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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Akte zum Tankrabatt“
IN B3- V 9905/22/10001 :002 2022/0379345, Anlage 1 FAQ „Anstehende Senkung der Energiesteuer für Kraftstoffe im Straßenverkehr“ 1. Einleitung Um Verbraucherinnen und Verbraucher angesichts stark gestiegener Energiekosten zu entlasten, hat der Koalitionsausschuss am 23. März 2022 beschlossen, die Energiesteuer für Kraftstoffe befristet für drei Monate zu senken. In unserer FAQ- Liste finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Änderung der Energiesteuersätze. Stand: <Veröffentlichungsdatum> ll. Fragen und Antworten 1. Für welche Kraftstoffe werden die Energiesteuersätze gesenkt? Es ist geplant, die Energiesteuersätze auf alle Kraftstoffe zu senken, die an Tankstellen im Allgemeinen erworben werden können. Hierzu zählen neben Benzin und Diesel auch Flüssiggas (LPG) und Erdgas (CNG/LNG). 2. Wie hoch ist die Steuersenkung für die betreffenden Kraftstoffe? Es ist beabsichtigt, die Energiesteuersätze befristet für drei Monate für die folgenden Kraftstoffe so weit zu senken, wie es nach Europarecht erlaubt ist: «e Benzin um 29,55 ct/Liter e Diesel um 14,04 ct/Liter e Erdgas (CNG/LNG) um 6,16 ct/kg e Flüssiggas (LPG) um 12,66 ct/Liter 3. Ab wann werden die Energiesteuersätze auf Kraftstoffe gesenkt? Die Energiesteuersätze sollen so schnell wie möglich gesenkt werden. Das dazu notwendige Gesetz wird gerade vorbereitet. 4. Wann werden Kraftstoffe an der Zapfsäule billiger?
I B3 - V 9905/22/10001 :002 2022/0379345, Anlage 1 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Ste uern/2022-03-14-zusammensetzung-der-spritpreise.html
Ewert, Udo (ZA 7) Von: Obermair Dr., Stefan (III C 2) Gesendet: Donnerstag, 7. April 2022 06:33 An: III B 3 - BSB Betreff: von LB 2: Veröffentlichung der FAQ Kennzeichnung: Zur Nachverfolgung Kennzeichnungsstatus: Erledigt Kategorien: M. Schmidt I B3 - V 9905/22/10001 :002 2022/0385613 1. Vermerk: J. 2. Registratur (BSB): )importieren nach: III B3-V 9905/22/10001 :002 ) Betreff: wie Betreff des Vorgangs c) Hier: von LB 2: Veröffentlichung der FAQ d) Bezug: automatisch vergeben e) Stichwörter: J. f) sonstiges: J. 3. 2.K. Koll. gem. Verteiler mit dieser Mail erledigt 4. z.VB. Dr. Stefan Obermair Bundesministerium der Finanzen Referat III C2 Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Festnetz: +49 3018 632 1510 E-Mail: Stefan.Obermair@bmf.bund.de Internet: www.bundesfinanzministerium.de
Gz: III B 3 - V 9905/22/10001 :002 Dok: 2022/0379345 (bei Antwort bitte Gz und Dok angeben) Liebe Kolleginnen und Kollegen, beigefügte von M gebilligte FAQs übersende ich Ihnen mit der Bitte um Veröffentlichung auf der Internetseite des BMF. Beste Grüße Dr. Stefan Obermair Bundesministerium der Finanzen Referat II C2 Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Festnetz: +49 3018 682 1510 PN. Mail: Stefan.Obermair@bmf.bund.de Internet: www.bundesfinanzministerium.de
