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Ermitteln der Änderung des Erfüllungsaufwands   I Wirtschaft




                              Checkliste Teil B:
                              Mögliche weitere Tätigkeiten bei Vorgaben, die keine Informationspflichten
                              sind


                              Tätigkeit                                      Erläuterung

                               Beschaffen von Waren- und Sach-               Ändert sich der Aufwand für die Teil-
                               leistungen                                    nahme an Ausschreibungen,
                                                                             Bestellungen, Annahme der Ware etc.?
                               Beschaffen von Dienstleistungen
                               und/oder zusätzlichem Personal

                               Erbringen von eigenen Leistungen              Ändert sich der Aufwand z. B. bei der
                                                                             Installation von Maschinen und
                                                                             Ähnlichem?

                              Anpassen von internen Prozess-                 Entsteht Aufwand für die Analyse des
                              abläufen                                       Ist-Zustands, das Definieren des Soll-
                                                                             Prozesses, entsprechende Anpassun-
                                                                             gen bei der EDV, Merkblättern, Unter-
                                                                             lagen etc. aufgrund der neuen Vor-
                                                                             gabe?

                              Überwachungsmaßnahmen                          Ändert sich der Aufwand z. B. bei der
                                                                             Kontrolle, inwieweit die umgesetzte
                                                                             Vorgabe korrekt durchgeführt oder
                                                                             Grenzwerte eingehalten wurden?

                              Lagerhaltung, Warenwirtschaft,                 Ändert sich der Aufwand z. B. bei der
                              Produktion                                     notwendigen Bewirtschaftung von
                                                                             Waren oder in der Produktion?


                             Bei der Nutzung der beiden Checklisten ist zu beachten:

                             In der Praxis sind selten alle oben aufgeführten Tätigkeiten relevant. Erfolgt z. B.
                             eine monatliche Meldung an die Sozialversicherungsträger, so fällt kein Einarbei-
                             tungsaufwand an, da im Unternehmen eine gewisse Routine unterstellt werden
                             kann. In der Bestandsmessung der Bürokratiekosten der Wirtschaft hatte sich z. B.
                             gezeigt, dass bei den meisten Informationspflichten       lediglich vier bis sechs Tätigkei-
                             ten anfallen.

                             Eine Reihe von Tätigkeiten läuft bei Nutzung entsprechender Informationstechno-
                             logie automatisch ab. Aus automatisch ablaufenden Prozessen resultiert zunächst
                             kein Zeitaufwand. Die Bereitstellung und Wartung von Informationstechnologie
                             aufgrund der Änderung von Vorgaben kann jedoch zusätzlichen Sach- und Perso-
                             nalaufwand erzeugen.

                             Es kann sich in einzelnen Fällen anbieten, die oben genannte Checkliste um spezi-
                             elle Tätigkeiten zu erweitern. Sollen spezielle Listen entwickelt und künftig für wei-
                             tere Schätzungen verwendet werden, empfiehlt es sich, bereits bei der Entwicklung
                             den NKR sowie das StBA zu beteiligen.
34 1 Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands, 2022
442

Ermitteln der Änderungdes ErfüllungsaufwandsI Wirtschaft




    Beispiel:

    Ermitteln des Personalaufwands aufgrund einer vierteljährlich zu erfüllenden In-
    formationspflicht     anhand einzelner Tätigkeiten (hier: Standardaktivitäten)                      bei
    Nutzung der Zeitwerttabelle Wirtschaft

    Tätigkeit             Zeitauf-             Lohnsatz            Berechnung                 Personal-
                          wand pro            pro Std.                                        aufwand
                          Fall                (in Euro}3                                      pro Jahr
                          (in Min.)                                                           (in Euro)

    laufende Kosten pro Fall
    II. Beschaffung                     10              34,00      10/60 X 34,00 = 5,7
    von Daten
    III. Ausfüllen                        5             34,00      5/60   X   34,00 = 2,8
    von Formularen
    IV. Durchführen                     20              34,00      20/60 X 34,ÜÜ= 11,3
    von Berechnun-
    gen
    VIII. Daten-                          2             34,00      2/60   X   34,00= 1,1
    übermittlung
    XII. Kapieren,                        1             23,60      1/60   X   23,60 = 0,4
    Archivieren,
    Verteilen
    Summe (Personalaufwand in Euro pro Fall)                                         21,3
    Summe (Personalaufwand in Euro pro Jahr)
    Zahl der betroffenen Unternehmen x Periodizität x Kosten pro Fall                         2 215 200
    = 26 000 x 4 x 21,3 = 2 215 200 Euro




