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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Akte zum Tankrabatt

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Ewert, Udo (Z A 7)

Von:                                        Herzog, Andre (III B 3)
Gesendet:                                   Montag, 2. Mai 2022 09:56
An:                                         III B 3 - BSB
Ce:                                         Weihs, Anja (III B 3); Schürle, Carola (III B 3); Obermair Dr., Stefan (III C 2);
                                            Szammetat, Melanie (III CS); Ebner, Klaus (III B 3)
Betreff:                                    WG: 10. Sitzung des Finanzausschussesdes Deutschen Bundestags am 11.
                                            Mai 2022 - ENTWURFDERTAGESORDNUNG(T.: 6.5., 15 Uhr)
Anlagen:                                    Sprechzettel_FA_TOP4_EnergieStSenkG.docx



III B 3 - V 9905/22/10001 :005
2022/0465855

1.        Vermerk:          ./.
2.        Registratur (BSB):
a) importieren nach:        III B 3 - V 9905/22/10001 :005
  ) Betreff:               wie Betreff des Vorgangs
  J Hier:                     an IV A 2: Übersendung des SpZ.
d) Bezug:                   automatisch vergeben
e) Stichwörter:              ./.
f) sonstiges:                 ./.
3.        z.K. Koll. gern. Verteiler mit dieser Mail erledigt
4.        z.Vg.

Vielen Dank
Im Auftrag

Andre Herzog

Referat III B 3
Telefon: 030 18 682-1469




von: Herzog, Andre {III B 3) <>
Gesendet: Montag, 2. Mai 2022 09:55
An: Referat IVA2 <IVA2@bmf.bund.de>
Ce: Jansen, Helmut (IV A 2) <Helmut.Jansen@bmf.bund.de>; Haftbauer, Tina (IV A 2)
<Tino.Hoffbauer@bmf.bund.de>; Hufen Dr., Christian {III B 3) <Christian.Hufen@bmf.bund.de>; Weihs, Anja (III B 3)
<Anja.Weihs@bmf.bund.de>; Szammetat, Melanie {III C 5) <Melanie.Szammetat@bmf.bund.de>
Betreff: AW: 10. Sitzung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags am 11. Mai 2022 - ENTWURFDER
TAGESORDNUNG(T.: 6.5., 15 Uhr)

III B 3 - V 9905/22/10001 :005

Lieber Herr Jansen,

anliegend übersende ich Ihnen den von Alin III gebilligten SpZ zu TOP 4 der 10. Sitzung des Finanzausschusses des
Deutschen Bundestags am 11. Mai 2022.

Ich bitte um Korrektur der Bezeichnung des TOP in der TO. Die Bezeichnung des TOP im SpZ entspricht der vom
Kabinett am 27. April 2022 beschlossenen Bezeichnung der Formulierungshilfe für die Fraktionen der SPD, Bündnis
90/DIE GRÜNEN und der FDP: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären
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Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (Energiesteuersenkungsgesetz - EnergieStSenkG). Die Bezeichnung des
Gesetzesvorhabens in der TO entspricht jedoch noch der alten Bezeichnung: ,,Entwurf[ ...] des Energiesteuergesetzes
[ ...] - EnergieSt5enkungsG).

