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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Akte zum Tankrabatt

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sind in stark unterschiedlichem Maße von den jüngsten Preissteigerungen betroffen. Konkret hängt
die Belastung durch stark gestiegene Energiepreise insbesondere von der Art der Heizung und
Warmwasserbereitstellung,     dem Gebäudezustand und dem Mobilitätsverhalten           ab. Es lassen sich auf
der Grundlage von regelmäßig durchgeführten           Haushaltsbefragungen wie der Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe     (EVS) und der laufenden Wirtschaftsrechnung            (LWR) sowie dem Sozio-
ökonomischen Panel (SOEP)einige allgemeine Schlüsse ziehen. Ausgaben für Strom und Heizenergie 3
haben in Haushalten mit niedrigem Einkommen ein relativ höheres Gewicht. Dabei trägt die
Haushaltsenergie bei Haushalten mit niedrigem Einkommen am stärksten zur haushaltspezifischen
Inflationsrate bei (Dullien und Tober 2022, S. 5). Die hohe Belastung von Haushalten mit geringem
Einkommen durch Ausgaben für Heizenergie und Strom zeigt auch die Auswertung des SOEPvon Bach
und Knautz (2022). Relativ zum äquivalenzgewichteten              Haushaltsnettoeinkommen        nimmt    die
Belastung durch gestiegene Heiz- und Stromkosten mit steigendem Einkommen deutlich ab.

Die Belastung mit Kraftstoffen ist nach den SOEP-Daten relativ zum Haushaltseinkommen im ersten
bis zum neunten Dezil ähnlich hoch und nur im 10. Dezil relativ etwas niedriger. Absolut steigt damit
die Belastung mit dem Einkommen, was auch damit zusammenhängen dürfte, dass die Zahl der Pkw
je Haushalt und auch der Anteil von Berufspendlern, die längere Strecken zurücklegen, mit dem
Einkommen zunehmen. Während im untersten Dezil weniger als die Hälfte der Haushalte über einen
Pkw verfügen, sind es in den drei obersten Dezilen über 90 %. Der Anteil der Haushalte mit
Berufspendlern über 20 km beträgt im untersten Dezil gut 4 % gegenüber einem knappen Viertel im
obersten Dezil (Bach et al. 2019a, S. 42). Die Daten der EVS und der LWR, die dem IMK
Inflationsmonitor    zugrunde liegen, zeigen, dass Haushalte mit Kindern im unteren und mittleren
Einkommensbereich stark durch Preissteigerungen bei Kraftstoffen belastet werden (Dullien und
Tober 2022, S. 5 und 7).

Verteilungspolitische        Bewertung
Laut Gesetzentwurf dient die temporäre          Energiesteuersenkung „der sozialen Gerechtigkeit und
gleichberechtigten Teilhabe." Das würde zutreffen, wenn die Maßnahme Haushalte mit geringem
Einkommen bzw. hohen Belastungen relativ zum Einkommen besonders stark entlasten würde.

Die Analyse von Bach und Kautz (2022) für die Haushalte insgesamt zeigt, dass die Entlastung durch
die temporäre Energiesteuersenkung auf Kraftstoffe vom ersten bis zum neunten Dezil relativ zum
Einkommen recht ähnlich ausfällt. Absolut steigt die Entlastung mit dem Einkommen. Die Entlastung
durch die Energiesteuersenkung wirkt also nicht progressiv. Besserverdienende werden relativ zum
Einkommen nicht weniger entlastet,          obwohl    sie die Energiepreissteigerungen       aufgrund    ihres
Einkommens deutlich besser abfedern können. Hinzu kommt, dass Besserverdienende während der
Corona-Pandemie in erheblichem         Maße zusätzliche Ersparnisse gebildet haben, weil sie durch
Maßnahmen      der    Pandemiebekämpfung        in ihren    Konsummöglichkeiten       eingeschränkt     waren
(Behringer und Dullien 2022).

