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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Akte zum Tankrabatt

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Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V.

Deutscher Bauernverband e.V.

Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.

Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

Deutscher Landkreistag

Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband e.V.

Deutscher Speditions- und Logistikverband e.V.

Deutscher Städte- und Gemeindebund

Deutscher Städtetag

Deutscher Steuerberaterverband e. V.

Deutscher Verband Flüssiggase.V.

Deutsches Institut für Normung
- Fachausschuss Mineralöl- und Brennstoffnormung -

Deutsches Verkehrsforum e.V.

DWA
Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft,
Abwasser und Abfalle.V.

EFET-Deutschland
Verband Deutscher Gas- und Stromhändler e.V.

EnergieAgentur.NR W

Erdö 1bevorratungsverband

Fachgemeinschaft Kraftmaschinen

Fachverband Biogase.V.

FIL-IDF Germany
c/o Verband der Deutschen Milchwirtschaft e.V.

Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V.

Gemeinschaft Thermisches Spritzen e.V.

GEODE
(Groupement Europeen des entreprises et Organismes
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de Distribution d'Energie)

Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e.V.

Gesamtverband Steinkohle e.V.

Gütegemeinschaft Sekundärbrennstoffe und Recyclingholz e.V.
Fachbereich 6

Handelsverband Deutschland - der Einzelhandel e.V.

Holzenergie-Fachverband Baden-Württemberg e.V.

Interessengemeinschaft der thermischen
Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e.V.

Maschinenringe Deutschland GmbH

Milchindustrie-Verband e.V.

Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V.

Mittelstandsverband abfall basierter Kraftstoffe e. V.

Private Brauereien Deutschland e.V.

Unabhängiger Tanklagerverband e.V.

Union zur Förderung der Oel- und Proteinpflanzen e.V.

Unternehmerverband Deutschland e.V.

Verband Chemiehandel e.V.

Verband der Automobilindustrie e.V.

Verband der Chemischen Industrie e.V.

Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e. V.

Verband der deutschen Holzwerkstoffindustrie e. V.

Verband der Güterwagenhalter in Deutschland e.V.

Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V.

Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V.

Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie
in Deutschland e.V.
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Verband der TÜV e.V.

Verband Deutscher Alkoholerzeuger und -verarbeiter e.V.

Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V.

Verband Deutscher Papierfabriken e.V.

Verband Deutscher Reeder

Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V.

Verband für Schiffbau und Meerestechnik e.V.

Verband für Wärmelieferung e. V.

Verband kommunaler Unternehmen e.V.

Verein der Kohlenimporteure e.V.

Verein der Zuckerindustrie e.V.

Verein Deutscher Zementwerke e.V.

Vereinigung der Nassbaggeruntemehmungen e.V.

Wirtschaftliche Vereinigung Zucker e.V.

Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. (en2x)

Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung e.V.

Wirtschaftsvereinigung Metalle e.V.

Wirtschaftsvereinigung Stahl

Zentralverband der deutschen Seehafenbetriebe e.V.

Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.

Zentralverband des Kraftfahrzeuggewerbes e.V.

Zentralverband des Tankstellengewerbes e.V.

Zentralverband Gartenbau e.V.

Zentralverband Gewerblicher Verbundgruppen e.V.

Zukunft Gas GmbH
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Gesetz zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer
für Kraftstoffe;




1 Anlage




Sehr geehrte Damen und Herren,

als Anlage übersende ich Ihnen den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe mit dem
der Beschluss der Regierungskoalition vom 23. März 2022 umgesetzt werden soll, die
Energiesteuersätze für Kraftstoffe für drei Monate auf das europäische Mindestmaß
abzusenken, um die Belastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft,
insbesondere im Handwerk und der Logistikbranche durch die gestiegenen Preise für
Kraftstoffe abzufedern.

Mittels der gesetzlichen Anpassung werden die Energiesteuersätze für die hauptsächlich im
Straßenverkehr verwendeten Kraftstoffe wie folgt gesenkt:


                            Benzin         Diesel        Erdgas             Flüssiggas
                                                       (CNG/LNG)               (LPG)
 derzeitige Steuersätze   65,45 et/     47,04 et/     13,90 EUR         363,94 EUR/ 1.000
 im deutschen             Liter         Liter         /MWh              kg
 Energiesteuergesetz
 Steuersätze NEU          35,90 et/     33,00 et/     9,36 EUR/         125,00 EUR/ 1.000
 entsprechend den         Liter         Liter         MWh               kg
 EU-
 Mindeststeuersätzen                                  entspricht 2,60
                                                      EUR/je GJ

Soweit im Energiesteuerrecht für einzelne Bereiche bereits bisher Steuerentlastungen
erfolgen, bestehen diese grundsätzlich unverändert fort. Eine Ausnahme gilt für die
Entlastungsnormen betreffend den Öffentlichen Personennahverkehr und den Eigenverbrauch
im Herstellerbetrieb. Diese Entlastungsnormen sind für die o.g. Energieerzeugnisse während
des Zeitraums der Absenkung nicht anzuwenden, da anderenfalls die europarechtlich
vorgeschriebenen Mindeststeuersätze unterschritten würden.

