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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Akte zum Tankrabatt“
Von: SzammetatMelanie <III c Sl
An: NastolaNadinecmA 11:zoeHerTomcmA 11
Ce: KuhnDr Anjamre21:ReferatIIIAl; ScholzDr„ Stephan <III A 1J:HufenDr Christian <III eJl; Weihs.
Anja(III B 3): SchürleCarola(III B 3): Herzog:
Andre(III B 3): EbnerKlaus(III 6 3); III 6 3 - BSB
Betreff: • Ergänzung III B 3 - WG: Eilt sehr! Bitte um Ergänzung bis 05.05.,14:00 Uhr: Vorbereitung PStin H: KoRu
der finanzpolitischen Sprecher/innen von SPD, Grünen und FDP am 9.5.22
Datum: Donnerstag, 5. Mai 2022 12:32:17
Anlagen:. 2022 0478396spz KoRuIII e3 docx
Dringlichkeit: Hoch
III B 3 - V 9905/22/10001 :005
2022/0482298
Liebe Frau Nastola,
lieber He_rrZoeller,
anbei übersende ich Ihnen die erbetene Ergänzung des Referats III B 3 zu TOP 3:
Fraktionsinitiative Energi esteuersen ku ngsgesetz.
Mit freundlichen Grüßen
Melanie Szammetat
Referat III C 5
Telefon Durchwahl: 2923
@MA-SGV: bitte zum Vorgang
Von: Nastola, Nadine (III A 1) <Nadine.Nastola@bmf.bund.de>
Gesendet: Mittwoch, 4. Mai 2022 20:52
An: Referat IIIB3 <IIIB3@bmf.bund.de>; Referat IIICl <IIIC1@bmf.bund.de>; Referat IVA2
<IVA2@bmf.bund.de>; Referat VIIBl <VIIB1@bmf.bund.de>
Ce: Hufen Dr., Christian (III B 3) <Christian.Hufen@bmf.bund.de>; Narzynski, Hans Joachim (III C
1) <Hans-Joachim.Narzynski@bmf.bund.de>; Hörster, Ralf (IV A 2)
<Ralf.Hoerster@bmf.bund.de>; Herms, Doreen (VII C 1) <Doreen.Herms@bmf.bund.de>; Scholz
Dr., Stephan (i°IIA 1} <Stephan.?cholz@bmf.bund.de>; Zoeller, Tom (III A 1)
<Tom.Zoeller@bmf.bund.de>
Betreff: Eilt sehr! Bitte um Ergänzung bis 05.05.,14:00 Uhr: Vorbereitung PStin H: KoRu der
finanzpolitischen Sprecher/innen von SPD,Grünen und FDP am 9.5.22
Priorität: Hoch
111A 1- 0 1000/22/10083' :008
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit unten stehender E-Mail bittet Büro PStin Rum Vorbereitung der Koordinierungsrunde am 9.
Mai 2022.
Ich bitte um Ergänzung des Entwurfs der PStin H-Vorlage bis
morgen, 31. März 2022 (14:00 Uhr)
per E-Mail an das Referatspostfach IIIAl, Herrn Zoeller und Frau Nastola. Bitte fügen Sie Ihre
Ergänzungen sowie Überarbeitungen im Änderungsmodus in den beigefügten Entwurf ein. Falls
weitere Referate zu beteiligen sind, bitte ich um Weiterleitung und eine entsprechende Kopie
zur Unterrichtung an mich.
Die kurze Frist bitte ich zu entschuldigen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Nadine Nastola
Referat !II A 1
Durchwahl: 4223
Von: Müller, Jennifer (IV A 2)
Gesendet: Mittwoch, 4. Mai 2022 18:41:42
An: Mildenberger, Tanja (III)
Ce:Vorzimmer AL 111;
BueroALIV; Wimmer Dr., Eva (VII); Vorzimmer VII; Referat IVA2; Hörster,
Ralf (IV A 2); Büro PStin Hessel; von Bar, Dr. Moritz (PStin H)
Betreff: WG: 6. 5. 22, 15:00 Uhr - PStin H; Bitte um Vorbereitung: Koordinierungsrunde (KoRu)
der finanzpolitischen Sprecherinnen und Sprecher von SPD, Grünen und FDP am 9. 5. 22, 10:30
bis 12:00 Uhr
Liebe Frau Mildenberger,
nach Rücksprache mit Hr. von Bar bitten wir Abt. III um Übernahme der FF.
