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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Akte zum Tankrabatt

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Dokumentenname:   Zuleitungsexemplar_ 1908233.docx
Ersteller:        Bundesministerium der Finanzen
Stand:            17.08.2021 19:19
98

Ewert, Udo (Z A 7)

  Von:                                         Herzog, Andre (III B 3)
  Gesendet:                                    Mittwoch, 27. April 2022 08:08
  An:                                          III B 3 - BSB
  Ce:                                          Weihs, Anja (III B 3); Schürle, Carola (III B 3); Obermair Dr., Stefan (III C 2);
                                               Szammetat, Melanie (III C 5); Ebner, Klaus (III B 3)
  Betreff:                                     WG: GEBTÄnd. Energiesteuersenkung (DBINr. 20/08032)
  Anlagen:                                     Kabinettvorlage_2008032.pdf



  III B 3 - V 9905/22/10001 :004
  2022/0446078

   1.       Vermerk:
  2.        Registratur (BSB):
  a) importieren nach:        III B 3 - V 9905/22/10001 :004
  b) Betreff:                wie Betreff des Vorgangs
A     Hier:                  von LA 3 z.K.: finale Kabinettvorlage (Einstellung in Kabinettserver)
•• ) Bezug:                   automatisch vergeben
  e) Stichwörter:              ./.
  f) sonstiges:                 ./.
  3.        z.K. Koll. gern. Verteiler mit dieser Mail erledigt
  4.        z.Vg.

  Vielen Dank
  Im Auftrag

  Andre Herzog

  Referat III B 3
  Telefon: 030 18 682-1469

  -----Ursprüngliche Nachricht-----
  Von: Hufen Dr., Christian (III B 3) <Christian.Hufen@bmf.bund.de>
    esendet: Dienstag, 26. April 2022 23:12
   .n: Verteiler Referat III B 3 <VerteilerReferatlllB3@bmf.bund.de>; Obermair Dr., Stefan (III C 2)
  <Stefan.Obermair@bmf.bund.de>; Szammetat, Melanie (III C 5) <Melanie.Szammetat@bmf.bund.de>
  Betreff: WG: GEBTÄnd. Energiesteuersenkung (DBINr. 20/08032)

  z.K., ist jetzt in den Kabinettserver eingestellt worden. Jetzt sollte nichts mehr schiefgehen.

  Allen Beteiligten noch einmal ganz vielen herzlichen Dank für die gute und umfangreiche Arbeit in den letzten
  Wochen, sowohl am Gesetzentwurf selber, an den vielen flankierenden Vorgängen wie parlamentarischen und
  Presseanfragen und auch an den übrigen Vorgängen, die ja trotzdem nicht weniger geworden sind.

