ard-831-0-4000c-v1-1

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ARD-831/0-4000c                                                                                 Gesundheitsziffern

3.2.80 GNr 80 – Impfungen
                  II                                           III                                         IV                                             V                                             VI
Hepatitis B-Low-Responder                   (1) Hepatitis B-Non-Responder ohne           Hepatitis B-Non-Responder (nach              Fehlender oder niedriger
                                            bisherige Impfungen mit einem Hep B-3.-      mindestens drei Impfungen mit einem          Antikörperspiegel (anti-HBs) 4-8 Wochen
                                            Generations-Impfstoff.                       Hep B-3.-Generations-Impfstoff)              nach Abschluss der Hepatitis-B-
                                                                                                                                      Grundimmunisierung bzw. nach letzter
                                                                                                                                      Auffrischung.
                                                                                                                                      Nachuntersuchung frühestens
                                                                                                                                      4 Wochen nach erneuter
                                                                                                                                      Auffrischung.




                                                                                                                                               st
                                                                    3




                                                                                                                                           en
                                            (2) Fehlende Immunität gegen Masern.




                                                                                                                                         di
                                                                                                                                    ngs
                                                                                                                                 ru
                                                                                                                             de
                                                                                                                                                                                   Dauerhafte Impfkontraindikationen 1,2




                                                                                                                         Än
                                                                                                                                                                                   Schwere Impfstoffallergie2, bei
                                                                                                                                                                                   •    eindeutiger Anamnese und mit




                                                                                                                    em
                                                                                                                                                                                        klinischer Relevanz
                                                                                                                                                                                   •




                                                                                                                td
                                                                                                                                                                                        mit oder ohne positivem IgE-
                                                                                                                                                                                        Laborbefund bzw.




                                                                                                            ch
                                                                                                                                                                                        Antikörpernachweis im RAST oder




                                                                                                          ni
                                                                                                                                                                                        CAP




                                                                                                       gt
                                                                                                                                                                                   mit oder ohne positiven Scratch-Test




                                                                                                   lie
Anmerkungen zu GNr 80:




                                                                                                   r
                                                                                                te
    1
     Eine Hyperimmunisierung ist keine Kontraindikation im Sinne der GZr VI 80. Immunsuppression (therapie - oder krankheitsbedingt) kann bei Lebendimpfungen eine Kontraindikation darstellen, hier ist ggf. ein


                                                                                            un
    Facharztgutachten anzufordern, sofern die Grunderkrankung an sich nicht schon zu Dienstuntauglichkeit führt.
                                                                                        k
                                                                                      uc
    2
     Im Rahmen der Entlassungsuntersuchung ist bei dieser Diagnose zu bewerten, ob die Verwendungsfähigkeit auf dem bisherigen Die nstposten bzw. im Stabsdienst im Inland ohne körperliche Belastung als RDL
    möglich ist. Ist dies der Fall und hat die Soldatin bzw. der Soldat die Bereitschaft bzw. den Willen zum Reservistendienst erklärt, kann trotz einer GZr der Gradation VI die SZr X vergeben werden (verwendungsfähig
                                                                                   dr

    als Reservistin bzw. Reservist in Stabsverwendungen ohne körperliche Belastung im Inland).
                                                                                us
                                                                           rA




    3
        Masernimmunität ist gegeben, wenn entweder ein entsprechender Titer laborchemisch nachgewiesen wurde oder mindestens eine Impfun g nach dem 2. Lebensjahr nachgewiesen werden kann.
                                                                        se




    Low -Responder: Die Gradation II wird vergeben, wenn nach wiederholten Hep B-Impfungen (ggf. unter Verwendung von Hep B-3.-Generations-Impfstoffen) der anti-HBs-Titer 4-8 Wochen nach der letzten Impfung
                                                                        ie




    auf einen Wert von über 10 IU/ l nicht jedoch auf mindestens 100 IU/ l zu steigern ist. Der Geimpfte gilt auf der Basis dieses Surrogatmarkers vorläufig als gegen Hep B geschützt. Da der anti -HBs-Titer jedoch
                                                                   D




    schnell wieder abfallen kann, besteht u.U. nach bereits kurzem Intervall kein Impfschutz mehr gegen Hep B. 1 -2 jährliche Bestimmung von anti-HBs ggf. mit Auffrischung des Impfschutzes und neuer Titerkontrolle
    4-8 Wochen nach Impfung empfohlen.