Mit freundlichen Grüßen



Andre Herzog

Referat III B 3
Durchwahl:        1469




-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Jansen, Helmut (IV A 2) <Helmut.Jansen@bmf.bund.de>
Gesendet: Donnerstag, 28. April 2022 10:55
An: Referat IVA3 <IVA3@bmf.bund.de>; Myßen Dr., Michael (IV A 3) <Michael.Myssen@bmf.bund.de>; Baum,
Michael (IV A 3) <Michael.Baum@bmf.bund.de>; Landgraf, Susanne (IV A 3) <Susanne.Landgraf@bmf.bund.de>;
Rohde, Eva (IV A 3) <Eva.Rohde@bmf.bund.de>; Büker, Kristin (IV A 3) <Kristin.Bueker@bmf.bund.de>; Referat EC2
<EC2@bmf.bund.de>; Kleist von Dr., Rüdiger Wilhelm (E C 2) <Ruediger.vonKleist@bmf.bund.de>; Neimke Dr.,
Markus (E C 2) <Markus.Neimke@bmf.bund.de>; Klabunde Dr., Anna (E C 2) <Anna.Klabunde@bmf.bund.de>;
Wendt, Katharina (E C 2) <Katharina.Wendt@bmf.bund.de>; Referat ECl <EC1@bmf.bund.de>; Ziegler Dr., Christina
(E C 1) <Christina.Ziegler@bmf.bund.de>; Bechtle, Helena (E C 1) <Helena.Bechtle@bmf.bund.de>; Braun, Anna Lena
(E C 1) <AnnaLena.Braun@bmf.bund.de>; Herold Dr., Katharina (E C 1) <Katharina.Herold@bmf.bund.de>; Herweg,
Stefan (E C 1) <Stefan.Herweg@bmf.bund.de>; Müller, Matthias (E C 1) <Matthias.Mueller@bmf.bund.de>; Zettler,
Maximilian (E C 1) <Maximilian.Zettler@bmf.bund.de>; Schröder, Holger (E C 1) <Holger.Schroeder@bmf.bund.de>;
Referat IVA2 <IVA2@bmf.bund.de>; Hörster, Ralf (IV A 2) <Ralf.Hoerster@bmf.bund.de>; Gerrard Dr., Katrin (IV A 2)
<Katrin.Gerrard@bmf.bund.de>; Karthaus, Volker (IV A 2) <Volker.Karthaus@bmf.bund.de>; Groth, Olaf (IV A 2)
<Olaf.Groth@bmf.bund.de>; Referat IVA8 <IVA8@bmf.bund.de>; Eisgruber Dr., Thomas (IV A 8)
<Thomas.Eisgruber@bmf.bund.de>; Kiontke, Anita (IV A 8) <Anita.Kiontke@bmf.bund.de>; Vossebürger, Brigitte
(BZSt - Bonn) <brigitte.vossebuerger@bzst.bund.de>; Ost, Fabian (BZSt - Bonn) <Fabian.Ost@bzst.bund.de>; Referat
IIIB3 <IIIB3@bmf.bund.de>; Hufen Dr., Christian (III B 3) <Christian.Hufen@bmf.bund.de>; Hennig, Kai (III B 3)
<Kai.Hennig@bmf.bund.de>; Schürle, Carola (III B 3) <Carola.Schuerle@bmf.bund.de>; Weihs, Anja (III B 3)
<Anja.Weihs@bmf.bund.de>; Referat VIIB5 <Vl1B5@bmf.bund.de>; Franke, Udo (VII B 5)
<Udo.Franke@bmf.bund.de>; Rödding, Jürgen (VII B 5) <Juergen.Roedding@bmf.bund.de>; Krüger Dr., Hartmut (VII
B 5) <Hartmut.Krueger@bmf.bund.de>; Brinckmann Dr., Hendrik (VII B 5) <Hendrik.Brinckmann@bmf.bund.de>;
Ostler Dr., Nicolas (VII B 5) <Nicolas.Ostler@bmf.bund.de>; Referat VIIA5 <VIIA5@bmf.bund.de>; Rachstein, Olaf (
A 5) <Olaf.Rachstein@bmf.bund.de>; Engemann, Stephanie (VII A 5) <Stephanie.Engemann@bmf.bund.de>;
Gendrisch, Thomas-Pascal (VII A 5) <Thomas-Pascal.Gendrisch@bmf.bund.de>; Kopowski Dr., Karina
<Karina.Kopowski@bmf.bund.de>; Pflugbeil Dr., Antje (VII A 5) <Antje.Pflugbeil@bmf.bund.de>; Ziegner, Jan (VII A
5) <Jan.Ziegner@bmf.bund.de>; Referat IIIA2 <IIIA2@bmf.bund.de>; Mengeringhausen, Annette (III A 2)
<Annette.Mengeringhausen@bmf.bund.de>; Hönigschmied, Nadine (III A 2)
<Nadine.Hoenigschmied@bmf.bund.de>; Hilse, Melanie (III A 2) <Melanie.Hilse@bmf.bund.de>; Fluhrer, Julie (III A
