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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Akte zum Tankrabatt

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Von:                SzammetatMelanie   <III c Sl
An:                 NastolaNadinecmA 11:zoeHerTomcmA 11
Ce:                 KuhnDr Anjamre21:ReferatIIIAl; ScholzDr„ Stephan       <III A 1J:HufenDr Christian   <III eJl; Weihs.
                    Anja(III B 3): SchürleCarola(III B 3): Herzog:
                                                                 Andre(III B 3): EbnerKlaus(III 6 3); III 6 3 - BSB
Betreff:           • Ergänzung III B 3 - WG: Eilt sehr! Bitte um Ergänzung bis 05.05.,14:00 Uhr: Vorbereitung PStin H: KoRu
                     der finanzpolitischen Sprecher/innen von SPD, Grünen und FDP am 9.5.22
Datum:               Donnerstag, 5. Mai 2022 12:32:17
Anlagen:.            2022 0478396spz KoRuIII     e3 docx
Dringlichkeit:       Hoch


III B 3 - V 9905/22/10001 :005
2022/0482298


Liebe Frau Nastola,
lieber He_rrZoeller,


anbei übersende ich Ihnen die erbetene Ergänzung des Referats III B 3 zu TOP 3:
Fraktionsinitiative Energi esteuersen ku ngsgesetz.


Mit freundlichen Grüßen


Melanie Szammetat


Referat III C 5
Telefon Durchwahl: 2923

@MA-SGV: bitte zum Vorgang



Von: Nastola, Nadine (III A 1) <Nadine.Nastola@bmf.bund.de>
Gesendet: Mittwoch, 4. Mai 2022 20:52
An: Referat IIIB3 <IIIB3@bmf.bund.de>; Referat IIICl <IIIC1@bmf.bund.de>; Referat IVA2
<IVA2@bmf.bund.de>; Referat VIIBl <VIIB1@bmf.bund.de>
Ce: Hufen Dr., Christian (III B 3) <Christian.Hufen@bmf.bund.de>; Narzynski, Hans Joachim (III C
1) <Hans-Joachim.Narzynski@bmf.bund.de>; Hörster, Ralf (IV A 2)
<Ralf.Hoerster@bmf.bund.de>;             Herms, Doreen (VII C 1) <Doreen.Herms@bmf.bund.de>;                         Scholz
Dr., Stephan (i°IIA 1} <Stephan.?cholz@bmf.bund.de>; Zoeller, Tom (III A 1)
<Tom.Zoeller@bmf.bund.de>
Betreff: Eilt sehr! Bitte um Ergänzung bis 05.05.,14:00 Uhr: Vorbereitung PStin H: KoRu der
finanzpolitischen Sprecher/innen von SPD,Grünen und FDP am 9.5.22
Priorität: Hoch


111A   1-   0 1000/22/10083'     :008


Liebe Kolleginnen und Kollegen,


mit unten stehender E-Mail bittet Büro PStin Rum Vorbereitung der Koordinierungsrunde am 9.
Mai 2022.


Ich bitte um Ergänzung des Entwurfs der PStin H-Vorlage bis
13

morgen, 31. März 2022 (14:00 Uhr)


per E-Mail an das Referatspostfach IIIAl, Herrn Zoeller und Frau Nastola. Bitte fügen Sie Ihre
Ergänzungen sowie Überarbeitungen im Änderungsmodus in den beigefügten Entwurf ein. Falls
weitere Referate zu beteiligen sind, bitte ich um Weiterleitung und eine entsprechende Kopie
zur Unterrichtung an mich.


