ard-831-0-4000c-v1-1
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ARD-831/0-4000c Gesundheitsziffern
Noch GNr 42 – Wirbelsäule
II III IV V VI
Sämtliche Spondylodesen (HWS/BWS/LWS)1
Außergewöhnlich günstiges Ergebnis nach Zustand nach Wirbelkörperrekonstruktion, noch Alle Operationen mit
Wirbelkörperrekonstruktion frühestens 12 Monate nicht 12 Monate zurückliegend. Wirbelkörperrekonstruktion, die nicht nach Grd
nach Operation.2 Nachuntersuchung frühestens 12 Monate nach IV eingestuft werden können.1
erfolgtem Eingriff.
st
Alle Operationen mit Wirbelkörperersatz1
en
di
Wirbelsäulentuberkulose und ihre
gs
Folgezustände.
n
ru
de
Anmerkungen zu GNr 42
Än
Außergew öhnlich günstige Ergebnisse nach Bandscheibenoperation können grundsätzlich bei wehrmedizinischen Begutachtungen mit der GZr III 42 eingestuft werden. Das Ausheilungsergebnis nach
Bandscheibenoperation kann frühestens 12 Monate postoperativ und nur von einem Facharzt bzw. Fachärztin für Orthopädie oder Neurochirurgie der Bundeswehr festgestellt werden.
em
Im Zweifelsfall ist ein orthopädischer bzw. unfall-/neurochirurgischer Befundbericht mit prognostischer Einschätzung ab Gradation III erford erlich5.
td
Eine detaillierte Erhebung der Sport- und Berufsanamnese kann ggf. hilfreich sein. Die mit bildgebenden Verfahren erhobenen Befunde soll ten nicht überbewertet werden.
ch
ni
1
Im Rahmen der Entlassungsuntersuchung ist bei dieser Diagnose zu bewerten, ob die Verwendungsfähigkeit auf dem bisherigen Die nstposten bzw. im Stabsdienst im Inland ohne körperliche Belastung als RDL
möglich ist. Ist dies der Fall und hat die Soldatin bzw. der Soldat die Bereitschaft bzw. den Willen zum Reservistendienst erklärt, kann trotz eine r GZr der Gradation VI die SZr X vergeben werden (verwendungsfähig
gt
als Reservistin bzw. Reservist in Stabsverwendungen ohne körperl iche Belastung im Inland).
rlie
2
te
Zwingend orthopädischer bzw. unfall -/neurochirurgischer Befundbericht mit prognostischer Einschätzung ab Gradation III erforderlich.
un
3
Asymptomatische Bandscheibenveränderungen, die per Zufall im MRT nachgewiesen werden, sind wehrmedizinisch nicht maßgeblich u nd werden nicht mit einer GZr belegt.
k
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Seite 58
Stand März 2024
Offen
Gesundheitsziffern ARD-831/0-4000c
3.2.43 GNr 43 – Brustkorb
II III IV V VI
Formveränderungen des Brustkorbes, die das Akute Erkrankungen und Verletzungen des Erhebliche Formveränderungen des Brustkorbes
Tragen der persönlichen Ausrüstung Brustkorbes. mit hierdurch bedingter, internistisch
uneingeschränkt erlauben. nachgewiesener deutlicher
Funktionseinschränkung der Lunge und/oder des
Herzens.
Korrigierte Formveränderungen des Brustkorbes, Korrigierte Formveränderungen des Brustkorbes
frühestens 12 Monate nach Operation. bei noch nicht 12 Monate zurückliegender
Operation.
st
Nachuntersuchung frühestens 12 Monate
en
nach erfolgtem Eingriff.
di
gs
Anmerkungen zu GNr 43:
n
5
In Zweifelsfällen orthopädischer/chirurgischer bzw. internistischer Befundbericht ab Gradation III erforderlich .
ru
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Seite 59
Stand März 2024
Offen
ARD-831/0-4000c Gesundheitsziffern
3.2.44 GNr 44 – Lunge und Mediastinum
II III IV V VI
(1) Zustand nach Operation, Verletzung oder Z. n. Operation, Verletzung oder Erkrankung von Akute Erkrankung (auch tumoröse Chronische Erkrankungen (auch tumoröse
Erkrankung von Lunge, Bronchien, Pleura Lunge, Bronchien, Pleura und/oder Mediastinum Veränderungen) von Lunge, Bronchien, Pleura Veränderungen) sowie Zustand nach
und/oder Mediastinum ohne maßgebliche mit maßgeblicher Funktionseinschränkung, und/oder Mediastinum. Verletzungen oder Operationen der Lunge,
Funktionseinschränkungen, frühestens nach frühestens nach 6 Monaten, die eine Verwendung Bronchien, Pleura und/ oder des Mediastinums
6 Monaten. in bestimmten militärischen Funktionen noch mit Funktionseinschränkung, die jeden
zulässt. militärischen Dienst unmöglich machen.
