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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Barrierefreiheit der iOS-App "Sicher reisen"“
4.5.4 Erhaltung von Barrierefreiheitsinformationen während der
Umwandlung
Wenn IKT Informationen oder Kommunikation umwandelt, muss sie alle
dokumentierten nichtproprietären Informationen, die für die Barrierefreiheit
bereitgestellt werden, bis zu dem Ausmaß erhalten, dass derartige Informationen im
Zielformat enthalten sein oder von diesem unterstützt werden können.
Prüfschritt: Nicht anwendbar
4.5.5 Bedienbare Elemente
4.5.5.2 Unterscheidbarkeit der bedienbaren Elemente
Wenn IKT bedienbare Elemente hat, muss sie eine Methode zur Unterscheidung der
einzelnen bedienbaren Elemente bereitstellen, ohne Sehvermögen zu erfordern und
ohne die mit dem bedienbaren Element verbundene Handlung auszuführen.
Prüfschritt: Nicht anwendbar
4.5.6 Bedienelemente zum Sperren oder Umschalten
4.5.6.1 Taktiler oder auditorischer Status
Wenn IKT ein Bedienelement zum Sperren oder Umschalten hat und dieses dem
Benutzer visuell präsentiert wird, muss die IKT mindestens einen Bedienmodus
bereitstellen, in dem der Status des Bedienelementes entweder durch Berührung
oder durch Ton bestimmt werden kann, ohne das Steuerelement zu bedienen.
Prüfschritt: Nicht anwendbar
4.5.6.2 Visueller Status
Wenn IKT ein Bedienelement zum Sperren oder Umschalten hat und dieses dem
Benutzer nicht-visuell präsentiert wird, muss die IKT mindestens einen Bedienmodus
bereitstellen, in dem der Status des Bedienelementes visuell bestimmt werden kann,
wenn das Bedienelement dargestellt wird.
Prüfschritt: Nicht anwendbar
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4.5.7 Tastenwiederholung Wenn IKT eine Tastenwiederholungsfunktion hat, die nicht ausgeschaltet werden kann: a) muss die Zeitverzögerung vor der Tastenwiederholung auf mindestens 2 s eingestellt werden können und b) muss die Tastenwiederholungsrate auf ein Zeichen alle 2 s herabgesetzt werden können. Prüfschritt: Nicht anwendbar 4.5.8 Annahme eines zweifachen Tastenanschlags Wenn IKT eine Tastatur oder ein Tastenfeld hat, muss die Zeitverzögerung nach jedem Tastenanschlag, während der ein zusätzlicher Tastenanschlag derselben Taste nicht angenommen wird, auf mindestens 0,5 s hochgesetzt werden können. Prüfschritt: Nicht anwendbar 4.5.9 Gleichzeitige Benutzerhandlungen Wenn IKT gleichzeitige Benutzerhandlungen für ihre Bedienung nutzt, muss diese IKT mindestens einen Bedienmodus bereitstellen, der keine gleichzeitigen Benutzerhandlungen für die Bedienung der IKT verlangt. Prüfschritt: Nicht anwendbar © Materna Information & Communications SE Seite 23 Team Barrierefreiheit Prüfbericht Sicher Reisen iOS-App 20210911 Version 1.0 Stand vom 11.09.2021
4.6 IKT mit Zweiwege-Sprachkommunikation 4.6.1 Audio-Bandbreite für Sprache Wenn IKT Zweiwege-Sprachkommunikation bereitstellt, muss sie für eine gute Audioqualität in der Lage sein, die Zweiwege-Sprachkommunikation mit einem Frequenzbereich mit einer oberen Grenze von mindestens 7 000 Hz zu verschlüsseln und zu entschlüsseln. Prüfschritt: Nicht anwendbar 4.6.2 Echtzeittextfunktionalität (RTT-Funktionalität) 4.6.2.1 Bereitstellung von RTT 4.6.2.1.1 RTT-Kommunikation Wenn IKT Zweiwege-Sprachkommunikation in einem festgelegten Nutzungskontext unterstützt, muss sie einem Benutzer erlauben, mit einem anderen Benutzer über RTT zu kommunizieren. Prüfschritt: Nicht anwendbar 4.6.2.1.2 Gleichzeitige Verwendung von Sprache und Text Wenn IKT Zweiwege-Sprachkommunikation in einem festgelegten Nutzungskontext unterstützt und einem Benutzer ermöglicht, mit einem anderen Benutzer über RTT zu kommunizieren, muss sie einen Mechanismus zum Auswählen eines Bedienmodus bereitstellen, der die gleichzeitige Verwendung von Sprache und Text zulässt. Prüfschritt: Nicht anwendbar © Materna Information & Communications SE Seite 24 Team Barrierefreiheit Prüfbericht Sicher Reisen iOS-App 20210911 Version 1.0 Stand vom 11.09.2021
