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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Akte zum Tankrabatt

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Anja


Von: Szammetat, Melanie (III C 5) <Melanie.Szammetat@bmf.bund.de>
Gesendet: Freitag, 6. Mai 2022 09:03
An: Kuhn Dr., Anja {III B 2) <Anja.Kuhn@bmf.bund.de>
Ce: Unterabteilungsleiter III B <IIIB@bmf.bund.de>; Hufen Dr., Christian {III B 3)
<Christian.Hufen@bmf.bund.de>; Weihs, Anja {III B 3) <Anja.Weihs@bmf.bund.de>; Herzog,
Andre {III B 3) <Andre.Herzog@bmf.bund.de>; Schürle, Carola (III B 3)
<Carola.Schuerle@bmf.bund.de>; Ebner, Klaus (III B 3) <Klaus.Ebner@bmf.bund.de>; Kersten,
Madeleine (III B) <Madeleine.Kersten@bmf.bund.de>
Betreff: mdBu Billigung und Weiterleitung an Alin III - WG: PStin H: Bitte um Übersendung einer
Fristverkürzungsbitte - GE EnergieStSG,T bei Alin III: 10.5., 15 Uhr


Sehr geehrte Frau Dr. Kuhn,


beigefügte Fristverkürzungsbitte an den BR übersende ich Ihnen mit der Bitte um Billigung i.V.
UALin III Bund Weiterleitung an Frau Mildenberger ebenfalls mit der Bitte um Billigung.


Mit freundlichen Grüßen


Melanie Szammetat


Referat III C 5
Telefon Durchwahl: 2923



Von: Vorzimmer AL III <VorzimmerALlll@bmf.bund.de>
Gesendet: Mittwoch, 4. Mai 2022 16:56
An: Referat IIIB3 <IIIB3@bmf.bund.de>
Ce: Mildenberger, Tanja {III) <Tanja.Mildenberger@bmf.bund.de>;        Unterabteilungsleiter III B
<IIIB@bmf.bund.de>; Hufen Dr., Christian {III B 3) <Christian.Hufen@bmf.bund.de>;        Nieren,
Viktoria (III) <Viktoria.Nieren@bmf.bund.de>;   Kersten, Madeleine {III B)
<Madeleine.Kersten@bmf.bund.de>
Betreff: PStin H: Bitte um Übersendung einer Fristverkürzungsbitte - GE EnergieStSG,T bei Alin
III: 10.5., 15 Uhr


Liebe Kolleginnen und Kollegen,


mit der Bitte um Übernahme.

Frist: 10. Mai 2022, 15 Uhr (Eingang Büro Alin III)


Vielen Dank und viele Grüße


Nicole Reukauf


Vorzimmer Alin III
Durchwahl:           1228
83

Von: Koch, Sandra (PStin H) <Sandra.Koch@bmf.bund.de>
Gesendet: Mittwoch, 4. Mai 2022 16:16
An: Mildenberger, Tanja (III) <Tanja.Mildenberger@bmf.bund.de>;    Vorzimmer AL III
<VorzimmerALlll@bmf.bund.de>
Ce: Büro Stin Hölscher <BueroStinLH@bmf.bund.de>; Büro PStin Hessel
<BueroPStinH@bmf.bund.de>; von Bar, Dr. Moritz (PStin H) <Moritz.Bar@bmf.bund.de>
Betreff: PStin H: Bitte um Übersendung einer Fristverkürzungsbitte - GE EnergieStSG,T: 11.5.22


AL'in III


Liebe Kolleginnen und Kollegen,


mit Blick auf die nachstehende Mail bitten wir um eine - mit LA 3 abgestimmte -
Fristverkürzungsbitte zu dem gegenständlichen GE


            bis zum 11. Mai 2022 (gerne formlos per E-Mail).



Vielen Dank und
viele Grüße
Sandra Koch


Büro PStin H
Durchwahl:          1354



Von: ___         ________               __.@fdpbt.de>
Gesendet: Mittwoch, 4. Mai 2022 12:29
An: von Bar, Dr. Moritz (PStin H) <Moritz.Bar@bmf.bund.de>
Betreff: FM Fristverkürzung zum EnergieStSG


Sehr geehrter Herr von Bar,

Für das o.g. Gesetzt benötigen wir noch eine Formulierungshilfe für die Fristverkürzung.

