ard-831-0-4000c-v1-1

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „ARD-831/0-4000c

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ARD-831/0-4000c                                                                                    Gesundheitsziffern
Noch GNr 42 – Wirbelsäule
  II                                   III                                                 IV                                                      V                                                VI

                                                                                                                                                                             Sämtliche Spondylodesen (HWS/BWS/LWS)1


                                                                    Außergewöhnlich günstiges Ergebnis nach               Zustand nach Wirbelkörperrekonstruktion, noch      Alle Operationen mit
                                                                    Wirbelkörperrekonstruktion frühestens 12 Monate       nicht 12 Monate zurückliegend.                     Wirbelkörperrekonstruktion, die nicht nach Grd
                                                                    nach Operation.2                                      Nachuntersuchung frühestens 12 Monate nach         IV eingestuft werden können.1
                                                                                                                          erfolgtem Eingriff.




                                                                                                                                                   st
                                                                                                                                                                             Alle Operationen mit Wirbelkörperersatz1




                                                                                                                                               en
                                                                                                                                             di
                                                                                                                                                                             Wirbelsäulentuberkulose und ihre




                                                                                                                                         gs
                                                                                                                                                                             Folgezustände.




                                                                                                                                        n
                                                                                                                                     ru
                                                                                                                                 de
Anmerkungen zu GNr 42




                                                                                                                             Än
       Außergew öhnlich günstige Ergebnisse nach Bandscheibenoperation können grundsätzlich bei wehrmedizinischen Begutachtungen mit der GZr III 42 eingestuft werden. Das Ausheilungsergebnis nach
       Bandscheibenoperation kann frühestens 12 Monate postoperativ und nur von einem Facharzt bzw. Fachärztin für Orthopädie oder Neurochirurgie der Bundeswehr festgestellt werden.




                                                                                                                        em
       Im Zweifelsfall ist ein orthopädischer bzw. unfall-/neurochirurgischer Befundbericht mit prognostischer Einschätzung ab Gradation III erford erlich5.




                                                                                                                    td
       Eine detaillierte Erhebung der Sport- und Berufsanamnese kann ggf. hilfreich sein. Die mit bildgebenden Verfahren erhobenen Befunde soll ten nicht überbewertet werden.




                                                                                                                ch
                                                                                                              ni
       1
        Im Rahmen der Entlassungsuntersuchung ist bei dieser Diagnose zu bewerten, ob die Verwendungsfähigkeit auf dem bisherigen Die nstposten bzw. im Stabsdienst im Inland ohne körperliche Belastung als RDL
       möglich ist. Ist dies der Fall und hat die Soldatin bzw. der Soldat die Bereitschaft bzw. den Willen zum Reservistendienst erklärt, kann trotz eine r GZr der Gradation VI die SZr X vergeben werden (verwendungsfähig




                                                                                                          gt
       als Reservistin bzw. Reservist in Stabsverwendungen ohne körperl iche Belastung im Inland).




                                                                                                      rlie
       2




                                                                                                   te
           Zwingend orthopädischer bzw. unfall -/neurochirurgischer Befundbericht mit prognostischer Einschätzung ab Gradation III erforderlich.



                                                                                                un
       3
           Asymptomatische Bandscheibenveränderungen, die per Zufall im MRT nachgewiesen werden, sind wehrmedizinisch nicht maßgeblich u nd werden nicht mit einer GZr belegt.
                                                                                            k
                                                                                          uc
                                                                                       dr
                                                                                    us
                                                                                rA
                                                                            se
                                                                          ie
                                                                        D




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                                                                                                  Stand März 2024
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Offen
                                                                                                    Gesundheitsziffern                                                                          ARD-831/0-4000c

3.2.43 GNr 43 – Brustkorb
  II                              III                                                      IV                                                   V                                                 VI
            Formveränderungen des Brustkorbes, die das                                                                     Akute Erkrankungen und Verletzungen des         Erhebliche Formveränderungen des Brustkorbes
            Tragen der persönlichen Ausrüstung                                                                             Brustkorbes.                                    mit hierdurch bedingter, internistisch
            uneingeschränkt erlauben.                                                                                                                                      nachgewiesener deutlicher
                                                                                                                                                                           Funktionseinschränkung der Lunge und/oder des
                                                                                                                                                                           Herzens.
            Korrigierte Formveränderungen des Brustkorbes,                                                                 Korrigierte Formveränderungen des Brustkorbes
            frühestens 12 Monate nach Operation.                                                                           bei noch nicht 12 Monate zurückliegender
                                                                                                                           Operation.




                                                                                                                                                   st
                                                                                                                           Nachuntersuchung frühestens 12 Monate




                                                                                                                                               en
                                                                                                                           nach erfolgtem Eingriff.




                                                                                                                                             di
                                                                                                                                          gs
Anmerkungen zu GNr 43:




                                                                                                                                        n
                                                                                                                      5
       In Zweifelsfällen orthopädischer/chirurgischer bzw. internistischer Befundbericht ab Gradation III erforderlich .