4.6.2.2 Anzeige von RTT 4.6.2.2.1 Visuell unterscheidbare Darstellung Wenn IKT Fähigkeiten zum Senden und Empfangen von RTT hat, muss sich der angezeigte gesendete Text visuell vom empfangenen Text unterscheiden und getrennt von diesem dargestellt werden. Prüfschritt: Nicht anwendbar 4.6.2.2.2 Durch Software bestimmbare Sende- und Empfangsrichtung Wenn IKT Fähigkeiten zum Senden und Empfangen von RTT hat, muss die Sende-/ Empfangsrichtung des übertragenen Textes durch Software bestimmt werden können, sofern der RTT keine geschlossene Funktionalität aufweist. Prüfschritt: Nicht anwendbar © Materna Information & Communications SE Seite 25 Team Barrierefreiheit Prüfbericht Sicher Reisen iOS-App 20210911 Version 1.0 Stand vom 11.09.2021
4.6.2.3 Interoperabilität
Wenn IKT mit RTT-Funktionalität mit anderer IKT mit RTT-Funktionalität interagiert
(wie in 6.2.1.1 gefordert), müssen sie mindestens einen der nachfolgenden
beschriebenen vier RTT-Interoperabilitätsmechanismen unterstützen:
a) die IKT interagiert über das öffentliche Telefonnetz mit anderer IKT, welche
direkt mit dem öffentlichen Telefonnetz verbunden ist, wie in der ITU-T-
Empfehlung V.18 [i.23] oder einem ihrer Anhänge zu Texttelefonie-Signalen
an der PSTN-Schnittstelle beschrieben ist;
b) die IKT interagiert mit anderer IKT unter Verwendung von VoIP mit dem SIP-
Protokoll und unter Verwendung von RTT, der mit IETF RFC 4103 [i.13]
übereinstimmt;
c) die IKT interagiert mit anderer IKT unter Verwendung von RTT, der mit den IP-
IMS-Protokollen übereinstimmt, die in ETSI TS 126 114 [i.10], ETSI TS 122
173 [i.11] und ETSI TS 134 229 [i.12] festgelegt sind;
d) die IKT interagiert mit anderer IKT unter Anwendung einer passenden und
anwendbaren allgemeinen Spezifikation für den RTT-Austausch, welche
veröffentlicht und verfügbar ist. Diese allgemeine Spezifikation muss eine
Methode zur Anzeige von Verlust oder Beschädigung von Zeichen umfassen.
Prüfschritt: Nicht anwendbar
4.6.2.4 Reaktionsfähigkeit von RTT
Wenn IKT die RTT-Eingabe verwendet, muss diese RTT-Eingabe innerhalb 1 s nach
dem Eingang der Eingabe an das RTT–unterstützende IKT-Netz übermittelt werden.
Prüfschritt: Nicht anwendbar
4.6.3 Anruferkennung
Wenn IKT eine Anruferkennung zur Verfügung stellt oder ähnliche
Telekommunikationsfunktionen bereitgestellt werden, müssen die Anruferkennung
und ähnliche Telekommunikationsfunktionen in Textform und in mindestens einer
anderen Modalität verfügbar sein.
Prüfschritt: Nicht anwendbar
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4.6.5 Videokommunikation
4.6.5.2 Auflösung
Wenn IKT, die Zweiwege-Sprachkommunikation bereitstellt, Echtzeit-
Videofunktionalität beinhaltet:
a) muss die IKT mindestens die Auflösung im QCIF unterstützen;
b) sollte die IKT vorzugsweise mindestens die Auflösung im CIF unterstützen.
Prüfschritt: Nicht anwendbar
4.6.5.3 Bildfrequenz
Wenn IKT, die Zweiwege-Sprachkommunikation bereitstellt, Echtzeit-
Videofunktionalität beinhaltet:
a) muss die IKT eine Bildfrequenz von mindestens 12 Bildern je Sekunde (FPS)
unterstützen;
b) sollte die IKT mit oder ohne Zeichensprache im Videostream vorzugsweise
eine Bildfrequenz von mindestens 20 Bildern je Sekunde (FPS) unterstützen.