2) <Julie.Fluhrer@bmf.bund.de>; Referat IIIA5 <IIIA5@bmf.bund.de>; Tönshoff, Andreas (III A 5)
<Andreas.Toenshoff@bmf.bund.de>; Horn, Christian (III A 5) <Christian.Horn@bmf.bund.de>; Jonen, Alexander (III A
5) <Alexander.Jonen@bmf.bund.de>
Ce: Büro PStin Hesse! <BueroPStinH@bmf.bund.de>; Büro PSt Tonear <BueroPStT@bmf.bund.de>; Büro St Gatzer
<BueroStG@bmf.bund.de>; Büro Stin Hölscher <BueroStinLH@bmf.bund.de>; Büro St Saebisch
<BueroStS@bmf.bund.de>; Röhrmann Dr., Konstanze (St S) <Konstanze.Roehrmann@bmf.bund.de>; Büro St Pillath
<BueroStP@bmf.bund.de>; Vorzimmer AL 1<Vz.ALl@bmf.bund.de>; Mildenberger, Tanja (III)
<Tanja.Mildenberger@bmf.bund.de>; Vorzimmer AL III <VorzimmerALlll@bmf.bund.de>; Referat IIIAl
<IIIA1@bmf.bund.de>; Gärtner, Nils (III A 1) <Nils.Gaertner@bmf.bund.de>; Raddatz, Gabriela (III A 1)
<Gabriela.Raddatz@bmf.bund.de>; Jakob Dr., Holle (III A) <Holle.Jakob@bmf.bund.de>; BueroALIV
<BueroALIV@bmf.bund.de>; Misera Dr., Hans-Ulrich (IV A) <Hans-Ulrich.Misera@bmf.bund.de>; Kuschnereit, Julia
(IV A) <Julia.Kuschnereit@bmf.bund.de>; Kreienbaum, Martin (IV B) <Martin.Kreienbaum@bmf.bund.de>; Wählte,
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Sandra (IV B) <Sandra.Waehlte@bmf.bund.de>; Rennings, Peter (IV C) <Peter.Rennings@bmf.bund.de>; Juretzko,
Sabrina (IV C) <Sabrina.Juretzko@bmf.bund.de>; Wimmer Dr., Eva (VII) <Eva.Wimmer@bmf.bund.de>; Vorzimmer
VII <vz7@bmf.bund.de>; Rangen, Franz Hubert (VII A 1) <FranzHubert.Rongen@bmf.bund.de>; Jarman Dr., Felix (VII
B 1) <Felix.Jarman@bmf.bund.de>; Koch, Djamila (VII B 1) <Djamila.Koch@bmf.bund.de>; Pleyer Dr., Marcus (VII A)
<Marcus.Pleyer@bmf.bund.de>; Vorzimmer UAL VII A <VorzimmerUALVIIA@bmf.bund.de>; Pape, Karoline (III A)
<Karoline.Pape@bmf.bund.de>; Meißner Dr., Jörg (VII B) <Joerg.Meissner@bmf.bund.de>; Vorzimmer UAL VII B
<VorzimmerUALVIIB@bmf.bund.de>; Wolpers, Reinhard (VII C) <Reinhard.Wolpers@bmf.bund.de>; Vorzimmer UAL
VII C <VorzimmerUALVIIC@bmf.bund.de>; Kallenbach, Elke (VII D) <Elke.Kallenbach@bmf.bund.de>; Philipp, Anna
(Pool VII) <Anna.Philipp@bmf.bund.de>; Hermes Dr., Judith (E A / E) <Judith.Hermes@bmf.bund.de>; Vorzimmer AL
E <VZALE@bmf.bund.de>; Steinheuer, Wilfried (E B) <Wilfried.Steinheuer@bmf.bund.de>; Scholz, Janine (E)
<Janine.Scholz@bmf.bund.de>; Pohnert, Jürgen (E A 2) <Juergen.Pohnert@bmf.bund.de>; Streese, Silke (E A 2)
<Silke.Streese@bmf.bund.de>; Wiechoczek, Oliver (E A 2) <Oliver.Wiechoczek@bmf.bund.de>; Hoffbauer, Tina (IV A
2) <Tino.Hoffbauer@bmf.bund.de>; Eiswirth, Christian (II A 1) <Christian.Eiswirth@bmf.bund.de>; Honold, Gerhard
(II A 1) <Gerhard.Honold@bmf.bund.de>; Kabinett-Referat <KR@bmf.bund.de>; Fabig Dr., Holger (E C)
<Holger.Fabig@bmf.bund.de>; Fuchs, Nicole (E C) <Nicole.Fuchs@bmf.bund.de>; Goworek Dr., Falk (II C)
<Falk.Goworek@bmf.bund.de>; Krahn, Christine (II C) <Christine.Krahn@bmf.bund.de>
Betreff: 10. Sitzung des Finanzausschussesdes Deutschen Bundestags am 11. Mai 2022 - ENTWURFDER
TAGESORDNUNG(T.: 6.5., 15 Uhr)