Viele Grüße




-
Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag
84

Platz der Republik 1
11011 Berlin
                @fdpbt.de
T: ====--
Mi

www.fdpbtde
85


                                            
                                                
                                                86
                                            
                                        

2022/0493656 , Anlage 1
                                                                           2022/0481211
 III B 3 - V 9905/22/10001 :005                                                6. Mai 2022

RD Dr. Hufen                                  2751
RD Weihs                                      2812            Termin am: 11. Mai 2022, DS
RAFr.Sz.ammetat                               2923
                                                                    (Eingang Büro Pstin H)




PStin H

über

Stin LH

Referat LA 3

auf dem Dienstweg

mit der Bitte um Zeichnung des Schreibens zu I.




I. Entwurf
Kopf: PStin H
Az: - s.o.




Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der
Energiesteuer für Kraftstoffe (Energiesteuersenkungsgesetz - EnergieStSenkG);
Bitte um fristverkürzte Zuleitung an den Bundesrat
87

-2-



        Sehr
                             ...____....,,.
        das Kabinett hat in seiner Sitzung am 27. April 2022 den Entwurf eines Gesetzes zur
        Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der Energiesteuer für
        Kraftstoffe (Energiesteuersenkungsgesetz - EnergieStSenkG) beschlossen.


        Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll eine Maßnahme aus dem Entlastungspaket II der
        Regierungskoalition vom 23. März 2022 umgesetzt und die Energiesteuer für Kraftstoffe
        temporär gesenkt werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, kurzfristig die wirtschaftlichen und
        sozialen Folgen bei steigenden Energiepreisen abzufedern und die breite Mitte der
        Gesellschaft zu entlasten. Das Gesetzgebungsverfahren soll vor dem 1. Juni 2022
        abgeschlossen werden, damit die temporäre Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe -
        wie vom Koalitionsausschuss am 23. März 2022 beschlossen - zeitnah angewendet werden
        kann.

        Um ein Inkrafttreten zum 1. Juni 2022 zu erreichen, ist eine zügige Beratung des @.
        Gesetzentwurfs im Bundesrat und im Deutschen Bundestag erforderlich. Ich möch e Sie          her
        bitten, sich beim Ständigen Beirat des Bundesrates dafür einzusetzen, dass der Bun    at die
        Beschlussfassung des Einspruchsgesetzes bereits in seiner Sitzung am 20. Mai 2022
        vornimmt.



        Mit freundlichem Gruß
        z. u.
        PStin H



        II. Sachverhalt und Stellungnahme


        Nach einem Beschluss über einen Gesetzentwurf als Fraktionsinitiative am 10. Mai 2022
        könnte sich der Bundestag bereits in dieser Woche mit diesem in erster Lesung und
        voraussichtlich am 19. Mai 2022 in zweiter/dritter Lesung befassen.

  () Die Beratung u·nd Beschlussfassung des Regierungsentwurfs im Bundesrat könnte dann am
? L 20. Mai 2022 stattfinden. Damit das Gesetz zum 1. Juni 2022 in Kraft treten kann, ist eine
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                                                                                                fJ
        Im Ubrigen ergibt sich der Sachverhalt und Stellungnahme aus dem Schreiben Z1!1.      er/};
                                                                                                g/
                                                                                      riA-rcl-. J,~
88

III B 3 - V 9905/22/10001 :005
2022/0493656, Anlage 2
                                                      Szammetat / 2022/048121 l / Szammetat
m B 3 - V 9905/22/ l 000 l   :005                                              . Oktober 2022

RD Dr. Hufen                                   2751
RD Weihs                                       2812             Termin am: 11. Mai 2022, OS
RAFr Szammetat                                 2923
                                                                       (Eingang Büro Pstin H)
                                                                                 Fax: 882659




1.
PStin H

über

Stin LH

Referat LA 3

auf dem Dienstweg

mit der Bitte um Zeichnung des Schreibens zu I.




