20201203_Lagebild Gemeinsamer Krisenstab BMI-BMG
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Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Versammlungen mit geringerer Teilnehmerzahl über-
wiegend friedlich verlaufen. Es können meist nur vereinzelt Verstöße gegen die geltenden
Hygiene- und Abstandsregeln sowie Straftaten festgestellt werden. Dagegen wohnt insbeson-
dere den teilnehmerstarken Versammlungen ein deutlich erhöhtes Eskalationspotenzial
inne. Diese sind häufig geprägt von einer geringen Akzeptanz polizeilicher Maßnahmen und
erheblichen Verstößen gegen geltende Hygiene- und Abstandsregeln. Zuletzt kam es bundes-
weit mehrfach zu erheblichen Ausschreitungen, die sich vor allem nach der Auflösung von
Großveranstaltungen (bedingt durch Auflagenverstöße) entfalteten. Eingesetzte Polizeikräfte
wurden dabei teils massiv attackiert und auch verletzt. Auch verbale Anfeindungen oder phy-
sische Angriffe auf Medienvertreter/-vertreterinnen wurden registriert. Diese Vorfälle lassen
auf eine signifikante Progression in der Bereitschaft zur Gewaltanwendung schließen. Es ist
davon auszugehen, dass die Radikalisierungstendenz der Proteste zumindest bei Einzelperso-
nen bzw. Kleinstgruppen voranschreitet. Insofern ist die Möglichkeit weiterer Ausschreitun-
gen – vor allem bei größeren oder spontan formierten Versammlungen –, bei denen einge-
setzte Polizeikräfte oder auch Medienvertreter/-vertreterinnen ins Visier gewaltgeneigter
Versammlungsteilnehmer geraten, einzukalkulieren.
Seit der Großveranstaltung in Berlin am 29.08.2020 kam es bundesweit zu zwei Versamm-
lungsgeschehen im fünfstelligen Bereich. Die letzte fand am 18.11.2020 in Berlin statt. An-
lässlich der Änderung des Infektionsschutzgesetzes wurden insgesamt 21 Versammlungen so-
wie Gegenversammlungen angemeldet. Zwölf der Anträge auf Durchführung einer Versamm-
lung im sog. Befriedeten Bezirk wurden am Vorabend abgelehnt, da im Vorfeld massive Mo-
bilisierungsaufrufe im Internet zu verzeichnen waren, in welchen auch zu Gewalt gegen Ab-
geordnete sowie zu Angriffen auf Gebäude des Bundestages und Bundesrates aufgerufen
wurde. Einzelne Versammlungsanmeldende verlagerten den Versammlungsort daraufhin au-
ßerhalb des Befriedeten Bezirks oder sagten die Versammlung ganz ab.
Die teilnehmerstärkste Versammlung fand auf dem Platz des 18. März statt (Teilnehmerzahl
in der Spitze: ca. 9.000). Die Teilnehmer verschafften sich über polizeiliche Absperrungen hin-
weg Zugang zum Platz, trugen keine Mund-Nase-Bedeckung und hielten auch die Abstands-
regeln nicht ein, obwohl ausreichend Platz, insbesondere auf der Straße des 17. Juni, zur Ver-
fügung stand. Wiederholte Durchsagen der Polizei wurden missachtet. Aufgrund der Verstöße
gegen die Hygieneregeln wurde um 11:50 Uhr die Auflösung der Versammlung verfügt. Die
Betroffenen kamen ihrer Entfernungspflicht jedoch nicht nach. Einsatzkräfte wurden teil-
weise massiv körperlich angegriffen (u.a. Steinwürfe, Pfefferspray-Einsatz, Zünden von Sig-
nalmunition). Um 12:32 Uhr kam es zum ersten Wasserwerfer-Einsatz. Nach Auflösung der
Versammlung versuchten die ehemaligen Teilnehmenden (darunter 40 Hooligans) die errich-
teten Absperrlinien am Simsonweg zu durchbrechen und in Richtung Reichstag zu gelangen.
Dies konnte nur mit Hilfe unmittelbaren Zwangs (körperliche Gewalt, Einsatz von Reiz-
stoffsprühgeräten) verhindert werden. Auf den Fluren des Reichstagsgebäudes wurden wäh-
rend der Bundestagsdebatte außerdem Abgeordnete von Besuchern bedrängt, gefilmt und
beleidigt. Im Fall von Wirtschaftsminister Peter Altmaier filmten die Störer die Aktion und
stellten das Video ins Internet.
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Auch wenn die Versammlungen am 18.11.2020 in Berlin wiederum ein sehr heterogenes Teil-
nehmerfeld aufwiesen (augenscheinlich u.a. Anhänger der Querdenker-Bewegung, Verschwö-
rungsideologen, Esoteriker, Friedensaktivisten und weitere Bürger, die nicht mit den Corona-
Maßnahmen der Bundesregierung einverstanden sind), waren auch Rechtsextremisten wahr-
nehmbar präsent. Unter den Demonstranten waren auch „Reichsbürger“ zu verzeichnen. Es
wurden vereinzelt Reichsflaggen gezeigt – nach derzeitiger Erkenntnislage allerdings weniger
als auf vergangenen Demonstrationen. Zudem war – wie auch bei vorangegangenen De-
monstrationen – festzustellen, dass eine inhaltliche oder räumliche Abgrenzung der Mehr-
heit der Demonstrationsteilnehmer zu diesen rechtsextremistischen Teilnehmern und
„Reichsbürgern“ nicht stattfand. Zudem versuchten Rechtsextremisten, inhaltliche Gemein-
samkeiten mit den übrigen Veranstaltungsteilnehmern herzustellen, um mit diesen zusam-
menzuwirken. Besonders auffällig war, dass der Demonstrationsverlauf in Berlin von einer
Vielzahl von Internetpräsenzen der rechtsextremistischen Szene intensiv begleitet wurde.