VA 2 - 0 2155/22/10001 :007



TOP 1 a) = Referat IV A 2 [b) noch offen]

TOP 2 a) + b) = Referat IV A 2

TOP 3 = Referat IV A 3

TOP 4 = Referat III B 3

TOP 5 = Referat VII B 5 (wie am 22. April angekündigt, siehe auch Hinweis)

TOP 6 = Referate E C 1 + E C 2 (siehe 8. Sitzung)

TOP 7 a) + b) = Referat IV A 8 (siehe 8. Sitzung)

 OP 8 = Referat VII A 5

TOP 9 = Referat VII C 1

TOP 10 = Referate III A 2 + III A 5



In der Anlage sende ich den Entwurf der Tagesordnung für die 10. Sitzung des Finanzausschussesdes Deutschen
Bundestags am 11. Mai 2022 zu. Der Entwurf ist allein dem BMF zugegangen und deshalb Dritten nicht zugänglich zu
machen.

Ich bitte um Sprechzettel zu allen Ihren Zuständigkeitsbereich betreffenden Tagesordnungspunkten bis zum Freitag,
6. Mai 2022, 15 Uhr. Die Sitzungsunterlagen sind per E-Mail an das Büro PStin HUND an mich UND Herrn Hoffbauer
zu senden. Zur Frist: PStin H bittet nachdrücklich um Beachtung der Frist; Fristverlängerungen sind nicht zu
gewähren. Ist absehbar, dass die Frist wegen noch ausstehender Billigungen nicht einzuhalten ist, ist der
Sprechzettel mit einem entsprechenden Vorbehaltsvermerk so zu übersenden, wie er auf den Dienstweg gegeben
wurde. Sollten sich im Nachgang zum zugesandten Sprechzettel bis zur Sitzung Änderungen im Sachstand ergeben,
ist der Sprechzettel in aktualisierter Fassung bis spätestens zum Sitzungsvortag, 15 Uhr, zu senden.



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Die Referate sind gehalten, selbst bzw. entsprechend etwaiger für sie geltender Vorgaben zu entscheiden, ob und
inwieweit Sprechzettel zu billigen sind. Soweit sich die Billigung nicht aus der Zuleitung ergibt, ist sie im Sprechzettel
zu vermerken oder mit der Übersendung ist darauf hinzuweisen. Bei der Entscheidung kann eine Gewichtung der
Tagesordnungspunkte helfen: Gesetzesvorhaben in der Federführung des BMF und des Finanzausschusses,
Selbstbefassungen und anlassbezogene Unterrichtungen (z.B. ECOFIN,Institutionen der int. Zusammenarbeit) sowie
sog. TOP „0"-Themen sind stets Beratungsvorlagen von besonderer politischer Bedeutung. Mitberatungen,
Unionsdokumente und sonstige Unterrichtungen sind dies im Regelfall oder zumindest oft nicht.

