ard-831-0-4000c-v1-1
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „ARD-831/0-4000c“
Offen
ARD-831/0-4000c Gesundheitsziffern
3.2.23 GNr 23 – Dämmerungssehen
II III IV V VI
(1) Störung des Kontrast- / Dämmerungssehens Nachtblindheit1
(Kontrast ohne und/oder mit Blendung von 1:2.7
nicht erkannt.
(2) Störung des Kontrast-/ Dämmerungssehens
(Kontrast ohne und/ oder mit Blendung von 1:5
nicht erkannt).
Anmerkungen zu GNr 23:
st
Dämmerungssehen: Anpassung (Adaptation) der Lichtempfindlichkeit des Auges an abnehmende Außenhelligkeit. Ausreichendes Dämmerungssehen bei Ko ntrasten von 1: 1 bis 1: 2,7.
en
Blendempfindlichkeit: Herabgesetztes Kontrastsehen bei Blendung.
di
gs
Nachtblindheit (Nyktalopie): Unfähigkeit, bei nachts herabgesetzter Außenleuchtdichte zu sehen. Das Tagessehen ist zumeist normal.
n
ru
1
Im Rahmen der Entlassungsuntersuchung ist bei dieser Diagnose zu bewerten, ob die Verwendungsfähigkeit auf dem bisherigen Die nstposten bzw. im Stabsdienst im Inland ohne körperliche Belastung als RDL
de
möglich ist. Ist dies der Fall und hat die Soldatin bzw. der Soldat die Bereitschaft bzw. den Willen zum Reservistendienst erklärt, kann trotz einer GZr der Gradation VI die SZr X vergeben werden (verwendungsfäh ig
als Reservistin bzw. Reservist in Stabsverwendungen ohne körperliche Belastung im Inland).
Än
em
td
ch
ni
gt
rlie
te
un
k
uc
dr
us
rA
se
ie
D
Seite 38
Stand März 2024
Offen
Gesundheitsziffern ARD-831/0-4000c
3.2.24 GNr 24 – Farbsinn
II III IV V VI
(1) Protanomalie (1) Protanomalie Monochromasie oder Achromatopsie
mit AQ 0,5 bis < 0,65. mit AQ < 0,5 (totale Farbenblindheit)1.
Protanopie
(2) Deuteranomalie. (2) Deuteranopie.
Anmerkungen zu GNr 24:
st
en
Der AQ (Anomalquotient) des Farbsehtüchtigen beträgt 0,65 bis 1,3.
di
Bei fehlerhafter Ablesung der pseudoisochromatischen Tafeln (Ishihara) ist das Farbsehvermögen an einem Sehtestgerät mittels Farbtestscheibe zu prüfen.
n gs
Wird an einem Sehtestgerät mit Hilfe der Farbtestscheibe eine Protanomalie festgestellt, ist eine AQ -Bestimmung am Anomaloskop erforderlich.
ru
de
Anomalquotient (AQ): Maßzahl, mit der das Ausmaß von Prot- oder Deuteranomalien am Anomaloskop (Spektralfotometer) bestimmt werden kann. Die Schwankungsbreite des noch Normalen liegt z wischen 0,65
und 1,3. Werte unter 0,65 bedeuten einwandfrei Rotschwäche, Werte über 1,3 einwandfrei Grünschwäche .
Än
1
Im Rahmen der Entlassungsuntersuchung ist bei dieser Diagnose zu bewerten, ob die Verwendungsfähigkeit auf dem bisherigen Die nstposten bzw. im Stabsdienst im Inland ohne körperliche Belastung als RDL
em
möglich ist. Ist dies der Fall und hat die Soldatin bzw. der Soldat die Bereitschaft bzw. den Willen zum Reservistendienst erklärt, kann trotz einer GZr der Gradation VI die SZr X vergeben werden (verwendungsfähig
als Reservistin bzw. Reservist in Stabsverwendungen ohne körperliche Belastung im Inland).
td
ch
ni
gt
rlie
te
un
k
uc
dr
us
rA
se
ie
D
Seite 39
Stand März 2024
Offen
ARD-831/0-4000c Gesundheitsziffern
3.2.25 GNr 25 – Gesichtsfeld
II III IV V VI
Gesichtsfelddefekte ohne Ausfälle im Gesichtsfelddefekte mit Einschränkungen des Fortschreitende Gesichtsfeldausfälle
beidäugigen Gesichtsfeld. beidäugigen Gesichtsfeldes. sowie Ausfälle ausgeprägter als bei
Graduierung III.1
• Die Gesamtausdehnung muss horizontal • Die Gesamtausdehnung muss horizontal
mindestens140° betragen. mindestens 120° betragen.