Option 2: Ermitteln des Gesamtzeitaufwands ohne Zerlegung in einzelne Tätigkei-
ten

Der Personalaufwand kann auch ermittelt werden, ohne die Erfüllung der Vorgabe
oder des Prozesses in einzelne Tätigkeiten zu zerlegen. Der dabei ermittelte Ge-
samtzeitaufwand wird mit den entsprechenden Lohnkosten gemäß aktueller Lohn-
kostentabelle des StBA (siehe Anhang VII, Seite 59 f.) multipliziert.

Ebenso können (zeitliche) Anteile an vollen Mitarbeiterkapazitäten                        bestimmt wer-
den: Wird beispielsweise für die Erledigung einer Vorgabe eine halbe Vollzeitstelle
benötigt, so sind die jährlichen Lohnkosten dieser Vollzeitstelle mit dem Faktor 0,5
zu multiplizieren. Eine Zerlegung in einzelne Tätigkeiten ist in diesen Fällen nicht
erforderlich. An die Stelle der Fallzahl tritt dann die Zahl der betroffenen Unterneh-
men.




3
 Branchenspezifisch oder durchschnittlich und abhängig vom Qualifikationsniveau, vgl. Zeitwerttabelle Anhang
V, Seite 56, sowie Lohnkostentabelle des StBA, Anhang VII, Seite 59 f.
                                                          Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands, 2022 1 35
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Ermitteln der Änderung des Erfüllungsaufwands       I Wirtschaft



                               Dieses Vorgehen bietet sich immer dann an, wenn es sich um Vorgaben oder Pro-
                               zesse von geringer Komplexität bzw. Regelungsdichte handelt oder wenn der Ge-
                               samtzeitaufwand aufgrund von gesicherten Erfahrungswerten ermittelt                                     werden
                               kann.


                                 Beispiel:

                                 Nach den Vorgaben der UVSV müssen die Beschäftigten geschult werden.
                                 Dadurch entstehen einmalige Kosten für die erstmalige Schulung des Personal-
                                 bestands sowie laufende Kosten für notwendige Schulungen von neu eingestell-
                                 ten Beschäftigten. Als Lohnkosten der zu schulenden Mitarbeiterinnen                                und Mit-
                                 arbeiter werden 21,10 Euro pro Stunde zugrunde gelegt, die Schulungsdauer be-
                                 trägt 12 Stunden {720 Minuten). Im ersten Jahr wird der Personalbestand von
                                 45 000 Mitarbeiterinnen            und Mitarbeiter geschult. Es wird angenommen, dass
                                jährlich 4 500 neue Mitarbeiterinnen                 und Mitarbeiter, das sind 10 Prozent des
                                 Personalbestandes, neu eingestellt und geschult werden.

                                                                                                            Personalaufwand
                                Tätigkeit: Teilnahme an Fortbildung/Schulung
                                                                                                            (in Euro)
                                Qualifika-         Zeitauf-           Lohnsatz           Berech-            jährlich           einmalig
                                                                                 4
                                tion der           wand pro           pro Std.           nung
                                 Beschäf-          Fall               (in Euro)
                                tigten             (in Min.)


                                laufender Aufwand pro Fall
                                einfache                                                 720/60     X

                                Qualifika-         720                21,10              21,10
                                tion                                                     = 253,20
                                Zahl der neuen Beschäftigten pro Jahr x Häufigkeit x                        1139 400
                                 Kosten pro Fall= 4 500 x 1 x 253,20 =
                                 1139 400 Euro

                                einmaliger Aufwand pro Fall
                                einfache                                                 720/60     X

                                Qualifika-         720                21,10              21,10
                                tion                                                     = 253,20
                                Anzahl der einmalig zu schulenden vorhandenen                                                  11394 000
                                Beschäftigten x Kosten pro Fall= 45 000 x 253,20
                                = 11394 000 Euro
                                Erfüllungsaufwand                                                           1139 400           11394 000




