ard-831-0-4000c-v1-1

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „ARD-831/0-4000c

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ARD-831/0-4000c                                                                                 Gesundheitsziffern

 Anmerkungen zu GNr 9:
      1
        Gemäß § 19 Gendiagnostikgesetz darf ein Arbeitgeber weder vor noch nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses genetische Analysen verlangen noch dürfen die Ergebnisse bereits durchgeführter
      Analysen verwendet werden. Demnach ist z. B. die reine Mitteilung einer bestehenden APC-Resistenz nicht mit einer GNr zu belegen. Bei symptomatischer APC-Resistenz mit bereits stattgehabten
      thromboembolischen Ereignissen sind diese gemäß GNr 69 zu bewerten.
      2
       Im Rahmen der Entlassungsuntersuchung ist bei dieser Diagnose zu bewerten, ob die Verwendungsfähigkeit auf dem bisherigen Die nstposten bzw. im Stabsdienst im Inland ohne körperliche Belastung als RDL
      möglich ist. Ist dies der Fall und hat die Soldatin bzw. der Soldat die Bereitschaft bzw. den Willen zum Reservistendienst erklärt, kann trotz einer GZ der Gradation VI die SZr X v ergeben werden (verwendungsfähig
      als Reservistin bzw. Reservist in Stabsverwendungen ohne körperliche Belastung im Inland). Bei NPL der Gradation VI ist dies nur mit gebietsärztlicher Stellungnahme möglich.

      Irreguläre Blutgruppen-Antikörper - Hier ist zu unterscheiden zwischen:
      Allo-Antikörpern, die gegen körperfremde Blutgruppenantigene gerichtet sind (klassischerweise erworben durch Immunisierung, aber auch „natürlich“ vorkommend) und




                                                                                                                                              st
      Auto-Antikörpern, gerichtet gegen körpereigene Blutgruppenantigene (auto-immunologisches Geschehen, oft idiopathisch, auch bei Kollagenosen, Lymphomen, mit und ohne Arzneimittel-Trigger, Gefahr




                                                                                                                                           en
      Spontan-Hämolyse).




                                                                                                                                        di
                                                                                                                                     gs
      Es wird folgende Beurteilung der Allo-Antikörper festgelegt:




                                                                                                                                    n
           Nur bei Raumtemperatur/ in Kälte- oder nach Enzymbehandlung reaktiv? → nicht maßgeblich




                                                                                                                                 ru
           Auch oder nur im indirekten Coombsansatz reaktiv → transfusionsmaßgeblich




                                                                                                                             de
           Häufigkeit des vom Antikörper erkannten Antigens in der Spenderpopulation, d. h. a priori Versorgungssituation?




                                                                                                                         Än
          Ist die Serumverträglichkeitsprobe (SVP) bei überzähligem, probatorischem Testen von EryKonz mit unbekanntem Antigenbesatz be i negativem Ergebnis hinreichend verlässlich?




                                                                                                                   em
      Qualitätsgesicherte immunhämatologische Labormethodik im Einsatzgebiet vorhanden?




                                                                                                                td
                                                                                                             ch
 Zu vermeidendes       Antigenfreie EK      Versorgung nach          Bemerkungen                      Zu vermeidendes      Antigenfreie EK      Versorgung nach        Bemerkungen




                                                                                                           ni
 Antigen               (%)                  SVP?                                                      Antigen              (%)                  SVP?




                                                                                                      gt
                                                                                                   lie
 C                     30                   Ja                       Konserven sind ausgewiesen!      Kp (b)               < 0,1                Ja




                                                                                                   r
 Cw                    99                   Ja                                                        Le (a)               78                   Ja




                                                                                                te
                                                                                                un
 c                     20                   Ja                       Konserven sind ausgewiesen!      Le (b)               28                   Ja
 D                     15                   Ja                       Konserven sind ausgewiesen!      Lu (a)               78                   Ja
                                                                                         k
                                                                                       uc
 E                     70                   Ja                       Konserven sind ausgewiesen!      Lu (b)               1                    Ja
                                                                                    dr

 e                     2                    Ja                       Konserven sind ausgewiesen!      M                    22                   Nein
                                                                                 us


 Fy (a)                35                   Nein                                                      N                    28                   Nein
                                                                             rA




 Fy (b)                20                   Nein                                                      P1                   21                   Ja
                                                                          se




 Jk (a)                23                   Nein                     methodisch kritisch              S                    45                   Nein
                                                                       ie




 Jk (b)                27                   Nein                     methodisch kritisch              s                    11                   Nein
                                                                     D




 K                     91                   Ja                       Konserven sind ausgewiesen!      U                    0,0                  Nein
 Cellano (k)           0,1                  Nein                                                      Wr (a)               >99                  Ja                     Bewusst bei Routine nicht gesucht!
 Kp (a)                98                   Ja
 Bei nicht in der Tabelle aufgeführten Antigenen ist eine individuelle Beurteilung notwendig.