                                                                                                                                     ru
                                                                                                                                  de
                                                                                                                               Än
                                                                                                                           em
                                                                                                                    td
                                                                                                                ch
                                                                                                              ni
                                                                                                           gt
                                                                                                       lie
                                                                                                       r
                                                                                                    te
                                                                                                un
                                                                                            k
                                                                                          uc
                                                                                       dr
                                                                                   us
                                                                               rA
                                                                            se
                                                                         ie
                                                                       D




                                                                                                                                                                                                              Seite 59
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Offen
ARD-831/0-4000c                                                                              Gesundheitsziffern

3.2.44 GNr 44 – Lunge und Mediastinum
  II                             III                                                  IV                                              V                                              VI
           (1) Zustand nach Operation, Verletzung oder        Z. n. Operation, Verletzung oder Erkrankung von   Akute Erkrankung (auch tumoröse               Chronische Erkrankungen (auch tumoröse
           Erkrankung von Lunge, Bronchien, Pleura            Lunge, Bronchien, Pleura und/oder Mediastinum     Veränderungen) von Lunge, Bronchien, Pleura   Veränderungen) sowie Zustand nach
           und/oder Mediastinum ohne maßgebliche              mit maßgeblicher Funktionseinschränkung,          und/oder Mediastinum.                         Verletzungen oder Operationen der Lunge,
           Funktionseinschränkungen, frühestens nach          frühestens nach 6 Monaten, die eine Verwendung                                                  Bronchien, Pleura und/ oder des Mediastinums
           6 Monaten.                                         in bestimmten militärischen Funktionen noch                                                     mit Funktionseinschränkung, die jeden
                                                              zulässt.                                                                                        militärischen Dienst unmöglich machen.
           (2) Erstmaliger primärer Spontanpneumothorax       Z. n abgeklungenem einmaligem sekundärem          Primärer und sekundärer Spontanpneumothorax   Rezidivierender primärer Spontanpneumothorax
           ohne Operation mit guter Prognose frühestens       Spontanpneumothorax frühestens 12 Monate          bis 12 Monate nach Behandlungsende.           ohne operative Rezidiv-Prophylaxe oder nach 2




                                                                                                                                       st
           12 Monate nach Behandlungsende.                    nach Behandlungsende, bei guter                   Nachuntersuchung frühestens 12 Monate         und mehr Rezidiven auch mi t späterer operativer




                                                                                                                                    en
           Erstmaliger primärer Spontanpneumothorax oder      kardio-pulmonaler Funktion und adäquat            nach Behandlungsende.                         Rezidivprophylaxe.1
                                                              behandelter gutartiger Grunderkrankung ohne




                                                                                                                                  di
           erstes Rezidiv nach Abtragung/Resektion der                                                                                                        Rezidiv eines primären Spontanpneumothorax




                                                                                                                              gs
           Bullae bzw. Blebs mit operativer Rezidiv-          Progress.                                                                                       nach operativer Rezidivprophylaxe. 1
           Prophylaxe frühestens 12 Monate nach




                                                                                                                             n
                                                                                                                          ru
           Behandlungsende.




                                                                                                                       de
           (3) Sekundärer Spontanpneumothorax bei                                                                                                             Sekundärer rezidivierender




                                                                                                                    Än
           benigner Grunderkrankung mit und ohne                                                                                                              Spontanpneumothorax.
           operative Sanierung des Pneumothorax




                                                                                                                em
           frühestens 12 Monate nach erfolgreichem




                                                                                                               td
           Behandlungsabschluss der Grunderkrankung
           und des Pneumothorax.




                                                                                                         ch
                                                                                                       ni
           (4) Medikamentös (bedarfsorientiert oder           Chronische Bronchitis/Asthma bronchiale unter                                                   Asthma bronchiale mit ausgeprägter




                                                                                                   gt
           Dauertherapie) gut eingestelltes Asthma            medikamentöser Dauertherapie mit nicht                                                          Funktionseinschränkung trotz medikamentöser




                                                                                                lie
           bronchiale mit normaler Lungenfunktion ohne        vollständig normalisierter Lungenfunktion, die                                                  Dauertherapie oder mit stationärer
           maßgebliche körperliche Beeinträchtigung und       eine Verwendung in bestimmten militärischen                                                     Notfallbehandlung in der Vorgeschichte das jeden




                                                                                                r
                                                                                             te
           ohne stationäre Notfallbehandlung in den letzten   Funktionen noch zulässt.                                                                        militärischen Dienst unmöglich macht.



