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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Akte zum Tankrabatt“
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Benzin Diesel Erdgas Flüssiggas
(CNG/LNG) (LPG)
derzeitige Steuersätze 65,45 et/ 47,04 et/ 13,90 EUR/ 363,94 EUR/ 1.000
im deutschen Liter Liter MWh kg
Energiesteuergesetz
Steuersätze NEU 35,90 et/ 33,00 et/ 9,36 EUR/ 125,00 EUR/ 1.000
entsprechend den Liter Liter MWh kg
EU-
Mindeststeuersätzen entspricht 2,60
EUR /je GJ
Soweit im Energiesteuerrecht für einzelne Bereiche bereits bisher Steuerentlastungen er-
folgen, bestehen diese grundsätzlich unverändert fort. Eine Ausnahme gilt für die Entlastungs-
normen betreffend den Öffentlichen Personennahverkehr und den Eigenverbrauch im Her-
stellerbetrieb. Diese Entlastungsnormen sind für die o. g. Energieerzeugnisse während des
Zeitraums der Absenkung nicht anzuwenden, da anderenfalls die europarechtlich vorge-
schriebenen Mindeststeuersätze unterschritten würden.
Ziel des Gesetzes ist es, die unvorhergesehene Belastung durch die steigenden Kraftstoff-
preise kurzfristig abzufedern. Eine rechtlich bindende Verpflichtung der Wirtschaft zur Wei-
tergabe des steuerlichen Vorteils an die Endverbraucherinnen und Endverbraucher ist im Ver-
brauchsteuerrecht weder angelegt noch möglich. Gleichwohl hat die temporäre Steuersenkung
zur Folge, dass durch eine Weitergabe des steuerlichen Vorteils an die Verbraucherinnen und
Verbraucher durch entsprechende Preissenkungen eine Entlastung der Bürgerinnen und
Bürger sowie der Wirtschaft ermöglicht wird.
Flankierend dazu hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit dem Ent-
wurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem
Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung vor-
gesehen, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen unter anderem dahingehend anzu-
passen, dass zukünftig eine stärkere Beobachtung vorgelagerter Wertschöpfungsstufen im
Kraftstoffbereich (d. h. insbesondere der Raffinerien und des Großhandels) durch die Markt-
transparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) beim Bundeskartellamt gewährleistet wird. Zudem
soll die Datenbasis der MTS-K im Einzelhandelsbereich um Mengendaten ausgeweitet
werden. Mit der Stärkung der MTS-K beim Bundeskartellan1t wird ebenfalls eine Maßnahme
aus den Beschlüssen des Koalitionsausschusses vom 23. März 2022 umgesetzt. Der
Gesetzesentwurf ist am 6. April 2022 vom Kabinett beschlossen worden.
Seites Die Absenkung der Steuersätze auf das europäisch zulässige Mindestmaß stellt keine dem
Regime des EU-Beihilferechts unterliegende Maßnahme dar, da sie nicht selektiv wirkt und
nicht nur bestimmte Unternehmen begünstigt, sondern allen Endkunden gleichermaßen
offensteht. Der Gesetzesentwurf entspricht zudem dem „Befristeten Krisenrahmen für
staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands gegen die
Ukraine" (Mitteilung der Europäischen Kommission C(2022) 1890 final vom 23. März 2022 -
sog. Temporary Crisis Framework). KOM hat darin explizit klargestellt, dass Maßnahmen,
die auf gewerbliche Energieverbraucher abzielen, keine staatlichen Beihilfen darstellen,
sofern sie allgemeiner Art sind. Solche nichtselektiven Maßnahmen können beispielsweise in
Form allgemeiner Steuer- oder Abgabenermäßigungen, eines ermäßigten Satzes für die
Lieferung von Erdgas, Strom oder Fernwärme oder auch über gesenkte Netzkosten gewährt
werden.
Die Mindereinnahmen für den Bundeshaushalt für die dreimonatige Senkung betragen ca.
3,15 Mrd. Euro.
Das Gesetz soll zum 1. Juni 2022 in Kraft treten und ist für drei Monate befristet.
Näheres entnehmen Sie bitte dem anliegenden Gesetzesentwurf.
Die Kabinettbefassung ist für den 27. April 2022 vorgesehen. Die Formulierungshilfe wird
anschließend durch Beschluss der Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht. Die
Verabschiedung im Bundesrat ist für den 20. Mai 2022 vorgesehen.
Soweit Sie eine Stellungnahme zu dem übersandten Entwurf für erforderlich halten, bitte ich
bis spätestens
12. April 2022, 12:00 Uhr.
um eine elektronische Übersendung an das Referatspostfach IIIB3(@bmf.bund.de.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Jakob
Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
Bundesministerium
der Finanzen
MDginDr.HolleJakob
Vertreterin
derAbteilungsleiterin
III
POSTANSCHRIFTBundesministerium
derFinanzen,
11016Berlin
Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFTWilhelmstraße
97
10117Berlin
TEL +49(0)3018 682-1469
Arbeitsgemeinschaft Stoffspezifische FAX +49(0)3018 682-881469
Abfallbehandlung e.V. E-MAIL ll1B3@bmf.bund.de
DATUM 8. April2022
Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und
umweltfreundlichen Energieverbrauch e. V.
Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V.
AGFW
Der Energieeffizienzverband für
Wärme, Kälte und KWK e.V.
AOPA-Germany
Verband der Allgemeinen Luftfahrt e.V.
Allgemeiner Deutscher Automobil Club e.V.
