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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Barrierefreiheit der iOS-App "Sicher reisen"

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4.5.4      Erhaltung von Barrierefreiheitsinformationen während der
           Umwandlung
Wenn IKT Informationen oder Kommunikation umwandelt, muss sie alle
dokumentierten nichtproprietären Informationen, die für die Barrierefreiheit
bereitgestellt werden, bis zu dem Ausmaß erhalten, dass derartige Informationen im
Zielformat enthalten sein oder von diesem unterstützt werden können.

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4.5.5      Bedienbare Elemente

4.5.5.2 Unterscheidbarkeit der bedienbaren Elemente

Wenn IKT bedienbare Elemente hat, muss sie eine Methode zur Unterscheidung der
einzelnen bedienbaren Elemente bereitstellen, ohne Sehvermögen zu erfordern und
ohne die mit dem bedienbaren Element verbundene Handlung auszuführen.

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4.5.6      Bedienelemente zum Sperren oder Umschalten

4.5.6.1 Taktiler oder auditorischer Status
Wenn IKT ein Bedienelement zum Sperren oder Umschalten hat und dieses dem
Benutzer visuell präsentiert wird, muss die IKT mindestens einen Bedienmodus
bereitstellen, in dem der Status des Bedienelementes entweder durch Berührung
oder durch Ton bestimmt werden kann, ohne das Steuerelement zu bedienen.

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4.5.6.2 Visueller Status
Wenn IKT ein Bedienelement zum Sperren oder Umschalten hat und dieses dem
Benutzer nicht-visuell präsentiert wird, muss die IKT mindestens einen Bedienmodus
bereitstellen, in dem der Status des Bedienelementes visuell bestimmt werden kann,
wenn das Bedienelement dargestellt wird.

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4.5.7      Tastenwiederholung

Wenn IKT eine Tastenwiederholungsfunktion hat, die nicht ausgeschaltet werden
kann:
a) muss die Zeitverzögerung vor der Tastenwiederholung auf mindestens 2 s
eingestellt werden können und
b) muss die Tastenwiederholungsrate auf ein Zeichen alle 2 s herabgesetzt werden
können.

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4.5.8      Annahme eines zweifachen Tastenanschlags

Wenn IKT eine Tastatur oder ein Tastenfeld hat, muss die Zeitverzögerung nach
jedem Tastenanschlag, während der ein zusätzlicher Tastenanschlag derselben
Taste nicht angenommen wird, auf mindestens 0,5 s hochgesetzt werden können.

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4.5.9      Gleichzeitige Benutzerhandlungen

Wenn IKT gleichzeitige Benutzerhandlungen für ihre Bedienung nutzt, muss diese
IKT mindestens einen Bedienmodus bereitstellen, der keine gleichzeitigen
Benutzerhandlungen für die Bedienung der IKT verlangt.

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4.6 IKT mit Zweiwege-Sprachkommunikation

4.6.1      Audio-Bandbreite für Sprache
Wenn IKT Zweiwege-Sprachkommunikation bereitstellt, muss sie für eine gute
Audioqualität in der Lage sein, die Zweiwege-Sprachkommunikation mit einem
Frequenzbereich mit einer oberen Grenze von mindestens 7 000 Hz zu
verschlüsseln und zu entschlüsseln.

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4.6.2      Echtzeittextfunktionalität (RTT-Funktionalität)

4.6.2.1 Bereitstellung von RTT

4.6.2.1.1 RTT-Kommunikation

Wenn IKT Zweiwege-Sprachkommunikation in einem festgelegten Nutzungskontext
unterstützt, muss sie einem Benutzer erlauben, mit einem anderen Benutzer über
RTT zu kommunizieren.

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4.6.2.1.2 Gleichzeitige Verwendung von Sprache und Text

Wenn IKT Zweiwege-Sprachkommunikation in einem festgelegten Nutzungskontext
unterstützt und einem Benutzer ermöglicht, mit einem anderen Benutzer über RTT zu
kommunizieren, muss sie einen Mechanismus zum Auswählen eines Bedienmodus
bereitstellen, der die gleichzeitige Verwendung von Sprache und Text zulässt.

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4.6.2.2 Anzeige von RTT

4.6.2.2.1 Visuell unterscheidbare Darstellung

Wenn IKT Fähigkeiten zum Senden und Empfangen von RTT hat, muss sich der
angezeigte gesendete Text visuell vom empfangenen Text unterscheiden und
getrennt von diesem dargestellt werden.