(2) Erstmaliger primärer Spontanpneumothorax Z. n abgeklungenem einmaligem sekundärem Primärer und sekundärer Spontanpneumothorax Rezidivierender primärer Spontanpneumothorax
ohne Operation mit guter Prognose frühestens Spontanpneumothorax frühestens 12 Monate bis 12 Monate nach Behandlungsende. ohne operative Rezidiv-Prophylaxe oder nach 2
st
12 Monate nach Behandlungsende. nach Behandlungsende, bei guter Nachuntersuchung frühestens 12 Monate und mehr Rezidiven auch mi t späterer operativer
en
Erstmaliger primärer Spontanpneumothorax oder kardio-pulmonaler Funktion und adäquat nach Behandlungsende. Rezidivprophylaxe.1
behandelter gutartiger Grunderkrankung ohne
di
erstes Rezidiv nach Abtragung/Resektion der Rezidiv eines primären Spontanpneumothorax
gs
Bullae bzw. Blebs mit operativer Rezidiv- Progress. nach operativer Rezidivprophylaxe. 1
Prophylaxe frühestens 12 Monate nach
n
ru
Behandlungsende.
de
(3) Sekundärer Spontanpneumothorax bei Sekundärer rezidivierender
Än
benigner Grunderkrankung mit und ohne Spontanpneumothorax.
operative Sanierung des Pneumothorax
em
frühestens 12 Monate nach erfolgreichem
td
Behandlungsabschluss der Grunderkrankung
und des Pneumothorax.
ch
ni
(4) Medikamentös (bedarfsorientiert oder Chronische Bronchitis/Asthma bronchiale unter Asthma bronchiale mit ausgeprägter
gt
Dauertherapie) gut eingestelltes Asthma medikamentöser Dauertherapie mit nicht Funktionseinschränkung trotz medikamentöser
lie
bronchiale mit normaler Lungenfunktion ohne vollständig normalisierter Lungenfunktion, die Dauertherapie oder mit stationärer
maßgebliche körperliche Beeinträchtigung und eine Verwendung in bestimmten militärischen Notfallbehandlung in der Vorgeschichte das jeden
r
te
ohne stationäre Notfallbehandlung in den letzten Funktionen noch zulässt. militärischen Dienst unmöglich macht.
un
60 Monaten.
k
uc
(5) Lungensarkoidose, frühestens 12 Monate Lungensarkoidose, frühestens 12 Monate nach Akute Lungensarkoidose einschließlich Rezidivierende bzw. chronische Sarkoidose ohne
nach Feststellung und ab 12 Monate nach Feststellung und ab 12 Monate nach Löfgren-Syndrom mit und ohne Beteiligung zu erwartende Spontanheilung.1
dr
Therapieende, soweit folgende Bedingungen Therapieende, soweit eine der folgenden anderer Organsysteme bis 12 Monate nach
us
gleichzeitig erfüllt sind: Bedingungen erfüllt ist: Diagnosestellung bzw. bis 12 Monate nach
rA
• Keine klinische Symptomatik (keine • keine klinische Symptomatik Therapieende.
Therapie) und •
se
keine Beteiligung weiterer Organsysteme, Nachuntersuchung frühestens 12 Monate
• keine Beteiligung weiterer Organsysteme • beeinträchtigte Diffusionskapazität, nach Diagnose bzw . Behandlungsende.
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und •
D
beeinträchtigte Lungenfunktion.
• normale Diffusionskapazität und Eine Verwendung in bestimmten militärischen
• normale Lungenfunktion. Funktionen ist noch möglich.
