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Ermittlungdes Erfüllungsaufwandsim VerfahrensablaufI Anforderungen on die Darstellung des Erfüllungsaufwands im Entwurf




                               Zu Beginn der Ressortabstimmung ist auch der NKR einzubeziehen. Die Nachvoll-
                               ziehbarkeit der Darstellung des Erfüllungsaufwands sowie die Übereinstimmung
                               mit den hier vorgelegten methodischen Grundlagen werden vom NKR im Rahmen
                               seines gesetzlichen Auftrages geprüft. Der NKR prüft insbesondere die folgenden
                               Aspekte:

                                          •   Ist der erwartete Erfüllungsaufwand, der den Bürgerinnen und Bür-
                                              gern, der Wirtschaft sowie der Verwaltung aus der Befolgung von Vor-
                                              gaben entsteht, quantifiziert und in nachvollziehbarer Weise darge-
                                              stellt?

                                          •   Wurden Alternativen geprüft? Wenn ja, welche?

                                          •   Wird mit Blick auf das beabsichtigte Regelungsziel die am wenigsten
                                              belastende Option gewählt? Wenn nein, warum nicht?

                               Der NKR steht den Ressorts jederzeit für eine Beratung zur Verfügung. Die ange-
                               strebten Ziele und Zwecke von Regelungen sind nicht Gegenstand der Prüfungen
                               des NKR.

                               Ob ein Entwurf öffentlich bekannt gemacht wird und wann Länder und Verbände
                               beteiligt werden, richtet sich dabei allein nach der GGO.



                               3 Anforderungen an die Darstellung des Erfüllungsaufwands
                                 im Entwurf
                               Bei der Ermittlung des Erfüllungsaufwands wird untersucht, welche finanziellen und
                               zeitlichen Be- oder Entlastungen der Normadressaten durch die geplante Regelung
                               voraussichtlich zu erwarten sind. Dabei ist ausschließlich die zu erwartende Ände-
                               rung des Erfüllungsaufwands maßgebend.

                               In Regelungsvorhaben, die dem Kabinett zugeleitet werden, ist die zu erwartende
                               Änderung des Erfüllungsaufwands bei Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft so-
                               wie der öffentlichen Verwaltung gemäß den Vorgaben der GGO vollständig und
                               nachvollziehbar darzustellen. Bei Ministerverordnungen        oder soweit der NKR ge-
                               mäß C-t§4 Absatz 1 NKRG von seinen weitergehenden Prüfungsrechten Gebrauch
                               macht, ist entsprechend zu verfahren. Die erforderlichen Angaben sind in diesen
                               Fällen beizufügen.

                               Sofern ein Ressort in einem Regelungsvorhaben Träger der mittelbaren Staatsver-
                               waltung zum eigenständigen Erlassvon Regelungen ermächtigt, soll es den dadurch
                               zu erwartenden Erfüllungsaufwand entweder selbst quantifizieren oder auf eine
                               Quantifizierung gegenüber dem NKR in anderer Weise hinwirken.




8   1 Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands, 2022
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Ermittlung des Erfüllungsaufwands im Verfahrensablauf   I Ermittlungsschema



4 Ermittlungsschema

                                      Norm/Regelungsvorhaben
                          (z. 8. Gesetz, Verordnung, Verwaltungsvorschrift}


           Vorgabe 1
                                                    Vorgabe 2                  Vorgabe 3 bis n
        (Einzelregelung)


                ggf. Bündeln von Vorgaben zu Prozessen/ggf. Bilden von Fallgruppen

                 y

                                               Vorgabe 1 bis n




                Aufwand x Fallzahl= Erfüllungsaufwandje Vorgabe/Prozess(pro Jahr)



                            I: ErfüllungsaufwandVorgabe/Prozess1 bis n
                                - Erfüllungsaufwandder Norm (pro Jahr)

