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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Akte zum Tankrabatt

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Formulierungshilfen einen politischen Zusatz zur zeitlichen Verknüpfung der
Energiesteuerentlastung und des 9-Euro Tickets aufnehmen. Die Absenkung der
Energiesteuer auf Kraftstoffe soll gleichzeitig wirksam werden und daher ebenfalls in den
Monaten Juni bis August 2022 erfolgen.

Dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) wurde der Gesetzentwurf zur rechtsförmlichen und
rechtssystematischen Prüfung übersandt (Rechtsprüfung nach $ 46 Abs. 1 GGÖ).

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) wurde beteiligt. Er hat im Rahmen seines
gesetzlichen Prüfauftrags keine Einwände gegen den Gesetzentwurf erhoben.

Der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung wurde ebenfalls beteiligt.

Der Gesetzentwurf wird nicht von der Bundesregierung, sondern über die
Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht. Eine förmliche Beteiligung der Verbände
‚nach $ 47 GGO ist insoweit entbehrlich. Gleichwohl wurde der Gesetzentwurf den
betroffenen Verbänden zur Kenntnis gegeben, um eine breite Akzeptanz und Einstellung der
Wirtschaft auf die befristete Maßnahme zu ermöglichen sowie die Umsetzung der Maßnahme
durch die Mineralölwirtschaft zu gewährleisten.

3, Verbliebene Konfliktpunkte mit den Ressorts

Keine.

4. Weitere Informationen

 

Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenssituation von Frauen und Männern sind
keine Auswirkungen erkennbar, die gleichstellungspolitischen Zielen gemäß $ 2 der
Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien zuwiderlaufen.

Die Beschlussfassung zu dem Gesetzentwurf soll vom Bundeskabinett am 27. April 2022
erfolgen.

: Das Gesetz soll am 1. Juni 2022 in Kraft treten.
Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Die Referate LA3,LB2,ZA3,IA23,IA6,IB2,IIAS, III A 1,1 B4,11C2,VIAl
und E A 8 haben mitgezeichnet.

Dr. Hufen

I. _ Entwurf
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Kabinettsitzung am 27. April 2022 im Rahmen eines ordentlichen Tagesordnungspunktes
herbeizuführen.

'Zur Abfederung der Belastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft,
insbesondere im Handwerk und in der Logistikbranche, durch die gestiegenen Kraftstoffpreise
werden die Energiesteuersätze für die hauptsächlich im Straßenverkehr verwendeten
Kraftstoffe befristet für drei Monate auf die Höhe der Mindeststeuersätze der
Energiesteuerrichtlinie (Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur
Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von
Energieerzeugnissen und elektrischem Strom) reduziert.

Die Energiesteuer als Verbrauchsteuer ist als indirekte Steuer darauf angelegt, dass sie von
den Steuerpflichtigen grundsätzlich auf die Verbraucherinnen und Verbraucher abgewälzt
wird. Eine temporäre Steuersenkung hat zur Folge, dass eine vollständige Weitergabe an die:
Verbraucherinnen und Verbraucher auch eine entsprechende Preissenkung und damit
Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft ermöglicht.

Zur Weitergabe des steuerlichen Vorteils an die Endkunden hat das Bundesministerium für
Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund des Beschlusses der Koalitionsfraktionen vom 23. März
2022 die Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsverzerrungen (GWB) auf den Weg
gebracht. Die Aufgabe der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt wird
auf die Wertschöpfungsstufen der Herstellung von Kraftstoffen und des Handels mit
Kraftstoffen erweitert. Gleichzeitig wird die Meldepflicht der Tankstellenbetreiber
ausgeweitet. Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe soll neben den bereits seit dem J ahr
2013 zu meldenden Preisdaten künftig auch Mengendaten zu den verkauften Kraftstoffen
erhalten. Damit wird die Grundlage geschaffen, die gesamte für die Versorgung von
Endkunden mit Kraftstoffen maßgebliche Wertschöpfungskette von der Beschaffung von
Rohöl über die Verarbeitung des Rohöls zu den verschiedenen Kraftstoffsorten bis hin zum
Groß- und Einzelhandel dieser Kraftstoffe zu beobachten und zu analysieren. Der |
Kabinettbeschluss ist dazu am 6. April 2022 erfolgt. Der Gesetzentwurf ist insoweit in
Zusammenhang mit der Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe zu betrachten.