                                                                                         un
           60 Monaten.
                                                                                      k
                                                                                    uc
           (5) Lungensarkoidose, frühestens 12 Monate         Lungensarkoidose, frühestens 12 Monate nach       Akute Lungensarkoidose einschließlich         Rezidivierende bzw. chronische Sarkoidose ohne
           nach Feststellung und ab 12 Monate nach            Feststellung und ab 12 Monate nach                Löfgren-Syndrom mit und ohne Beteiligung      zu erwartende Spontanheilung.1
                                                                                 dr

           Therapieende, soweit folgende Bedingungen          Therapieende, soweit eine der folgenden           anderer Organsysteme bis 12 Monate nach
                                                                              us


           gleichzeitig erfüllt sind:                         Bedingungen erfüllt ist:                          Diagnosestellung bzw. bis 12 Monate nach
                                                                          rA




           •    Keine klinische Symptomatik (keine            •    keine klinische Symptomatik                  Therapieende.
                Therapie) und                                 •
                                                                      se




                                                                   keine Beteiligung weiterer Organsysteme,     Nachuntersuchung frühestens 12 Monate
           •    keine Beteiligung weiterer Organsysteme       •    beeinträchtigte Diffusionskapazität,         nach Diagnose bzw . Behandlungsende.
                                                                    ie




                und                                           •
                                                                  D




                                                                   beeinträchtigte Lungenfunktion.
           •    normale Diffusionskapazität und               Eine Verwendung in bestimmten militärischen
           •    normale Lungenfunktion.                       Funktionen ist noch möglich.




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Offen
                                                                                                   Gesundheitsziffern                                                                             ARD-831/0-4000c
Noch GNr 44 – Lunge und Mediastinum
  II                              III                                                     IV                                                     V                                             VI
            (6) Schlafapnoe-Syndrom ohne Notwendigkeit                                                                                                                    Nachgewiesenes Schlafapnoe-Syndrom mit der
                                                                                                                                                                                                                         1
            der apparativen Atmungstherapie.                                                                                                                              Notwendigkeit der apparativen Atmungstherapie.
                                                                                                                        Tuberkulose der Lunge und/oder Pleura ohne        Tuberkulose ohne Heilungstendenz.
                                                                                                                        Nachweis von Resistenzen gegen First-line-
                                                                                                                        Arzneimittel bis 6 Monate nach Abschluss der
                                                                                                                        Tuberkulostatikatherapie.

                                                                                                                        Nachuntersuchung frühestens 6 Monate nach




                                                                                                                                                     st
                                                                                                                        Behandlungsende.




                                                                                                                                               en
                                                                                                                                                                          Lungenfibrose jeglicher Genese (z. B. Silikose).




                                                                                                                                             di
                                                                                                                                         gs
Anmerkungen zu GNr 44:




                                                                                                                                        n
       Die Lungenfunktionswerte beziehen sich auf errechnete Sollwerte FEV1/PEF = FEV1 oder PEF. Der jeweils schlechteste Wert bestimmt die Zuteilung zu einem Schweregrad bzw. zu einer S tufe. Exazerbationen




                                                                                                                                     ru
       unterschiedlichen Schweregrades können auf jeder Stufe auftreten.




                                                                                                                                 de
       In Zweifelsfällen ist ein internistischer/pulmologischer oder thoraxchirurgischer Befundbericht mit prognostischer Einschätzung ab Gradation III erforderlich 5.




                                                                                                                             Än
       Bei Asthma bronchiale ist vor Vergabe der Gradation III stets ein aktueller Facharztbefund erforderlich 5.




                                                                                                                        em
       Bei Z. n. Spontanpneumothorax ist immer ein internistischer/pulmologi scher oder thoraxchirurgischer Befundbericht mit prognostischer Einschätzung erforderlich.




                                                                                                                    td
       1




                                                                                                                ch
        Im Rahmen der Entlassungsuntersuchung ist bei dieser Diagnose zu bewerten, ob die Verwendungsfähigkeit auf dem bisherigen Die nstposten bzw. im Stabsdienst als RDL möglich ist. Ist dies der Fall und hat die
       Soldatin bzw. der Soldat die Bereitschaft bzw. den Willen zum Reservistendienst erklärt, kann trotz einer GZr der Gradation VI die SZr X vergeben werden (verwendungsfähig als Reservistin bzw. Reservist in




                                                                                                              ni
       Stabsverwendungen ohne körperliche Belastung im Inland).




                                                                                                          gt
                                                                                                      rlie
                                                                                                   te
                                                                                               un
                                                                                           k
                                                                                         uc
                                                                                       dr
                                                                                   us
                                                                               rA
                                                                           se
                                                                         ie
                                                                       D




                                                                                                                                                                                                                 Seite 61
                                                                                                  Stand März 2024
61

Offen
ARD-831/0-4000c                                                                                Gesundheitsziffern