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Seite 60
Stand März 2024
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Gesundheitsziffern ARD-831/0-4000c
Noch GNr 44 – Lunge und Mediastinum
II III IV V VI
(6) Schlafapnoe-Syndrom ohne Notwendigkeit Nachgewiesenes Schlafapnoe-Syndrom mit der
1
der apparativen Atmungstherapie. Notwendigkeit der apparativen Atmungstherapie.
Tuberkulose der Lunge und/oder Pleura ohne Tuberkulose ohne Heilungstendenz.
Nachweis von Resistenzen gegen First-line-
Arzneimittel bis 6 Monate nach Abschluss der
Tuberkulostatikatherapie.
Nachuntersuchung frühestens 6 Monate nach
st
Behandlungsende.
en
Lungenfibrose jeglicher Genese (z. B. Silikose).
di
gs
Anmerkungen zu GNr 44:
n
Die Lungenfunktionswerte beziehen sich auf errechnete Sollwerte FEV1/PEF = FEV1 oder PEF. Der jeweils schlechteste Wert bestimmt die Zuteilung zu einem Schweregrad bzw. zu einer S tufe. Exazerbationen
ru
unterschiedlichen Schweregrades können auf jeder Stufe auftreten.
de
In Zweifelsfällen ist ein internistischer/pulmologischer oder thoraxchirurgischer Befundbericht mit prognostischer Einschätzung ab Gradation III erforderlich 5.
Än
Bei Asthma bronchiale ist vor Vergabe der Gradation III stets ein aktueller Facharztbefund erforderlich 5.
em
Bei Z. n. Spontanpneumothorax ist immer ein internistischer/pulmologi scher oder thoraxchirurgischer Befundbericht mit prognostischer Einschätzung erforderlich.
td
1
ch
Im Rahmen der Entlassungsuntersuchung ist bei dieser Diagnose zu bewerten, ob die Verwendungsfähigkeit auf dem bisherigen Die nstposten bzw. im Stabsdienst als RDL möglich ist. Ist dies der Fall und hat die
Soldatin bzw. der Soldat die Bereitschaft bzw. den Willen zum Reservistendienst erklärt, kann trotz einer GZr der Gradation VI die SZr X vergeben werden (verwendungsfähig als Reservistin bzw. Reservist in
ni
Stabsverwendungen ohne körperliche Belastung im Inland).
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Seite 61
Stand März 2024
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ARD-831/0-4000c Gesundheitsziffern
3.2.45 GNr 45 – Allergien an Haut und Schleimhäuten
II III IV V VI
(1) Allergische Erkrankungen an Haut Allergische Erkrankungen an Haut Akute allergische Erkrankungen an Haut Allergische Erkrankungen an Haut
und/oder Schleimhäuten mit guter und/oder Schleimhäuten mit und/oder Schleimhäuten, soweit und/oder Schleimhäuten mit unzurei-
therapeutischer Ansprechbarkeit und ausreichender therapeutischer eine stationäre Abklärung erforderlich chender therapeutischer Ansprechbarkeit
ohne maßgebliche körperliche Ansprechbarkeit und mit maßgeblicher und bereits beabsichtigt ist. und Einschränkungen, die einen
Beeinträchtigung. körperlicher Beeinträchtigung. militärischen Dienst unmöglich machen.
Bienen-/ Wespengiftallergie (2) Bienen-/ Wespengiftallergie Bienen-/ Wespengiftallergie Bienen-/ Wespengiftallergie,
nach erfolgreich abgeschlossener bei komplikationslos verlaufender • bei beabsichtigter wenn eine Hyposensibilisierung nicht
Hyposensibilisierungsbehandlung. Hyposensibilisierungsbehandlung nach Hyposensibilisierungsbehandlung, durchführbar ist oder wegen
st
dem Ende der Einleitungsphase. • bei laufender, unkomplizierter nachgewiesener, maßgeblicher
en
Hyposensibilisierungsbehandlung bis Komplikationen abgebrochen wurde.1
di
zum Ende der Einleitungsphase,
gs
bei laufender, mit nachgewiesenen,
n
maßgeblichen Komplikationen
ru
einhergehender
de
Hyposensibilisierungsbehandlung bis
Än
zum vollständigen Abschluss der
Behandlung.