Der Gesetzentwurf wurde mit allen Ressorts einvernehmlich abgestimmt. Zwischen den St
von BMF, BMDV und BMWK wurde in der Sitzung zur Vorbereitung des Kabinetttermins .
vereinbart, dass BMF und BMDV in ihren Formulierungshilfen einen politischen Zusatz zur
zeitlichen Verknüpfung der Energiesteuerentlastung und des 9-Euro Tickets aufzunehmen.
Die Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe soll gleichzeitig wirksam werden und daher
ebenfalls in den Monaten Juni bis August 2022 erfolgen.
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z.U.
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Anlage 2

 

Das Bundeskabinett hat heute die von dem Bundesminister der Finanzen vorgelegte
Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des Deutschen
Bundestages einzubringenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuerrechts
zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (Energiesteuersenkungsgesetz -
EnergieStSenkG) beschlossen. |

Zur Abfederung der Belastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft,
insbesondere im Handwerk und in der Logistikbranche, durch die gestiegenen
Kraftstoffpreise werden die Energiesteuersätze für die hauptsächlich im Straßenverkehr
verwendeten Kraftstoffe befristet für drei Monate auf die Höhe der Mindeststeuersätze der
Energiesteuerrichtlinie (Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur
Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von
Energieerzeugnissen und elektrischem Strom) reduziert.

Die Energiesteuer als Verbrauchsteuer ist als indirekte Steuer darauf angelegt, dass sie von
den Steuerpflichtigen grundsätzlich auf die Verbraucherinnen und Verbraucher abgewälzt
wird. Eine temporäre Steuersenkung hat zur Folge, dass eine vollständige Weitergabe an die
Verbraucherinnen und Verbraucher auch eine entsprechende Preissenkung und damit
Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft ermöglicht.
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Ill B 3 - V 9905/22/10001 :004
2022/0441008

2022/0366195
III B 3 - V 9905/22/10001 :004 26. April 2022

RD Dr. Hufen 2751
RD Dr. Obermair 1510

RDin Weihs 2812
RA Herzog 1469

M

über
PStinH
StS
Stin LH

Referat LA 3

auf dem Dienstweg TO-Punkt 2/XXX

Vermerk für die Kabinettsitzung am 27. April 2022;

Gesetz zur Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung
der Energiesteuer für Kraftstoffe
Datenblatt-Nr. 20/08032

I. Votum

Zustimmung zur Einbringung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des
Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe; hier:
Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des Deutschen
Bundestages einzubringenden Gesetzentwurf.
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III B 3 - V 9905/22/10001 :004
2022/0441008- 3 -

Kraftstoffen erweitert. Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe soll die
gesamte für die Versorgung von Endkunden mit Kraftstoffen maßgebliche
Wertschöpfungskette von der Beschaffung von Rohöl über die Verarbeitung
des Rohöls zu den verschiedenen Kraftstoffsorten bis hin zum Groß- und
Einzelhandel dieser Kraftstoffe beobachten und analysieren.

III. Sachverhalt

1. Inhalt

Zur Abfederung der Belastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft,
insbesondere im Handwerk und in der Logistikbranche, durch die gestiegenen
Kraftstoffpreise werden die Energiesteuersätze für die hauptsächlich im Straßenverkehr
verwendeten Kraftstoffe befristet für drei Monate auf die Höhe der Mindeststeuersätze der
Energiesteuerrichtlinie (Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur
Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von
Energieerzeugnissen und elektrischem Strom) reduziert.

Dafür werden die Steuertarife des $ 2 Abs. 1 Nr. 1b und Nr. 4b EnergieStG sowie Absatz 2
Nr. la und Nr. 2e EnergieStG für die Zeit vom 1. Juni 2022 bis 31. August 2022 wie folgt
festgesetzt:

—— IT
(CNG/LNG) (LPG)
derzeitige Steuersätze | 65,45 ct / 47,04 ct / 13,90 EUR / 363,94 EUR / 1.000
im deutschen Liter Liter MWh kg

Energiesteuergesetz

Steuersätze NEU 35,90 ct / 33,00 ct/ 9,36 EUR / 125,00 EUR / 1.000

entsprechend den Liter Liter MWh kg
EU-
Mindeststeuersätzen

 

Soweit im Energiesteuerrecht für einzelne Bereiche bereits bisher Steuerentlastungen
erfolgen, bestehen diese grundsätzlich unverändert fort. Eine Ausnahme gilt für die
Entlastungsnormen betreffend den Öffentlichen Personennahverkehr und den Eigenverbrauch
im Herstellerbetrieb. Diese Entlastungsnormen sind für die o.g. Energieerzeugnisse während
des abgesenkten Zeitraums nicht anzuwenden, da anderenfalls die europarechtlich

vorgeschriebenen Mindeststeuersätze unterschritten würden.
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III B 3 - V 9905/22/10001 :004
2022/0441008-5 -