Vielen Dank und
viele Grüße
Jennifer Müller
Büro AL IV
Durchwahl: 4821
Von: von Bar, Dr. Moritz (PStin H) <>
Gesendet: Mittwoch, 4. Mai 2022 18:09
An: Mildenberger, Tanja (III) <Tanja.Mildenberger@bmf.bund.de>; Vorzimmer AL III
<VorzimmerALlll@bmf.bund.de>; BueroALIV <BueroALIV@bmf.bund.de>; Wimmer Dr., Eva (VII)
<Eva.Wimmer@bmf.bund.de>; Vorzimmer VII <vz7@bmf.bund.de> Ce:Büro Stin Hölscher <BueroStinLH@bmf.bund.de>; Büro PStin Hessel . <BueroPStinH@bmf.bund.de>; Rongen, Franz Hubert (VII Al} <FranzHubert.Rongen@bmf.bund.de>; Büro St Pillath <BueroStP@bmf.bund.de>; Büro PSt Tonear <BueroPStT@bmf.bund.de> Betreff: T.: 6. 5. 22, 15:00 Uhr - PStin H; Bitte um Vorbereitung: Koordinierungsrunde (KoRu) der finanzpolitischen Sprecherinnen und Sprecher von SPD,Grünen und FDPam 9. 5. 22, 10:30 bis 12:00 Uhr AL IV (FF) Alin III Alin VII Liebe Frau Mildenberger, liebe Frau Wimmer, lieber Herr Möhlenbrock, auf der Grundlage der heute übersandten Tagesordnung für die o.g. KoRu bitte ich um Vorbereitung der folgenden Tagesordnungspunkte: „3) Fraktionsinitiative Energiesteuersenkungsgesetz Abstimmung des Verfahrens - 1 1
Ich bitte um Übersendung der Vorbereitung für PStin H bis Freitag, 6.5., 15:00 Uhr (Eingang Büro PStin H). Vielen Dank und Gruß Moritz v. Bar Dr. Moritz von Bar PR PStin H Durchwahl: 4322
III B 3 - V 9905/22/ I 0001 :005
2022/0482298·, Anlage 1
Nastola / 2022/0478396 / Nastola
llI A 1 - 0 1000/22/10083 :008 . Oktober 2022
RD Dr. Scholz 1542
RD Dr. Seholz 1542
RD Dr. Seholz 1542
Fax: 88 4223
OARin Nastola 4223
OARiR Nastola 4223
0/\R:iR J>Jastola 4223
ZI Zoeller 2555
ZI Zoeller 2555
ZI Zoeller 2555
1.
PStin H
Termin PStin H:
über 6. Mai 2022, 15:00 Uhr
Stin LH
0AL Vl
St P 0 ALin VII
auf dem Dienstweg
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Vorbereitung der Koordinierungsrunde (KoRu) der finanzpolitischen Sprecherinnen und
Sprecher von SPD, Grünen und FDP am 9. Mai 2022;
TOP 3 - Fraktionsinitiative Energiesteuersenkungsgesetz
Anforderung Büro PStin H vom 4. Mai 2022
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_______________ ------1
Feldfunktion geändert
1. Sachverhalt
Für Ihre Teilnahme an der Koordinierungsrunde (KoRu) der finanzpolitischen Sprecherinnen
und Sprecher von SPD, Grünen und FDP am 9. Mai 2022 erhalten Sie beigefügt die erbetene
Vorbereitung zu TOP 3,
Sofern Begleitung gewünscht ist, stehen Ihnen die Büros ALin IIl, AL IV und ALin Vli zur
Verfügung.
11. Stellungnahme
TOP 3 - Fraktionsinitiative Energiesteuersenkungsgesetz [UI B 3)
1. Sprechpunkte
• Mit dem Gesetzentwurf soll eine Maßnahme aus dem
Entlastungspaket II der Regierungskoalition vom 23. März 2022
umgesetzt und die Energiesteuer für Kraftstoffe temporär gesenkt
werden. Damit sollen die wirtschaftlichen und sozialen Folgen
der steigenden Energiepreise abgefedert und die breite Mitte der
Gesellschaft entlastet werden.
• Die Energiesteuersätze werden befristet vom 1. Juni 2022 bis
zum 31. August 2022 für die hauptsächlich im Straßenverkehr
verwendeten Kraftstoffe Benzin, Diesel, LPG {Flüssiggas) und
CNG/LNG (Erdgas) auf die europäischen Mindeststeuersätze der
EU-Energiesteuerrichtlinie abgesenkt.
• Unter Zugrundelegung der volatilen Preisentwicklungen für
Rohöl auf dem Weltmarkt wurde die Maßnahme befristet. Die
Belastungen für den Bundeshaushalt mit ca. 3, 15 Mrd. Euro und
damit für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler werden durch
die temporäre Befristung auf das erforderliche Maß begrenzt.
Umsetzung-Zeitplan
~,-~3----------------~____.-{ Feldfunktion geändert
• Der Gesetzentwurf ist am 27. April 2022 im Kabinett
beschlossen worden.
• Das Gesetzgebungsverfahren soll planmäßig am 20. Mai 2022
abgeschlossen sein, damit die temporäre Absenkung der
Energiesteuer für Kraftstoffe zum 1. Juni 2022 in Kraft treten
kann.
• Nach einem Beschluss über einen Gesetzentwurf als
Fraktionsinitiative am 10. Mai 2022 könnte sich der Bundestag
bereits in dieser Woche mit diesem in erster Lesung und
voraussichtlich am 19. Mai 2022 in zweiter/dritter Lesung
befassen.