em
Leichte Nahrungsmittelallergien in Form (3) Mittelschwere Nahrungsmittelallergie Ausgeprägte Nahrungsmittelallergie mit Oral-allergisches Syndrom auf nicht
eines oral-allergischen Syndroms (z. B. mit komplikationslosen Reaktionen. Einschränkungen hinsichtlich der vermeidbare Lebensmittel (z. B. Beifuß,
td
auf grüne Äpfel, Steinobst, Rohgemüse). Truppenverpflegung. Sellerie) und bei Nachweis spezifischer
ch
Allergene mit hohem Anaphylaxierisiko.
ni
(4) Laufende Hyposensibilisierung. Klinisch maßgebliche, nachgewiesene
gt
schwere Idiosynkrasie (Pseudoallergie)
lie
auf Nahrungsmittel und
Nahrungsmitteladditiva.
r
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Schw ere Nahrungsmittelallergie,
un
(z. B. Nüsse, Soja, Hühnereiweiß,
k Hülsenfrüchte) soweit folgende drei
uc
Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
dr
eindeutige Anamnese,
us
nachprüfbare klinische Relevanz
(z. B. Notfall-/ stationäre Behandlung,
rA
Therapienotwendigkeit usw.),
se
positiver IgE-Antikörpernachweis oder
ie
positiver nativer Scratch-Test.
D
Anmerkungen zu GNr 45:
Zur Feststellung eines oral -allergischen Syndroms ist eine allergologische Diagnostik erforderlich. In Zweifelsfällen muss eine allergologische Untersuchung erfolgen – insbesondere dann, wenn kein ausreichender
allergologischer Befundbericht vorliegt.
Urtikaria ist nach GNr 3, bei eindeutig allergischer Genese zusätzlich nach GNr 45 zu beurteilen.
Eine Hyposensibilisierungsbehandlung bei Allergien gegenüber inhalativen Allergenen ist grundsätzlich kein Zurückstellungsgrund.
Kontaktallergien ohne wesentliche wehrmedizinische Relevanz sind mit den GZrn III 45 und III 3, solche mit deutlicher wehrmedizinischer Relevanz mit den GZrn VI 45 und/oder VI 3 zu bewerten.
Die Einleitungsphase bei Bienen- und Wespengifthyposensibilisierung ist dann als abgeschlossen anzusehen, wenn die Erhaltungsdosis in vier- bis sechswöchigen Abständen appliziert werden kann.
1
Im Rahmen der Entlassungsuntersuchung ist bei dieser Diagnose zu bewerten, ob die Verwendungsfähigkeit auf dem bisherigen Die nstposten bzw. im Stabsdienst im Inland ohne körperliche Belastung als RDL
möglich ist. Ist dies der Fall und hat die Soldatin bzw. der Soldat die Bereitschaft bzw. den Willen zum Reservistendienst erklärt, kann trotz einer GZr der Gradation VI die SZr X vergeben werden (verwendungsfähig
als Reservistin bzw. Reservist in Stabsverwendungen ohne körperliche Belastung im Inland).
Seite 62
Stand März 2024
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Gesundheitsziffern ARD-831/0-4000c
3.2.46 GNr 46 – Herz-Kreislauf-System
II III IV V VI
Erkrankungen des Herzens und/oder des Erkrankungen des Herzens und/oder des Erkrankungen des Herzens und/oder des Akute Erkrankungen des Herzens Erkrankungen des Herzens und/oder
Herz-Kreislauf-Systems ohne Herz-Kreislauf-Systems mit geringen Herz-Kreislauf-Systems mit stärkeren und/oder des Herz-Kreislauf-Systems, des Herz-Kreislauf-Systems die jeden
Einschränkungen v on Funktion und Einschränkungen v on Funktion und Einschränkungen v on Funktion und deren Heilungsverlauf noch nicht sicher militärischen Dienst unmöglich macht
Belastbarkeit, soweit die Erfüllung der Belastbarkeit, soweit die Erfüllung der Belastbarkeit, soweit das Tragen der beurteilt werden kann, z. B.: /machen., z. B.:
allgemeinen soldatischen allgemeinen soldatischen persönlichen Ausrüstung noch möglich
Grundbefähigung nicht beeinträchtigt ist, Grundbefähigung nicht beeinträchtigt ist, ist und die eine Verwendung in
z. B.: z. B.: bestimmten militärischen Funktionen
noch zulassen z. B.:
st
Zustand nach Operation einer Operativ behebbare Veränderungen der Angeborene Herzfehler und erworbene
en
Aortenisthmusstenose oder eines Gefäße (traumatische arteriovenöse Herzklappenerkrankungen (auch
di
angeborenen Ventrikel - Septum- Fistel, Ductus Botalli, Mitralklappenprolaps mit
Mitralinsuffizienz)1.
