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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Akte zum Tankrabatt“
Ewert, Udo (ZA 7) Von: Herzog, Andre (Ill B 3) Gesendet: Dienstag, 17. Mai 2022 14:08 An: II B3- BSB Cc: Weihs, Anja (Ill B 3); Szammetat, Melanie (III C 5); Ebner, Klaus (Ill B 3) Betreff: WG: T: Heute DS - Rechner für Energiesteuerentlastung Anlagen: Energiesteuerrechner_IIIB3.docx Ill B3- V 9905/22/10001 :002 2022/0529644 1. Vermerk: J. 2. Registratur (BSB): a) Importieren nach: IIIB3-V 9905/22/10001 :002 b) Betreff: wie Betreff des Vorgangs c) Hier: II A1anLB 2: Bewertung des Rechners für die Energiesteuerentlastung ) Bezug: automatisch vergeben Stichwörter: J. f) sonstiges: [. 3, 2.K. Koll, gem. Verteiler mit dieser Mail erledigt 4. 2.Vg. Vielen Dank Im Auftrag Andre Herzog Referat III B3 Telefon: 030 18 682-1469 Von: Ostmann, Benedict (III A 1) <Benedict.Ostmann@bmf.bund.de> Gesendet: Dienstag, 17. Mai 2022 12:35 g\n: Neuhaus, Nikolas (LB 2) <Nikolas.Neuhaus@bmf.bund.de> cc: Brandenburger-Rüdisühli, Karola (L B 2) <Karola.Brandenburger-Ruedisuehli@bmf.bund.de>; Hufen Dr., Christian (N 83) <Christian.Hufen@bmf.bund.de>; Weihs, Anja (Ill B 3) <Anja.Weihs@bmf.bund.de>; Herzog, Andre (Ill B 3) <Andre.Herzog@bmf.bund.de>; Scholz Dr., Stephan (III A 1) <Stephan.Scholz@bmf.bund.de>; Nastola, Nadine (III A 1) <Nadine.Nastola@bmf.bund.de> Betreff: WG: T: Heute DS - Rechner für Energiesteuerentlastung Lieber Herr Neuhaus, in der Anlage senden wir Ihnen einige Änderungsvorschläge und Anregungen, die das Referat III B3 im Änderungsmodus in dem beigefügten Dokument dargestellt hat und von uns unterstützt werden. Mit besten Grüßen Benedict Ostmann Benedict Ostmann Referat II A 1 Durchwahl: 3868
Von: Brandenburger-Rüdisühli, Karola (LB2) <Karola.Brandenburger-Ruedisuehli@bmf.bund.de> Gesendet: Mittwoch, 11. Mai 2022 10:51 An: Ostmann, Benedict (III A 1) <Benedict.Ostmann@bmf.bund.de> Cc: Scholz Dr., Stephan (III A 1) <Stephan.Scholz@bmf.bund.de>; Nastola, Nadine (III A 1) <Nadine.Nastola@bmf.bund.de>; Neuhaus, Nikolas (LB 2) <Nikolas.Neuhaus@bmf.bund.de> Betreff: T: Heute DS - Rechner für Energiesteuerentlastung Priorität: Hoch Lieber Benedict, auf dringende Anforderung der Abteilungsleitung L soll sehr zeitnah ein Rechner zur einfachen Berechnung der geplanten Entlassungen im Energiesteuerbereich erstellt und auf der Internetseite veröffentlicht werden. Geplant ist, die exakte Entlastungssumme bei den Energiesteuererzeugnissen Benzin und Diesel für Bürger*innen ga zustellen. Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, eine fiktive Tankmenge des Erzeugnisses in den Rechner inzugeben, als Ergebnis erhält der/die Nutzer*in die berechnete Ersparnis der Energiesteuer. Wenn es technisch einfach darzustellen ist, wird ggf. noch eine zusätzliche Ausweisung der gesparten Mehrwertsteuer (auf die reine Energiesteuerpreis, nicht auf den Endpreis des Erzeugnisses) ausgewiesen. Angedacht ist ein Rechner, der sich an dem ehemalige Soli-Rechner orientiert. Zur Information übersende ich den bereits depublizierten Soli-Rechner als Preview. https:// review.