ordner-2
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Akte zum Tankrabatt“
Ermitteln der Änderung des Erfüllungsaufwands I Wirtschaft
Checkliste Teil B:
Mögliche weitere Tätigkeiten bei Vorgaben, die keine Informationspflichten
sind
Tätigkeit Erläuterung
Beschaffen von Waren- und Sach- Ändert sich der Aufwand für die Teil-
leistungen nahme an Ausschreibungen,
Bestellungen, Annahme der Ware etc.?
Beschaffen von Dienstleistungen
und/oder zusätzlichem Personal
Erbringen von eigenen Leistungen Ändert sich der Aufwand z. B. bei der
Installation von Maschinen und
Ähnlichem?
Anpassen von internen Prozess- Entsteht Aufwand für die Analyse des
abläufen Ist-Zustands, das Definieren des Soll-
Prozesses, entsprechende Anpassun-
gen bei der EDV, Merkblättern, Unter-
lagen etc. aufgrund der neuen Vor-
gabe?
Überwachungsmaßnahmen Ändert sich der Aufwand z. B. bei der
Kontrolle, inwieweit die umgesetzte
Vorgabe korrekt durchgeführt oder
Grenzwerte eingehalten wurden?
Lagerhaltung, Warenwirtschaft, Ändert sich der Aufwand z. B. bei der
Produktion notwendigen Bewirtschaftung von
Waren oder in der Produktion?
Bei der Nutzung der beiden Checklisten ist zu beachten:
In der Praxis sind selten alle oben aufgeführten Tätigkeiten relevant. Erfolgt z. B.
eine monatliche Meldung an die Sozialversicherungsträger, so fällt kein Einarbei-
tungsaufwand an, da im Unternehmen eine gewisse Routine unterstellt werden
kann. In der Bestandsmessung der Bürokratiekosten der Wirtschaft hatte sich z. B.
gezeigt, dass bei den meisten Informationspflichten lediglich vier bis sechs Tätigkei-
ten anfallen.
Eine Reihe von Tätigkeiten läuft bei Nutzung entsprechender Informationstechno-
logie automatisch ab. Aus automatisch ablaufenden Prozessen resultiert zunächst
kein Zeitaufwand. Die Bereitstellung und Wartung von Informationstechnologie
aufgrund der Änderung von Vorgaben kann jedoch zusätzlichen Sach- und Perso-
nalaufwand erzeugen.
Es kann sich in einzelnen Fällen anbieten, die oben genannte Checkliste um spezi-
elle Tätigkeiten zu erweitern. Sollen spezielle Listen entwickelt und künftig für wei-
tere Schätzungen verwendet werden, empfiehlt es sich, bereits bei der Entwicklung
den NKR sowie das StBA zu beteiligen.
34 1 Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands, 2022
Ermitteln der Änderungdes ErfüllungsaufwandsI Wirtschaft
Beispiel:
Ermitteln des Personalaufwands aufgrund einer vierteljährlich zu erfüllenden In-
formationspflicht anhand einzelner Tätigkeiten (hier: Standardaktivitäten) bei
Nutzung der Zeitwerttabelle Wirtschaft
Tätigkeit Zeitauf- Lohnsatz Berechnung Personal-
wand pro pro Std. aufwand
Fall (in Euro}3 pro Jahr
(in Min.) (in Euro)
laufende Kosten pro Fall
II. Beschaffung 10 34,00 10/60 X 34,00 = 5,7
von Daten
III. Ausfüllen 5 34,00 5/60 X 34,00 = 2,8
von Formularen
IV. Durchführen 20 34,00 20/60 X 34,ÜÜ= 11,3
von Berechnun-
gen
VIII. Daten- 2 34,00 2/60 X 34,00= 1,1
übermittlung
XII. Kapieren, 1 23,60 1/60 X 23,60 = 0,4
Archivieren,
Verteilen
Summe (Personalaufwand in Euro pro Fall) 21,3
Summe (Personalaufwand in Euro pro Jahr)
Zahl der betroffenen Unternehmen x Periodizität x Kosten pro Fall 2 215 200
= 26 000 x 4 x 21,3 = 2 215 200 Euro
Option 2: Ermitteln des Gesamtzeitaufwands ohne Zerlegung in einzelne Tätigkei-
ten
Der Personalaufwand kann auch ermittelt werden, ohne die Erfüllung der Vorgabe
oder des Prozesses in einzelne Tätigkeiten zu zerlegen. Der dabei ermittelte Ge-
samtzeitaufwand wird mit den entsprechenden Lohnkosten gemäß aktueller Lohn-
kostentabelle des StBA (siehe Anhang VII, Seite 59 f.) multipliziert.