                               • Branchenspezifischoder durchschnittlich, vgl. Lohnkostentabelle des StBA(Anhang VII, Seite 59 f.)
36 1 Leitfaden   zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands, 2022
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Ermitteln der Änderungdes ErfüllungsaufwandsI Wirtschaft




 Beispiel (fiktiv):

 Ermitteln des durchschnittlichen jährlichen Personalaufwands

                                                             Personalaufwand
                                                             (in Euro)
 Personalaufwand         Lohnauf-      Berechnung            jährlich        einmalig
                         wand/Jahr
 laufender Aufwand pro Jahr
 0,25 Vollzeitstel-      51520         0,25      X   51520
 len                                   = 12 880
 Anzahl der Unternehmen x Aufwand pro Jahr=                  51520 000
 4 000   X   12 880 = 51 520 000


 einmalige Kosten pro Fall
 0,1 Vollzeitstellen 90 240            0,1   X   90 240
                                       = 9 024
 Anzahl der Unternehmen x Kosten pro Fall =                                  36 096 000
 4 000   X   9 024 = 36 096 000
 Erfüllungsaufwand                                           51520 000       36 096 000




3.2.2 Sachaufwand

Zu ermitteln ist der Sach- und Anschaffungsaufwand (kurz: Sachaufwand), der bei
den betroffenen Unternehmen durch die Erfüllung einer Vorgabe oder eines Pro-
zesses unmittelbar anfällt. Darunter fallen auch Aufwendungen für die Inanspruch-
nahme externer Leistungen (z.B. die Zahlung von Fortbildungskosten, Aufwands-
entschädigungen, Kosten für die Wirtschaftsprüfung etc.).

Kalkulatorische Kosten (z. B. der entgangene Gewinn, wenn das Kapital anders
hätte eingesetzt werden können) werden nicht als Erfüllungsaufwand berücksich-
tigt. Bei der Ermittlung des Erfüllungsaufwands wird ausschließlich der Aufwand
herangezogen, von dem erwartet wird, dass er tatsächlich anfällt. Gemeinkosten
zählen ebenfalls nicht zum Erfüllungsaufwand.

Für die Ermittlung des Sachaufwands sind zwei Herangehensweisen möglich. Die
Auswahl der Herangehensweise hängt von der jeweiligen Vorgabe ab:

Option 1: Ermitteln des Sachaufwands pro Fall

Dieses Vorgehen bietet sich vor allem in Fällen an, in denen die Sachkosten eindeu-
tig pro Fall zugeordnet werden können oder die Arbeitsprozesse in einzelne Aktivi-
täten zerlegt sind und der Sachaufwand den einzelnen Aktivitäten unmittelbar zu-
geordnet werden kann. Für den Wegesachaufwand finden sich Pauschalen im An-
hang (siehe Anhang VI, Seite 58).




                                                 Leitfadenzur Ermittlungund Darstellungdes Erfüllungsaufwands,2022 1 37
445

Ermitteln der Änderung des Erfüllungsaufwands    I Wirtschaft



                               Option 2 : Ermitteln des durchschnittlichen jährlichen Sachaufwands

                               Bei Vorgaben, die zu einer Daueraufgabe im Unternehmen führen, kann auch der
                               durchschnittliche jährliche Sachaufwand zugrunde gelegt werden.

                               Einmaliger Sachaufwand, der im Rahmen der Umstellung auf ein neues Verfahren,
                               der Einrichtung eines Arbeitsplatzes usw. anfällt, wird als einmaliger Erfüllungsauf-
                               wand ermittelt. Ein Beispiel hierfür ist die einmalige Umstellung einer Software auf-
                               grund geänderter rechtlicher Bestimmungen. Dieser einmalige Aufwand wird nicht
                               dem laufenden Sachaufwand bzw. dem Sachaufwand je Fall zugerechnet, sondern
                               separat ausgewiesen.


