ordner-2
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Akte zum Tankrabatt“
Anja Weihs
Referat III B3
Durchwahl: 2812
Von: Vorzimmer AL III
Gesendet: Freitag, 8. April 2022 12:07
An: Weihs, Anja (III B 3) <Anja.Weihs@bmf.bund.de>
Ce: Hufen Dr., Christian (III B 3) <Christian.Hufen@bmf.bund.de>; Herzog, Andre (III B 3)
<Andre.Herzog@bmf.bund.de>; Nieren, Viktoria (III) <Viktoria.Nieren@bmf.bund.de>
Betreff: WG: ELITSEHR:Bitte um Billigung Schreiben an die Ressorts, Länder und Verbände
Priorität: Hoch
Liebe Frau Weihs,
wir haben nun die Rückmeldung, dass Alin nächste Woche weiterhin krankheitsbedingt ausfällt. Wir werden daher,
wie besprochen, die Reinschriften nach Billigung durch Frau Dr. Jakobi.V. Alin fertigen und an III B 3 senden.
Viele Grüße
Nicole Reukauf
Vorzimmer ALin III
Durchwahl: 1228
Von: Hufen Dr., Christian (III B 3)
Gesendet: Freitag, 8. April 2022 11:11
An: Kuhn Dr., Anja (III B 2) <Anja.Kuhn@bmf.bund.de>; Unterabteilungsleiter III B <IIIB@bmf.bund.de>
Ce: Weihs, Anja (III B 3) <Anja.Weihs@bmf.bund.de>; Herzog, Andre (III B 3) <Andre.Herzog@bmf.bund.de>;
Vorzimmer AL III <VorzimmerALlll@bmf.bund.de>
Betreff: ELITSEHR:Bitte um Billigung Schreiben an die Ressorts, Länder und Verbände
Priorität: Hoch
Liebe Frau Kuhn,
anbei unsere Vorlage zum Schreiben zur Einleitung der Ressortabstimmung sowie Verbände- und Länderanhörung
für das Gesetz zur temporären Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe. Wir warten noch auf Rückmeldung vom
BKAmt über den Abschluss der sog. Frühkoordinierung. Die Vorlage soll aber bereits gebilligt werden, damit wir die
Abstimmungen dann unverzüglich einleiten können. Die Versendung erfolgt durch unser Referat, das Vorgehen ist
mit AL'in-Büro so abgesprochen.
Vielen Dank und beste Grüße
Christian Hufen
Dr. Christian Hufen
RL III B 3
Durchwahl: 2751
2
Von: HerzogAndreCIIIs 3}
An: IIIB3-BSB
Ce: WeihsAnjaCIIIB3}
Betreff: von Büro PStin H-Büro~,------~------ sollen zeitgleich mit den
Ressortsinformiert werden.
Datum: Freitag, 8. April 2022 13:02:32
III B 3 - V 9905/22/10001 :003
2022/0393327
1. Vermerk: Schr:eiben wird durch PStin H versendet.
2. Registratur (BSB):
a) importieren nach: III B 3 - V 9905/22/10001 :003
b) Betreff: wie Betreff des Vorgangs
c) Hier: von Büro PStin H-Büro:
---------
-------- so11e n zeitgleich mit den Ressorts informiert werden.
d) Bezug: automatisch vergeben
e) Stichwörter: ./. ,
f) sonstiges: ./.
3. z.K. Koll. gern. Verteiler mit dieser Mail erledigt
4. z.Vg.