Prüfschritt: Nicht anwendbar
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4.7 IKT mit Videofähigkeiten 4.7.1 Technik zur Verarbeitung von Untertiteln 4.7.1.1 Wiedergabe der Untertitelung Wenn IKT Videos mit synchronisiertem Audio anzeigt, muss ein Bedienmodus zur Verfügung stehen, in dem die verfügbaren Untertitel angezeigt werden können. Wenn geschlossene Untertitel als Bestandteil des Inhalts bereitgestellt werden, muss der Benutzer der IKT die Anzeige der Untertitel wählen können. Prüfschritt: Nicht anwendbar 4.7.1.2 Synchronisation der Untertitelung Wenn IKT Untertitel anzeigt, muss der Mechanismus der Untertitelanzeige die Synchronisation zwischen der Audioausgabe und den entsprechenden Untertiteln erhalten. Prüfschritt: Nicht anwendbar 4.7.1.3 Erhaltung der Untertitelung Wenn IKT Videos mit synchronisiertem Audioüberträgt, umwandelt oder aufzeichnet, muss sie Untertiteldaten in einer Weise erhalten, dass sie nach 7.1.1 und 7.1.2 angezeigt werden können. Zusätzliche Darstellungsmerkmale des Textes, wie Bildschirmposition, Textfarben, Textstil und Schriftart, können auf der Grundlage regionaler Konventionen bedeutungstragend sein. Eine Änderung dieser Darstellungsmerkmale könnte die Bedeutung verändern und sollte wo möglich vermieden werden. Prüfschritt: Nicht anwendbar © Materna Information & Communications SE Seite 28 Team Barrierefreiheit Prüfbericht Sicher Reisen iOS-App 20210911 Version 1.0 Stand vom 11.09.2021
4.7.2 Technik für die Audiodeskription 4.7.2.1 Wiedergabe der Audiodeskription Wenn IKT Videos mit synchronisiertem Audio anzeigt, muss sie einen Mechanismus bereitstellen, die verfügbare Audiodeskription auszuwählen und über den Standard- Audiokanal wiederzugegeben. Wenn die Videotechnologie über keinen expliziten und separaten Mechanismus für die Audiodeskription verfügt, wird diese Anforderung an die IKT als erfüllt angesehen, wenn die IKT dem Benutzer das Auswählen und Abspielen verschiedener Tonspuren ermöglicht. Prüfschritt: Nicht anwendbar 4.7.2.2 Synchronisation der Audiodeskription Wenn IKT einen Mechanismus zur Wiedergabe der Audiodeskription hat, muss sie dafür sorgen, dass die Synchronisation zwischen dem akustischen/visuellen Inhalt und der entsprechenden Audiodeskription erhalten bleibt. Prüfschritt: Nicht anwendbar 4.7.2.3 Erhaltung der Audiodeskription Wenn IKT Videos mit synchronisiertem Audio überträgt, umwandelt oder aufzeichnet, muss sie die Audiodeskriptionsdaten in einer Weise erhalten, dass sie nach 7.2.1 und 7.2.2 wiedergegeben werden können. Prüfschritt: Nicht anwendbar 4.7.3 Bedienelemente für Untertitel und Audiodeskription Wenn IKT hauptsächlich Material anzeigt, das Videos mit zugehörigem Audioinhalt enthält, müssen die Bedienelemente zur Aktivierung der Untertitelung und Audiodeskription dem Benutzer auf derselben Interaktionsebene (d. h. mit derselben Anzahl von Schritten bis zum Abschluss der Aufgabe) wie die primären Medien- Bedienelemente bereitgestellt werden. Prüfschritt: Nicht anwendbar © Materna Information & Communications SE Seite 29 Team Barrierefreiheit Prüfbericht Sicher Reisen iOS-App 20210911 Version 1.0 Stand vom 11.09.2021
4.11 Software 4.11.1 Wahrnehmbar WCAG-Prinzip: „Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können.“ 4.11.1.1 Text-Alternativen WCAG-Richtlinie: „Stellen Sie Textalternativen für alle Nicht-Text-Inhalte zur Verfügung, so dass diese in andere vom Benutzer benötigte Formen geändert werden können, wie zum Beispiel Großschrift, Braille, Symbole oder einfachere Sprache.“ 4.11.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt (!) WCAG-Erfolgskriterium: „Alle Nicht-Text-Inhalte, die dem Benutzer präsentiert werden, haben eine Textalternative, die einem äquivalenten Zweck dient […]“ Untersucht werden in diesem Kontext die Alternativtexte für Grafiken, Objekte und Alternativen für CAPTCHAs. Schaltflächen beschreiben die Aktion, verlinkte Grafiken geben das Linkziel an, informative Grafiken beschreiben den abgebildeten Inhalt und Layoutgrafiken haben keinen Alternativtext. Fortsetzung auf folgender Seite. © Materna Information & Communications SE Seite 30 Team Barrierefreiheit Prüfbericht Sicher Reisen iOS-App 20210911 Version 1.0 Stand vom 11.09.2021
Abbildung 1 Pfad: Startmaske Grafische Bedienelemente können von blinden Nutzern nicht wahrgenommen werden. Für sie soll ein aussagekräftiger Alternativtext hinterlegt sein. Das Bedienelement zum Löschen der Eingabe (rot markiert) hat den englischen Alternativtext „clear text“ obwohl die App deutschsprachig ist. Fremdsprachige Alternativtexte sind für einige Nutzer nicht zugänglich, weil diese unter Umständen von Screenreadern unverständlich vorgelesen werden. Wenn die entsprechende Sprache vom Screenreader erkannt wird und die Ausgabe somit verständlich ist, ändert sich jedoch die Stimme, was für betroffene Anwender ebenfalls das Verstehen erschweren kann. Prüfschritt: Im Wesentlichen bestanden Lösungsvorschlag: Für die Bedienfläche sollte ein deutsches Label implementiert oder die deutsche Übersetzung in der Internationalisierungsdatei (i18n) hinzugefügt werden. Es muss stets überprüft werden, ob Label insbesondere für Aktionstasten korrekt gesetzt wurden. © Materna Information & Communications SE Seite 31 Team Barrierefreiheit Prüfbericht Sicher Reisen iOS-App 20210911 Version 1.0 Stand vom 11.09.2021