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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Akte zum Tankrabatt

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gewesen. Bei einer sehr zielgenauen Beschränkung auf die 30% der Haushalte mit geringem
Einkommen, die keine Rücklagen haben, wäre sogar ein Energiegeld von 250 Euro je Haushalt
finanzierbar gewesen. In unserer Studie zu Energiepreisanstiegen im März 2022 haben wir bereits
Vorschläge gemacht, wie ein solches Energiegeld ausgestaltet und implementiert werden könnte. 6

Auch wenn sich ein Energiegeld aufgrund des bisher fehlenden Auszahlungssystems nicht innerhalb
weniger Wochen umsetzen lässt, sollte mit Hochdruck an einem Verfahren gearbeitet werden. Zur
geplanten Zahlung eines Klimageldes gibt es dabei Synergien, die Verwaltungskosten senken können.
Auch kann eine Verknüpfung zur Heizungsart (z.B. Nummer des Gaszählers) sinnvoll sein, um ganz
gezielt Haushalte zu entlasten, die von stark steigenden Gaspreisen betroffen sind oder noch
betroffen sein werden. Die Einführung eines umfassenden Energiegeldes vor dem nächsten Winter
erscheint daher auch als Absicherungsmaßnahme gegen weitere Lieferstopps und den damit
verbundenen Preisanstiegen essenziell.

Abschließend soll hier noch auf eine Entlastungsmaßnahme hingewiesen werden, die sich sehr zügig
umsetzen ließe und bezüglich ihrer klimapolitischen Auswirkungen sogar als vorteilhaft erweist: die
Absenkung der Stromsteuer. 7 Diese würde vor allem Haushalten mit geringem Einkommen zu Gute
kommen, weil sie relativ zu ihrem Einkommen, die höchsten Ausgaben für Strom aufweisen. 8
Darüber hinaus würde die Absenkung der Stromsteuer helfen, fossile Energieträger durch
Sektorkopplungstechnologien wie die Elektromobilität und die Wärmepumpe wettbewerbsfähiger                     zu
machen. 9 Dadurch ließen sich vermehrt Mineralöl und Erdgas einsparen und gleichzeitig Emissionen
reduzieren (die Emissionen im Stromsektor sind durch den europäischen Emissionshandel ohnehin
gedeckelt). Die Absenkung der Stromsteuer von derzeit 2,05 ct/kWh auf den europäischen
Mindestsatz von 0,1 ct/kWh für die gesamte zweite Jahreshälfte wäre dabei etwa so teuer wir die
vorgesehene dreimonatige Absenkung der Energiesteuern.



Berlin, den 15.5.2022

Prof. Dr. Matthias Kalkuhl




6
  Siehe Kalkuhl, M., Flachsland, C., Knopf, 8., Amberg, M., Bergmann, T., Kellner, M., ... & Edenhofer, 0. (2022).
Auswirkungen der Energiepreiskrise auf Haushalte in Deutschland: sozialpolitische Herausforderungen und
Handlungsoptionen. MCC Berlin. https l{W'f'!.W '11cc
ber n.net/fileadm.r)data/Cl8     MCC Pub11cat1ons/2022MCC Ausw rkunger' der Energiepreiskrise auf Haus
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7
  Eine Absenkung der Stromsteuer erscheint zunächst ähnlich wie die Absenkung von Benzin- und Dieselsteuern
als eine Subvention. Allerdings ist Strom kein Rohstoff sondern ein Endprodukt, das aus verschiedenen
Energieträgern generiert wird. Dadurch ist Stromverbrauch an sich nicht klimaschädlich sondern lediglich die
Energieträger, deren Nutzung mit Freisetzung von C02 verbunden ist. Durch die Einbeziehung des
Stromsektors in den europäischen Emissionshandels sind die Emissionen jedoch klimawirksam gedeckelt. Es
fehlt daher an einer klimapolitische Begründung für eine Stromsteuer. Im Gegenteil führt der hohe Strompreis
dazu, dass klimafreundliche, strombasierte Technologien wie die Elektromobilität und die Wärmepumpe nur in
geringem Maß wettbewerbsfähig sind.
8
  Siehe Edenhofer, 0., Flachsland, C., Kalkuhl, M., Knopf, B., & Pahle, M. (2019). Optionen für eine CO2-
Preisreform. MCC-PIK-Expertisefür den Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung. https./1www econ tor.e /hc.1 die _0419 LO ,74
9
  Siehe auch Kalkuhl, M., Roolfs, C., Edenhofer, 0., Haywood, L., Heinemann, M., Bekk, A., ... & Meyer, H.
(2021). Reformoptionen für ein nachhaltiges Steuer-und Abgabensystem. Wie Lenkungssteuern effektiv und
gerecht für den Klima-und Umweltschutz ausgestaltet werden können. Ariadne-Kurzdossier.
r ttps.//ar,adnepro1e~ t.de/publ1kat1on ~ urzdos Ier refo1mopt orie, -r acr h3Itiges _ euu-und Jbgabe11system
lenkungssteuern/
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202210527464 1 h~Co