1 Lohnsatz entfällt bei Bürgerinnen und Bürgern
2 soweit zur Ermittlung der Fallzahl erforderlich


Der Erfüllungsaufwand wird für Regelungsvorhaben der Bundesregierung grund-
sätzlich in den folgenden Schritten ermittelt und dargestellt:

Schritt 1: Identifizieren aller Vorgaben des Regelungsvorhabens (Einzelregelungen)
die zur Änderung des Erfüllungsaufwands führen; ggf. Bündeln von Vorgaben zu
Prozessen bzw. Bilden von Fallgruppen

Schritt 2: Ermitteln der Änderung des Erfüllungsaufwands

            •      Ermitteln der Änderung der Fallzahl je Vorgabe/Prozess/Fallgruppe

            •      Ermitteln der Änderung des Aufwands pro Fall je Vorgabe/Prozess/
                   Fallgruppe

            •      Ermitteln der Änderung des gesamten Erfüllungsaufwands jeweils für
                   Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung

Schritt 3: Darstellung des Ergebnisses - z.B. bei Gesetzentwürfen in Vorblatt und
Begründung (siehe Anhang II, Seite 52)




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Identifizieren von Vorgaben   I Grundlagen



                               III Identifizieren von Vorgaben

                               1 Grundlagen
                               Für die Ermittlung der Änderung des Erfüllungsaufwands durch ein Regelungsvor-
                               haben sind im ersten Arbeitsschritt die Vorgaben (Einzelregelungen) zu identifizie-
                               ren.


                               Definition

                               -+ Vorgaben sind Einzelregelungen, die bei den Normadressaten          unmittelbar zur
                                      Änderung von Kosten, Zeitaufwand oder beidem führen.

                               -+ Sie ergeben sich aus bundesrechtlichen       Regelungen. Sie veranlassen die Norm-
                                      adressaten, bestimmte Ziele oder Anordnungen zu erfüllen oder bestimmte
                                      Handlungen zu unterlassen. Dazu zählen auch Verpflichtungen zur Kooperation
                                      mit Dritten sowie zur Überwachung und Kontrolle von Zuständen, Handlungen,
                                      numerischen Werten oder Verhaltensweisen.         Informationspflichten   bilden
                                      eine Teilmenge der Vorgaben.


                               „Unmittelbar"    bedeutet hierbei, dass die Änderung von Kosten oder Zeitaufwand
                               in direkter Verbindung mit der Befolgung der jeweiligen Vorgabe steht. Ein Merk-
                               mal von Vorgaben ist, dass Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft sowie öffentliche
                               Verwaltung ihnen Folge leisten müssen, um nicht gegen Rechtsvorschriften zu ver-
                               stoßen oder etwaige Ansprüche auf staatliche Leistungen zu verlieren (z. B. An-
                               träge).

                               Bei der Identifizierung von Vorgaben ist zu beachten, dass der Gesetzgeber zum Teil
                               neben Ge- oder Verboten lediglich Ziele oder Grenzwerte festlegt oder zum Beispiel
                               durch staatliche Förderungen Verhaltensänderungen erreichen will. Auch solche
                               Einzelregelungen sind als Vorgaben zu verstehen, weil sie unmittelbar zur Änderung
                               von Kosten bzw. Zeitaufwand bei den Normadressaten führen.




10   1 Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands, 2022
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Identifizieren von Vorgaben   I Grundlagen




Beispiele für die Befolgung von Vorgaben:

-   Regelmäßige oder anlassbezogene Wartung von Anlagen (etwa „vor Inbetrieb-
    nahme" oder „jährlich" oder „nach jeweils 10 000 Betriebsstunden")

-   Stilllegen und Ersetzen veralteter Technik, die aufgrund neuer Grenzwerte ge-
    setzliche Standards nicht mehr erfüllt

-   Bauliche und organisatorische Vorkehrungen zur Einhaltung eines Mindestab-
    stands zu einem Bestrahlungsgerät durch den Betreiber und Überwachung
    durch die Aufsichtsbehörde, um bestimmte Grenzwerte nicht zu überschreiten

-   Bereithalten und Aushändigen von Schutzausrüstungen, z. B. Lärmschutz-Kopf-
    hörer oder Schutzbrillen

-   Teilnahme an Schulungen und Fortbildungen, um ein gefordertes Qualifikations-
    niveau zu erreichen oder zu erhalten, sowie deren Nachweis

-   Aufwand für die Ermittlung und Weitergabe von Informationen (z. B. Kennzeich-
    nungen, Anträge, Dokumentationen etc.)