Die kurze Frist bitte ich zu entschuldigen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen
Nadine Nastola


Referat !II A 1
Durchwahl:         4223




Von: Müller, Jennifer (IV A 2)
Gesendet: Mittwoch, 4. Mai 2022 18:41:42
An: Mildenberger, Tanja (III)
Ce:Vorzimmer AL 111;
                   BueroALIV; Wimmer Dr., Eva (VII); Vorzimmer VII; Referat IVA2; Hörster,
Ralf (IV A 2); Büro PStin Hessel; von Bar, Dr. Moritz (PStin H)
Betreff: WG: 6. 5. 22, 15:00 Uhr - PStin H; Bitte um Vorbereitung: Koordinierungsrunde (KoRu)
der finanzpolitischen Sprecherinnen und Sprecher von SPD, Grünen und FDP am 9. 5. 22, 10:30
bis 12:00 Uhr


Liebe Frau Mildenberger,


nach Rücksprache mit Hr. von Bar bitten wir Abt. III um Übernahme der FF.




 Vielen Dank und
 viele Grüße
 Jennifer Müller




 Büro AL IV

 Durchwahl:        4821



Von: von Bar, Dr. Moritz (PStin H) <>
Gesendet: Mittwoch, 4. Mai 2022 18:09
An: Mildenberger, Tanja (III) <Tanja.Mildenberger@bmf.bund.de>;      Vorzimmer AL III
<VorzimmerALlll@bmf.bund.de>;       BueroALIV <BueroALIV@bmf.bund.de>; Wimmer Dr., Eva (VII)
14

<Eva.Wimmer@bmf.bund.de>; Vorzimmer VII <vz7@bmf.bund.de>
  Ce:Büro Stin Hölscher <BueroStinLH@bmf.bund.de>; Büro PStin Hessel
. <BueroPStinH@bmf.bund.de>; Rongen, Franz Hubert (VII Al}
 <FranzHubert.Rongen@bmf.bund.de>; Büro St Pillath <BueroStP@bmf.bund.de>; Büro PSt
 Tonear <BueroPStT@bmf.bund.de>
 Betreff: T.: 6. 5. 22, 15:00 Uhr - PStin H; Bitte um Vorbereitung: Koordinierungsrunde (KoRu) der
 finanzpolitischen Sprecherinnen und Sprecher von SPD,Grünen und FDPam 9. 5. 22, 10:30 bis
 12:00 Uhr



 AL IV (FF)
 Alin III
 Alin VII


 Liebe Frau Mildenberger,
 liebe Frau Wimmer,
 lieber Herr Möhlenbrock,


 auf der Grundlage der heute übersandten Tagesordnung für die o.g. KoRu bitte ich um
 Vorbereitung der folgenden Tagesordnungspunkte:


 „3)        Fraktionsinitiative Energiesteuersenkungsgesetz


 Abstimmung des Verfahrens




 -
 1

 1
15

Ich bitte um Übersendung der Vorbereitung für PStin H bis Freitag, 6.5., 15:00 Uhr (Eingang Büro
PStin H).


Vielen Dank und Gruß
Moritz v. Bar



 Dr. Moritz von Bar


 PR PStin H
 Durchwahl:     4322
16

III B 3 - V 9905/22/ I 0001 :005
2022/0482298·, Anlage 1

                                                        Nastola / 2022/0478396 / Nastola
llI A 1 - 0 1000/22/10083 :008                                             . Oktober 2022

RD Dr. Scholz                                1542
RD Dr. Seholz                                1542
RD Dr. Seholz                                1542
                                                                             Fax: 88 4223
OARin Nastola                               4223
OARiR Nastola                               4223
0/\R:iR J>Jastola                           4223
ZI Zoeller                                  2555
ZI Zoeller                                  2555
ZI Zoeller                                  2555




1.
PStin H
                                                              Termin PStin H:
über                                                          6. Mai 2022, 15:00 Uhr

Stin LH
                                                              0AL Vl
St P                                                          0 ALin VII


auf dem Dienstweg

mit der Bitte um Kenntnisnahme.



