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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Akte zum Tankrabatt

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Dok-Nr.: 2022/0362602

Kabinettsache
Datenblatt-Nr.: 20/08032

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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der
Energiesteuer für Kraftstoffe (Energiesteuersenkungsgesetz — EnergieStSenkG);

„hier: Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des Deutschen
Bundestages einzubringenden Gesetzesentwurf

- 3 Anlagen

  
   

 
     

= Anliegende Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen
aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Entwurf eines Gesetzes zur
Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der Energiesteuer für
Kraftstoffe (Energiesteuersenkungsgesetz — EnergieStSenkG) nebst Vorblatt und Begründung

sowie den anliegenden Beschlussvorschlag (Anlage 1) und den Sprechzettel für
Anlage 2) übersende ich mit der Bitte, die Zustimmung der

von Re u
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Bundesregierung in der Kabinettsitzung am 27. April 2022 im Rahmen des ®-TOPeines
ordentlichen Tagesordnungspunktes herbeizuführen.

Zur Abfederung der Belastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft,
insbesondere im Handwerk und in der Logistikbranche, durch die gestiegenen Kraftstoffpreise
werden die Energiesteuersätze für die hauptsächlichen im Straßenverkehr verwendeten
Kraftstoffe befristet für drei Monate auf die Höhe der Mindeststeuersätze der
Energiesteuerrichtlinie (Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur
Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von
Energieerzeugnissen und elektrischem Strom) reduziert.

Die Energiesteuer als Verbrauchsteuer ist als indirekte Steuer darauf angelegt, dass sie von
den Steuerpflichtigen grundsätzlich auf die Verbraucherinnen und Verbraucher abgewälzt
v‚ird. Eine temporäre Steuersenkung hat zur Folge, dass eine vollständige Weitergabe an die
Verbraucherinnen und Verbraucher auch eine entsprechende Preissenkung und damit
Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft ermöglicht.

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund des Beschlusses der
Koalitionsfraktion vom 23. März die Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsverzerrungen

“ (GWB) auf den Weg gebracht. Die Aufgabe der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim

Bundeskartellamt wird auf die Wertschöpfungsstufen der Herstellung von Kraftstoffen und
des Handels mit Kraftstoffen erweitert. Gleichzeitig wird die Meldepflicht der
Tankstellenbetreiber ausgeweitet. Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe soll neben den
bereits seit dem Jahr 2013 zu meldenden Preisdaten künftig auch Mengendaten zu den
verkauften Kraftstoffen erhalten. Damit wird die Grundlage geschaffen, die gesamte für die
Versorgung von Endkunden mit Kraftstoffen maßgebliche Wertschöpfungskette von der
Beschaffung von Rohöl über die Verarbeitung des Rohöls zu den verschiedenen
Kraftstoffsorten bis hin zum Groß- und Einzelhandel dieser Kraftstoffe zu beobachten und zu
analysieren. Der Kabinettbeschluss ist dazu am 6. April 2022 erfolgt. Der Gesetzesentwurf ist
insoweit in Zusammenhang mit der Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe zu

betrachten. | Kommentiert [SD1]: Bitte kürzen. Deutlich zu lang für einen
\ Absatz, der sich nicht auf das eigentliche Gesetz bezieht.

 

Der Gesetzentwurf wurde mit allen Ressorts einvernehmlich abgestimmt.

Das Bundesministerium der Justiz hat den Gesetzentwurf in rechtsförmlicher und
rechtssystematischer Hinsicht geprüft (Rechtsprüfung nach $ 46 Absatz | GGO). Erforderliche
Anpassungen des Gesetzentwurfs wurden berücksichtigt.

Der Nationale Normenkontrollrat wurde beteiligt. Seine Stellungnahme wird nachgereicht.