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4.6.2.2.2 Durch Software bestimmbare Sende- und Empfangsrichtung

Wenn IKT Fähigkeiten zum Senden und Empfangen von RTT hat, muss die Sende-/
Empfangsrichtung des übertragenen Textes durch Software bestimmt werden
können, sofern der RTT keine geschlossene Funktionalität aufweist.

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4.6.2.3 Interoperabilität

Wenn IKT mit RTT-Funktionalität mit anderer IKT mit RTT-Funktionalität interagiert
(wie in 6.2.1.1 gefordert), müssen sie mindestens einen der nachfolgenden
beschriebenen vier RTT-Interoperabilitätsmechanismen unterstützen:
    a) die IKT interagiert über das öffentliche Telefonnetz mit anderer IKT, welche
       direkt mit dem öffentlichen Telefonnetz verbunden ist, wie in der ITU-T-
       Empfehlung V.18 [i.23] oder einem ihrer Anhänge zu Texttelefonie-Signalen
       an der PSTN-Schnittstelle beschrieben ist;
    b) die IKT interagiert mit anderer IKT unter Verwendung von VoIP mit dem SIP-
       Protokoll und unter Verwendung von RTT, der mit IETF RFC 4103 [i.13]
       übereinstimmt;
    c) die IKT interagiert mit anderer IKT unter Verwendung von RTT, der mit den IP-
       IMS-Protokollen übereinstimmt, die in ETSI TS 126 114 [i.10], ETSI TS 122
       173 [i.11] und ETSI TS 134 229 [i.12] festgelegt sind;
    d) die IKT interagiert mit anderer IKT unter Anwendung einer passenden und
       anwendbaren allgemeinen Spezifikation für den RTT-Austausch, welche
       veröffentlicht und verfügbar ist. Diese allgemeine Spezifikation muss eine
       Methode zur Anzeige von Verlust oder Beschädigung von Zeichen umfassen.

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4.6.2.4 Reaktionsfähigkeit von RTT
Wenn IKT die RTT-Eingabe verwendet, muss diese RTT-Eingabe innerhalb 1 s nach
dem Eingang der Eingabe an das RTT–unterstützende IKT-Netz übermittelt werden.

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4.6.3      Anruferkennung
Wenn IKT eine Anruferkennung zur Verfügung stellt oder ähnliche
Telekommunikationsfunktionen bereitgestellt werden, müssen die Anruferkennung
und ähnliche Telekommunikationsfunktionen in Textform und in mindestens einer
anderen Modalität verfügbar sein.

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4.6.5      Videokommunikation

4.6.5.2 Auflösung
Wenn IKT, die Zweiwege-Sprachkommunikation bereitstellt, Echtzeit-
Videofunktionalität beinhaltet:
    a) muss die IKT mindestens die Auflösung im QCIF unterstützen;
    b) sollte die IKT vorzugsweise mindestens die Auflösung im CIF unterstützen.

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4.6.5.3 Bildfrequenz
Wenn IKT, die Zweiwege-Sprachkommunikation bereitstellt, Echtzeit-
Videofunktionalität beinhaltet:
    a) muss die IKT eine Bildfrequenz von mindestens 12 Bildern je Sekunde (FPS)
       unterstützen;
    b) sollte die IKT mit oder ohne Zeichensprache im Videostream vorzugsweise
       eine Bildfrequenz von mindestens 20 Bildern je Sekunde (FPS) unterstützen.

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4.7 IKT mit Videofähigkeiten

4.7.1      Technik zur Verarbeitung von Untertiteln

4.7.1.1 Wiedergabe der Untertitelung

Wenn IKT Videos mit synchronisiertem Audio anzeigt, muss ein Bedienmodus zur
Verfügung stehen, in dem die verfügbaren Untertitel angezeigt werden können.
Wenn geschlossene Untertitel als Bestandteil des Inhalts bereitgestellt werden, muss
der Benutzer der IKT die Anzeige der Untertitel wählen können.

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4.7.1.2 Synchronisation der Untertitelung

Wenn IKT Untertitel anzeigt, muss der Mechanismus der Untertitelanzeige die
Synchronisation zwischen der Audioausgabe und den entsprechenden Untertiteln
erhalten.

