ard-831-0-4000c-v1-1

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ARD-831/0-4000c                                                                                       Gesundheitsziffern

3.2.69 GNr 69 – Venen
    II                               III                                                     IV                                               V                                                    VI
              Krampfadern bis mittleren Grad, auch mit leichter                                                        Behandlungsbedürftige Krampfadern, soweit eine       Krampfadern stärkeren Grades und chronisch
              Schwellneigung, bzw. operierte Krampfadern                                                               Behandlung eingeleitet wurde oder beabsichtigt       venöse Insuffizienz ab Grad II.2
              geringen Ausmaßes oder Chronisch-venöse                                                                  ist bzw. Zustand nach Krampfader-Operation bis
              Insuffizienz Grad I.                                                                                     6 Monate nach dem Eingriff.
                                                                                                                       Nachuntersuchung frühestens 6 Monate nach
                                                                                                                       dem Eingriff.
.                                                                   Bis zu zw eimal rezidivierte, auch folgenlos                                                            Mehr als zweimal rezidivierte oberflächliche
                                                                                                                                                                            Venenthrombosen bzw. Zustand nach




                                                                                                                                                 st
                                                                    abgeheilte oberflächliche Venenthrombosen.
                                                                                                                                                                            oberflächlicher Venenthrombose mit bleibenden,




                                                                                                                                             en
                                                                                                                                                                            die Funktion beeinträchtigenden Veränderungen.2




                                                                                                                                           di
              Folgenlos abgeheilte, mehr als 6 Monate                                                                  Noch nicht 6 Monate zurückliegende Thrombose         Zustand nach tiefer Venenthrombose mit




                                                                                                                                        gs
              zurückliegende Thrombose einer tiefen Vene                                                               einer tiefen Vene ohne erhöhtes                      erhöhtem Thromboserisiko 1 und/oder mit




                                                                                                                                      n
                                             1
              ohne erhöhtes Thromboserisiko.                                                                           Thromboserisiko.                                     bleibenden Schäden (u. a. postthrombotisches




                                                                                                                                   ru
                                                                                                                                                                            Syndrom, chronisches Ulcus cruris).




                                                                                                                               de
                                                                                                                       Nachuntersuchung frühestens 6 Monate nach
                                                                                                                       Behandlungsende.




                                                                                                                            Än
                                                                                                                                                                            Abgeheiltes Ulcus cruris.




                                                                                                                       em
Anmerkungen zu GNr 69:




                                                                                                                    td
         In Zweifelsfällen ab Gradation III fachärztliche Befundbericht mit Duplexsonografie erforderlich 5.




                                                                                                                 ch
                                                                                                               ni
         1
          Gemäß § 19 Gendiagnostikgesetz darf ein Arbeitgeber weder vor noch nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses genetische Analysen verlangen noch dürfen die Ergebnisse bereits durchgeführter




                                                                                                               gt
         Analysen ohne ausdrückliches Einverständnis der Betroffenen verwendet werden. Auch darf das Vorhandensein von genetischen Varianten mit theoretisch erhöhtem Thromboserisiko (z. B. APC-Resistenz) nicht




                                                                                                          lie
         verwendet werden, und führt somit nicht zu der Vergabe einer GNr. Ist es jedoch zu thromboembolischen Ereignissen gekommen, z. B. bei symptomatischer APC-Resistenz, so sind diese gemäß GNr. 69 zu
         bewerten.




                                                                                                         r
                                                                                                      te
         2




                                                                                                  un
          Im Rahmen der Entlassungsuntersuchung ist bei dieser Diagnose zu bewerten, ob die Verwendu ngsfähigkeit auf dem bisherigen Dienstposten bzw. im Stabsdienst im Inland ohne körperliche Belastung als RDL
         möglich ist. Ist dies der Fall und hat die Soldatin bzw. der Soldat die Bereitschaft bzw. den Willen zum Reservistendienst erklärt, kann trotz einer GZr der Gradation VI die SZr X vergeben werden (verwendungsfähig
                                                                                              k
         als Reservistin bzw. Reservist in Stabsverwendungen ohne körperliche Belastung im Inland).
                                                                                            uc
                                                                                         dr
                                                                                      us
                                                                                 rA
                                                                              se
                                                                           ie
                                                                         D




