ard-831-0-4000c-v1-1

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                                                                                                Gesundheitsziffern                                                                                ARD-831/0-4000c

3.2.59 GNr 59 – Gelenke
  II                              III                                                    IV                                                  V                                                     VI
           Nach Verletzung, Krankheit oder Operation            Chronische Instabilität eines großen Gelenkes mit       Akute Gelenkerkrankungen oder Verletzungen        Nach Verletzung, Krankheit oder Operation
           zurückgebliebene, geringe Gelenkveränderungen        Funktionseinschränkung oder operativ behandelte         (siehe auch GNr 11).                              zurückgebliebene, Gelenkveränderungen oder nicht
           ohne Funktionseinschränkungen oder                   Subluxation oder Luxation großer Gelenke mit                                                              muskulär stabilisierbare habituelle Subluxationen
           erfolgreich behandelte Subluxation oder Luxation     Funktionseinschränkungen, die eine                                                                        oder Luxationen großer Gelenke, die jeden
           großer Gelenke, soweit die Erfüllung der             Verwendung in bestimmten militärischen                                                                    militärischen Dienst unmöglich machen.
           allgemeinen soldatischen Grundbefähigung nicht       Funktionen noch zulassen.                                                                                 Das Tragen der Dienstbekleidung und der
           beeinträchtigt ist.                                  Das Tragen der Dienstbekleidung und der                                                                   persönlichen Ausrüstung ist nicht mehr
           Das Tragen der Dienstbekleidung und der              persönlichen Ausrüstung ist noch möglich,                                                                 möglich. Z. B.:




                                                                                                                                               st
           persönlichen Ausrüstung muss                         gleichfalls eine Verwendung in bestimmten




                                                                                                                                           en
           uneingeschränkt möglich sein. Z. B.:                 militärischen Funktionen. Z. B.:




                                                                                                                                         di
           Ein- oder beidseitige geringfügige Coxa vara oder    Ein- oder beidseitige Coxa vara oder Coxa valga                                                           Schwere Formen der Hüftdysplasie,




                                                                                                                                      gs
           Coxa valga ohne Hüftpfannendysplasie                 stärkeren Grades mit Hüftpfannendysplasie                                                                 insbesondere angeborene Hüftluxationen.




                                                                                                                                     n
                                                                                                                                                                                                  3
           CE Winkel kleiner gleich 30° und größer 25°.         CE Winkel zw ischen 25° und 20°.                                                                          CE Winkel kleiner 20°




                                                                                                                                  ru
           Morphologisch mit geringen Veränderungen             Mit Funktionseinschränkungen ausgeheilte                                                                  Mit erheblichen Formveränderungen und/oder




                                                                                                                               de
           ausgeheilte Epiphyseolysis capitis femoris           Epiphyseolysis capitis femoris (M. Perthes).                                                              Funktionseinschränkungen ausgeheilte




                                                                                                                           Än
           (M. Perthes) ohne Funktionseinschränkungen.                                                                                                                    Epiphyseolysis capitis femoris (M. Perthes).3




                                                                                                                        em
            Außergew öhnlich günstiges                          Ausgeheilte Osteochondrosis dissecans auch in                                                             Z.n. Osteochondrosis dissecans3 bei gestörter
            Ausheilungsergebnis nach Osteochondrosis            tragenden Gelenkflächen bei einwandfreier                                                                 Gelenkfunktion und/oder bei nachgewiesener




                                                                                                                 td
            dissecans1 (frühestens 12 Monate nach OP;           Gelenkfunktion mit Funktionseinschränkungen                                                               Inkongruenz der Gelenkflächen.




                                                                                                             ch
            MRT Kontrolle erforderlich).                        (nach MRT Bildgebung).




