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III B 3 - V 9905/22/10001 :003
2022/0429644, Anlage 1



                                                   E.) Allgemeiner Teil (Begründung)

            Beschreibung der     Stellungnahmen                                                Votum        Begründung des Votums
            Änderung

            Zielsetzung und      BMUV: Durch Einsparung und höhere Effizienz kann die           Ablehnung   Inhaltliche Entscheidung über
            Notwendigkeit der    Entwicklung der angespannten Lage auf den Energiemärkten                   Gegenstand der Gesetzgebung erfolgte
            Regelungen           entschärft werden. Die Bestrebungen, Deutschland                           bereits durch den Koalitionsbeschluss.
                                 schnellstmöglich unabhängig von russischem Erdöl zu
                                 machen, werden durch preissenkende Maßnahmen
                                 konterkariert, da dies zu einer Erhöhung des
                                 Kraftstoffverbrauchs führen könnte, statt zu einer dringend
                                 erforderlichen Senkung.
                                 Auch würde eine nötige Verhaltensanpassung im Sinne der
                                 Klimaschutzziele ausbleiben oder zumindest verzögert.

             Alternativen        BMUV: Aufnahme von Alternativen, die die Verbraucher von       Ablehnung   Inhaltliche Entscheidung über
                                 hohen Energiekosten entlasten, insbesondere solche mit                     Gegenstand der Gesetzgebung erfolgte
                                 Lenkungswirkung für den Klimaschutz. Angemessenheit der                    bereits durch den Koalitionsbeschluss.
                                 Maßnahme ist fraglich, da die Energiepreise bereits 10% bis
                                 15% unter dem Höchststand sind und weiter sinken.

             Gesetzesfolgen      BMUV: Streichung der Annahme, dass zum Auslauten des           Ablehnung   Inhaltliche Entscheidung über
                                 Zeitraums Energieerzeugnisse für einen vorübergehenden                     Gegenstand der Gesetzgebung erfolgte
                                 Zeitraum zum niedrigeren Steuersatz erhältlich sind.                       bereits durch den Koalitionsbeschluss.
                                 Aufnahme, dass die Steuersenkung unter Umständen nicht an
                                 den Verbraucher weitergegeben wird.
                                 Ergänzung des folgenden Nachhaltigkeitsas~ekts:
                                 „Für die Umwelt entstehen dadurch allerdings Kosten in Form
                                 weniger stark internalisierter externer Umwelt- und
                                 Klimakosten und damit faktisch eine vorübergehend noch

                                                                                                                                             7
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                                 stärkere klima- und umweltschädliche Subventionierung.
                                 Diese Kosten werden durch den relativ höheren Anreiz zur
                                 Verbrennung fossiler Kraftstoffe ausgelöst und haben reale
                                 Folgewirkungen in Form entstehender Umwelt- und
                                 Klimaschäden. Sie lassen sich jedoch nur schwierig
                                 quantifizieren."

                                 BMWK: Ergänzung des Nachhaltigkeitsaspekts,                       Zustimmung   Klarstellende Ergänzung wurde
                                 1.Spiegelstrich:                                                               übernommen.
                                 „Durch die vorübergehende Begünstigung des Einsatzes
                                 fossiler Energie kann ein Zielkonflikt zu den Zielen im Bereich
                                 saubere Energie entstehen."

             Differenzierung     Vorl. NKR: Einfügen einer Zwischenüberschrift   für Verwaltung    Zustimmung   War bereits enthalten.
             Erfüllungsaufwand   und Wirtschaft.

                                 Der Erfüllungsaufwand muss differenziert werden                   Zustimmung   Die Darstellung wurde konkretisiert.
                                 (Zeitaufwand, Fallzahlen, Lohnkostenersatz unter
                                 Verwendung des ressortverbindlichen Leitfadens zum
                                 Erfüllungsaufwand).

             Weitere Kosten      Vorl. NKR: Bezifferung des Entlastungsvolumens für Bürger         Ablehnung    NKRteilte später telefonisch mit, dass
                                 und Wirtschaft (sollte Haushaltsmindereinnahmen                                eine entsprechende Angabe nur bei
                                 entsprechen)                                                                   Gebührenreduzierung erfolgen müsse.