Ebenso können (zeitliche) Anteile an vollen Mitarbeiterkapazitäten bestimmt wer-
den: Wird beispielsweise für die Erledigung einer Vorgabe eine halbe Vollzeitstelle
benötigt, so sind die jährlichen Lohnkosten dieser Vollzeitstelle mit dem Faktor 0,5
zu multiplizieren. Eine Zerlegung in einzelne Tätigkeiten ist in diesen Fällen nicht
erforderlich. An die Stelle der Fallzahl tritt dann die Zahl der betroffenen Unterneh-
men.
3
Branchenspezifisch oder durchschnittlich und abhängig vom Qualifikationsniveau, vgl. Zeitwerttabelle Anhang
V, Seite 56, sowie Lohnkostentabelle des StBA, Anhang VII, Seite 59 f.
Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands, 2022 1 35
Ermitteln der Änderung des Erfüllungsaufwands I Wirtschaft
Dieses Vorgehen bietet sich immer dann an, wenn es sich um Vorgaben oder Pro-
zesse von geringer Komplexität bzw. Regelungsdichte handelt oder wenn der Ge-
samtzeitaufwand aufgrund von gesicherten Erfahrungswerten ermittelt werden
kann.
Beispiel:
Nach den Vorgaben der UVSV müssen die Beschäftigten geschult werden.
Dadurch entstehen einmalige Kosten für die erstmalige Schulung des Personal-
bestands sowie laufende Kosten für notwendige Schulungen von neu eingestell-
ten Beschäftigten. Als Lohnkosten der zu schulenden Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeiter werden 21,10 Euro pro Stunde zugrunde gelegt, die Schulungsdauer be-
trägt 12 Stunden {720 Minuten). Im ersten Jahr wird der Personalbestand von
45 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschult. Es wird angenommen, dass
jährlich 4 500 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, das sind 10 Prozent des
Personalbestandes, neu eingestellt und geschult werden.
Personalaufwand
Tätigkeit: Teilnahme an Fortbildung/Schulung
(in Euro)
Qualifika- Zeitauf- Lohnsatz Berech- jährlich einmalig
4
tion der wand pro pro Std. nung
Beschäf- Fall (in Euro)
tigten (in Min.)
laufender Aufwand pro Fall
einfache 720/60 X
Qualifika- 720 21,10 21,10
tion = 253,20
Zahl der neuen Beschäftigten pro Jahr x Häufigkeit x 1139 400
Kosten pro Fall= 4 500 x 1 x 253,20 =
1139 400 Euro
einmaliger Aufwand pro Fall
einfache 720/60 X
Qualifika- 720 21,10 21,10
tion = 253,20
Anzahl der einmalig zu schulenden vorhandenen 11394 000
Beschäftigten x Kosten pro Fall= 45 000 x 253,20
= 11394 000 Euro
Erfüllungsaufwand 1139 400 11394 000
• Branchenspezifischoder durchschnittlich, vgl. Lohnkostentabelle des StBA(Anhang VII, Seite 59 f.)