                                                                                                           ni
            Außergew öhnlich günstiges                          Mit Funktionseinschränkung ausgeheilte                                                                    Erhebliche Funktionseinschränkung nach nicht




                                                                                                       gt
            Ausheilungsergebnis nach Kreuzbandoperation         Kreuzbandverletzung und/oder Begleitverletzung,                                                           operierter Kreuzbandverletzung oder




                                                                                                    lie
            und Kreuzbandverletzungen1 bei Fehlen von           auch nach Kreuzbandoperation, ohne                                                                        Kreuzbandoperation




                                                                                                   r
                                                                                                                                                                          (Instabilität > Grad 2 und/oder ausgeprägte




                                                                                                te
            Begleitverletzungen.                                Restinstabilität.
                                                                                                                                                                          Bewegungseinschränkung). 3


                                                                                             un
            Gonalgie (auch: femoropatellares                    Meniskopathie oder femoropatellares
            Schmerzsyndrom) ohne                                                         k
                                                                Schmerzsyndrom mit nachgewiesenen,
                                                                                       uc
            Funktionseinschränkung.                             belastungsabhängigen Reizzuständen, auch nach
                                                                                    dr

                                                                Operation.
                                                                                 us



           Beginnende Arthrose² großer Gelenke ohne             Beginnende Arthrose² großer Gelenke mit                                                                   Ausgeprägte Arthrose großer Gelenke mit
                                                                             rA




           Funktionseinschränkung.                              Funktionseinschränkung.                                                                                   erheblicher Funktionseinschränkung, die einen
                                                                                                                                                                          militärischen Dienst unmöglich macht.
                                                                         se




                                                                                                                                                                          Gelenkprothesen 3
                                                                       ie
                                                                     D




                                                                                                                                                                          Maligne Neoplasien.

Anmerkungen zu GNr 59:
   1
     Außergewöhnlich günstige Ausheilungsergebnisse nach Kreuzbandoperation (bei Fehlen von Begleitverletzungen) und nach Osteocho ndrosis dissecans können grundsätzlich bei wehrmedizinischen
   Begutachtungen nur durch einen Facharzt bzw. Fachärztin für Orthopädie/Unfallchirurgie der Bundeswehr festgestellt werden.
       2                                                                                                            5
        Orthopädischer/unfallchirurgischer Befundbericht mit Belastbarkeitseinschätzung unabdingbar erforderlich .
       Die Erhebung einer detaillierten Sport- und Berufsanamnese ist erforderlich.
       3
        Im Rahmen der Entlassungsuntersuchung ist bei dieser Diagnose zu bewerten, ob die Verwendungsfähigkeit auf dem bisherigen Die nstposten bzw. im Stabsdienst i m Inland ohne körperliche Belastung als RDL
       möglich ist. Ist dies der Fall und hat die Soldatin bzw. der Soldat die Bereitschaft bzw. den Willen zum Reservistendienst erklärt, kann trotz einer GZr der Gradation VI die SZr X vergeben werden (verwendungsfähig
       als Reservistin bzw. Reservist in Stabsverwendungen ohne körperliche Belastung im Inland).

                                                                                                                                                                                                                 Seite 79
                                                                                               Stand März 2024
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Offen
ARD-831/0-4000c                                                                            Gesundheitsziffern

3.2.60 GNr 60 – Schlüsselbein
  II                             III                                                 IV                                             V                                              VI
           Deformierungen des Schlüsselbeines, sofern das   Deformierungen des Schlüsselbeines, sofern das     Akute Erkrankungen und/oder Verletzungen des   Deformierungen des Schlüsselbeines.
           Tragen der Dienstbekleidung und persönlichen     Tragen der Dienstbekleidung und persönlichen       Schlüsselbeines.
           Ausrüstung                                       Ausrüstung                                         Nachuntersuchung frühestens nach 2 Monate      Das Tragen der Dienstbekleidung und der
           ohne maßgebliche Beeinträchtigung möglich ist.   stärker beeinträchtigt ist, aber eine Verwendung   nach Ausheilung.                               persönlichen Ausrüstung ist nicht mehr
                                                            in bestimmten militärischen Funktionen noch                                                       möglich.
                                                            möglich ist.