gs
Defektes (VSD) ohne prothetisches Aortenisthmusstenose o. Ä.), deren
Material und mit vollständiger Behandlung geplant ist oder weniger als
n
ru
Normalisierung der Hämodynamik. 6 Monate zurückliegt.
de
Vollständig korrigierter Atrium-Septum- Nachuntersuchung frühestens
Defekt (ASD). 6 Monate nach erfolgtem Eingriff.
Än
Echokardiografische Auffälligkeiten ohne Prothetisch korrigierte Fehler an Herz
em
hämodynamische Auswirkungen (z. B. und/oder Herzklappen1.
asymptomatischer Mitralklappenprolaps
td
ohne Relevanz, ventiloffenes Foramen
ch
ovale).
ni
Stabile Koronare Herzkrankheit ohne Koronare Herzkrankheit ohne Z.n. Herzinfarkt (auch nach Intervention) Koronare Herzkrankheit mit
gt
körperliche Beeinträchtigung und ohne maßgebliche körperliche Einschränkung für 12 Monate und stabiler koronarer maßgeblicher körperlicher
lie
Ischämiereaktion bei guter Einstellung auch nach kompletter Revaskularisation Herzerkrankung während der dualen Beeinträchtigung bzw. mit
nachweisbarer Ischämiereaktion oder
r
der kardiovaskulären Risikofaktoren. und/oder abgelaufenem Myokardinfarkt. Plättchenhemmung.
te
Nachuntersuchung frühestens nach schlechter Einstellung der
un
12 Monaten. kardiovaskulären Risikofaktoren.
KHK nach Koronarrevaskularisation mit
k
uc
Herzinsuffizienz oder inkompletter
dr
Revaskularisation.
us
Arterielle Hypertonie ohne sekundäre Arterielle Hypertonie in der Arterielle Hypertonie mit bleibenden
Hypertoniefolgen und bei guter therapeutischen Einstellungsphase. sekundären Hypertoniefolgen, selbst
rA
therapeutischer Ansprechbarkeit. bei guter therapeutischer
se
Ansprechbarkeit. 1
ie
Hypotone Kreislauf-Fehlregulation mit
D
leichter Orthostase-Symptomatik.
Präexzitationssyndrome nach Präexzitationssyndrom (u. a. Präexzitationssyndrome mit Tachykardie Präexzitationssyndrom mit
erfolgreicher, wenigstens 12 Monate WPW-Syndrom) ohne nachgewiesene (vor Diagnostik und Behandlung). nachgewiesenen Tachykardien und
zurückliegender Ablationstherapie. Tachykardien. ohne erfolgreiche Behandlung.
Erregungsausbreitungsstörungen und Seltene paroxysmale supraventrikuläre Herzrhythmusstörungen mit einem
Ventrikuläre Extrasystolie ohne Hinweis Tachykardien. erhöhten Risiko von
auf eine organische Herzerkrankung. Kammertachykardien oder
Kammerflimmern.
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Seite 63
Stand März 2024
Offen
ARD-831/0-4000c Gesundheitsziffern
Noch GNr 46 – Herz-Kreislauf-System
II III IV V VI
Vorhofflimmern (auch nach erfolgreicher Paroxysmales oder permanentes
Pulmonalvenenisolation): low atrial Vorhofflimmern mit maßgeblicher
fibrilation (CHA2DS2 VASc-Score 0) Beeinträchtigung der körperlichen
ohne maßgebliche Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit und/oder mit
körperlichen Leistungsfähigkeit und Indikation zur oralen Antikoagulation1.
keine orale Antikoagulation.
Vorhofflattern 6 Monate nach Vorhofflattern vor elektrophysiologischer
erfolgreicher Ablation ohne Indikation zur Therapie oder innerhalb von 6 Monaten
st
oralen Antikoagulation. nach Ablation ohne Indikation zur oralen
en
Antikoagulation.
