ordner-2

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Akte zum Tankrabatt

/ 754
PDF herunterladen
Seite4
                                     Benzin         Diesel        Erdgas             Flüssiggas
                                                                (CNG/LNG)               (LPG)
          derzeitige Steuersätze   65,45 et/     47,04 et/     13,90 EUR/        363,94 EUR/ 1.000
          im deutschen             Liter         Liter         MWh               kg
          Energiesteuergesetz
          Steuersätze NEU          35,90 et/     33,00 et/     9,36 EUR/         125,00 EUR/ 1.000
          entsprechend den         Liter         Liter         MWh               kg
          EU-
          Mindeststeuersätzen                                  entspricht 2,60
                                                               EUR /je GJ

         Soweit im Energiesteuerrecht für einzelne Bereiche bereits bisher Steuerentlastungen er-
         folgen, bestehen diese grundsätzlich unverändert fort. Eine Ausnahme gilt für die Entlastungs-
         normen betreffend den Öffentlichen Personennahverkehr und den Eigenverbrauch im Her-
         stellerbetrieb. Diese Entlastungsnormen sind für die o. g. Energieerzeugnisse während des
         Zeitraums der Absenkung nicht anzuwenden, da anderenfalls die europarechtlich vorge-
         schriebenen Mindeststeuersätze unterschritten würden.

         Ziel des Gesetzes ist es, die unvorhergesehene Belastung durch die steigenden Kraftstoff-
         preise kurzfristig abzufedern. Eine rechtlich bindende Verpflichtung der Wirtschaft zur Wei-
         tergabe des steuerlichen Vorteils an die Endverbraucherinnen und Endverbraucher ist im Ver-
         brauchsteuerrecht weder angelegt noch möglich. Gleichwohl hat die temporäre Steuersenkung
         zur Folge, dass durch eine Weitergabe des steuerlichen Vorteils an die Verbraucherinnen und
         Verbraucher durch entsprechende Preissenkungen eine Entlastung der Bürgerinnen und
         Bürger sowie der Wirtschaft ermöglicht wird.

         Flankierend dazu hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit dem Ent-
         wurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem
         Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung vor-
         gesehen, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unter anderem dahingehend anzu-
         passen, dass zukünftig eine stärkere Beobachtung vorgelagerter Wertschöpfungsstufen im
         Kraftstoffbereich (d. h. insbesondere der Raffinerien und des Großhandels) durch die Markt-
         transparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) beim Bundeskartellamt gewährleistet wird. Zudem
         soll die Datenbasis der MTS-K im Einzelhandelsbereich um Mengendaten ausgeweitet
         werden. Mit der Stärkung der MTS-K beim Bundeskartellan1t wird ebenfalls eine Maßnahme
         aus den Beschlüssen des Koalitionsausschusses vom 23. März 2022 umgesetzt. Der
         Gesetzesentwurf ist am 6. April 2022 vom Kabinett beschlossen worden.
27

Seites   Die Absenkung der Steuersätze auf das europäisch zulässige Mindestmaß stellt keine dem
         Regime des EU-Beihilferechts unterliegende Maßnahme dar, da sie nicht selektiv wirkt und
         nicht nur bestimmte Unternehmen begünstigt, sondern allen Endkunden gleichermaßen
         offensteht. Der Gesetzesentwurf entspricht zudem dem „Befristeten Krisenrahmen für
         staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die
         Ukraine" (Mitteilung der Europäischen Kommission C(2022) 1890 final vom 23. März 2022 -
         sog. Temporary Crisis Framework). KOM hat darin explizit klargestellt, dass Maßnahmen,
         die auf gewerbliche Energieverbraucher abzielen, keine staatlichen Beihilfen darstellen,
         sofern sie allgemeiner Art sind. Solche nichtselektiven Maßnahmen können beispielsweise in
         Form allgemeiner Steuer- oder Abgabenermäßigungen, eines ermäßigten Satzes für die
         Lieferung von Erdgas, Strom oder Fernwärme oder auch über gesenkte Netzkosten gewährt
         werden.