Anmerkungen zu GNr 60:




                                                                                                                                      st
       Keine




                                                                                                                                   en
                                                                                                                                di
                                                                                                                            ngs
                                                                                                                         ru
                                                                                                                      de
                                                                                                                  Än
                                                                                                               em
                                                                                                           td
                                                                                                       ch
                                                                                                     ni
                                                                                                 gt
                                                                                              lie
                                                                                              r
                                                                                           te
                                                                                       un
                                                                                    k
                                                                                  uc
                                                                               dr
                                                                            us
                                                                        rA
                                                                    se
                                                                  ie
                                                                D




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                                                                                          Stand März 2024
80

Offen
                                                                                             Gesundheitsziffern                                                                                ARD-831/0-4000c

3.2.61 GNr 61 – Finger
                   II                                          III                                         IV                                        V                                             VI
Die Handhabung von Waffen und Gerät         Die Handhabung von Waffen und Gerät        Maßgebliche Einschränkung der               Akute Amputationsverletzungen von            Einschränkung der Gebrauchsfähigkeit
nicht erschwerende Einschränkung(en)        nicht maßgeblich erschwerende              Gebrauchsfähigkeit einer oder beider        Fingern bzw. Fingergliedern, sofern eine     einer oder beider Hände, die z.B. die
der Gebrauchsfähigkeit einer oder beider    Einschränkung der Gebrauchsfähigkeit       Hände, sofern eine Verwendung in            Einstufung nach Grd IV oder besser zu        Handhabung von Waffen und Gerät
Hände z. B. in Folge von:                   einer oder beider Hände, z. B. in Folge    bestimmten militärischen Funktionen         erwarten ist.                                unmöglich machen z. B. in Folge von:
                                            von:                                       noch möglich ist, z. B. in Folge von:

Verwachsung des 4. und 5. Fingers bei       Fehlbildungen oder Verwachsungen von       Fehlbildungen oder Verwachsungen von                                                     Fehlbildungen und Verwachsungen von
funktionstüchtiger Hand,                    Fingern,                                   Fingern,                                                                                 Fingern, 1




                                                                                                                                            st
                                                                                                                                                                                                                   1
Deformierung von Fingergliedern,            Deformierung von Fingergliedern,           Deformierung von Fingergliedern,                                                         Deformierung von Fingergliedern,




                                                                                                                                        en
                                                                                                                                      di
                                                                                                                                   gs
Fehlen eines oder mehrerer                  Fehlen eines oder mehrerer                 Fehlen von Fingergliedern (auch an                                                       Fehlen von Fingergliedern und
Fingerglieder, soweit nicht an Daumen       Fingerglieder (auch an Daumen oder         Daumen oder Zeigefinger der                                                              Fingerverlusten (insbesondere Verlust




                                                                                                                                  n
                                                                                                                               ru
oder Zeigefinger der Gebrauchshand,         Zeigefinger der Gebrauchshand),            Gebrauchshand),                                                                          des Daumens der Gebrauchshand), 1




                                                                                                                          de
Verlust eines Fingers, soweit nicht         Fingerverlust (Verlust des Zeigefingers    Fingerverlust (Verlust des Zeigefingers                                                  Verlust des Zeigefingers ohne
                                            der Gebrauchshand oder der                 der Gebrauchshand oder der                                                               ausreichende Ersatzfunktion, 1




                                                                                                                       Än
Daumen oder Zeigefinger,
                                            Nichtgebrauchshand, sofern eine gute       Nichtgebrauchshand, sofern eine




                                                                                                                 em
                                            Ersatzfunktion besteht),                   ausreichende Ersatzfunktion besteht),




                                                                                                              td
Endgliedverlust an Daumen und/oder          Bewegungseinschränkung, Steifheit oder     Verlust des Daumens der
Zeigefinger der Nichtgebrauchshand,         Krümmung von Fingern,                      Nichtgebrauchshand,




                                                                                                          ch
                                                                                                        ni
                                                                                                    gt
Bewegungseinschränkung einzelner            Dupuytren’scher Kontraktur II° mehrerer    Bewegungseinschränkung, Steifheit oder                                                   Bewegungseinschränkung, Steifheit oder




                                                                                                 lie
                                                                                                                                                                                                      1
Fingergelenke,                              Finger und/oder der Hohlhand.              Krümmung von Fingern und/oder                                                            Krümmung von Fingern.