                                Beispiel (fiktiv):

                                Sachaufwand, der Unternehmen durch die Einführung eines IT-Verfahrens ent-
                                steht, hier Ermittlung des durchschnittlichen jährlichen Sachaufwands pro Unter-
                                nehmen

                                                                                           Sachaufwand (in Euro)
                                Aufwandsart          Durchschnittlicher Aufwand je         jährlich    einmalig
                                                     Unternehmen
                                Sachaufwand          Softwarelizenzen      und   Aufwand
                                (jährlich)           für IT-Support= 800 Euro
                                Anzahl der betroffenen Unternehmen: 4 000                  3 200 000
                                Berechnung: 4 000 x 800 Euro= 3 200 000 Euro
                                Sachaufwand     Neuanschaffung von Hardware
                                (einmalig)           und Aufwand für Erstinstallation
                                                     = 2 500 Euro
                                Anzahl der betroffenen Unternehmen: 4 000
                                Berechnung: 4 000 x 2 500 Euro= 10 000 000 Euro                         10 000 000
                                Summe:                                                     3 200 000    10 000 000




38   1 Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands, 2022
446

Ermitteln der Änderung des Erfüllungsaufwands   I Wirtschaft




Hinweis: Ersatzinvestitionen

➔ Wenn aufgrund einer gesetzlichen Änderung z. B. ein Gerät oder eine Anlage
    ersetzt werden muss, kann davon ausgegangen werden, dass diese Investition
    aus betriebswirtschaftlicher
    wieso anfallen würde.
                                   Sicht im Rahmen eines bestimmten Zeitraums so-                       -
➔   Der Erfüllungsaufwand, der in solchen Fällen entsteht, ist wenigstens zum Teil
    lediglich das Vorziehen einer früher oder später notwendigen Investition. Im
    Regelfall kann unterstellt werden, dass die Hälfte der Investitionen sowieso ge-
    tätigt worden wäre. Bei Ersatzinvestitionen wird daher die Hälfte der Anschaf-
    fungskosten als Erfüllungsaufwand gewertet, der restliche Aufwand der An-
    schaffung dagegen als sogenannte Sowieso-Kosten, soweit kein anderer Anteil
    der Sowieso-Kosten begründet werden kann.



Beispiel:

Gemäß den Vorgaben der UVSV sind Betreiber von UV-Bestrahlungsgeräten dazu
verpflichtet, Altgeräte nachzurüsten oder durch Neugeräte zu ersetzen. Sachauf-
wand fällt an, sofern neue Geräte angeschafft (Fallgruppe 1) oder Geräte umgerüs-
tet werden (Fallgruppe 2).

Fallgruppe 1

Ein Neugerät kostet durchschnittlich 15 000 Euro (Annahme). 7 500 Geräte werden
angeschafft. Dadurch entsteht einmaliger Sachaufwand von 112,5 Millionen Euro.
Die Altgeräte, die in Solarien ausgetauscht werden müssen, wären nach Ablauf ih-
rer technischen oder wirtschaftlichen Nutzungsdauer ohnehin von den Unterneh-
men ersetzt worden. Daher wird für den Erfüllungsaufwand nicht der volle Anschaf-
fungsaufwand in Höhe von 112,5 Millionen Euro angesetzt, sondern lediglich 50
Prozent davon, das heißt 56,25 Millionen Euro.

Fallgruppe 2

Bis zu 40 000 Geräte werden umgerüstet. Die Umrüstung kostet je Gerät 750 Euro.
Dies ergibt einen einmaligen Sachaufwand in Höhe von bis zu 30 Millionen Euro.



3.3 Ermitteln des gesamten Erfüllungsaufwands

Nach den vorangegangenen Schritten sollten alle Daten in zumindest grob ge-
schätzter Form vorliegen. Der Aufwand pro Fall zuzüglich des anteiligen Sachauf-
wands multipliziert mit der Fallzahl ergibt den Erfüllungsaufwand für eine Vorgabe
oder einen Prozess. Der Erfüllungsaufwand des Regelungsvorhabens für die Wirt-
schaft ergibt sich aus der Summe des Aufwands aller im Regelungsvorhaben ent-
haltenen Vorgaben oder Prozesse, die die Wirtschaft betreffen.




                                             Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands, 2022 1   39
447

Ermitteln der Änderung des Erfüllungsaufwands   I Wirtschaft




                               Beispiel (fiktiv):

                               Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands für die Wirtschaft aufgrund
                               eines Regelungsvorhabens. Es ergibt sich ein jährlicher Erfüllungsaufwand von
                               rund 6,6 Millionen Euro, davon rund 2,2 Millionen Euro p.a. Bürokratiekosten.
                               Der einmalige Erfüllungsaufwand beträgt rund 107,6 Millionen Euro.