Die Analyse von Bach und Kautz (2022) zeigt zudem, dass Belastungen durch gestiegene Heiz- und
Stromkosten am unteren Ende der Einkommensverteilung den weitaus größten Teil der zusätzlichen
Belastung ausmachen. Aus verteilungspolitischer Sicht sind andere Maßnahmen, wie die vorgezogene


3
 Jüngst sind auch Preise für Nahrungsmittel stark gestiegen. Auch dies belastet aufgrund des hohen Anteils an
den Konsumausgaben Haushalte mit niedrigen Einkommen besonders stark. Details zur Konsumstruktur und
Inflationsbelastung der Haushalte zeigt der IMK Inflationsmonitor (Dullien und Tober 2022).
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Abschaffung der EEG-Umlage und pauschale Zahlungen (Heizkostenzuschuss, Energiepreispauschale,
Kinderbonus), der vorübergehenden Energiesteuersenkung überlegen (vgl. auch Dullien et al. 2022).
Im Koalitionsvertrag hat die Ampel-Koalition bereits eine Klimaprämie 4 angekündigt. Sie wirkt stark
progressiv und die progressive Wirkung könnte noch erhöht werden, indem sie wie die jetzt
beschlossene Energiepreispauschale, der Einkommensbesteuerung unterliegt.

Klimapolitische Bewertung
Angesichts des schnell voranschreitenden Klimawandels, der kurzen Zeit, die zum Handeln bleibt, und
des weiten Weges, den wir bis zur Erreichung von Klimaneutralität                       zurückzulegen haben, muss
jegliches staatliches Handeln auch im Hinblick auf die Klimaziele überprüft werden.

Der Verkehrssektor ist der Bereich, in dem die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 absolut wie
relativ bislang am wenigsten reduziert wurden. Sie sanken von 163 Millionen Tonnen im Jahr 1990 auf
148 Million          im Jahr 2021, also um 15 Millionen               Tonnen bzw. 9,4 %. Absolut müssen die
Treibhausgasemissionen des Sektors Verkehr in den 9 Jahren von 2022 bis 2030 mehr als viermal so
stark reduziert werden wie in den gut 30 Jahren seit 1990 (Tabelle 1). Angesichts dieser Zahlen sind
alle Maßnahmen, die die Verkehrswende hin zu mehr Klimaschutz in diesem Sektor weiter verzögern,
sehr kritisch zu sehen. Wenngleich die Maßnahmen des Gesetzentwurfs zeitlich befristet sind,
beeinflussen sie möglicherweise die Erwartungsbildung der Verbrauchenden in der Weise, dass diese
die Klimaziele nicht ausreichend ernst nehmen und mit den notwendigen Verhaltensänderungen nicht
oder zu spät beginnen. Die geplante Maßnahme schafft keinerlei Anreiz zum Energiesparen, sondern
führt im Gegenteil bei einem höheren Kraftstoffverbrauch auch zu einer höheren Entlastung, was der
Lenkungswirkung der COrBesteuerung entgegenwirkt.

Tabelle 1: Treibhausgasemissionen der Sektoren (Mio. Tonnen COrÄquivalente)


                 Sektor                 ..,                ..,                       .. ,
                                                                                            ...
                                                                                              1    1    ..   1    ' .
                                                                         1   1

    Energiewirtschaft                   466       247       -46,9            108     -219     -139               37,5    32,5
    Industrie                           284       181      -36,1             118     -102         -63            22,8    23,8
    Gebäude                             210       115      -44,9              67      -94         -48            16,9    15,2
                                          -                                                 - -
    Verkehr

    Landwirtschaft
                                        -
                                        163
                                         81
                                                    -
                                                  148
                                                   61
                                                               -9,4
                                                           -24,6
                                                                              85
                                                                              56
                                                                                      -15
                                                                                      -20
                                                                                                  -63
                                                                                                   -5
                                                                                                                 13,2
                                                                                                                  6,5
                                                                                                                         19,4
                                                                                                                          8,0
    Abfallwirtschaft und Sonstiges       38         8      -77,9                 4    -30          -4             3,1     1,1
    SummeTHG                           1.242      762      -38,7             438     -480     -324           100,0      100,0
Quelle: Umweltbundesamt, Stand März 2022, Berechnungen des IMK.