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                                                                                         Institut für Makroökonomie
                                                                                         und Konjunkturforschung




 Vorübergehende
 Energiesteuersenkung klima- und
 verteilungspolitisch fragwürdig
 Auswe.tung     pauschaler    Zahlungen    oder Gaspre sdeckel sinnvol        er

 Schriftliche Stellungnahme für die Anhörung des Finanzausschusses des Bundestages zum Entwurf
 eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der Energiesteuer
 für Kraftstoffe (Energiesteuersenkungsgesetz - EnergieStSenkG, Bundestagsdrucksache 20/1741)

 Dr. Katja Rietzler
 (Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung, IMK, der Hans-Böckler-Stiftung)

 13.5.2022

 Zusammenfassung

 Angesichts massiver Energiepreissteigerungen hat die Bundesregierung im Februar und im März 2022
 zwei umfassende Entlastungspakete mit einem Gesamtvolumen von rund 30 Mrd. Euro beschlossen.
 Dabei ist auch eine vorübergehende Senkung der Energiesteuer auf Diesel und Benzin für die Dauer
 von drei Monaten im Sommer 2022 vorgesehen. Während die in den Paketen enthaltenen pauschalen
 Transfers (u.a. Heizkostenzuschuss, Energiepreispauschale, Kinderbonus 1) Haushalten mit niedrigen
 Einkommen besonders stark entlasten und im Hinblick auf klimapolitische Lenkungswirkungen neutral
 sind, ist die vorübergehende     Energiepreissenkung nicht unproblematisch.        Zum einen wirkt die
 Spritpreissubventionierung    der Lenkungswirkung        der CO2-Bepreisung entgegen, zum anderen
 profitieren auch Besserverdienende, die keiner Entlastung bedürfen. Viele Haushalte am unteren Ende
 der Einkommensverteilung haben ohnehin kein Kraftfahrzeug. Wenn die Bundesregierung an der
 Maßnahme festhalten will, dann sollte spiegelbildlich zur Begrenzung des Preisanstiegs auch ein
 möglicher    Preisrückgang begrenzt werden.      Eine Ausweitung      pauschaler Zahlungen oder eine
 gedeckelte Entlastung beim Gaspreis wären aus verteilungs- wie klimapolitischer Perspektive der
 temporären Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe überlegen. Der Gaspreisdeckel hätte gegenüber
 einer Ausweitung pauschaler Zahlungen den Vorzug, dass er inflationsdämpfend wirkt.




