20201004_Lagebild Gemeinsamer Krisenstab BMI-BMG

/ 21
PDF herunterladen
VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

1.2   AUSBRUCHSGESCHEHEN DER LETZTEN SIEBEN TAGE - AKTUELL FREIE
      INTENSIVKAPAZITÄTEN

1.2.1 KUMULATION ÜBER DIE LETZTEN SIEBEN TAGE PRO 100.000
      EINWOHNER




                                       QUELLE: GRAFIK BBK, ZAHLEN RKI, STAND 03.10.2020



                                                                  S e i t e 11 | 21
11

VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

1.2.2 ÜBERSICHT STARK BELASTETER REGIONEN
                                                        Fälle/                 Verfügbare         Beurteilung
Region
                                                  100.000 Einwohner/         Intensivbetten**
                                                   7 Tage kumulativ*
SK Hamm                                             100,5                      3.455
SK Berlin Neukölln                                   56,5                       424
SK Remscheid                                         55,9                      3.618
SK Berlin Mitte                                      55,5                       424
SK Berlin Tempelhof Schöneberg                       47,2                       424
SK Berlin Friedrichshain-Kreuzberg                   47,0                       424
SK Frankfurt am Main                                 43,7                      1.814
SK Duisburg                                          42,5                      3.047
SK Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf                 41,3                       424
SK Bremen                                            40,6                      1.096
LK Rhön-Grabfeld                                     38,9                      1.016
SK Schweinfurt                                       38,9                      1.233
LK Oberbergischer Kreis                              37,8                      3.584
SK Leverkusen                                        37,2                      3.417
SK Gelsenkirchen                                     36,1                      3.357
SK Köln                                              35,9                      3.183
SK München                                           35,9                       729
               * LK/SK   HAT DIE GRENZE VON 35 ÜBERSCHRITTEN, ** INTENSIVBETTENZAHL IM UMKREIS VON 100 KM,
                                          VERFÜGBARE INTENSIVBETTEN SCHLIESSEN DEN BETRIEB DES BETTES EIN
               OHNE EINSCHRÄNKUNGEN             MIT EINSCHRÄNKUNGEN    MIT ERHEBLICHEN EINSCHRÄNKUNGEN
                                                                QUELLEN: RKI, DIVI, BMG, DRK, STAND 03.10.2020


1.2.3 INFEKTIONSGESCHEHEN AM SITZ DER BUNDESREGIERUNG
                                                 Freie Intensiv-    Freie Intensiv-     7-Tage    BER Corona
               Bestätigte              Todes-
                              Diff.*             kapazitäten vor     kapazitäten       Inzidenz     Ampel
                 Fälle                  fälle
                                                       Ort         100 km Umkreis
    Berlin      15.573        203       231           222               424             37,8
    Bonn         1.281         29        9             42              3.110            21,1
                                                                                 *DIFFERENZ ZUM VORTAG
                                  QUELLE: SENATSVERWALTUNG BERLIN, STADT BONN, MAGS, DIVI, STAND 03.10.2020



1.2.4 ZUSAMMENFASSUNG EPIDEMIOLOGIE – ÜBERLASTUNGSSITUATIONEN
   Berlin (BE): 2.174 Personen sind aktuell in Berlin infiziert. Im SK Berlin-Mitte handelt es
    sich um ein diffuses Geschehen, getragen von jungen, international Reisenden und
    Feiernden, die sich unterwegs bzw. auch auf Partys anstecken und diese Infektionen dann
    in ihren Haushalten und Familien verbreiten. Die Situation in den Bezirken Neukölln,
    Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg verhält sich ähnlich wie im
    SK Mitte. Bezogen auf den SK Neukölln wurde überwiegend eine Exposition in
    Deutschland und hier meistens Berlin, angegeben. Angesichts des Anstiegs der
    Infektionszahlen fordert Berlins Gesundheitssenatorin Kalayci für die Hauptstadt ein
    Ausschank- und Verkaufsverbot für Alkohol von 23 bis 6 Uhr. Dieses müsse für
    Restaurants, Bars, Clubs und Spätverkaufsstellen gelten. Gleichzeitig erneuerte sie ihre
    Forderung nach weitergehenden Kontaktbeschränkungen: Begegnungen sollten auf