                                                                                                r
                                                                                             te
                                                                                       Dupuytren’scher Kontraktur III° eines



                                                                                          un
                                                                                       oder mehrerer Finger und/oder der
                                                                                       Hohlhand.
                                                                                        k
                                                                                      uc
Stärkere Krümmung der kleinen Finger
im Mittel- oder Endgelenk bei normaler
                                                                                  dr

Beweglichkeit der Finger im
                                                                               us



Grundgelenk.
                                                                          rA




Anmerkungen zu GNr 61:
                                                                       se




                                                             5
    Fachärztliche Befundbericht ab Gradation III erforderlich .
                                                                     ie
                                                                  D




    1
     Im Rahmen der Entlassungsuntersuchung ist bei dieser Diagnose zu bewerten, ob die Verwendungsfähigkeit auf dem bisherigen Die nstposten bzw. im Stabsdienst im Inland ohne körperliche Belastung als RDL
    möglich ist. Ist dies der Fall und hat die Soldatin bzw. der Soldat die Bereitschaft bzw. den Willen zum Reservistendienst erklärt, kann trotz einer GZr der Gradation VI die SZr X vergeben werden (verwendungsfähig
    als Reservistin bzw. Reservist in Stabsverwendungen ohne körperliche Belastung im Inland).




                                                                                                                                                                                                              Seite 81
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81

Offen
ARD-831/0-4000c                                         Gesundheitsziffern

3.2.62 GNr 62 – Derzeit nicht belegt
            II                         III                        IV                        V   VI




3.2.63 GNr 63 – Derzeit nicht belegt
            II                         III                        IV                        V   VI




                                                                                       st
                                                                                    en
                                                                                  di
3.2.64 GNr 64 – Derzeit nicht belegt




                                                                                n gs
                                                                             ru
            II                         III                        IV                        V   VI




                                                                             de
                                                                            Än
                                                                       em
3.2.65 GNr 65 – Derzeit nicht belegt




                                                                       td
                                                                 ch
            II                         III                        IV                        V   VI




                                                               ni
                                                             gt
                                                            lie
3.2.66 GNr 66 – Derzeit nicht belegt



                                                           r
                                                        te
                                                       un
            II                         III                        IV                        V   VI
                                                        k
                                                      uc
                                                  dr
                                                  us



3.2.67 GNr 67 – Derzeit nicht belegt
                                                 rA
                                             se




            II                         III                        IV                        V   VI
                                             ie
                                             D




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                                                        Stand März 2024
82

Offen
                                                                                                Gesundheitsziffern                                                                                ARD-831/0-4000c

3.2.68 GNr 68 – Beindeformierung
  II                                III                                                IV                                                    V                                                    VI
                                                                Objektiv bestehende Beinlängendifferenz mit nur                                                           Objektiv bestehenden Beinlängendifferenz
                                                                geringgradiger Beeinträchtigung des                                                                       (> 2,5 cm) mit deutlicher Beeinträchtigung des
                                                                Gehvermögens.                                                                                             Gehvermögens. 1
            Z. n. Korrekturosteotomie ohne Arthrosezeichen      Z. n. Korrekturosteotomie, mit beginnenden           Operierte Beinachsenabweichungen bis 12              Z. n. Korrekturosteotomie mit erheblichen
                                                                arthrotischen Veränderungen.                         Monate nach der Korrekturosteotomie.                 arthrotischen Veränderungen.
                                                                Das Gehv ermögen darf nur geringgradig               Nachuntersuchung frühestens nach                     Das Gehv ermögen muss deutlich
                                                                beeinträchtigt sein.                                 12 Monate nach dem Eingriff.                         beeinträchtigt sein.




                                                                                                                                                 st
                                                                Abweichungen der Beinachsen stärkeren Grades                                                              Erhebliche Abweichungen der Beinachsen mit




                                                                                                                                           en
                                                                (u. a. X- oder O-Beine mit Interkondylenabstand/                                                          erheblichen arthrotischen Veränderungen.
                                                                Mallleolenabstand > 10 cm).




                                                                                                                                         di
                                                                                                                                                                          Das Gehv ermögen muss deutlich




                                                                                                                                      gs
                                                                Das Gehv ermögen darf nur geringgradig                                                                    beeinträchtigt sein.




                                                                                                                                    n
                                                                beeinträchtigt sein.