    Non-Responder: Die Gradation III bzw. IV wird vergeben, wenn sich auch nach vielfachen Hep B -Impfungen (ggf. unter Verwendung von Hep B-3.-Generations-Impfstoffen) 4-8 Wochen nach der letzten Impfung
    kein anti-HBs-Titer über 10 IU/ l ergibt, da hier nicht einmal ein vorläufig schützender Antikörperspiegel aufbaubar ist. Der Soldat ist na ch Maßgabe der Arbeitsmedizin nur in Tätigkeitsbereichen einsetzbar, die kein
    Risiko einer Hepatitis B-Infektion bedingen. Damit entfällt die Einsetzbarkeit z. B. als SAN-Personal, Laborpersonal, Ersthelfer im Kampfeinsatz. Ein Einsatz im Ausland ist nur möglich, wenn die Möglichkeit einer
    postexpositionellen Hepatitis B-Simultanprophylaxe mit Hep B-Aktivimpfstoff und humanem Hepatitis B-Hyperimmunglobulin sichergestellt ist.
    Die Gradation VI kann nur bei vorliegender fachallergologischer Stellungnahme vergeben werden.



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                                                                                               Stand März 2024
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Offen
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Fortsetzung Anmerkungen zu GNr 80
    Personen mit der Gradation IV 80 könnten z. B. mit militärärztlicher Ausnahmegenehmigung u.U. trotzdem als SAN-Personal eingesetzt werden, sofern stets und zeitgerecht die Möglichkeit einer postexpositionellen
    Hepatitis B-Simultanprophylaxe mit Hep B-Aktivimpfstoff UND humanem Hepatitis B-Hyperimmunglobulin sichergestellt ist.

    Die Gradation V wird vergeben, wenn die Beurteilung des fehlenden oder niedrigen anti-HBs-Titers aktuell noch nicht absehbar ist, es sich in den nachfolgenden Monaten aber erweist, ob der Betreffende, auf
    weitere Hep B-Impfungen hin, ausreichend hohe Titer aufbauen wird oder nicht. Ist nach wiederholten Hep B -Impfungen (ggf. unter Verwendung von Hep B-3.-Generations-Impfstoffen) der Titer steigerungsfähig in
    einen Bereich von mindestens 100 IU/ l, entfällt die Gradation V 80 ersatzlos.

    Bei Verwendung konventioneller Hepatitis B-Impfstoffe liegt die Rate an Hep B-Non-Respondern nach fachlich korrekter Grundimmunisierung und 3 erfolglosen Auffrischungen in der Normalbevölkerung bei 5%.
    Von diesen Non-Respondern sind 95% durch (ggf. mehrfache) Anwendung eines Hep B-Drittgenerations-Impfstoffs schließlich doch noch erfolgreich immunisierbar. Der Anteil der mit allen genannten Optionen
    geimpften Personen, bei denen dennoch kein ausreichender anti-HBs-Spiegel nachweisbar ist, wird insgesamt als sehr gering eingeschätzt. Er beträgt voraussichtlich etwa 0,25% aller Hep B -Geimpften. Z. B.
    werden unter 10.000 Hep B-Geimpften nach Anwendung aller genannten Impfmaßnahmen etwa 25 Impflinge mit dauerhaft unzureichender Immunantwort erwartet.