Zunächst sind betroffene Normadressaten entsprechend der im Anhang VIII aufgeführ-            Entscheidend für die Zu-
                                                                                              ordnung zum Normadres-
ten Begriffsdefinitionen zu identifizieren. Dabei hat die Rechtsform der Normadressa-         saten ist die Tätigkeit. Die
ten lediglich eine lndizwirkung. Entscheidend ist die vorgeschriebene Tätigkeit.              Rechtsform hat eine /ndiz-
                                                                                              wirkung.
         •    Natürliche Personen, die nicht als Personengesellschaft tätig sind, aber
              mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit zum Bruttoinlandsprodukt        beitra-
             gen, gehören zum Normadressaten Wirtschaft. Hierzu zählen z. B. frei-
              beruflich oder gewerblich tätige Personen sowie Personen, die selb-
             ständige oder land- und forstwirtschaftliche    Tätigkeiten ausüben.

         •    Unternehmen, die hoheitliche Aufgaben übernehmen, sind als Norm-
             adressat Verwaltung einzustufen. Dies trifft beispielsweise auf Belie-
              hene zu wie amtlich anerkannte Prüfer oder Sachverständige der
             Technischen Prüfstellen sowie Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure
             der amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen bei der Haupt-
             untersuchung von Fahrzeugen, Bezirksschornsteinfegermeisterinnen
              bzw. -meister bei Sicherheitsüberprüfungen       von Heizanlagen sowie
             Tierärztinnen und -ärzte bei der Fleischbeschau. Ebenso zählen öffent-
              liche Unternehmen, die im staatlichen Auftrag Aufgaben der Daseins-
             versorgung übernehmen wie z. B. Wasserkraftwerke zum Normadres-
             sat Verwaltung.

         •   Umgekehrt sind Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
             als Normadressat Wirtschaft einzustufen, wenn sie Tätigkeiten über-
              nehmen, die privatwirtschaftlichen     Charakter haben und in einem
             Wettbewerbsverhältnis     zu Unternehmen stehen. Dazu zählen kosten-
              pflichtige Schulungs- und Beratungsangebote der Kammern oder Be-
             werbungen von Universitäten um staatliche Forschungsförderung.

                                              Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfü/lungsaufwands, 2022 1   11
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Identifizieren von Vorgaben   I Erfüllung   von Vorgaben auf unterschiedlichen Wegen




                               2 Erfüllung von Vorgaben auf unterschiedlichen Wegen
Bildung von Fallgruppen,       Ist damit zu rechnen, dass Normadressaten Vorgaben oder Prozesse auf unter-
wenn Vorgaben und Pro-
zesse von Normadressa-
                               schiedlichen Wegen erfüllen, werden dafür sogenannte Fallgruppen gebildet, so-
ten auf unterschiedlichen      weit durch die verschiedenen Wege wesentliche Unterschiede zu erwarten sind.
Wegen erfüllt werden.          Für jede Fallgruppe ist der Erfüllungsaufwand separat zu ermitteln und darzustel-
                               len. Dabei ist es unerheblich, ob die Differenzierung erfolgt, weil die Normadressa-
                               ten verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten nutzen oder weil sich die zugrunde lie-
                               genden Sachverhalte unterscheiden.


