ordner-2
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Akte zum Tankrabatt“
Betreff: AW: Bitte um Billigung Schreiben an die Ressorts, Länder und Verbände
Lieber Herr Herzog, liebe Frau Weihs, liebe Frau
eben rief mir das PStin H-Büro zu, dass zeitgleich mit den Ressorts auch
informiert werden sollen. Also nicht
----;:::::=~-
' Das Anschreiben an.,__ ist ja anders
formuliert. Denke, das Beste ist, dass wir das anschreiben für Ressorts, Länder, Verbände
nehmen und einen zusätzlichen Briefkopf für ___ ~------ machen.
Vielen Dank und beste Grüße
CH
Dr. Christian Hufen
RL III B 3
Durchwahl: 2751
Von: Weihs, Anja (III B 3)
Gesendet: Freitag, 8. April 2022 10:50
An: Hufen Dr., Christian (III B 3) <Christian.Hufen@bmf.bund.de>
Ce: Herzog, Andre (III B 3) <Andre.Herzog@bmf.bund.de>
Betreff: Bitte um Billigung Schreiben an die Ressorts, Länder und Verbände
< Datei: 2022_0388050(4).docx » < Datei: 2022_0388050.cwf » < Datei:
Referentenentwurf_06042022_1700.docx » < Datei: 220329 Zeitplanentwurf Absenkung
EnergieSt.pdf »
Lieber Herr Hufen,
ich habe eben mit dem Vorzimmer besprochen, dass wir die Vorlage vorsorglich billigen
lassen und Frau Dr. Jakob heute für Alin zeichnet. Das Vorzimmer ändert es dann. Dann
können wir die Ressortbeteiligung heute noch starten, falls das ok aus dem BKAmt kommt.
Das Vorzimmer würde eh bitten, dass wir die Versendung vornehmen.
Ich bitte daher um Weiterleitung an Frau Dr. Kuhn. Es ist die Fassung von Ihnen gestern
Abend.
Ich bin jetzt bis ca. 12.30 Uhr abwesend. Den Termin kann ich leider nicht verschieben.
VGAW
Von: Herzog. AndremI B3l
An: III B 3 - BSB
Ce: Wejhs.Anja(III B3)
Betreff: an UALinIII B (i.V.): Bitte um Billigungdes Schreibensa .__ ______ _
Datum: Freitag, 8. April 2022 13:03:22
Anlagen: 2022 0392496C6l
docx
2022 0392496cwf
060420221zoo
Referentenentwurf docx
III B 3 - V 9905/22/10001 :003
2022/0393329
1. Vermerk: ./.
2. Registratur (BSB):
a) importieren nach: III B 3 - V 9905/22/10001 :003
b) Betreff: wie Betreff des Vorgangs
c) Hier: an UALin III B (i.V.): Bitte um Billigung des Schreibens an
d) Bezug: automatisch vergeben
e) Stichwörter: ./.
f) sonstiges: ./.
3. ~.K. Koll. gern. Verteiler mit dieser Mail erledigt
4. z.Vg.
Vielen Dank
Im Auftrag
Andre Herzog
Referat III B 3
Telefon: 030 18 682-1469
Von: Hufen Dr., Christian (III B 3)
Gesendet: Freitag, 8. April 2022 12:32
An: Unterabteilungsleiter III B <IIIB@bmf.bund.de>; Kuhn Dr., Anja (III B 2)
<Anja.Kuhn@bmf.bund.de>
Ce:Vorzimmer AL III <VorzimmerALlll@bmf.bund.de>; Weihs, Anja (III B 3)
<Anja.Weihs@bmf.bund.de>; Herzog, Andre {III B 3) <Andre.Herzog@bmf.bund.de>
Betreff: WG: AW: AW: GE Energiesteuersenkung
Liebe Frau Kuhn,
beigefügte Vorlage ebenfalls mdB um dringende Billigung.
Viele Grüsse
Christian Hufen
Mit SecurePIM gesendet
Von: "Herzog,Andre (lll B 3)" <Andre.Herzog@bmf.bund.de>
Gesendet:8. April 2022 12:16
An: "HufenDr., Christian(III B 3)" <Christian.Hufen@bmf.bund.de>
Ce: "Schürle,Carola(III B 3)" <Carola.Schuerle@bmf.bund.de>,
"Weihs,Anja (III B 3)"
<Anja.Weihs@bmf.bund.de>
Betreff:WG: A W: A W: GE Energiesteuersenkung
Lieber Herr Hufen,
anliegend die erbetene separierte Vorlage für PStin H an
basierend auf der Vorlage für die Ressort; gekürzt um die Aufforderung zur Stellungnahme. Im
Ergebnis dürfte es damit das Schreiben von AW an die Fraktionen ohne den Passus „mit der Bitte.
einen Beschluss über die Formulierungshilfe herbeizuführen und diese in den Bundestag
einzubringen." sein und natürlich ohne Aussage zur Ressortabstimmung.