                                                                                   Tabelle 4 - Irreguläre Autoantikörper




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                                                                                                Stand März 2024
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Offen
                                                                                                Gesundheitsziffern                                                                                ARD-831/0-4000c

3.2.10 GNr 10 – Stoffwechsel
  II                                 III                                                 IV                                                 V                                                    VI
                                                                Diabetes mellitus Typ 2 bei guter diätetischer       Verdacht auf gestörte Glukosetoleranz bis zur        Diabetes mellitus Typ 2 bei unzureichender
                                                                und/oder oral bzw. subkutan -medikamentöser          Abklärung.                                           Einstellbarkeit.
                                                                Einstellung (nicht bei Insulintherapie).
                                                                                                                     Metabolisches Syndrom.                               Diabetes mellitus Typ 2 (auch mit guter
                                                                                                                                                                          Einstellbarkeit) unter Insulintherapie.2
                                                                                                                                                                          Diabetes mellitus Typ 1.2
                                                                                                                                         1
                                                                                                                     Gestationsdiabetes




                                                                                                                                               st
                                                                                                                     Nachuntersuchung frühestens 8 Wochen post




                                                                                                                                             en
                                                                                                                     partum.




                                                                                                                                         di
              Therapeutisch gut eingestellte Hyperurikämie.                                                                                                               Hyperurikämie mit rezidivierenden Gichtanfällen




                                                                                                                                      gs
                                                                                                                                                                          bei mangelnder Therapierbarkeit.2




                                                                                                                                    n
                                                                                                                                 ru
                                                                                                                                                                          Primäre Hyperlipoproteinämie.2




                                                                                                                             de
                                                                                                                                                                          Massive Hypertriglyzeridämie bei stattgehabter




                                                                                                                          Än
                                                                                                                                                                          Pankreatitis.2




                                                                                                                    em
                                                                                                                                                                          Phenylketonurie




                                                                                                                 td
Anmerkungen zu GNr 10:




                                                                                                             ch
       Hyperlipoproteinämien: Primäre Hyperlipoproteinämien werden mit der GZr VI 10 beurteilt, da sie ein hohes Risiko für Gefäßerkrankungen beinhalten un d deshalb einer sorgfältigen diätetischen und




                                                                                                           ni
       medikamentösen Behandlung bedürfen.




                                                                                                       gt
       Erhöhte Blutfettwerte nach weniger als 12-stündiger Nahrungskarenz sind nicht verwertbar. Sekundäre Hyperlipoproteinämien werden nicht mit einer GZr belegt. Sie sind m eistens durch Alkoholkonsum oder




                                                                                                    lie
       Hyperalimentation bei Adipositas induziert und durch Alkoholkarenz bzw. kaloriena rme Ernährung zu beeinflussen. Nicht alimentär bedingte sekundäre Hyperlipoproteinämien sind im Rahmen der Grundkrankheit zu




                                                                                                   r
       werten und einzuordnen (z. B. Diabetes mellitus, Hypothyreose, nephrotisches Syndrom).




                                                                                                te
                                                                                             un
       Metabolisches Syndrom: Als metabolisches Syndrom bezeichnet man das Zusammentreffen von stammbetonter Adipositas, Hypertriglyzeridämie, essenzieller Hypertonie und Diabetes mellitus Typ 2. Therapie
       der Wahl ist die Beseitigung der Adipositas. Die Einordnung erfolgt je nach Ausprägung der Symptome g gf. zusätzlich unter
                                                                                         k
                                                                                       uc
              GNr 2 Übergewicht,
                                                                                    dr

              GNr 10 Diabetes mellitus,
                                                                                 us


              GNr 46 Hypertonie.
                                                                             rA




       Störungen des Schilddrüsenstoffwechsels werden nach der GNr 38 eingeordnet .
                                                                          se




       1
           Die Bestimmungen des Abschnitts Schwangerschaft der Allgemeinen Regelung „Wehrmedizinische Begutachtung“ A1-831/0-4000 sind zu beachten.
                                                                       ie
                                                                     D




       2
        Im Rahmen der Entlassungsuntersuchung ist bei dieser Diagnose zu bewerten, ob die Verwendungsfähigkeit auf dem bisherigen Die nstposten bzw. im Stabsdienst im Inland ohne körperliche Belastun g als RDL
       möglich ist. Ist dies der Fall und hat die Soldatin bzw. der Soldat die Bereitschaft bzw. den Willen zum Reservistendienst erklärt, kann trotz einer GZr der Gradation VI die SZr X vergeben werden (verwendungsfähig
       als Reservistin bzw. Reservist i n Stabsverwendungen ohne körperliche Belastung im Inland).