• Das zentrale Gesichtsfeld muss bis • Das zentrale Gesichtsfeld muss bis
mindestens 30° normal und frei von mindestens 20° normal und frei von
maßgeblichen Ausfällen sein. maßgeblichen Ausfällen sein.
st
Anmerkungen zu GNr 25:
en
Gesichtsfeld: Prüfung mit geeignetem (Computer)Perimeter sog. automatische statische Weiß-Weiß-Perimetrie (Sonderfälle Rot-Perimetrie, Blau-Gelb-Perimetrie, Gutachtengeeignet).
di
gs
1
Im Rahmen der Entlassungsuntersuchung ist bei dieser Diagnose zu bewerten, ob die Verwendungsfähigkeit auf dem bisherigen Dienstposten bzw. im Stabsdienst im Inland ohne körperliche Belastung als RDL
n
möglich ist. Ist dies der Fall und hat die Soldatin bzw. der Soldat die Bereitschaft bzw. den Willen zum Reservistendienst erklärt, kann trotz einer GZr der Gradation VI die SZr X vergeben werden (verwendungsfähig
ru
als Reservistin bzw. Reservist in Stabsverwendungen ohne körperliche Belastung im Inland).
de
Än
em
td
ch
ni
gt
rlie
te
un
k
uc
dr
us
rA
se
ie
D
Seite 40
Stand März 2024
Offen
Gesundheitsziffern ARD-831/0-4000c
3.2.26 GNr 26 – Tiefere Augenabschnitte (Sklera, Iris, Glaskörper, Netz - und/oder Aderhaut, Sehnerv)
II III IV V VI
(1) Okuläre Hypertension. (1) Pathologische Veränderungen der Akute Erkrankungen der tieferen Chronisch-rezidivierende intraokulare
tieferen Augenabschnitte, soweit die Augenabschnitte. Erkrankungen.
Funktion nur mäßig beeinträchtigt ist.
(2) Gut eingestelltes Glaukom ohne (2) Glaukom mit geringer Glaukomchirurgie, noch nicht 6 Monate Glaukom mit maßgeblicher
Funktionsbeeinträchtigung (mit Funktionsbeeinträchtigung zurückliegend. Funktionsbeeinträchtigung oder nicht
Notwendigkeit der Lokaltherapie bei (ausreichende Therapierbarkeit im Nachuntersuchung frühestens 6 ausreichender Therapierbarkeit.
beginnender Sehnervenschädigung ohne Zieldruckbereich mit ausreichendem Monate nach erfolgtem Eingriff.
Gesichtsfeldausfälle). Gesichtsfeld gemäß GZr III 25).
st
en
(3) Laserbehandlung bei Glaukom Netzhautchirurgie, noch nicht 6 Monate Schwerwiegende pathologische
und/oder Netzhaut mindestens 6 Monate zurückliegend. Veränderungen der tieferen
di
zurückliegend. Augenabschnitte, soweit die Sehschärfe
gs
Nachuntersuchung frühestens 6
Monate nach erfolgtem Eingriff. auch mit Korrektur auf dem besseren
n
Auge weniger als 0,5 und/oder auf dem
ru
schlechteren Auge weniger als 0,1 ist.
de
Maligne Neoplasien.
Än
Enukleation (Augenprothese). 1
em
td
Hereditäre Fundusdystrophien.
ch
ni
Erbliche Optikopathien.
gt
lie
Anmerkungen zu GNr 26:
r
te
Glaukom: Glaukom ist eine heterogene Gruppe von Augenerkrankungen, die zu einer progredienten Sehnervenschädigung mit Verlust visuelle r Funktionen, insbesondere zunehmende Gesichtsfelddefekte bis zur
un
Erblindung (2,4 auf 100.000 Einwohner) führen kann. 50 % der Gla ukome sind sogenannte Normaldruckglaukome.