Vielen Dank
Im Auftrag
Andre Herzog
Referat III B 3
Telefon: 030 18 682-1469
Von: Hufen Dr., Christian (III B 3)
Gesendet: Freitag, 8. April 2022 11:46
An: Herzog, Andre (111B 3) <Andre.Herzog@bmf.bund.de>; Weihs, Anja (III B 3)
<Anja.Weihs@bmf.bund.de>
Ce: Schürle, Carola (III B 3) <Carola.Schuerle@bmf.bund.de>
Betreff: AW: Bitte um Billigung Schreiben an die Ressorts, Länder und Verbände
Lieber Herr Herzog, liebe Frau Weihs, liebe Frau
eben rief mir das PStin H-Büro zu, dass zeitgleich mit den Ressorts auch
informiert werden sollen. Also nicht
----;:::::=~-
' Das Anschreiben an.,__ ist ja anders
formuliert. Denke, das Beste ist, dass wir das anschreiben für Ressorts, Länder, Verbände
nehmen und einen zusätzlichen Briefkopf für ___ ~------ machen.
Vielen Dank und beste Grüße
CH
Dr. Christian Hufen
RL III B 3
Durchwahl: 2751
Von: Weihs, Anja (III B 3)
Gesendet: Freitag, 8. April 2022 10:50
An: Hufen Dr., Christian (III B 3) <Christian.Hufen@bmf.bund.de>
Ce: Herzog, Andre (III B 3) <Andre.Herzog@bmf.bund.de>
Betreff: Bitte um Billigung Schreiben an die Ressorts, Länder und Verbände
< Datei: 2022_0388050(4).docx » < Datei: 2022_0388050.cwf » < Datei:
Referentenentwurf_06042022_1700.docx » < Datei: 220329 Zeitplanentwurf Absenkung
EnergieSt.pdf »
Lieber Herr Hufen,
ich habe eben mit dem Vorzimmer besprochen, dass wir die Vorlage vorsorglich billigen
lassen und Frau Dr. Jakob heute für Alin zeichnet. Das Vorzimmer ändert es dann. Dann
können wir die Ressortbeteiligung heute noch starten, falls das ok aus dem BKAmt kommt.
Das Vorzimmer würde eh bitten, dass wir die Versendung vornehmen.
Ich bitte daher um Weiterleitung an Frau Dr. Kuhn. Es ist die Fassung von Ihnen gestern
Abend.
Ich bin jetzt bis ca. 12.30 Uhr abwesend. Den Termin kann ich leider nicht verschieben.
VGAW
Von: Herzog. AndremI B3l
An: III B 3 - BSB
Ce: Wejhs.Anja(III B3)
Betreff: an UALinIII B (i.V.): Bitte um Billigungdes Schreibensa .__ ______ _
Datum: Freitag, 8. April 2022 13:03:22
Anlagen: 2022 0392496C6l
docx
2022 0392496cwf
060420221zoo
Referentenentwurf docx
III B 3 - V 9905/22/10001 :003
2022/0393329
1. Vermerk: ./.
2. Registratur (BSB):
a) importieren nach: III B 3 - V 9905/22/10001 :003
b) Betreff: wie Betreff des Vorgangs
c) Hier: an UALin III B (i.V.): Bitte um Billigung des Schreibens an
d) Bezug: automatisch vergeben
e) Stichwörter: ./.
f) sonstiges: ./.
3. ~.K. Koll. gern. Verteiler mit dieser Mail erledigt
4. z.Vg.
Vielen Dank
Im Auftrag
Andre Herzog
Referat III B 3
Telefon: 030 18 682-1469
Von: Hufen Dr., Christian (III B 3)
Gesendet: Freitag, 8. April 2022 12:32
An: Unterabteilungsleiter III B <IIIB@bmf.bund.de>; Kuhn Dr., Anja (III B 2)
<Anja.Kuhn@bmf.bund.de>
Ce:Vorzimmer AL III <VorzimmerALlll@bmf.bund.de>; Weihs, Anja (III B 3)
<Anja.Weihs@bmf.bund.de>; Herzog, Andre {III B 3) <Andre.Herzog@bmf.bund.de>
Betreff: WG: AW: AW: GE Energiesteuersenkung
Liebe Frau Kuhn,
beigefügte Vorlage ebenfalls mdB um dringende Billigung.