Nachuntersuchung frühestens 6 Monate
di
gs
nach erfolgtem Eingriff.
n
Bradykarde Herzrhythmusstörungen mit
ru
Therapiebedürftigkeit oder unsicherer
de
Prognose (u. a. AV-Block II. Grades
Typ Mobitz II, AV-Block III. Grades).
Än
Dilatative hypertrophe oder restriktive
em
Kardiomyopathie, auch vor Entwicklung
einer Herzinsuffizienz.1
td
Funktionelle periphere pAVK ohne Einschränkung der pAVK mit Einschränkung der Gehstrecke pAVK mit Einschränkung der Gehstrecke
ch
Zirkulationsstörungen. Gehstrecke mit guter Einstellung der (ab Stadium II a) oder schlechter und schlechter Einstellung der
ni
kardiovaskulären Risikofaktoren. Einstellung der kardiovaskulären kardiovaskulären Risikofaktoren.
gt
Risikofaktoren.
lie
Zustand nach herzfernen Gefäßeingriffen Zustand nach herzfernen Gefäßeingriffen
r
(z. B. Revaskularisation mittels (z. B. Dilatation) mit
te
Dilatation, Stenting, Bypass-OP) bei Folgeerscheinungen.
un
vollständiger Wiederherstellung der
Kreislauffunktion ohne
k
uc
Folgeerscheinungen.
dr
Erkrankungen mit erhöhtem
us
Endokarditisrisiko und der Notwendigkeit
zur Endokarditisprophylaxe.1
rA
se
Anmerkungen zu GNr 46:
In Zweifelsfällen ist ab Gradation III fachärztlicher Befundbericht erforderlich 5.
ie
D
Bei Herzrhythmusstörungen, die mittels Implantation eines Herzschrittmachers oder eines Implantierbaren-Kardioverter-Defibrillator (ICD) - vor weniger als 6 Monaten - versorgt wurden, ist die GZr V 46 zu
vergeben. Nach frühestens 6 Monaten ist zur Vergabe einer GZr eine individuelle Bewertung der gesundheitlichen Einschränkung und des kardiovaskulären Risikos der Grunderkrankung vorzunehmen. Möglich ist
dabei die individuelle Vergabe einer Gradation III, IV oder VI durch einen Kardiologen der Bundeswehr (au ch nach Aktenlage).
Ausreichende körperliche Leistungsfähigkeit muss gegeben sein. Diese ist bei bestandenem BFT anzunehmen.
1
Im Rahmen der Entlassungsuntersuchung ist bei dieser Diagnose zu bewerten, ob die Verwendungsfähigkeit auf dem bisherigen Die nstposten bzw. im Stabsdienst im Inland ohne körperliche Belastung als RDL
möglich ist. Ist dies der Fall und hat die Soldatin bzw. der Soldat die Bereitschaft bzw. den Willen zum Reservistendienst erklärt, kann trotz einer GZr der Gradation VI die SZr X vergeben werden (verwendungsfähig
als Reservistin bzw. Reservist in Stabsverwendungen ohne körperliche Belastung im Inland).
Seite 64
Stand März 2024
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Gesundheitsziffern ARD-831/0-4000c
3.2.47 GNr 47 – Beckengürtel
II III IV V VI
Fehlbildungen und/oder Veränderungen des Veränderungen des Beckengürtels, die durch Stärkere Fehlbildungen und/oder stärkere
Beckengürtels mit maßgeblicher körperlicher Behandlung gebessert werden können. Veränderungen des Beckengürtels, die jeden
Beeinträchtigung, die den Einsatz in bestimmten militärischen Dienst unmöglich machen
militärischen Verwendungen noch zulassen (z. B. in Fehlstellung verheilte Beckenbrüche,
(z. B. in Fehlstellung verheilte Beckenbrüche). Beckenverwringung, Symphysenlockerung/-
ruptur).
