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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Akte zum Tankrabatt

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2. Hintergrund/Sachstand

Zur Abfederung der Be1astung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft,
insbesondere im Handwerk und in der Logistikbranche, durch die gestiegenen Kraftstoffpreise
werden die Energiesteuersätze für die hauptsächlich im Straßenverkehr verwendeten
Kraftstoffe befristet für ~ireiMonate auf die Höhe der Mindeststeuersätze der
Energiesteuerrichtlinie (Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur
Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von
Energieerzeugnissen und elektrischem Strom) reduziert.

Eine temporäre Steuersenkung hat zur Folge, dass eine vollständige Weitergabe an die
Verbraucherinnen und Verbraucher auch eine entsprechende Preissenkung und damit
Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft ermöglicht. Die
Steuerentstehung erfolgt nicht mit dem Verkauf an der Tankstelle, sonden:i zum Zeitpunkt der
Entnahme aus dem Steuerlager (Tanklager) und ist damit dem Verbrauch durch Endkunden
weit vorgelagert. Der wirtschaftliche Vorteil der Steuersenkung kann daher erst mit
Verzögerung an die Endkunden weitergegeben werden. Der Mineralölhandel sowie die
Tankstellen habe~ ausreichend Zeit, ihre Lieferketten so umzustellen, dass es zu Beginn der
Absenkung wie auch zum Ende der Maßnahme keine Engpässe mit der Kraftstoffversorgung
durch die· geänderte Besteuerung geben wird.

Der Gesetzentwurf ist am 27. April 2022 gemeinsam mit anderen Maßnahmen des
Koalitionsausschusses im Kabinett beschlossen worden. Der Fraktionsbeschluss ist für
morgen, I·(t Mai 2022 vorgesehen.
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