GNrn 21, 22, 23 und 25 müssen Berücksichtigung finden. k
uc
dr
Für GNr 26 ist grundsätzlich ein augenärztlicher Befundbericht anzufordern.
us
1
Im Rahmen der Entlassungsuntersuchung ist bei dieser Diagnose zu bewerten, ob die Verwendungsfähigkeit auf dem bisherigen Die nstposten bzw. im Stabsdienst im Inland ohne körperliche Belastung als RDL
rA
möglich ist. Ist dies der Fall und hat die Soldatin bzw. der Soldat die Bereitschaft bzw. den Willen zum Reservistendienst erklärt, kann trotz einer GZr der Gradation VI die SZr X vergeben werden (verwendungsfähig
als Reservistin bzw. Reservist in Stabsverwendungen ohne körperliche Belastung im Inland).
se
ie
D
Seite 41
Stand März 2024
Offen
ARD-831/0-4000c Gesundheitsziffern
3.2.27 GNr 27 – Äußeres Ohr
II III IV V VI
Erkrankungen der äußeren Gehörgänge oder der Akute Erkrankung der Ohrmuscheln und der Erkrankungen der äußeren Gehörgänge oder
Ohrmuscheln, die das Tragen von äußeren Gehörgänge, soweit die Ausheilung oder der Ohrmuscheln, die das Tragen von
Gehörschutzstöpseln über einen längeren Besserung länger als 4 Wochen dauern wird. Gehörschutz jeglicher Art dauerhaft nicht
Zeitraum (mehrere Stunden) nicht zulassen, das zulassen. 1
Tragen von Kapselgehörschützern jedoch
dauerhaft erlauben.
Erhebliche Verunstaltung oder Fehlen beider
Ohrmuscheln. 1
st
Maligne Neoplasien
en
di
gs
Anmerkungen zu GNr 27:
1
n
Im Rahmen der Entlassungsuntersuchung ist bei dieser Diagnose zu bewerten, ob die Verwendungsfähigkeit auf dem bisherigen Die nstposten bzw. im Stabsdienst im Inland ohne körperliche Belastung als RDL
ru
möglich ist. Ist dies der Fall und hat die Soldatin bzw. der Soldat die Bereitschaft bzw. den Willen zum Reservistendienst erklärt, kann trotz einer GZr der Gradation VI die SZr X vergeben werden (verwendungsfähig
de
als Reservistin bzw. Reservist in Stabsverwendungen ohne körperliche Belastung im Inland).
Än
em
td
ch
ni
gt
rlie
te
un
k
uc
dr
us
rA
se
ie
D
Seite 42
Stand März 2024
Offen
Gesundheitsziffern ARD-831/0-4000c
3.2.28 GNr 28 – Gehör
II III IV V VI
1
1-2; 2-2 1-3; 2-3 1-4; 2-4; 3-3; 3-4 1-5; 2-5; 3-5; 4-4; 4 - 5; 5-5
Schema: Ermittlung des Hörvermögens bzw. Hörverlustes nach Tonaudiometrie. Schema: Gradationsvergabe nach ermitteltem Hörvermögen bzw. Hörverlust.
st
Re. Ohr
en
di
1 II III IV VI
n gs
ru
2 II II III IV VI
de
3 III III IV IV VI
Än
em
4 IV IV IV VI VI
td
5 VI VI VI VI VI
ch
ni
1 2 3 4 5 li. Ohr
gt
rlie
te
un
Legende: k Legende:
uc
Für die Festlegung der arabischen Zahlen bei der Tonaudiometrie ist im linken Diagramm die Zahl unter Die zu vergebende Gradation liegt im Schnittpunkt der für das rechte und linke Ohr ermittelten arabischen
dr
dem tiefsten geschnittenen Balken maßgebend (Beispiel: Senke 35 dB bei 3 000 Hz = 3). Die Vergabe der Zahlen.
us
Gradation richtet sich nach dem rechten Schema.
rA
Anmerkungen zu GNr 28:
se
5
In Zweifelsfällen ist ab Gradation III ein HNO-ärztlicher Befundbericht erforderlich .
ie
D
Maßgeblich für die Vergabe der Gradation ist die Luftleitungsmessung im Bereich 500 bis 4 000 Hz. Bei Hörgeräteträgern ist die Audiometrie stets ohne Hörgeräte durchzuführen.
Bei durch Befunde belegter Vorschädigung des Innenohres und addiertem Hörverlust (Knochenleitung, in Dezibel [dB]) der Freque nzen 500, 1 000, 2 000, 3 000, 4 000 und 6 000 Hz von summarisch über 80 dB
(einseitig) ist bei notwendiger stets die GZr Vergabe III 29 festzustellen; Hörverluste innerhalb der Frequenzen 500 bis 4 000 Hz (Luftleitung) sind dabei zusätzlich nach GNr 28 zu bewerten.