36 1 Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands, 2022
Ermitteln der Änderungdes ErfüllungsaufwandsI Wirtschaft
Beispiel (fiktiv):
Ermitteln des durchschnittlichen jährlichen Personalaufwands
Personalaufwand
(in Euro)
Personalaufwand Lohnauf- Berechnung jährlich einmalig
wand/Jahr
laufender Aufwand pro Jahr
0,25 Vollzeitstel- 51520 0,25 X 51520
len = 12 880
Anzahl der Unternehmen x Aufwand pro Jahr= 51520 000
4 000 X 12 880 = 51 520 000
einmalige Kosten pro Fall
0,1 Vollzeitstellen 90 240 0,1 X 90 240
= 9 024
Anzahl der Unternehmen x Kosten pro Fall = 36 096 000
4 000 X 9 024 = 36 096 000
Erfüllungsaufwand 51520 000 36 096 000
3.2.2 Sachaufwand
Zu ermitteln ist der Sach- und Anschaffungsaufwand (kurz: Sachaufwand), der bei
den betroffenen Unternehmen durch die Erfüllung einer Vorgabe oder eines Pro-
zesses unmittelbar anfällt. Darunter fallen auch Aufwendungen für die Inanspruch-
nahme externer Leistungen (z.B. die Zahlung von Fortbildungskosten, Aufwands-
entschädigungen, Kosten für die Wirtschaftsprüfung etc.).
Kalkulatorische Kosten (z. B. der entgangene Gewinn, wenn das Kapital anders
hätte eingesetzt werden können) werden nicht als Erfüllungsaufwand berücksich-
tigt. Bei der Ermittlung des Erfüllungsaufwands wird ausschließlich der Aufwand
herangezogen, von dem erwartet wird, dass er tatsächlich anfällt. Gemeinkosten
zählen ebenfalls nicht zum Erfüllungsaufwand.
Für die Ermittlung des Sachaufwands sind zwei Herangehensweisen möglich. Die
Auswahl der Herangehensweise hängt von der jeweiligen Vorgabe ab:
Option 1: Ermitteln des Sachaufwands pro Fall
Dieses Vorgehen bietet sich vor allem in Fällen an, in denen die Sachkosten eindeu-
tig pro Fall zugeordnet werden können oder die Arbeitsprozesse in einzelne Aktivi-
täten zerlegt sind und der Sachaufwand den einzelnen Aktivitäten unmittelbar zu-
geordnet werden kann. Für den Wegesachaufwand finden sich Pauschalen im An-
hang (siehe Anhang VI, Seite 58).
Leitfadenzur Ermittlungund Darstellungdes Erfüllungsaufwands,2022 1 37
Ermitteln der Änderung des Erfüllungsaufwands I Wirtschaft
Option 2 : Ermitteln des durchschnittlichen jährlichen Sachaufwands
Bei Vorgaben, die zu einer Daueraufgabe im Unternehmen führen, kann auch der
durchschnittliche jährliche Sachaufwand zugrunde gelegt werden.
Einmaliger Sachaufwand, der im Rahmen der Umstellung auf ein neues Verfahren,
der Einrichtung eines Arbeitsplatzes usw. anfällt, wird als einmaliger Erfüllungsauf-
wand ermittelt. Ein Beispiel hierfür ist die einmalige Umstellung einer Software auf-
grund geänderter rechtlicher Bestimmungen. Dieser einmalige Aufwand wird nicht
dem laufenden Sachaufwand bzw. dem Sachaufwand je Fall zugerechnet, sondern
separat ausgewiesen.
Beispiel (fiktiv):
Sachaufwand, der Unternehmen durch die Einführung eines IT-Verfahrens ent-
steht, hier Ermittlung des durchschnittlichen jährlichen Sachaufwands pro Unter-
nehmen
Sachaufwand (in Euro)
Aufwandsart Durchschnittlicher Aufwand je jährlich einmalig
Unternehmen
Sachaufwand Softwarelizenzen und Aufwand
(jährlich) für IT-Support= 800 Euro
Anzahl der betroffenen Unternehmen: 4 000 3 200 000
Berechnung: 4 000 x 800 Euro= 3 200 000 Euro
Sachaufwand Neuanschaffung von Hardware
(einmalig) und Aufwand für Erstinstallation
= 2 500 Euro
Anzahl der betroffenen Unternehmen: 4 000
Berechnung: 4 000 x 2 500 Euro= 10 000 000 Euro 10 000 000
Summe: 3 200 000 10 000 000
38 1 Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands, 2022
Ermitteln der Änderung des Erfüllungsaufwands I Wirtschaft
Hinweis: Ersatzinvestitionen
➔ Wenn aufgrund einer gesetzlichen Änderung z. B. ein Gerät oder eine Anlage
ersetzt werden muss, kann davon ausgegangen werden, dass diese Investition
aus betriebswirtschaftlicher
wieso anfallen würde.