  Viele Grüße

  Christian Hufen

    Dr. Chri.stian Hufen

  RL III B 3
  Durchwahl:
  2751
99

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Sehmieder, Domenica (LA 3) <Domenica.Schmieder@bmf.bund.de>
Gesendet: Dienstag, 26. April 2022 23:02
An: Brandenburger-Rüdisühli, Karola (L B 2) <Karola.Brandenburger-Ruedisuehli@bmf.bund.de>; Büro St Saebisch
<BueroStS@bmf.bund.de>; Ebert Dr., Birgit (LA 1) <Birgit.Ebert@bmf.bund.de>; lversen, Henrik (St G)
<Henrik.lversen@bmf.bund.de>; Jancarova, Anke (L B 2) <Anke.Jancarova@bmf.bund.de>; Jensen, Jan (PSt T)
<Jan.Jensen@bmf.bund.de>; Kalwey Dr., Nadine (L B 1) <Nadine.Kalwey@bmf.bund.de>; Koch, Sandra (PStin H)
<Sandra.Koch@bmf.bund.de>; Kothe, Marianne (L) <Marianne.Kothe@bmf.bund.de>; Krause, Heike (M)
<Heike.Krause@bmf.bund.de>; Referat LA2 <LA2@bmf.bund.de>; Mewis, Angelina (St S)
<Angelina.Mewis@bmf.bund.de>; Müller Dr., Till (E C 6) <Till.Mueller@bmf.bund.de>; Neuhaus, Nikolas (L B 2)
<Nikolas.Neuhaus@bmf.bund.de>; Nübling, Nicole (St G) <Nicole.Nuebling@bmf.bund.de>; Persönliche Referentin
St Pillath <PRStP@bmf.bund.de>; Priesmeier Dr., Christoph (1A 1) <Christoph.Priesmeier@bmf.bund.de>; Rampf,
Renate (L B 4) <Renate.Rampf@bmf.bund.de>; Verteiler Referat RT<VerteilerReferatRT@bmf.bund.de>; Referat
LA1 <LA1@bmf.bund.de>; Referat LAS <LAS@bmf.bund.de>; Rennmann, Denise (L B 2)
<Denise.Rennmann@bmf.bund.de>; Reymann, Carsten (LA) <Carsten.Reymann@bmf.bund.de>; Rohde, Florian (LA
2) <Florian.Rohde@bmf.bund.de>; Röhrmann Dr., Konstanze (St S} <Konstanze.Roehrmann@bmf.bund.de>;
Ronneburger, Steffen (L B 2) <Steffen.Ronneburger@bmf.bund.de>; Schelenz, Wolfgang (L B 5)
<Wolfgang.Schelenz@bmf.bund.de>; Schlüter Dr., Wiebke (Stin LH) <Wiebke.Schlueter@bmf.bund.de>; Schneider,
Jörg (L B 1) <Joerg.Schneider@bmf.bund.de>; Schröder, Claudia (LA 2) <Claudia.Schroeder@bmf.bund.de>; Söllner
Martin (LA 2) <Martin.Soellner@bmf.bund.de>; Theißen, Jens (M) <Jens.Theissen@bmf.bund.de>; Thoden, Annika
(L B 2) <Annika.Thoden@bmf.bund.de>; Thur, Angelina (PSt T) <Angelina.Thur@bmf.bund.de>; Tinschert, lwona (L
B) <lwona.Tinschert@bmf.bund.de>; Vorzimmer LA <vzLA@bmf.bund.de>
Ce: Referat LA3 <LA3@bmf.bund.de>; Referat IIIB3 <IIIB3@bmf.bund.de>; Hufen Dr., Christian (III B 3)
<Christian.Hufen@bmf.bund.de>; Weihs, Anja {III B 3) <Anja.Weihs@bmf.bund.de>; Herzog, Andre (III B 3)
<Andre.Herzog@bmf.bund.de>
Betreff: GEBTÄnd. Energiesteuersenkung (DBINr. 20/08032)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

beigefügte Kabinettvorlage des BMF übersende ich Ihnen zur Kenntnis (Kabinetttermin 27. April 2022).

Viele Grüße

Domenica Sehmieder

Referat LA 3 (Kabinett- und Parlamentsangelegenheiten)
Durchwahl:
3190




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100

2022/0446078, Anlage 1

                 Bundesministerium
                 der Finanzen
                                                                                         0
                                                                                      G7GERMANY
                                                                                           2022




                                                                                     Christian Lindner
                                                                                     Bundesminister
POSTANSCHRIFTBundesministerium
                            derFinanzen,11016Berlin                                  MitglieddesDeutschen
                                                                                                        Bundestages
                                                                     HAUSANSCHRIFTWilhelmstraße
                                                                                             97
                                                                                     10117Berlin
                                                                     BEARBEITET
                                                                              VON    RAHerzog
                nachrichtlich:
                                                                              TEL    -+49(0)30 18682-1469
                                                                              FAX    -+49(0)30 18682-881469
                                                                            E-MAIL   poststelle@bmf.bund.de
                                                                           DATUM             26. April2022




                                                                                     Kabinettsache
                                                                                     Datenblatt-Nr.: 20/08032




      BETREFFEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären
             Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (Energiesteuersenkungsgesetz -
             EnergieStSenkG);
             hier: Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des
             Deutschen Bundestages einzubringenden Gesetzentwurf
     ANLAGEN 3

           GZ   III B 3 - V 9905/22/10001 :004
          DOK   2022/0362602
                (beiAntwortbitteGZundDOKangeben)




                Anliegende Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des
                Deutschen Bundestages einzubringenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energie-
                steuerrechts zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (Energiesteuer-
                senkungsgesetz - EnergieStSenkG) nebst Vorblatt und Begründung sowie den anliegenden
                Beschlussvorschlag (Anlage 1) und den Sprechzettel fü ___                                (Anlage 2)
                übersende ich mit der Bitte, die Zustimmung der Bundesregierung in der Kabinettsitzung am
                27. April 2022 im Rahmen eines ordentlichen Tagesordnungspunktes          herbeizuführen.