                                                                                          S e i t e 12 | 21
12

VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

    2 Haushalte oder 5 Personen begrenzt werden. Bei nur noch 20% der Infektionen sei der
    Ausbruch klar lokalisierbar.
    Im Krankenhaus isoliert und behandelt werden 111 Personen, davon werden
    39 intensivmedizinisch versorgt.*
    Die 7-Tagesinzidenz beträgt in den Bezirken Mitte 61,7, Friedrichshain-Kreuzberg 59,2,
    Neukölln 56,7, Tempelhof-Schöneberg 51,9, Charlottenburg-Wilmersdorf 41,9,
    Reinickendorf 36,4, Spandau 29,8, Treptow-Köpenick 25,2, Lichtenberg 23,8 und Steglitz-
    Zehlendorf 21,3, Pankow 21,0 und Mahrzahn-Hellersdorf 14,4 Fälle/100.000 Einwohner.
    * Die Daten zur Belegung der Krankenhäuser beziehen sich auf den Vortag.
   In der kreisfreien Stadt Bonn (NW) sind mit Stand 02.10. 89 aktive Fälle registriert,
    11 Personen werden stationär behandelt, von ihnen werden 5 intensivmedizinisch
    versorgt. Auf Grund eines Corona-Falls wurden rund 200 Grundschüler der Paulusschule
    in Tannenbusch in Quarantäne geschickt.
   In der kreisfreien Stadt Hamm (NW) sind mit Stand 03.10. 244 Personen aktiv infiziert.
    Von zuletzt 31 Neuinfektionen stehen noch 16 im Zusammenhang mit einer Großhochzeit,
    auf die insgesamt mehr als 200 Fälle zurückgeführt werden. Betroffen sind dabei
    insgesamt auch 13 Schulen und 2 Kitas. Wegen des starken Anstiegs der Neuinfektionen
    hat die Stadt Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie ergriffen.
   In der kreisfreien Stadt Remscheid (NW) gibt es mit Stand 03.10. 139 aktiv Infizierte.
    851 Personen sind als Verdachtsfälle unter häuslicher Quarantäne, davon 4 als
    Reiserückkehrende. Der größte Teil der derzeitigen Fälle ist kleineren Geschehen in
    Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie Infektionen durch Kontaktpersonen
    zuzurechnen. Seit 01.10. wird die neue Corona-Schutzverordnung von NW umgesetzt.
    Zusätzlich wurde eine Maskenpflicht für Primarschulen im Unterrichtsraum (außer am
    Sitzplatz) beibehalten.
   In der kreisfreien Stadt Frankfurt am Main (HE) kann das Infektionsgeschehen zu einem
    erheblichen Teil auf ein lokales Ereignis eingegrenzt werden. So haben sich viele Personen
    ausgehend von einem Ausbruch in einem Postverteilzentrum außerhalb von Frankfurt
    infiziert. In Frankfurt ist eine Gemeinschaftsunterkunft betroffen. Mit Stand 02.10. sind
    hier insgesamt 114 Personen (Kontaktpersonen, Bewohner und Mitarbeiter) infiziert. In
    der Unterkunft leben Asylsuchende, osteuropäische EU-Bürger und Obdachlose. Die
    hohen Infektionszahlen sind offensichtlich auf das Nichteinhalten der Hygieneregeln und
    der Maskenpflicht zurückzuführen. Die positiv getesteten Personen sowie
    Familienangehörige sind in anderen Unterkünften isoliert worden, Kontaktpersonen
    stehen unter Quarantäne. In der betroffenen Einrichtung finden bei Bewohnern sowie den
    Mitarbeitern weitere Folgetestungen statt. Darüber hinaus arbeitet das Gesundheitsamt
    zusammen mit dem Träger der Einrichtung unter Hinzuziehung von Sprachmittlern daran,
    dass die Hygienevorschriften und die Maskenpflicht strikt eingehalten werden. Mit Stand
    02.10. sind in Frankfurt 396 aktive Fälle registriert.
   In der kreisfreien Stadt Duisburg (NW) gibt es mit Stand 02.10. 229 aktive Fälle. Ein
    Auslöser für die steigenden Zahlen ist u.a. eine größere Hochzeitsfeier im Stadtteil
    Hochfeld mit 120 Teilnehmern. Bei dieser Feier haben sich nach Angaben der Stadt mit
    Stand 02.10. 42 Menschen infiziert.