                                                                                                                                 ru
                                                                                                                             de
Anmerkungen zu GNr 68:




                                                                                                                          Än
       1
        Im Rahmen der Entlassungsuntersuchung ist bei dieser Diagnose zu bewerten, ob die Verwendungsfähigkeit auf dem bisherigen Die nstposten bzw. im Stabsdienst im Inland ohne körperliche Belastung als RDL
       möglich ist. Ist dies der Fall und hat die Soldatin bzw. der Soldat die Bereitschaft bzw. den Willen zum Reservistendienst erklärt, kann trotz einer GZr der Gradation VI die SZr X vergeben werden (verwendungsfähig




                                                                                                                    em
       als Reservistin bzw. Reservist in Stabsverwendungen ohne körperliche Belastung im Inland).




                                                                                                                 td
                                                                                                             ch
                                                                                                           ni
                                                                                                       gt
                                                                                                   rlie
                                                                                                te
                                                                                             un
                                                                                         k
                                                                                       uc
                                                                                    dr
                                                                                 us
                                                                             rA
                                                                         se
                                                                       ie
                                                                     D




                                                                                                                                                                                                                 Seite 83
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Offen
ARD-831/0-4000c                                                                                       Gesundheitsziffern

3.2.69 GNr 69 – Venen
    II                               III                                                     IV                                               V                                                    VI
              Krampfadern bis mittleren Grad, auch mit leichter                                                        Behandlungsbedürftige Krampfadern, soweit eine       Krampfadern stärkeren Grades und chronisch
              Schwellneigung, bzw. operierte Krampfadern                                                               Behandlung eingeleitet wurde oder beabsichtigt       venöse Insuffizienz ab Grad II.2
              geringen Ausmaßes oder Chronisch-venöse                                                                  ist bzw. Zustand nach Krampfader-Operation bis
              Insuffizienz Grad I.                                                                                     6 Monate nach dem Eingriff.
                                                                                                                       Nachuntersuchung frühestens 6 Monate nach
                                                                                                                       dem Eingriff.
.                                                                   Bis zu zw eimal rezidivierte, auch folgenlos                                                            Mehr als zweimal rezidivierte oberflächliche
                                                                                                                                                                            Venenthrombosen bzw. Zustand nach




                                                                                                                                                 st
                                                                    abgeheilte oberflächliche Venenthrombosen.
                                                                                                                                                                            oberflächlicher Venenthrombose mit bleibenden,




                                                                                                                                             en
                                                                                                                                                                            die Funktion beeinträchtigenden Veränderungen.2




                                                                                                                                           di
              Folgenlos abgeheilte, mehr als 6 Monate                                                                  Noch nicht 6 Monate zurückliegende Thrombose         Zustand nach tiefer Venenthrombose mit




                                                                                                                                        gs
              zurückliegende Thrombose einer tiefen Vene                                                               einer tiefen Vene ohne erhöhtes                      erhöhtem Thromboserisiko 1 und/oder mit




                                                                                                                                      n
                                             1
              ohne erhöhtes Thromboserisiko.                                                                           Thromboserisiko.                                     bleibenden Schäden (u. a. postthrombotisches




                                                                                                                                   ru
                                                                                                                                                                            Syndrom, chronisches Ulcus cruris).




                                                                                                                               de
                                                                                                                       Nachuntersuchung frühestens 6 Monate nach
                                                                                                                       Behandlungsende.




                                                                                                                            Än
                                                                                                                                                                            Abgeheiltes Ulcus cruris.




                                                                                                                       em
Anmerkungen zu GNr 69:




                                                                                                                    td
         In Zweifelsfällen ab Gradation III fachärztliche Befundbericht mit Duplexsonografie erforderlich 5.




                                                                                                                 ch
                                                                                                               ni
         1
          Gemäß § 19 Gendiagnostikgesetz darf ein Arbeitgeber weder vor noch nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses genetische Analysen verlangen noch dürfen die Ergebnisse bereits durchgeführter




                                                                                                               gt
         Analysen ohne ausdrückliches Einverständnis der Betroffenen verwendet werden. Auch darf das Vorhandensein von genetischen Varianten mit theoretisch erhöhtem Thromboserisiko (z. B. APC-Resistenz) nicht




                                                                                                          lie
         verwendet werden, und führt somit nicht zu der Vergabe einer GNr. Ist es jedoch zu thromboembolischen Ereignissen gekommen, z. B. bei symptomatischer APC-Resistenz, so sind diese gemäß GNr. 69 zu
         bewerten.




