ard-831-0-4000c-v1-1
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „ARD-831/0-4000c“
Offen
Gesundheitsziffern ARD-831/0-4000c
3.2.59 GNr 59 – Gelenke
II III IV V VI
Nach Verletzung, Krankheit oder Operation Chronische Instabilität eines großen Gelenkes mit Akute Gelenkerkrankungen oder Verletzungen Nach Verletzung, Krankheit oder Operation
zurückgebliebene, geringe Gelenkveränderungen Funktionseinschränkung oder operativ behandelte (siehe auch GNr 11). zurückgebliebene, Gelenkveränderungen oder nicht
ohne Funktionseinschränkungen oder Subluxation oder Luxation großer Gelenke mit muskulär stabilisierbare habituelle Subluxationen
erfolgreich behandelte Subluxation oder Luxation Funktionseinschränkungen, die eine oder Luxationen großer Gelenke, die jeden
großer Gelenke, soweit die Erfüllung der Verwendung in bestimmten militärischen militärischen Dienst unmöglich machen.
allgemeinen soldatischen Grundbefähigung nicht Funktionen noch zulassen. Das Tragen der Dienstbekleidung und der
beeinträchtigt ist. Das Tragen der Dienstbekleidung und der persönlichen Ausrüstung ist nicht mehr
Das Tragen der Dienstbekleidung und der persönlichen Ausrüstung ist noch möglich, möglich. Z. B.:
st
persönlichen Ausrüstung muss gleichfalls eine Verwendung in bestimmten
en
uneingeschränkt möglich sein. Z. B.: militärischen Funktionen. Z. B.:
di
Ein- oder beidseitige geringfügige Coxa vara oder Ein- oder beidseitige Coxa vara oder Coxa valga Schwere Formen der Hüftdysplasie,
gs
Coxa valga ohne Hüftpfannendysplasie stärkeren Grades mit Hüftpfannendysplasie insbesondere angeborene Hüftluxationen.
n
3
CE Winkel kleiner gleich 30° und größer 25°. CE Winkel zw ischen 25° und 20°. CE Winkel kleiner 20°
ru
Morphologisch mit geringen Veränderungen Mit Funktionseinschränkungen ausgeheilte Mit erheblichen Formveränderungen und/oder
de
ausgeheilte Epiphyseolysis capitis femoris Epiphyseolysis capitis femoris (M. Perthes). Funktionseinschränkungen ausgeheilte
Än
(M. Perthes) ohne Funktionseinschränkungen. Epiphyseolysis capitis femoris (M. Perthes).3
em
Außergew öhnlich günstiges Ausgeheilte Osteochondrosis dissecans auch in Z.n. Osteochondrosis dissecans3 bei gestörter
Ausheilungsergebnis nach Osteochondrosis tragenden Gelenkflächen bei einwandfreier Gelenkfunktion und/oder bei nachgewiesener
td
dissecans1 (frühestens 12 Monate nach OP; Gelenkfunktion mit Funktionseinschränkungen Inkongruenz der Gelenkflächen.
ch
MRT Kontrolle erforderlich). (nach MRT Bildgebung).
ni
Außergew öhnlich günstiges Mit Funktionseinschränkung ausgeheilte Erhebliche Funktionseinschränkung nach nicht
gt
Ausheilungsergebnis nach Kreuzbandoperation Kreuzbandverletzung und/oder Begleitverletzung, operierter Kreuzbandverletzung oder
lie
und Kreuzbandverletzungen1 bei Fehlen von auch nach Kreuzbandoperation, ohne Kreuzbandoperation
r
(Instabilität > Grad 2 und/oder ausgeprägte
te
Begleitverletzungen. Restinstabilität.