                                                                                                                                                                                                                 Seite 23
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23

Offen
ARD-831/0-4000c                                                                                 Gesundheitsziffern

3.2.11 GNr 11 - Rheumatischer Formenkreis
  II                             III                                                  IV                                                   V                                                     VI
            Mindestens 24 Monate zurückliegende einmalige       Mindestens 24 Monate zurückliegende                  Akute entzündliche rheumatische Erkrankungen.        Entzündliche rheumatische Erkrankungen, die
            nachgewiesene (autoimmun) entzündliche              (autoimmun) entzündliche rheumatische                                                                     chronisch bzw. chronisch-rezidivierend sind, und/
            rheumatische Erkrankung                             Erkrankung, deren Folgen                                                                                  oder einen ständigen Behandlungsbedarf haben
                                                                                                                     Nachuntersuchung frühestens 24 Monate                und/ oder erhebliche Folgeerscheinungen
            ohne maßgebliche körperliche Beeinträchtigung.      mit maßgeblicher körperlicher Beeinträchtigung
                                                                                                                     nach dem letzten Schub.
                                                                einhergehen.                                                                                              aufweisen.
                                                                                                                                                                          Folgeerscheinungen nach rheumatischem
                                                                                                                                                                          Fieber.1




                                                                                                                                               st
                                                                                                                                                                          Chronisch-entzündliche rheumatische




                                                                                                                                           en
                                                                                                                                                                          Erkrankungen (z. B. Kollagenosen, Vaskulitiden),
                                                                                                                                                                          auch außerhalb des akuten Schubes.1




                                                                                                                                         di
                                                                                                                                      gs
                                                                                                                                                                          Autoinflammatorische Syndrome (z.B. juveniler
                                                                                                                                                                          oder adulter M.Still, familiäres Mittelmehrfieber),




                                                                                                                                    n
                                                                                                                                 ru
                                                                                                                                                                          auch außerhalb des akuten Schubes.1




                                                                                                                             de
                                                                                                                     (Akute) Arthritis, auch unbekannter Ursache,         Chronische Arthritis oder rezidivierende




                                                                                                                          Än
                                                                                                                     letzter Schub weniger als 24 Monate                  Arthritiden, auch unbekannter Ursache. (u. a.
                                                                                                                     zurückliegend.                                       Rheumatoide Arthritis).




                                                                                                                    em
                                                                                                                     Nachuntersuchung frühestens 24 Monate nach
                                                                                                                     dem letzten Schub.




                                                                                                                 td
            Periphere Spondyloarthritis2 (z. B. Reaktive        Axiale Spondyloarthritis ohne röntgenologische                                                            Nachgewiesene seronegative Spondylarthritiden2,




                                                                                                             ch
            Arthritis, undifferenzierte Arthritis) ohne         Veränderungen (mit Ausnahme Morbus                                                                        die jeden militärischen Dienst unmöglich machen.




                                                                                                           ni
            Notwendigkeit der Dauertherapie mit guter           Bechterew/ankylosierende Spondylitis)2 ohne




                                                                                                       gt
            Prognose 12 Monate nach Behandlungsende.            Notwendigkeit der Dauertherapie mit guter




                                                                                                    lie
                                                                Prognose 12 Monate nach Behandlungsende.




                                                                                                   r
                                                                                                te
Anmerkungen zu GNr 11:



                                                                                             un
       Bei nachgewiesenen (autoimmun) entzündliche rheumatische Erkrankungen muss grundsätzlich ein (Teil -)gebietsärztliches Gutachten eingeholt werden.
       1                                                                                 k
                                                                                       uc
        Im Rahmen der Entlassungsuntersuchung ist bei dieser Diagnose zu bewerten, ob die Verwendungsfähigkeit auf dem bisherigen Die nstposten bzw. im Stabsdienst im Inland ohne körperliche Belastung als RDL
       möglich ist. Ist dies der Fall und hat die Soldatin bzw. der Soldat die Bereitschaft bzw. den Willen zum Reservistendienst erklärt, kann trotz einer GZr der Gradation VI die SZr X vergeben werden (verwendungsfähig
                                                                                    dr

       als Reservistin bzw. Reservist in Stabsverwendungen ohne körperliche Belastung im Inland).
                                                                                 us



       2
                                                                             rA




       Gemäß § 19 Gendiagnostikgesetz darf ein Arbeitgeber weder vor noch nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses genetische Ana lysen verlangen noch dürfen die Ergebnisse bereits durchgeführter
       Analysen verwendet werden. Die reine Mitteilung genetisch vorlieg ender Marker (z. B. HLA 27) ohne entsprechendes klinisches Korrelat ist nicht mit einer GZr zu belegen.
                                                                         se
                                                                       ie
                                                                     D




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                                                                                                Stand März 2024
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Offen
                                                                                                    Gesundheitsziffern                                                                           ARD-831/0-4000c

3.2.12 GNr 12 – Vegetativum
                       II                                           III                                         IV                                          V                                         VI
    Körperliche Funktionsstörungen              (1) Körperliche Funktionsstörungen                                                      Körperliche Funktionsstörungen            Regelmäßig auftretende körperliche
    psychovegetativen Ursprungs mit             psychovegetativen Ursprungs mit                                                         psychovegetativen Ursprungs mit starker   Funktionsstörungen psychovegetativen
    geringer Ausprägung ohne                    deutlicher Ausprägung und ohne                                                          Ausprägung und mit akuter, deutlicher     Ursprungs mit starker Ausprägung und
    Leistungsminderung.                         maßgebliche Einschränkung der                                                           Einschränkung der Leistungsfähigkeit      deutlicher Einschränkung der
                                                Leistungsfähigkeit.                                                                     (u. a. nervöser Erschöpfungszustand).     Leistungsfähigkeit.
                                                                                                                                        Behandlungsdauer länger als 4 Wochen.
                                                                                                                                        Neurologische/psychiatrische
                                                                                                                                        Befundkontrolle mit prognostischer




                                                                                                                                                st
                                                                                                                                        Beurteilung ist v or der




                                                                                                                                            en
                                                                                                                                        Nachuntersuchung erforderlich.