3.2.45 GNr 45 – Allergien an Haut und Schleimhäuten
                    II                                          III                                         IV                                          V                                           VI
                                            (1) Allergische Erkrankungen an Haut         Allergische Erkrankungen an Haut            Akute allergische Erkrankungen an Haut      Allergische Erkrankungen an Haut
                                            und/oder Schleimhäuten mit guter             und/oder Schleimhäuten mit                  und/oder Schleimhäuten, soweit              und/oder Schleimhäuten mit unzurei-
                                            therapeutischer Ansprechbarkeit und          ausreichender therapeutischer               eine stationäre Abklärung erforderlich      chender therapeutischer Ansprechbarkeit
                                            ohne maßgebliche körperliche                 Ansprechbarkeit und mit maßgeblicher        und bereits beabsichtigt ist.               und Einschränkungen, die einen
                                            Beeinträchtigung.                            körperlicher Beeinträchtigung.                                                          militärischen Dienst unmöglich machen.
Bienen-/ Wespengiftallergie                 (2) Bienen-/ Wespengiftallergie                                                          Bienen-/ Wespengiftallergie                 Bienen-/ Wespengiftallergie,
nach erfolgreich abgeschlossener            bei komplikationslos verlaufender                                                        • bei beabsichtigter                        wenn eine Hyposensibilisierung nicht
Hyposensibilisierungsbehandlung.            Hyposensibilisierungsbehandlung nach                                                         Hyposensibilisierungsbehandlung,        durchführbar ist oder wegen




                                                                                                                                             st
                                            dem Ende der Einleitungsphase.                                                           • bei laufender, unkomplizierter            nachgewiesener, maßgeblicher




                                                                                                                                          en
                                                                                                                                         Hyposensibilisierungsbehandlung bis     Komplikationen abgebrochen wurde.1




                                                                                                                                       di
                                                                                                                                         zum Ende der Einleitungsphase,




                                                                                                                                    gs
                                                                                                                                     bei laufender, mit nachgewiesenen,




                                                                                                                                  n
                                                                                                                                     maßgeblichen Komplikationen




                                                                                                                               ru
                                                                                                                                     einhergehender




                                                                                                                            de
                                                                                                                                     Hyposensibilisierungsbehandlung bis




                                                                                                                        Än
                                                                                                                                     zum vollständigen Abschluss der
                                                                                                                                     Behandlung.




                                                                                                                   em
Leichte Nahrungsmittelallergien in Form     (3) Mittelschwere Nahrungsmittelallergie     Ausgeprägte Nahrungsmittelallergie mit                                                  Oral-allergisches Syndrom auf nicht
eines oral-allergischen Syndroms (z. B.     mit komplikationslosen Reaktionen.           Einschränkungen hinsichtlich der                                                        vermeidbare Lebensmittel (z. B. Beifuß,




                                                                                                               td
auf grüne Äpfel, Steinobst, Rohgemüse).                                                  Truppenverpflegung.                                                                     Sellerie) und bei Nachweis spezifischer




                                                                                                           ch
                                                                                                                                                                                 Allergene mit hohem Anaphylaxierisiko.




                                                                                                         ni
                                            (4) Laufende Hyposensibilisierung.                                                                                                   Klinisch maßgebliche, nachgewiesene




                                                                                                      gt
                                                                                                                                                                                 schwere Idiosynkrasie (Pseudoallergie)




                                                                                                   lie
                                                                                                                                                                                 auf Nahrungsmittel und
                                                                                                                                                                                 Nahrungsmitteladditiva.




                                                                                                  r
                                                                                               te
                                                                                                                                                                                 Schw ere Nahrungsmittelallergie,


                                                                                           un
                                                                                                                                                                                 (z. B. Nüsse, Soja, Hühnereiweiß,
                                                                                         k                                                                                       Hülsenfrüchte) soweit folgende drei
                                                                                       uc
                                                                                                                                                                                 Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
                                                                                   dr

                                                                                                                                                                                 eindeutige Anamnese,
                                                                               us


                                                                                                                                                                                 nachprüfbare klinische Relevanz
                                                                                                                                                                                 (z. B. Notfall-/ stationäre Behandlung,
                                                                           rA




                                                                                                                                                                                 Therapienotwendigkeit usw.),
                                                                        se




                                                                                                                                                                                 positiver IgE-Antikörpernachweis oder
                                                                     ie




                                                                                                                                                                                 positiver nativer Scratch-Test.
                                                                   D




 Anmerkungen zu GNr 45:
    Zur Feststellung eines oral -allergischen Syndroms ist eine allergologische Diagnostik erforderlich. In Zweifelsfällen muss eine allergologische Untersuchung erfolgen – insbesondere dann, wenn kein ausreichender
    allergologischer Befundbericht vorliegt.
    Urtikaria ist nach GNr 3, bei eindeutig allergischer Genese zusätzlich nach GNr 45 zu beurteilen.
      Eine Hyposensibilisierungsbehandlung bei Allergien gegenüber inhalativen Allergenen ist grundsätzlich kein Zurückstellungsgrund.
      Kontaktallergien ohne wesentliche wehrmedizinische Relevanz sind mit den GZrn III 45 und III 3, solche mit deutlicher wehrmedizinischer Relevanz mit den GZrn VI 45 und/oder VI 3 zu bewerten.
      Die Einleitungsphase bei Bienen- und Wespengifthyposensibilisierung ist dann als abgeschlossen anzusehen, wenn die Erhaltungsdosis in vier- bis sechswöchigen Abständen appliziert werden kann.
      1
        Im Rahmen der Entlassungsuntersuchung ist bei dieser Diagnose zu bewerten, ob die Verwendungsfähigkeit auf dem bisherigen Die nstposten bzw. im Stabsdienst im Inland ohne körperliche Belastung als RDL
      möglich ist. Ist dies der Fall und hat die Soldatin bzw. der Soldat die Bereitschaft bzw. den Willen zum Reservistendienst erklärt, kann trotz einer GZr der Gradation VI die SZr X vergeben werden (verwendungsfähig
      als Reservistin bzw. Reservist in Stabsverwendungen ohne körperliche Belastung im Inland).

