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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Akte zum Tankrabatt“
III B 3 - V 9905/22/10001 :003
2022/0429644, Anlage 1
E.) Allgemeiner Teil (Begründung)
Beschreibung der Stellungnahmen Votum Begründung des Votums
Änderung
Zielsetzung und BMUV: Durch Einsparung und höhere Effizienz kann die Ablehnung Inhaltliche Entscheidung über
Notwendigkeit der Entwicklung der angespannten Lage auf den Energiemärkten Gegenstand der Gesetzgebung erfolgte
Regelungen entschärft werden. Die Bestrebungen, Deutschland bereits durch den Koalitionsbeschluss.
schnellstmöglich unabhängig von russischem Erdöl zu
machen, werden durch preissenkende Maßnahmen
konterkariert, da dies zu einer Erhöhung des
Kraftstoffverbrauchs führen könnte, statt zu einer dringend
erforderlichen Senkung.
Auch würde eine nötige Verhaltensanpassung im Sinne der
Klimaschutzziele ausbleiben oder zumindest verzögert.
Alternativen BMUV: Aufnahme von Alternativen, die die Verbraucher von Ablehnung Inhaltliche Entscheidung über
hohen Energiekosten entlasten, insbesondere solche mit Gegenstand der Gesetzgebung erfolgte
Lenkungswirkung für den Klimaschutz. Angemessenheit der bereits durch den Koalitionsbeschluss.
Maßnahme ist fraglich, da die Energiepreise bereits 10% bis
15% unter dem Höchststand sind und weiter sinken.
Gesetzesfolgen BMUV: Streichung der Annahme, dass zum Auslauten des Ablehnung Inhaltliche Entscheidung über
Zeitraums Energieerzeugnisse für einen vorübergehenden Gegenstand der Gesetzgebung erfolgte
Zeitraum zum niedrigeren Steuersatz erhältlich sind. bereits durch den Koalitionsbeschluss.
Aufnahme, dass die Steuersenkung unter Umständen nicht an
den Verbraucher weitergegeben wird.
Ergänzung des folgenden Nachhaltigkeitsas~ekts:
„Für die Umwelt entstehen dadurch allerdings Kosten in Form
weniger stark internalisierter externer Umwelt- und
Klimakosten und damit faktisch eine vorübergehend noch
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stärkere klima- und umweltschädliche Subventionierung.
Diese Kosten werden durch den relativ höheren Anreiz zur
Verbrennung fossiler Kraftstoffe ausgelöst und haben reale
Folgewirkungen in Form entstehender Umwelt- und
Klimaschäden. Sie lassen sich jedoch nur schwierig
quantifizieren."
BMWK: Ergänzung des Nachhaltigkeitsaspekts, Zustimmung Klarstellende Ergänzung wurde
1.Spiegelstrich: übernommen.
„Durch die vorübergehende Begünstigung des Einsatzes
fossiler Energie kann ein Zielkonflikt zu den Zielen im Bereich
saubere Energie entstehen."
Differenzierung Vorl. NKR: Einfügen einer Zwischenüberschrift für Verwaltung Zustimmung War bereits enthalten.
Erfüllungsaufwand und Wirtschaft.
Der Erfüllungsaufwand muss differenziert werden Zustimmung Die Darstellung wurde konkretisiert.
(Zeitaufwand, Fallzahlen, Lohnkostenersatz unter
Verwendung des ressortverbindlichen Leitfadens zum
Erfüllungsaufwand).
Weitere Kosten Vorl. NKR: Bezifferung des Entlastungsvolumens für Bürger Ablehnung NKRteilte später telefonisch mit, dass
und Wirtschaft (sollte Haushaltsmindereinnahmen eine entsprechende Angabe nur bei
entsprechen) Gebührenreduzierung erfolgen müsse.
BMUV: Ergänzung Ablehnung Inhaltliche Entscheidung über
„Für die Umwelt entstehen Kosten in Form weniger stark Gegenstand der Gesetzgebung erfolgte
internalisierter externer Umwelt- und Klimakosten und damit bereits durch den Koalitionsbeschluss.
faktisch eine vorübergehend noch stärkere klima- und um-
weltschädliche Subventionierung. Sie werden durch den
relativ höheren Anreiz zur Verbrennung fossiler Kraftstoffe
ausgelöst. Diese Kosten haben reale Folgewirkungen in Form
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entstehender Umwelt- und Klimaschäden. Sie lassen sich
jedoch nur schwierig quantifizieren."
Gesetzesfolgen, BW: Aussage zu möglichen Umsatzsteuermehreinnahmen Ablehnung Die Umsatzsteuer ist nicht Gegenstand
Nummer 3, letzter durch die steigende Kaufkraft wird kritisch gesehen, da sonst des Gesetzgebungsverfahrens.