                                                                                                                                          di
    Kopfschmerz vom Spannungstyp.               (2) Selten (≤ 6 pro Jahr) auftretende        Wiederholt auftretende und/oder heftige                                              Wiederholt auftretende und/oder heftige




                                                                                                                                        gs
                                                Migräneanfälle.                              bzw. langanhaltende Migräneanfälle,                                                  bzw. langanhaltende Migräneanfälle,




                                                                                                                                     n
                                                                                             soweit unter adäquater Therapie die                                                  soweit unter adäquater Therapie die




                                                                                                                                  ru
                                                                                             Leistungsfähigkeit nur kurzzeitig                                                    Leistungsfähigkeit langanhaltend und in




                                                                                                                               de
                                                                                             beeinträchtigt ist.                                                                  erheblichem Maße beeinträchtigt ist.




                                                                                                                           Än
                                                (3) Nachgewiesene Kinetosen mit              Nachgewiesene Kinetosen mit
                                                geringen Beschwerden und ohne                ausgeprägten Beschwerden und




                                                                                                                      em
                                                maßgebliche Einschränkung der                maßgeblicher Einschränkung der
                                                Leistungsfähigkeit.                          Leistungsfähigkeit.




                                                                                                                     td
                                                (4) Tinnitus Grad 2 nach Goebel und          Tinnitus Grad 3 nach Goebel und Hiller                                               Tinnitus Grad 4 nach Goebel und Hiller




                                                                                                               ch
                                                Hiller (hauptsächlich in Stille in           (dauernde Beeinträchtigung im privaten                                               (völlige Dekompensation im privaten




                                                                                                             ni
                                                Erscheinung und störend bei Stress und       und beruflichen Bereich, Störungen im                                                Bereich, Berufsunfähigkeit) der jeden




                                                                                                             gt
                                                Belastungen) ohne maßgebliche                emotionalen, kognitiven und körperlichen                                             militärischen Dienst unmöglich macht.




                                                                                                       lie
                                                Einschränkung der Leistungsfähigkeit.        Bereich) mit maßgeblicher




                                                                                                       r
                                                                                             Einschränkung der Leistungsfähigkeit.




                                                                                                    te
                                                                                                un
    Anmerkungen zu GNr 12:
        In Zweifelsfällen ab Gradation III gebietsärztliche Untersuchung und Befundbericht erforderlich 5.
                                                                                            k
                                                                                          uc
        Chronische Schmerzzustände sind ggf. nach GNr 79 zu beurteilen.
                                                                                        dr
                                                                                    us
                                                                               rA
                                                                            se
                                                                          ie
                                                                       D




5
      Gilt nicht im Rahmen der Entlassungsuntersuchung.
                                                                                                                                                                                                               Seite 25
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25

Offen
ARD-831/0-4000c                                                                                 Gesundheitsziffern

3.2.13 GNr 13 – Psychische und Verhaltensstörungen
                     II                                         III                                          IV                                          V                                           VI
                                            (1) Psychische Störung, die zu                                                            Psychische Störung                         Psychische Störung
                                            Einschränkungen der Anpassungs-,                                                          mit derzeit maßgeblicher Einschränkung     mit dauerhafter, erheblicher
                                            Leistungs- oder Gemeinschaftsfähigkeit²                                                   bzw. aufgehobener Anpassungs-,             Einschränkung der Anpassungs-,
                                            führt, die jedoch nicht maßgeblich sind.                                                  Leistungs- oder Gemeinschaftsfähigkeit,    Leistungs-, oder Gemeinschaftsfähigkeit
                                                                                                                                      soweit eine Besserung zu erwarten ist.     und/ oder ungünstiger Prognose.
(1) Stärkeres Lispeln 1                     (2) Geringgradiges Stottern, leichtes
                                            Stammeln (siehe auch GNr 36).




                                                                                                                                               st
                                            (3) ADHS (auch therapiert) mit guter                                                      ADHS mit gestörter psychosozialer          ADHS (mit und ohne Therapie) mit




                                                                                                                                           en
                                            psychosozialer Integration.                                                               Integration, soweit eine Besserung zu      dauerhaft gestörter psychosozialer
                                                                                                                                      erwarten ist.                              Integration.