 1
  Im Koalitionsbeschluss vom 23. März 2022 wurde dieser noch als „Familienzuschuss" bezeichnet. Im
 Gesetzgebungsverfahren zum Steuerentlastungsgesetz 2022 wird nun aber der Begriff „Kinderbonus"
 verwendet.
                                                      1
633

Der Sachverhalt
Zur Abfederung der starken Energiepreisanstiege hat die Bundesregierung im Februar und März 2022
zwei umfassende Entlastungspakete beschlossen (Dullien et al. 2022). Das zweite Entlastungspaket mit
einem Gesamtvolumen von über 15 Mrd. Euro sieht als eine von 6 Maßnahmen die vorübergehende
Senkung der Energiesteuer auf „die im Wesentlichen im Straßenverkehr verwendeten Kraftstoff" vor.
Es geht also primär um Diesel und Benzin. Geplant ist eine Absenkung der Energiesteuer auf Benzin
von 654,50 Euro je 1000 Liter auf 359 Euro, also um knapp 30 Cent je Liter sowie eine Absenkung der
Energiesteuer auf Diesel von 470,40 Euro auf 330 Euro je 1000 Liter, also um 14 Cent je Liter. Darüber
hinaus ist auch eine Senkung der Energiesteuer auf Erdgas und Flüssiggas im Straßenverkehr
vorgesehen, die quantitativ jedoch von geringer Bedeutung ist.

Die Energiesteuersenkung ist begrenzt auf den Zeitraum vom 1. Juni bis zum 31. August 2022, wobei
für die Besteuerung der Zeitpunkt            der Entnahme aus dem Steuerlager maßgeblich ist. Laut
Gesetzentwurf kann dies dazu führen, dass in den ersten Tagen nach der Steuersenkung noch
Kraftstoffe verkauft werden, die mit dem höheren originären Steuersatz versteuert wurden, und die
preissenkende Wirkung verzögert eintritt. Die Mindereinnahmen für den Bundeshaushalt werden mit
3,15 Mrd. Euro angegeben (dreimal monatliche Mindereinnahmen                     von 1,05 Mrd. Euro), wobei
Folgewirkungen bei der Umsatzsteuer noch nicht erfasst sind. Die Regierungsfraktionen erwarten hier
aber laut Gesetzentwurf keine Haushaltsbelastung und begründen dies damit, dass Kaufkraftgewinne
verausgabt werden und an anderer Stelle zu Umsatzsteuermehreinnahmen führen.

Der Gesetzentwurf         führt   nicht aus, wie gewährleistet      werden soll, dass die Tankstellen die
Steuersenkung an die Verbrauchenden weitergeben. Zur Frage der Überwälzung heißt es: ,,Die
Energiesteuer als Verbrauchsteuer           ist als indirekte    Steuern darauf angelegt, dass sie vom
Steuerpflichtigen grundsätzlich auf die Verbraucherinnen und Verbraucher abgewälzt werden. Eine
temporäre Steuersenkung hat zur Folge, dass eine vollständige Weitergabe an die Verbraucherinnen
und Verbraucher insoweit auch eine entsprechende Preissenkung und damit Entlastung für die
Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft ermöglicht wird. Die Preisgestaltung an der Tankstelle
ist unter anderem abhängig von der vorhergehenden Lieferkette der bezogenen Kraftstoffe und obliegt
                                                                                             2
dem entsprechenden Betreiber und regelmäßig nicht nur dem Steuerpflichtigen."                    Die Preissenkung
wird ermöglicht, ist aber nicht zwingend. Vielmehr verweist der Gesetzentwurf auf weitere Faktoren
bei der Preisgestaltung.

Die Maßnahme soll die kurzfristig schwierige Verhaltensanpassung der Verbrauchenden flankieren
und „unbillige Härten" abfedern. Auf Zielkonflikte bei der Reduktion von Treibhausgasemissionen und
bezüglich des Nachhaltigkeitsziels „saubere Energie" wird explizit hingewiesen. Die Klimaziele seien
aufgrund der temporären Ausgestaltung der Maßnahme jedoch nicht gefährdet.