Vorbereitung der Koordinierungsrunde (KoRu) der finanzpolitischen Sprecherinnen und
Sprecher von SPD, Grünen und FDP am 9. Mai 2022;
TOP 3 - Fraktionsinitiative Energiesteuersenkungsgesetz




Anforderung Büro PStin H vom 4. Mai 2022
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~,-_2_-
                                                _______________                            ------1
                                                                                                Feldfunktion geändert
1. Sachverhalt
Für Ihre Teilnahme an der Koordinierungsrunde (KoRu) der finanzpolitischen Sprecherinnen
und Sprecher von SPD, Grünen und FDP am 9. Mai 2022 erhalten Sie beigefügt die erbetene
Vorbereitung zu TOP 3,


Sofern Begleitung gewünscht ist, stehen Ihnen die Büros ALin IIl, AL IV und ALin Vli zur
Verfügung.
11. Stellungnahme


TOP 3 - Fraktionsinitiative Energiesteuersenkungsgesetz    [UI B 3)


1. Sprechpunkte


             •    Mit dem Gesetzentwurf soll eine Maßnahme aus dem
                  Entlastungspaket II der Regierungskoalition vom 23. März 2022
                  umgesetzt und die Energiesteuer für Kraftstoffe temporär gesenkt
                  werden. Damit sollen die wirtschaftlichen und sozialen Folgen
                  der steigenden Energiepreise abgefedert und die breite Mitte der
                  Gesellschaft entlastet werden.


             •    Die Energiesteuersätze werden befristet vom 1. Juni 2022 bis
                  zum 31. August 2022 für die hauptsächlich im Straßenverkehr
                  verwendeten Kraftstoffe Benzin, Diesel, LPG {Flüssiggas) und
                  CNG/LNG (Erdgas) auf die europäischen Mindeststeuersätze der
                  EU-Energiesteuerrichtlinie abgesenkt.


             •    Unter Zugrundelegung der volatilen Preisentwicklungen für
                  Rohöl auf dem Weltmarkt wurde die Maßnahme befristet. Die
                  Belastungen für den Bundeshaushalt mit ca. 3, 15 Mrd. Euro und
                  damit für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler werden durch
                  die temporäre Befristung auf das erforderliche Maß begrenzt.


                  Umsetzung-Zeitplan
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~,-~3----------------~____.-{               Feldfunktion geändert

•   Der Gesetzentwurf ist am 27. April 2022 im Kabinett
    beschlossen worden.


•   Das Gesetzgebungsverfahren soll planmäßig am 20. Mai 2022
    abgeschlossen sein, damit die temporäre Absenkung der
    Energiesteuer für Kraftstoffe zum 1. Juni 2022 in Kraft treten
    kann.


• Nach einem Beschluss über einen Gesetzentwurf als
    Fraktionsinitiative am 10. Mai 2022 könnte sich der Bundestag
    bereits in dieser Woche mit diesem in erster Lesung und
    voraussichtlich am 19. Mai 2022 in zweiter/dritter Lesung
    befassen.


•   Die erste Beratung des Regierungsentwurfs im Bundesrat könnte
    dann (mit Fristverkürzung - die Zustimmung des Bundesrates
    wird beantragt) am 20. Mai 2022 stattfinden.


    reaktiv
• Soweit im Energiesteuerrecht für einzelne Bereiche bereits bisher
    Steuerentlastungen erfolgen. bestehen diese grundsätzlich
    unverändert fort. Einzelne Entlastungsnormen sind für die o.g.
    Energieerzeugnisse während des abgesenkten Zeitraums nicht
    anzuwenden. da anderenfalls die europarechtlich
    vorgeschriebenen Mindeststeuersätze unterschritten würden.


• Die Energiesteuer als Verbrauchsteuer ist als indirekte Steuer
    darauf angelegt. dass sie von den Steuerpflichtigen grundsätzlich
    aufdie Verbraucherinnen und Verbraucher abgewälzt wird. Eine
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~·-
                                         _4_-
                                            _______________                       _.--{   Feldfunktion geändert

                 temporäre Steuersenkung hat zur Folge. dass eine vollständige
                 Weitergabe an die Verbraucherinnen und Verbraucher auch eine
                 entsprechende Preissenkung an den Tankstellen und damit
                 Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft
                 ermöglicht.
             •   Eine rechtlich bindende Vereflichtung der Wirtschaft zur
                 Weitergabe des steuerlichen Vorteils an die
                 Endverbraucherinnen und Endverbraucher ist in den
                 Verbrauchsteuergesetzen nicht möglich.