• Die erste Beratung des Regierungsentwurfs im Bundesrat könnte
dann (mit Fristverkürzung - die Zustimmung des Bundesrates
wird beantragt) am 20. Mai 2022 stattfinden.
reaktiv
• Soweit im Energiesteuerrecht für einzelne Bereiche bereits bisher
Steuerentlastungen erfolgen. bestehen diese grundsätzlich
unverändert fort. Einzelne Entlastungsnormen sind für die o.g.
Energieerzeugnisse während des abgesenkten Zeitraums nicht
anzuwenden. da anderenfalls die europarechtlich
vorgeschriebenen Mindeststeuersätze unterschritten würden.
• Die Energiesteuer als Verbrauchsteuer ist als indirekte Steuer
darauf angelegt. dass sie von den Steuerpflichtigen grundsätzlich
aufdie Verbraucherinnen und Verbraucher abgewälzt wird. Eine
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_______________ _.--{ Feldfunktion geändert
temporäre Steuersenkung hat zur Folge. dass eine vollständige
Weitergabe an die Verbraucherinnen und Verbraucher auch eine
entsprechende Preissenkung an den Tankstellen und damit
Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft
ermöglicht.
• Eine rechtlich bindende Vereflichtung der Wirtschaft zur
Weitergabe des steuerlichen Vorteils an die
Endverbraucherinnen und Endverbraucher ist in den
Verbrauchsteuergesetzen nicht möglich.
• Flankierend wird die beim Bundeskartellamt angesiedelte
Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) die Entwicklung
der Tankstellenpreise nach der Absenkung der
Energiesteuersätze genau beobachten und analysieren.
Verbraucherinnen und Verbraucher können sich durch die
Nutzung von Verbraucher-Informationsdiensten. an die die MTS-
K ihre Informationen weitergibt. über die aktuellen Preise der
gängigen Kraftstoffsorten Super. Super EIO und Diesel
informieren und daraufreagieren. Zudem wird die MTS-K durch
einen aktuellen Gesetzentwurf des BMWK zur A"nderungdes
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gestärkt. so
dass die MTS-K künftig auch Mengendaten bei Tankstellen
erheben sowie die Herstellung von Krafistoffen und den
Großhandel beobachten und analysieren kann. um etwaigen
Missbrauch von Marktmacht besser ermitteln und abstellen zu
können.
2. Hintergrund/Sachstand
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_________________ ----1Feldfunktion geändert
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Zur Abfederung der Belastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft,
insbesondere im Handwerk und in der Logistikbranche, durch die gestiegenen Kraftstoffpreise
werden die Energiesteuersätze für die hauptsächlich im Straßenverkehr verwendeten
Kraftstoffe befristet für drei Monate auf die Höhe der Mindeststeuersätze der
Energiesteuerrichtlinie (Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur
Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von
Energieerzeugnissen und elektrischem Strom) reduziert.
Eine temporäre Steuersenkung hat zur Folge. dass eine vollständige Weitergabe an die
Verbraucherinnen und Verbraucher auch eine entsprechende Preissenkung und damit
Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft ermöglicht. _Die
Steuerentstehung erfolgt nicht mit dem Verkauf an der Tankstelle. sondern zum Zeitpunkt der
Entnahme aus dem Steuerlager (Tanklager) und ist damit dem Verbrauch durch Endkunden
weit vorgelagert. Der wirtschaftliche Vorteil der Steuersenkung kann daher erst mit
Verzögerung an die Endkunden weitergegeben werden. Der Mineralölhandel sowie die
Tankstellen haben ausreichend Zeit. ihre Lieferketten so umzustellen, dass es zu Beginn der
Absenkung wie auch zum Ende der Maßnahme keine Engpässe mit der Kraftstoffversorgung
durch die geänderte Besteuerung geben wird.
Der Gesetzentwurf ist am 27. April 2022 gemeinsam mit anderen Maßnahmen des
Koalitionsausschusses im Kabinett beschlossen worden. Der Fraktionsbeschluss ist für
morgen, 10. Mai 2022 vorgesehen.
Hinweis Büro PStin H:
Abstimmung des Verfahrens
,- 6 - _..---{ Feldfunktion geändert
-·
Die Referate I1I B 3, lll C 1, IV A 2, VII C I haben beigetragen und mitgezeichnet.
Dr. Scholz
Vfg.- Verfügung/ Bemerkung Name, Erledigungs- Name,
Bemerkung
Pkt Anweisung (einschl. Empfänger) Datum vermerk Datum
Beteiligung mit der
2 Bearbeitung an o. g. Referate Na. 04/05 Auswahl
Bitte um Ergänzung
Mitzeichnung
3 an o. g. Referate Na. 04/05 Auswahl
mit Frist
Schlusszeichnun
4 RllllAl Na, 04/05 Auswahl
g
5 Billigung UALin lllA Na, 04/05 Auswahl
6 Billigung Alin lll Na, 04/05 Auswahl