Bewertung
Belastung der Haushalte durch hohe Energiepreise
Angesichts knapper Mittel und großer finanzpolitischer Herausforderungen sollte eine Entlastung der
Haushalte möglichst gezielt dort erfolgen,            wo Belastungen relativ zum Haushaltseinkommen
besonders hoch sind und eine Verhaltensanpassung kurzfristig schwierig ist. Die privaten Haushalte


2
    Wörtlich aus dem Gesetzentwurf zitiert, einschließlich der dort enthaltenen sprachlichen Fehler.
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sind in stark unterschiedlichem Maße von den jüngsten Preissteigerungen betroffen. Konkret hängt
die Belastung durch stark gestiegene Energiepreise insbesondere von der Art der Heizung und
Warmwasserbereitstellung,     dem Gebäudezustand und dem Mobilitätsverhalten           ab. Es lassen sich auf
der Grundlage von regelmäßig durchgeführten           Haushaltsbefragungen wie der Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe      (EVS) und der laufenden Wirtschaftsrechnung           (LWR) sowie dem Sozio-
ökonomischen Panel (SOEP)einige allgemeine Schlüsse ziehen. Ausgaben für Strom und Heizenergie 3
haben in Haushalten mit niedrigem Einkommen ein relativ höheres Gewicht. Dabei trägt die
Haushaltsenergie bei Haushalten mit niedrigem Einkommen am stärksten zur haushaltspezifischen
Inflationsrate bei (Dullien und Tober 2022, S. 5). Die hohe Belastung von Haushalten mit geringem
Einkommen durch Ausgaben für Heizenergie und Strom zeigt auch die Auswertung des SOEPvon Bach
und Knautz (2022). Relativ zum äquivalenzgewichteten              Haushaltsnettoeinkommen        nimmt    die
Belastung durch gestiegene Heiz- und Stromkosten mit steigendem Einkommen deutlich ab.

Die Belastung mit Kraftstoffen ist nach den SOEP-Daten relativ zum Haushaltseinkommen im ersten
bis zum neunten Dezil ähnlich hoch und nur im 10. Dezil relativ etwas niedriger. Absolut steigt damit
die Belastung mit dem Einkommen, was auch damit zusammenhängen dürfte, dass die Zahl der Pkw
je Haushalt und auch der Anteil von Berufspendlern, die längere Strecken zurücklegen, mit dem
Einkommen zunehmen. Während im untersten Dezil weniger als die Hälfte der Haushalte über einen
Pkw verfügen, sind es in den drei obersten Dezilen über 90 %. Der Anteil der Haushalte mit
Berufspendlern über 20 km beträgt im untersten Dezil gut 4 % gegenüber einem knappen Viertel im
obersten Dezil (Bach et al. 2019a, S. 42). Die Daten der EVS und der LWR, die dem IMK
Inflationsmonitor     zugrunde liegen, zeigen, dass Haushalte mit Kindern im unteren und mittleren
Einkommensbereich stark durch Preissteigerungen bei Kraftstoffen belastet werden (Dullien und
Tober 2022, S. 5 und 7).

Verteilungspolitische         Bewertung
Laut Gesetzentwurf dient die temporäre          Energiesteuersenkung „der sozialen Gerechtigkeit          und
gleichberechtigten Teilhabe." Das würde zutreffen, wenn die Maßnahme Haushalte mit geringem
Einkommen bzw. hohen Belastungen relativ zum Einkommen besonders stark entlasten würde.

Die Analyse von Bach und Kautz (2022) für die Haushalte insgesamt zeigt, dass die Entlastung durch
die temporäre Energiesteuersenkung auf Kraftstoffe vom ersten bis zum neunten Dezil relativ zum
Einkommen recht ähnlich ausfällt. Absolut steigt die Entlastung mit dem Einkommen. Die Entlastung
durch die Energiesteuersenkung wirkt also nicht progressiv. Besserverdienende werden relativ zum
Einkommen nicht weniger entlastet,          obwohl    sie die Energiepreissteigerungen       aufgrund    ihres
Einkommens deutlich besser abfedern können. Hinzu kommt, dass Besserverdienende während der
Corona-Pandemie in erheblichem         Maße zusätzliche Ersparnisse gebildet haben, weil sie durch
Maßnahmen       der    Pandemiebekämpfung       in ihren    Konsummöglichkeiten       eingeschränkt     waren
(Behringer und Dullien 2022).