                              Vorgabe/                         Personal-    Personal-   Sach-       Sach-
                              1nformationspflicht              aufwand      aufwand     aufwand     aufwand
                                                               jährlich     einmalig    jährlich    einmalig (in
                                                               (in Euro)    (in Euro)   (in Euro)   Euro)
                              Vorgabe 1         Fallgruppe 1                                        56 250 000
                                                Fallgruppe 2                                        30 000 000
                              Vorgabe 2                        1139 400     11394 000
                              Vorgabe 3                                                 3 200 000   10 000 000
                              lnforma-                         2 215 200
                              tions-
                              pflicht 1
                              Summe                            3 354 600    11394 000   3 200 000   96 250 000
                              davon Bürokratiekosten           2 215 200




40   1 Leitfadenzur Ermittlung und Darstellungdes Erfüllungsaufwands,2022
448

Ermitteln der Änderungdes ErfüllungsaufwandsI Verwaltung




4 Verwaltung
Zum Erfüllungsaufwand der Verwaltung gehören der Vollzugsaufwand und der Auf-               Der Erfüllungsaufwand ist
                                                                                            für Bund und Länder sepa-
wand für das fiskalische Handeln der Verwaltung als Normadressat (z.B. als Halter           rat zu ermitteln.
von Kfz oder als Bauherr).

Erfüllungsaufwand entsteht der Verwaltung insbesondere durch die Bearbeitung
von Anträgen oder durch Überwachungsaufgaben sowie durch die Bereitstellung
von Informationen und Materialien (z. B. Antragsformulare) für Bürgerinnen und
Bürger, die Wirtschaft oder für andere Teile der Verwaltung. Die Vorbereitung von
Rechtsetzungsvorhaben verursacht keinen Erfüllungsaufwand der Verwaltung.

Sämtliche Angaben zur Ermittlung des Erfüllungsaufwands für die Verwaltung wer-
den unter Buchstabe E des Vorblattes aufgeführt. Unter Buchstabe D des Vorblattes
sind alle haushalterischen Auswirkungen aufzuführen, unabhängig davon, ob sie
durch die geplanten Maßnahmen selbst oder durch den die Maßnahmen begleiten-
den Verwaltungsaufwand hervorgerufen werden.

                                                                                            Die Angaben unter den
Abweichungen von Erfüllungsaufwand der Verwaltung und Haushaltsausgaben                     Buchstaben D und E des
                                                                                            Vorblattes können vonei-

-+ Aufgrund   unterschiedlicher zugrundeliegender Methodiken bei der Berech-
                                                                                            nander abweichen.

    nung der Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und des Erfüllungsauf-
    wands können die Ergebnisse unter den Buchstaben D und E des Vorblattes
    voneinan-der abweichen. Gründe für eine Abweichung können z. B. der Auf-
    schlag von Sachkosten und Gemeinkosten (Overhead) oder unterschiedliche
    Ausgangszah-len für die Berechnung der relevanten Personalkosten sein. Das
    Statistische Bundesamt nutzt zur Quantifizierung des Erfüllungsaufwands ei-
    gens erstellte Personalkostensätze, während das Bundesministerium der Finan-
    zen für die Haushaltsauswirkungen seinerseits eigene Tabellen zur Verfügung
    stellt. Dar-über hinaus kann bei bestimmten Sachverhalten Erfüllungsaufwand
    zumindest partiell zugleich zu Haushaltsausgaben führen, ebenso wie Haus-
    haltsausgaben partiell zugleich auch Erfüllungsaufwand sein können. In diesen
    Fällen sind Aus-gaben und Aufwand sowohl beim Buchstaben D als auch beim
    Buchstaben Ein der jeweiligen Methodik darzustellen. Sofern hingegen zusätz-
    licher Erfüllungs-aufwand für die Verwaltung entsteht, dieser aber keine zu-
    sätzlichen Haushalts-ausgaben verursacht, so ist dieser ausschließlich beim
    Buchstaben E, nicht aber beim Buchstaben D anzugeben.


Einnahmen und Ausgaben wie z.B. Steuermehr-/-mindereinnahmen             und der Wert
der Geldleistungen, geldwerten Sachleistungen oder vergleichbaren Dienstleistun-
gen gegenüber Dritten gern. [+Artikel 104a Absatz 3 und 4 GG, die bei Gesetzent-
würfen unter Buchstabe D des Vorblattes ausgewiesen werden, bleiben bei der Er-
mittlung des Erfüllungsaufwands unberücksichtigt.