                                                                                                                                         st
                                                                                                                                      en
                                                                                                                                    di
                                                                                                                               ngs
                                                                                                                            ru
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                                                                   ie
                                                                 D




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Offen
ARD-831/0-4000c                                        Gesundheitsziffern

3.2.81 GNr 81 – Derzeitig nicht belegt
  II                III                           IV                               V        VI




                                                                                       st
                                                                                   en
                                                                                 di
                                                                               n gs
                                                                            ru
                                                                            de
                                                                        Än
                                                                      em
                                                                  td
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Offen
                                                                                                Gesundheitsziffern                                                                                ARD-831/0-4000c

3.2.82 GNr 82 – Endokrine Drüsen
  II                             III                                                  IV                                                  V                                                       VI
           Operiertes Hypophysenadenom bei normaler             Operiertes Hypophysenadenom mit                      Operiertes Hypophysenadenom bis zwölf Monate         Akromegalie 1
           endokriner Funktion der Resthypophyse, wenn          behandlungsbedürftiger endokriner                    nach der Operation.
           die Operation mindestens 12 Monate zurückliegt.      Funktionsstörung, wenn die Operation                 Nachuntersuchung frühestens 12 Monate
                                                                mindestens 12 Monate zurückliegt.                    nach dem Eingriff.
                                                                                                                                                                          Diabetes insipidus.
                                                                                                                                                                          Morbus Cushing. 1

                                                                                                                                                                          Conn-Syndrom 1.




                                                                                                                                               st
                                                                                                                                           en
                                                                                                                                                                          Phäochromozytom.




                                                                                                                                         di
                                                                                                                                     gs
                                                                                                                                                                          Hypoparathyreoidismus. 1




                                                                                                                                    n
                                                                                                                                                                          Hyperparathyreoidismus mit permanenter




                                                                                                                                 ru
                                                                                                                                                                          Therapiebedürftigkeit.




                                                                                                                             de
                                                                                                                                                                          Hochgradige Fehlentwicklung endogener Art




                                                                                                                         Än
                                                                                                                                                                          (Zwergwuchs, universeller Infantilismus,
                                                                                                                                                                          Kretinismus u. Ä.).




                                                                                                                    em
           Prolaktinom nach erfolgreicher medikamentöser        Prolaktinom unter medikamentöser Therapie.




                                                                                                                 td
           Therapie, 1 Jahr rezidivfrei.




                                                                                                             ch
Anmerkungen zu GNr 82:




                                                                                                           ni
       Überweisung an Ärzte mit entsprechender Gebietsbezeichnung oder Befundanforderung erforderlich 5.




                                                                                                       gt
                                                                                                    lie
       1
        Im Rahmen der Entlassungsuntersuchung ist bei dieser Diagnose zu bewerten, ob die Verwendungsfähigkeit auf dem bisherigen Die nstposten bzw. im Stabsdienst im Inland ohne körperliche Belastung als RDL




                                                                                                   r
       möglich ist. Ist dies der Fall und hat die Soldatin bzw. der Soldat die Bereitschaft bzw. den Willen zum Reservistendienst erklärt, kann trotz einer GZr der Gradation VI die SZr X vergeben werden (verwendungsfähig




                                                                                                te
       als Reservistin bzw. Reservist in Stabsverwendungen ohne körperliche Belastung im Inland).


                                                                                             un
                                                                                         k
                                                                                       uc
                                                                                    dr
                                                                                 us
                                                                             rA
                                                                         se
                                                                       ie
                                                                     D




                                                                                                                                                                                                                 Seite 99
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Offen
ARD-831/0-4000c                                                                              Gesundheitsziffern

3.2.83 GNr 83 – Unberücksichtigte Auffälligkeiten
                   II                                         III                                         IV                                          V                                            VI
Nicht eingruppierbare                      Nicht eingruppierbare                       Nicht eingruppierbare                       Nicht eingruppierbare                        Nicht eingruppierbare
Gesundheitsstörungen.                      Gesundheitsstörungen.                       Gesundheitsstörungen.                       Gesundheitsstörungen.                        Gesundheitsstörungen.
                                                                                                                                                                                Maligne Hyperthermie. 1,2

Anmerkungen zu GNr 83:
    Eine die geplante Verwendung beeinträchtigende Gesundheitsstörung, die nicht einer der Gesundheitsnummern 1 -82, 84-89 zugeordnet werden kann, muss nach der GNr 83 beurteilt werden. Hierfür ist zwingend
    eine entsprechende (bundeswehr-)fachärztliche Empfehlung erforderlich (Einzelfallbetrachtung).