Die Analyse von Bach und Kautz (2022) zeigt zudem, dass Belastungen durch gestiegene Heiz- und
Stromkosten am unteren Ende der Einkommensverteilung den weitaus größten Teil der zusätzlichen
Belastung ausmachen. Aus verteilungspolitischer Sicht sind andere Maßnahmen, wie die vorgezogene


3Jüngst sind auch Preise für Nahrungsmittel stark gestiegen. Auch dies belastet aufgrund des hohen Anteils an
den Konsumausgaben Haushalte mit niedrigen Einkommen besonders stark. Details zur Konsumstruktur und
Inflationsbelastung der Haushalte zeigt der IMK Inflationsmonitor (Dullien und Tober 2022).
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Abschaffung der EEG-Umlage und pauschale Zahlungen (Heizkostenzuschuss, Energiepreispauschale,
Kinderbonus), der vorübergehenden Energiesteuersenkung überlegen (vgl. auch Dullien et al. 2022).
Im Koalitionsvertrag hat die Ampel-Koalition bereits eine Klimaprämie 4 angekündigt. Sie wirkt stark
progressiv und die progressive Wirkung könnte noch erhöht werden, indem sie wie die jetzt
beschlossene Energiepreispauschale, der Einkommensbesteuerung unterliegt.

Klimapolitische              Bewertung
Angesichts des schnell voranschreitenden Klimawandels, der kurzen Zeit, die zum Handeln bleibt, und
des weiten Weges, den wir bis zur Erreichung von Klimaneutralität                               zurückzulegen haben, muss
jegliches staatliches Handeln auch im Hinblick auf die Klimaziele überprüft werden.

Der Verkehrssektor ist der Bereich, in dem die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 absolut wie
relativ bislang am wenigsten reduziert wurden. Sie sanken von 163 Millionen Tonnen im Jahr 1990 auf
148 Million          im Jahr 2021, also um 15 Millionen                 Tonnen bzw. 9,4 %. Absolut müssen die
Treibhausgasemissionen des Sektors Verkehr in den 9 Jahren von 2022 bis 2030 mehr als viermal so
stark reduziert werden wie in den gut 30 Jahren seit 1990 (Tabelle 1). Angesichts dieser Zahlen sind
alle Maßnahmen, die die Verkehrswende hin zu mehr Klimaschutz in diesem Sektor weiter verzögern,
sehr kritisch zu sehen. Wenngleich die Maßnahmen des Gesetzentwurfs zeitlich befristet sind,
beeinflussen sie möglicherweise die Erwartungsbildung der Verbrauchenden in der Weise, dass diese
die Klimaziele nicht ausreichend ernst nehmen und mit den notwendigen Verhaltensänderungen nicht
oder zu spät beginnen. Die geplante Maßnahme schafft keinerlei Anreiz zum Energiesparen, sondern
führt im Gegenteil bei einem höheren Kraftstoffverbrauch auch zu einer höheren Entlastung, was der
Lenkungswirkung der COrBesteuerung entgegenwirkt.

Tabelle 1: Treibhausgasemissionen der Sektoren (Mio. Tonnen COrÄquivalente)


                                        ••    1
                                                           ••    1
                                                                                       .....,     Absolut      Anteil     Anteil
                                                                                                  bis 2030    1990(%)    2021 (%)
                                                                           1   1

    Energiewirtschaft                   466         247         -46,9          108        -219        -139        37,5       32,5
    Industrie                           284         181         -36,1          118        -102          -63       22,8       23,8
    Gebäude                             210         115         -44,9           67         -94          -48       16,9        15,2
    Verkehr                             163         148          -9,4           85         -15          -63       13,2       19,4
    Landwirtschaft
                                             ·- -
                                             81      61         -24,6           56         -20           -5        6,5         8,0
    Abfallwirtschaft und Sonstiges           38       8         -77,9              4       -30           -4        3,1         1,1
    SummeTHG                           1.242        762         -38,7          438        -480        -324       100,0      100,0
Quelle: Umweltbundesamt, Stand März 2022, Berechnungen des IMK.