Der Erfüllungsaufwand ist für Bund und Länder separat zu ermitteln und auszuwei-
sen (siehe bei Gesetzentwürfen u. a. das Vorblatt, Anhang II, Seite 52). Der Anteil
der Länder beinhaltet auch den Erfüllungsaufwand der Kommunen.



                                            Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands, 2022 1 41
449

Ermitteln der Änderung des Erfüllungsaufwands     I Verwaltung




                             Beispiele für Aufgaben, die Erfüllungsaufwand auslösen:

                             -   Bearbeitung von Anträgen bzw. Rückfragen,

                             -   Erstellung eines Bescheids,

                             -   Bestätigung des Empfangs von Unterlagen,

                             -   Zulassung eines Schulungsanbieters,

                             -   Überwachung der Einhaltung hygienischer Vorschriften durch
                                 Gesundheitsämter,

                             -   Kontrolle, ob bestimmte Anforderungen erfüllt sind.



                             4.1 Ermitteln        der Fallzahl

                             Allgemein gilt: Bei periodisch zu erfüllenden Vorgaben oder Prozessen ergibt sich
                             die Fallzahl aus der Multiplikation      der Häufigkeit mit der Anzahl der Betroffenen.
                             Die Häufigkeit gibt an, wie oft pro Jahr eine Vorgabe oder ein Prozess erledigt wird
                             bzw. wie häufig der damit einhergehende Aufwand entsteht.

                             Bei Vorgaben oder Prozessen, die aufgrund der Bearbeitung von Anträgen anlass-
                             bezogen erfüllt werden, sollte die Zahl der jährlich zu erwartenden Anträge als Fall-
                             zahl zugrunde gelegt werden. Bei Schwankungen ist ein sachgerechter Mittelwert
                             zu verwenden. Die Fallzahl für Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen ist in der
                             Regel wesentlich geringer.


                             Beispiel (fiktiv):

                             Gemäß den Vorgaben einer bundesrechtlichen Verordnung ist die Einhaltung si-
                             cherheitsrelevanter Vorgaben sowie die Erfüllung bestimmter Informationspflich-
                             ten (z. B. das Anbringen von Sicherheitshinweisen) im Gastgewerbe anlassbezogen
                             und stichprobenartig durch die zuständigen Landesbehörden zu überprüfen. Da die
                             Höhe der Fallzahl von der Kontrollintensität der jeweiligen Behörden abhängt, lässt
                             sie sich nur annäherungsweise abschätzen. Als Obergrenze kann angenommen
                             werden, dass zukünftig maximal 20 Prozent der Unternehmen im Gastgewerbe
                             jährlich überprüft werden. Daraus folgt bei 222 442 Unternehmen des Gastgewer-
                             bes insgesamt eine Fallzahl von maximal 44 488 behördlichen Überprüfungen pro
                             Jahr.


                             Aufwand, der aufgrund der Anpassung an das neue Regelungsvorhaben nur ein Mal
                             innerhalb einer Einrichtung der Verwaltung anfällt, wird als einmaliger Erfüllungs-
                             aufwand bezeichnet und ist gesondert auszuweisen.




42 1 Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands, 2022
450

Ermitteln der Änderung des Erfüllungsaufwands   I Verwaltung



4.2 Ermitteln des Erfüllungsaufwands pro Fall

Im nächsten Schritt wird der Aufwand zur Erfüllung einer Vorgabe oder eines Pro-
zesses pro Fall ermittelt. Hierzu werden die wesentlichen anfallenden Tätigkeiten
der Verwaltungsträger zur Erfüllung einer Vorgabe bzw. eines Prozesses identifi-
ziert.

Auf dieser Grundlage werden anschließend der anfallende Personal- und ggf. Sach-
aufwand bestimmt. Durch Addition des Aufwands für alle Tätigkeiten wird dann der
Gesamtaufwand je Fall bestimmt.


4.2.1 Personalaufwand

Als Hilfsmittel für die Identifizierung der zu erwartenden Tätigkeiten kann die
Checkliste mit den möglichen Tätigkeiten der Verwaltung zur Erfüllung einer Vor-
gabe herangezogen werden.




                                           Leitfaden zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwands, 2022 1 43
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