Angesichts von CO2-Vermeidungskosten im dreistelligen Euro-Bereich je Tonne C02 (Bach et al. 2019b,
Matthes 2020) ist der aktuelle C02-Preis von 30 Euro je Tonne zu niedrig, um eine Lenkungswirkung
zu entfalten.           Deutlich höhere Kraftstoffpreise   sind somit nicht das Problem, sondern vielmehr
notwendig, um Anreize für Verhaltensänderungen                   zu schaffen. Allerdings wäre eine stabile und
vorhersehbare Entwicklung wichtig, damit die Preise eine Lenkungswirkung entfalten können. Vor
diesem Hintergrund erscheint eine vorübergehende                      Energiesteuersenkung zur Preisstabilisierung
allenfalls dann vertretbar, wenn auch zukünftige Preissenkungen durch eine entsprechende Anhebung


4
 Dabeiwird ein einheitlicher pro-Kopf-Transferan alle Bürgerinnengezahlt. Relativzum Einkommenist
dadurch die Entlastungfür Haushaltemit niedrigem Einkommenam höchsten.
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der Energiesteuer begrenzt würden und es im Ergebnis zu einem deutlich aufwärtsgerichteten
Kraftstoffpreistrend käme, der Anreize schaffen würde, je nach individueller Situation in nächster Zeit
dauerhaft auf den ÖPNV oder Elektromobilität umzusteigen (Dullien et al. 2022). Wie bereits in einer
Studie für das BMU (Gechert et al. 2019) ausgeführt, muss ein steigender Preispfad für C02-Emissionen
durch einen sozialen Ausgleich flankiert werden, wobei viel für eine Klimaprämie spricht.

In der aktuellen Situation stark gestiegener Energiepreise geht es anders in der Studie von Gechert et
al. (2019) aber nicht um die verteilungsgerechte Rückverteilung von staatlichen Einnahmen, sondern
die Abfederung von Preiswirkungen, die nicht beim Staat, sondern bei ausländischen Anbietern zu
Mehreinnahmen                 geführt      haben. Entsprechend kommt es zu einer deutlichen                        Belastung der
öffentlichen Haushalte. Pauschale Zahlungen haben den Vorteil, dass die Lenkungswirkung von Preisen
nicht stören und keine Anreize zu höherem Ressourcenverbrauch setzen. Für eine gelingende
Verkehrswende ist aber nicht nur ein sozialer Ausgleich und eine Verbilligung von Fahrpreisen nötig,
sondern der ÖPNV muss noch erheblich ausgebaut werden, was in den kommenden 10 Jahren
erhebliche zusätzliche Ausgaben erfordert                            (Naumann et al. 2019). Auch vor dem Hintergrund
begrenzter           Mittel      und erheblicher             zusätzlicher Ausgabenbedarfe sollte von der temporären
Energiesteuersenkung abgesehen werden.

Beitrag zur Senkung der Inflationsrate
Ein Argument für eine Preissubvention ist allerdings, dass sie die Inflation dämpft und damit auch
stabilisierend auf Inflationserwartungen wirkt. Das ist ein Vorteil gegenüber pauschalen Zahlungen,
die keinen Einfluss auf die Preissteigerungsrate haben. Anstelle der Energiesteuersenkung auf
Kraftstoffe wäre es sinnvoll, nicht bei den Kraftstoffen, sondern bei der Heizenergie und insbesondere
bei Erdgas anzusetzen.

Abbildung 1: Entwicklung wichtiger Rohstoffpreise (Index 2021=100}

                                                                                                                           ö gg. 2021
    300 -----------------------------
                                                                                                                              %
    250 -------------

    200 -------------------------------
                                                                                                                            61 %
                                                                                                                                %
                                                                                                                            2f; %




         50 -----------
                                                                                                            März   April
                                                                                                            2022   2022
          0-----------------------------+---<-
           2006                   2009                2012              2015          2018               2021


     -        Rohöl(Bren~EUR)             Nahrungsmttelpresinoox
                                                             (FAO)      Weizen(USD)   Erdgas(NCGI,EUR)




Quellen: FAO, Macrobond; U.S. Energy Information Administration; Berechnungen des IMK.

Eine Möglichkeit wäre ein Gaspreisdeckel für einen begrenzten Grundverbrauch (Dullien und Weber
2022). Dafür sprechen folgende Argumente:

             Der Gaspreis ist auf den Weltmärkten deutlich stärker angestiegen als andere wichtige
             Rohstoffpreise (Abbildung 1). Diese Preisentwicklung schlägt sich mit Verzögerung auch in den
             Gaspreisen für Haushalte nieder. Der BDEW (2022) rechnet für das Jahr 2022 insgesamt
             gegenüber dem Vorjahr mit einem etwa doppelt so hohen Preisniveau.
                                                                        5
781