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                                                                                              Stand März 2024
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Offen
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3.2.46 GNr 46 – Herz-Kreislauf-System
                    II                                         III                                          IV                                      V                                          VI
Erkrankungen des Herzens und/oder des       Erkrankungen des Herzens und/oder des       Erkrankungen des Herzens und/oder des    Akute Erkrankungen des Herzens              Erkrankungen des Herzens und/oder
Herz-Kreislauf-Systems ohne                 Herz-Kreislauf-Systems mit geringen         Herz-Kreislauf-Systems mit stärkeren     und/oder des Herz-Kreislauf-Systems,        des Herz-Kreislauf-Systems die jeden
Einschränkungen v on Funktion und           Einschränkungen v on Funktion und           Einschränkungen v on Funktion und        deren Heilungsverlauf noch nicht sicher     militärischen Dienst unmöglich macht
Belastbarkeit, soweit die Erfüllung der     Belastbarkeit, soweit die Erfüllung der     Belastbarkeit, soweit das Tragen der     beurteilt werden kann, z. B.:               /machen., z. B.:
allgemeinen soldatischen                    allgemeinen soldatischen                    persönlichen Ausrüstung noch möglich
Grundbefähigung nicht beeinträchtigt ist,   Grundbefähigung nicht beeinträchtigt ist,   ist und die eine Verwendung in
z. B.:                                      z. B.:                                      bestimmten militärischen Funktionen
                                                                                        noch zulassen z. B.:




                                                                                                                                        st
                                            Zustand nach Operation einer                                                         Operativ behebbare Veränderungen der        Angeborene Herzfehler und erworbene




                                                                                                                                    en
                                            Aortenisthmusstenose oder eines                                                      Gefäße (traumatische arteriovenöse          Herzklappenerkrankungen (auch




                                                                                                                                  di
                                            angeborenen Ventrikel - Septum-                                                      Fistel, Ductus Botalli,                     Mitralklappenprolaps mit
                                                                                                                                                                             Mitralinsuffizienz)1.




                                                                                                                                 gs
                                            Defektes (VSD) ohne prothetisches                                                    Aortenisthmusstenose o. Ä.), deren
                                            Material und mit vollständiger                                                       Behandlung geplant ist oder weniger als




                                                                                                                             n
                                                                                                                          ru
                                            Normalisierung der Hämodynamik.                                                      6 Monate zurückliegt.




                                                                                                                       de
                                            Vollständig korrigierter Atrium-Septum-                                              Nachuntersuchung frühestens
                                            Defekt (ASD).                                                                        6 Monate nach erfolgtem Eingriff.




                                                                                                                   Än
                                            Echokardiografische Auffälligkeiten ohne                                                                                         Prothetisch korrigierte Fehler an Herz




                                                                                                              em
                                            hämodynamische Auswirkungen (z. B.                                                                                               und/oder Herzklappen1.
                                            asymptomatischer Mitralklappenprolaps




                                                                                                           td
                                            ohne Relevanz, ventiloffenes Foramen




                                                                                                        ch
                                            ovale).




                                                                                                      ni
                                            Stabile Koronare Herzkrankheit ohne         Koronare Herzkrankheit ohne              Z.n. Herzinfarkt (auch nach Intervention)   Koronare Herzkrankheit mit




                                                                                                  gt
                                            körperliche Beeinträchtigung und ohne       maßgebliche körperliche Einschränkung    für 12 Monate und stabiler koronarer        maßgeblicher körperlicher




                                                                                               lie
                                            Ischämiereaktion bei guter Einstellung      auch nach kompletter Revaskularisation   Herzerkrankung während der dualen           Beeinträchtigung bzw. mit
                                                                                                                                                                             nachweisbarer Ischämiereaktion oder




                                                                                               r
                                            der kardiovaskulären Risikofaktoren.        und/oder abgelaufenem Myokardinfarkt.    Plättchenhemmung.