Satz indirekte Verhaltensreaktionen bei der Quantifizierung der Klarstellung war daher nicht
finanziellen Auswirkungen bei der Änderung von notwendig.
Steuergesetzen außer Acht gelassen werden - wird
ausnahmsweise hingenommen.
Ablehnung Die Umsatzsteuer ist nicht Gegenstand
BMUV: Fraglich, ob durch die Absenkung der Energiesteuer des Gesetzgebungsverfahrens.
ein konsumfördernder Kaufkraftgewinn angeregt werden und Klarstellung war daher nicht
somit das Umsatzsteueraufkommen insgesamt gleichbleiben notwendig.
kann. Es wird gebeten, die Aussage stärker zu belegen oder
deutlich abzuschwächen.
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Schümann, Rainer (Z A 7)
Von: Herzog, Andre (III B 3)
Gesendet: Freitag, 22. April 2022 13:44
An: III B 3 - BSB
Ce: Weihs, Anja (III B 3); Schürle, Carola (III B 3); Obermair Dr., Stefan (III C 2);
Ebner, Klaus (III B 3); Szammetat, Melanie (III C 5)
Betreff: WG: Übersicht der Rückmeldungen der Ressorts, Länder und Verbände zum
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuerrechts zur
temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe
Anlagen: Tabelle_Ressort-und_Verbandanhörung.docx
III B 3 - V 9905/22/10001 :003
2022/0434069
1. Vermerk: ./.
2. Registratur (BSB):
) importieren nach: III B 3 - V 9905/22/10001 :003
) Betreff: wie Betreff des Vorgangs
c) Hier: von Vz. Alin III: Kenntnisnahme der Übersicht zu den Rückmeldungen zum Gesetz
d) Bezug: automatisch vergeben
e) Stichwörter: ./.
f) sonstiges: ./.
3. z.K. Koll. gern. Verteiler mit dieser Mail erledigt
4. z.Vg.
Vielen Dank
Im Auftrag
Andre Herzog
Referat III B 3
Telefon: 030 18 682-1469
Von: Vorzimmer AL III
Gesendet: Freitag, 22. April 2022 13:30
An: Herzog, Andre (III B 3) <Andre.Herzog@bmf.bund.de>
Ce: Unterabteilungsleiter III B <IIIB@bmf.bund.de>; Hufen Dr., Christian (111B 3) <Christian.Hufen@bmf.bund.de>
Betreff: WG: Übersicht der Rückmeldungen der Ressorts, Länder und Verbände zum Entwurf eines Gesetzes zur
Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe
Lieber Herr Herzog,
Alin III hat Kenntnis genommen.
Viele Grüße
Nicole Reukauf
Vorzimmer Alin III
Durchwahl: 1228
Von: Mildenberger, Tanja (III)
Gesendet: Freitag, 22. April 2022 11:31
An: Vorzimmer AL III <VorzimmerALlll@bmf.bund.de>
Betreff: WG: Übersicht der Rückmeldungen der Ressorts, Länder und Verbände zum Entwurf eines Gesetzes zur
Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe
Liebe Frau Reukauf,
Kenntnis genommen, vielen Dank.
Schöne Grüße
Tanja Mildenberger
Von: Kuhn Dr., Anja (III B 2)
Gesendet: Donnerstag, 21. April 2022 18:38
An: Abteilungsleiterin III <lll@bmf.bund.de>
Ce: Hufen Dr., Christian (III B 3) <Christian.Hufen@bmf.bund.de>; Herzog, Andre (III B 3)
<Andre.Herzog@bmf.bund.de>
Betreff: WG: Übersicht der Rückmeldungen der Ressorts, Länder und Verbände zum Entwurf eines Gesetzes zur
Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe
AL'in III
Liebe Tanja,
i.V. UAL III B Kenntnis genommen und mdBu Kenntnisnahme.
Vielen Dank und Grüße
Anja
Von: Herzog, Andre (III B 3)
Gesendet: Donnerstag, 21. April 2022 14:34
An: Unterabteilungsleiter III B <IIIB@bmf.bund.de>
Ce: Hufen Dr., Christian (III B 3) <Christian.Hufen@bmf.bund.de>; Schürle, Carola (III B 3)
<Carola.Schuerle@bmf.bund.de>; Weihs, Anja (111B 3) <Anja.Weihs@bmf.bund.de>; Szammetat, Melanie (111C 5)
<Melanie.Szammetat@bmf.bund.de>
Betreff: Übersicht der Rückmeldungen der Ressorts, Länder und Verbände zum Entwurf eines Gesetzes zur
Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe
III B 3 - V 9905/22/10001 :003
Liebe Frau Dr. Kuhn,
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anliegend übersende ich - wie in der vergangenen Woche angekündigt - eine Übersicht der Rückmeldungen der
Ressorts, Länder und Verbände zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären
Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe mit der Bitte um Kenntnisnahme und Weiterleitung an Alin III.