Anmerkungen zu GNr 47:
st
Keine
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Stand März 2024
Offen
ARD-831/0-4000c Gesundheitsziffern
3.2.48 GNr 48 – Bauchwand- und Zwerchfellbruch
II III IV V VI
Bauchwand-- und/oder Zwerchfellbruch ohne Bauchwand- und/oder Zwerchfellbruch mit Bauchwand- und/oder Zwerchfellbruch, wenn die Inoperabler oder nicht operativ korrigierter
Beschwerden und ohne maßgebliche körperliche Beschwerden und/oder mit funktionellen Operation beabsichtigt ist oder noch ni cht einen Bauchwand- und/oder Zwerchfellbruch mit
Einschränkungen. Einschränkungen, die den Dienst in bestimmten Monat zurückliegt. Beschwerden und/oder funktionellen
Verwendungen noch zulassen. Nachuntersuchung frühestens 2 Monate nach Einschränkungen, die jeden militärischen Dienst
erfolgtem Eingriff. unmöglich machen.
Anmerkungen zu GNr 48:
Keine
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Stand März 2024
Offen
Gesundheitsziffern ARD-831/0-4000c
3.2.49 GNr 49 – Bauchraum und Verdauungssystem
II III IV V VI
Veränderungen oder Erkrankungen der Akute Erkrankungen der Bauchorgane (u. Chronische oder zu Rezidiven neigende
Bauch- bzw. Verdauungsorgane, die nicht a. akute Hepatitis jeglicher Genese) Erkrankungen oder postoperative bzw.
mit maßgeblichen Beeinträchtigungen oder Z.n. Bauchoperationen und – posttraumatische Zustände des
einhergehen. Z. B.: verletzungen bis zur Ausheilung und Verdauungstraktes einschließlich Leber,
Wiederherstellung der Belastbarkeit. Gallenwege, Gallenblase und/oder
Z. B.: Pankreas mit schw erwiegenden
organischen Folgeerscheinungen
und/oder bleibenden Funktionsstörungen.
st
Z. B.:
en
(1) Veränderungen der Speiseröhre oder Akute Speiseröhren- oder Andere Erkrankungen oder
di
des Magens ohne maßgebliche Magenerkrankungen (auch Verätzungen) Veränderungen der Speiseröhre oder des
gs
körperliche Beeinträchtigungen (z. B. mit günstiger Prognose. Magens mit Beeinträchtigung der
n
Traktionsdivertikel) ohne Nahrungsaufnahme
ru
Beeinträchtigung der Nahrungsaufnahme. (z. B. Pulsionsdivertikel, Achalasie). 1
de
(2) Leichte Refluxösophagitis mit guter Refluxösophagitis stärkerer Ausprägung
Än
Therapierbarkeit (gelegentliche Einnahme mit sekundären Veränderungen. 1
von Protonenpumpenhemmern).
em
(3) Folgenlos abgeheilte Ulzera des
td
Magens oder Zwölffingerdarms, bis
zweimalig aufgetreten, mindestens 6
ch
Monate zurückliegend.
ni
(4) Zustand nach Milzexstirpation mit Zustand nach Milzexstirpation noch ohne Zustand nach Milzexstirpation, wenn
gt
adäquatem Impfschutz (Pneumokokken, adäquaten Impfschutz (Pneumokokken, Kontraindikationen für einen adäquaten
lie
Meningokokken und Hämophilus Meningokokken und Hämophilus Impfschutz (Pneumokokken,
r
influenzae). influenzae). Meningokokken und Hämophilus
te
influenzae)1 vorliegen oder dieser
un
Nachuntersuchung nach v ollständiger abgelehnt wird.
k Impfung
uc
(5) Behandelte chronische Hepatitis B mit Chronische Hepatitis C vor oder während Chronische Hepatitis mit ungünstiger
dr
Virämie <2000 IU/ml der Therapie Prognose
us
oder
rA
Einstufung frühestens 12 Monate nach Chronische hochreplikative Hepatitis B
se
Behandlungsbeginn. vor oder während der Therapie
oder
ie
Niedrig replikative Hepatitis B / Inaktiver Hochvirämischer HBsAg Träger (Virämie
D
HBsAg Träger (Virämie <2000 IU/ml, > 2000 IU/ml, HBeAg positiv)
HBeAg negativ)
Nachuntersuchung frühestens 12 Monate
Einstufung frühestens 12 Monate nach nach Behandlungsbeginn.
Diagnosestellung.
Transaminasenerhöhung ohne Akute Transaminasenerhöhung
Krankheitswert (nach Abklärung) (Abklärung erforderlich –
Nachuntersuchung nach Abklärung)
Fortsetzung auf nächster Seite
Seite 67
Stand März 2024