Der Gesprächsführungsvorschlag im Sprechzettel soll mit knapp und präzise formulierten politischen Kernaussagen
eingeleitet werden. Diese sollen in der Anzahl auf das Nötigste und Sinnvollste beschränkt sein. Die Kernaussagen
sollen insbesondere aktuelle politische Entwicklungen und Sachstände wiedergeben. Dem Abschnitt mit den
Kernaussagen sollen dann die übrigen Aussagen folgen. Ein Muster für den Sprechzettel mit redaktionellen
Hinweisen ist beigefügt. Dem Sprechzettel sind beratungsrelevante Sitzungsunterlagen beizufügen, die in der
Tagesordnung nicht genannt sind. Die in der Tagesordnung genannten Sitzungsunterlagen liegen mir bereits vor
oder werden mir noch rechtzeitig vorliegen; sie müssen den Sprechzetteln nicht beigefügt werden. Anlagen zum
Sprechzettel sind als eigenständige Dateien der Übersendungs-E-Mail beizufügen. Sie dürfen NICHT in die Word-
Datei des Sprechzettels eingefügt werden (siehe VV-BMF-Bürodienste).

Hinweis zu TOP 5:

Wie bei Selbstbefassungen üblich, bedarf es auch einer Aufzeichnung, also eines Schreibens von PStin H an den
Ausschussvorsitzenden mit Hintergrundinformationen, das als Ausschussdrucksache verteilt werden wird. Der AE für
PStin H muss ebenfalls bis zum 6. Mai zugehen (Büro PStin H).

Sollten den Ausschussmitgliedern beratungsrelevante Dokumente vom Ausschusssekretariat zugehen, die nicht in
der Tagesordnung, aber im Sprechzettel für den Ausschussvorsitzenden genannt sind, leite ich diese weiter, sobald
mir diese zugegangen sind (z.B. bei EU-Vorlagen bundestagsinterne Sachstandsberichte, PE2-Vermerke). Im Regelfall
bedarf es hier aus Zeitgründen keiner Aktualisierung von bereits vorliegenden Sprechzetteln, aber es ist zu prüfen,
ob gesonderte, kurze und reaktive Sprechvermerke zu fertigen sind.

Mit dem Sprechzettel ist mitzuteilen, wer an der Sitzung teilnehmen wird. Dies gilt auch für nur zuhörende
Sitzungsteilnehmer. Ich bin gehalten, dem Ausschusssekretariat vorab der Sitzung alle Sitzungsteilnehmer
mitzuteilen, weil es sich um eine nicht öffentliche Sitzung handelt.

Sollten andere oder weitere Referate als die hier adressierten zuständig sein, möchten Sie diese Anforderung
entsprechend weiterleiten und mich und Herrn Hoffbauer dabei Ce. adressieren.

Jansen




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III B 3 - V 9905/22/10001 :005
2022/0465855, Anlage 1
 III B 3 - V 9905/22/ l 0001 :005                                          Datum: 29.04.2022

MR Dr. Hufen              -Tel.-2751
RDin Weihs                - Tel. - 2812
RA Herzog                 - Tel. - 1469
                                                                                   Fax: 1469




                                   Sprechzettel für die
              10. Sitzung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages
                                    am 11. Mai 2022



TOP4:         Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
              Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuerrechts zur
              temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe
                (Energiesteuersenkungsgesetz - EnergieStSenkG)
                Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung einer öffentlichen
                Anhörung.

                Anlage:          T-Drucksache 20/ ...

                Sitzungsvertreter:    MDin Mildenberger
                                          RD Dr. Hufen


I.      Votum

        Kenntnisnahme


II.     Gesprächsführungsvorschlag


Kernaussagen:


              • Der völkerrechtswidrige Angriff auf die Ukraine hat die ohnehin
                   angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft.
                   Die stark steigenden Kosten für Strom, Lebensmittel, Heizung
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-2-
             und Mobilität sind für viele Bürgerinnen und Bürger zu einer
             großen Belastung geworden.