Viele Grüsse
Christian Hufen
Mit SecurePIM gesendet
Von: "Herzog,Andre (lll B 3)" <Andre.Herzog@bmf.bund.de>
Gesendet:8. April 2022 12:16
An: "HufenDr., Christian(III B 3)" <Christian.Hufen@bmf.bund.de>
Ce: "Schürle,Carola(III B 3)" <Carola.Schuerle@bmf.bund.de>,
"Weihs,Anja (III B 3)"
<Anja.Weihs@bmf.bund.de>
Betreff:WG: A W: A W: GE Energiesteuersenkung
Lieber Herr Hufen,
anliegend die erbetene separierte Vorlage für PStin H an
basierend auf der Vorlage für die Ressort; gekürzt um die Aufforderung zur Stellungnahme. Im
Ergebnis dürfte es damit das Schreiben von AW an die Fraktionen ohne den Passus „mit der Bitte.
einen Beschluss über die Formulierungshilfe herbeizuführen und diese in den Bundestag
einzubringen." sein und natürlich ohne Aussage zur Ressortabstimmung.
Der Satz „Der Gesetzesentwurf ist am 6. April 2022 vom Kabinett beschlossen worden" (es geht
um das Energiewirtschaftsgesetz) ist nicht mehr farblich. Wenn ich nachfolgenden Link richtig
verstehe, ist das am Mittwoch erfolgreich durchs Kabinett gegangen:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-6-april-
2022-2024062
VG
AH
Von: Hufen Dr., Christian (III B 3)
Gesendet: Freitag, 8. April 2022 11:53
An: Herzog, Andre (III B 3) <Andre.Herzog@bmf.bund.de>
Ce:Schürle, Carola {III B 3) <Carola.Schuerle@bmf.bund.de>; Weihs, Anja (III B 3)
<Anja.Weihs@bmf.bund.de>
Betreff: WG: AW: GE Energiesteuersenkung
Sorry. Planänderung. Danke!
Mit SecurePIM gesendet
Von: "Rathgeber Dr., Viola (PStin H)" <Viola.Rathgeber@bmf.bund.de>
Gesendet: 8. April 2022 1 I :50
An: "Hufen Dr., Christian (III B 3)" <Christian.Hufen@bmf.bund.de>
Betreff: WG: AW: GE Energiesteuersenkung
Lieber Herr Dr. Hufen,
nein, bitte Entwurf für PStin H.
Danke und Grüße Viola Rathgeber Von: Hufen Dr., Christian (III B 3) \ Gesendet: Freitag, 8. April 2022 11:49 An: Rathgeber Dr., Viola (PStin H) <Viola.Rathgeber@bmf.bund.de>; Koch, Sandra (PStin H) <Sandra.Koch@bmf.bund.de> Betreff: GE Energiesteuersenkung Liebe Kolleginnen, nur zur Sicherheit: Die Versendung an soll dann auch durch Abteilung erfolgen? Vielen Dank und beste Grüße Christian Hufen Dr. Christian Hufen RL III B 3 Durchwahl: 2751
111
B 3 - V 9905/22/10001 :003
2022/0393329, Anlage 1
Herzog/ 2022/0392496 / Herzog
III B 3 - V 9905/22/10001 :003 . Oktober 2022
RD Dr. Hufen 2751
RDin Weihs 2812
RA Herzog 1469
Fax: 1469
1.
PStin H
über
Stin LH
a.d.D.
mit der Bitte um Zeichnung des Schreibens zu f.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung
der Energiesteuer für Kraftstoffe;
Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des Bundestages
einzubringenden Gesetzesentwurf
1 Anlage
I. Vorschlag
Kopf: PStin H
Gz: - wie oben -
-2-
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung
der Energiesteuer für Kraftstoffe;
Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des Bundestages
einzubringenden Gesetzesentwurf
1 Anlage
Sehr geehrte
-------~---
als Anlage übersende ich Ihnen die Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Änderung des
Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe mit dem
der Beschluss der Regierungskoalition vom 23. März 2022 umgesetzt werden soll, die
Energiesteuersätze für Kraftstoffe für drei Monate auf das europäische Mindestmaß
abzusenken, um die Belastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft,
insbesondere im Handwerk und der Logistikbranche durch die gestiegenen Preise für
Kraftstoffe abzufedern.