Außerdem fand am 7.11.2020 in Leipzig ein Demonstration der «Querdenken»-Bewegung mit
einer Teilnehmerzahl von mindestens 20.000 Personen statt.
In Bezug auf die Kriminalitätslage zeigen sich folgende bundesweite Trends:
Straftat 16.03.- 16.04.- 16.05.- 16.06.- 16.07.– 16.08.- 16.09- 16.10-
15.04. 15.05. 15.06. 15.07. 15.08. 15.09. 15.10 15.11
Vermögens- und Fälschungs- ↘ ↘ ↘ → ↘ → → ↘
delikte
Diebstahl insgesamt ↓ ↓ ↓ ↓ ↘ ↘ ↘ ↘
Rohheitsdelikte/Straftaten ↓ ↘ ↘ ↓ → ↘ ↘ ↘
gegen die pers. Freiheit
Sexueller Missbrauch von Kin- ↓ ↓ ↘ → → → → ↘
dern
Häusliche Gewalt → ↘ ↘ ↘ ↘ ↘ ↘ →
Widerstand und tätlicher An- → → ↘ → → → → →
griff auf/gegen PVB
Verstöße gegen das Infekti- → ↓ ↘ ↘ → → → ↗
onsschutzgesetz (IfSG)
Straftaten insgesamt ↓ ↘ ↘ → ↘ → → ↘
Erläuterung: Es handelt sich um Trends bei der Entwicklung des Anzeigeaufkommens auf Basis der Vorgangs-
bearbeitungssysteme der Länder, der Bundespolizei und des Zollkriminalamts. Hierfür erfolgt für den genannten
Zeitraum ein Vergleich mit dem entsprechenden Vorjahreszeitraum (Ausnahme: Verstöße gegen das IfSG, hier
ist der Vergleichszeitraum der Vorzeitraum); die Zahlen werden anhand der relativen Veränderung auf einer fünf-
stufigen Skala (stark steigend > 25%; steigend 5-25%; eher gleichbleibend -5-5%; fallend -25- -5%; stark fallend
<-25%) bewertet. Die Dateneingaben erfolgen nicht nach länderübergreifenden Kriterien; es handelt sich um
reine Eingangsstatistiken (nicht qualitätsgesichert). Die Pandemiesituation kann eine Verschiebung zwischen
Hell- und Dunkelfeld der Kriminalität verursachen. Den hier für die Trends verwendeten aggregierten Daten sind
gewisse Ungenauigkeiten inhärent.
Das Thema Cyberkriminalität ist z.B. mit betrügerischen E-Mails im Zusammenhang mit CO-
VID-19-Überbrückungshilfen oder bei der Durchführung von schädlichen Handlungen wie
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Phishing-Kampagnen nach wie vor präsent. Mit Fortschreiten der Corona-Pandemie muss zu-
dem verstärkt mit erfolgreichen Cyberangriffen auf systemrelevante Einrichtungen gerechnet
werden. Am 22.10.2020 um 08:42 Uhr meldete das BSI-Lagezentrum an das Robert Koch-
Institut die Nichtverfügbarkeit der Webseite http://www.rki.de. Das Robert Koch-Institut
meldete daraufhin den Ausfall seines Internetauftritts aufgrund eines DDoS-Angriffs (Über-
lastangriffs). Nach Einleiten von Maßnahmen durch den IT-Dienstleister des RKI konnte der
Angriff abgewehrt werden. Die Website des RKI war dann wieder erreichbar.
Über die Webseite https://www.polizei-beratung.de informieren Bund und Länder die Öf-
fentlichkeit über die häufigsten Straftaten und Vorgehensweisen von Kriminellen im Zusam-
menhang mit COVID-19 (Programm Polizeiliche Kriminalprävention, siehe z.B. Meldung
vom 04.11.2020 „Betrüger nutzen Corona-Virus aus“).
QUELLE: INFORMATIONEN UND ERKENNTNISSE DER SICHERHEITSBEHÖRDEN VON BUND UND
LÄNDERN
4 LAGEFELD INTERNATIONALE BEZÜGE [AA]
Kein Beitrag
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5 LAGEFELD BUNDESWEHR / UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN [BMVG]
5.1 EINSATZBEREITSCHAFT
5.2 AMTSHILFE UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN DER BUNDESWEHR IM
INLAND
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DAS VORLIEGENDE LAGEBILD DIENT DER UNTERRICHTUNG DER ENTSCHEIDUNGSTRÄGER. ES BERUHT AUF DER ZUM RE-
DAKTIONSSCHLUSS VORHANDENEN DATENLAGE UND ERHEBT KEINEN ANSPRUCH AUF VOLLSTÄNDIGKEIT.
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