         Die Mindereinnahmen für den Bundeshaushalt für die dreimonatige Senkung betragen ca.
         3,15 Mrd. Euro.

         Das Gesetz soll zum 1. Juni 2022 in Kraft treten und ist für drei Monate befristet.

         Näheres entnehmen Sie bitte dem anliegenden Gesetzesentwurf.


         Die Kabinettbefassung ist für den 27. April 2022 vorgesehen. Die Formulierungshilfe wird
         anschließend durch Beschluss der Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht. Die
         Verabschiedung im Bundesrat ist für den 20. Mai 2022 vorgesehen.

         Soweit Sie eine Stellungnahme zu dem übersandten Entwurf für erforderlich halten, bitte ich
         bis spätestens

                                                     12. April 2022, 12:00 Uhr.

         um eine elektronische Übersendung an das Referatspostfach IIIB3(@bmf.bund.de.

         Mit freundlichen Grüßen


         Im Auftrag
         Dr. Jakob
         Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
28

Bundesministerium
                der Finanzen




                                                                               MDginDr.HolleJakob
                                                                               Vertreterin
                                                                                        derAbteilungsleiterin
                                                                                                          III
POSTANSCHRIFTBundesministerium
                            derFinanzen,
                                      11016Berlin

               Nur per E-Mail                                   HAUSANSCHRIFTWilhelmstraße
                                                                                        97
                                                                               10117Berlin
                                                                        TEL    +49(0)3018 682-1469
               Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische                     FAX    +49(0)3018 682-881469
               Abfallbehandlung e.V.                                  E-MAIL   ll1B3@bmf.bund.de
                                                                      DATUM    8. April2022
               Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und
               umweltfreundlichen Energieverbrauch e. V.

               Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.

               AGFW
               Der Energieeffizienzverband für
               Wärme, Kälte und KWK e.V.

               AOPA-Germany
               Verband der Allgemeinen Luftfahrt e.V.

               Allgemeiner Deutscher Automobil Club e.V.

               AFM+E Außenhandelsverband für Mineralöl
               und Energie e.V.

               Bund der Steuerzahler

               Biogasrat e.V.

               Bayerischer Industrieverband Steine
               und Erden e. V.

               Bund für Umwelt und Naturschutze.V.

               Bundesindustrieverband Technische
               Gebäudeausrüstung e.V.

               Bundessteuerberaterkammer KdöR

               Bundesverband Altöle.V.


               Bundesverband BioEnergie e.V.

               Bundesverband Braunkohle e.V.



                                                                                              www.bundesfinanzministerium.de
29


                                            
                                                
                                                30
                                            
                                        

Seite2   Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e.V.


         Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V.

         BDBE
         Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e.V.

         Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser-
         und Rohstoffwirtschaft e.V.

         Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI)

         Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e.V.


         Bundesverband der deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e.V.


         Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V.

         Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.


         Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V.

         Bundesverband der Steuerberater e.V.

         Bundesverband Deutsche Säge- und Holzindustrie e.V.

         Bundesverband deutscher Omnibusunternehmer e.V.


         Bundesverband Deutscher Sonderabfallverbrennungs-
         anlagen e.V.

         Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke e.V.

         Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

         Bundesverband Dezentraler Ölmühlen e.V.

         Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V.

         Bundesverband Freier Tankstellen und Unabhängiger
31

Seite3   Deutscher Mineralölhändler e.V.

         Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.

         Bundesverband Güterkraftverkehr und Logistik e.V.

         Bundesverband Keramische Rohstoffe und Industrieminerale e.V.

         Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V.

         UNITI
         Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e.V.


         Bundesverband mittelständischer Wirtschafte.V.

         Bundesverband Motorkraftwerke e.G.

         Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V.

         Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen e.V.

         Bundesverband Regenerative Mobilität e.V.

         Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.


         Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik e.V.

         Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände

         Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling-
         und Entsorgungsunternehmen e.V.


         DATEVeG
         Datenverarbeitungsorganisation des steuerberatenden Berufes
         in der Bundesrepublik Deutschland

         DEKRA
         Konzernrepräsentanz Berlin
32

seite4   Deutsches Energieberater-Netzwerke.V.
         Geschäftsstelle Frankfurt

         Der Mittelstandsverbund- ZGV e.V.

         Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V.

         Deutscher Bauernverband e.V.

         Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.

         Deutscher Industrie- und Handelskammertage.V.

         Deutscher Landkreistag

         Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V.

         Deutscher Speditions- und Logistikverband e.V.

         Deutscher Städte- und Gemeindebund

         Deutscher Städtetag

         Deutscher Steuerberaterverband e.V.

         Deutscher Verband Flüssiggase.V.

         Deutsches Institut für Normung
         - Fachausschuss Mineralöl- und Brennstoffnormung -

         Deutsches Verkehrsforum e.V.

         DWA
         Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft,
         Abwasser und Abfalle.V.

         EFET-Deutschland
         Verband Deutscher Gas- und Stromhändler e.V.

         EnergieAgentur.NRW
33

Seites   Erdölbevorratungsverband


         Fachgemeinschaft Kraftmaschinen

         Fachverband Biogase.V.

         FIL-IDF Germany
         c/o Verband der Deutschen Milchwirtschaft e.V.


         Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V.

         Gemeinschaft Thermisches Spritzen e.V.

         GEODE
         (Groupement Europeen des entreprises et Organismes
         de Distribution d'Energie)

         Gesan1tverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V

         Gesamtverband Steinkohle e.V.


         Gütegemeinschaft Sekundärbrennstoffe und Recyclingholz e.V.
         Fachbereich 6

         Handelsverband Deutschland - der Einzelhandel e.V.

         Holzenergie-Fach verband Baden- Württemberg e.V.


         Interessengemeinschaft der thermischen
         Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V.

         Maschinenringe Deutschland GmbH


         Milchindustrie- Verband e. V.


         Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V.

         Mittelstandsverband abfall basierter Kraftstoffe e. V.


         Private Brauereien Deutschland e.V.
34

Seites   Unabhängiger Tanklagerverband e.V.

         Union zur Förderung der Oel- und Proteinpflanzen e.V.

         Unternehmerverband Deutschland e.V.

         Verband Chemiehandel e.V.


         Verband der Automobilindustrie e.V.

         Verband der Chemischen Industrie e.V.

         Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e. V.

         Verband der deutschen Holzwerkstoffindustrie e.V.

         Verband der Güterwagenhalter in Deutschland e.V.

         Verband der Industriellen Energie- und
         Kraftwirtschaft e.V.

         Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V.

         Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie
         in Deutschland e.V.

         Verband der TÜV e.V.

         Verband Deutscher Alkoholerzeuger und -verarbeiter e.V.

         Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.

         Verband Deutscher Papierfabriken e.V.

         Verband Deutscher Reeder

         Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V.

         Verband für Schiffbau und Meerestechnik e. V.
35

Seite7   Verband für Wärmelieferung e. V.


         Verband kommunaler Unternehmen e.V.


         Verein der Kohlenimporteure e.V.


         Verein der Zuckerindustrie e.V.

         Verein Deutscher Zementwerke e.V.


         Vereinigung der N assbaggeruntemehmungen e.V.

         Wüischaftliche Vereinigung Zuckere.V.

         Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. (en2x)

         Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e.V.


         Wirtschaftsvereinigung Metalle e.V.


         Wirtschaftsvereinigung Stahl

         Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e.V.


         Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.

         Zentralverband des Kraftfahrzeuggewerbes e.V.

         Zentralverband des Tankstellengewerbes e.V.


         Zentralverband Gartenbau e.V.


         Zentralverband Gewerblicher Verbundgruppen e.V.

         Zukunft Gas GmbH
36

Zur nächsten Seite