                                  BMUV: Ergänzung                                                  Ablehnung    Inhaltliche Entscheidung über
                                 „Für die Umwelt entstehen Kosten in Form weniger stark                         Gegenstand der Gesetzgebung erfolgte
                                 internalisierter externer Umwelt- und Klimakosten und damit                    bereits durch den Koalitionsbeschluss.
                                 faktisch eine vorübergehend noch stärkere klima- und um-
                                  weltschädliche Subventionierung. Sie werden durch den
                                  relativ höheren Anreiz zur Verbrennung fossiler Kraftstoffe
                                  ausgelöst. Diese Kosten haben reale Folgewirkungen in Form



                                                                                                                                                  8
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                                  entstehender Umwelt- und Klimaschäden. Sie lassen sich
                                 jedoch nur schwierig quantifizieren."

             Gesetzesfolgen,     BW: Aussage zu möglichen Umsatzsteuermehreinnahmen              Ablehnung   Die Umsatzsteuer ist nicht Gegenstand
             Nummer 3, letzter   durch die steigende Kaufkraft wird kritisch gesehen, da sonst               des Gesetzgebungsverfahrens.
             Satz                indirekte Verhaltensreaktionen bei der Quantifizierung der                  Klarstellung war daher nicht
                                 finanziellen Auswirkungen bei der Änderung von                              notwendig.
                                 Steuergesetzen außer Acht gelassen werden - wird
                                 ausnahmsweise hingenommen.
                                                                                                 Ablehnung   Die Umsatzsteuer ist nicht Gegenstand
                                 BMUV: Fraglich, ob durch die Absenkung der Energiesteuer                    des Gesetzgebungsverfahrens.
                                 ein konsumfördernder Kaufkraftgewinn angeregt werden und                    Klarstellung war daher nicht
                                 somit das Umsatzsteueraufkommen insgesamt gleichbleiben                     notwendig.
                                 kann. Es wird gebeten, die Aussage stärker zu belegen oder
                                 deutlich abzuschwächen.




                                                                                                                                             9
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Schümann, Rainer (Z A 7)

Von:                                     Herzog, Andre (III B 3)
Gesendet:                                Freitag, 22. April 2022 13:44
An:                                      III B 3 - BSB
Ce:                                      Weihs, Anja (III B 3); Schürle, Carola (III B 3); Obermair Dr., Stefan (III C 2);
                                         Ebner, Klaus (III B 3); Szammetat, Melanie (III C 5)
Betreff:                                 WG: Übersicht der Rückmeldungen der Ressorts, Länder und Verbände zum
                                         Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuerrechts zur
                                         temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe
Anlagen:                                 Tabelle_Ressort-und_Verbandanhörung.docx



III B 3 - V 9905/22/10001 :003
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1.        Vermerk:          ./.
2.        Registratur (BSB):
  ) importieren nach:       III B 3 - V 9905/22/10001 :003
  ) Betreff:                wie Betreff des Vorgangs
c) Hier:                    von Vz. Alin III: Kenntnisnahme der Übersicht zu den Rückmeldungen zum Gesetz
d) Bezug:                   automatisch vergeben
e) Stichwörter:             ./.
f) sonstiges:               ./.
3.        z.K. Koll. gern. Verteiler mit dieser Mail erledigt
4.        z.Vg.

Vielen Dank
Im Auftrag

Andre Herzog

Referat III B 3
Telefon: 030 18 682-1469




Von: Vorzimmer AL III
Gesendet: Freitag, 22. April 2022 13:30
An: Herzog, Andre (III B 3) <Andre.Herzog@bmf.bund.de>
Ce: Unterabteilungsleiter III B <IIIB@bmf.bund.de>; Hufen Dr., Christian (111B 3) <Christian.Hufen@bmf.bund.de>
Betreff: WG: Übersicht der Rückmeldungen der Ressorts, Länder und Verbände zum Entwurf eines Gesetzes zur
Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe



Lieber Herr Herzog,

Alin III hat Kenntnis genommen.