                                                                                            te
                                                                                                                                 Nachuntersuchung frühestens nach            schlechter Einstellung der



                                                                                         un
                                                                                                                                 12 Monaten.                                 kardiovaskulären Risikofaktoren.
                                                                                                                                                                             KHK nach Koronarrevaskularisation mit
                                                                                        k
                                                                                      uc
                                                                                                                                                                             Herzinsuffizienz oder inkompletter
                                                                                dr

                                                                                                                                                                             Revaskularisation.
                                                                             us


                                            Arterielle Hypertonie ohne sekundäre                                                 Arterielle Hypertonie in der                Arterielle Hypertonie mit bleibenden
                                            Hypertoniefolgen und bei guter                                                       therapeutischen Einstellungsphase.          sekundären Hypertoniefolgen, selbst
                                                                         rA




                                            therapeutischer Ansprechbarkeit.                                                                                                 bei guter therapeutischer
                                                                     se




                                                                                                                                                                             Ansprechbarkeit. 1
                                                                   ie




Hypotone Kreislauf-Fehlregulation mit
                                                                 D




leichter Orthostase-Symptomatik.
Präexzitationssyndrome nach                 Präexzitationssyndrom (u. a.                                                         Präexzitationssyndrome mit Tachykardie      Präexzitationssyndrom mit
erfolgreicher, wenigstens 12 Monate         WPW-Syndrom) ohne nachgewiesene                                                      (vor Diagnostik und Behandlung).            nachgewiesenen Tachykardien und
zurückliegender Ablationstherapie.          Tachykardien.                                                                                                                    ohne erfolgreiche Behandlung.
Erregungsausbreitungsstörungen und          Seltene paroxysmale supraventrikuläre                                                                                            Herzrhythmusstörungen mit einem
Ventrikuläre Extrasystolie ohne Hinweis     Tachykardien.                                                                                                                    erhöhten Risiko von
auf eine organische Herzerkrankung.                                                                                                                                          Kammertachykardien oder
                                                                                                                                                                             Kammerflimmern.


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                                                                                                                                                                                                          Seite 63
                                                                                           Stand März 2024
63

Offen
ARD-831/0-4000c                                                                                 Gesundheitsziffern
Noch GNr 46 – Herz-Kreislauf-System
                   II                                             III                                        IV                                         V                                            VI
                                              Vorhofflimmern (auch nach erfolgreicher                                                                                            Paroxysmales oder permanentes
                                              Pulmonalvenenisolation): low atrial                                                                                                Vorhofflimmern mit maßgeblicher
                                              fibrilation (CHA2DS2 VASc-Score 0)                                                                                                 Beeinträchtigung der körperlichen
                                              ohne maßgebliche Beeinträchtigung der                                                                                              Leistungsfähigkeit und/oder mit
                                              körperlichen Leistungsfähigkeit und                                                                                                Indikation zur oralen Antikoagulation1.
                                              keine orale Antikoagulation.
                                              Vorhofflattern 6 Monate nach                                                           Vorhofflattern vor elektrophysiologischer
                                              erfolgreicher Ablation ohne Indikation zur                                             Therapie oder innerhalb von 6 Monaten




                                                                                                                                             st
                                              oralen Antikoagulation.                                                                nach Ablation ohne Indikation zur oralen




                                                                                                                                          en
                                                                                                                                     Antikoagulation.
                                                                                                                                     Nachuntersuchung frühestens 6 Monate




                                                                                                                                       di
                                                                                                                                     gs
                                                                                                                                     nach erfolgtem Eingriff.




                                                                                                                                  n
                                                                                                                                                                                 Bradykarde Herzrhythmusstörungen mit




                                                                                                                               ru
                                                                                                                                                                                 Therapiebedürftigkeit oder unsicherer




                                                                                                                            de
                                                                                                                                                                                 Prognose (u. a. AV-Block II. Grades
                                                                                                                                                                                 Typ Mobitz II, AV-Block III. Grades).




                                                                                                                        Än
                                                                                                                                                                                 Dilatative hypertrophe oder restriktive




                                                                                                                   em
                                                                                                                                                                                 Kardiomyopathie, auch vor Entwicklung
                                                                                                                                                                                 einer Herzinsuffizienz.1




                                                                                                                  td
Funktionelle periphere                        pAVK ohne Einschränkung der                  pAVK mit Einschränkung der Gehstrecke                                                 pAVK mit Einschränkung der Gehstrecke




                                                                                                            ch
Zirkulationsstörungen.                        Gehstrecke mit guter Einstellung der         (ab Stadium II a) oder schlechter                                                     und schlechter Einstellung der




                                                                                                          ni
                                              kardiovaskulären Risikofaktoren.             Einstellung der kardiovaskulären                                                      kardiovaskulären Risikofaktoren.




                                                                                                       gt
                                                                                           Risikofaktoren.




                                                                                                    lie
                                                                                           Zustand nach herzfernen Gefäßeingriffen                                               Zustand nach herzfernen Gefäßeingriffen




                                                                                                   r
                                                                                           (z. B. Revaskularisation mittels                                                      (z. B. Dilatation) mit




                                                                                                te
                                                                                           Dilatation, Stenting, Bypass-OP) bei                                                  Folgeerscheinungen.