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/000-PA Rubriken/Solidaritaetszuschlag/solidaritaetszuschlag.html Ich wäre Dir sehr verbunden, wenn Du bis heute (DS) die entsprechenden Angaben zur Berechnung der Energiesteuerentlastung übersenden könntest. PIERKORB/2022/Navigationspunkte- Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung. Beste Grüße, ya 1a Brandenburger-Rüdisühli Digitale Kommunikation & Soziale Medien | ReferatLB2 Durchwahl: 4713
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Ewert, Udo (ZA 7) Von: Herzog, Andre (N B 3) Gesendet: Dienstag, 17. Mai 2022 14:08 An: III B 3 - BSB Cc: Weihs, Anja (Ill B 3); Szammetat, Melanie (III C 5); Ebner, Klaus (lil B 3) Betreff: WG: T: Heute DS - Rechner für Energiesteuerentlastung I B3 - V 9905/22/10001 :002 2022/0529666 1. Vermerk: J. 2. Registratur (BSB): a) Importieren nach: Ill B3-V 9905/22/10001 :002 b) Betreff: wie Betreff des Vorgangs c) Hier: vonLB2: Rückmeldung zur Bewertung des Rechners für die Energiesteuerentlastung d) Bezug: automatisch vergeben ) Stichwörter: J. ‚ Sonstiges: S. 3. 2.K. Koll. gem. Verteiler mit dieser Mail erledigt 4. z.Vg. Vielen Dank Im Auftrag Andre Herzog Referat III B3 Telefon: 030 18 682-1469 Von: Neuhaus, Nikolas (LB2) <Nikolas.Neuhaus@bmf.bund.de> Gesendet: Dienstag, 17. Mai 2022 13:17 An: Ostmann, Benedict (II A 1) <Benedict.Ostmann@bmf.bund.de> gpxe: Brandenburger-Rüdisühli, Karola (LB 2) <Karola.Brandenburger-Ruedisuehli@bmf.bund.de>: Hufen Dr., Christian ‚1 B 3) <Christian.Hufen@bmf.bund.de>; Weihs, Anja (Ill B 3) <Anja.Weihs@bmf.bund.de>: Herzog, Andre (lil B 3) <Andre.Herzog@bmf.bund.de>: Scholz Dr., Stephan (Ill A 1) <Stephan.Scholz@bmf.bund.de>: Nastola, Nadine (Ill A 1) <Nadine.Nastola@bmf.bund.de> Betreff: AW: T: Heute DS - Rechner für Energiesteuerentlastung Lieber Herr Ostmann, danke für Ihre Änderungsvorschläge. Der verlinkte Überblicksartikel zu den Preisbestandteilen der Spritkosten wird nach Verabschiedung der Energiesteuersenkung selbstverständlich aktualisiert. Viele Grüße Nikolas Neuhaus Digitale Kommunikation & Social Media | Referat R 2 Durchwahl: 2331
Lieber Herr Ostmann, da Frau Brandenburger-Rüdisühli heute in Sachen G7 unterwegs ist, melde ich mich bei Ihnen: Unsere Agentur hat den Entlastungsrechner zur Energiesteuer auf Kraftstoffe nun erstellt und uns in der Vorschau zur Verfügung gestellt. Der Rechner ist direkt in die Übersichtsseite zum Thema Entlastungen eingebettet: https://preview.bundesfinanzministerium.de/W eb/DE/T hemen/Schlaglichter/Entlastungen/entlastungen.html Können Sie bitte prüfen, ob im Rechner (und den unmittelbar begleitenden kurzen