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                                                                                                     Stand März 2024
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Offen
                                                        Gesundheitsziffern                      ARD-831/0-4000c

3.2.70 GNr 70 – Derzeit nicht belegt
            II                         III                        IV                        V     VI




                                                                                       st
                                                                                    en
                                                                                  di
                                                                                n gs
                                                                             ru
                                                                             de
                                                                            Än
                                                                       em
                                                                       td
                                                                 ch
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                                                             gt
                                                           rlie
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                                                        k
                                                      uc
                                                  dr
                                                  us
                                                 rA
                                             se
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                                             D




                                                                                                         Seite 85
                                                        Stand März 2024
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Offen
ARD-831/0-4000c                                                                                 Gesundheitsziffern

3.2.71 GNr 71 – Fußformveränderung
  II                               III                                                  IV                                                  V                                                     VI
           Formveränderung des Fußes, auch mit Einlagen         Stärkere Formveränderungen des Fußes (z. B.          Akute Reizzustände bei Fußdeformierung mit           Schwere Formveränderungen des Fußes, auch
           versorgt, wie Senk-, Spreiz-, Knickfuß               starker Hohlfuß, Sichelfuß).                         Aussicht auf Abheilung mit einer                     Fersensporn, die trotz einer Versorgung mit
           (haltungsschwacher Fuß).                             Gehfähigkeit nur geringfügig beeinträchtigt.         Behandlungsdauer von mehr als 4 Wochen.              orthopädischem Schuhwerk zu maßgeblichen
           Gehfähigkeit darf nicht beeinträchtigt sein.                                                                                                                   Einschränkungen im militärischen Dienst führen. 1

                                                                Fersensporn.
                                                                Gehfähigkeit nur geringfügig beeinträchtigt.
                                                                Haglundferse.




                                                                                                                                               st
                                                                                                                                           en
                                                                Gehfähigkeit nur geringfügig beeinträchtigt.




                                                                                                                                         di
           Schiefstellung der großen Zehe im Grundgelenk        Hallux rigidus.




                                                                                                                                     gs
           (Hallux valgus).                                     Gehfähigkeit nur geringfügig beeinträchtigt.




                                                                                                                                    n
           Gehfähigkeit darf nicht beeinträchtigt sein.




                                                                                                                                 ru
                                                                                                                             de
Anmerkungen zu GNr 71:




                                                                                                                         Än
       1
        Im Rahmen der Entlassungsuntersuchung ist bei dieser Diagnose zu bewerten, ob die Verwendungsfähigkeit auf dem bisherigen Die nstposten bzw. im Stabsdienst im Inland ohne körperliche Belastung als RDL
       möglich ist. Ist dies der Fall und hat die Soldatin bzw. der Soldat die Bereitschaft bzw. den Willen zum Reservistendienst erklärt, kann trotz einer GZr der Gradation VI die SZr X vergeben werden (verwendungsfähig




                                                                                                                    em
       als Reservistin bzw. Reservist in Stabsverwendungen ohne körperliche Belastung im Inland).




                                                                                                                 td
                                                                                                             ch
                                                                                                           ni
                                                                                                       gt
                                                                                                   rlie
                                                                                                te
                                                                                             un
                                                                                         k
                                                                                       uc
                                                                                    dr
                                                                                  us
                                                                             rA
                                                                         se
                                                                       ie
                                                                     D




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                                                                                               Stand März 2024
86

Offen
                                                        Gesundheitsziffern                      ARD-831/0-4000c

3.2.72 GNr 72 – Derzeit nicht belegt
            II                         III                        IV                        V     VI




                                                                                       st
                                                                                    en
                                                                                  di
                                                                                n gs
                                                                             ru
                                                                             de
                                                                            Än
                                                                       em
                                                                       td
                                                                 ch
                                                               ni
                                                             gt
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                                                  us
                                                 rA
                                             se
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                                             D




                                                                                                         Seite 87
                                                        Stand März 2024
87

Offen
ARD-831/0-4000c                                                                                 Gesundheitsziffern