                                                                                                                                            st
    1
     Im Rahmen der Entlassungsuntersuchung ist bei dieser Diagnose zu bewerten, ob die Verwendungsfähigkeit auf dem bisherigen Die nstposten bzw. im Stabsdienst im Inland ohne körperliche Belastung als RDL




                                                                                                                                        en
    möglich ist. Ist dies der Fall und hat die Soldatin bzw. der Soldat die Bereitschaft bzw. den Willen zum Reservistendienst erklärt, kann trotz einer GZr der Gradation VI die SZr X vergeben werden (verwendungsfähig




                                                                                                                                      di
    als Reservistin bzw. Reservistin Stabsverwendungen ohne körperliche Belastung im Inland).




                                                                                                                                   gs
    2
     Gemäß § 19 Gendiagnostikgesetz darf ein Arbeitgeber weder vor noch nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses genetische Ana lysen verlangen noch dürfen die Ergebnisse bereits durchgeführter




                                                                                                                                 n
    Analysen verwendet werden. Das reine Vorliegen einer genetischen Disposition ohne bisher stattgehabten Narkosezwischenfall ist nicht mit einer GZr. zu belegen.




                                                                                                                              ru
                                                                                                                          de
                                                                                                                       Än
                                                                                                                 em
                                                                                                              td
                                                                                                          ch
                                                                                                        ni
                                                                                                    gt
                                                                                                rlie
                                                                                             te
                                                                                          un
                                                                                      k
                                                                                    uc
                                                                                 dr
                                                                              us
                                                                          rA
                                                                      se
                                                                    ie
                                                                  D




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                                                                                             Stand März 2024
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Offen
                                                                                              Gesundheitsziffern                                                                                ARD-831/0-4000c

3.2.84 GNr 84 - Mammae
                    II                                       III                                         IV                                           V                                            VI
                                           Morphologische und/oder funktionelle        Morphologische und/oder funktionelle         Akute Erkrankungen oder Verletzungen         Erkrankungen oder Verletzungen der
                                           Veränderungen der Mammae ohne               Veränderungen der Mammae mit                 der Mammae, deren Heilungsverlauf            Mammae die jeden militärischen
                                           maßgebliche körperliche                     maßgeblicher körperlicher                    noch nicht sicher beurteilt w erden          Dienst unmöglich machen, z. B.:
                                           Beeinträchtigung, z. B.:                    Beeinträchtigung, die das Tragen der         kann, z. B.:
                                                                                       persönlichen Ausrüstung noch
                                                                                       erlauben, z. B.:
                                           Gutartige Mammatumore und                                                                                                             Mastopathie III. Grades, histologisch
                                           Mastopathie II. Grades mit                                                                                                            gesichert. 1




                                                                                                                                             st
                                           Epithelproliferationen und ohne Atypien,




                                                                                                                                         en
                                           histologisch gesichert.




                                                                                                                                       di
                                                                                                                                    Z. n. größeren operativen Eingriffen wie     Z. n. größeren Operationen oder




                                                                                                                                   gs
                                                                                                                                    z. B. Mammareduktionsplastik                 Erkrankungen der Mammae mit




                                                                                                                                 n
                                                                                                                                                                                 stärkeren Restbeschwerden und/oder,




                                                                                                                              ru
                                                                                                                                    Nachuntersuchung frühestens 3                ungünstiger Prognose. 2




                                                                                                                           de
                                                                                                                                    Monate nach dem Eingriff.




                                                                                                                       Än
                                           Z. n. maligne Neoplasie mit günstiger                                                    Z. n. maligner Neoplasie mit günstiger       Maligne Neoplasien mit ungünstiger
                                           Prognose, 60 Monate rezidiv frei.                                                        Prognose, w eniger als 60 Monate             Prognose.




                                                                                                                  em
                                                                                                                                    rezidiv frei.




                                                                                                              td
                                           Reiz- und reaktionslos eingeheilte          Mammaimplantate ohne Komplikation,           Zustand nach                                 Mammaimplantate, die das Tragen der
                                           Mammaimplantate.                            die das Tragen der Dienstkleidung und        Mammaimplantatoperation, noch nicht 6        militärischen Bekleidung und Ausrüstung




                                                                                                          ch
                                                                                       der persönlichen Ausrüstung                  Monate zurückliegend.                        nicht mehr zulassen.