                               Beispiel für Bildung von Fallgruppen (fiktiv):

                               Betreiber von bestimmten Industrieanlagen sind zur Einhaltung neuer Vorgaben
                               und strengerer Schadstoffgrenzwerte verpflichtet. Es ist davon auszugehen, dass
                               80 Prozent der 1 000 betroffenen Unternehmen ihre bestehenden Anlagen ledig-
                               lich mit neuen Filtersystemen ausrüsten werden, während die restlichen 20 Prozent
                               ihre Altanlagen komplett durch neue ersetzen müssen, um die verschärften Grenz-
                               werte einzuhalten. Eswird angenommen, dass der Aufwand zur Umrüstung beste-
                               hender Anlagen sehr viel geringer ist als der Aufwand für den Ersatz der Altanlagen
                               durch Neuanlagen. Für die Ermittlung des Erfüllungsaufwands werden deshalb zwei
                               Fallgruppen gebildet:

                               Fallgruppe 1          Umrüstung bestehender Anlagen (800 Unternehmen)

                               Fallgruppe 2          Ersatz von Altanlagen durch Neuanlagen (200 Unternehmen)




                               3 Erfüllung von Vorgaben, die in einem Zusammenhang stehen
Bündelung van Vorgaben         Mehrere Vorgaben, die in der Praxis in einem Zusammenhang erfüllt werden, kön-
in Prozessen, wenn sie in
einem Zusammenhang er-
                               nen zu einem Prozess gebündelt werden. Hierbei können die Vorgaben z. B. nach
füllt werden.                  Sachverhalten oder aus der Sicht der Normadressaten zu Prozessen zusammenge-
                               fasst werden. Dieses Vorgehen bietet sich auch in der Frühphase der Entwicklung
                               eines Regelungsvorhabens an. Mit zunehmender Konkretisierung der Vorgaben
                               kann auch die Ermittlung des Erfüllungsaufwands spezifiziert werden.


12 1 Leitfaden   zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands, 2022
420

Identifizieren von Vorgaben   I Erfüllung   von Vorgaben, die in einem Zusammenhang stehen




Beispiele für Prozesse:

1. Die UV-Schutz-Verordnung dient dem Schutz der menschlichen Gesundheit vor
schädlichen UV-Strahlen bei der Benutzung von Solarien. Bei der Ermittlung des Er-
füllungsaufwands wurden für den Normadressaten Wirtschaft die einzelnen Vorga-
ben zu Prozessen zusammengefasst:

-   Nachrüstung/Austausch von alten Bestrahlungsgeräten

-   Anschaffung von Schutzbrillen

    Durchführung von Beratungsgesprächen

    Schulung des Personals

2. Im Rahmen des Erfüllungsaufwandprojektes „Betriebliche Beauftragte" wurden
die gesetzlichen Grundlagen aus Sicht der Normadressaten untersucht, um die Pro-
zesse zu identifizieren, aus denen sich Erfüllungsaufwand ableiten lässt. Dabei wur-
den einzelne Prozesse weiter untergliedert, um die Ermittlung des Erfüllungsauf-
wands zu erleichtern.

-   Verfahren zur Bestellung der Betriebsbeauftragten

-   Materielle Unterstützung der Beauftragten durch den Unternehmer/Betreiber
    (Bereitstellen von Hilfspersonal, Räumen etc., Teilnahme an Schulungen ermög-
    lichen, Lohn- und Gehaltskosten für die Beauftragten)

-   Beteiligung der Beauftragten an Prozessen im Unternehmen


Es empfiehlt sich, die identifizierten Vorgaben oder Prozesse in einer Liste zu erfas-
sen, in der jeder Vorgabe oder jedem Prozess die jeweiligen Normadressaten zuge-
ordnet werden. Die Übersicht erleichtert es, den Erfüllungsaufwand differenziert je
Normadressaten für jede Vorgabe oder jeden Prozess zu bestimmen. Hierfür kann
das Excel-Werkzeug c+ERBEX
                         genutzt werden.

Bleibt es bei der Bündelung, kann im Weiteren der Erfüllungsaufwand für den Pro-
zess insgesamt ermittelt werden, also nicht für einzelne, in ihm zusammengefasste
Vorgaben.

Die einzelnen Vorgaben sind diesen Prozessen dennoch nachvollziehbar zuzuord-
nen.