Angesichts von CO2-Vermeidungskosten im dreistelligen Euro-Bereich je Tonne C02 (Bach et al. 2019b,
Matthes 2020) ist der aktuelle C02-Preis von 30 Euro je Tonne zu niedrig, um eine Lenkungswirkung
zu entfalten.           Deutlich höhere Kraftstoffpreise   sind somit nicht das Problem, sondern vielmehr
notwendig, um Anreize für Verhaltensänderungen                       zu schaffen. Allerdings wäre eine stabile und
vorhersehbare Entwicklung wichtig, damit die Preise eine Lenkungswirkung entfalten können. Vor
diesem Hintergrund erscheint eine vorübergehende                        Energiesteuersenkung zur Preisstabilisierung
allenfalls dann vertretbar, wenn auch zukünftige Preissenkungen durch eine entsprechende Anhebung


4
 Dabeiwird ein einheitlicher pro-Kopf-Transferan alle Bürgerinnengezahlt. Relativzum Einkommenist
dadurch die Entlastungfür Haushaltemit niedrigem Einkommenam höchsten.
                                                      4
636

der Energiesteuer begrenzt würden und es im Ergebnis zu einem deutlich aufwärtsgerichteten
Kraftstoffpreistrend          käme, der Anreize schaffen würde, je nach individueller Situation in nächster Zeit
dauerhaft auf den ÖPNV oder Elektromobilität umzusteigen (Dullien et al. 2022). Wie bereits in einer
Studie für das BMU (Gechert et al. 2019) ausgeführt, muss ein steigender Preispfad für C02-Emissionen
durch einen sozialen Ausgleich flankiert werden, wobei viel für eine Klimaprämie spricht.

In der aktuellen Situation stark gestiegener Energiepreise geht es anders in der Studie von Gechert et
al. (2019) aber nicht um die verteilungsgerechte Rückverteilung von staatlichen Einnahmen, sondern
die Abfederung von Preiswirkungen, die nicht beim Staat, sondern bei ausländischen Anbietern zu
Mehreinnahmen             geführt     haben. Entsprechend                            kommt       es zu einer deutlichen                      Belastung der
öffentlichen Haushalte. Pauschale Zahlungen haben den Vorteil, dass die Lenkungswirkung von Preisen
nicht stören und keine Anreize zu höherem Ressourcenverbrauch setzen. Für eine gelingende
Verkehrswende ist aber nicht nur ein sozialer Ausgleich und eine Verbilligung von Fahrpreisen nötig,
sondern der ÖPNV muss noch erheblich ausgebaut werden, was in den kommenden 10 Jahren
erhebliche zusätzliche Ausgaben erfordert                            (Naumann et al. 2019). Auch vor dem Hintergrund
begrenzter       Mittel       und erheblicher            zusätzlicher Ausgabenbedarfe                                 sollte von der temporären
Energiesteuersenkung abgesehen werden.

Beitrag zur Senkung der Inflationsrate
Ein Argument für eine Preissubvention ist allerdings, dass sie die Inflation dämpft und damit auch
stabilisierend auf Inflationserwartungen                   wirkt. Das ist ein Vorteil gegenüber pauschalen Zahlungen,
die keinen Einfluss auf die Preissteigerungsrate                                     haben. Anstelle der Energiesteuersenkung                                 auf
Kraftstoffe wäre es sinnvoll, nicht bei den Kraftstoffen, sondern bei der Heizenergie und insbesondere
bei Erdgas anzusetzen.