Viele Grüße

Nicole Reukauf

Vorzimmer Alin III
699

Durchwahl:       1228




Von: Mildenberger, Tanja (III)
Gesendet: Freitag, 22. April 2022 11:31
An: Vorzimmer AL III <VorzimmerALlll@bmf.bund.de>
Betreff: WG: Übersicht der Rückmeldungen der Ressorts, Länder und Verbände zum Entwurf eines Gesetzes zur
Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe



Liebe Frau Reukauf,
Kenntnis genommen, vielen Dank.
Schöne Grüße
Tanja Mildenberger



Von: Kuhn Dr., Anja (III B 2)
Gesendet: Donnerstag, 21. April 2022 18:38
An: Abteilungsleiterin III <lll@bmf.bund.de>
Ce: Hufen Dr., Christian (III B 3) <Christian.Hufen@bmf.bund.de>; Herzog, Andre (III B 3)
<Andre.Herzog@bmf.bund.de>
Betreff: WG: Übersicht der Rückmeldungen der Ressorts, Länder und Verbände zum Entwurf eines Gesetzes zur
Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe



AL'in III

Liebe Tanja,

i.V. UAL III B Kenntnis genommen und mdBu Kenntnisnahme.

Vielen Dank und Grüße
Anja




Von: Herzog, Andre (III B 3)
Gesendet: Donnerstag, 21. April 2022 14:34
An: Unterabteilungsleiter III B <IIIB@bmf.bund.de>
Ce: Hufen Dr., Christian (III B 3) <Christian.Hufen@bmf.bund.de>; Schürle, Carola (III B 3)
<Carola.Schuerle@bmf.bund.de>; Weihs, Anja (111B 3) <Anja.Weihs@bmf.bund.de>; Szammetat, Melanie (111C 5)
<Melanie.Szammetat@bmf.bund.de>
Betreff: Übersicht der Rückmeldungen der Ressorts, Länder und Verbände zum Entwurf eines Gesetzes zur
Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe



III B 3 - V 9905/22/10001 :003

Liebe Frau Dr. Kuhn,




                                                      2
700

anliegend übersende ich - wie in der vergangenen Woche angekündigt - eine Übersicht der Rückmeldungen der
Ressorts, Länder und Verbände zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären
Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe mit der Bitte um Kenntnisnahme und Weiterleitung an Alin III.

Da es sich formal um eine Formulierungshilfe handelt, waren die Verbände nach der GGO nicht zwingend
einzubinden. Bei der nachrichtlichen Übersendung des o.g. Entwurfs wurde den Verbänden daher keine Frist zur
Stellungnahme gesetzt, so dass nicht auszuschließen ist, dass noch weitere Eingaben von diesen erfolgen.




Mit freundlichen Grüßen



Andre Herzog

Referat III B 3
Durchwahl:        1469




                                                       3
701


                                            
                                                
                                                702
                                            
                                        

III B 3 - V 9905/22/10001 :003
2022/0434069, Anlage 1

                                 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuerrechts zur
                                     temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe

                          - Synopse der zu den Änderungsvorschlägen eingegangenen Stellungnahmen -
                                             (Ressorts: grün, Verbände/Länder: schwarz)

                                              A) Allgemeine Änderungen/Forderungen

             Beschreibung der    Stellungnahmen                                                    Votum             Begründung des Votums
             Änderung
             Allgemein           BMJ: rechtssystematische und rechtsförmlich Anmerkungen         Zustimmung                      -