Bewegungseinschränkung). 3
un
Gonalgie (auch: femoropatellares Meniskopathie oder femoropatellares
Schmerzsyndrom) ohne k
Schmerzsyndrom mit nachgewiesenen,
uc
Funktionseinschränkung. belastungsabhängigen Reizzuständen, auch nach
dr
Operation.
us
Beginnende Arthrose² großer Gelenke ohne Beginnende Arthrose² großer Gelenke mit Ausgeprägte Arthrose großer Gelenke mit
rA
Funktionseinschränkung. Funktionseinschränkung. erheblicher Funktionseinschränkung, die einen
militärischen Dienst unmöglich macht.
se
Gelenkprothesen 3
ie
D
Maligne Neoplasien.
Anmerkungen zu GNr 59:
1
Außergewöhnlich günstige Ausheilungsergebnisse nach Kreuzbandoperation (bei Fehlen von Begleitverletzungen) und nach Osteocho ndrosis dissecans können grundsätzlich bei wehrmedizinischen
Begutachtungen nur durch einen Facharzt bzw. Fachärztin für Orthopädie/Unfallchirurgie der Bundeswehr festgestellt werden.
2 5
Orthopädischer/unfallchirurgischer Befundbericht mit Belastbarkeitseinschätzung unabdingbar erforderlich .
Die Erhebung einer detaillierten Sport- und Berufsanamnese ist erforderlich.
3
Im Rahmen der Entlassungsuntersuchung ist bei dieser Diagnose zu bewerten, ob die Verwendungsfähigkeit auf dem bisherigen Die nstposten bzw. im Stabsdienst i m Inland ohne körperliche Belastung als RDL
möglich ist. Ist dies der Fall und hat die Soldatin bzw. der Soldat die Bereitschaft bzw. den Willen zum Reservistendienst erklärt, kann trotz einer GZr der Gradation VI die SZr X vergeben werden (verwendungsfähig
als Reservistin bzw. Reservist in Stabsverwendungen ohne körperliche Belastung im Inland).
Seite 79
Stand März 2024
Offen
ARD-831/0-4000c Gesundheitsziffern
3.2.60 GNr 60 – Schlüsselbein
II III IV V VI
Deformierungen des Schlüsselbeines, sofern das Deformierungen des Schlüsselbeines, sofern das Akute Erkrankungen und/oder Verletzungen des Deformierungen des Schlüsselbeines.
Tragen der Dienstbekleidung und persönlichen Tragen der Dienstbekleidung und persönlichen Schlüsselbeines.
Ausrüstung Ausrüstung Nachuntersuchung frühestens nach 2 Monate Das Tragen der Dienstbekleidung und der
ohne maßgebliche Beeinträchtigung möglich ist. stärker beeinträchtigt ist, aber eine Verwendung nach Ausheilung. persönlichen Ausrüstung ist nicht mehr
in bestimmten militärischen Funktionen noch möglich.
möglich ist.
Anmerkungen zu GNr 60:
st
Keine
en
di
ngs
ru
de
Än
em
td
ch
ni
gt
lie
r
te
un
k
uc
dr
us
rA
se
ie
D
Seite 80
Stand März 2024
Offen
Gesundheitsziffern ARD-831/0-4000c
3.2.61 GNr 61 – Finger
II III IV V VI
Die Handhabung von Waffen und Gerät Die Handhabung von Waffen und Gerät Maßgebliche Einschränkung der Akute Amputationsverletzungen von Einschränkung der Gebrauchsfähigkeit
nicht erschwerende Einschränkung(en) nicht maßgeblich erschwerende Gebrauchsfähigkeit einer oder beider Fingern bzw. Fingergliedern, sofern eine einer oder beider Hände, die z.B. die