Abbildung 1: Entwicklung wichtiger Rohstoffpreise (Index 2021=100)

                                                                                                                                                      t. gg. 2021

                                                                                                                                                          %




                                                                                                                                      r
                                                                                                                                                       61 %
                                                                                                                                                          %
     150 ----
                                                                                                                                                       2 %

                                                                                      _____
                                                                                          -:;;---------c---------;;:::::=---✓
                                                                                                                            ------=



                                                                                                                                      März    April
                                                                                                                                      2022    2022
         0 ------------                                   ------------------+--+--
         2006                 2009                2012                         2015                     2018                     2021


     -      Rohöl(BrentEUR)          Nahrungsmittelpresinoox
                                                         (FAQ)                 Weizen(USO)               Erd!JlS(NCGI,EUR)




Quellen: FAO, Macrobond; U.S. Energy Information Administration;                                               Berechnungen des IMK.

Eine Möglichkeit wäre ein Gaspreisdeckel für einen begrenzten Grundverbrauch (Dullien und Weber
2022). Dafür sprechen folgende Argumente:

           Der Gaspreis ist auf den Weltmärkten                                 deutlich stärker angestiegen als andere wichtige
           Rohstoffpreise (Abbildung 1). Diese Preisentwicklung schlägt sich mit Verzögerung auch in den
           Gaspreisen für Haushalte nieder. Der BDEW (2022) rechnet für das Jahr 2022 insgesamt
           gegenüber dem Vorjahr mit einem etwa doppelt so hohen Preisniveau.
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Haushalte, die mit Gas heizen, haben deutlich geringere Anpassungsmöglichkeiten,                   sie
          müssten ggf. frieren und auch ein Umzug in eine energetisch günstigere Wohnung wäre mit
          großem Aufwand (und Kosten) verbunden und in angespannten Wohnungsmärkten oftmals
          unmöglich.      Im    Vergleich    gibt   es   beim   Verkehr   noch   in   sehr   großem     Umfang
          Substitutionsmöglichkeiten,       zumal fast 50 % aller Fahrten zur Arbeit kürzer als 10 Kilometer
          sind und der Anteil von öffentlichen Verkehrsmitteln an den berufsbedingten Wegen von
          weniger als 15 % noch deutlich erhöht werden kann (Destatis 2022).
          Der Gaspreisdeckel deckt nur einen begrenzten Grundverbrauch ab und konterkariert dadurch
          nicht den Anreiz zum Energiesparen.
          Relativ zum Haushaltseinkommen ist die starke Preiserhöhung beim Erdgas für alle Dezile die
          größte Einzelbelastung. In den unteren vier Dezilen fällt sie besonders hoch aus.


Fazit
Entlastungen sollten dort ansetzen, wo Belastungen relativ zum Einkommen hoch sind und die
Handlungsmöglichkeiten der Haushalte beschränkt sind. Zudem sollten sie Anreize zum Energiesparen
nicht   konterkarieren.        Gemessen an diesen Anforderungen           ist die temporäre     Senkung der
Energiesteuer auf Kraftstoffe kritisch zu sehen. Sie wirkt den Klimazielen entgegen und ist auch
verteilungspolitisch fragwürdig. Günstig könnte allenfalls die inflationsdämpfende Wirkung sein. Wenn
die Bundesregierung an der Maßnahme festhalten will, dann sollte spiegelbildlich zur Begrenzung des
Preisanstiegs auch ein möglicher            Preisrückgang begrenzt werden. Aus einer verteilungs-           und
klimapolitischen Perspektive sind andere Maßnahmen wie pauschale Zahlungen oder beispielsweise
der oben erwähnte Gaspreisdeckel überlegen. Letzterer hätte gegenüber einer Ausweitung von
pauschalen Zahlungen den Vorzug, dass er inflationsdämpfend wirkt.