                                                                                               un
                                                                                           vollständiger Wiederherstellung der
                                                                                           Kreislauffunktion ohne
                                                                                             k
                                                                                           uc
                                                                                           Folgeerscheinungen.
                                                                                          dr

                                                                                                                                                                                 Erkrankungen mit erhöhtem
                                                                                   us


                                                                                                                                                                                 Endokarditisrisiko und der Notwendigkeit
                                                                                                                                                                                 zur Endokarditisprophylaxe.1
                                                                               rA
                                                                           se




Anmerkungen zu GNr 46:
    In Zweifelsfällen ist ab Gradation III fachärztlicher Befundbericht erforderlich 5.
                                                                         ie
                                                                      D




    Bei Herzrhythmusstörungen, die mittels Implantation eines Herzschrittmachers oder eines Implantierbaren-Kardioverter-Defibrillator (ICD) - vor weniger als 6 Monaten - versorgt wurden, ist die GZr V 46 zu
    vergeben. Nach frühestens 6 Monaten ist zur Vergabe einer GZr eine individuelle Bewertung der gesundheitlichen Einschränkung und des kardiovaskulären Risikos der Grunderkrankung vorzunehmen. Möglich ist
    dabei die individuelle Vergabe einer Gradation III, IV oder VI durch einen Kardiologen der Bundeswehr (au ch nach Aktenlage).

    Ausreichende körperliche Leistungsfähigkeit muss gegeben sein. Diese ist bei bestandenem BFT anzunehmen.
    1
     Im Rahmen der Entlassungsuntersuchung ist bei dieser Diagnose zu bewerten, ob die Verwendungsfähigkeit auf dem bisherigen Die nstposten bzw. im Stabsdienst im Inland ohne körperliche Belastung als RDL
    möglich ist. Ist dies der Fall und hat die Soldatin bzw. der Soldat die Bereitschaft bzw. den Willen zum Reservistendienst erklärt, kann trotz einer GZr der Gradation VI die SZr X vergeben werden (verwendungsfähig
    als Reservistin bzw. Reservist in Stabsverwendungen ohne körperliche Belastung im Inland).




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                                                                                                Stand März 2024
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Offen
                                                              Gesundheitsziffern                                                                      ARD-831/0-4000c

3.2.47 GNr 47 – Beckengürtel
  II                     III                            IV                                             V                                               VI
                               Fehlbildungen und/oder Veränderungen des          Veränderungen des Beckengürtels, die durch   Stärkere Fehlbildungen und/oder stärkere
                               Beckengürtels mit maßgeblicher körperlicher       Behandlung gebessert werden können.          Veränderungen des Beckengürtels, die jeden
                               Beeinträchtigung, die den Einsatz in bestimmten                                                militärischen Dienst unmöglich machen
                               militärischen Verwendungen noch zulassen                                                       (z. B. in Fehlstellung verheilte Beckenbrüche,
                               (z. B. in Fehlstellung verheilte Beckenbrüche).                                                Beckenverwringung, Symphysenlockerung/-
                                                                                                                              ruptur).

Anmerkungen zu GNr 47:




                                                                                                        st
       Keine




                                                                                                     en
                                                                                                   di
                                                                                              n gs
                                                                                           ru
                                                                                        de
                                                                                     Än
                                                                                 em
                                                                             td
                                                                          ch
                                                                        ni
                                                                    gt
                                                                 lie
                                                                 r
                                                              te
                                                          un
                                                       k
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                                       se
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                                   D




                                                                                                                                                                     Seite 65
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Offen
ARD-831/0-4000c                                                                         Gesundheitsziffern

3.2.48 GNr 48 – Bauchwand- und Zwerchfellbruch
  II                            III                                             IV                                                 V                                                   VI
           Bauchwand-- und/oder Zwerchfellbruch ohne      Bauchwand- und/oder Zwerchfellbruch mit          Bauchwand- und/oder Zwerchfellbruch, wenn die       Inoperabler oder nicht operativ korrigierter
           Beschwerden und ohne maßgebliche körperliche   Beschwerden und/oder mit funktionellen           Operation beabsichtigt ist oder noch ni cht einen   Bauchwand- und/oder Zwerchfellbruch mit
           Einschränkungen.                               Einschränkungen, die den Dienst in bestimmten    Monat zurückliegt.                                  Beschwerden und/oder funktionellen
                                                          Verwendungen noch zulassen.                      Nachuntersuchung frühestens 2 Monate nach           Einschränkungen, die jeden militärischen Dienst
                                                                                                           erfolgtem Eingriff.                                 unmöglich machen.