                                                                                                                                         di
                                                                                                                                     gs
                                                                                                                                                                                 Intelligenzminderung mit IQ <70
                                                                                                                                      Verdacht auf Störungen aus dem             Anamnestische und akute Störungen aus




                                                                                                                                    n
                                                                                                                                 ru
                                                                                                                                      Spektrum der Schizophrenie, schizotype     dem Spektrum der Schizophrenie,




                                                                                                                             de
                                                                                                                                      und wahnhafte Störungen (ICD-10:           schizotype und wahnhafte Störungen
                                                                                                                                      Kapitel F2) oder bipolare affektive        (ICD-10: Kapitel F2) oder bipolare




                                                                                                                         Än
                                                                                                                                      Störungen (ICD-10: F31).                   affektive Störungen (ICD-10: F31).




                                                                                                                    em
                                                                                                                                      Psychosoziale Entwicklungsstörung mit
                                                                                                                                      der Möglichkeit der Ausreifung.




                                                                                                                  td
Nur für aktiv e Soldaten und                Nur für aktiv e Soldaten und                 Nur für aktiv e Soldaten und                 Nur für aktiv e Soldaten und




                                                                                                            ch
Soldatinnen bzw . Reserv isten und          Soldatinnen bzw . Reserv isten und           Soldatinnen bzw . Reserv isten und           Soldatinnen bzw . Reserv isten und




                                                                                                          ni
Reserv istinnen:                            Reserv istinnen:                             Reserv istinnen:                             Reserv istinnen:




                                                                                                       gt
(2) Mehr als 12 Monate zurückliegende       (4) 6 bis 12 Monate zurückliegende           Psychische Störung mit maßgeblicher          Psychische Störung mit derzeit




                                                                                                    lie
erfolgreich abgeschlossene stationäre       erfolgreich abgeschlossene stationäre        Einschränkung der Anpassungs-,               aufgehobener Anpassungs-, Leistungs-




                                                                                                   r
respektive ambulante Psychotherapie mit     respektive ambulante Psychotherapie mit      Leistungs- oder Gemeinschaftsfähigkeit       oder Gemeinschaftsfähigkeit, soweit eine




                                                                                                te
Stabilität im dienstlichen Alltag.          Stabilität im dienstlichen Alltag.           auch bei verfahrensüblich laufender          Besserung zu erwarten ist.


                                                                                            un
                                                                                         ambulanter Psychotherapie.
                                                                                         k
                                                                                         Weniger als 6 Monate zurückliegende
                                                                                       uc
                                                                                         erfolgreich abgeschlossene stationäre,
                                                                                    dr

                                                                                         respektive ambulante Psychotherapie.
                                                                                us
                                                                            rA




Anmerkungen zu GNr 13:
     Vor Vergabe der Gradation III ist in Zweifelsfällen, ab der Gradation IV in jedem Fall eine fachärztliche psychiatrische Befundung und Stellungnahme erforderlich 5.
                                                                        se
                                                                      ie




     Nur für Bew erbende: Verfahrensübliche laufende oder abgeschlossene Psychotherapie bis 12 Monate nach Therapieende.
                                                                    D




     Eine Psychotherapie, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben (z. B. Transitionsprozess bei Transgender) ist bei psychischer Stabilität nicht mit einer GNr zu bewerten.

     Zur Einschätzung der Anpassungs-, Leistungs- und Gemeinschaftsfähigkeit sowie der psychosozialen Integration und psychischer Stabilität im Alltag sollten n eben der krankheitsbedingten Symptomschwere auch
     das private Umfeld (familiäre Bindungen, Freundeskreis, Hobbies, Ehrenämter, finanzielle und rechtliche Situation usw.), die dienstliche bzw. berufliche Leistungsfähigkeit und Integration (z. B. abgeschlossene
     Ausbildungen, Krankschreibungszeiten, Leistungsniveau, Konflikte mit Vorgesetzten und/oder Kameraden/Kollegen) sowie persönli chkeitsstrukturelle Grundfunktionen wie beispielsweise Emotionsregulation,
     Impulskontrolle, Aufmerksamkeit, Konzentration und Intellekt berücksichtigt werden, ggf. auch unter Erhebung einer Fremdanamnese. Psychische Stabilität bringt Lernbereitschaft, M otivation und Aktivität mit sich.
     Alle diese Dimensionen können je nach Ausprägung sowohl als Schutz- als auch als Belastungsfaktoren wirksam werden und sollten bei der Begutachtung des Probanden in ihrer Gesamtheit betrachtet und
     bewertet werden.
     1
         Anatomisch bedingte Sprachstörungen sind nach GNr 36 zu beurteilen.