                                                                               S e i t e 13 | 21
13

VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

   In der kreisfreien Stadt Bremen (HB) sind mit Stand 01.10. 326 aktive Fälle gemeldet. Nach
    bisherigen Ermittlungen gibt es keine vordergründigen Ausbruchsgeschehen oder Cluster.
    Seit dem 01.10. sind Feiern mit über 50 Personen in öffentlichen oder angemieteten
    Räumen untersagt.
   Im Landkreis Rhön-Grabfeld (BY) sind mit Stand 02.10. 60 aktive Fälle registriert,
    6 Patienten befinden sich in stationärer Behandlung. Das Geschehen ist zum Teil auf
    Ausbrüche in einem Altenheim und im Rahmen einer privaten Veranstaltung zurück zu
    führen. Am 26.09. wurden umfangreiche eindämmende Maßnahmen verfügt, die zunächst
    bis zum 10.10. gültig sind.
   In der kreisfreien Stadt Schweinfurt (BY) sind mit Stand 01.10. 255 aktive Fälle registriert.
    Laut Stadt ist es gerade bei privaten Feiern und Zusammenkünften wegen zu großer Nähe
    und zu sorgenlosem Umgang mit den Hygienebestimmungen vermehrt zu Infektionen
    gekommen. Mit Überschreiten des Signalwertes von 35/100.000 hat die Stadt eine neue
    Allgemeinverfügung erlassen, die am 01.10. in Kraft trat.
   Im Oberbergischen Kreis (NW) sind mit Stand 03.10. 154 aktive Fälle registriert. Es liegen
    derzeit viele einzelne Ausbruchsgeschehen unterschiedlicher Ursache vor. Die
    laborbestätigten SARS-CoV-2-Fälle sind u.a. auf private Zusammenkünfte und
    Feierlichkeiten zurückzuführen, die grundsätzlich im Rahmen der Corona-
    Schutzverordnung erlaubt waren. Auch im Rahmen der Umgebungsuntersuchungen bei
    den aktuell betroffenen Schulen wurden einzelne Fälle bestätigt. Darüber hinaus gibt es
    auch laborbestätigte Fälle in einzelnen Familien.
   In der kreisfreien Stadt Leverkusen (NW) sind mit Stand 03.10. 100 aktive Fälle registriert.
    Nach Angabe des Gesundheitsamtes liege ein Hauptgrund für den Anstieg der Zahlen in
    großen privaten Feiern. Eine weitere Ursache seien Schulen, wo es aufgrund der Lockerung
    der Maskenpflicht, ebenfalls zu einem Anstieg der Zahlen komme. Dabei verfolgt das
    Gesundheitsamt ein Konzept, bei dem nicht nur die Kontaktpersonen 1. Ordnung in
    Quarantäne gestellt werden, sondern deren kompletter Haushalt. Auch Infektionen von
    Reiserückkehrern aus Risikogebieten bleiben problematisch. Nach Angabe der Stadt
    würden einige Betroffene kurz nach Wiedereinreise negativ getestet und damit von
    Quarantäneauflagen befreit, wodurch weitere Infektionsketten ausgelöst werden könnten
    und zunächst unentdeckt blieben.
   In der kreisfreien Stadt Gelsenkirchen (NW) gibt es mit Stand 03.10. 266 aktive
    Infektionen, betroffen sind mehrere Schulen und eine Kindertageseinrichtung. Eine
    Allgemeinverfügung wurde am 22.09. erlassen und gilt solange, bis der Inzidenzwert
    7 Tage in Folge unter 35 /100.000 Einwohner liegt.
   In der kreisfreien Stadt Köln (NW) sind mit Stand 02.10. 497 aktive Fälle gemeldet.
    66 Personen befinden sich in stationärer Behandlung, von diesen werden
    19 intensivmedizinisch versorgt. Ein vordergründiges Ausbruchsgeschehen ist nicht
    bekannt. Die Stadt Köln hat in Absprache mit dem Landeszentrum Gesundheit und der
    Bezirksregierung weitere Maßnahmen eingeführt, die seit dem 01.10. gelten.