Eine Vorgabe, die bei den Normadressaten Bürgerinnen und Bürger oder Unterneh-                       Spiegelvorgaben haben
                                                                                                     im Regelfall gleiche Fall-
men eine Änderung des Erfüllungsaufwands verursacht, kann eine spiegelbildliche
                                                                                                     zahlen.
Änderung beim Normadressaten Verwaltung auslösen und umgekehrt. Insbeson-
dere bei Antragsverfahren kommt es zu derartigen Spiegelvorgaben mit in der Re-
gel gleichen Fallzahlen auf beiden Seiten.




                                                Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands, 2022 1       13
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Identifizieren von Vorgaben   I Erfüllung   von Vorgaben, die in einem Zusammenhang stehen




                               Beispiel für Spiegelvorgaben (fiktiv):

                               Der Bedarf der Ausbildungsförderung für Studierende nach BAföG wird erhöht.
                               Dadurch sind mehr Studierende als zuvor anspruchsberechtigt und stellen insge-
                               samt 1 000 zusätzliche Anträge auf Ausbildungsförderung. Die zusätzlich gestellten
                               Anträge verursachen bei Bürgerinnen und Bürgern Erfüllungsaufwand. Da die An-
                               träge von den BAföG-Ämtern geprüft werden müssen, erhöht sich der Erfüllungs-
                               aufwand der Verwaltung spiegelbildlich um die mit der Bearbeitung von 1000 zu-
                               sätzlichen Anträgen einhergehende Belastung.




14   1 Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands, 2022
422

Identifizieren von Vorgaben   I lnformotionspflichten   als besondere Vorgaben




4 Informationspflichten als besondere Vorgaben

Definition

-+ Informationspflichten    sind alle Vorgaben, nach denen Daten und sonstige In-
    formationen für Behörden oder Dritte zu beschaffen, verfügbar zu halten oder
    zu übermitteln sind (C+§2 Absatz 2 Satz 2 NKRG).


Zu den Informationspflichten    gehören Vorgaben, die zum Ausfüllen von Anträgen
und Formularen oder zur Mitwirkung an amtlichen Erhebungen verpflichten, sowie
sämtliche Nachweis- und Dokumentationspflichten        (Auskunfts-, Melde-, Berichts-,
Veröffentlichungs-, Registrierungs-, Genehmigungspflichten usw.).

Der gesamte Aufwand, der beim Normadressaten zum Zweck der Erfüllung einer                        Bürokratiekostensind Teil
                                                                                                  des Erfüllungsaufwands.
Informationspflicht   entsteht, wird als Bürokratiekosten bezeichnet und ist Teil des
Erfüllungsaufwands. Die Bürokratiekosten sind für den Normadressaten Wirtschaft
getrennt von den anderen Vorgaben entsprechend Anlage 3 zu § 42 Absatz 1 GGO
und § 2 Absatz 2 NKRG auszuweisen. Die gesonderte Darstellung der Bürokratie-
kosten aus Informationspflichten    dient u. a. dazu, den c+Bürokratiekostenindex
(BKI) zu berechnen und fortzuschreiben.

Die Bürokratiekosten aus Informationspflichten     sind für jede Informationspflicht
separat darzustellen, auch wenn die jeweilige Informationspflicht Teil eines Prozes-
ses sein sollte.




                                             Leitfaden zur Ermittlung und Darstellungdes Erfüllungsaufwands,2022 1 15
423

Identifizieren von Vorgaben   I Zusammenfassung




                               Beispiele für Informationspflichten:

                               -   Energiekennzeichnung von Haushaltsgeräten (einschließlich Messungen u. a.
                                   der Leistungsaufnahme)

                               -   Preisauszeichnung

                               -   Gesetzliche Bekanntmachungspflichten

                               -   Beifügen von AGB

                               -   Beantragung von Genehmigungen (z.B. Betriebsgenehmigungen, Genehmigung
                                   zum Betreiben eines bestimmten Gewerbes, Berufsanerkennung) oder Zuwen-
                                   dungen

                               -   Gewerbeanmeldung

                               -   Anzeige bestimmter Tätigkeiten oder Meldung von Ereignissen wie Unfällen

                               -   Aufbewahrung von Unterlagen wie Rechnungen

                               -   Mitwirkung bei Prüfungen wie Außenprüfung




                               5 Zusammenfassung
                               Als Ergebnis sollte für die weitere Ermittlung der zu erwartenden Änderung des Er-
                               füllungsaufwands eine Liste mit allen Vorgaben des Regelungsvorhabens vorliegen.