3.2.73 GNr 73 – Zehen
  II                                III                                                  IV                                                V                                                       VI
           Zehenverlust, -teilverlust oder Einsteifung einer    Verlust, Teilverlust oder Einsteifung mehrerer       Akute Amputationsverletzungen von Zehen bis 12       Verlust, Teilverlust oder Einsteifung mehrerer
           Zehe (außer Großzehe).                               Zehen bzw. einer oder beider Großzehen.              Monate nach der Verletzung, soweit nach              Zehen bzw. einer oder beider Großzehen.
                                                                                                                     Abheilung der Wunde eine Einstufung                  Die Gehfähigkeit, das Tragen v on
           Gehfähigkeit darf nicht beeinträchtigt sein.         Gehfähigkeit nur geringfügig beeinträchtigt.         mindestens nach Gradation IV zu erwarten ist.        militärischem Schuhw erk und das Ausüben
                                                                                                                     Nachuntersuchung frühestens 12 Monate                v on maßgeblichen militärischen Tätigkeiten
                                                                                                                     nach Verletzung.                                     ist erheblich beeinträchtigt1.
           Verwachsungen von Zehen. Zehenfehlbildungen          Zehenfehlbildungen (z. B. Hammerzehen,               Funktionsstörende Zehenfehlbildungen und/oder        Funktionsstörende Zehenfehlbildungen und/oder
           (z. B. Hammerzehen, übereinanderliegende             übereinanderliegende Zehen) und/oder Überzahl        Überzahl von Zehen, wenn eine Besserung der          Überzahl von Zehen, wenn eine Besserung der




                                                                                                                                               st
           Zehen) und/oder Überzahl von Zehen an einem          von Zehen an einem Fuß oder an beiden Füßen.         Gebrauchsfähigkeit des Fußes durch eine              Gebrauchsfähigkeit des Fußes durch eine




                                                                                                                                           en
           Fuß oder an beiden Füßen.                                                                                 Operation zu erwarten ist.                           Operation nicht zu erwarten ist




                                                                                                                                         di
                                                                Gehfähigkeit nur geringfügig beeinträchtigt.
                                                                                                                     Nachuntersuchung frühestens 6 Monate nach            Jeder militärische Dienst ist unmöglich.




                                                                                                                                     gs
           Gehfähigkeit darf nicht beeinträchtigt sein.
                                                                                                                     Operation.




                                                                                                                                    n
                                                                                                                                 ru
                                                                                                                     Operationsbedürftiger eingewachsener




                                                                                                                             de
                                                                                                                     Großzehennagel und oder noch nicht länger als 3




                                                                                                                         Än
                                                                                                                     Monate zurückliegende Operation.
                                                                                                                     Nachuntersuchung frühestens 3 Monate nach




                                                                                                                    em
                                                                                                                     Operation.




                                                                                                                 td
Anmerkungen zu GNr 73:




                                                                                                             ch
       Zur Abschätzung der Gehfähigkeit ab Gradation III muss im Zweifelsfall ein gebietsärztlicher Befund eingeholt werden 5.




                                                                                                           ni
       1
        Im Rahmen der Entlassungsuntersuchung ist bei dieser Diagnose zu bewerten, ob die Verwendungsfähigkeit auf dem bisherigen Die nstposten bzw. im Stabsdienst im Inland ohne körperliche Belastung als RDL




                                                                                                       gt
       möglich ist. Ist dies der Fall und hat die Soldatin bzw. der Soldat die Bereitschaft bzw. den Willen zum Reservistendienst erklärt, kann trotz einer GZr der Gradation VI die SZr X vergeben werden (verwendungsfähig




                                                                                                    lie
       als Reservistin bzw. Reservist in Stabsverwendungen ohne körperliche Belastung im Inland).




                                                                                                   r
                                                                                                te
                                                                                             un
                                                                                         k
                                                                                       uc
                                                                                    dr
                                                                                 us
                                                                             rA
                                                                         se
                                                                       ie
                                                                     D




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Offen
                                                        Gesundheitsziffern                      ARD-831/0-4000c

3.2.74 GNr 74 – Derzeit nicht belegt
            II                         III                        IV                        V     VI




                                                                                       st
                                                                                    en
                                                                                  di
                                                                                n gs
                                                                             ru
                                                                             de
                                                                            Än
                                                                       em
                                                                       td
                                                                 ch
                                                               ni
                                                             gt
                                                           rlie
                                                        te
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                                                        k
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                                                  dr
                                                  us
                                                 rA
                                             se
                                             ie
                                             D