                                                                              S e i t e 14 | 21
14

VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

   In der kreisfreien Stadt München (BY) haben mehrere Ausbruchsgeschehen in den
    Bereichen ambulanter Pflegedienst/Tagespflege, Krankenhäuser, Asylbewerber-
    unterkünfte, Kindertagesstätten, Schulen, Restaurants/Bars und Reiserückkehrer zur
    erhöhten 7-Tages-Inzidenz beigetragen. Mit Stand 03.10. sind 1.129 aktive Fälle
    registriert, für den 02.10. wurden 65 Neuinfektionen gemeldet. Da die 7-Tages-Inzidenz
    seit mehreren Tagen stabil unter 50/100.000 Einwohner liegt, wurde zum 02.10. die
    Maskenpflicht für die Fußgängerzone und den Viktualienmarkt aufgehoben. Unverändert
    bleibt dagegen die Begrenzung der Teilnehmerzahl an privaten Feiern, da diese derzeit die
    Hauptinfektionsquelle in München darstellen. Auch das nächtliche Alkoholverbot am
    Wochenende bleibt unverändert in Kraft.
   Im Landkreis Vechta (NI) haben sich in einem Alten- und Pflegeheim in Vechta
    50 Personen mit dem Coronavirus infiziert (31 Bewohner und 19 Beschäftigte). Insgesamt
    wohnen ca. 250 Personen in der Einrichtung. Die Infizierten seien inzwischen von den
    übrigen Bewohnern getrennt untergebracht und würden unter besonderen
    Schutzmaßnahmen weiter versorgt. 2 Bewohner befinden sich in stationärer Behandlung,
    seien aber in stabiler Verfassung. Am Montag soll eine Reihentestung sämtlicher
    Bewohner und aller Mitarbeiter durchgeführt werden. Ein für den 04.10. geplanter
    verkaufsoffener Sonntag in Vechta fällt aus. Nach Daten des Landesgesundheitsamtes
    wurde am 03.10. mit einer 7-Tage-Inzidenz von 51,8 Fällen/100.000 die Schwelle von 50
    überschritten.
   In der kreisfreien Stadt Hamburg (HH) wurden im Bezirk Wandsbek in einem Alten- und
    Pflegeheim mehr als 40 Corona-Fälle bei Bewohnern und in Mitarbeitern festgestellt. Mit
    Stand 03.10. wurden in Hamburg 112 Neuinfektionen gemeldet. Ein weiterer Grund für die
    Fallzahlen seien Feiern vom vorangegangenen Wochenende. Demnach würde sich vor
    allem die jüngere Altersgruppe bei Feiern in Gastronomie-Betrieben und Bars an den
    Wochenenden anstecken. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt in der kreisfreien Stadt Hamburg
    23,2 Fälle/100.000 Einwohner.
   Im Saale-Orla-Kreis (TH) kam es in Schleiz in einer Wohnanlage für Menschen mit
    Behinderung zu einem Corona-Ausbruch mit mindestens 20 Infektionen. Die gesamte
    Einrichtung stehe inzwischen unter Quarantäne, betroffen sind rund 80 Menschen. Die
    7-Tage-Inzidenz beträgt im Saale-Orla-Kreis 33,4 Fälle/100.000 Einwohner.
Zur besseren Übersicht werden relevante Tagesaktualisierungen in ROT markiert.




                                                                                 S e i t e 15 | 21
15

VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

1.3   UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNG DER BUNDESANSTALT TECHNISCHES
      HILFSWERK (THW)

1.3.1 ÜBERBLICK ÜBER COVID-19-EINSÄTZE IN THW-LANDESVERBÄNDEN




1.3.2 ÜBERBLICK ÜBER ANZAHL LAUFENDER COVID-19-EINSÄTZE DES THW




                                                    S e i t e 16 | 21
16

VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

1.3.3 EINSATZKRÄFTE DES THW




                                                    S e i t e 17 | 21
17

VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

1.3.4 ZENTRALE UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNG LOGISTIK




                                                   S e i t e 18 | 21
18

VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

2    LAGEFELD INNERE SICHERHEIT                                                                                    [BMI]

Keine Änderung zum Vortag

Eine deutliche Mehrheit der Menschen in Deutschland nimmt das Infektionsgeschehen ernst
und begrüßt und befolgt die jeweils gültigen Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Covid-
19-Pandemie. Mit der Rücknahme bzw. Lockerung zahlreicher Maßnahmen in den
Sommermonaten haben sich Alltagsroutinen, das Wirtschafts- aber auch das
Kriminalitätsgeschehen teilweise normalisiert.