Ziel des Gesetzes ist es, die unvorhergesehene Belastung durch die steigenden
Kraftstoffpreise kurzfristig abzufedern. Die temporäre Steuersenkung hat zur Folge, dass
durch eine Weitergabe des steuerlichen Vorteils an die Endkunden durch entsprechende
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Preissenkungen eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft ermöglicht
wird.


Das Gesetz soll zum 1. Juni 2022 in Kraft treten und ist auf drei Monate befristet.

Näheres entnehmen Sie bitte dem anliegenden Gesetzesentwurf.



Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

z. U. AL in III




IV. Sachverhalt und Stellungnahme
Der Gesetzesentwurf wird nicht von der Bundesregierung, sondern über die
Koalitionsfraktionen in den Bundestag eingebracht. Eine förmliche Beteiligung der Länder
und Verbände nach § 4 7 GGO ist insoweit entbehrlich. Gleichwohl wird der Gesetzesentwurf
den Ländern und den betroffenen Verbänden zm Kenntnis gegeben werden. Den Ländern
bezogen auf die Auswirkungen auf die Einnahmen hinsichtlich der Umsatzsteuer und die
Aussetzung der Entlastung für den Öffentlichen Personennahverkehr. Die Verbände sollten
informiert werden, um eine breite Akzeptanz und Einstellung der Wirtschaft auf die befristete
Maßnahme zu ermöglichen sowie die Umsetzung der Maßnahme durch die
Mineralölwirtschaft zu gewährleisten.

Dr. Hufen


 Vfg.-      Verfügung/           Bemerkung         Name,       Erledigungs-                 Name,
                                                                                Bemerkung
 Pkt        Anweisung       (einschl. Empfänger)   Datum         vermerk                    Datum


         Schlusszeichnun                            AW,       schlussgezeichn               Hufen,
   2.                            RLIIIB3
                 g                                 5.4.2002          et                     7.4.2022

                                                    AW,
   3.        Billigung         UAL III B LV.                     Auswahl
                                                   5.4.2022

                                                    AW,
   4.        Billigung            ALin lII                       Auswahl
                                                   5.4.2022

          Reinschrift und                           AW,
   5.                        Vorzimmer/AW                        Auswahl
           Absendung                               5.4.2022


             Auswahl                                             Auswahl
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Schümann, Rainer (Z A 7)

Von:                                         Herzog, Andre (III B 3)
Gesendet:                                    Freitag, 8. April 2022 13:00
An:                                          III B 3 - BSB
Ce:                                          Weihs, Anja (III B 3)
Betreff:                                     von VZ Alin: nach Billigung durch ALin III (i.V.) soll Versand durch III B 3
                                             erfolgen (Schreiben an die Ressorts, Länder und Verbände)
Anlagen:                                     220329 Zeitplanentwurf Absenkung EnergieSt.pdf; Referentenentwurf_
                                             06042022_1700.docx; 2022_0374552(1 ).docx; 2022_0374552.cwf

Priorität:                                    Hoch

Kennzeichnung:                               Zur Nachverfolgung
Kennzeichnungsstatus:                        Erledigt

Kategorien:                                   M. Schmidt



  B 3 - V 9905/22/10001 :003
2022/0393322



1.        Vermerk:          ./.
2.        Registratur (BSB):
a) importieren nach:        III B 3 - V 9905/22/10001 :003
b) Betreff:                wie Betreff des Vorgangs
c) Hier:                      von VZ Alin: nach Billigung durch Alin III (i.V.) soll Versand durch III B 3 erfolgen (Schreiben
an die Ressorts, Länder und Verbände)
d) Bezug:                   automatisch vergeben
e) Stichwörter:              ./.
f) sonstiges:                 ./.
3.        z.K. Koll. gern. Verteiler mit dieser Mail erledigt
4.        z.Vg.

Vielen Dank
  1 Auftrag


Andre Herzog

Referat III B 3
Telefon: 030 18 682-1469



Von: Vorzimmer AL III
Gesendet: Freitag, 8. April 2022 12:07
An: Weihs, Anja (III B 3) <Anja.Weihs@bmf.bund.de>
Ce: Hufen Dr., Christian (III B 3) <Christian.Hufen@bmf.bund.de>; Herzog, Andre (III B 3)
<Andre.Herzog@bmf.bund.de>; Nieren, Viktoria (III) <Viktoria.Nieren@bmf.bund.de>
Betreff: WG: ELITSEHR:Bitte um Billigung Schreiben an die Ressorts, Länder und Verbände
Priorität: Hoch

Liebe Frau Weihs,
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wir haben nun die Rückmeldung, dass Alin nächste Woche weiterhin krankheitsbedingt ausfällt. Wir werden daher,
wie besprochen, die Reinschriften nach Billigung durch Frau Dr. Jakobi.V. Alin fertigen und an III B 3 senden.