          • Um die wirtschaftlichen und sozialen Folgen so gering wie
             möglich zu halten und die Menschen bei steigenden
             Energiepreisen zu unterstützen, hat die Bundesregierung bereits
             im Februar in einem ersten Schritt zahlreiche Erleichterungen
             beschlossen.


          • Der Koalitionsausschuss vom 23. März 2022 hat zeitnah weitere
             Maßnahmen beschlossen. Diese zielen auf die Entlastung der
             breiten Mitte der Gesellschaft angesichts der hohen Energiepreise
             ab.




          • Zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger ist unter anderem
             vorgesehen, die Energiesteuersätze für die an Tankstellen
             vertriebenen Kraftstoffe Benzin, Diesel, LPG (Flüssiggas) und
             CNG/LNG (Erdgas) befristet für drei Monate auf die
             europäischen Mindeststeuersätze der EU-Energiesteuerrichtlinie
             abzusenken.


          • Unter Zugrundelegung der bereits wieder fallenden
             Preisentwicklungen für Rohöl auf dem Weltmarkt wurde die
             Maßnahme befristet. Die Belastungen für den Bundeshaushalt
             und damit für die Steuerzahler werden durch die temporäre
             Befristung auf das erforderliche Maß begrenzt.



Übrige Aussagen:
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-3-



   Beschreibung des Gesetzentwurfs

• Die Steuersätze des Energiesteuergesetzes für die wesentlich
   betroffenen Energieerzeugnisse werden temporär wie folgt
   reduziert:
   Benzin:               29,55 et/Liter
   Diesel:                14,04 et/Liter
   Erdgas (CNG/LNG)      ca. 6,16 et/kg
   Flüssiggas (LPG)      ca. 12,66 et/Liter


• Soweit im Energiesteuerrecht für einzelne Bereiche bereits bisher
   Steuerentlastungen erfolgen, bestehen diese grundsätzlich
   unverändert fort. Eine Ausnahme gilt für die Entlastungsnormen
   betreffend den Öffentlichen Personennahverkehr und den
   Eigenverbrauch im Herstellerbetrieb. Diese Entlastungsnormen
   sind für die o.g. Energieerzeugnisse während des abgesenkten
   Zeitraums nicht anzuwenden, da anderenfalls die europarechtlich
   vorgeschriebenen Mindeststeuersätze unterschritten würden.



   Weitergabe der Absenkung an Verbraucherinnen und
   Verbraucher

• Die Energiesteuer als Verbrauchsteuer ist als indirekte Steuer
   darauf angelegt, dass sie von den Steuerpflichtigen grundsätzlich
   auf die Verbraucherinnen und Verbraucher abgewälzt wird. Eine
   temporäre Steuersenkung hat zur Folge, dass eine vollständige
   Weitergabe an die Verbraucherinnen und Verbraucher auch eine
   entsprechende Preissenkung und damit Entlastung für die
   Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft ermöglicht.
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-4-


• Flankierend hierzu hat BMWK bereits die Änderung des
  Gesetzes gegen Wettbewerbsverzerrungen auf den Weg gebracht.
  Die Aufgabe der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim
  Bundeskartellamt wird auf die Wertschöpfungsstufen der
  Herstellung von Kraftstoffen und des Handels mit Kraftstoffen
  erweitert. Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe soll die
  gesamte für die Versorgung von Endkunden mit Kraftstoffen
  maßgebliche Wertschöpfungskette von der Beschaffung von
  Rohöl über die Verarbeitung des Rohöls zu den verschiedenen
  Kraftstoffsorten bis hin zum Groß- und Einzelhandel dieser
  Kraftstoffe beobachten und analysieren.



  Verbändebeteiligung und Ressortabstimmung

• Im Rahmen der nachrichtlichen Verbändebeteiligung wurden
  insgesamt 125 Verbände angehört. 8 Verbände (ZDH, BGL, AOPA,
  ZVEI, BGA, HDE, BTG, bft) gaben eine Rückmeldung ab.