Mittels der gesetzlichen Anpassung werden die Energiesteuersätze für die hauptsächlich im
Straßenverkehr verwendeten Kraftstoffe wie folgt gesenkt:
Benzin Diesel Erdgas Flüssiggas
(CNG/LNG) (LPG)
derzeitige Steuersätze 65,45 et/ 47,04 et/ 13,90 EUR 363,94 EUR/ 1.000
im deutschen Liter Liter /MWh kg
Energiesteuergesetz
Steuersätze NEU 35,90 et/ 33,00 et/ 9,36 EUR/ 125,00 EUR/ 1.000
entsprechend den Liter Liter MWh kg
EU-
Mindeststeuersätzen entspricht 2,60
EUR/ je GJ
-3- Soweit im Energiesteuerrecht für einzelne Bereiche bereits bisher Steuerentlastungen erfolgen, bestehen diese grundsätzlich unverändert fort. Eine Ausnahme gilt für die Entlastungsnormen betreffend den Öffentlichen Personennahverkehr und den Eigenverbrauch im Herstellerbetrieb. Diese Entlastungsnormen sind für die o.g. Energieerzeugnisse während des Zeitraums der Absenkung nicht anzuwenden, da anderenfalls die europarechtlich vorgeschriebenen Mindeststeuersätze unterschritten würden. Ziel des Gesetzes ist es, die unvorhergesehene Belastung durch die steigenden Kraftstoffpreise kurzfristig abzufedern. Eine rechtlich bindende Verpflichtung der Wirtschaft zur Weitergabe des steuerlichen Vorteils an die Endverbraucherinnen und Endverbraucher ist im Verbrauchsteuerrecht weder angelegt noch möglich. Gleichwohl hat die temporäre Steue!'l:;enkung zur Folge, dass durch eine Weitergabe des steuerlichen Vorteils an die Verbraucherinnen und Verbraucher durch entsprechende Preissenkungen eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft ermöglicht wird. Flankierend dazu hat BMWK mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung vorgesehen, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränku~gen unter anderem dahingehend anzupassen, dass zukünftig eine stärkere Beobachtung vorgelagerter Wertschöpfungsstufen im Kraftstoffbereich (d. h. insbesondere der Raffinerien und des Großhandels) durch die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) beim Bundeskartellqmt gewährleistet wird. Zudem soll die Datenbasis der MTS-K im Einzelhandelsbereich um Mengendaten ausgeweitet werden. Mit der Stärkung der MTS-K beim Bundeskartellamt wird ebenfalls eine Maßnahme aus den Beschlüssen des Koalitionsausschµsses vom 23. März 2022 umgesetzt. Der Gesetzesentwurf ist am 6. April 2022 vom Kabinett beschlossen worden. Die Absenkung der Steuersätze auf das europäisch zulässige M ind~stmaß stellt keine dem Regime des EU-Beihilferechts unterliegende Maßnahme dar, da sie nicht selektiv wirkt.und nicht nur bestimmte Unternehmen begünstigt, sondern allen Endkunden gleichermaßen offensteht. Der Gesetzesentwurf entspricht zudem dem „Befristeten Krisenrahmen für staatliche Bejhilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine" (Mitteilung der Europäischen Kommission C(2022) 1890 final vom 23. März 2022 - sog. Te_mporary Crisis Framework). KOM hat darin explizit klargestellt, dass Maßnahmen, die auf gewerbliche Energieverbraucher abzielen, keine staatlichen Beihilfen darstellen, sofern sie allgemeiner Art sind. Solche nichtselektiven Maßnahmen können beispielsweise in Fonn allgemeiner Steuer- oder Abgaberiermäßigungen, eines ermäßigten Satzes für die Lieferung von Erdgas, Strom oder Fernwärme oder auch über gesenkte Netzkosten gewährt werden.