindrücke beider Augen zu einem einzigen Bild.
em
3. Stufe: Stereopsis: Fähigkeit, geringe Unterschiede der Netzhautbilder beider Augen zur räumlichen Tiefenwahrnehmung zu nutzen.
td
Im Zweifelsfall Augenärztliche Untersuchung ab Gradation III erforderlich.
ch
Das physiologische Blickfeld beträgt 30° in Primärposition in jeder Richtung, d. h. beidäugiges Einfachsehen bei gerader Kopf haltung, geprüft an Harmswand, ggf. Goldmannperimeter (Marke III/4).
ni
In der FeV, Anlage 6 ist das Gebrauchsblickfeld wie folgt definiert: 25 Grad Aufblick, 30 Grad Rechts- und Linksblick, 40 Grad Abblick.
gt
rlie
te
un
k
uc
dr
us
rA
se
ie
D
Seite 31
Stand März 2024