Haushalte, die mit Gas heizen, haben deutlich geringere Anpassungsmöglichkeiten,                    sie
          müssten ggf. frieren und auch ein Umzug in eine energetisch günstigere Wohnung wäre mit
          großem Aufwand (und Kosten) verbunden und in angespannten Wohnungsmärkten oftmals
          unmöglich.      Im    Vergleich    gibt   es   beim   Verkehr    noch   in   sehr   großem     Umfang
          Substitutionsmöglichkeiten,       zumal fast 50 % aller Fahrten zur Arbeit kürzer als 10 Kilometer
          sind und der Anteil von öffentlichen Verkehrsmitteln            an den berufsbedingten Wegen von
          weniger als 15 % noch deutlich erhöht werden kann (Destatis 2022).
          Der Gaspreisdeckel deckt nur einen begrenzten Grundverbrauch ab und konterkariert dadurch
          nicht den Anreiz zum Energiesparen.
          Relativ zum Haushaltseinkommen ist die starke Preiserhöhung beim Erdgas für alle Dezile die
          größte Einzelbelastung. In den unteren vier Dezilen fällt sie besonders hoch aus.


Fazit
Entlastungen sollten dort ansetzen, wo Belastungen relativ zum Einkommen hoch sind und die
Handlungsmöglichkeiten der Haushalte beschränkt sind. Zudem sollten sie Anreize zum Energiesparen
nicht   konterkarieren.        Gemessen an diesen Anforderungen            ist die temporäre     Senkung der
Energiesteuer auf Kraftstoffe kritisch zu sehen. Sie wirkt den Klimazielen entgegen und ist auch
verteilungspolitisch fragwürdig. Günstig könnte allenfalls die inflationsdämpfende Wirkung sein. Wenn
die Bundesregierung an der Maßnahme festhalten will, dann sollte spiegelbildlich zur Begrenzung des
Preisanstiegs auch ein möglicher            Preisrückgang begrenzt werden. Aus einer verteilungs-            und
klimapolitischen Perspektive sind andere Maßnahmen wie pauschale Zahlungen oder beispielsweise
der oben erwähnte Gaspreisdeckel überlegen. Letzterer hätte gegenüber einer Ausweitung von
pauschalen Zahlungen den Vorzug, dass er inflationsdämpfend wirkt.

Das IMK (Dullien et al. 2022) hat die Entlastungspakete insgesamt als „sozial weitgehend ausgewogen"
bezeichnet. Das liegt an vor allem an der stark progressiven Wirkung der Energiepreispauschale, der
vorgezogenen Abschaffung der EEG-Umlage und des Kinderbonus. Mit einem Gewicht von etwa 10 %
an der Gesamtheit der Maßnahmen ist die temporäre Energiesteuersenkung nicht die bedeutsamste
Maßnahme der Pakete. Die Mittel könnten aber zielgerichteter                 und klimafreundlicher     eingesetzt
werden.


Literatur

Bach, S. / Kunert, U. / Radke, S. / Isaak, N. (2019a): CO2-Bepreisung für den Verkehrssektor?
          Bedeutung und Entwicklung der Kosten räumlicher Mobilität der privaten Haushalte bei
          ausgewählten verkehrspolitischen Instrumenten. Studie im Auftrag der Stiftung Arbeit und
          Umwelt der IG BCE,Berlin.

Bach, S. / Isaak, N. / Kemfert, C. / Kunert, U. / Schill, W. / Schmalz, S. / Wägner, N. / Zaklan, A.
          (2019b): CO2-Bepreisung im Wärme- und Verkehrssektor: Diskussion von Wirkungen und
          alternativen Entlastungsoptionen. DIW Politikberatung kompakt Nr. 140. Gutachten im
          Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

Bach, S. / Knautz, J. (2022): Hohe Energiepreise: Ärmere Haushalte werden trotz Entlastungspaketen
          stärker belastet als reichere Haushalte. DIW Wochenbericht Nr. 17/2022.

Bundesverband der Energie und Wasserwirtschaft e.V., BDEW (2022): BDEW-Gaspreisanalyse April
2022. https://www.bdew.de/service/          daten-und-grafiken/bdew-gaspreisa nalyse/.
                                                          6
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Behringer, J. / Dullien, S. (2022): Corona-Ersparnisse deutscher Haushalte stützen Konsum im
        Energiepreisschock. IMK Policy Brief Nr. 119, Düsseldorf, März.

Dullien, S. / Rietzler, K. / Tober, S., (2022): Die Entlastungspakete der Bundesregierung. Sozial
        weitgehend ausgewogen, aber verbesserungsfähig. IMK Policy Brief Nr. 120, Düsseldorf,
        April.