                                                                                                         r
                                                                                                      te
         2




                                                                                                  un
          Im Rahmen der Entlassungsuntersuchung ist bei dieser Diagnose zu bewerten, ob die Verwendu ngsfähigkeit auf dem bisherigen Dienstposten bzw. im Stabsdienst im Inland ohne körperliche Belastung als RDL
         möglich ist. Ist dies der Fall und hat die Soldatin bzw. der Soldat die Bereitschaft bzw. den Willen zum Reservistendienst erklärt, kann trotz einer GZr der Gradation VI die SZr X vergeben werden (verwendungsfähig
                                                                                              k
         als Reservistin bzw. Reservist in Stabsverwendungen ohne körperliche Belastung im Inland).
                                                                                            uc
                                                                                         dr
                                                                                      us
                                                                                 rA
                                                                              se
                                                                           ie
                                                                         D




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                                                                                                     Stand März 2024
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Offen
                                                        Gesundheitsziffern                      ARD-831/0-4000c

3.2.70 GNr 70 – Derzeit nicht belegt
            II                         III                        IV                        V     VI




                                                                                       st
                                                                                    en
                                                                                  di
                                                                                n gs
                                                                             ru
                                                                             de
                                                                            Än
                                                                       em
                                                                       td
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                                             D




                                                                                                         Seite 85
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Offen
ARD-831/0-4000c                                                                                 Gesundheitsziffern

3.2.71 GNr 71 – Fußformveränderung
  II                               III                                                  IV                                                  V                                                     VI
           Formveränderung des Fußes, auch mit Einlagen         Stärkere Formveränderungen des Fußes (z. B.          Akute Reizzustände bei Fußdeformierung mit           Schwere Formveränderungen des Fußes, auch
           versorgt, wie Senk-, Spreiz-, Knickfuß               starker Hohlfuß, Sichelfuß).                         Aussicht auf Abheilung mit einer                     Fersensporn, die trotz einer Versorgung mit
           (haltungsschwacher Fuß).                             Gehfähigkeit nur geringfügig beeinträchtigt.         Behandlungsdauer von mehr als 4 Wochen.              orthopädischem Schuhwerk zu maßgeblichen
           Gehfähigkeit darf nicht beeinträchtigt sein.                                                                                                                   Einschränkungen im militärischen Dienst führen. 1

                                                                Fersensporn.
                                                                Gehfähigkeit nur geringfügig beeinträchtigt.
                                                                Haglundferse.




                                                                                                                                               st
                                                                                                                                           en
                                                                Gehfähigkeit nur geringfügig beeinträchtigt.




                                                                                                                                         di
           Schiefstellung der großen Zehe im Grundgelenk        Hallux rigidus.




                                                                                                                                     gs
           (Hallux valgus).                                     Gehfähigkeit nur geringfügig beeinträchtigt.




                                                                                                                                    n
           Gehfähigkeit darf nicht beeinträchtigt sein.




                                                                                                                                 ru
                                                                                                                             de
Anmerkungen zu GNr 71:




                                                                                                                         Än
       1
        Im Rahmen der Entlassungsuntersuchung ist bei dieser Diagnose zu bewerten, ob die Verwendungsfähigkeit auf dem bisherigen Die nstposten bzw. im Stabsdienst im Inland ohne körperliche Belastung als RDL
       möglich ist. Ist dies der Fall und hat die Soldatin bzw. der Soldat die Bereitschaft bzw. den Willen zum Reservistendienst erklärt, kann trotz einer GZr der Gradation VI die SZr X vergeben werden (verwendungsfähig




                                                                                                                    em
       als Reservistin bzw. Reservist in Stabsverwendungen ohne körperliche Belastung im Inland).