                                                                                                    www.bundesfinanzministerium.de
101

seit• 2   Zur Abfederung der Belastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft, insbe-
          sondere im Handwerk und in der Logistikbranche, durch die gestiegenen Kraftstoffpreise
          werden die Energiesteuersätze für die hauptsächlich im Straßenverkehr verwendeten Kraft-
          stoffe befristet für drei Mon_ateauf die Höhe der Mindeststeuersätze der Energiesteuerricht-
          linie (Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der
          gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und
          elektrischem Strom) reduziert.


          Die Energiesteuer als Verbrauchstyuer ist als indirekte Steuer darauf angelegt, d~ss sie von
          den Steuerpflichtigen grundsätzlich auf die Verbraucherinnen und Verbraucher abgewälzt
          wird. Eine temporäre Steuersenkung hat zur Folge, dass eine vollständige Weitergabe an die
          Verbraucherinnen und Verbraucher auch eine entsprechende Preissenkung und damit Entlas-
          tung für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft ermöglicht.


          Zur Weitergabe des steuerlichen Vorteils an die Endkunden hat das Bundesministerium für
          Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) aufgrund des Beschlusses der Koalitionsfraktionen
          vom 23. März 2022 die Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsverzerrungen          (GWB) auf
          den Weg gebracht. Die Aufgabe der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskar-
          tellamt wird auf die Wertschöpfungsstufen der Herstellung von Kraftstoffen und. des Handels
          mit Kraftstoffen erweitert. Gleichzeitig wird die Meldepflicht der Tankstellenbetreiber ausge-
          weitet. Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe soll neben den bereits seit dem Jahr 2013 zu
          meldenden Preisdaten künftig auch Mengendaten zu den verkauften Kraftstoffen erhalten.
          Damit wird die Grundlage geschaffen, die gesamte für die Versorgung von Endkunden mit
          Kraftstoffen maßgebliche Wertschöpfungskette von der Beschaffung von Rohöl über die Ver-
          arbeitung des Rohöls zu den verschiedenen Kraftstoffsorten bis hin zum Groß- und Einzel-
          handel dieser Kraftstoffe zu beobachten und zu analysieren. Der Kabinettbeschluss ist dazu
          am 6. April 2022 erfolgt. Der Gesetzentwurf ist insoweit in Zusammenhang mit der Absen-
          kung der Energiesteuer auf Kraftstoffe zu betrachten.


          Der Gesetzentwurf wurde mit allen Ressorts einvernehmlich abgestimmt. Zwischen den
          Staatssekretärinnen und Staatssekretären vom Bundesministerium der Finanzen (BMF),
          Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und BMWK wurde in der Sitzung
          zur Vorbereitung des Kabin.etttermins vereinbart, dass BMF und BMDV in ihren
          Formulierungshilfen einen politischen Zusatz zur zeitlichen Verknüpfung der
          Energiesteuerentlastung und des 9-Euro-Tickets aufnehmen. Die Absenkung der
          Energiesteuer auf Kraftstoffe soll gleichzeitig wirksam werden und daher ebenfalls in den
          Monaten Juni bis August 2022 erfolgen.


          Das Bundesministerium der Justiz hat den Gesetzentwurf in rechtsförmlicher und rechtssyste-
          matischer Hinsicht geprüft (Rechtsprüfung nach § 46 Absatz I GGO). Erforderliche Anpas-
          sungen des Gesetzentwurfs wurden berücksichtigt.
102

seite3   Der Nationale Normenkontrollrat wurde beteiligt. Er hat im Rahmen seines gesetzlichen Prüf-
         auftrags keine Einwände gegen den Gesetzentwurf erhoben.


         Der Bµndesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung wurde ebenfalls beteiligt.


         Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenssituation von Frauen und Männern sind
         keine Auswirkungen erkennbar, die gleichstellungspolitischen   Zielen gemäß § 2 der GGO
         zuwiderlaufen.