BMAS forderte eine Erläuterung der Sicherstellung der Weitergabe der Absenkung der
Energiesteuer an die Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Forderung des BMAS wurde
unter Hinweis auf die Ausweitung der Befugnisse der Markttransparenzstelle Kraftstoffe
fachseitig ausgeräumt. Die politische Leitung beharrt jedoch ohne weitergehende Begründung
auf dem Ressortvorbehalt - vrs. aus (sachfremden) politischen Erwägungen heraus. Der
Beschluss des KoaA vom 23. März 2022 sieht auch einen Familienzuschuss als
Einmalzahlung zum Kindergeld von 100 € vor. Leistungsberechtigte nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten regelmäßig kein Kindergeld und profitieren
daher auch nicht von der Wirkung des Familienzuschusses. BMFSFJ hatte vorgeschlagen, den
Zuschuss in diesen Fällen nach dem AsylbLG zu zahlen. Auf Bitte von BMFSFJ] hatte BMAS
eine entsprechende Regelung in die FH für einen Änderungsantrag der Koa Fraktionen zum
BMAS-GE zu Einmalzahlung und Sofortzuschlag aufgenommen (GE zur Regelung eines
Sofortzuschlages für Kinder und einer Einmalzahlung an erwachsene Leistungsberechtigte der
sozialen Mindestsicherungssysteme aus Anlass der COVID-19-Pandemie). Im Rahmen der
Frühkoordinierung mit BK-Amt wurde die Regelung jedoch wieder herausgenommen. Bereits
beim Dritten Corona-Steuerhilfegesetz hatten sich BMFSFJ und BMAS erfolglos für eine
solche Regelung eingesetzt. Auch in den vorangegangenen Gesetzen mit einmaligem
Kinderbonus gab es keine solche Regelung.

IIC 2 hat mit Vorlage an St G auch darum gebeten der Aufnahme der Zahlungen zu
widersprechen, da sie über den Koa Beschluss vom 23. März 2022 hinausgehen.

BMEF hatte bei Gesetzesvorhaben des BMAS in den letzten Wochen wiederholt
Leitungsvorbehalte eingelegt. Um diese aufzuheben, waren jeweils „Paketlösungen“
verhandelt worden. BMAS hat seinen Leitungsvorbehalt in der Besprechung der
Staatssekretäre am 25. April zurückgezogen.

BMWK hat am 25. April 2022 ohne offizielle Begründung einen Leitun gsvorbehalt gegen die
Maßnahme der Absenkung der Energiesteuer aus sachfremden Erwägungen eingelegt. Dem
Vernehmen nach ist seitens BMWK auch ein Vorbehalt gegenüber dem BMDV zu der
Maßnahme der Einführung eines 9-Euro Tickets für 3 Monate für den ÖPNV (,„9für90“)
eingelegt worden. Hintergrund ist wohl die ablehnende Haltung des BMF die Mittel in Höhe
von 3,7 Mrd. Euro zur Finanzierung der Maßnahme durch die Länder
(Regionalisierungsmittel sowie Mittel für „9für90“) weiter zu erhöhen. BMF hat gegenüber
BMDV dem Gesetzesentwurf zur Einführung des 9-Euro Tickets zugestimmt. Dieses ist
ebenfalls für die Kabinettsitzung am 27. April 2022 terminiert. Zwischen den St von BMF,
BMDV, BMF und BMWK wurde in der Sitzung zur Vorbereitung des Kabinetttermins
vereinbart, dass BMF und BMDWV einen politischen Zusatz zur zeitlichen Verknüpfung der
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Ewert, Udo (ZA 7)

Von: Weihs, Anja (Ill B 3)

Gesendet: Dienstag, 26. April 2022 10:45

An: II B3 - BSB

Cc: Verteiler Referat III B 3

Betreff: WG: Eilt! Frist: heute, 26. April, 11 Uhr; MZ Kabinettvorlage zur Änderung
des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für
Kraftstoffe

Anlagen: 2022-0362602-R.docx

Priorität: Hoch

Ill B3 - V 9905/22/10001 :004
2022/0442988

1. Vermerk: Leitungsvorbehalt BMWK unter Bedingung aufgehoben, dass Kabinettanschreiben des BMDV zum
xeionalisierungsgesetz ein politischer Passus zur zeitlichen Verknüpfung Energiesteuerentlastung und 9€-Ticket
1fgenommen werde. Seitens BMF soll dies auch in die Kabinettvorlage aufgenommen werden. Inhaltlich ergeben
sich für unser Gesetz keine Änderungen. Zur Sicherheit soll mit BMWK und BMDV eine kurze MZ der KabVorlage
erfolgen.

2. Registratur (BSB):

a) Importieren nach: I11B3-V 9905/22/10001 :004

b) Betreff: wie Betreff des Vorgangs

c) Hier: an BMWK und BMDV: Bitte MZ ergänzte KabVorlage
d} Bezug: automatisch vergeben

e) Stichwörter: J.

f) sonstiges: J.