• Im Rahmen der Ressortabstimmung wurden die vorgetragenen
  inhaltlichen Bedenken gegen die Regelungen einvernehmlich
  ausgeräumt.



   reaktiv
• Zwischen BMF, BMDV und BMWK wurde in der Sitzung zur
  Vorbereitung des Kabinetttermins vereinbart, dass BMF und
  BMDV in ihren Formulierungshilfen einen politischen Zusatz zur
  zeitlichen Verknüpfung der Energiesteuerabsenkung und des 9-
  Euro Tickets aufnehmen. Die Absenkung der Energiesteuer auf
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-s -
Kraftstoffe soll gleichzeitig wirksam werden und daher ebenfalls
in den Monaten Juni bis August 2022 erfolgen.
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-6-
III.   Sachverhalt und Stellungnahme

Zur Abfederung der Belastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft,
insbesondere im Handwerk und in der Logistikbranche, durch die gestiegenen Kraftstoffpreise
werden die Energiesteuersätze für die hauptsächlich im Straßenverkehr verwendeten
Kraftstoffe befristet für drei Monate auf die Höhe der Mindeststeuersätze der
Energiesteuerrichtlinie (Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur
Restrukturiernng der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von
Energieerzeugnissen und elektrischem Strom) reduziert.


Soweit im Energiesteuerrecht für einzelne Bereiche bereits bisher Steuerentlastungen
erfolgen, bestehen diese grundsätzlich unverändert fort. Eine Ausnahme gilt für die
Entlastungsnormen betreffend den Öffentlichen Personennahverkehr und den Eigenverbrauch
im Herstellerbetrieb. Diese Entlastungsnormen sind für die o.g. Energieerzeugnisse während
des abgesenkten Zeitraums nicht anzuwenden, da anderenfalls die europarechtlich
vorgeschriebenen Mindeststeuersätze unterschritten würden.


Die Energiesteuer als Verbrauchsteuer ist als indirekte Steuer darauf angelegt, dass sie von
den Steuerpflichtigen grundsätzlich auf die Verbraucherinnen und Verbraucher abgewälzt
wird. Eine temporäre Steuersenkung hat zur Folge, das eine vollständige Weitergabe an die
Verbraucherinnen und Verbraucher auch eine entsprechende Preissenkung und damit
Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft ermöglicht. Die
Steuerentstehung erfolgt nicht mit dem Verkauf an der Tankstelle, sondern zum Zeitpunkt der
Entnahme aus dem Steuerlager (Tanklager) und ist damü dem Verbrauch durch Endkunden
weit vorgelagert. Der wirtschaftliche Vorteil der Steuersenkung kann daher erst mit
Verzögerung an die Endkunden weitergegeben werden. Eine rechtlich bindende
Verpflichtung der Wirtschaft zur Weitergabe des steuerlichen Vorteils an die
Endverbraucherinnen und Endverbraucher ist in den Verbrauchsteuergesetzen nicht möglich.


BMAS forderte eine Erläuterung der Sicherstellung der Weitergabe der Absenkung der
Energiesteuer an die Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Forderung des BMAS wurde
unter Hinweis auf die Ausweitung der Befugnisse der Markttransparenzstelle Kraftstoffe
fachseitig ausgeräumt.


BMWK hatte im Rahmen der Abstimmung zur Kabinettvorlage ohne offizielle Begründung
einen Leitungsvorbehalt gegen die Maßnahme der Absenkung der Energiesteuer aus
sachfremden Erwägungen eingelegt. Hintergrund war wohl die ablehnende Haltung des BMF
die Mittel in Höhe von 3,7 Mrd. Euro zur Finanzierung der Maßnahme durch die Länder
(Regionalisierungsmittel sowie Mittel für „9für90") weiter zu erhöhen. Zwischen den St von
BMF, BMDV und BMWK wurde in der Sitzung zur Vorbereitung des Kabinettterrnins
vereinbart, dass BMF und BMDV einen politi chen Zusatz zur zeitlichen Verknüpfung der
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