         Der Gesetzentwurf wirkt sich nicht auf den Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und
         Bürger aus. Der Wirtschaft entsteht durch die temporäre Änderung der Energiesteuersätze
         ein Erfüllungsaufwand in Höhe von einmalig rund 115.000 Euro, insbesondere durch den
         vorübergehend geänderten .Zeitaufwand für die Abgabe der Steueranmeldungen sowie der
         Entlastungsanträge. Bürokratiekosten aus Informationspflichten entstehen nicht. Für die
         Zollverwaltung entsteht ein einmaliger Personalaufwand in Höhe von rund 153.000 Euro. Ein
         jährlicher Personalaufwand entsteht aufgrund der zeitlichen Befristung der Senkung der Ener-
         giesteuersätze auf drei Monate nicht. Ferner entsteht für die Zollverwaltung ein einmaliger
         Sachaufwand fü~ die Umstellung von Formularen in Höhe von 10.000 Euro und für Bera-
         tungsdienstleistungen   im Bereich IT in Höhe von 27 .000 Euro. Ein jährlicher Sachaufwand
         entsteht aufgrund der temporären Senkung der Steuersätze nicht.


         Dem Bund (Zollverwaltung) entstehen durch das Gesetz im Kalenderjahr 2022 einmalige
         Personal- und Sachausgaben in Höhe von rund 161.000 Euro. Darüber hinaus entstehen ein-
         malige Ausgaben für Dienstleistungsaufträge   im Bereich IT in Höhe von 27.000 Euro. Der
         Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln wird finanziell und stellenmäßig im Einzelplan 08
         ausgeglichen.


         Der Wirtschaft, einschließlich mittelständischer Unternehmen, entstehen keine direkten
         sonstigen Kosten. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere das
         Verbraucherpreisniveau,   sind zu erwarten und Zweck des Gesetzes. Durch das Gesetz sollen
         die Endpreise für im Straßenverkehr verwendete Kraftstoffe an der Tankstelle signifikant
         sinken und die Belastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft durch die zuletzt
         stark gestiegenen Energiepreise abgefedert werden.


         Die Anforderungen des § 44 GGO sind erfüllt.


         4 Abdrucke dieses Schreibens nebst Anlagen sind beigefügt.
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Seite 4                                                                                        Anlage 1



                                               Beschlussvorschlag



          Die Bundesregierung beschließt die von dem Bundesminister der Finanzen vorgelegte
          _Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der Mitte des Deutschen
          Bundestages einzubringenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuerrechts
          zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (Energiesteuersenkungsgesetz   -
          EnergieStSenkG).
104

Seite5
                                                                                               Anlage 2



                                  Sprechzettel für



         Das Bundeskabinett hat heute die von dem Bundesminister der Finanzen vorgelegte
         Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen für einen aus der ,Mitte des Deutschen
         Bundestages einzubringenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuerrechts
         zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (Energiesteuersenkungsgesetz -
         EnergieStSenkG) beschlossen.


         Zur Abfederung der Belastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft,
         insbesondere im Handwerk und in der Logistikbranche, durch die gestiegenen Kraftstoffpreise
         werden die Energiesteuersätze für die hauptsächlich im Straßenverkehr verwendeten
         Kraftstoffe befristet für drei Monate auf die Höhe der Mindeststeuersätze der
         Energiesteuerrichtlinie (Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur
         Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von
         Energieerzeugnissen und elektrischem Strom) reduziert.


         Die Energiesteuer als Verbrauchsteuer ist als indirekte Steuer darauf angelegt, dass sie von
         den Steuerpflichtigen grundsätzlich auf die Verbraucherinnen und Verbraucher abgewälzt
         wird. Eine temporäre Steuersenkung hat zur Folge, dass eine vollständige Weitergabe an die
         Verbraucherinnen und Verbraucher auch eine entsprechende Preissenkung und damit
         Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft ermöglicht.
105

Formulierungshilfe für Fraktionen der SPD, Bündnis 90/DIE
GRÜNEN und der FDP


Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuerrechts zur tem-
porären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe
(Energiesteuersenkungsgesetz      - EnergieStSenkG)


A. Problem und Ziel
Der völkerrechtswidrige Angriff auf die Ukraine hat die angespannte Lage auf den Energie-
märkten verschärft. Die Bestrebungen, Deutschland schnellstmöglich unabhängig von rus-
sischem Erdöl zu machen, kann diese Entwicklung verstärken. Die aufgrund des Krieges
nochmals erheblich gestiegenen Kraftstoffpreise sind für viele Bürgerinnen und Bürger so-
wie die Wirtschaft kurzfristig zu einer unvorhersehbaren Belastung geworden.