In Bezug auf die Kriminalitätslage zeigen sich folgende bundesweite Trends:

 Straftat                                                          16.03.-     16.04.-      16.05.-     16.06. -    16.07. –
                                                                   15.04.      15.05.       15.06.       15.07.      15.08.

 Vermögens- und Fälschungsdelikte                                     ↘           ↘            ↘           →           ↘

 Diebstahl insgesamt                                                  ↓           ↓           ↓            ↓           ↘

 Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die pers. Freiheit                  ↓           ↘            ↘           ↓           →

 Sexueller Missbrauch von Kindern                                     ↓           ↓            ↘           →           →

 Häusliche Gewalt                                                     →           ↘            ↘           ↘           ↘

 Widerstand und tätlicher Angriff auf/gegen PVB                       →           →            ↘           →           →

 Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz (IfSG)                     →           ↓            ↘           ↘           →

 Straftaten insgesamt                                                 ↓           ↘            ↘           →           ↘

Erläuterung: Es handelt sich um Trends bei der Entwicklung des Anzeigeaufkommens auf Basis der Vorgangs-
bearbeitungssysteme der Länder, der Bundespolizei und des Zollkriminalamts. Hierfür erfolgt für den genann-ten Zeitraum
ein Vergleich mit dem entsprechenden Vorjahreszeitraum (Ausnahme: Verstöße gegen das IfSG, hier ist der
Vergleichszeitraum der Vorzeitraum); die Zahlen werden anhand der relativen Veränderung auf einer fünfstufigen Skala (stark
steigend > 25%; steigend 5-25%; eher gleichbleibend -5-5%; fallend -25- -5%; stark fallend <-25%) bewertet. Die
Dateneingaben erfolgen nicht nach länderübergreifenden Kriterien; es handelt sich um reine Eingangsstatistiken (nicht
qualitätsgesichert). Die Pandemiesituation kann eine Verschiebung zwischen Hell- und Dunkelfeld der Kriminalität
verursachen. Den hier für die Trends verwendeten aggregierten Daten sind gewisse Ungenauigkeiten inhärent.

Das Thema Cyberkriminalität ist z.B. mit betrügerischen E-Mails im Zusammenhang mit
COVID-19-Überbrückungshilfen oder bei der Durchführung von schädlichen Handlungen wie
Phishing-Kampagnen nach wie vor präsent.
Weiterhin als Risiko wahrgenommen wird die Bereitschaft einer Minderheit der Bevölkerung
in Deutschland, an Demonstrationen gegen die Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19
teilzunehmen. Sie bezeichnet die noch bestehenden Maßnahmen als „übertrieben“ und zeigt
sich empfänglich für verschwörungstheoretische Behauptungen (die Pandemie sei „ein
Schwindel“). Mit zunehmender Dauer der noch bestehenden Einschränkungen kann nicht
ausgeschlossen werden, dass die Zahl derer steigt, die sich tatsächlich Demonstrationen, wie
der in Berlin am 29.08.2020, anschließen.

QUELLE: INFORMATIONEN UND ERKENNTNISSE DER SICHERHEITSBEHÖRDEN VON BUND UND
LÄNDERN
                                                                                                   S e i t e 19 | 21
19

VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH

3     LAGEFELD INTERNATIONALE BEZÜGE                                [AA]
Kein Beitrag



4     LAGEFELD BUNDESWEHR / UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN        [BMVG]

4.1   EINSATZBEREITSCHAFT




4.2   AMTSHILFE UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN DER BUNDESWEHR IM
      INLAND




                                                      S e i t e 20 | 21
20

Zur nächsten Seite