der Gebrauchsfähigkeit einer oder beider Einschränkung der Gebrauchsfähigkeit Hände, sofern eine Verwendung in Einstufung nach Grd IV oder besser zu Handhabung von Waffen und Gerät
Hände z. B. in Folge von: einer oder beider Hände, z. B. in Folge bestimmten militärischen Funktionen erwarten ist. unmöglich machen z. B. in Folge von:
von: noch möglich ist, z. B. in Folge von:
Verwachsung des 4. und 5. Fingers bei Fehlbildungen oder Verwachsungen von Fehlbildungen oder Verwachsungen von Fehlbildungen und Verwachsungen von
funktionstüchtiger Hand, Fingern, Fingern, Fingern, 1
st
1
Deformierung von Fingergliedern, Deformierung von Fingergliedern, Deformierung von Fingergliedern, Deformierung von Fingergliedern,
en
di
gs
Fehlen eines oder mehrerer Fehlen eines oder mehrerer Fehlen von Fingergliedern (auch an Fehlen von Fingergliedern und
Fingerglieder, soweit nicht an Daumen Fingerglieder (auch an Daumen oder Daumen oder Zeigefinger der Fingerverlusten (insbesondere Verlust
n
ru
oder Zeigefinger der Gebrauchshand, Zeigefinger der Gebrauchshand), Gebrauchshand), des Daumens der Gebrauchshand), 1
de
Verlust eines Fingers, soweit nicht Fingerverlust (Verlust des Zeigefingers Fingerverlust (Verlust des Zeigefingers Verlust des Zeigefingers ohne
der Gebrauchshand oder der der Gebrauchshand oder der ausreichende Ersatzfunktion, 1
Än
Daumen oder Zeigefinger,
Nichtgebrauchshand, sofern eine gute Nichtgebrauchshand, sofern eine
em
Ersatzfunktion besteht), ausreichende Ersatzfunktion besteht),
td
Endgliedverlust an Daumen und/oder Bewegungseinschränkung, Steifheit oder Verlust des Daumens der
Zeigefinger der Nichtgebrauchshand, Krümmung von Fingern, Nichtgebrauchshand,
ch
ni
gt
Bewegungseinschränkung einzelner Dupuytren’scher Kontraktur II° mehrerer Bewegungseinschränkung, Steifheit oder Bewegungseinschränkung, Steifheit oder
lie
1
Fingergelenke, Finger und/oder der Hohlhand. Krümmung von Fingern und/oder Krümmung von Fingern.
r
te
Dupuytren’scher Kontraktur III° eines
un
oder mehrerer Finger und/oder der
Hohlhand.
k
uc
Stärkere Krümmung der kleinen Finger
im Mittel- oder Endgelenk bei normaler
dr
Beweglichkeit der Finger im
us
Grundgelenk.
rA
Anmerkungen zu GNr 61:
se
5
Fachärztliche Befundbericht ab Gradation III erforderlich .
ie
D
1
Im Rahmen der Entlassungsuntersuchung ist bei dieser Diagnose zu bewerten, ob die Verwendungsfähigkeit auf dem bisherigen Die nstposten bzw. im Stabsdienst im Inland ohne körperliche Belastung als RDL
möglich ist. Ist dies der Fall und hat die Soldatin bzw. der Soldat die Bereitschaft bzw. den Willen zum Reservistendienst erklärt, kann trotz einer GZr der Gradation VI die SZr X vergeben werden (verwendungsfähig
als Reservistin bzw. Reservist in Stabsverwendungen ohne körperliche Belastung im Inland).