Dullien, S. / Tober, S. (2022): IMK Inflationsmonitor - Hohe Unterschiede bei haushaltsspezifischen
        Inflationsraten: Energie- und Nahrungsmittelpreisschocks belasten Haushalte mit geringem
        Einkommen besonders stark. IMK Policy Brief Nr. 121, Düsseldorf, April.

Dullien, S. / Weber, 1.(2022): Mit einem Gaspreisdeckel die Inflation bremsen. In: Wirtschaftsdienst,
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Gechert, S. / Rietzler, K. / Schreiber, S. / Stein, U. (2019): Wirtschaftliche Instrumente für eine klima-
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Matthes, F. C. (2020): Der Preis auf CO. Über ein wichtiges Instrument ambitionierter Klimapolitik.
        Band 48 der Schriftenreihe Ökologie. Heinrich-Böll-Stiftung, Berlin.

Naumann, R./Pasold, S /Frölicher, J. (2019): Finanzierung des ÖPNV. Status quo und
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        https://www.kcw-online.de/media/pages/veroeffent1ichungen/finanzierung-des-
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STELLUNGNAHME
Stand: 13. Mai 2022
                                                                                                      en2
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                                                                                                       und Energie e.V.
                                                                                                                            Fuels




Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer-
rechts zur temporären Absenkung der Energiesteuer für
Kraftstoffe (Energiesteuersenkungsgesetz - EnergieSt-
SenkG)

Der Wirtschaftsverband Fuels und Energie e. V. dankt für Gelegenheit zur schriftlichen
Stellungnahme anlässlich der öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Deut-
schen Bundestages am 16. Mai 2022 zum Gesetzentwurf auf der Bundestags-Drucksache
20/1741.


1. Vorbemerkung

Wir können nachvollziehen, dass der nationale Gesetzgeber, wie in anderen Mitgliedsstaaten
der EU auch, ein Signal zur Entlastung der Verbraucher senden will. Dies ist für unsere Bran-
che besonders auch für die Grenzregionen von großer Bedeutung, in denen sich die Effekte
des Tanktourismus ansonsten noch deutlicher auswirken würden, da in einigen Nachbarländern
Steuersenkungen bereits ab dem 1. April in Kraft sind. In diesem Zusammenhang begrüßen wir
grundsätzlich, dass nicht ein neues bürokratisches Instrument wie anfangs diskutierte Tankra-
batte eingeführt worden sind, sondern dass mit dem aktuellen Vorhaben eine Anpassung und
Nutzung eines bereits bestehenden Instruments erfolgt.

Dennoch geben wir einige Aspekte zu bedenken, die für unsere Branche in einer Situation, in
der wegen des bereits eingeleiteten Ausstiegs aus russischem Rohöl und Ölprodukten der Fo-
kus auf Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit liegt und liegen muss, erhebliche zusätzli-
che Herausforderungen, besonders für die Logistik, verursachen.


2. Das System der Energiesteuer als Verbrauchsteuer

Schon der Gesetzentwurf weist im Abschnitt Gesetzesfolgen völlig zutreffend darauf hin: ,,Es ist
nicht auszuschließen, dass sich die Steuersatzsenkung verzögert und schleichend in den Ver-
brauchspreisen widerspiegelt. Die Steuerentstehung erfolgt zum Zeitpunkt der Entnahme aus
dem Steuerlager und ist damit dem Verbrauch durch die Endkundinnen und Endkunden weit
vorgelagert. Dies kann dazu führen, dass Kraftstoff, der in den ersten Tagen nach der Steuer-
senkung verkauft wird, noch mit dem originären Steuersatz versteuert worden ist."

Grund dafür ist die Steuersystematik: Die Energiesteuer entsteht nicht erst beim Verkauf an der
Tankstelle, sondern bereits dann, wenn Benzin und Diesel von den Raffinerien und großen
Tanklagern an die Tankstelle geliefert werden. Sämtliche Kraftstoffe, die bis zum Stichtag
1. Juni in den Tanks der bundesweit rund 14.500 öffentlichen Stationen liegen, sind noch mit
dem normalen, also mit dem gegenüber dem abgesenkten Satz deutlich höheren Betrag belegt.


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STELLUNGNAHME
Stand: 13. Mai 2022
                                                                                                      en2
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                                                                                                       und Energie e.V.