Der Satz „Der Gesetzesentwurf ist am 6. April 2022 vom Kabinett beschlossen worden" (es geht
um das Energiewirtschaftsgesetz) ist nicht mehr farblich. Wenn ich nachfolgenden Link richtig
verstehe, ist das am Mittwoch erfolgreich durchs Kabinett gegangen:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungspressekonferenz-vom-6-april-
2022-2024062
VG
AH
Von: Hufen Dr., Christian (III B 3)
Gesendet: Freitag, 8. April 2022 11:53
An: Herzog, Andre (III B 3) <Andre.Herzog@bmf.bund.de>
Ce:Schürle, Carola {III B 3) <Carola.Schuerle@bmf.bund.de>; Weihs, Anja (III B 3)
<Anja.Weihs@bmf.bund.de>
Betreff: WG: AW: GE Energiesteuersenkung
Sorry. Planänderung. Danke!
Mit SecurePIM gesendet
Von: "Rathgeber Dr., Viola (PStin H)" <Viola.Rathgeber@bmf.bund.de>
Gesendet: 8. April 2022 1 I :50
An: "Hufen Dr., Christian (III B 3)" <Christian.Hufen@bmf.bund.de>
Betreff: WG: AW: GE Energiesteuersenkung
Lieber Herr Dr. Hufen,
nein, bitte Entwurf für PStin H.
Danke und Grüße Viola Rathgeber Von: Hufen Dr., Christian (III B 3) \ Gesendet: Freitag, 8. April 2022 11:49 An: Rathgeber Dr., Viola (PStin H) <Viola.Rathgeber@bmf.bund.de>; Koch, Sandra (PStin H) <Sandra.Koch@bmf.bund.de> Betreff: GE Energiesteuersenkung Liebe Kolleginnen, nur zur Sicherheit: Die Versendung an soll dann auch durch Abteilung erfolgen? Vielen Dank und beste Grüße Christian Hufen Dr. Christian Hufen RL III B 3 Durchwahl: 2751
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B 3 - V 9905/22/10001 :003
2022/0393329, Anlage 1
Herzog/ 2022/0392496 / Herzog
III B 3 - V 9905/22/10001 :003 . Oktober 2022
RD Dr. Hufen 2751
RDin Weihs 2812
RA Herzog 1469
Fax: 1469
1.
PStin H
über
Stin LH
a.d.D.
mit der Bitte um Zeichnung des Schreibens zu f.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung
der Energiesteuer für Kraftstoffe;
Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des Bundestages
einzubringenden Gesetzesentwurf
1 Anlage
I. Vorschlag
Kopf: PStin H
Gz: - wie oben -
-2-
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung
der Energiesteuer für Kraftstoffe;
Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des Bundestages
einzubringenden Gesetzesentwurf
1 Anlage
Sehr geehrte
-------~---
als Anlage übersende ich Ihnen die Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Änderung des
Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe mit dem
der Beschluss der Regierungskoalition vom 23. März 2022 umgesetzt werden soll, die
Energiesteuersätze für Kraftstoffe für drei Monate auf das europäische Mindestmaß
abzusenken, um die Belastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft,
insbesondere im Handwerk und der Logistikbranche durch die gestiegenen Preise für
Kraftstoffe abzufedern.
Mittels der gesetzlichen Anpassung werden die Energiesteuersätze für die hauptsächlich im
Straßenverkehr verwendeten Kraftstoffe wie folgt gesenkt:
Benzin Diesel Erdgas Flüssiggas
(CNG/LNG) (LPG)
derzeitige Steuersätze 65,45 et/ 47,04 et/ 13,90 EUR 363,94 EUR/ 1.000
im deutschen Liter Liter /MWh kg
Energiesteuergesetz
Steuersätze NEU 35,90 et/ 33,00 et/ 9,36 EUR/ 125,00 EUR/ 1.000
entsprechend den Liter Liter MWh kg
EU-
Mindeststeuersätzen entspricht 2,60
EUR/ je GJ
-3- Soweit im Energiesteuerrecht für einzelne Bereiche bereits bisher Steuerentlastungen erfolgen, bestehen diese grundsätzlich unverändert fort. Eine Ausnahme gilt für die Entlastungsnormen betreffend den Öffentlichen Personennahverkehr und den Eigenverbrauch im Herstellerbetrieb. Diese Entlastungsnormen sind für die o.g. Energieerzeugnisse während des Zeitraums der Absenkung nicht anzuwenden, da anderenfalls die europarechtlich vorgeschriebenen Mindeststeuersätze unterschritten würden. Ziel des Gesetzes ist es, die unvorhergesehene Belastung durch die steigenden Kraftstoffpreise kurzfristig abzufedern. Eine rechtlich bindende Verpflichtung der Wirtschaft zur Weitergabe des steuerlichen Vorteils an die Endverbraucherinnen und Endverbraucher ist im Verbrauchsteuerrecht weder angelegt noch möglich. Gleichwohl hat die temporäre Steue!'l:;enkung zur Folge, dass durch eine Weitergabe des steuerlichen Vorteils an die Verbraucherinnen und Verbraucher durch entsprechende Preissenkungen eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft ermöglicht wird. Flankierend dazu hat BMWK mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung vorgesehen, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränku~gen unter anderem dahingehend anzupassen, dass zukünftig eine stärkere Beobachtung vorgelagerter Wertschöpfungsstufen im Kraftstoffbereich (d. h. insbesondere der Raffinerien und des Großhandels) durch die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) beim Bundeskartellqmt gewährleistet wird. Zudem soll die Datenbasis der MTS-K im Einzelhandelsbereich um Mengendaten ausgeweitet werden. Mit der Stärkung der MTS-K beim Bundeskartellamt wird ebenfalls eine Maßnahme aus den Beschlüssen des Koalitionsausschµsses vom 23. März 2022 umgesetzt. Der Gesetzesentwurf ist am 6. April 2022 vom Kabinett beschlossen worden. Die Absenkung der Steuersätze auf das europäisch zulässige M ind~stmaß stellt keine dem Regime des EU-Beihilferechts unterliegende Maßnahme dar, da sie nicht selektiv wirkt.und nicht nur bestimmte Unternehmen begünstigt, sondern allen Endkunden gleichermaßen offensteht. Der Gesetzesentwurf entspricht zudem dem „Befristeten Krisenrahmen für staatliche Bejhilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die Ukraine" (Mitteilung der Europäischen Kommission C(2022) 1890 final vom 23. März 2022 - sog. Te_mporary Crisis Framework). KOM hat darin explizit klargestellt, dass Maßnahmen, die auf gewerbliche Energieverbraucher abzielen, keine staatlichen Beihilfen darstellen, sofern sie allgemeiner Art sind. Solche nichtselektiven Maßnahmen können beispielsweise in Fonn allgemeiner Steuer- oder Abgaberiermäßigungen, eines ermäßigten Satzes für die Lieferung von Erdgas, Strom oder Fernwärme oder auch über gesenkte Netzkosten gewährt werden.
-4- Die Mindereinnahmen für den Bundeshaushalt für die dreimonatige Senkung betragen ca. 3, 15 Mrd. Euro. Das Gesetz soll zum 1. Juni 2022 in Kraft treten und ist auf drei Monate befristet. Näheres entnehmen Sie bitte dem anliegenden Gesetzesentwurf. Die Kabinettbefassung ist für den 27. April 2022 vorgesehen. Die Formulierungshilfe wird anschließend durch Beschluss der Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht. Die Verabschiedung im Bundesrat ist für den 20. Mai 2022 sicherzustellen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag z.U. PStin H II. Sachverhalt und Stellungnahme Ergibt sich aus L Dr. Hufen
Bearbeitungsstand: 06.04.2022 17:07 III B 3 - V 9905/22/10001 :003 2022/0393329, Anlage 2 Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe; hier Formu- lierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des Bundestages einzubringenden Gesetzesentwurf (FH GEBT Änd. Energiesteuersenkung - EnergieStSenkungG) A. Problem und Ziel Der völkerrechtswidrige Angriff auf die Ukraine hat die angespannte Lage auf den Energie- märkten verschärft. Die Bestrebungen, Deutschland schnellstmöglich unabhängig von rus- sischem Erdöl zu machen, kann diese Entwicklung verstärken. Die aufgrund des Krieges nochmals erheblich gestiegenen Kraftstoffpreise sind für viele Bürgerinnen und Bürger so- wie die Wirtschaft kurzfristig zu einer unvorhersehbaren Belastung geworden. B.Lösung Zur kurzfristigen Abfederung der Belastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirt- schaft, insbesondere im Handwerk und in der Logistikbranche, durch die gestiegenen Kraft- stoffpreise werden die Energiesteuersätze für die im Wesentlichen im Straßenverkehr ver- wendeten Kraftstoffe befristet auf die Höhe der Mindeststeuersätze der Energiesteuerricht- linie (Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der ge- meinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom) reduziert. Die Energiesteuer als Verbrauchsteuer ist als indirekte Steuern darauf angelegt, dass sie von den Steuerpflichtigen grundsätzlich auf die Verbraucherinnen und Verbraucher abge- wälzt werden. Eine temporäre Steuersenkung hat zur Folge, dass eine vollständige Weiter- gabe an die Verbraucherinnen und Verbraucher auch eine entsprechende Preissenkung und damit Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft ermöglicht. C. Alternativen Keine. D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Dem Bund (Zollverwaltung) entstehen durch das Gesetz im Kalenderjahr 2022 einmalige Ausgaben in Höhe von 37.000 Euro. Die einmaligen sonstigen Personalausgaben betragen rund 151.000 Euro. Der Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln wird finanziell und stellenmäßig im Einzel- plan 08 ausgeglichen.