                                                                                                         Seite 89
                                                        Stand März 2024
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Offen
ARD-831/0-4000c                                                                              Gesundheitsziffern

3.2.75 GNr 75 – Infektionskrankheiten (auch Tropenkrankheiten und Parasitosen)
                   II                                          III                                        IV                                          V                                            VI
Restzustände oder Folgeerscheinungen       Restzustände oder Folgeerscheinungen        Restzustände oder Folgeerscheinungen        Akute oder noch nicht ausgeheilte,           Schwerwiegende Restzustände oder
nach Infektionskrankheiten, ohne           nach Infektionskrankheiten, die einer       nach Infektionskrankheiten, mit             schwerwiegende Infektionskrankheiten.        Folgeerscheinungen nach
maßgebliche körperliche                    dauerhaften Behandlung bedürfen, ohne       maßgeblicher körperlicher                   Z.B.                                         Infektionskrankheiten. Z.B.
Beeinträchtigung.                          körperliche Beeinträchtigung. Z.B.          Beeinträchtigung.
                                           HIV Infektion mit einer Viruslast                                                       HIV-Infektion im Rahmen der                  HIV-Infektion mit dem Vollbild des AIDS
                                           unterhalb der Nachweisgrenze (unter 50                                                  Erstdiagnostik bis ein Jahr nach             bzw. dessen Komplikationen sowie
                                           Kopien/ml) unter Dauertherapie,                                                         Therapieeinleitung.                          therapiebedürftige HIV-Infizierte, die eine
                                           frühestens 12 Monate nach                                                               Nachuntersuchung frühestens nach             Behandlung ablehnen oder die nur




                                                                                                                                            st
                                           Therapiebeginn.                                                                         12 Monaten.                                  unzuverlässig die Arzneimittel




                                                                                                                                        en
                                                                                                                                                                                einnehmen oder HIV Infektion mit einer




                                                                                                                                      di
                                                                                                                                                                                Viruslast oberhalb der Nachweisgrenze




                                                                                                                                   gs
                                                                                                                                                                                trotz adäquater Dauertherapie.




                                                                                                                                 n
                                                                                                                                                                                Schwere chronische




                                                                                                                              ru
                                                                                                                                                                                Infektionskrankheiten ohne Aussicht auf




                                                                                                                          de
                                                                                                                                                                                Ausheilung.




                                                                                                                       Än
                                                                                                                 em
Anmerkungen zu GNr 75:




                                                                                                              td
    Infektionskrankheiten (inklusive Long-COVID) werden nur dann nach GNr 75 beurteilt, wenn sie nicht in anderen GNrn ausdrücklich aufgelistet sind (u. a. Tuberkulose, Hepat itis).




                                                                                                          ch
                                                                                                        ni
    Als Maßstab für eine ausreichende Immunkompetenz wird als Orientierungswert eine CD4 -Zellzahl von 350 / µl Blut seitens der zuständigen Konsiliargruppe empfohlen.




                                                                                                    gt
    Residuen von Infektionskrankheiten sind zusätzlich nach der GNr des jeweils betroffenen Organsystems zu bewerten.




                                                                                                rlie
                                                                                             te
                                                                                          un
                                                                                      k
                                                                                    uc
                                                                                 dr
                                                                              us
                                                                          rA
                                                                       se
                                                                    ie
                                                                  D




Seite 90
                                                                                             Stand März 2024
90

Offen
                                                                                              Gesundheitsziffern                                                                             ARD-831/0-4000c

3.2.76 GNr 76 – Fremdkörper
  II                                 III                                              IV                                                  V                                                  VI
              (1) Reaktionslos eingeheilte Fremdkörper auch                                                       Nicht reaktionslos eingeheilte und/oder erheblich   Erheblich störende Fremdkörper, soweit sie nicht
              größeren Umfanges mit geringgradig störender                                                        störende, entfernbare Fremdkörper.                  operabel sind und das Tragen der militärischen
              Größe/Lokalisation.                                                                                 Nachuntersuchung frühestens 6 Monate nach           Bekleidung und Ausrüstung nicht mehr zulassen.
              Das Tragen der Dienstbekleidung und der                                                             Entfernung.
              persönlichen Ausrüstung muss
              uneingeschränkt möglich sein.
                                                                                                                                                   1
              (2) Reiz- und reaktionslos eingeheilte             Körperformende Implantate ohne Komplikation,     Zustand nach Implantatoperation , noch nicht 6      Körperformende Implantate, die das Tragen der
                                                                 die das Tragen der Dienstkleidung und der                                                            militärischen Bekleidung und Ausrüstung nicht




