ordner-2
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Akte zum Tankrabatt“
Lieber Herr Wulfmeyer,
anbei übersende ich den Gesetzentwurf zur befristeten Absenkung der Energiesteuer mit der Bitte um
Frühkoordinierung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Wiebke Schlüter
Persönliche Referentin der Staatssekretärin Prof. Dr. Luise Hölscher
Bundesministerium der Finanzen
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
~estnetz: +49 3018 682 1146
E-Mail: Wiebke.Schlueter@bmf.bund.de
Internet: www.bundesfinanzministerium.de
3
2022/0396271
Von: WejhsAnja(III B3)
An: III B3 - BSB
Ce: Schürle Carola
CIIIB3): HerzogAndre
(III B3): Ebner.
Klaus
(III B3): szammetat (III c sJ
Melanie
Betreff: von Büro PStin H: Schreibena
Datum: Freitag, 8. April 2022 21:31:04 ______ _
Anlagen: iooaae001.ong
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iooage003.
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Anschreiben
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Referentenentwurf
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1. Vermerk: ./.
2. Registratur (BSB):
a) importieren nach: III B 3 - V 9905/22/10001 :003
b) Betreff: wie Betreff des Vorgangs
c) Hier: von Büro PStin H: Schreiben an
d) Bezug: automatisch vergeben
e) Stichwörter: ./.
f) sonstiges: ./.
3. z.K. Koll. gern. Verteiler mit dieser Mail erledigt
4. z.Vg.
Besten Dank und Gruß
AW
Von: Büro PStin Hessel
Gesendet: Freitag, 8. April 2022 21:16
@bundestag.de; @bundestag.de;
@bundestag.de
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@fdpbt.de>; .,_____________ _ @fdpbt.de>;
----------- @bundestag.de>; Büro PStin Hessel <BueroPStinH@bmf.bund.de>;
Koch, Sandra (PStin H} <Sandra.Koch@bmfbund.de>;·Rathgeber Dr., Viola (PStin H)
<Viola.Rathgeber@bmf.bund.de>; ______ ... @gruene-bundestag.de__.,,;
,,-------@gruene-
bundestag.de;.__ ______ ... @bundestag.de; @bundestag.de;
@spdfraktion.de; @spdfraktion.de
------
Betreff: WG: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären
Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe - Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für
einen aus der Mitte des Bundestages einzubringenden Gesetzesentwurf
Sehr geehrte
sehr geehrte
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anliegende Formulierungshilfe übersende ich Ihnen im Auftrag der Parlamentarischen Staatssekretärin Katja
Hessel ausschließlich per E-Mail.
Das nachstehende Versehen bitte ich zu entschuldigen.
Mit freundlichen Grüßen
0~
Lisa-Fernanda Weise
Bundesministerium der Finanzen
Büro Parlamentarische Staatssekretärin Katja Hessel
Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin
Festnetz: +49 3018 682 3108
E-Mail: LisaFernanda.Weise@bmf.bund.de
Internet: www bundesfinanzmioisterium
de
Von: Büro PStin Hessel
Gesendet: Freitag, 8. April 2022 21:07
An: @bundestag.de; ------ d@bundestag.de;
@bundestag.de
@bundestag.de>;
@fdpbt.de>; @fdpbt.de>;
@bundestag.de>; Büro PStin Hessel <BueroPStinH@bmf.bund.de>;
Koch, Sandra (PStin H) <Sandra.Koch@bmf.bund.de>; Rathgeber Dr., Viola (PStin H)
<Viola.Rathgeber@bmf.bund.de>; @gruene-bundestag.de; @gruene-
bundestag.de; @bundestag.de;
@spdfraktion.de; @spdfraktion.de
Betreff: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären
Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe - Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für
einen aus der Mitte des Bundestages einzubringenden Gesetzesentwurf
anliegende Formulierungshilfe übersende ich Ihnen im Auftrag der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah
Ryglewski ausschließlich per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
0
Lisa-Fernanda Weise
Bundesministerium der Finanzen
Büro Parlamentarische Staatssekretärin Sarah Ryg!ewski
Will:ielmstraße 97, 10117 Berlin
Festnetz: +49 3018 682 3108
E-Mail: UsaFernanda.Weise@bmf.bund.de