Ewert, Udo (ZA 7) EEE Von: Herzog, Andre (Ill B 3) Gesendet: Mittwoch, 11. Mai 2022 15:47 An: II B3 - BSB cc: Weihs, Anja (Ill B 3); Schürle, Carola (Ill B 3); Sszammetat, Melanie (Ill C 5); Ebner, Klaus (Ill B 3) Betreff: WG: T: Heute DS - Rechner für Energiesteuerentlastung II 83 - V 9905/22/10001 :002 2022/0509528 1. Vermerk: J. 2. Registratur (BSB): a) Importieren nach: I1lB 3 -V 9905/22/10001 :002 b) Betreff: wie Betreff des Vorgangs c) Hier: von III A 1 z.K.: Rechner für Energiesteuerentlastung ) Bezug: automatisch vergeben a Stichwörter: J. f) sonstiges: J. 3. 2.K. Koll. gem. Verteiler mit dieser Mail erledigt 4. 2.V8. Vielen Dank Im Auftrag Andre Herzog Referat Ill B3 Telefon: 030 18 682-1469 Jon: Hufen Dr., Christian (Ill B 3) <Christian.Hufen@bmf.bund.de> Gesendet: Mittwoch, 11. Mai 2022 11:09 An: Weihs, Anja (Ill B 3) <Anja.Weihs@bmf.bund.de>; Herzog, Andre (Ill B3) <Andre.Herzog@bmf.bund.de> Cc: Verteiler Referat Ill B 3 <VerteilerReferatlllB3@bmf.bund.de> Betreff: WG: T: Heute DS - Rechner für Energiesteuerentlastung m.d.b. um Kontaktaufnahme mit Frau Brandenburger-Rüdisühli. VG CH Dr. Christian Hufen RLIHB3 Durchwahl: 2751
Von: Brandenburger-Rüdisühli, Karola (LB2) <Karola.Brandenburger-Ruedisuehli@bmf.bund.de> Gesendet: Mittwoch, 11. Mai 2022 10:51 An: Ostmann, Benedict (INA 1) <Benedict.Ostmann@bmf.bund.de> Ce: Scholz Dr., Stephan (III A 1) <Stephan.Scholz@bmf.bund.de>; Nastola, Nadine (Ill A 1) <Nadine.Nastola@bmf.bund.de>: Neuhaus, Nikolas (L B 2) <Nikolas.Neuhaus@bmf.bund.de> Betreff: T: Heute DS - Rechner für Energiesteuerentlastung Priorität: Hoch Lieber Benedict, auf dringende Anforderung der Abteilungsleitung L soll sehr zeitnah ein Rechner zur einfachen Berechnung der geplanten Entlassungen im Energiesteuerbereich erstellt und auf der Internetseite veröffentlicht werden. Geplant ist, die exakte Entlastungssumme bei den Energiesteuererzeugnissen Benzin und Diesel für Bürger*innen darzustellen. Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, eine fiktive Tankmenge des Erzeugnisses in den Rechner einzugeben, als Ergebnis erhält der/die Nutzer*in die berechnete Ersparnis der Energiesteuer. Wenn es technisch einfach darzustellen ist, wird ggf. noch eine zusätzliche Ausweisung der gesparten Mehrwertsteuer (auf die reine ger e'giesteuerpreis, nicht auf den Endpreis des Erzeugnisses) ausgewiesen. Angedacht ist ein Rechner, der sich an dem ehemalige Soli-Rechner orientiert. Zur Information übersende ich den bereits depublizierten Soli-Rechner als Preview. Ottos://preview.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/000-PAPIERKORB/2022/Navieationspunkte-anze- Rubriken/Solidaritaetszuschlag/solidaritaetszuschlag.htmi Ich wäre Dir sehr verbunden, wenn Du bis heute (DS) die entsprechenden Angaben zur Berechnung der Energiesteuerentlastung übersenden könntest. Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Beste Grüße, Karola Brandenburger-Rüdisühli Digitale Kommunikation & Soziale Medien | ReferatLB2 gr chwahl: 4713