1. Entwurf
Kopf: PStin H
Az: - s.o.



Per E-Mail:
                @fdpbt.de


Fraktion der Freien Demokraten
im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin




Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der
Energiesteuer für Kraftstoffe (Energiesteuersenkungsgesetz - EnergieStSenkG);
Bitte um fristverkürzte Zuleitung an den Bundesrat
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-2-




Sehr


das Kabinett hat in seiner Sitzung am 27. April 2022 den Entwurf eines Gesetzes zur
Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der Energiesteuer für
Kraftstoffe (Energiesteuersenkungsgesetz   - EnergieStSenkG) beschlossen.


Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll eine Maßnahme aus dem Entlastungspaket II der
Regierungskoalition vom 23. März 2022 umgesetzt und die Energiesteuer für Kraftstoffe
temporär gesenkt werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, kurzfristig die wirtschaftlichen und
sozialen Folgen bei steigenden Energiepreisen abzufedern und die breite Mitte der
Gesellschaft zu entlasten. Das Gesetzgebungsverfahren   soll vor dem 1. Juni 2022
abgeschlossen werden, damit die temporäre Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe -
wie vom Koalitionsausschuss am 23. März 2022 beschlossen - zeitnah angewendet werden
kann.


Um ein Inkrafttreten zum 1. Juni 2022 zu erreichen, ist eine zügige Beratung des
Gesetzentw:urfs im Bundesrat und im Deutschen Bundestag erforderlich. lch möchte Sie daher
bitten, sich beim Ständigen Beirat des Bundesrates dafür einzusetzen, dass der Bundesrat die
Beschlussfassung des Einspruchsgesetzes bereits in seiner Sitzung am 20. Mai 2022
vornimmt.



Mit freundlichem Gruß
z. u.
PStin H



II. Sachverhalt und Stellungnahme


                                   .
Nach einem Beschluss über einen Gesetzentwurf
                                       .
                                              als Fraktionsinitiative am 10. Mai 2022
könnte sich der Bundestag bereits in dieser Woche mit diesem in erster Lesung und
voraussichtlich am 19. Mai 2022 in zweiter/dritter Lesung befassen.


Die Beratung und Beschlussfassung des Regierungsentwurfs im Bundesrat könnte dann am
20. Mai 2022 stattfinden. Damit das Gesetz zum 1. Juni 2022 in Kraft treten kann, ist eirie
fristverkürzte Zuleitung des Gesetzentwurfs an den Bundesrat erforderlich.


Tm Übrigen _ergibt sich der Sachverhalt und Stellungnahme aus dem Schreiben zu I.
90

-3-



Vfg.-       Verfügung/          Bemerkung          Name,       Erledigungs-                  Name,
                                                                                Bemerkung
Pkt         Anweisung       (einschl. Empfänger)   Datum         vermerk                     Datum


                                                                                              AW,
      2       Prüfung           RDin Weihs         Sz 05/05       erledigt
                                                                                             5.5.2022

          Schlusszeichnun                                     schlussgezeichn                Hufen,
      3                        RD Dr. Hufen        Sz 05/05
                 g                                                   et                     05.05.2022

                                                                                            i.V. Kuhn
      4      Billigung        UALin III Bi.V.      Sz 05/05       gebilligt
                                                                                            6/5/2022

      5      Billigung            ALin III         Sz 05/05      Auswahl

          Reinschri~ und
      6                       VZ UALin III B       Sz 05/05      Auswahl
            Absendung
91

2022/0481211
Ill B 3 - V 9905/22/10001 :005                                                       6. Mai 2022

RD Dr. Hufen                                    2751
RD Weihs                                        2812              Termin am: 11. Mai 2022, DS
RAFr Szammetat                                  2923
                                                                        (Eingang Büro Pstin H)




PStin H

über

Stin LH

Referat LA 3

auf dem Dienstweg

mit der Bitte um Zeichnung des Schreibens zu I.




1. Entwurf
Kopf: PStin H
Az: - s.o.




Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der
Energiesteuer für Kraftstoffe (Energiesteuersenkungsgesetz   - EnergieStSenkG);
Bitte um fristverkürzte Zuleitung an den Bundesrat
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