Sicht im Rahmen eines bestimmten Zeitraums so- -
➔ Der Erfüllungsaufwand, der in solchen Fällen entsteht, ist wenigstens zum Teil
lediglich das Vorziehen einer früher oder später notwendigen Investition. Im
Regelfall kann unterstellt werden, dass die Hälfte der Investitionen sowieso ge-
tätigt worden wäre. Bei Ersatzinvestitionen wird daher die Hälfte der Anschaf-
fungskosten als Erfüllungsaufwand gewertet, der restliche Aufwand der An-
schaffung dagegen als sogenannte Sowieso-Kosten, soweit kein anderer Anteil
der Sowieso-Kosten begründet werden kann.
Beispiel:
Gemäß den Vorgaben der UVSV sind Betreiber von UV-Bestrahlungsgeräten dazu
verpflichtet, Altgeräte nachzurüsten oder durch Neugeräte zu ersetzen. Sachauf-
wand fällt an, sofern neue Geräte angeschafft (Fallgruppe 1) oder Geräte umgerüs-
tet werden (Fallgruppe 2).
Fallgruppe 1
Ein Neugerät kostet durchschnittlich 15 000 Euro (Annahme). 7 500 Geräte werden
angeschafft. Dadurch entsteht einmaliger Sachaufwand von 112,5 Millionen Euro.
Die Altgeräte, die in Solarien ausgetauscht werden müssen, wären nach Ablauf ih-
rer technischen oder wirtschaftlichen Nutzungsdauer ohnehin von den Unterneh-
men ersetzt worden. Daher wird für den Erfüllungsaufwand nicht der volle Anschaf-
fungsaufwand in Höhe von 112,5 Millionen Euro angesetzt, sondern lediglich 50
Prozent davon, das heißt 56,25 Millionen Euro.
Fallgruppe 2
Bis zu 40 000 Geräte werden umgerüstet. Die Umrüstung kostet je Gerät 750 Euro.
Dies ergibt einen einmaligen Sachaufwand in Höhe von bis zu 30 Millionen Euro.
3.3 Ermitteln des gesamten Erfüllungsaufwands
Nach den vorangegangenen Schritten sollten alle Daten in zumindest grob ge-
schätzter Form vorliegen. Der Aufwand pro Fall zuzüglich des anteiligen Sachauf-
wands multipliziert mit der Fallzahl ergibt den Erfüllungsaufwand für eine Vorgabe
oder einen Prozess. Der Erfüllungsaufwand des Regelungsvorhabens für die Wirt-
schaft ergibt sich aus der Summe des Aufwands aller im Regelungsvorhaben ent-
haltenen Vorgaben oder Prozesse, die die Wirtschaft betreffen.
Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands, 2022 1 39
Ermitteln der Änderung des Erfüllungsaufwands I Wirtschaft
Beispiel (fiktiv):
Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft aufgrund
eines Regelungsvorhabens. Es ergibt sich ein jährlicher Erfüllungsaufwand von
rund 6,6 Millionen Euro, davon rund 2,2 Millionen Euro p.a. Bürokratiekosten.
Der einmalige Erfüllungsaufwand beträgt rund 107,6 Millionen Euro.