                                                                                                                                           st
              körperformende Implantate.                                                                          Monate zurückliegend.
                                                                 persönlichen Ausrüstung einschränken, eine




                                                                                                                                        en
              Das Tragen der Dienstbekleidung und der                                                             Nachuntersuchung frühestens 6 Monate nach           mehr zulassen.
                                                                 Verwendung in bestimmten militärischen
              persönlichen Ausrüstung muss                                                                        Implantation.




                                                                                                                                      di
                                                                 Funktionen jedoch noch zulassen.
              uneingeschränkt möglich sein.




                                                                                                                                 ngs
                                                                                                                  Körperformende Implantate mit                       Körperformende Implantate mit




                                                                                                                              ru
                                                                                                                  therapiebedürftiger Komplikation.                   therapiebedürftiger Komplikation (z. B. Zustand




                                                                                                                          de
                                                                                                                                                                      nach Folge-OP), soweit eine Operation abgelehnt
                                                                                                                  Nachuntersuchung frühestens 6 Monate nach




                                                                                                                       Än
                                                                                                                                                                      wird.
                                                                                                                  operativ er Sanierung.




                                                                                                                 em
                                                                                                                  Magnetimplantate unabhängig von Größe und           Magnetimplantate unabhängig von Größe und
                                                                                                                  Lokalisation, wenn eine Entfernung geplant ist.     Lokalisation soweit eine Entfernung abgelehnt




                                                                                                                td
                                                                                                                  Nachuntersuchung frühestens 6 Monate nach           wird.




                                                                                                          ch
                                                                                                                  operativ er Entfernung




                                                                                                        ni
Anmerkungen zu GNr 76:




                                                                                                     gt
                                                                                                  lie
       Tattoos, Piercings und therapeutisch eingebrachte Materialien (Gelenkimplantate, Spirale…) fallen nicht unter die oben gemeinten Fremdkörper, sondern sind ggf. unter der dazugehörigen GNr zu bewerten.




                                                                                                 r
                                                                                              te
       Des Weiteren sind Implantate nur dann zu bewerten, wenn sie nicht durch den Träger entfernt werden können. Hierzu gehören auch subkutan eingebrachte Fremdkörper, die der Anbringung von Körperschmuck



                                                                                           un
       dienen.
       1
           Die Mammaaugmentation mittels Implantate findet sich unter der GNr 84.      k
                                                                                     uc
                                                                                    dr
                                                                                    us
                                                                             rA
                                                                          se
                                                                       ie
                                                                     D




                                                                                                                                                                                                            Seite 91
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Offen
ARD-831/0-4000c                                                                                  Gesundheitsziffern

3.2.77 GNr 77 – Zerebrale Anfälle
  II                               III                                                 IV                                                    V                                                    VI
            (1) Einmaliger nachgewiesener zerebraler Anfall,     Einmaliger nachgewiesener zerebraler Anfall          Verdacht auf zerebrales Anfallsleiden oder           Gesichertes zerebrales Anfallsleiden
            mehr als 12 Monate zurückliegend, ohne               mehr als 6 Monate, aber weniger als 12 Monate        einmaliger zerebraler Anfall, soweit er noch nicht
            zerebrale Krampfbereitschaft im aktuellen EEG        zurückliegend, ohne zerebrale Krampfbereitschaft     nach Gradation IV eingestuft werden kann.
            und ohne Auffälligkeiten im typischen MRT 1.         im aktuellen EEG.
                                                                                                                      Nachuntersuchung nach Vorliegen
                                                                 Aktuelles EEG und Bildgebung nicht älter als         fachärztlichem Gutachten.
            Aktuelles EEG und/oder MRT nicht älter als 6
                                                                 6 Monate.
            Monate.