             • Flankierend wird die beim Bundeskartellamt angesiedelte
                 Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) die Entwicklung
                 der Tankstellenpreise nach der Absenkung der
                 Energiesteuersätze genau beobachten und analysieren.
                 Verbraucherinnen und Verbraucher können sich durch die
                 Nutzung von Verbraucher-Informationsdiensten. an die die MTS-
                 K ihre Informationen weitergibt. über die aktuellen Preise der
                 gängigen Kraftstoffsorten Super. Super EIO und Diesel
                 informieren und daraufreagieren. Zudem wird die MTS-K durch
                 einen aktuellen Gesetzentwurf des BMWK zur A"nderungdes
                 Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gestärkt. so
                 dass die MTS-K künftig auch Mengendaten bei Tankstellen
                 erheben sowie die Herstellung von Krafistoffen und den
                 Großhandel beobachten und analysieren kann. um etwaigen
                 Missbrauch von Marktmacht besser ermitteln und abstellen zu
                 können.



2. Hintergrund/Sachstand
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._,---=5_-
                                                _________________                              ----1Feldfunktion geändert
                                                                                            -'--'
Zur Abfederung der Belastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft,
insbesondere im Handwerk und in der Logistikbranche, durch die gestiegenen Kraftstoffpreise
werden die Energiesteuersätze für die hauptsächlich im Straßenverkehr verwendeten
Kraftstoffe befristet für drei Monate auf die Höhe der Mindeststeuersätze der
Energiesteuerrichtlinie (Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur
Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von
Energieerzeugnissen und elektrischem Strom) reduziert.

Eine temporäre Steuersenkung hat zur Folge. dass eine vollständige Weitergabe an die
Verbraucherinnen und Verbraucher auch eine entsprechende Preissenkung und damit
Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft ermöglicht. _Die
Steuerentstehung erfolgt nicht mit dem Verkauf an der Tankstelle. sondern zum Zeitpunkt der
Entnahme aus dem Steuerlager (Tanklager) und ist damit dem Verbrauch durch Endkunden
weit vorgelagert. Der wirtschaftliche Vorteil der Steuersenkung kann daher erst mit
Verzögerung an die Endkunden weitergegeben werden. Der Mineralölhandel sowie die
Tankstellen haben ausreichend Zeit. ihre Lieferketten so umzustellen, dass es zu Beginn der
Absenkung wie auch zum Ende der Maßnahme keine Engpässe mit der Kraftstoffversorgung
durch die geänderte Besteuerung geben wird.


Der Gesetzentwurf ist am 27. April 2022 gemeinsam mit anderen Maßnahmen des
Koalitionsausschusses im Kabinett beschlossen worden. Der Fraktionsbeschluss ist für
morgen, 10. Mai 2022 vorgesehen.




Hinweis Büro PStin H:
Abstimmung des Verfahrens
21

,- 6 -                                                _..---{ Feldfunktion geändert




-·




Die Referate I1I B 3, lll C 1, IV A 2, VII C I haben beigetragen und mitgezeichnet.

Dr. Scholz


     Vfg.-     Verfügung/           Bemerkung          Name,      Erledigungs-                         Name,
                                                                                    Bemerkung
     Pkt       Anweisung       (einschl. Empfänger)    Datum        vermerk                            Datum

                                                                                 Beteiligung mit der
        2      Bearbeitung       an o. g. Referate    Na. 04/05    Auswahl
                                                                                 Bitte um Ergänzung

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        3                        an o. g. Referate    Na. 04/05     Auswahl
                mit Frist

             Schlusszeichnun
        4                           RllllAl           Na, 04/05     Auswahl
                    g

        5       Billigung          UALin lllA         Na, 04/05     Auswahl


        6       Billigung            Alin lll         Na, 04/05     Auswahl
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