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4.7.1.3 Erhaltung der Untertitelung

Wenn IKT Videos mit synchronisiertem Audioüberträgt, umwandelt oder aufzeichnet,
muss sie Untertiteldaten in einer Weise erhalten, dass sie nach 7.1.1 und 7.1.2
angezeigt werden können.
Zusätzliche Darstellungsmerkmale des Textes, wie Bildschirmposition, Textfarben,
Textstil und Schriftart, können auf der Grundlage regionaler Konventionen
bedeutungstragend sein. Eine Änderung dieser Darstellungsmerkmale könnte die
Bedeutung verändern und sollte wo möglich vermieden werden.

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4.7.2      Technik für die Audiodeskription

4.7.2.1 Wiedergabe der Audiodeskription
Wenn IKT Videos mit synchronisiertem Audio anzeigt, muss sie einen Mechanismus
bereitstellen, die verfügbare Audiodeskription auszuwählen und über den Standard-
Audiokanal wiederzugegeben.
Wenn die Videotechnologie über keinen expliziten und separaten Mechanismus für
die Audiodeskription verfügt, wird diese Anforderung an die IKT als erfüllt
angesehen, wenn die IKT dem Benutzer das Auswählen und Abspielen
verschiedener Tonspuren ermöglicht.

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4.7.2.2 Synchronisation der Audiodeskription
Wenn IKT einen Mechanismus zur Wiedergabe der Audiodeskription hat, muss sie
dafür sorgen, dass die Synchronisation zwischen dem akustischen/visuellen Inhalt
und der entsprechenden Audiodeskription erhalten bleibt.

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4.7.2.3 Erhaltung der Audiodeskription
Wenn IKT Videos mit synchronisiertem Audio überträgt, umwandelt oder aufzeichnet,
muss sie die Audiodeskriptionsdaten in einer Weise erhalten, dass sie nach 7.2.1
und 7.2.2 wiedergegeben werden können.

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4.7.3      Bedienelemente für Untertitel und Audiodeskription
Wenn IKT hauptsächlich Material anzeigt, das Videos mit zugehörigem Audioinhalt
enthält, müssen die Bedienelemente zur Aktivierung der Untertitelung und
Audiodeskription dem Benutzer auf derselben Interaktionsebene (d. h. mit derselben
Anzahl von Schritten bis zum Abschluss der Aufgabe) wie die primären Medien-
Bedienelemente bereitgestellt werden.

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4.11 Software

4.11.1 Wahrnehmbar
WCAG-Prinzip: „Informationen und Bestandteile der Benutzerschnittstelle müssen
den Benutzern so präsentiert werden, dass diese sie wahrnehmen können.“

4.11.1.1 Text-Alternativen

WCAG-Richtlinie: „Stellen Sie Textalternativen für alle Nicht-Text-Inhalte zur
Verfügung, so dass diese in andere vom Benutzer benötigte Formen geändert
werden können, wie zum Beispiel Großschrift, Braille, Symbole oder einfachere
Sprache.“

4.11.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt (!)

WCAG-Erfolgskriterium: „Alle Nicht-Text-Inhalte, die dem Benutzer präsentiert
werden, haben eine Textalternative, die einem äquivalenten Zweck dient […]“
Untersucht werden in diesem Kontext die Alternativtexte für Grafiken, Objekte und
Alternativen für CAPTCHAs.
Schaltflächen beschreiben die Aktion, verlinkte Grafiken geben das Linkziel an,
informative Grafiken beschreiben den abgebildeten Inhalt und Layoutgrafiken haben
keinen Alternativtext.


Fortsetzung auf folgender Seite.




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Abbildung 1 Pfad: Startmaske

Grafische Bedienelemente können von blinden Nutzern nicht wahrgenommen
werden. Für sie soll ein aussagekräftiger Alternativtext hinterlegt sein. Das
Bedienelement zum Löschen der Eingabe (rot markiert) hat den englischen
Alternativtext „clear text“ obwohl die App deutschsprachig ist.
Fremdsprachige Alternativtexte sind für einige Nutzer nicht zugänglich, weil diese
unter Umständen von Screenreadern unverständlich vorgelesen werden. Wenn die
entsprechende Sprache vom Screenreader erkannt wird und die Ausgabe somit
verständlich ist, ändert sich jedoch die Stimme, was für betroffene Anwender
ebenfalls das Verstehen erschweren kann.

Prüfschritt:             Im Wesentlichen bestanden

Lösungsvorschlag:
Für die Bedienfläche sollte ein deutsches Label implementiert oder die deutsche
Übersetzung in der Internationalisierungsdatei (i18n) hinzugefügt werden. Es muss
stets überprüft werden, ob Label insbesondere für Aktionstasten korrekt gesetzt
wurden.

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