Erläuterungen darum herum) alles korrekt dargestellt wird? Den Hinweis überhalb des Berechnungsergebnisses „Ihre Energiesteuer-Ersparnis pre Tarkfüllung“ passen wir wie dargestellt an. Wir möchten das Tool schnellstmöglich auf der Website zur Verfügung stellen, daher wäre ich Ihnen für eine Rückmeldung bis spätestens morgen, 17.5. um 15:00 Uhr dankbar. Vielen Dank im Voraus! Viele Grüße Nikolas Neuhaus / \igitale Kommunikation & Social Media | ReferatLB2 Durchwahl: 2331 Von: Brandenburger-Rüdisühli, Karola (LB2) <Karola.Brandenburger-Ruedisuehli@bmf.bund.de> Gesendet: Mittwoch, 11. Mai 2022 10:51 An: Ostmann, Benedict (III A 1) <Benedict.Ostmann@bmf.bund.de> Ce: Scholz Dr., Stephan (III A 1) <Stephan.Scholz@bmf.bund.de>: Nastola, Nadine (Ill A 1) <Nadine.Nastola@bmf.bund.de>; Neuhaus, Nikolas (LB 2) <Nikolas.Neuhaus@bmf.bund.de> Betreff: T: Heute DS - Rechner für Energiesteuerentlastung Priorität: Hoch Lieber Benedict, Nur dringende Anforderung der Abteilungsleitung L soll sehr zeitnah ein Rechner zur einfachen Berechnung der geplanten Entlassungen im Energiesteuerbereich erstellt und auf der Internetseite veröffentlicht werden. Geplant ist, die exakte Entlastungssumme bei den Energiesteuererzeugnissen Benzin und Diesel für Bürger*innen darzustellen. Es soll die Möglichkeit geschaffen werden, eine fiktive Tankmenge des Erzeugnisses in den Rechner einzugeben, als Ergebnis erhält der/die Nutzer*in die berechnete Ersparnis der Energiesteuer. Wenn es technisch einfach darzustellen ist, wird ggf. noch eine zusätzliche Ausweisung der gesparten Mehrwertsteuer (auf die reine Energiesteuerpreis, nicht auf den Endpreis des Erzeugnisses) ausgewiesen. Angedacht ist ein Rechner, der sich an dem ehemalige Soli-Rechner orientiert. Zur Information übersende ich den bereits depublizierten Soli-Rechner als Preview. https:// review.bundesfinanzministerium.de/Conten /DE/000-PAPIERKORB/2022/Navi atıions Rubriken/ Solidaritaetszuschlag/solidaritaetszuschlag.html Ich wäre Dir sehr verbunden, wenn Du bis heute (DS) die entsprechenden Angaben zur Berechnung der Energiesteuerentlastung übersenden könntest. Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Ewert, Udo (ZA 7) Von: Herzog, Andre (Ifl B 3) Gesendet: Montag, 23. Mai 2022 13:22 An: II B3 - BSB Cc: Weihs, Anja (Ill B 3); Szammetat, Melanie (NIC 5) Betreff: WG: Termin 24.05., 10.00 Uhr - Abstimmung Berechnungsbeispiele Energiesteuer auf Kraftstoffe Priorität: Hoch IN B3-V 9905/22/10001 :002 2022/0550021 1. Vermerk: J. 2. Registratur (BSB): a) Importieren nach: IIB3-YV 9905/22/10001 :002 ) Betreff: wie Betreff des Vorgangs NR Hier: vonLB2 m.d.B.u.Prüfung: Berechnungsbeispiele zur Energiesteuer d) Bezug: automatisch vergeben e) Stichwörter: J. f) sonstiges: J. 3. 2.K. Koll. gem. Verteiler mit dieser Mail erledigt 4. z.Vg. Vielen Dank Im Auftrag Andre Herzog Referat Ill B3 Telefon: 030 18 682-1469 N Von: Hufen Dr., Christian (Ill B 3) <Christian.Hufen@bmf.bund.de> Gesendet: Montag, 23. Mai 2022 11:20 An: Herzog, Andre (Ill B 3) <Andre.Herzog@bmf.bund.de>; Weihs, Anja (Ill B 3) <Anja.Weihs@bmf.bund.de> Cc: Verteiler Referat Ill B 3 <VerteilerReferatlilB3@bmf.bund.de> Betreff: WG: Termin 24.05., 10.00 Uhr - Abstimmung Berechnungsbeispiele Energiesteuer auf Kraftstoffe Priorität: Hoch w.b. VG CH Dr. Christian Hufen RLIIB3