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Offen
                                                        Gesundheitsziffern                      ARD-831/0-4000c

3.2.14 GNr 14 – Derzeit nicht belegt
            II                         III                        IV                        V     VI




                                                                                       st
                                                                                    en
                                                                                  di
                                                                                n gs
                                                                             ru
                                                                             de
                                                                            Än
                                                                       em
                                                                       td
                                                                 ch
                                                               ni
                                                             gt
                                                           rlie
                                                        te
                                                       un
                                                        k
                                                      uc
                                                  dr
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                                                 rA
                                             se
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                                             D




                                                                                                         Seite 27
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27

Offen
ARD-831/0-4000c                                                                                Gesundheitsziffern

3.2.15 GNr 15 – Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen und/oder Arzneimittel
                   II                                        III                                          IV                                              V                                        VI
                                           Nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch            Nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch            Nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch            Schädlicher Gebrauch oder Abhängigkeit
                                           von Substanzen aus dem BtMG, 12-             von Substanzen aus dem BtMG, 6-11            von Substanzen aus dem BtMG                  von Substanzen aus dem BtMG (auch
                                           24 Monate zurückliegend bei aktuell          Monate zurückliegend bei aktuell             • bei positivem Nachweis bzw.                zurückliegend).
                                           negativem Drogenscreening.                   negativem Drogenscreening.                   • weniger als 6 Monate zurückliegend,
                                                                                                                                         bei aktuell negativem Nachweis oder
                                                                                                                                         kontrollierter Abstinenz.

                                                                                                                                     Nachuntersuchung frühestens 6




                                                                                                                                              st
                                                                                                                                     Monate nach letztem Konsum.




                                                                                                                                          en
                                                                                        Schädlicher Gebrauch von                                                                  Aktuelle Abhängigkeit von psychotropen1




                                                                                                                                        di
                                                                                                     1
                                                                                        psychotropen oder nicht-                                                                  Substanzen.




                                                                                                                                    gs
                                                                                        abhängigkeitserzeugenden2 Substanzen.




                                                                                                                                   n
                                                                                                                                ru
Nur für aktiv e SaZ, BS, RDL und           Nur für aktiv e SaZ, BS, RDL und             Nur für aktiv e SaZ, BS, RDL und             Nur für aktiv e SaZ, BS, RDL und             Nur für SaZ, BS, RDL und




                                                                                                                            de
Reserv isten:                              Reserv isten:                                Reserv isten:                                Reserv isten:                                Reserv isten:




                                                                                                                        Än
Mehr als 24 Monate zurückliegende          12-24 Monate zurückliegende erfolgreich      6 bis weniger als 12 Monate                  Beantragte, noch laufende oder weniger       Zustand nach mehrfachen
erfolgreich abgeschlossene                 abgeschlossene                               zurückliegende erfolgreich                   als 6 Monate zurückliegende erfolgreich      Entwöhnungsbehandlungen von




                                                                                                                   em
Entwöhnungsbehandlung 3 von                Entwöhnungsbehandlung 3 von                  abgeschlossene                               abgeschlossene                               psychotropen 1 Substanzen (i.d.R.
psychotropen 1 Substanzen bei              psychotropen 1 Substanzen bei                Entwöhnungsbehandlung 3 von                  Entwöhnungsbehandlung 3 von                  maximal zwei) ohne Abstinenz mit




                                                                                                               td
kontrollierter Abstinenz.                  kontrollierter Abstinenz.                    psychotropen 1 Substanzen bei                psychotropen 1 Substanzen bei                ungünstiger Prognose.




                                                                                                           ch
                                                                                        kontrollierter Abstinenz.                    kontrollierter Abstinenz.                    Anmerkung: FWDL nach mehr als einer




                                                                                                         ni
                                                                                                                                                                                  Entwöhnungsbehandlung.




                                                                                                      gt
Anmerkungen zu GNr 15




                                                                                                  lie
                                                                                                                                                                      5
    Vor Vergabe der Gradation III ist in Zweifelsfällen, ab der Gradation IV in jedem Fall eine fachärztliche psychiatrische Befundung und Stellungnahme erforderlich .




                                                                                                  r
                                                                                               te
    Nicht bestimmungsgemäßer Gebrauch bezeichnet die Einnahme von Substanzen aus dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), sofern die Kriterien des schädlichen Gebrauchs oder der Abhängigkeit gemäß aktuellem


                                                                                           un
    ICD nicht erfüllt sind und keine ärztliche Verordnung bei entsprechender Indikation vorliegt. Liegt eine solche vor, ist von der Vergabe einer GZr abzusehen.
                                                                                       k
    Auch wenn keine GZr vergeben wurde, ist das Nebenwirkungspotential bei der Beurteilung von Verwendungsfähigkeiten, die den si cheren Umgang mit Maschinen oder das Steuern von Fahrzeugen verlangen zu
                                                                                     uc
    berücksichtigen und ggf. zu versagen.
                                                                                  dr
                                                                               us


    Pathologisches Spielen und andere, nicht stoffgebundene Süchte sind analog der Alkoholerkrankung zu bewerten.
                                                                           rA




    Abstinenzkontrolle im obigen Sinne erfolgt bei illegalen Drogen und Arzneimitteln durch regelmäßige - i. d. R. monatliche - Urinkontrollen (Schnelltest, positive Befunde sollten chromatographisch gesichert werden),
                                                                       se




    bei Alkohol durch Leberwert- (ALAT, ASAT, GGT), CDT und MCV-Kontrollen, im Zweifelsfall sind bei illegalen Drogen und/oder Alkohol/Arzneimitteln Untersuchungen von Haarproben durch zuführen.
                                                                     ie