Seite 81
Stand März 2024
Offen
ARD-831/0-4000c Gesundheitsziffern
3.2.62 GNr 62 – Derzeit nicht belegt
II III IV V VI
3.2.63 GNr 63 – Derzeit nicht belegt
II III IV V VI
st
en
di
3.2.64 GNr 64 – Derzeit nicht belegt
n gs
ru
II III IV V VI
de
Än
em
3.2.65 GNr 65 – Derzeit nicht belegt
td
ch
II III IV V VI
ni
gt
lie
3.2.66 GNr 66 – Derzeit nicht belegt
r
te
un
II III IV V VI
k
uc
dr
us
3.2.67 GNr 67 – Derzeit nicht belegt
rA
se
II III IV V VI
ie
D
Seite 82
Stand März 2024
Offen
Gesundheitsziffern ARD-831/0-4000c
3.2.68 GNr 68 – Beindeformierung
II III IV V VI
Objektiv bestehende Beinlängendifferenz mit nur Objektiv bestehenden Beinlängendifferenz
geringgradiger Beeinträchtigung des (> 2,5 cm) mit deutlicher Beeinträchtigung des
Gehvermögens. Gehvermögens. 1
Z. n. Korrekturosteotomie ohne Arthrosezeichen Z. n. Korrekturosteotomie, mit beginnenden Operierte Beinachsenabweichungen bis 12 Z. n. Korrekturosteotomie mit erheblichen
arthrotischen Veränderungen. Monate nach der Korrekturosteotomie. arthrotischen Veränderungen.
Das Gehv ermögen darf nur geringgradig Nachuntersuchung frühestens nach Das Gehv ermögen muss deutlich
beeinträchtigt sein. 12 Monate nach dem Eingriff. beeinträchtigt sein.
st
Abweichungen der Beinachsen stärkeren Grades Erhebliche Abweichungen der Beinachsen mit
en
(u. a. X- oder O-Beine mit Interkondylenabstand/ erheblichen arthrotischen Veränderungen.
Mallleolenabstand > 10 cm).
di
Das Gehv ermögen muss deutlich
gs
Das Gehv ermögen darf nur geringgradig beeinträchtigt sein.
n
beeinträchtigt sein.
ru
de
Anmerkungen zu GNr 68:
Än
1
Im Rahmen der Entlassungsuntersuchung ist bei dieser Diagnose zu bewerten, ob die Verwendungsfähigkeit auf dem bisherigen Die nstposten bzw. im Stabsdienst im Inland ohne körperliche Belastung als RDL
möglich ist. Ist dies der Fall und hat die Soldatin bzw. der Soldat die Bereitschaft bzw. den Willen zum Reservistendienst erklärt, kann trotz einer GZr der Gradation VI die SZr X vergeben werden (verwendungsfähig
em
als Reservistin bzw. Reservist in Stabsverwendungen ohne körperliche Belastung im Inland).
td
ch
ni
gt
rlie
te
un
k
uc
dr
us
rA
se
ie
D
Seite 83
Stand März 2024
Offen
ARD-831/0-4000c Gesundheitsziffern
3.2.69 GNr 69 – Venen
II III IV V VI
Krampfadern bis mittleren Grad, auch mit leichter Behandlungsbedürftige Krampfadern, soweit eine Krampfadern stärkeren Grades und chronisch
Schwellneigung, bzw. operierte Krampfadern Behandlung eingeleitet wurde oder beabsichtigt venöse Insuffizienz ab Grad II.2
geringen Ausmaßes oder Chronisch-venöse ist bzw. Zustand nach Krampfader-Operation bis
Insuffizienz Grad I. 6 Monate nach dem Eingriff.
Nachuntersuchung frühestens 6 Monate nach
dem Eingriff.
. Bis zu zw eimal rezidivierte, auch folgenlos Mehr als zweimal rezidivierte oberflächliche
Venenthrombosen bzw. Zustand nach
st
abgeheilte oberflächliche Venenthrombosen.
oberflächlicher Venenthrombose mit bleibenden,
en
die Funktion beeinträchtigenden Veränderungen.2
di
Folgenlos abgeheilte, mehr als 6 Monate Noch nicht 6 Monate zurückliegende Thrombose Zustand nach tiefer Venenthrombose mit
gs
zurückliegende Thrombose einer tiefen Vene einer tiefen Vene ohne erhöhtes erhöhtem Thromboserisiko 1 und/oder mit
n
1
ohne erhöhtes Thromboserisiko. Thromboserisiko. bleibenden Schäden (u. a. postthrombotisches
ru
Syndrom, chronisches Ulcus cruris).
de
Nachuntersuchung frühestens 6 Monate nach
Behandlungsende.