Ewert, Udo (ZA 7) Von: Herzog, Andre (Ill B 3) Gesendet: Mittwoch, 11. Mai 2022 15:49 An: Ill B3 - BSB Cc: Weihs, Anja (Ill B 3); Schürle, Carola (III B 3); Szammetat, Melanie (IN C 5); Ebner, Klaus (Ill B 3) Betreff: WG: T: Heute DS - Rechner für Energiesteuerentlastung Anlagen: 2022-05-11_Scribble-Energiesteuer-Rechner.docx II B3-V 9905/22/10001 :002 2022/0509541 1. Vermerk: LB2 wird mit einer Testprogrammierung auf Referat III B3 aufgenommen. MitLB2 wurde besprochen, dass die Überschrift zu ändern sei und Flüssiggas und Ergdas erstmal nicht aufgenommen werden. Es soll jedoch ein weiterer Hinweis aufgenommen werden, dass die Energiesteuer nur ein Teil des Gesamtpreises von Benzin und Diesel ist. r\ Registratur (BSB): „Importieren nach: 111B3-V 9905/22/10001 :002 b) Betreff: wie Betreff des Vorgangs c) Hier: vonLB2z.K..: Entwurf eines Rechners für die Energiesteuerentlastung d) Bezug: automatisch vergeben e) Stichwörter: !. f) sonstiges: J. 3, z.K. Koll. gem. Verteiler mit dieser Mail erledigt 4. 2.Vg. Vielen Dank Im Auftrag Andre Herzog Referat Ill B3 Telefon: 030 18 682-1469 nn Von: Brandenburger-Rüdisühli, Karola (LB 2) <Karola.Brandenburger-Ruedisuehli@bmf.bund.de> Gesendet: Mittwoch, 11. Mai 2022 13:51 An: Weihs, Anja (lil B 3) <Anja.Weihs@bmf.bund.de> Ce: Herzog, Andre (Ill B 3) <Andre.Herzog@bmf.bund.de> Betreff: WG: T: Heute DS - Rechner für Energiesteuerentlastung Liebe Anja, anbei schon mal ein erster Aufschlag zum Rechner als Gesprächsgrundlage. Karola Brandenburger-Rüdisühli Digitale Kommunikation & Soziale Medien ReferatLB 2 Durchwahl: 4713
Il B3- V 9905/22/10001 :002 2022/0509541, Anlage 1 Energiesteuer-Rechner Die Energiesteuer auf Kraftstoffe soll für drei Monate gesenkt werden. Diese Maßnahme ist Teil eines Entlastungspakets der Bundesregierung, um die hohen Belastungen von Bürger*innen und Unternehmen durch die gestiegenen Energiepreise abzufedern. Berechnen Sie hier Ihre Steuerersparnis! Kraftstoff Ihre Energiesteuer-Ersparnis pro Tankfüllung: [im Dropdown; Benzin vorausgewählt:] e Benzin u uro Tankfüllung [Freitextfeld „Angabe in Litern“) . Die Berechnung erfolgt automatisch nach einer Änderung der Eingabe. Hinweis: Es kann zu Rundungsdifferenzen kommen.
Ewert, Udo (ZA 7)
Von: Herzog, Andre (Ill B 3)
Gesendet: Dienstag, 17. Mai 2022 14:07
An: II B3 -BSB
Betreff: WG: T: Heute DS - Rechner für Energiesteuerentlastung
II B3-V 9905/22/10001 :002
2022/0529636
1. Vermerk: J.
2. Registratur (BSB):
a) Importierennach: IIB3-V 9905/22/10001 :002
b) Betreff: wie Betreff des Vorgangs
c) Hier: vonLB2/anIll A1: (Bewertung des) Rechners für die Energiesteuerentlastung
d) Bezug: automatisch vergeben
e) Stichwörter: J.
ai! sonstiges: J.
2.K. Koll. gem. Verteiler mit dieser Mail erledigt
4. z.Vg.
