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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Akte zum Tankrabatt“
2. Hintergrund/Sachstand Zur Abfederung der Be1astung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft, insbesondere im Handwerk und in der Logistikbranche, durch die gestiegenen Kraftstoffpreise werden die Energiesteuersätze für die hauptsächlich im Straßenverkehr verwendeten Kraftstoffe befristet für ~ireiMonate auf die Höhe der Mindeststeuersätze der Energiesteuerrichtlinie (Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom) reduziert. Eine temporäre Steuersenkung hat zur Folge, dass eine vollständige Weitergabe an die Verbraucherinnen und Verbraucher auch eine entsprechende Preissenkung und damit Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft ermöglicht. Die Steuerentstehung erfolgt nicht mit dem Verkauf an der Tankstelle, sonden:i zum Zeitpunkt der Entnahme aus dem Steuerlager (Tanklager) und ist damit dem Verbrauch durch Endkunden weit vorgelagert. Der wirtschaftliche Vorteil der Steuersenkung kann daher erst mit Verzögerung an die Endkunden weitergegeben werden. Der Mineralölhandel sowie die Tankstellen habe~ ausreichend Zeit, ihre Lieferketten so umzustellen, dass es zu Beginn der Absenkung wie auch zum Ende der Maßnahme keine Engpässe mit der Kraftstoffversorgung durch die· geänderte Besteuerung geben wird. Der Gesetzentwurf ist am 27. April 2022 gemeinsam mit anderen Maßnahmen des Koalitionsausschusses im Kabinett beschlossen worden. Der Fraktionsbeschluss ist für morgen, I·(t Mai 2022 vorgesehen.
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