AFM+E Außenhandelsverband für Mineralöl
und Energie e.V.
Bund der Steuerzahler
Biogasrat e.V.
Bayerischer Industrieverband Steine
und Erden e. V.
Bund für Umwelt und Naturschutze.V.
Bundesindustrieverband Technische
Gebäudeausrüstung e.V.
Bundessteuerberaterkammer KdöR
Bundesverband Altöle.V.
Bundesverband BioEnergie e.V.
Bundesverband Braunkohle e.V.
www.bundesfinanzministerium.de
Seite2 Bundesverband der Altholzaufbereiter und -verwerter e.V.
Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt e.V.
BDBE
Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft e.V.
Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser-
und Rohstoffwirtschaft e.V.
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI)
Bundesverband der Deutschen Kalkindustrie e.V.
Bundesverband der deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e.V.
Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V.
Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.
Bundesverband der Energie-Abnehmer e.V.
Bundesverband der Steuerberater e.V.
Bundesverband Deutsche Säge- und Holzindustrie e.V.
Bundesverband deutscher Omnibusunternehmer e.V.
Bundesverband Deutscher Sonderabfallverbrennungs-
anlagen e.V.
Bundesverband Deutscher Wasserkraftwerke e.V.
Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
Bundesverband Dezentraler Ölmühlen e.V.
Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geoenergie e.V.
Bundesverband Freier Tankstellen und Unabhängiger
Seite3 Deutscher Mineralölhändler e.V.
Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.
Bundesverband Güterkraftverkehr und Logistik e.V.
Bundesverband Keramische Rohstoffe und Industrieminerale e.V.
Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V.
UNITI
Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e.V.
Bundesverband mittelständischer Wirtschafte.V.
Bundesverband Motorkraftwerke e.G.
Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V.
Bundesverband Öffentlicher Binnenhäfen e.V.
Bundesverband Regenerative Mobilität e.V.
Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.
Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik e.V.
Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände
Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling-
und Entsorgungsunternehmen e.V.
DATEVeG
Datenverarbeitungsorganisation des steuerberatenden Berufes
in der Bundesrepublik Deutschland
DEKRA
Konzernrepräsentanz Berlin
seite4 Deutsches Energieberater-Netzwerke.V.
Geschäftsstelle Frankfurt
Der Mittelstandsverbund- ZGV e.V.
Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V.
Deutscher Bauernverband e.V.
Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.
Deutscher Industrie- und Handelskammertage.V.
Deutscher Landkreistag
Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V.
Deutscher Speditions- und Logistikverband e.V.
Deutscher Städte- und Gemeindebund
Deutscher Städtetag
Deutscher Steuerberaterverband e.V.
Deutscher Verband Flüssiggase.V.
Deutsches Institut für Normung
- Fachausschuss Mineralöl- und Brennstoffnormung -
Deutsches Verkehrsforum e.V.
DWA
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft,
Abwasser und Abfalle.V.
EFET-Deutschland
Verband Deutscher Gas- und Stromhändler e.V.
EnergieAgentur.NRW
Seites Erdölbevorratungsverband
Fachgemeinschaft Kraftmaschinen
Fachverband Biogase.V.
FIL-IDF Germany
c/o Verband der Deutschen Milchwirtschaft e.V.
Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V.
Gemeinschaft Thermisches Spritzen e.V.
GEODE
(Groupement Europeen des entreprises et Organismes
de Distribution d'Energie)
Gesan1tverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V
Gesamtverband Steinkohle e.V.
Gütegemeinschaft Sekundärbrennstoffe und Recyclingholz e.V.
Fachbereich 6
Handelsverband Deutschland - der Einzelhandel e.V.
Holzenergie-Fach verband Baden- Württemberg e.V.
Interessengemeinschaft der thermischen
Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V.
Maschinenringe Deutschland GmbH
Milchindustrie- Verband e. V.
Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V.
Mittelstandsverband abfall basierter Kraftstoffe e. V.
Private Brauereien Deutschland e.V.
Seites Unabhängiger Tanklagerverband e.V.
Union zur Förderung der Oel- und Proteinpflanzen e.V.
Unternehmerverband Deutschland e.V.
Verband Chemiehandel e.V.
Verband der Automobilindustrie e.V.
Verband der Chemischen Industrie e.V.
Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e. V.
Verband der deutschen Holzwerkstoffindustrie e.V.
Verband der Güterwagenhalter in Deutschland e.V.
Verband der Industriellen Energie- und
Kraftwirtschaft e.V.
Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V.
Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie
in Deutschland e.V.
Verband der TÜV e.V.
Verband Deutscher Alkoholerzeuger und -verarbeiter e.V.
Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.
Verband Deutscher Papierfabriken e.V.
Verband Deutscher Reeder
Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V.
Verband für Schiffbau und Meerestechnik e. V.
Seite7 Verband für Wärmelieferung e. V.
Verband kommunaler Unternehmen e.V.
Verein der Kohlenimporteure e.V.
Verein der Zuckerindustrie e.V.
Verein Deutscher Zementwerke e.V.
Vereinigung der N assbaggeruntemehmungen e.V.
Wüischaftliche Vereinigung Zuckere.V.
Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. (en2x)
Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e.V.
Wirtschaftsvereinigung Metalle e.V.
Wirtschaftsvereinigung Stahl
Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e.V.
Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.
Zentralverband des Kraftfahrzeuggewerbes e.V.
Zentralverband des Tankstellengewerbes e.V.
Zentralverband Gartenbau e.V.
Zentralverband Gewerblicher Verbundgruppen e.V.
Zukunft Gas GmbH