Vorgabe/ Personal- Personal- Sach- Sach-
1nformationspflicht aufwand aufwand aufwand aufwand
jährlich einmalig jährlich einmalig (in
(in Euro) (in Euro) (in Euro) Euro)
Vorgabe 1 Fallgruppe 1 56 250 000
Fallgruppe 2 30 000 000
Vorgabe 2 1139 400 11394 000
Vorgabe 3 3 200 000 10 000 000
lnforma- 2 215 200
tions-
pflicht 1
Summe 3 354 600 11394 000 3 200 000 96 250 000
davon Bürokratiekosten 2 215 200
40 1 Leitfadenzur Ermittlung und Darstellungdes Erfüllungsaufwands,2022
Ermitteln der Änderungdes ErfüllungsaufwandsI Verwaltung
4 Verwaltung
Zum Erfüllungsaufwand der Verwaltung gehören der Vollzugsaufwand und der Auf- Der Erfüllungsaufwand ist
für Bund und Länder sepa-
wand für das fiskalische Handeln der Verwaltung als Normadressat (z.B. als Halter rat zu ermitteln.
von Kfz oder als Bauherr).
Erfüllungsaufwand entsteht der Verwaltung insbesondere durch die Bearbeitung
von Anträgen oder durch Überwachungsaufgaben sowie durch die Bereitstellung
von Informationen und Materialien (z. B. Antragsformulare) für Bürgerinnen und
Bürger, die Wirtschaft oder für andere Teile der Verwaltung. Die Vorbereitung von
Rechtsetzungsvorhaben verursacht keinen Erfüllungsaufwand der Verwaltung.
Sämtliche Angaben zur Ermittlung des Erfüllungsaufwands für die Verwaltung wer-
den unter Buchstabe E des Vorblattes aufgeführt. Unter Buchstabe D des Vorblattes
sind alle haushalterischen Auswirkungen aufzuführen, unabhängig davon, ob sie
durch die geplanten Maßnahmen selbst oder durch den die Maßnahmen begleiten-
den Verwaltungsaufwand hervorgerufen werden.
Die Angaben unter den
Abweichungen von Erfüllungsaufwand der Verwaltung und Haushaltsausgaben Buchstaben D und E des
Vorblattes können vonei-
-+ Aufgrund unterschiedlicher zugrundeliegender Methodiken bei der Berech-
nander abweichen.
nung der Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und des Erfüllungsauf-
wands können die Ergebnisse unter den Buchstaben D und E des Vorblattes
voneinan-der abweichen. Gründe für eine Abweichung können z. B. der Auf-
schlag von Sachkosten und Gemeinkosten (Overhead) oder unterschiedliche
Ausgangszah-len für die Berechnung der relevanten Personalkosten sein. Das
Statistische Bundesamt nutzt zur Quantifizierung des Erfüllungsaufwands ei-
gens erstellte Personalkostensätze, während das Bundesministerium der Finan-
zen für die Haushaltsauswirkungen seinerseits eigene Tabellen zur Verfügung
stellt. Dar-über hinaus kann bei bestimmten Sachverhalten Erfüllungsaufwand
zumindest partiell zugleich zu Haushaltsausgaben führen, ebenso wie Haus-
haltsausgaben partiell zugleich auch Erfüllungsaufwand sein können. In diesen
Fällen sind Aus-gaben und Aufwand sowohl beim Buchstaben D als auch beim
Buchstaben Ein der jeweiligen Methodik darzustellen. Sofern hingegen zusätz-
licher Erfüllungs-aufwand für die Verwaltung entsteht, dieser aber keine zu-
sätzlichen Haushalts-ausgaben verursacht, so ist dieser ausschließlich beim
Buchstaben E, nicht aber beim Buchstaben D anzugeben.
Einnahmen und Ausgaben wie z.B. Steuermehr-/-mindereinnahmen und der Wert
der Geldleistungen, geldwerten Sachleistungen oder vergleichbaren Dienstleistun-
gen gegenüber Dritten gern. [+Artikel 104a Absatz 3 und 4 GG, die bei Gesetzent-
würfen unter Buchstabe D des Vorblattes ausgewiesen werden, bleiben bei der Er-
mittlung des Erfüllungsaufwands unberücksichtigt.