    Zur Feststellung der Kraftfahrverwendungsfähigkeit ist die Allgemeine Regelung (AR) „Kraftfahrverwendungsfähigkeit“ A1-831/0-4001 zu nutzen.
                                                                   D




    1
    Die Begrifflichkeiten der psychotropen Substanzen folgt der Definition der aktuellen ICD (u. a. Alkoho l, Cannabis, Kokain, Lösungsmittel). Koffein und Nikotin im gesellschaftlich üblichen Rahmen sind nicht mit einer
    GZr zu belegen. Substanzen des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) sind mit zu berücksichtigen.
    2
     Die Begrifflichkeiten der nicht-abhängigkeitserzeugenden Substanzen folgen den Definitionen der aktuellen ICD (u. a. Laxantien, ASS, Paracetamol, Antazida, Vitamine, Steroide, Hormone...)
    3
     Sofern keine Entwöhnungsbehandlung notwendig war, kann der ärztlich bestätigte Zeitpunkt des abgeschlossenen Entzugs als Startpunkt für den Beginn des Abstinenzzeitraums gewertet werden.




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Offen
                                                                                                Gesundheitsziffern                                                                                ARD-831/0-4000c

3.2.16 GNr 16 – Hirnschädelveränderungen/Verletzungen, Hirnschäden
  II                               III                                                 IV                                                   V                                                   VI
            Schädel-Hirnverletzungen, mindestens 12             Schädel-Hirnverletzungen, mindestens                 Leichtes Schädel-Hirn-Trauma (Ausprägungsgrad        Schädel-Hirnverletzungen mit mehr als geringen
            Monate zurückliegend, ohne körperliche und          12 Monate zurückliegend, mit geringer                der Commotio cerebri), weniger als 3 Monate          Einschränkungen, die einen militärischen Dienst
            geistige Beeinträchtigungen und                     körperlicher Beeinträchtigung oder geistigen         zurückliegend.                                       unmöglich machen.
            Funktionseinschränkungen.                           Einschränkungen.                                     Nachuntersuchung frühestens 3 Monate nach
                                                                                                                     dem Trauma.
                                                                                                                     Schweres Schädel-Hirn-Trauma weniger als 12
                                                                                                                     Monate zurückliegend.




                                                                                                                                               st
                                                                                                                     Nachuntersuchung frühestens 12 Monate




                                                                                                                                           en
                                                                                                                     nach dem Trauma.




                                                                                                                                          di
                                                                                                                     Noch nicht gedeckte Gewebsverluste am




                                                                                                                                      gs
                                                                                                                     knöchernen Hirnschädel.




                                                                                                                                    n
                                                                                                                     Nachuntersuchung frühestens 12 Monaten




                                                                                                                                 ru
                                                                                                                     nach Korrektur.




                                                                                                                             de
            Verformung des Hirnschädels, die das Tragen                                                                                                                   Verformung des Hirnschädels, die das Tragen




                                                                                                                          Än
            des Gefechtshelms nicht beeinträchtigt.                                                                                                                       des Gefechtshelms beeinträchtigt1.




                                                                                                                    em
                                                                                                                                                                          Frühkindlicher Hirnschaden mit Einschränkung
                                                                                                                                                                          der Anpassungs-, Belastungs-, Gemeinschafts-,




                                                                                                                 td
                                                                                                                                                                          Leistungs- und fehlender Ausbildungsfähigkeit.




                                                                                                             ch
Anmerkungen zu GNr 16:




                                                                                                           ni
                                                                                                                                     5
       In Zweifelsfällen ab Gradation III neurologischer bzw. neurochirurgischer oder neuropsychologischer Befundbericht erforderlich .




                                                                                                       gt
                                                                                                    lie
       Schädel-Hirnverletzungen und -erkrankungen (z. B. nach Hirnkontusion, Hirnkompression, subdurales Hämatom, subdurales Hygrom) sind einzig nach dem (ggf. auch postoperativen) klinisch-




                                                                                                   r
       neurologischen/neuropsychiatrischen bzw. neurochirurgischen Zustandsbild zu beurteilen.




                                                                                                te
                                                                                             un
       Folgen nach traumatischen Hirnschäden (z. B. Bewusstseinsstörungen, EEG-Veränderungen, Krampfanfälle und Persönlichkeitsveränderungen) sind nach GNrn 1 3, 77, 78 zu beurteilen.
                                                                                         k
       Bei leichtem Schädel-Hirn-Trauma (Ausprägungsgrad der Commotio cerebri), wenn länger als 3 Monate zurückliegend und ohne Folgen ausgeheilt, erfolgt kei ne GZr Vergabe.
                                                                                       uc
                                                                                    dr