Viele Grüße

Nicole Reukauf

Vorzimmer Alin III
Durchwahl:     1228




Von: Hufen Dr., Christian (III B 3)
Gesendet: Freitag, 8. April 2022 11:11
An: Kuhn Dr., Anja (III B 2) <Anja.Kuhn@bmf.bund.de>; Unterabteilungsleiter III B <IIIB@bmf.bund.de>
Ce: Weihs, Anja (111
                   B 3) <Anja.Weihs@bmf.bund.de>; Herzog, Andre (III B 3) <Andre.Herzog@bmf.bund.de>;
Vorzimmer AL III <VorzimmerALlll@bmf.bund.de>
Betreff: ELITSEHR:Bitte um Billigung Schreiben an die Ressorts, Länder und Verbände
Priorität: Hoch

Liebe Frau Kuhn,

anbei unsere Vorlage zum Schreiben zur Einleitung der Ressortabstimmung sowie Verbände- und Länderanhörung
für das Gesetz zur temporären Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe. Wir warten noch auf Rückmeldung vom
BKAmt über den Abschluss der sog. Frühkoordinierung. Die Vorlage soll aber bereits gebilligt werden, damit wir die
Abstimmungen dann unverzüglich einleiten können. Die Versendung erfolgt durch unser Referat, das Vorgehen ist
mit AL'in-Büro so abgesprochen.

Vielen Dank und beste Grüße

Christian Hufen

Dr. Christian Hufen

RL III B 3
Durchwahl:        2751




                                                        2
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202210393322 1~ A
 BMF                                                                  Stand: 29.03.22
 - LA 3 -




                                   Entwurf eines Zeitplans


                            GE Absenkung Energiesteuer


                                       Koalitionsinitiative



                                                                       Termin


 Kabinettbeschluss                                                    27.04.22

 Fraktionsbeschluss                                                   10.05.22

 Bundestag, 1. Lesung                                                 13.05.22

 BT-FA 1. Dg. (Vorratsbeschluss)                                      11.05.22

 Anhörung im ST-Finanzausschuss                                       16.05.22

 Abschließende Beratung im ST-Finanzausschuss                         18.05.22

 Bundestag, 2./3. Lesung
                                                                      19.05.22
 (Fristverzicht erforderlich oder 2/3-Mehrheit der Anwesenden)
 Beschlussfassung Bundesrat
                                                                      20.05.22
 (Fristverkürzung)

Hinweis: Üblicherweise wird eine zusätzliche Beratung im Finanzausschuss anberaumt.
Dieser Termin müsste hier entfallen. Ggfs. ist begleitende politische Kommunikation
sinnvoll.
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Bearbeitungsstand: 06.04.2022 17:07

III B 3 - V 9905/22/10001 :003
2022/0393322, Anlage 2

Referentenentwurf
des Bundesministeriums der Finanzen



Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur
temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe; hier Formu-
lierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des
Bundestages einzubringenden Gesetzesentwurf
(FH GEBT Änd. Energiesteuersenkung - EnergieStSenkungG)


A. Problem und Ziel
Der völkerrechtswidrige Angriff auf die Ukraine hat die angespannte Lage auf den Energie-
märkten verschärft. Die Bestrebungen, Deutschland schnellstmöglich unabhängig von rus-
sischem Erdöl zu machen, kann diese Entwicklung verstärken. Die aufgrund des Krieges
nochmals erheblich gestiegenen Kraftstoffpreise sind für viele Bürgerinnen und Bürger so-
wie die Wirtschaft kurzfristig zu einer unvorhersehbaren Belastung geworden.


B.Lösung
Zur kurzfristigen Abfederung der Belastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirt-
schaft, insbesondere im Handwerk und in der Logistikbranche, durch die gestiegenen Kraft-
stoffpreise werden die Energiesteuersätze für die im Wesentlichen im Straßenverkehr ver-
wendeten Kraftstoffe befristet auf die Höhe der Mindeststeuersätze der Energiesteuerricht-
linie (Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der ge-
meinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und
elektrischem Strom) reduziert.

Die Energiesteuer als Verbrauchsteuer ist als indirekte Steuern darauf angelegt, dass sie
von den Steuerpflichtigen grundsätzlich auf die Verbraucherinnen und Verbraucher abge-
wälzt werden. Eine temporäre Steuersenkung hat zur Folge, dass eine vollständige Weiter-
gabe an die Verbraucherinnen und Verbraucher auch eine entsprechende Preissenkung
und damit Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft ermöglicht.


C. Alternativen
Keine.


D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Dem Bund (Zollverwaltung) entstehen durch das Gesetz im Kalenderjahr 2022 einmalige
Ausgaben in Höhe von 37.000 Euro. Die einmaligen sonstigen Personalausgaben betragen
rund 151.000 Euro.

Der Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln wird finanziell und stellenmäßig im Einzel-
plan 08 ausgeglichen.
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