Die Tanks der Tankstellen werden am 1. Juni also in unterschiedlichem Umfang noch mit „nor-
mal versteuertem" Benzin und Diesel gefüllt sein. Dies hängt auch vom Verbraucherverhalten
ab, denn es ist zu erwarten, dass die Tankkunden in der Zeit vor der Energiesteuersenkung zu-
rückhaltend sein werden. Daher dürfte sich der Effekt der niedrigeren Steuersätze nicht überall
gleich am Stichtag um Mitternacht einstellen, sondern erst in der Folgezeit, wenn die „normal
versteuerten" Kraftstoffe abverkauft und nach und nach die niedrig versteuerten Kraftstoffe an-
geliefert werden.

Dazu ist zu berücksichtigen, dass beim Dieselkraftstoff rund die Hälfte des Absatzes nicht über
öffentliche Tankstellen, sondern über sogenannte Betriebstankstellen z. B. bei Speditionen oder
bei Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs erfolgt.


3. Angebot, Nachfrage und Auswirkungen auf die Logistik

Beim Benzin beträgt der Steuerdifferenz inklusive MwSt. ca. 36 Cents, bietet also erhebliche
Anreize für Kunden, auf das Tanken vor dem 1. Juni zu verzichten. soweit das möglich ist. Die
Steuersenkung führt daher aller Voraussicht nach zu einem sprunghaften Anstieg der Nach-
frage nach niedrig versteuertem Kraftstoff gleich Anfang Juni.

Aus ökonomischen Gründen wird sicher an vielen Orten angestrebt, die Mengen versteuerter
Ware am 31. Mai um 24 Uhr im System möglichst gering ausfallen zu lassen. Das wird aber
nicht überall möglich sein, denn es bestehen im Regelfall langfristige Abnahmeverpflichtungen.

Dennoch sind Leerstände möglicherweise nicht komplett zu vermeiden, da am 1. Juni eine rege
Nachfrage zu erwarten ist. Das wird dazu führen, dass sowohl öffentliche Tankstellen wie auch
die zuvor genannten Betriebstankstellen schnell wieder beliefert werden müssen. Die Möglich-
keit, sofort alle Anforderungen zu befriedigen, ist mit den bestehenden logistischen Möglichkei-
ten voraussichtlich nicht gegeben.

Zu guter Letzt sei darauf hingewiesen, dass die Preise an den Tankstellen von vielen Parame-
tern abhängen und sich am Markt bilden. Die Energiesteuern sind eine wichtige Preiskompo-
nente, aber bei Weitem nicht die einzige. Auch die regionale Versorgungssituation kann natür-
lich die Preise beeinflussen.

Ziel der Branche ist es, diese bislang einmalige logistische Herausforderung im Sinne der Bür-
gerinnen und Bürger, der Kundinnen und Kunden zu meistern. Zu beachten ist, dass sich die
Situation an jeder Tankstelle unterschiedlich darstellen kann, je nach Lage, Kundenfrequenz
und Belieferungsrhythmus.




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Zentralverband
des Deutschen Handwerks                                                           0ZDH
         Stellungnahme

         zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
         Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung
         der Energiesteuer für Kraftstoffe

         Abteilung Steuer- und Finanzpolitik

         Berlin, 12.05.2022




         Sehr geehrter Herr Rainer,

         wir bedanken uns für die Möglichkeit zur Stellungnahme zu o. g. Gesetzentwurf und
         würden uns freuen, wenn Sie unsere nachfolgenden Anmerkungen in den weiteren
         parlamentarischen Beratungen berücksichtigen. Gerne erläutern wir diese im Rahmen der
         Anhörung im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages.

         Geplante Senkung der Energiesteuersätze ist richtig

         Die Betriebe des Handwerks sind durch die stark gestiegenen Kraftstoffkosten in
         erheblichem Maße einer wirtschaftlichen Belastung ausgesetzt. Das Handwerk ist auf
         bezahlbare Kraftstoffe für seine Fahrzeugflotten angewiesen.

         Daher begrüßen wir die Initiative zur Absenkung der Energiesteuersätze auf Kraftstoffe
         als Beitrag zur Entlastung ausdrücklich.