Yad-wirdseine-fomnelle Stelinerahmehaehreichen.
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abe
Der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung wurde ebenfalls beteiligt.
Der Gesetzentwurf-bedarfnicht-der Zustimmung-des-Bundesrates-

Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenssituation von Frauen und Männern sind
keine Auswirkungen erkennbar, die gleichstellungspolitischen Zielen gemäß $ 2 der GGO
zuwiderlaufen. ,

Der Gesetzentwurf wirkt sich nicht auf den Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und
Bürger aus. Der Wirtschaft entsteht durch die temporäre Änderung der Energiesteuersätze
Erfüllungsaufwand in Höhe von einmalig rund 115.000 Euro, insbesondere durch den
vorübergehend geänderten Zeitaufwand für die Abgabe der Steueranmeldungen sowie der
Entlastungsanträge. Bürokratiekosten aus Informationspflichten entstehen nicht. Für die
Zollverwaltung entsteht einmaliger Personalaufwand in Höhe von rund 153.000 Euro.
Jährlicher Personalaufwand entsteht aufgrund der zeitlichen Befristung der Senkung der
Energiesteuersätze auf drei Monate nicht. Ferner entsteht für die Zollverwaltung einmaliger
Sachaufwand für die Umstellung von Formularen in Höhe von 10.000 Euro und für
Beratungsdienstleistungen im Bereich IT in Höhe von 27.000 Euro. Jährlicher Sachaufwand
entsteht aufgrund der temporären Senkung der Steuersätze nicht.

Der Wirtschaft, einschließlich mittelständischer Unternehmen, entstehen keine direkten
sonstigen Kosten. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere das
Verbraucherpreisniveau, sind zu erwarten und Zweck des Gesetzes. Durch das Gesetz sollen
die Endpreise für im Straßenverkehr verwendete Kraftstoffe an der Tankstelle signifikant
sinken und die Belastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft durch die zuletzt
stark gestiegenen Energiepreise abgefedert werden.

Die Anforderungen des $ 44 GGO sind erfüllt.
4 Abdrucke dieses Schreibens nebst Anlagen sind beigefügt.
z.U:

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10

III B 3 - V 9905/22/10001 :004
2022/0411457, Anlage I
Beschlussvorschlag

Die Bundesregierung beschließt den-lie von dem Bundesminister der Finanzen vorgelegte
Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des Deutschen

 

Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe: hier:

   

8 eo

einzubringenden-Gesetzesentwurf (Energiesteuersenkungsgesetz — EnergieStSenkG).
11

III B 3 - V 9905/22/10001 :004
2022/0411457, Anlage 1

Anlage 2

Sprechzettel für

 

Das Bundeskabinett hat heute die von dem Bundesminister der Finanzen vorgelegte
Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des Deutschen

 

einzubringenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuerrechts
zur temporö enku
EnergieStSenkG )den-ven-dem-Bundesminister-der Hinanzen-vorgelegten-Entwurfeines

Bundesta

 

 

iren Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (Energiesteuers gesetz —

    

 

 
   

=

fir Krafisteffe beschlossen.

Zur Abfederung der Belastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft,
insbesondere im Handwerk und in der Logistikbranche, durch die gestiegenen Kraftstoffpreise
werden die Energiesteuersätze für die hauptsächlich im Straßenverkehr verwendeten
Kraftstoffe befristet für drei Monate auf die Höhe der Mindeststeuersätze der
Energiesteuerrichtlinie (Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur ‘
Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von
Energieerzeugnissen und elektrischem Strom) reduziert.

Die Energiesteuer als Verbrauchsteuer ist als indirekte Steuer darauf angelegt, dass sie von
den Steuerpflichtigen grundsätzlich auf die Verbraucherinnen und Verbraucher abgewälzt
wird. Eine temporäre Steuersenkung hat zur Folge, dass eine vollständige Weitergabe an die
Verbraucherinnen und Verbraucher auch eine entsprechende Preissenkung und damit
Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft ermöglicht.

Das-Gesetz-bedarfnieht-der Zustimmung des Bundesrates:

Er Bemerkung Name, Be
Bemerkung
Billigung a Auswahl
4.4.2022

    
 

 

    
    

 
  
 

 
 
   
 

   

 
     
  

   
  

— Formatiert: Englisch (Vereinigtes Königreich)

 

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mit Frist
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