Das IMK (Dullien et al. 2022) hat die Entlastungspakete insgesamt als „sozial weitgehend ausgewogen"
bezeichnet. Das liegt an vor allem an der stark progressiven Wirkung der Energiepreispauschale, der
vorgezogenen Abschaffung der EEG-Umlage und des Kinderbonus. Mit einem Gewicht von etwa 10 %
an der Gesamtheit der Maßnahmen ist die temporäre Energiesteuersenkung nicht die bedeutsamste
Maßnahme der Pakete. Die Mittel könnten aber zielgerichteter und klimafreundlicher                    eingesetzt
werden.


Literatur

Bach, S. / Kunert, U. / Radke, S. / Isaak, N. (2019a): CO2-Bepreisung für den Verkehrssektor?
          Bedeutung und Entwicklung der Kosten räumlicher Mobilität der privaten Haushalte bei
          ausgewählten verkehrspolitischen Instrumenten. Studie im Auftrag der Stiftung Arbeit und
          Umwelt der IG BCE,Berlin.

Bach, S. / Isaak, N. / Kemfert, C. / Kunert, U. / Schill, W. / Schmalz, S. / Wägner, N. / Zaklan, A.
          (2019b): CO2-Bepreisung im Wärme- und Verkehrssektor: Diskussion von Wirkungen und
          alternativen Entlastungsoptionen. DIW Politikberatung kompakt Nr. 140. Gutachten im
          Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

Bach, S. / Knautz, J. (2022): Hohe Energiepreise: Ärmere Haushalte werden trotz Entlastungspaketen
          stärker belastet als reichere Haushalte. DIW Wochenbericht Nr. 17/2022.

Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft e.V., BDEW (2022): BDEW-Gaspreisanalyse April
2022. https ://www.bdew.de/service/         daten-u nd-grafi ken/bdew-gaspreisana lyse/.
                                                          6
638

Behringer, J. / Dullien, S. (2022): Corona-Ersparnisse deutscher Haushalte stützen Konsum im
        Energiepreisschock. IMK Policy Brief Nr. 119, Düsseldorf, März.

Dullien, S. / Rietzler, K. / Tober, S., (2022): Die Entlastungspakete der Bundesregierung. Sozial
        weitgehend ausgewogen, aber verbesserungsfähig. IMK Policy Brief Nr. 120, Düsseldorf,
        April.

Dullien, S. / Tober, S. (2022): IMK Inflationsmonitor - Hohe Unterschiede bei haushaltsspezifischen
        Inflationsraten: Energie- und Nahrungsmittelpreisschocks belasten Haushalte mit geringem
        Einkommen besonders stark. IMK Policy Brief Nr. 121, Düsseldorf, April.

Dullien, S. / Weber, 1.(2022): Mit einem Gaspreisdeckel die Inflation bremsen. In: Wirtschaftsdienst,
        102. Jahrgang, 2022, Heft 3, S. 154-155.

Gechert, S. / Rietzler, K. / Schreiber, S. / Stein, U. (2019): Wirtschaftliche Instrumente für eine klima-
        und sozialverträgliche CO2-Bepreisung: Gutachten im Auftrag des Bundesministeriums für
        Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit. IMK Study Nr. 65.

Matthes, F. C. (2020): Der Preis auf CO. Über ein wichtiges Instrument ambitionierter Klimapolitik.
        Band 48 der Schriftenreihe Ökologie. Heinrich-Söll-Stiftung, Berlin.

Naumann, R./Pasold, S /Frölicher, J. (2019): Finanzierung des ÖPNV. Status quo und
        Finanzierungsoptionen für die Mehrbedarfe durch Angebotsausweitungen. KCW GmbH.
        https ://www. kcw-on Ii ne. de/ med i a/ pages/veroeffentl i ehu nge n/fi nanzieru ng-des-
        oe p nv/3 ba9f37997-16371449 59/2019 _finanzierung_des_oepnv _fin.pdf (aufgerufen am
        4.5.2022)




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