                                 BMAS: Aufnahme einer Regelung, dass eine Weitergabe der         Ablehnung    Die Sicherstellung außerhalb der
                                 Absenkung der Energiesteuer an die Verbraucher sichergestellt                allgemeinen Regelungen zum
                                 wird.                                                                        Verbrauchsteuerrecht (Abwälzung kann
                                                                                                              nur in Höhe der tatsächlichen Steuer
                                                                                                              erfolgen) ist nicht Gegenstand dieses
                                                                                                              Gesetzgebungsverfahrens.
                                                                                                              Ausführungen zur Änderung des
                                                                                                              Gesetzes gegen
                                                                                                              Wettbewerbsbeschränkungen (FF
                                                                                                              BMWK) wurden in die Kabinettvorlage
                                                                                                              sowie den Kabinettvermerk
                                                                                                              aufgenommen. Die Aufgabe der
                                                                                                              Markttransparenzstelle für Kraftstoffe
                                                                                                              beim Bundeskartellamt wird auf die
                                                                                                              Wertschöpfungsstufen der Herstellung
                                                                                                              von Kraftstoffen und des Handels mit
                                                                                                              Kraftstoffen erweitert werden.




                                                                                                                                              1
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III B 3 - V 9905/22/10001 :003
2022/0434069, Anlage 1

                                  BTG (Bundesverband Tankstellen und Gewerbliche                   Ablehnung   Beachtung des zeitlichen Ablaufs des
                                  Autowäsche Deutschland e.V.): Bitte das beschlossene                         parlamentarischen Verfahrens.
                                  Entlastungspaket unverzüglich umzusetzen.

                                  Bft: Entgegen der Festlegungen im Entwurf spricht sich bft für   Ablehnung   Diese zuletzt im Rahmen der
                                  eine Stichtagsregelung mit Erstattung zum 1. Juni 2022 und                   Steuererhöhung im Jahre 2002/2003
                                  Nachversteuerung zum 1. September 2022 aus. Es wird davon                    praktizierte Vorgehensweise wird
                                  ausgegangen, dass die Übergänge ohne Erstattungs-                            abgelehnt. Um die Liquidität zum 1. Juni
                                  /Nachversteuerungsregelung zu erheblichen logistischen                       bei den Tankstellen zu garantieren,
                                  Schwierigkeiten führen werden. ferner besteht die Gefahr,                    müsste die Entlastung (voraussichtlich
                                  dass sich die Vorfinanzierung der Energiesteuer für                          ausschließlich im manuellen
                                  Tankstellenunternehmen, die nur eine einzelne Tankstelle                     Papierverfahren) zu Beginn der
                                  betreiben, bestandsgefährdend auswirkt. Bft geht angesichts                  temporären Steuersatzsenkung sehr
                                  der Struktur des Tankstellenmarktes von einer Zahl von etwa                  zeitnah durch das bestehende Personal
                                  1.500 antragsberechtigen Unternehmen aus. Hilfsweise soll                    erfolgen. Hierbei geht Referat III B 3 von
                                  eine Stundungsregelung für Energiesteuer greifen, bei der der                mehr als 14.000 Antragstellern aus, die
                                  lnverkehrbringer {Steuerschuldner?) Rechnungen mit                           weitestgehend unbekannt sind und
                                  separater Ausweisung der Energiesteuer stellt.                               deren Angaben kaum/nicht verifiziert
                                                                                                               werden könnten. Eswäre zu erwarten,
                                                                                                               dass eine reduzierte oder fehlende
                                                                                                               Weitergabe der Steuersatzsenkung
                                                                                                               durch die Unternehmen mit der
                                                                                                               anhaltenden Bearbeitung von
                                                                                                               Entlastungsanträgen bei den HZÄ
                                                                                                               begründet würde.
             Anwendungszeitraum   BMWK: Fragt, ob sich der konkrete Zeitraum auf                       -       ggü BMWK erfolgte entsprechende
                                  Steuermindereinnahmen auswirkt, aufgrund höherer/                            Erläuterung. Im Anschluss erfolgte keine
                                  geringerer Absatzmenge.                                                      ablehnende Rückmeldung

                                  SN: Verlängerung des Anwendungszeitraums, da mit Blick auf       Ablehnung   Nach dem Koalitionsbeschluss ist eine
                                  die geopolitische Lage die Gründe für die steigenden                         Senkung nur für drei Monate
                                  Energiekosten nach dessen Ablauf nicht entfallen werden. Im                  vorgesehen. Durch das
                                                                                                               parlamentarische Verfahren ist ein


                                                                                                                                                  2
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