                                                                                                        ni
                                           Das Tragen der Dienstbekleidung und         einschränken, eine Verwendung in




                                                                                                     gt
                                           der persönlichen Ausrüstung muss            bestimmten militärischen Funktionen          Nachuntersuchung frühestens




                                                                                                 lie
                                           uneingeschränkt möglich sein.               jedoch noch zulassen.                        6 Monate nach Implantation.




                                                                                                 r
                                                                                              te
                                                                                          un
Anmerkungen zu GNr 84:
   In Zweifelsfällen ist eine Zusatzuntersuchung durch einen Facharzt bzw. eine Fachärztin für Gynäkologie durchzuführen 5.
                                                                                        k
                                                                                      uc
   Die Einteilung in der GNr Mammae erfolgt geschlechtsunabhängig.
                                                                                   dr

   1
                                                                                us


    Im Rahmen der Entlassungsuntersuchung ist bei dieser Diagnose zu bewerten, ob die Verwendungsfähigkeit auf dem bisherigen Dienstposten bzw. im Stabsdienst im Inland ohne körperliche Belastung als
   Reservistendienst Leistende möglich ist. Ist dies der Fall und hat die Soldatin bzw. der Soldat die Bereitschaft bzw. den Wil len zum Reservistendienst erklärt, kann trotz einer GZr der Gradation VI die SZr X
                                                                          rA




   vergeben werden (verwendungsfähig als Reservistin bzw. Reservist in Stabsverwendungen ohne körperliche Belastung im Inland).
                                                                      se




   2
       Die Entscheidung über die Notwendigkeit einer GZr-Vergabe erfolgt anlassbezogen nach gebietsärztlicher Untersuchung.
                                                                    ie
                                                                  D




                                                                                                                                                                                                              Seite 101
                                                                                             Stand März 2024
101

Offen
ARD-831/0-4000c                                                                              Gesundheitsziffern

3.2.85 GNr 85 – Adnexe
                     II                                       III                                        IV                                       V                                           VI
                                            Morphologische und/oder funktionelle       Morphologische und/oder funktionelle     Akute Erkrankungen oder Verletzungen        Erkrankungen oder Verletzungen an
                                            Veränderungen an Adnexen ohne              Veränderungen an Adnexen mit             an Adnexen, deren Heilungsverlauf           Adnexen, die j eden militärischen
                                            maßgebliche körperliche                    maßgeblicher körperlicher                noch nicht sicher beurteilt w erden         Dienst unmöglich machen, z. B.:
                                            Beeinträchtigung, z. B.:                   Beeinträchtigung, die das Tragen der     kann, z. B.:
                                                                                       persönlichen Ausrüstung noch
                                                                                       erlauben, z. B.:
                                            (1) Z. n. ein- oder beidseitiger           Abgelaufene Adnexitiden mit              Z. n. ein- oder beidseitiger Adnexektomie
                                            Adnexektomie bei gutartiger Erkrankung     maßgeblichen Restbeschwerden (z. B.      bei gutartiger Erkrankung mit oder ohne




                                                                                                                                        st
                                            mit oder ohne hormonelle Therapie,         Adhäsionen).                             hormonelle Therapie, noch nicht 6




                                                                                                                                     en
                                            mind. 6 Monate zurückliegend.                                                       Monate zurückliegend.1




                                                                                                                                  di
                                                                                                                                Nachuntersuchung frühestens




                                                                                                                                gs
                                                                                                                                6 Monate nach dem Eingriff.




                                                                                                                                 n
                                            (2) Rezidivierende symptomatische                                                   Akute Erkrankungen der Adnexe, soweit




                                                                                                                              ru
                                            Ovarialzysten.                                                                      die Ursachenabklärung/




                                                                                                                        de
                                                                                                                                Behandlungsdauer voraussichtlich mehr




                                                                                                                    Än
                                                                                                                                als 4 Wochen in Anspruch nehmen wird,
                                                                                                                                bis zur endgültigen Einstufung.