verbraucht er rund 35 Liter pro Monat und kommt so für drei Monate auf eine steuerliche Entlastung von 36,92 Euro. 3: Durch die Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe wird die Familie weiter steuerlich entlastet: Die gemeinsame Fahrt zur Arbeit, tägliche Erledigungen und kleinere Ausflüge mit dem Auto ergeben rund 2500 Kilometer im Monat. Die steuerliche Entlastung beträgt samt Mehrwertsteuer rund 70 Euro pro Monat, für die drei Sommermonate also 210 Euro. 4: Für Fahrten zu Kunden, ihrem Büro und Erledigungen im Alltag ist Sophia viel im Auto unterwegs. Im Monat kommt sie auf rund 4.000 Kilometer und tankt dafür rund 320 Liter Diesel. Die befristete Senkung der Energiesteuer für Kraftstoffe entlastet sie damit steuerlich für drei Monate um insgesamt rund 160 Euro [160,39 €]. IN die Grüße Karola Brandenburger-Rüdisühli Digitale Kommunikation & Soziale Medien ReferatLB2 Durchwahl: 4713
Ewert, Udo (ZA 7)
Von: Herzog, Andre (III B 3)
Gesendet: Montag, 23. Mai 2022 15:06
An: III B 3 - BSB
Cc: Weihs, Anja (ll B3); Szammetat, Melanie (lit C 5)
Betreff: WG: Termin 24.05., 10.00 Uhr - Abstimmung Berechnungsbeispiele
Energiesteuer auf Kraftstoffe
I B3-V 9905/22/10001 :002
2022/0550691
1. Vermerk: J.
2. Registratur (BSB):
a) Importieren nach: II B3 - V 9905/22/10001 :002
b) Betreff: wie Betreff des Vorgangs
c) Hier: anLB2: Anmerkungen zu den Berechnungsbeispielen zur Energiesteuer
) Bezug: automatisch vergeben
Stichwörter: J.
f) sonstiges: J.
3. z.K. Koll. gem. Verteiler mit dieser Mail erledigt
4. z.V8.
Vielen Dank
Im Auftrag
Andre Herzog
Referat III B3
Telefon: 030 18 682-1469
Von: Herzog, Andre (II B 3) <>
esendet: Montag, 23. Mai 2022 15:05
«N: Referat LB2 <LB2@bmf.bund.de>
Cc: Brandenburger-Rüdisühli, Karola (LB2) <Karola.Brandenburger-Ruedisuehli@bmf.bund.de>: Hufen Dr., Christian
(IN B 3) <Christian.Hufen@bmf.bund.de>: Weihs, Anja (Ill B 3) <Anja.Weihs@bmf.bund.de>: Szammetat, Melanie {m
C5) <Melanie.Szammetat@bmf.bund.de>; Referat IIIA1 <INA1@bmf.bund.de>; Ostmann, Benedict (I A 1)
<Benedict.Ostmann@bmf.bund.de>: Nastola, Nadine (Ill A 1) <Nadine.Nastola@bmf.bund.de>
Betreff: AW: Termin 24.05., 10.00 Uhr - Abstimmung Berechnungsbeispiele Energiesteuer auf Kraftstoffe
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
anliegend übersende ich einige Hinweise und Anmerkungen zu den übersandten und das Energiesteuerrecht
betreffenden Beispielen.
Rechnerisch waren die gewählten Beispiele nachvollziehbar.