B.Lösung
Zur kurzfristigen Abfederung der Belastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirt-
schaft, insbesondere im Handwerk·und in der Logistikbranche, durch die gestiegenen Kraft-
stoffpreise werden die Energiesteuersätze für die im Wesentlichen im Straßenverkehr ver-
wendeten Kraftstoffe befristet auf die Höhe der Mindeststeuersätze der Energiesteuerricht-
linie (Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der ge-
meinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und
elektrischem Strom) reduziert.

Die Energiesteuer als Verbrauchsteuer ist als indirekte Steuer darauf angelegt, dass sie
von den Steuerpflichtigen grundsätzlich auf die Verbraucherinnen und Verbraucher abge-
wälzt werden. Eine temporäre Steuersenkung hat zur Folge, dass eine vollständige Weiter-
gabe an die Verbraucherinnen und Verbraucher auch eine entsprechende Pr~issenkung
und damit Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft ermöglicht.

Zur weitergehenden Entlastung der Bürgerinnern und Bürger hat die Regierungskoalition
Ende März ein Maßnahmenpaket geschnürt, das neben der dreimonatigen Absenkung der
Energiesteuer auf Kraftstoffe auf das europäische Mindestmaß, eine Energiepreispau-
schale und ein vergünstigtes ÖPNV-Ticket (sog. 9-Euro-Tickets) für drei Monate beinhaltet.•
Die Umsetzung des 9-Euro-Tickets s.oll gleichzeitig mit der dreimonatigen Absenkung der
Energiesteuer auf Kraftstoffe wirksam werden.


C. Alternativen
Keine.


D_.Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
 Dem Bund (Zollverwaltung) entstehen durch das Gesetz im Kalenderjahr 2022 einmalige
•Ausgaben in Höhe von 37.000 Euro. Die einmaligen sonstigen Personalausgaben betragen
 rund 151.000 Euro.
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- 2-
Der Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln wird finanziell und stellenmäßig im Einzel-
plan 08 ausgeglichen.'

Die temporäre Senkung der Energiesteuersätze für die Kraftstoffe Diesel, Benzin, Erdgas
und Flüssiggas und deren steuerlich gleichgestellte Äquivalente hat Steuermindereinnah-
men für den Bundeshaushalt in Höhe von 3, 15 Mrd. Euro zur Folge. Die Steuerentstehung
erfolgt zum Zeitpunkt der Entnahme aus dem Steuerlager und ist damit dem Verbrauch
durch die' Endkunden vorgelagert. Daher können sich weitere Steuermindereinnahmen
durch Effekte der Bevorratung zum Auslaufen der reduzierten Steuersätze ergeben.


E. Erfüllungsaufwand


E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
                                    .
Der Gesetzentwurf wirkt sich nicht auf den Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bür-
ger aus.


E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Der Wirtschaft entsteht durch die temporäre Änderung der Energiesteuersätze Erfüllungs-
aufwand in Höhe von einmalig rund 115.000 Euro, insbesondere durch den vorübergehend
geänderten Zeitaufwand für die Abgabe der Steueranmeldungen sowie der Entlastungsan-
träge. Bürokratiekosten aus Informationspflichten entstehen nicht.


E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Für die Zollverwaltung entsteht einmaliger Personalaufwand in Höhe von rund 153.000
Euro. Jährlicher Personalaufwand entsteht aufgrund der temporären Senkung der Energie-
steuersätze nicht.

Ferner entsteht für die Zollverwaltung einmaliger Sachaufwand für die Umstellung von For-
mularen in Höhe von 10.000 Euro und für Beratungsdienstleistungen im Bereich IT in Höhe
von 27.000 Euro. Jährlicher Sachaufwand entsteht aufgrund der temporären Senkung der
Steuersätze nicht.           •


F. Weitere Kosten
Der Wirtschaft, einschließlich mittelständischer Unternehmen, entstehen keine direkten
sonstigen Kosten.

Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreis-
niveau, sind zu erwarten und Zweck des Gesetzes. Durch das Gesetz sollen die Endpreise
für im Straßenverkehr verwendete Kraftstoffe an der Tankstelle signifikant sinken und die
Belastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft durch die zuletzt stark gestie-
genen Energiepreise abgefedert werden.
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