                                                                                                                 em
                                            (3) Z. n. malignen Neoplasien mit                                                   Z. n. maligner Neoplasie mit günstiger      Maligne Neoplasien mit ungünstiger
                                            günstiger Prognose, 60 Monate                                                       Prognose, weniger als 60 Monate             Prognose.




                                                                                                             td
                                            rezidiv frei.                                                                       rezidivfrei.




                                                                                                         ch
                                                                                                                                Nachuntersuchung erforderlich nach




                                                                                                       ni
                                                                                                                                zytologischer /histopathologischer
                                                                                                                                gebietsärztlicher Befundung und




                                                                                                    gt
                                                                                                                                Empfehlung bzw . frühestens 6 Monate




                                                                                                 lie
                                                                                                                                nach erfolgreicher




                                                                                                r
                                                                                             te
                                                                                                                                Operation.



                                                                                          un
                                                                                       k
                                                                                     uc
Anmerkungen zu GNr 85:
                                                                                   dr

                                                                                                                         5
    In Zweifelsfällen ist eine Zusatzuntersuchung durch einen Facharzt bzw. eine Fachärztin für Gynäkologie durchzuführen .
                                                                                us
                                                                          rA




    1
        Die Entscheidung über die Notwendigkeit einer GZr-Vergabe erfolgt nach gebietsärztlicher Untersuchung.
                                                                       se
                                                                     ie
                                                                  D




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                                                                                            Stand März 2024
102

Offen
                                                                                               Gesundheitsziffern                                                                               ARD-831/0-4000c

3.2.86 GNr 86 – Uterus/Vagina
                    II                                         III                                          IV                                        V                                            VI
                                            Morphologische und/oder funktionelle          Morphologische und/oder funktionelle     Akute Erkrankungen oder Verletzungen          Erkrankungen oder Verletzungen an
                                            Veränderungen an Uterus oder Vagina           Veränderungen an Uterus oder Vagina      an Uterus oder Vagina, deren                  Uterus oder Vagina, die j eden
                                            ohne maßgebliche körperliche                  mit maßgeblicher körperlicher            Heilungsv erlauf noch nicht sicher            militärischen Dienst unmöglich
                                            Beeinträchtigung, z. B.:                      Beeinträchtigung, die das Tragen der     beurteilt w erden kann, z. B.:                machen, z. B.:
                                                                                          persönlichen Ausrüstung noch
                                                                                          erlauben.
                                            (1) Histologisch gesicherte Endometriose                                                                                             Histologisch gesicherte Endometriose
                                            nach erfolgreicher diagnostischer                                                                                                    nach diagnostischer und/oder operativer




                                                                                                                                            st
                                            und/oder operativer Laparoskopie/ -tomie                                                                                             Laparoskopie/-tomie und




                                                                                                                                        en
                                            und suffizienter medikamentöser                                                                                                      medikamentöser Therapie mit
                                            Suppression und Beschwerdefreiheit. 2




                                                                                                                                     di
                                                                                                                                                                                 persistierenden oder rezidivierenden




                                                                                                                                  gs
                                                                                                                                                                                 Beschwerden.




                                                                                                                                  n
                                            (2) Rezidivierende Kolpitis oder




                                                                                                                               ru
                                            rezidivierende Vulvitis, soweit erfolgreich




                                                                                                                           de
                                            therapierbar.




                                                                                                                      Än
                                            (3) Z. n. maligner Neoplasie mit                                                       Z. n. maligne Neoplasie mit günstiger         Maligne Neoplasien mit ungünstiger
                                            günstiger Prognose, 60 Monate                                                          Prognose, < 60 Monate rezidiv frei            Prognose.




                                                                                                                 em
                                            rezidivfrei                                                                            (nicht Carcinom in situ der Cervix uteri3).
                                            (nicht Carcinoma in situ der Cervix




                                                                                                              td
                                            uteri 3).




                                                                                                           ch
                                                                                                                                   Hysterektomie bei gutartigen                  Z. n. Hysterektomie mit stärkeren




                                                                                                         ni
                                                                                                                                   Erkrankungen z. B. Uterus myomatosus.         Restbeschwerden und/oder mit
                                                                                                                                                                                                       1




                                                                                                     gt
                                                                                                                                                                                 ungünstiger Prognose.