Internet: www bundesfinanzmioisterium.de
©
2022/0396271, Anlage 1
& 1Bundesministerium
W der Finanzen
0
G7GERMANY
2022
Katja Hesse)
Parlamentarische
Staatssekretärin
POSTANSCHRIFTBundesministerium
derFinanzen,11016Berlin
Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFTWilhelmstraße
97
10117Berlin
TEL +49(0)30 18682-4245
FAX +49(0)30 18682-4404
E-MAIL katja.hessel@bmf.bund.de
OATUM 8. April2022
BETREFF Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären
Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe;
Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des
Bundestages einzubringenden Gesetzesentwurf
ANLAGEN l
GZ III B 3 - V 9905/22/10001 :003
DOK 2022/0392496
(beiAntwortbitteGZundDOKangeben)
Sehr geehrte
sehr geehrte
..___ ---
-_- -~
_-_
als Anlage übersende ich Ihnen die Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Änderung des Ener-
giesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe, mit dem der
Beschluss der Regierungskoalition vom 23. März 2022 umgesetzt werden soll, die Energie-
steuersätze für Kraftstoffe für drei Monate auf das europäische Mindestmaß abzusenken, um
www.bundesfinanzministerium.de
(
5 •i 1• 2 die Belastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft, insbesondere im Hand-
werk und der Logistikbranche, durch die gestiegenen Preise für Kraftstoffe abz~federn.
Mittels der gesetzlichen Anpassung werden die Energiesteuersätze für die hauptsächlich im
Straßenverkehr verwendeten Kraftstoffe wie folgt gesenkt:
Benzin Diesel Erdgas Flüssiggas
(CNG/LNG) (LPG)
derzeitige Steuersätze 65,45 et/ 47,04 et/ 13,90 EUR 363,94 EUR/ 1.000
im deutschen Liter Liter /MWh kg
Energiesteuergesetz
Steuersätze NEU 35,90 et/ 33,00 et/ 9,36 EUR/ 125,00 EUR/ 1.000
entsprechend den Liter Liter MWh kg
EU-
Mindeststeuersätzen entspricht 2,60
EUR /je GJ
Soweit im Energiesteuerrecht für einzelne Bereiche bereits bisher Steuerentlastungen erfol-
gen, bestehen diese grundsätzlich unverändert fort. Eine Ausnahme gilt für die Entlastungs-
normen betreffend den Öffentlichen Perso~ennahverkehr und den Eigenverbraucb im Herstel-
lerbetrieb. Diese Entlastungsnormen sind für die o. g. Energieerzeugnisse während des Zeit-
raums der Absenkung nicht anzuwenden, da anderenfalls die europarechtlich vorgeschriebe-
nen Mindeststeuersätze unterschritten würden.
Ziel des Gesetzes ist es, die unvorhergesehene Belastung durch die steigenden Kraftstoff-
preise kurzfristig abzufedern. Eine rechtlich bindende Verpflichtung der Wirtschaft zur
Weitergabe des steuerlichen Vorteils an die Endverbraucherinnen und Endverbraucher ist
im Verbrauchsteuerrecht weder angelegt noch möglich. Gleichwohl hat die temporäre Steu-
ersenkung zur Folge, dass durch eine Weitergabe des steuerlichen Vorteils an die Verbrauche-
rinnen und Verbraucher durch entsprechende Preissenkungen eine Entlastung der Bürgerinnen
und Bürger sowie der Wirtschaft ermöglicht wird.
Flankierend dazu hat Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit dem Entwurf
eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Kli-
maschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung vor-
gesehen, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unter anderem dahingehend anzu-
passen, dass zukünftig eine stärkere Beobachtung vorgelagerter Wertschöpfungsstufen im
Kraftstoffbereich (d. h. insbesondere der Raffinerien und des Großhandels) durch die Markt- •
transparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) beim Bundeskartellamt gewährleistet wird. Zudem
soll die Datenbasis der MTS-K im Einzelhandelsbereich um Mengendaten ausgeweitet wer-
den. Mit der Stärkung der MTS-K beim Bundeskartellamt wird.ebenfalls eine Maßnahme aus
den Beschlüssen des Koalitionsausschusses vom 23. März 2022 umgesetzt. Der Gesetzesent-
wurf ist am 6. April 2022 vom Kabinett beschlossen worden.
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