                                                                                                                 td
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                                                                                                           ni
                                                                                                       gt
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                                                                             rA
                                                                         se
                                                                       ie
                                                                     D




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Offen
                                                        Gesundheitsziffern                      ARD-831/0-4000c

3.2.72 GNr 72 – Derzeit nicht belegt
            II                         III                        IV                        V     VI




                                                                                       st
                                                                                    en
                                                                                  di
                                                                                n gs
                                                                             ru
                                                                             de
                                                                            Än
                                                                       em
                                                                       td
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                                                                                                         Seite 87
                                                        Stand März 2024
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Offen
ARD-831/0-4000c                                                                                 Gesundheitsziffern

3.2.73 GNr 73 – Zehen
  II                                III                                                  IV                                                V                                                       VI
           Zehenverlust, -teilverlust oder Einsteifung einer    Verlust, Teilverlust oder Einsteifung mehrerer       Akute Amputationsverletzungen von Zehen bis 12       Verlust, Teilverlust oder Einsteifung mehrerer
           Zehe (außer Großzehe).                               Zehen bzw. einer oder beider Großzehen.              Monate nach der Verletzung, soweit nach              Zehen bzw. einer oder beider Großzehen.
                                                                                                                     Abheilung der Wunde eine Einstufung                  Die Gehfähigkeit, das Tragen v on
           Gehfähigkeit darf nicht beeinträchtigt sein.         Gehfähigkeit nur geringfügig beeinträchtigt.         mindestens nach Gradation IV zu erwarten ist.        militärischem Schuhw erk und das Ausüben
                                                                                                                     Nachuntersuchung frühestens 12 Monate                v on maßgeblichen militärischen Tätigkeiten
                                                                                                                     nach Verletzung.                                     ist erheblich beeinträchtigt1.
           Verwachsungen von Zehen. Zehenfehlbildungen          Zehenfehlbildungen (z. B. Hammerzehen,               Funktionsstörende Zehenfehlbildungen und/oder        Funktionsstörende Zehenfehlbildungen und/oder
           (z. B. Hammerzehen, übereinanderliegende             übereinanderliegende Zehen) und/oder Überzahl        Überzahl von Zehen, wenn eine Besserung der          Überzahl von Zehen, wenn eine Besserung der




                                                                                                                                               st
           Zehen) und/oder Überzahl von Zehen an einem          von Zehen an einem Fuß oder an beiden Füßen.         Gebrauchsfähigkeit des Fußes durch eine              Gebrauchsfähigkeit des Fußes durch eine




                                                                                                                                           en
           Fuß oder an beiden Füßen.                                                                                 Operation zu erwarten ist.                           Operation nicht zu erwarten ist




                                                                                                                                         di
                                                                Gehfähigkeit nur geringfügig beeinträchtigt.
                                                                                                                     Nachuntersuchung frühestens 6 Monate nach            Jeder militärische Dienst ist unmöglich.




                                                                                                                                     gs
           Gehfähigkeit darf nicht beeinträchtigt sein.
                                                                                                                     Operation.




                                                                                                                                    n
                                                                                                                                 ru
                                                                                                                     Operationsbedürftiger eingewachsener




                                                                                                                             de
                                                                                                                     Großzehennagel und oder noch nicht länger als 3




                                                                                                                         Än
                                                                                                                     Monate zurückliegende Operation.
                                                                                                                     Nachuntersuchung frühestens 3 Monate nach




                                                                                                                    em
                                                                                                                     Operation.




                                                                                                                 td
Anmerkungen zu GNr 73:




                                                                                                             ch
       Zur Abschätzung der Gehfähigkeit ab Gradation III muss im Zweifelsfall ein gebietsärztlicher Befund eingeholt werden 5.




                                                                                                           ni
       1
        Im Rahmen der Entlassungsuntersuchung ist bei dieser Diagnose zu bewerten, ob die Verwendungsfähigkeit auf dem bisherigen Die nstposten bzw. im Stabsdienst im Inland ohne körperliche Belastung als RDL




                                                                                                       gt
       möglich ist. Ist dies der Fall und hat die Soldatin bzw. der Soldat die Bereitschaft bzw. den Willen zum Reservistendienst erklärt, kann trotz einer GZr der Gradation VI die SZr X vergeben werden (verwendungsfähig




                                                                                                    lie
       als Reservistin bzw. Reservist in Stabsverwendungen ohne körperliche Belastung im Inland).




                                                                                                   r
                                                                                                te
                                                                                             un
                                                                                         k
                                                                                       uc
                                                                                    dr
                                                                                 us
                                                                             rA
                                                                         se
                                                                       ie
                                                                     D




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                                                                                               Stand März 2024
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