         Befristung ist zu kurz

         Mit Sorge sehen wir jedoch, dass die zeitliche Befristung der Senkung in§ 68 EnergieStG-E
         nur für drei Monate (Juni bis August 2022) vorgesehen ist. Bedauerlicherweise steht zu
         erwarten, dass die Auswirkungen des Ukraine-Krieges im Hinblick auf die Energiekosten
         nicht nach drei Monaten beendet sein werden. So geht z.B. auch der „Befristete Krisen-
         Beihilferahmen der EU zur Stützung der Wirtschaft infolge der Aggression Russlands
         gegen die Ukraine" von einem Zeitraum bis Ende dieses Jahres aus, innerhalb dessen
         Unternehmen Energiekostenzuschüsse gewährt werden können.

         Dies voraussehend wäre es sinnvoll, wenn der Zeitraum bis Ende 2022 ausgedehnt wird.

         In der Gesetzesbegründung werden jedoch Befürchtungen geäußert, dass eine länger
         andauernde Absenkung zu steigenden Kraftstoffverbräuchen führen könnte und die
         angestrebte Reduktion der Emissionen bis 2030 möglicherweise gefährdet
         wird.   Diese  Überlegungen     aufgreifend, sollte  zumindest   eine
                                                                                         DAS     HAN~\WERK
                                                                                                  /l.FTSM/l.CHT
                                                                                                             VONNESENIIN
         Ermächtigungsnorm für ein Verordnungsgebungsverfahren ergänzt werden,           QIEWIRTSCH
786

mit der eine kurzfristige Verlängerung über den 31. August 2022 hinaus bei Bedarf
           umsetzt werden kann.

           Alleinige Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe nicht ausreichend

           Das Handwerk unterstützt        die Grundsatzentscheidungen    der Bundesregierung:
           Klimaneutralität bis 2045 als deutscher Beitrag zum UN-Klimaübereinkommen, Ausstieg
           aus der Kernenergie und aus der Kohleverstromung.

           Die aktuelle Situation konfrontiert jedoch viele Handwerkbetriebe zum Teil mit
           existentiellen Herausforderungen durch die extrem gestiegenen Energiepreise. Die jetzt
           vorgeschlagenen Entlastungen reichen hierfür nicht aus.

           Die Betriebe des Handwerks werden nicht nur durch steigende Kraftstoffkosten belastet,
           sondern insbesondere auch die im Produktionsprozess eingesetzte Energie hat sich
           erheblich verteuert.

           Daher halten wir es für dringend erforderlich, zusätzlich zu den geplanten Maßnahmen
           die Stromsteuer befristet auf die unionsrechtlich zulässigen Mindestsätze im Bereich der
           gewerblichen Nutzung (0,5 EUR/MWh) zu senken.

           Daneben sollte ebenfalls befristet eine Senkung der Energiesteuer auf die übrigen
           Energieerzeugnisse beschlossen werden. Zusätzlich sollte über eine temporäre
           Aussetzung der CO2-Bepreisung nachgedacht werden. Die von den vorgenannten Steuern
           und Abgaben verfolgten Lenkungszwecke werden durch die hohen Energiepreise bereits
           verwirklicht und deren Weitererhebung würde vielmehr bisher wirtschaftlich erfolgreiche
           Unternehmen im Bestand gefährden.

           Diese Maßnahmen sind dringend erforderlich, da für viele Handwerksbetriebe eine
           Weitergabe, der durch die höheren Energiekosten stark steigenden Produktionskosten
           am Markt häufig nicht möglich ist: Viele Gewerke stehen zum einen in einem intensiven
           Preiswettbewerb auch mit industriellen Anbietern, die aufgrund ihrer andersartigen
           Produktionsprozesse    kostengünstiger    produzieren     können und zudem einen
           erleichterten Zugang zu Entlastungen von Umlagen wie der KWKG-Umlage erfahren. Zum
           anderen haben viele Handwerksbetriebe          langfristige Absatzverträge auch mit
           kommunalen Nachfragern, aufgrund derer eine kurzfristige Preisanpassung nicht - oder
           nur in engen Grenzen - möglich ist.

           Zusätzliche direkte Hilfen für energieintensives Handwerk erforderlich

           Zusätzliche direkte Hilfen, die neben temporären Steuererleichterungen treten, sind vor
           allem deshalb dringend geboten, da das von der Bundesregierung beschlossene
           Maßnahmenpaket       für vom Krieg betroffene      Unternehmen      im Handwerk nur
           eingeschränkt unterstützend wirken wird.