Vielen Dank
Im Auftrag
Andre Herzog
Referat III B3
Telefon: 030 18 682-1469
Von: Herzog, Andre {Ill B 3) <>
Gesendet: Dienstag, 17. Mai 2022 11:41
An: Referat IIIA1 <INA1@bmf.bund.de>
ge Ostmann, Benedict (Ill A 1) <Benedict.Ostmann@bmf.bund.de>; Nastola, Nadine (Ill A 1)
‚Nadine.Nastola@bmf.bund.de>; Hufen Dr., Christian (Ill B 3) <Christian.Hufen@bmf.bund.de>; Weihs, Anja (Ill B 3)
<Anja.Weihs@bmf.bund.de>
Betreff: AW: T: Heute DS - Rechner für Energiesteuerentlastung
Lieber Benedict,
wie gestern besprochen, anliegend ein paar Änderungsvorschläge für den Entlastungsrechner zur
Energiesteuersenkung für Kraftstoffe.
Viele Grüße
Andre
IB I a are ne
Können Sie bitte prüfen, ob im Rechner (und den unmittelbar begleitenden kurzen Erläuterungen darum herum) alles korrekt dargestellt wird? Den Hinweis überhalb des Berechnungsergebnisses „Ihre Energiesteuer-Ersparnis pre Tarkfüllung“ passen wir wie dargestellt an. Wir möchten das Tool schnellstmöglich auf der Website zur Verfügung stellen, daher wäre ich Ihnen für eine Rückmeldung bis spätestens morgen, 17.5. um 15:00 Uhr dankbar. Vielen Dank im Voraus! Viele Grüße Nikolas Neuhaus Digitale Kommunikation & Social Media | ReferatLB2 Durchwahl: 2331 Von: Brandenburger-Rüdisühli, Karola (LB2) <Karola.Brandenburger-Ruedisuehli@bmf.bund.de> Gesendet: Mittwoch, 11. Mai 2022 10:51 gr” Ostmann, Benedict (III A 1) <Benedict.Ostmann@bmf.bund.de> €: Scholz Dr., Stephan (Ili A 1) <Stephan.Scholz@bmf.bund.de>:; Nastola, Nadine (Ill A 1) <Nadine.Nastola@bmf.bund.de>:; Neuhaus, Nikolas (LB 2) <Nikolas.Neuhaus@bmf.bund.de> Betreff: T: Heute DS - Rechner für Energiesteuerentlastung Priorität: Hoch Lieber Benedict, auf dringende Anforderung der Abteilungsleitung L soll sehr zeitnah ein Rechner zur einfachen Berechnung der “ geplanten Entlassungen im Energiesteuerbereich erstellt und auf der Internetseite veröffentlicht werden. Geplant ist, die exakte Entlastungssumme bei den Energiesteuererzeugnissen Benzin und Diesel für Bürger*innen darzustellen. Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, eine fiktive Tankmenge des Erzeugnisses in den Rechner einzugeben, als Ergebnis erhält der/die Nutzer*in die berechnete Ersparnis der Energiesteuer. Wenn es technisch einfach darzustellen ist, wird ggf. noch eine zusätzliche Ausweisung der gesparten Mehrwertsteuer (auf die reine Energiesteuerpreis, nicht auf den Endpreis des Erzeugnisses) ausgewiesen. ıngedacht ist ein Rechner, der sich an dem ehemalige Soli-Rechner orientiert. Zur Information übersende ich den bereits depublizierten Soli-Rechner als Preview. „ttos://preview.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/O0D-PAPIERKORB/2022/Navigationspunkte-ganze- Rubriken/Solidaritaetszuschlag/solidaritaetszuschlag.htmi Ich wäre Dir sehr verbunden, wenn Du bis heute (DS) die entsprechenden Angaben zur Berechnung der Energiesteuerentlastung übersenden könntest. Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Beste Grüße, Karola Brandenburger-Rüdisühli Digitale Kommunikation & Soziale Medien | ReferatLB 2 Durchwahl: 4713