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
2: Arek profitiert als Motorradfahrer von der befristeten Senkung der Energiesteuern für Kraftstoffe für drei Monate: Mit seinem täglichen Arbeitsweg und gelegentlichen Ausflügen fährt er pro Monat insgesamt rund 700 Kilometer. So verbraucht er rund 35 Liter pro Monat und kommt so für drei Monate auf eine steuerliche Entlastung von 36,92 Euro. 3: Durch die Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe wird die Familie weiter steuerlich entlastet: Die gemeinsame Fahrt zur Arbeit, tägliche Erledigungen und kleinere Ausflüge mit dem Auto ergeben rund 2500 Kilometer im Monat. Die steuerliche Entlastung beträgt samt Mehrwertsteuer rund 70 Euro pro Monat, für die drei Sommermonate also 210 Euro. 4: Für Fahrten zu Kunden, ihrem Büro und Erledigungen im Alltag ist Sophia viel im Auto unterwegs. Im Monat kommt gl“ auf rund 4.000 Kilometer und tankt dafür rund 320 Liter Diesel, Die befristete Senkung der Energiesteuer für ‚raftstoffe entlastet sie damit steuerlich für drei Monate um insgesamt rund 160 Euro [160,39 €]. Viele Grüße Karola Brandenburger-Rüdisühli Digitale Kommunikation & Soziale Medien ReferatLB2 Durchwahl: 4713
Il B3- V 9905/22/10001 :002 2022/0550691, Anlage 1 1: Frau Meyer lebt in Aurich (Ostfriesland), bezieht Wohngeld. Sie benutzt ihr Auto, um beispielsweise einzukaufen, zum Arzt zu fahren und zwei Mal im Monat ihre Enkel in Oldenburg (ca. 80160 Kilometer entfernt) zu besuchen. Die 320 Kilometer pro Monat nach Oldenburg addieren sich mit den sonstigen Fahrten (3 Fahrten pro Woche 4 30 km = 360km) zu rund 680 Kilometern im Monat. Durch die Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe wird sie wie folgt steuerlich entlastet: 680 Kilometer pro Monat = 54,4 Liter Benzin (Annahme von 8 Liter Benzin auf 100 Kilometern) bedeuten bei einer Reduzierung von 29,55 Cent/Liter plus 19 Prozent Mehrwertsteuer eine monatliche steuerliche Entlastung von 19,13 Euro. Das macht also 57,39 Euro für drei Monate im Sommer. 2: Arek profitiert als Motorradfahrer von der befristeten Senkung der Energiesteuern für Kraftstoffe für drei Monate: Mit seinem täglichen Arbeitsweg und gelegentlichen Ausflügen fährt er pro Monat insgesamt rund 700 Kilometer. So verbraucht er rund 35 Liter Benzin pro Monat (Annahme von 5 Liter Benzin auf 100 Kilometern) und kommt so für drei Monate auf eine steuerliche Entlastung von 36,92 Euro. 3: steuerliche Entlastung für Benzin beträgt samt Mehrwertsteuer rund 70 Euro [70,33 Euro] pro Monat, für die drei Sommermonate also 2118 Euro. 4: Für Fahrten zu Kunden, ihrem Büro und Erledigungen im Alltag ist Sophia viel im Auto unterwegs. Im Monat kommt sie auf rund 4.000 Kilometer und tankt dafür rund 320 Liter Diesel (Annahme von 8 Liter Diesel auf 100 Kilometern). Die befristete Senkung der Energiesteuer für Kraftstoffe entlastet sie damit steuerkeh-samt Mehrwertsteuer für drei Monate um insgesamt rund 160 Euro [160,39 Eurog]. Kommentiert [A1]: Hinweis: Wenn Frau M. 2 mal im Monat nach Oldenburg fährt und die einfache Strecke 160 km beträgt („entfernt“), so wären dies aufgrund der Rückfahrt allein 640 km. Daher wurde die Entfernung angepasst, um die Gesamtfahrleistung für die Besuche der Enkel zu belassen. Kommentiert [A2]: Wenn der Verbrauch und der Kraftstoff nicht klar sind, dann ist das Beispiel nicht nachvollziehbar. Kommentiert [A3}: Anpassung an die anderen Beispiele, da dort überall Namen verwendet wurden. Kommentiert [A4]: In diesem Beispiel steht nicht, welches | Energieerzeugnis (welcher Kraftstoff) verwendet wird, Bei einer Laufleistung von 2500 Kilometern pro Monat kann davon ausgegangen werden, dass das Familienfahrzeug ein Dieselfahrzeug ist. Daher Anpassung der Berechnung bei Verwendung von Diesel als Vorschlag: „Die steuerliche Entlastung für Diesel beträgt samt Mehrwertsteuer rund 33 Euro [33,42 Euro] pro Monat, für die drei Sommermonate also 100,25 Euro. Kommentiert [A5]: Anpassung an Beispiel 4, wenn der \_Klammerzusatz wirklich aufgenommen werden soll.