Da es sich formal um eine Formulierungshilfe handelt, waren die Verbände nach der GGO nicht zwingend
einzubinden. Bei der nachrichtlichen Übersendung des o.g. Entwurfs wurde den Verbänden daher keine Frist zur
Stellungnahme gesetzt, so dass nicht auszuschließen ist, dass noch weitere Eingaben von diesen erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Herzog
Referat III B 3
Durchwahl: 1469
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III B 3 - V 9905/22/10001 :003
2022/0434069, Anlage 1
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuerrechts zur
temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe
- Synopse der zu den Änderungsvorschlägen eingegangenen Stellungnahmen -
(Ressorts: grün, Verbände/Länder: schwarz)
A) Allgemeine Änderungen/Forderungen
Beschreibung der Stellungnahmen Votum Begründung des Votums
Änderung
Allgemein BMJ: rechtssystematische und rechtsförmlich Anmerkungen Zustimmung -
BMAS: Aufnahme einer Regelung, dass eine Weitergabe der Ablehnung Die Sicherstellung außerhalb der
Absenkung der Energiesteuer an die Verbraucher sichergestellt allgemeinen Regelungen zum
wird. Verbrauchsteuerrecht (Abwälzung kann
nur in Höhe der tatsächlichen Steuer
erfolgen) ist nicht Gegenstand dieses
Gesetzgebungsverfahrens.
Ausführungen zur Änderung des
Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (FF
BMWK) wurden in die Kabinettvorlage
sowie den Kabinettvermerk
aufgenommen. Die Aufgabe der
Markttransparenzstelle für Kraftstoffe
beim Bundeskartellamt wird auf die
Wertschöpfungsstufen der Herstellung
von Kraftstoffen und des Handels mit
Kraftstoffen erweitert werden.
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III B 3 - V 9905/22/10001 :003
2022/0434069, Anlage 1
BTG (Bundesverband Tankstellen und Gewerbliche Ablehnung Beachtung des zeitlichen Ablaufs des
Autowäsche Deutschland e.V.): Bitte das beschlossene parlamentarischen Verfahrens.
Entlastungspaket unverzüglich umzusetzen.
Bft: Entgegen der Festlegungen im Entwurf spricht sich bft für Ablehnung Diese zuletzt im Rahmen der
eine Stichtagsregelung mit Erstattung zum 1. Juni 2022 und Steuererhöhung im Jahre 2002/2003
Nachversteuerung zum 1. September 2022 aus. Es wird davon praktizierte Vorgehensweise wird
ausgegangen, dass die Übergänge ohne Erstattungs- abgelehnt. Um die Liquidität zum 1. Juni
/Nachversteuerungsregelung zu erheblichen logistischen bei den Tankstellen zu garantieren,
Schwierigkeiten führen werden. ferner besteht die Gefahr, müsste die Entlastung (voraussichtlich
dass sich die Vorfinanzierung der Energiesteuer für ausschließlich im manuellen
Tankstellenunternehmen, die nur eine einzelne Tankstelle Papierverfahren) zu Beginn der
betreiben, bestandsgefährdend auswirkt. Bft geht angesichts temporären Steuersatzsenkung sehr
der Struktur des Tankstellenmarktes von einer Zahl von etwa zeitnah durch das bestehende Personal
1.500 antragsberechtigen Unternehmen aus. Hilfsweise soll erfolgen. Hierbei geht Referat III B 3 von
eine Stundungsregelung für Energiesteuer greifen, bei der der mehr als 14.000 Antragstellern aus, die
lnverkehrbringer {Steuerschuldner?) Rechnungen mit weitestgehend unbekannt sind und
separater Ausweisung der Energiesteuer stellt. deren Angaben kaum/nicht verifiziert
werden könnten. Eswäre zu erwarten,
dass eine reduzierte oder fehlende
Weitergabe der Steuersatzsenkung
durch die Unternehmen mit der
anhaltenden Bearbeitung von
Entlastungsanträgen bei den HZÄ
begründet würde.
Anwendungszeitraum BMWK: Fragt, ob sich der konkrete Zeitraum auf - ggü BMWK erfolgte entsprechende
Steuermindereinnahmen auswirkt, aufgrund höherer/ Erläuterung. Im Anschluss erfolgte keine
geringerer Absatzmenge. ablehnende Rückmeldung
SN: Verlängerung des Anwendungszeitraums, da mit Blick auf Ablehnung Nach dem Koalitionsbeschluss ist eine
die geopolitische Lage die Gründe für die steigenden Senkung nur für drei Monate
Energiekosten nach dessen Ablauf nicht entfallen werden. Im vorgesehen. Durch das
parlamentarische Verfahren ist ein
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