3. z.K. Koll. gem. Verteiler mit dieser Mail erledigt

4. z.V8.

Besten Dank und Gruß
AW

N

Von: Weihs, Anja (Ill B3) <>

Gesendet: Dienstag, 26. April 2022 10:39

An: 'poststelle@bmwk.bund.de' <poststelle@bmwk.bund.de>; 'poststelle@bmdv.bund.de'
<poststelle@bmdv.bund.de>; BUERO-IVC4@bmwi.bund.de; 'ref-G10@bmdv.bund.de' <ref-G10@bmdv.bund.de>
Cc: 'ref432@bk.bund.de' <ref432@bk.bund.de>; 'Kalow, Rene’ <Rene.Kalow@bk.bund.de>:
'Agnetha.Mey@bmwek.bund.de' <Agnetha.Mey@bmwk.bund.de>; 'axel.bree@bmwk.bund.de'
<axel.bree@bmwk.bund.de>; 'Iris.Reimold@bmdv.bund.de' <Iris.Reimold@bmdv.bund.de>;
'Doerte.Becker@bmodv.bund.de' <Doerte.Becker@bmdv.bund.de>; Christian Hufen (Christian.Hufen@bmf.bund.de)
<Christian.Hufen@bmf.bund.de>; Andre Herzog (Andre.Herzog@bmf.bund.de) <Andre.Herzog@bmf.bund.de>
Betreff: Eilt! Frist: heute, 26. April, 11 Uhr; MZ Kabinettvorlage zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur
temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe

Priorität: Hoch

Bundesministerium der Finanzen Berlin, 26. April 2022
III B3 - V 9905/20/10001:004
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2022/0442988, Anlage 1

2022/0362602

II B 3 - V 9905/22/10001 :004 26. April 2022
RD Dr. Hufen | 2751
RD Dr. Obermair 1510 Termin am: 26. April 2022 12 Uhr
RDin Weihs 2812
RA Herzog 1469
M Kabinettsache

Datenblatt-Nr.: 20/08032
über
PStinH
StS
Stin LH
Referat LA 3
auf dem Dienstweg

mit der Bitte um Zeichnung der beigefügten Kabinettvorlage zu Il.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der
Energiesteuer für Kraftstoffe;

 

- Kabinettvorlage
Anlagen: - Beschlussvorschlag
- Sprechzettel fü

- Gesetzentwurf einschl. Vorblatt und Begründung

I. Sachverhalt und Stellungnahme

Hiermit lege ich den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuerrechts zur
temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe vor; hier: Formulierungshilfe für die
Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des Bundestages einzubringenden Gesetzentwurf.
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Energiesteuerentlastung und des 9-Euro Tickets aufnehmen. Die Absenkung der
Energiesteuer auf Kraftstoffe soll gleichzeitig wirksam.werden und daher ebenfalls in den
Monaten Juni bis August 2022 erfolgen. Für BMF ergeben sich keine inhaltlichen
Änderungen hinsichtlich des EnergieStSenkG.

Dem Bundesministerium der Justiz (BMJ) wurde der Gesetzentwurf zur rechtsförmlichen und
rechtssystematischen Prüfung übersandt (Rechtsprüfung nach $ 46 Abs. 1 GGO).

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) wurde beteiligt. Er hat im Rahmen seines
gesetzlichen Prüfauftrags keine Einwände gegen den Gesetzentwurf erhoben.

Der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung wurde ebenfalls beteiligt.

Der Gesetzentwurf wird nicht von der Bundesregierung, sondern über die

Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht. Eine förmliche Beteiligung der Verbände

nach $ 47 GGO ist insoweit entbehrlich. Gleichwohl wurde der Gesetzentwurf den

betroffenen Verbänden zur Kenntnis gegeben, um eine breite Akzeptanz und Einstellung der

Wirtschaft auf die befristete Maßnahme zu ermöglichen sowie die Umsetzung der Maßnahme
durch die Mineralölwirtschaft zu gewährleisten.

3, Verbliebene Konfliktpunkte mit den Ressorts

Keine.

4. Weitere Informationen

 

Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenssituation von Frauen und Männern sind
keine Auswirkungen erkennbar, die gleichstellungspolitischen Zielen gemäß $ 2 der
Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien zuwiderlaufen.

Die Beschlussfassung zu dem Gesetzentwurf soll vom Bundeskabinett am 27. April 2022
erfolgen.

Das Gesetz soll am 1. Juni 2022 in Kraft treten.
Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates.

Die Referate LA3,LB2,ZA3, IA2,IA6,IB 2, IA5, IT A1,1B4,11C2,VIAI
und E A 8 haben mitgezeichnet.

Dr. Hufen

II. Entwurf
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