Än
Abgeheiltes Ulcus cruris.
em
Anmerkungen zu GNr 69:
td
In Zweifelsfällen ab Gradation III fachärztliche Befundbericht mit Duplexsonografie erforderlich 5.
ch
ni
1
Gemäß § 19 Gendiagnostikgesetz darf ein Arbeitgeber weder vor noch nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses genetische Analysen verlangen noch dürfen die Ergebnisse bereits durchgeführter
gt
Analysen ohne ausdrückliches Einverständnis der Betroffenen verwendet werden. Auch darf das Vorhandensein von genetischen Varianten mit theoretisch erhöhtem Thromboserisiko (z. B. APC-Resistenz) nicht
lie
verwendet werden, und führt somit nicht zu der Vergabe einer GNr. Ist es jedoch zu thromboembolischen Ereignissen gekommen, z. B. bei symptomatischer APC-Resistenz, so sind diese gemäß GNr. 69 zu
bewerten.
r
te
2
un
Im Rahmen der Entlassungsuntersuchung ist bei dieser Diagnose zu bewerten, ob die Verwendu ngsfähigkeit auf dem bisherigen Dienstposten bzw. im Stabsdienst im Inland ohne körperliche Belastung als RDL
möglich ist. Ist dies der Fall und hat die Soldatin bzw. der Soldat die Bereitschaft bzw. den Willen zum Reservistendienst erklärt, kann trotz einer GZr der Gradation VI die SZr X vergeben werden (verwendungsfähig
k
als Reservistin bzw. Reservist in Stabsverwendungen ohne körperliche Belastung im Inland).
uc
dr
us
rA
se
ie
D
Seite 84
Stand März 2024
Offen
Gesundheitsziffern ARD-831/0-4000c
3.2.70 GNr 70 – Derzeit nicht belegt
II III IV V VI
st
en
di
n gs
ru
de
Än
em
td
ch
ni
gt
rlie
te
un
k
uc
dr
us
rA
se
ie
D
Seite 85
Stand März 2024
Offen
ARD-831/0-4000c Gesundheitsziffern
3.2.71 GNr 71 – Fußformveränderung
II III IV V VI
Formveränderung des Fußes, auch mit Einlagen Stärkere Formveränderungen des Fußes (z. B. Akute Reizzustände bei Fußdeformierung mit Schwere Formveränderungen des Fußes, auch
versorgt, wie Senk-, Spreiz-, Knickfuß starker Hohlfuß, Sichelfuß). Aussicht auf Abheilung mit einer Fersensporn, die trotz einer Versorgung mit
(haltungsschwacher Fuß). Gehfähigkeit nur geringfügig beeinträchtigt. Behandlungsdauer von mehr als 4 Wochen. orthopädischem Schuhwerk zu maßgeblichen
Gehfähigkeit darf nicht beeinträchtigt sein. Einschränkungen im militärischen Dienst führen. 1
Fersensporn.
Gehfähigkeit nur geringfügig beeinträchtigt.
Haglundferse.
st
en
Gehfähigkeit nur geringfügig beeinträchtigt.
di
Schiefstellung der großen Zehe im Grundgelenk Hallux rigidus.
gs
(Hallux valgus). Gehfähigkeit nur geringfügig beeinträchtigt.
n
Gehfähigkeit darf nicht beeinträchtigt sein.
ru
de
Anmerkungen zu GNr 71:
Än
1
Im Rahmen der Entlassungsuntersuchung ist bei dieser Diagnose zu bewerten, ob die Verwendungsfähigkeit auf dem bisherigen Die nstposten bzw. im Stabsdienst im Inland ohne körperliche Belastung als RDL
möglich ist. Ist dies der Fall und hat die Soldatin bzw. der Soldat die Bereitschaft bzw. den Willen zum Reservistendienst erklärt, kann trotz einer GZr der Gradation VI die SZr X vergeben werden (verwendungsfähig
em
als Reservistin bzw. Reservist in Stabsverwendungen ohne körperliche Belastung im Inland).