           Sowohl das aufgelegte KfW-Kreditprogramm als auch die erweiterten Möglichkeiten für
           Bürgschaften bieten Handwerksbetrieben zwar die Möglichkeit zu einer Aufnahme von
           Fremdkapital, was im Einzelfall sicherlich Betrieben helfen kann. Allerdings ist hiermit
           keine Entlastung bei den stark gestiegenen und voraussichtlich auch weiter hohen
           Energiepreisen verbunden.

           In diesem Zusammenhang ist es besonders bedauerlich, dass das ebenfalls von der
           Bundesregierung angekündigte Zuschussprogramm für Unternehmen mit besonders



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hohen Energiekostenmehrbelastungen auf einen eng definierten Kreis von Begünstigten
           begrenzt ist. Im Ergebnis werden nur Unternehmen erfasst, die im Rahmen der EU-
           Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen als besonders
           wettbewerbsintensiv     (definiert als handelsintensiv) und deswegen beihilfefähig
           angesehen werden (sogenannte KUEBLL-Liste).

           Damit geht dieses Programm weithin an den Bedürfnissen von kleinen und mittleren
           Unternehmen und insbesondere dem Handwerk vorbei.

           Beratungsangebote für KMU ausbauen

           Neben Förderprogrammen, die gezielt Investitionen in Anlagen zur Energieeffizienz und
           für erneuerbare Energien in Handwerksbetrieben unterstützen, sollten etablierte
           Beratungsinitiativen ausgebaut und gestärkt werden. Solche Initiativen sind erforderlich,
           um Handwerksbetriebe auf dem Weg der Klimatransformation aktiv zu begleiten und bei
           der Planung und Umsetzung von Energieeffizienz-Maßnahmen zu unterstützen.

           Steuerliche Rahmenbedingungen für das Handwerk verbessern

           Gerade vor dem aktuellen Hintergrund unterstreicht der ZDH nochmals die Forderung,
           zumindest durch einen schnellen und konsequenten Abbau der sog. kalten Progression
           den Einkommensteuertarif an die Preisentwicklung anzupassen. Denn diese „heimliche
           Steuererhöhung" belastet die Betriebe des Handwerks zusätzlich, da diese ganz
           überwiegend    Einzelunternehmen    und    Personengesellschaften  sind und die
           Einkommensteuer für diese im Ergebnis die Unternehmenssteuer darstellt.

           Des Weiteren sollte schnell die im Koalitionsvertrag angekündigte „Super-Abschreibung"
           eingeführt werden. Denn Investitionen in Digitalisierung und Klimaschutz tragen in einem
           erheblichen Maße dazu bei, dass sich Deutschland von fossilen Energieträgern lösen kann.
           Hierzu bedarf es aber gezielter steuerlicher Anreize für entsprechende Investitionen. Aus
           Sicht des Handwerks sollte die „Super-Aschreibung" in Form einer Investitionszulage
           ausgestaltet werden.

           Ebenso wichtig      ist die    im   Koalitionsvertrag     vereinbarte Evaluation der
           Thesaurierungsbesteuerung nach § 34a EStG. Die temporäre steuerliche Begünstigung
           von einbehaltenen Gewinnen fördert Investitionen und kann gerade den Mittelstand und
           das Handwerk unterstützen,        notwendige    Investitionen    zur Reduzierung des
           Energieverbrauchs vorzunehmen.       Daher ist eine mittelstands-freundliche     und
           praxistaugliche Verbesserung des§ 34a EStG dringend angezeigt.

           Handwerk vor neuen bürokratischen Hürden bewahren

           Ferner sollte in dieser herausfordernden Zeit davon Abstand genommen werden, gerade
           dem Mittelstand weitere bürokratische Lasten aufzuerlegen. Daher fordert der ZDH die
           Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für ein Belastungsmoratorium
           einzusetzen, mit dem Legislativvorhaben der Europäischen Union, die zu weiteren
           Belastungen unserer Betriebe führen, zumindest für zwei Jahre zurückgestellt werden.

           Hierzu zählen beispielsweise die geplante europäische Regulierung der Lieferketten, die
           zusätzlich zu den deutschen Vorgaben treten wird, sowie die ins Auge gefassten
           Verschärfungen der EU-Regulierungsvorhaben zur Vollendung von Basel III (sog. Basel IV),
           die den Rahmen für den Mittelstand beim Leasing und der Finanzierung beeinträchtigen
           können.



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