1
Im Rahmen der Entlassungsuntersuchung ist bei dieser Diagnose zu bewerten, ob die Verwendungsfähigkeit auf dem bisherigen Dienstposten bzw. im Stabsdienst im Inland ohne körperliche Belastung als RDL
möglich ist. Ist dies der Fall und hat die Soldatin bzw. der Soldat die Bereitschaft bzw. den Willen zum Reservistendienst erklärt, kann trotz einer GZr der Gradation VI die SZr X vergeben werden (verwendungsfähig
als Reservistin bzw. Reservist in Stabsverwendungen ohne körperliche Belastung im Inland).
Seite 43
Stand März 2024
Offen
ARD-831/0-4000c Gesundheitsziffern
3.2.29 GNr 29 – Mittel- und Innenohr
II III IV V VI
Residuen (dünnhäutige Retraktionen) (1) Residuen (dünnhäutige Retraktionen) Trommelfellperforation (ein- oder Akute Erkrankung des Ohres. Trommelfellperforation mit
nach Radikaloperation und/oder nach Radikaloperation und/oder beidseitig) (z. B. Cholesteatom des Ohres). rezidivierenden Entzündungen.1
Tympanoplastik ohne Sekretion und Tympanoplastik ohne Sekretion aber mit
ohne Einschränkungen beim Einschränkungen beim Druckausgleich.
Druckausgleich.
(2) Z. n. Cholesteatomoperation ohne Noch nicht 3 Monate zurückliegender Cholesteatome und Z. n.
Komplikation. Mittelohreingriff. Cholesteatomoperation mit
Komplikationen.
st
en
(3) Chronischer Rezidivierende otogene intrakranielle
Tuben-Paukenhöhlenkatarrh. Komplikationen.
di
gs
(4) Schäden des Innenohres Hereditäre oder rezidivierende
(Knochenleitung) mit addiertem Erkrankungen des Mittel - und/oder
n
ru
Hörverlust (in dB) der Frequenzen 500, Innenohres mit prognostisch
de
1 000, 2 000, 3 000, 4 000 und 6 000 Hz ungünstigem Verlauf.
von summarisch über 80 dB (einseitig).
Än
(5) Z. n. Stapesoperation.²
em
td
(6) Mittelohrimplantat 2 Cochleaimplantat 1
ch
Erkrankungen des Labyrinths oder des Erkrankungen des Labyrinths oder des
ni
Nervus vestibularis (einschl. Z. n. Nervus vestibularis
gt
Trauma oder Operation) mit (einschl. Z. n. Trauma oder Operation)
lie
Kompensation oder nur gelegentlich mit nicht kompensiertem Schwindel.
r
auftretendem Schwindel, soweit unter
te
adäquater Therapie die
un
Leistungsfähigkeit nur kurzfristig
beeinträchtigt ist.
k
uc
Anmerkungen zu GNr 29:
dr
us
Wird im Rahmen der Prüfung der Luftleitung bei den Frequenzen 500, 1 000, 2 000, 3 000, 4 000 und 6 000 Hz ein Hörverlust von summarisch über 120 dB (einseitig) festgestellt, ist stets eine Messung der
Knochenleitung durchzuführen.
rA
In Zweifelsfällen ist ab Gradation III ein HNO-ärztlicher Befundbericht mit prognostischer Verlaufseinschätzung erforderlich5.
se
ie
Bei einem durch Befunde belegten Schaden des Innenohres mit addiertem Hörverlust über 80 dB ist zusätzlich zum Begutachtungsergebnis der Hinweis: „Ausschluss von Täti gkeiten bei Lärmeinwirkung mit einem
D
Beurteilungspegel über 85 dB(A)“ zu vermerken.
2
Die erzielte Hörleistung ist (zusätzlich) gemäß GNr. 28 zu bewerten
Bei durch Befunde belegter Vorschädigung des Innenohres und addiertem Hörverlust (Knochenleitung, in Dezibel [dB]) der Freque nzen 500, 1 000, 2 000, 3 000, 4 000 und 6 000 Hz von summarisch über 80 dB
(einseitig) ist bei notwendiger stets die GZr Vergabe III 29 festzustellen; Hörverluste innerhalb der Frequenzen 500 bis 4 000 Hz (Luftleitung) sind dabei zusätzlich nach GNr 28 zu bewerten.
GZr III 29 und GZr IV 29 stehen dem Schießen mit Handfeuerwaffen unter Verwendung von adäquatem Gehörschutz nicht entgegen.
1
Im Rahmen der Entlassungsuntersuchung ist bei dieser Diagnose zu bewerten, ob die Verwendungsfähigkeit auf dem bisherigen Die nstposten bzw. im Stabsdienst im Inland ohne körperliche Belastung als RDL
möglich ist. Ist dies der Fall und hat die Soldatin bzw. der Soldat die Bereitschaft bzw. den Willen zum Reservistendienst erklärt, kann trotz einer GZr der Gradation VI die SZr X vergeben werden (verwendungsfähig
als Reservistin bzw. Reservist in Stabsverwendungen ohne körperliche Belastung im Inland).