td
ch
ni
gt
rlie
te
un
k
uc
dr
us
rA
se
ie
D
Seite 86
Stand März 2024
Offen
Gesundheitsziffern ARD-831/0-4000c
3.2.72 GNr 72 – Derzeit nicht belegt
II III IV V VI
st
en
di
n gs
ru
de
Än
em
td
ch
ni
gt
rlie
te
un
k
uc
dr
us
rA
se
ie
D
Seite 87
Stand März 2024
Offen
ARD-831/0-4000c Gesundheitsziffern
3.2.73 GNr 73 – Zehen
II III IV V VI
Zehenverlust, -teilverlust oder Einsteifung einer Verlust, Teilverlust oder Einsteifung mehrerer Akute Amputationsverletzungen von Zehen bis 12 Verlust, Teilverlust oder Einsteifung mehrerer
Zehe (außer Großzehe). Zehen bzw. einer oder beider Großzehen. Monate nach der Verletzung, soweit nach Zehen bzw. einer oder beider Großzehen.
Abheilung der Wunde eine Einstufung Die Gehfähigkeit, das Tragen v on
Gehfähigkeit darf nicht beeinträchtigt sein. Gehfähigkeit nur geringfügig beeinträchtigt. mindestens nach Gradation IV zu erwarten ist. militärischem Schuhw erk und das Ausüben
Nachuntersuchung frühestens 12 Monate v on maßgeblichen militärischen Tätigkeiten
nach Verletzung. ist erheblich beeinträchtigt1.
Verwachsungen von Zehen. Zehenfehlbildungen Zehenfehlbildungen (z. B. Hammerzehen, Funktionsstörende Zehenfehlbildungen und/oder Funktionsstörende Zehenfehlbildungen und/oder
(z. B. Hammerzehen, übereinanderliegende übereinanderliegende Zehen) und/oder Überzahl Überzahl von Zehen, wenn eine Besserung der Überzahl von Zehen, wenn eine Besserung der
st
Zehen) und/oder Überzahl von Zehen an einem von Zehen an einem Fuß oder an beiden Füßen. Gebrauchsfähigkeit des Fußes durch eine Gebrauchsfähigkeit des Fußes durch eine
en
Fuß oder an beiden Füßen. Operation zu erwarten ist. Operation nicht zu erwarten ist
di
Gehfähigkeit nur geringfügig beeinträchtigt.
Nachuntersuchung frühestens 6 Monate nach Jeder militärische Dienst ist unmöglich.
gs
Gehfähigkeit darf nicht beeinträchtigt sein.
Operation.
n
ru
Operationsbedürftiger eingewachsener
de
Großzehennagel und oder noch nicht länger als 3
Än
Monate zurückliegende Operation.
Nachuntersuchung frühestens 3 Monate nach
em
Operation.
td
Anmerkungen zu GNr 73:
ch
Zur Abschätzung der Gehfähigkeit ab Gradation III muss im Zweifelsfall ein gebietsärztlicher Befund eingeholt werden 5.
ni
1
Im Rahmen der Entlassungsuntersuchung ist bei dieser Diagnose zu bewerten, ob die Verwendungsfähigkeit auf dem bisherigen Die nstposten bzw. im Stabsdienst im Inland ohne körperliche Belastung als RDL
gt
möglich ist. Ist dies der Fall und hat die Soldatin bzw. der Soldat die Bereitschaft bzw. den Willen zum Reservistendienst erklärt, kann trotz einer GZr der Gradation VI die SZr X vergeben werden (verwendungsfähig
lie
als Reservistin bzw. Reservist in Stabsverwendungen ohne körperliche Belastung im Inland).
r
te
un
k
uc
dr
us
rA
se
ie
D
Seite 88
Stand März 2024