                               Aus der Liste sollte hervorgehen:

                                         •   welche Vorgaben Erfüllungsaufwand bei welchen Normadressaten
                                             auslösen,

                                         •   welche Vorgaben ggf. Teil welchen Prozessesoder Teilprozesses sind,
                                             für den eine zusammenfassende Ermittlung des Erfüllungsaufwands
                                             erfolgt,

                                         •   für welche Vorgaben oder welche Prozesse Fallgruppen gebildet wor-
                                             den sind, für die der Erfüllungsaufwand jeweils gesondert ermittelt
                                             wird,

                                         •   welche Vorgaben Informationspflichten    der Wirtschaft sind.




16   1 Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands, 2022
424

Ermitteln der Änderungdes ErfüllungsaufwandsI Grundlagen




IV Ermitteln der Änderung des Erfüllungsauf-
   wands

1 Grundlagen
Im Schritt 2 wird die zu erwartende Änderung des Erfüllungsaufwands der Norm
bzw. des Regelungsvorhabens, für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwal-
tung gesondert ermittelt.


Hinweis: Art der Ermittlung der Änderung des Erfüllungsaufwands

➔ Die Frage, ob zunächst die Änderung der Fallzahl oder die Änderung des Auf-
    wands je Fall bestimmt wird, hängt von der zu untersuchenden Vorgabe, dem
    Prozess oder der Fallgruppe ab.

➔   Allgemein gilt: Der Erfüllungsaufwand ist grundsätzlich für jede Vorgabe bzw.
    jeden Prozess bzw. jede Fallgruppe separat zu ermitteln.


Wenn der Aufwand nicht aus vorhandenen Daten oder eigenen Erhebungen abge-                  Bei unzureichender Daten-
                                                                                            grundlage: Schätzung des
leitet werden kann, ist er zu schätzen (z. 8. auf Grundlage der Zeitwerttabellen im
                                                                                            Erfüllungsaufwands.
Anhang). Dabei ist nachvollziehbar darzulegen, welche Annahmen zu Szenarien,
Fallzahlen oder Kosten getroffen werden. Das Runden des Aufwandes ist er-
wünscht.

Insbesondere bei komplexen Regelungsvorhaben mit zahlreichen Vorgaben oder
Prozessen kann jedoch zum Teil schon nach einer ersten Prüfung klar erkennbar
sein, dass bestimmte Vorgaben oder Prozesse nur sehr geringe Auswirkungen ha-
ben werden. In Abstimmung mit dem NKR kann unter Umständen auf die Ermitt-
lung und Darstellung der Änderung des Erfüllungsaufwands für solche Vorgaben o-
der Prozesse verzichtet werden. Es ist gleichwohl zu begründen, warum die Ände-
rung des Erfüllungsaufwands für diese Vorgaben oder Prozesse vernachlässigt wer-
den kann (z.B. ,,Die Vorgabe ,abc' hat eine sehr geringe Fallzahl bei absehbar nied-
riger Belastung im Einzelfall.").

Es sollte geprüft werden, ob in der Online-Datenbank des StBA c-.OnDEAbereits
Daten zum aktuellen Erfüllungsaufwand der zu ändernden Vorgaben vorliegen. Fer-
ner können auch vergleichbare Vorgaben aus anderen Regelungen als Quelle für
die zu ermittelnden Werte dienen (z. B. bei Einführung eines neuen Zulassungsver-
fahrens).




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