Seite 44
Stand März 2024
Offen
Gesundheitsziffern ARD-831/0-4000c
3.2.30 GNr 30 – Innere und äußere Nase
II III IV V VI
Verengung der Nasenhöhle mit maßgeblicher Veränderungen des Knochen- und/oder
Behinderung der Nasenatmung (ständige Knorpelgerüstes, welche die Atemwege der Nase
Mundatmung). verlegen, mit maßgeblicher körperlicher
Beeinträchtigung.
Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns. Verlust der Nase 1.
Septumperforation mit Komplikationen.
st
Anmerkungen zu GNr 30:
en
Im Zweifelsfall HNO-ärztliche Untersuchung/ Begutachtung erforderlich 5.
di
1
gs
Im Rahmen der Entlassungsuntersuchung ist bei dieser Diagnose zu bewerten, ob die Verwendungsfähigkeit auf dem bisherigen Die nstposten bzw. im Stabsdienst im Inland ohne körperliche Belastung als RDL
möglich ist. Ist dies der Fall und hat die Soldatin bzw. der Soldat die Bereitschaft bzw. den Willen zum Reservistendienst erklärt, kann trotz einer GZr der Gradation VI die SZr X vergeben werden (verwendungsfähig
n
ru
als Reservistin bzw. Reservist in Stabsverwendungen ohne körperliche Belastung im Inland).
de
Än
em
td
ch
ni
gt
rlie
te
un
k
uc
dr
us
rA
se
ie
D
Seite 45
Stand März 2024
Offen
ARD-831/0-4000c Gesundheitsziffern
3.2.31 GNr 31 – Nase und Nasennebenhöhlen
II III IV V VI
Rezidivierende entzündliche antibiotikapflichtige Chronische Erkrankungen der Nase und/oder der Mund-Antrumfistel bis 6 Monate nach Operation. Schwere, chronische, therapieresistente
Erkrankungen der Nasennebenhöhlen ohne Nasennebenhöhlen mit oder ohne Nasenpolypen Erkrankungen der Nase und/oder der
dauerhafte maßgebliche körperliche mit dauerhafter körperlicher Beeinträchtigung. Nachuntersuchung frühestens 6 Monate nach Nasennebenhöhlen.
Beeinträchtigung. erfolgtem Eingriff.
Rezidivierendes Nasenbluten.
Schwerwiegende pathologische Folgezustände
nach Operationen der Nase oder der
st
Nasennebenhöhlen.
en
di
Maligne Neoplasien.
n gs
Anmerkungen zu GNr 31:
ru
Heuschnupfen ist nach GNr 45 zu beurteilen.
de
Än
Eine Rhinosinusitis ist als rezidivierend zu bezeichnen, wenn sie bis zu 4 x pro Jahr auftritt und jeweils innerhalb von längstens 12 Wochen ohne Restsymptomatik ausheilt.
em
Eine Rhinosinusitis ist als chronisch anzusehen, wenn sie häufiger als 4 x pro Jahr auftritt oder die Symptomatik mehr als 12 Wochen andauert und eine Restsymptomatik verbleibt.
td
ch
ni
gt
rlie
te
un
k
uc
dr
us
rA
se
ie
D
Seite 46
Stand März 2024
Offen
Gesundheitsziffern ARD-831/0-4000c
3.2.32 GNr 32 – Rachenring
II III IV V VI
Veränderungen an Gaumen und/oder Rachen, Veränderungen an Gaumen und/oder Rachen,
ohne maßgebliche Einschränkungen des die das Schlucken dauerhaft erheblich
Schluckens. einschränken.
Erkrankungen des Rachens und/oder der
Mundhöhle, soweit die Ausheilungsdauer 4
Wochen überschreitet.
Rezidivierende akute Tonsillitis. Rezidivierende akute Tonsillitis
< 6 x pro Jahr. ≥ 6 x pro Jahr bis zur operativen Sanierung.
st
en
Maligne Neoplasien.
di
gs
Anmerkungen zu GNr 32:
n
ru
Im Zweifelsfall ist ein gebiets-/ zahnärztlicher Befundbericht erforderlich 5.
de
Än
em
td
ch
ni
gt
lie
r
te
un
k
uc
dr
us
rA
se
ie
D
Seite 47
Stand März 2024