       1
        Im Rahmen der Entlassungsuntersuchung ist bei dieser Diagnose zu bewerten, ob die Verwendungsfähigkeit auf dem bisherigen Die nstposten bzw. im Stabsdienst im Inland ohne körperliche Belastung als RDL
                                                                                 us


       möglich ist. Ist dies der Fall und hat die Soldatin bzw. der Soldat die Bereitschaft bzw. den Willen zum Reservistendienst erklärt, kann trotz einer GZr der Gradation VI die SZr X vergeben werden (verwendungsfähig
       als Reservistin bzw. Reservist in Stabsverwendungen ohne körperliche Belastung im Inland).
                                                                             rA
                                                                         se
                                                                       ie
                                                                     D




                                                                                                                                                                                                                 Seite 29
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29

Offen
ARD-831/0-4000c                                                           Gesundheitsziffern

3.2.17 GNr 17 – Bindehaut, Augenlider
  II                            III                                  IV                                         V                                            VI
           Chronische Erkrankungen der Lider und/oder der                                Erkrankung der Lider und/oder der Bindehaut,   Chronische Erkrankungen der Lider und/oder der
           Bindehaut ohne maßgebliche                                                    soweit Ausheilung oder Besserung zu erwarten   Bindehaut, mit maßgeblichen
           Funktionseinschränkungen.                                                     ist.                                           Funktionseinschränkungen.

           Ptosis mit geringer Funktionsbeeinträchtigung.                                                                               Ptosis mit erheblicher Funktionseinschränkung,
                                                                                                                                        bei nicht ausreichender Sehschärfe oder
                                                                                                                                        Kopfzwangshaltung.
           Störende Einwärtsstellung der Wimpern.




                                                                                                                st
           Geringgradige Umkehrung eines Lides oder




                                                                                                             en
           beider Lider nach innen oder außen.




                                                                                                           di
           Z. n. Verletzung/OP der Lider mit geringen                                                                                   Z. n. Verletzung/OP der Lider mit maßgeblichen




                                                                                                        gs
           Funktionseinschränkungen.                                                                                                    Funktionseinschränkungen




                                                                                                      n
                                                                                                   ru
                                                                                                                                        Maligne Neoplasien (Analog GNr 5).




                                                                                                de
Anmerkungen zu GNr 17:




                                                                                             Än
       Keine




                                                                                         em
                                                                                     td
                                                                                   ch
                                                                                 ni
                                                                               gt
                                                                            lie
                                                                             r
                                                                          te
                                                                          un
                                                                       k
                                                                     uc
                                                                 dr
                                                                 us
                                                                rA
                                                            se
                                                            ie
                                                            D




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30

Offen
                                                                                               Gesundheitsziffern                                                                              ARD-831/0-4000c

3.2.18 GNr 18 – Binokularsehen
                   II                                            III                                        IV                                          V                                          VI
Eingeschränktes Stereosehen                 (1) Stark eingeschränktes Stereosehen                                                    Spontandiplopie                           Manifeste Diplopie (ständiges
(> 100“ und ≤ 400“).                        (> 400“, aber mindestens Fliege oder                                                     (plötzliches Doppeltsehen, siehe auch     Doppeltsehen im physiologischen
                                            Bagolini positiv).                                                                       GNr 78 und GNr 79).                       Blickfeld).

                                            (2) aufgehobenes Stereosehen (Fliege
                                            und Bagolini negativ, alternierende oder




                                                                                                                                               st
                                            einseitige Exklusion).




                                                                                                                                          en
                                                                                                                                        di
Anmerkungen zu GNr 18:




                                                                                                                                    gs
     Exklusion: Ausschaltung des Seheindruckes eines Auges (z. B. beim Schielen, um Doppeltsehen zu vermeiden).




                                                                                                                                   n
                                                                                                                                ru
     Stereopsis (räumliches Sehen):




                                                                                                                            de
     1. Stufe: Simultansehen: Gleichzeitiges Wahrnehmen der Bildeindrücke beider Augen, eventuell auch mit Doppeltsehen.




                                                                                                                        Än
     2. Stufe: Fusion: Verschmelzung der Bildeindrücke beider Augen zu einem einzigen Bild.




                                                                                                                   em
     3. Stufe: Stereopsis: Fähigkeit, geringe Unterschiede der Netzhautbilder beider Augen zur räumlichen Tiefenwahrnehmung zu nutzen.




                                                                                                                 td
     Im Zweifelsfall Augenärztliche Untersuchung ab Gradation III erforderlich.




                                                                                                            ch
     Das physiologische Blickfeld beträgt 30° in Primärposition in jeder Richtung, d. h. beidäugiges Einfachsehen bei gerader Kopf haltung, geprüft an Harmswand, ggf. Goldmannperimeter (Marke III/4).




                                                                                                          ni
     In der FeV, Anlage 6 ist das Gebrauchsblickfeld wie folgt definiert: 25 Grad Aufblick, 30 Grad Rechts- und Linksblick, 40 Grad Abblick.




                                                                                                      gt
                                                                                                  rlie
                                                                                               te
                                                                                           un
                                                                                         k
                                                                                       uc
                                                                                   dr
                                                                                  us
                                                                           rA
                                                                        se
                                                                       ie
                                                                       D




                                                                                                                                                                                                               Seite 31
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