Der Erfüllungsaufwand ist für Bund und Länder separat zu ermitteln und auszuwei-
sen (siehe bei Gesetzentwürfen u. a. das Vorblatt, Anhang II, Seite 52). Der Anteil
der Länder beinhaltet auch den Erfüllungsaufwand der Kommunen.
Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands, 2022 1 41
Ermitteln der Änderung des Erfüllungsaufwands I Verwaltung
Beispiele für Aufgaben, die Erfüllungsaufwand auslösen:
- Bearbeitung von Anträgen bzw. Rückfragen,
- Erstellung eines Bescheids,
- Bestätigung des Empfangs von Unterlagen,
- Zulassung eines Schulungsanbieters,
- Überwachung der Einhaltung hygienischer Vorschriften durch
Gesundheitsämter,
- Kontrolle, ob bestimmte Anforderungen erfüllt sind.
4.1 Ermitteln der Fallzahl
Allgemein gilt: Bei periodisch zu erfüllenden Vorgaben oder Prozessen ergibt sich
die Fallzahl aus der Multiplikation der Häufigkeit mit der Anzahl der Betroffenen.
Die Häufigkeit gibt an, wie oft pro Jahr eine Vorgabe oder ein Prozess erledigt wird
bzw. wie häufig der damit einhergehende Aufwand entsteht.
Bei Vorgaben oder Prozessen, die aufgrund der Bearbeitung von Anträgen anlass-
bezogen erfüllt werden, sollte die Zahl der jährlich zu erwartenden Anträge als Fall-
zahl zugrunde gelegt werden. Bei Schwankungen ist ein sachgerechter Mittelwert
zu verwenden. Die Fallzahl für Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen ist in der
Regel wesentlich geringer.
Beispiel (fiktiv):
Gemäß den Vorgaben einer bundesrechtlichen Verordnung ist die Einhaltung si-
cherheitsrelevanter Vorgaben sowie die Erfüllung bestimmter Informationspflich-
ten (z. B. das Anbringen von Sicherheitshinweisen) im Gastgewerbe anlassbezogen
und stichprobenartig durch die zuständigen Landesbehörden zu überprüfen. Da die
Höhe der Fallzahl von der Kontrollintensität der jeweiligen Behörden abhängt, lässt
sie sich nur annäherungsweise abschätzen. Als Obergrenze kann angenommen
werden, dass zukünftig maximal 20 Prozent der Unternehmen im Gastgewerbe
jährlich überprüft werden. Daraus folgt bei 222 442 Unternehmen des Gastgewer-
bes insgesamt eine Fallzahl von maximal 44 488 behördlichen Überprüfungen pro
Jahr.
Aufwand, der aufgrund der Anpassung an das neue Regelungsvorhaben nur ein Mal
innerhalb einer Einrichtung der Verwaltung anfällt, wird als einmaliger Erfüllungs-
aufwand bezeichnet und ist gesondert auszuweisen.
42 1 Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands, 2022
Ermitteln der Änderung des Erfüllungsaufwands I Verwaltung
4.2 Ermitteln des Erfüllungsaufwands pro Fall
Im nächsten Schritt wird der Aufwand zur Erfüllung einer Vorgabe oder eines Pro-
zesses pro Fall ermittelt. Hierzu werden die wesentlichen anfallenden Tätigkeiten
der Verwaltungsträger zur Erfüllung einer Vorgabe bzw. eines Prozesses identifi-
ziert.
Auf dieser Grundlage werden anschließend der anfallende Personal- und ggf. Sach-
aufwand bestimmt. Durch Addition des Aufwands für alle Tätigkeiten wird dann der
Gesamtaufwand je Fall bestimmt.
4.2.1 Personalaufwand
Als Hilfsmittel für die Identifizierung der zu erwartenden Tätigkeiten kann die
Checkliste mit den möglichen Tätigkeiten der Verwaltung zur Erfüllung einer Vor-
gabe herangezogen werden.
Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands, 2022 1 43