                                                                                                   lie
                                                                                                                                   Nachuntersuchung frühestens




                                                                                                  r
                                                                                                                                   6 Monate nach dem Eingriff.




                                                                                               te
                                                                                                                                   Auffälliger zytologischer Befund des


                                                                                            un
                                                                                                                                   Cervixabstriches (Gruppe III und höher)
                                                                                            k                                      bis zur definitiven Abklärung oder
                                                                                          uc
                                                                                                                                   Carcinoma in situ der Cervix nach
                                                                                    dr

                                                                                                                                   erfolgreicher Operation noch nicht 6
                                                                                us


                                                                                                                                   Monate zurückliegend.
                                                                            rA




                                                                                                                                                                                 Blasen-Scheiden-Fistel und/oder
                                                                                                                                                                                 Rektum-Scheiden-Fistel, wenn diese
                                                                        se




                                                                                                                                                                                 inoperabel ist/sind.
                                                                      ie
                                                                   D




 Anmerkungen zu GNr 86:
                                                                                                                           5
    In Zweifelsfällen ist eine Zusatzuntersuchung durch einen Facharzt bzw. eine Fachärztin für Gynäkologie durchzuführen .
    1
        Die Entscheidung über die Notwendigkeit einer GZr-Vergabe erfolgt anlassbezogen nach gebietsärztlicher Untersuchung.
    2
        Bei einem operativ-histologischen Zufallsbefund einer Endometriose und einer präoperativ beschwerdefreien Soldatin ist keine GZr zu vergeben.
    3
     Ein Carcinoma in situ der Cervix ist ab 6 Monate nach erfolgreicher Operation nicht mehr mit einer GNr zu bewerten.

    Eine Risikoschwangerschaft ist im Rahmen einer Entlassungsuntersuchung mit der GZr V 86 zu bewerten.


                                                                                                                                                                                                             Seite 103
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103

Offen
ARD-831/0-4000c                                                                              Gesundheitsziffern

3.2.87 GNr 87 – Sonstige gynäkologische Erkrankungen/Besonderheiten
                  II                                         III                                          IV                                         V                                        VI
                                           Sonstige gynäkologische Störungen, die      Sonstige gynäkologische Störungen, die     Sonstige gynäkologische Störungen, die    Sonstige gynäkologische Störungen, bei
                                           keine maßgeblichen Beeinträchtigungen       mit maßgeblichen Beeinträchtigungen        mit wesentlichen Beeinträchtigungen       denen auf Dauer von einer wesentlichen
                                           zur Folge haben. Z.B.:                      einhergehen. Z.B.:                         einhergehen, mit oder ohne Therapie       Beeinträchtigung der militärischen
                                                                                                                                  jedoch von vorübergehender Dauer sind.    Grundfähigkeiten auszugehen ist. Z.B.:
                                                                                                                                  Z.B.:
                                           Diagnostisch abgeklärte manifeste                                                                                                Gebietsärztlich gesichertes PCO-
                                           Hormonstörung mit guter therapeutischer                                                                                          Syndrom mit Hyperinsulinämie und/oder
                                           Ansprechbarkeit.                                                                                                                 manifester Hormonstörung mit




                                                                                                                                          st
                                                                                                                                                                            unzureichender therapeutischer




                                                                                                                                       en
                                                                                                                                                                            Ansprechbarkeit.




                                                                                                                                    di
                                           Belastungsinkontinenz Grad 1 sowie                                                     Belastungsinkontinenz Grad 2 und 3        Belastungsinkontinenz ab Grad 2 sowie




                                                                                                                                  gs
                                           erfolgreich therapierte Urgeinkontinenz                                                nach konservativer/operativer Therapie    Urgeinkontinenz nicht erfolgreich




                                                                                                                                   n
                                           oder operativ/konservativ erfolgreich                                                  oder konservative/operative Therapie      therapierbar oder nicht behebbarer




                                                                                                                                ru
                                           behandelte höhergradige                                                                eines Descensus vaginae/uteri noch        Defekt des Beckenbodens.