                                                                                                                                                st
                                                                                                                                            en
                                                                                                                                          di
            (2) Gesichertes zerebrales Anfallsleiden nach        Anfallskranke ohne psychopathologische




                                                                                                                                      gs
            operativ er Behandlung und abgeschlossener           Auffälligkeiten, die noch der medikamentösen




                                                                                                                                     n
            antikonvulsiver Therapie, soweit folgende            Behandlung bedürfen um anfallsfrei zu bleiben,




                                                                                                                                  ru
            Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:               und dabei nur selten Anfälle haben (< 1 Anfall




                                                                                                                              de
            seit mindestens 24 Monaten ohne Notwendigkeit        innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren)2.




                                                                                                                          Än
            einer medikamentösen Therapie,
            in diesem Zeitraum ohne erneuten zerebralen




                                                                                                                     em
            Anfall,
            keine zerebrale Krampfbereitschaft im aktuellen




                                                                                                                  td
            EEG




                                                                                                             ch
            und ohne Auffälligkeiten im typischen MRT.




                                                                                                           ni
            Aktuelles EEG und MRT nicht älter als 6




                                                                                                        gt
            Monate.




                                                                                                     lie
            (3) Zerebrale Anfälle bis in das Jugendalter, auch   Durch EEG nachgewiesene zerebrale                    Zerebrale Anfälle bis in das Jugendalter, soweit




                                                                                                    r
                                                                                                 te
            ausbehandelte kindliche Anfallsleiden, soweit        Krampfbereitschaft (Zufallsbefund) ohne              sie noch nicht nach Gradation IV eingestuft



                                                                                             un
            folgende Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:      Anfallssymptomatik und ohne weitere                  werden können.
            seit mindestens 60 Monaten ohne Notwendigkeit        neurologische Krankheitsbilder                       Nachuntersuchung frühestens 6 Monate nach
                                                                                         k
                                                                                       uc
            einer medikamentösen Therapie,                                                                            dem letzten Anfallsgeschehen.
                                                                                     dr

            in diesem Zeitraum ohne erneuten zerebralen
                                                                                 us


            Anfall,
                                                                             rA




            keine zerebrale Krampfbereitschaft im aktuellen
            EEG1.
                                                                          se




            Aktuelles EEG und Bildgebung nicht älter als
                                                                       ie




            6 Monate.
                                                                     D




                                                                                                                                                                           Narkolepsie

Anmerkungen zu GNr 77:
       Die Verdachtsdiagnose „zerebrales Anfallsleiden“ sollte sich auf folgende Fakten stützen: 1. nicht belegtes „fragliches“ klinisches Ereignis (z. B. unklare Synkope) mit verdächtigem EEG, 2. neurologische
       Bescheinigung nach fraglichem klinischem Ereignis oder 3. belegte Ereignisse, die auf ein zerebrales Anfallsleiden hindeuten können – selbst bei aktuell unauffälligem EEG.



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Fortsetzung Anmerkungen zu GNr 77
    Im Zweifelsfall neurologischer Befundbericht erforderlich.

    Jugendalter: Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

    Der Begriff des Gelegenheitsanfalls ist verlassen worden. Man unterscheidet nur noch provozierte von unprovozierten Anfällen. Von einem Anfallsleiden (= Epilepsie) spricht man, wenn unprovozierte Anfälle
    vorliegen. Etwa ein Drittel aller Patienten mit einem unprovozierten Anfall erleiden einen zweiten unprovozierten Anfall inne rhalb von 48 Monaten.

    Der Fieberkrampf im Kindesalter hat keine wehrmedizinische Bedeutung.
    1
    Wenn seit zehn Jahren (120 Monaten) kein Krampfanfall mehr aufgetreten ist und die Einnahme antikonvulsiver Medikation seit m indestens fünf Jahren (60 Monaten) nicht mehr erfolgt, wird keine GZr vergeben.
    2
        Sie sind nur für Dienstposten geeignet, in denen ein möglicher epileptischer Anfall weder zu einer Gefährdung des Soldaten no ch Dritter führen kann.




                                                                                                                                               st
                                                                                                                                           en
                                                                                                                                         di
                                                                                                                                    ngs
                                                                                                                                 ru
                                                                                                                             de
                                                                                                                         Än
                                                                                                                    em
                                                                                                                td
                                                                                                             ch
                                                                                                           ni
                                                                                                       gt
                                                                                                   rlie
                                                                                                te
                                                                                             un
                                                                                         k
                                                                                       uc
                                                                                    dr
                                                                                 us
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