Anmerkungen zu GNr 48:
       Keine




                                                                                                                                    st
                                                                                                                                 en
                                                                                                                              di
                                                                                                                         n gs
                                                                                                                      ru
                                                                                                                   de
                                                                                                               Än
                                                                                                          em
                                                                                                          td
                                                                                                   ch
                                                                                                 ni
                                                                                              gt
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                                                                                           r
                                                                                        te
                                                                                    un
                                                                                 k
                                                                               uc
                                                                            dr
                                                                         us
                                                                     rA
                                                                  se
                                                                ie
                                                              D




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3.2.49 GNr 49 – Bauchraum und Verdauungssystem
                 II                                   III                                    IV                                  V                                      VI
                                  Veränderungen oder Erkrankungen der                                       Akute Erkrankungen der Bauchorgane (u.    Chronische oder zu Rezidiven neigende
                                  Bauch- bzw. Verdauungsorgane, die nicht                                   a. akute Hepatitis jeglicher Genese)      Erkrankungen oder postoperative bzw.
                                  mit maßgeblichen Beeinträchtigungen                                       oder Z.n. Bauchoperationen und –          posttraumatische Zustände des
                                  einhergehen. Z. B.:                                                       verletzungen bis zur Ausheilung und       Verdauungstraktes einschließlich Leber,
                                                                                                            Wiederherstellung der Belastbarkeit.      Gallenwege, Gallenblase und/oder
                                                                                                            Z. B.:                                    Pankreas mit schw erwiegenden
                                                                                                                                                      organischen Folgeerscheinungen
                                                                                                                                                      und/oder bleibenden Funktionsstörungen.




                                                                                                                     st
                                                                                                                                                      Z. B.:




                                                                                                                 en
                                  (1) Veränderungen der Speiseröhre oder                                    Akute Speiseröhren- oder                  Andere Erkrankungen oder




                                                                                                               di
                                  des Magens ohne maßgebliche                                               Magenerkrankungen (auch Verätzungen)      Veränderungen der Speiseröhre oder des




                                                                                                               gs
                                  körperliche Beeinträchtigungen (z. B.                                     mit günstiger Prognose.                   Magens mit Beeinträchtigung der




                                                                                                             n
                                  Traktionsdivertikel) ohne                                                                                           Nahrungsaufnahme




                                                                                                          ru
                                  Beeinträchtigung der Nahrungsaufnahme.                                                                              (z. B. Pulsionsdivertikel, Achalasie). 1




                                                                                                          de
                                  (2) Leichte Refluxösophagitis mit guter                                                                             Refluxösophagitis stärkerer Ausprägung




                                                                                                       Än
                                  Therapierbarkeit (gelegentliche Einnahme                                                                            mit sekundären Veränderungen. 1
                                  von Protonenpumpenhemmern).




                                                                                                    em
                                  (3) Folgenlos abgeheilte Ulzera des




                                                                                                  td
                                  Magens oder Zwölffingerdarms, bis
                                  zweimalig aufgetreten, mindestens 6




                                                                                              ch
                                  Monate zurückliegend.




                                                                                            ni
                                  (4) Zustand nach Milzexstirpation mit                                     Zustand nach Milzexstirpation noch ohne   Zustand nach Milzexstirpation, wenn




                                                                                          gt
                                  adäquatem Impfschutz (Pneumokokken,                                       adäquaten Impfschutz (Pneumokokken,       Kontraindikationen für einen adäquaten




                                                                                       lie
                                  Meningokokken und Hämophilus                                              Meningokokken und Hämophilus              Impfschutz (Pneumokokken,




                                                                                        r
                                  influenzae).                                                              influenzae).                              Meningokokken und Hämophilus




                                                                                     te
                                                                                                                                                      influenzae)1 vorliegen oder dieser


                                                                                     un
                                                                                                            Nachuntersuchung nach v ollständiger      abgelehnt wird.
                                                                                  k                         Impfung
                                                                                uc
                                  (5) Behandelte chronische Hepatitis B mit                                 Chronische Hepatitis C vor oder während   Chronische Hepatitis mit ungünstiger
                                                                                dr

                                  Virämie <2000 IU/ml                                                       der Therapie                              Prognose
                                                                          us


                                                                                                            oder
                                                                     rA




                                  Einstufung frühestens 12 Monate nach                                      Chronische hochreplikative Hepatitis B
                                                                  se




                                  Behandlungsbeginn.                                                        vor oder während der Therapie
                                                                                                            oder
                                                               ie




                                  Niedrig replikative Hepatitis B / Inaktiver                               Hochvirämischer HBsAg Träger (Virämie
                                                             D




                                  HBsAg Träger (Virämie <2000 IU/ml,                                        > 2000 IU/ml, HBeAg positiv)
                                  HBeAg negativ)
                                                                                                            Nachuntersuchung frühestens 12 Monate
                                  Einstufung frühestens 12 Monate nach                                      nach Behandlungsbeginn.
                                  Diagnosestellung.
Transaminasenerhöhung ohne                                                                                  Akute Transaminasenerhöhung
Krankheitswert (nach Abklärung)                                                                             (Abklärung erforderlich –
                                                                                                            Nachuntersuchung nach Abklärung)

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