                                                                                                                          de
                                           Belastungsinkontinenz oder erfolgreiche                                                nicht 6 Monate zurückliegend.
                                           konservative/operative Therapie eines




                                                                                                                      Än
                                                                                                                                  Nachuntersuchung frühestens 6
                                           Descensus vaginae/uteri mehr als 6                                                     Monate nach dem Eingriff/Abschluss




                                                                                                                 em
                                           Monate zurückliegend.                                                                  der konserv ativen Therapie.
                                                                                       Starke Dysmenorrhoe und/oder               Dysmenorrhoe und/oder




                                                                                                             td
                                                                                       Blutungsanomalien nach Ausschluss          Blutungsanomalien (z. B. im Rahmen




                                                                                                         ch
                                                                                       organischer Ursachen und                   eines Uterus myomatosus), die durch




                                                                                                       ni
                                                                                       unzureichender therapeutischer             operative/medikamentöse Therapie
                                                                                                        1
                                                                                                                                  voraussichtlich zu bessern sind.




                                                                                                    gt
                                                                                       Ansprechbarkeit.




                                                                                                 lie
                                                                                                                                  Nachuntersuchung nach/bei
                                                                                                                                  erfolgreicher medikamentöser




                                                                                                r
                                                                                             te
                                                                                                                                  Therapie frühestens 3 Monate nach



                                                                                         un
                                                                                                                                  Therapiebeginn.
                                                                                       k                                          Klimakterisches Syndrom mit stärkeren     Therapieresistente Beschwerden im
                                                                                     uc
                                                                                                                                  Beschwerden auch unter hormoneller        Rahmen eines klimakterischen
                                                                                 dr

                                                                                                                                  Behandlung; (Depressive Beschwerden       Syndroms.
                                                                              us


                                                                                                                                  s.a. GNr 13).
                                                                                       Z.n. Sectio caesarea mehr als 3 Monate     Sectio caesarea noch nicht mehr als 3
                                                                          rA




                                                                                       zurückliegend mit maßgeblicher             Monate zurückliegend.
                                                                      se




                                                                                       körperlicher Beeinträchtigung. 2           Nachuntersuchung frühestens 3
                                                                    ie




                                                                                                                                  Monate nach dem Eingriff.
                                                                 D




Anmerkungen zu GNr 87:
                                                                                                                           5
    In Zweifelsfällen ist eine Zusatzuntersuchung durch einen Facharzt bzw. eine Fachärztin für Gynäkologie durchzuführen .
    Die Schwangerschaft einer Bewerberin oder einer Soldatin ist kein krankheitswertiges Geschehen. Dennoch ist der Eigenart des militärischen Dienst es Rechnung zu tragen. Aus ärztlicher Sicht notwendige
    Verwendungseinschränkungen (siehe auch A-2645/6, Mutterschutzgesetz und Mutterschutzverordnung für Soldatinnen) während der Schwangerschaft sind auf dem Formular Bw-3454 zu dokumentieren.

    Störungen der Geschlechtsdifferenzierung (z. B. AGS, Zwitter) oder -identität sind zusätzlich nach GNr 89 zu einzustufen.

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Offen
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Noch Anmerkungen zu GNr 87:
    Schwangerschaftsbedingte Folgeerkrankungen werden nach den jeweils betroffenen Organen/Organsystemen beurteilt, z. B.
    Schwangerschafts- und Wochenbettpsychosen: ausschließlich nervenärztlich/psychiatrisch nach GNr 13
    Schwangerschaftsdiabetes nach GNr. 10
    Schwangerschaftshochdruck nach GNr. 46
    1
        Für Dysmenorrhoe und andere Menstruationsstörungen ohne Krankheitswert, auch irreguläre Blutungen im Sinne einer Oligo - und Hypomenorrhoe, wird keine GZr vergeben.
    2
        Für eine Sectio caesarea ist ab 3 Monate nach Operation bei beschwerdefreier Soldatin keine GNr zu vergeben.




                                                                                                                                       st
                                                                                                                                    en
                                                                                                                                  di
                                                                                                                             n gs
                                                                                                                          ru
                                                                                                                       de
                                                                                                                       Än
                                                                                                                em
                                                                                                             td
                                                                                                         ch
                                                                                                       ni
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                                                                       se
                                                                     ie
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