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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Akte zum Tankrabatt“
Anja Kuhn Von: Szammetat, Melanie (Ill C 5) <Melanie.Szammetat@bmf.bund.de> Gesendet: Mittwoch, 11. Mai 2022 17:59 An: Unterabteilungsleiter Ill B <IIIB@bmf.bund.de> Cc: Kuhn Dr., Anja (Ill B 2) <Anja.Kuhn@bmf.bund.de>; Hufen Dr., Christian (Ill B 3) <Christian.Hufen@bmf.bund.de>; Weihs, Anja (Ill B 3) <Anja.Weihs@bmf.bund.de>; Herzog, Andre (Ill B 3) <Andre.Herzog@bmf.bund.de>; Schürle, Carola (Ill B 3) <Carola.Schuerle@bmf.bund.de>; Ebner, Klaus (III B 3) <Klaus.Ebner@bmf.bund.de> Betreff: mdBu Billigung und Weiterleitung - WG: 13. Sitzung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags am 18. Mai 2022 - ENTWURF DER TAGESORDNUNG (T.::13:5., 15 Uhr) Sehr geehrte Frau Dr. Kuhn, beigefügten Sprechzettel zu TOP 3 für die 13. Sitzung des Finanzausschusses am 18. Mai 2022 übersende ich Ihnen mit der Bitte um Billigung i.V. UALin Ill Bund Weiterleitung an Herrn Bremer i.V. für ALin Ill ebenfalls mit der Bitte um Billigung. Mit freundlichen Grüßen Melanie Szammetat Referat III C5 Telefon Durchwahl: 2923 Von: Jansen, Helmut (IV A 2) <Helmut.Jansen@bmf.bund.de> Gesendet: Mittwoch, 4. Mai 2022 13:31 An: Referat IVA3 <IVA3@bmf.bund.de>; Myßen Dr., Michael (IV A 3) <Michael.Myssen@bmf.bund.de>; Baum, Michael (IV A 3) <Michael.Baum@bmf.bund.de>; Landgraf, Susanne (IV A 3) <Susanne.Landgraf@bmf.bund.de>; Rohde, Eva (IV A 3) <Eva.Rohde@bmf.bund.de>; Büker, Kristin (IV A 3) <Kristin.Bueker@bmf.bund.de>; Referat IVA2 <IVA2@bmf.bund.de>; Hörster, Ralf (IV A 2) <Ralf.Hoerster@bmf.bund.de>; Gerrard Dr., Katrin (IV A 2) <Katrin.Gerrard@bmf.bund.de>; Karthaus, Volker (IV A 2) <Volker.Karthaus@bmf.bund.de>; Groth, Olaf (VA 2) <Olaf.Groth@bmf.bund.de>; Referat IIIB3 <IIIB3@bmf.bund.de>; Hufen Dr., Christian (III B 3) <Christian.Hufen@bmf.bund.de>; Hennig, Kai (III B 3) <Kai.Hennig@bmf.bund.de>; Schürle, Carola (III B 3) <Carola.Schuerle@bmf.bund.de>; Weihs, Anja (Ill B 3) <Anja.Weihs@bmf.bund.de>; Herzog, Andre (Ill B 3) <Andre.Herzog@bmf.bund.de>; Szammetat, Melanie (III C 5) <Melanie.Szammetat@bmf.bund.de>; Referat VIIB1 <VIIB1@bmf.bund.de>; Lange Dr., Friederike (VII B 1) <Friederike.Lange@bmf.bund.de>; Dornbusch, Niklas (VII B 1) <Niklas.Dornbusch@bmf.bund.de>; Krolop Dr., Kaspar (VII B 1) <Kaspar.Krolop@bmf.bund.de>; Melovski, Filip (VII B 1) <Filip.Melovski@bmf.bund.de>; Schmitz Dr., Ulrike (VII B 1) <Ulrike.Schmitz@bmf.bund.de>; Schmidt-Heß, Ole (VII B1) <Ole.Schmidt-Hess@bmf.bund.de>; Referat VIIC5 <VIIC5S@bmf.bund.de>; Böllhoff Dr., Dominik (VII C 5) <Dominik.Boellhoff@bmf.bund.de>; Franke, Udo (VII B 5) <Udo.Franke@bmf.bund.de>; Kemmerling, Winfried (VII C 5 /OZGBFV) <Winfried.Kemmerling@bmf.bund.de>; Pleßow, Michael (VII C 5) <Michael.Plessow@bmf.bund.de>; Yushkova, Evgeniya (VII C 5) <Evgeniya.Yushkova@bmf.bund.de> Cc: Büro PStin Hessel <BueroPStinH@bmf.bund.de>; Büro PSt Toncar <BueroPStT@bmf.bund.de>; Büro St Gatzer <BueroStG@bmf.bund.de>; Büro Stin Hölscher <BueroStinLlH@bmf.bund.de>; Büro St Saebisch <BueroStS@bmf.bund.de>; Röhrmann Dr., Konstanze (St S) <Konstanze.Roehrmann@bmf.bund.de>; Büro St Pillath <BueroStP@bmf.bund.de>; Vorzimmer ALI <Vz.ALI@bmf.bund.de>; Mildenberger, Tanja (Ill) <Tanja.Mildenberger@bmf.bund.de>; Vorzimmer Al Ill <VorzimmerALllli@bmf.bund.de>; Referat IIIA1 <IIIAI@bmf.bund.de>; Gärtner, Nils (III A 1) <Nils.Gaertner@bmf.bund.de>; Raddatz, Gabriela (III A 1) <Gabriela.Raddatz@bmf.bund.de>; Jakob Dr., Holle (Ill A) <Holle.Jakob@bmf.bund.de>; BueroALIV <BueroALIV@bmf.bund.de>; Misera Dr., Hans-Ulrich (IV A) <Hans-Ulrich.Misera@bmf.bund.de>; Kuschnereit, Julia (IV A) <Julia.Kuschnereit@bmf.bund.de>; Kreienbaum, Martin (IV B) <Martin.Kreienbaum@bmf.bund.de>; Wählte, Sandra (IV B) <Sandra.Waehlte@bmf.bund.de>; Rennings, Peter (IV C) <Peter.Rennings@bmf.bund.de>; Juretzko, 2
Sabrina (IV C) <Sabrina.Juretzko@bmf.bund.de>; Wimmer Dr., Eva (VII) <Eva.Wimmer@bmf.bund.de>; Vorzimmer VII <vz7@bmf.bund.de>; Rongen, Franz Hubert (VII A1) <FranzHubert.Rongen@bmf.bund.de>; Jarman Dr., Felix (VI B 1) <Felix.Jarman@bmf.bund.de>; Koch, Djamila (vIl B 1) <Djamila.Koch@bmf.bund.de>; Pleyer Dr., Marcus (VII A) <Marcus.Pleyer@bmf.bund.de>; Vorzimmer UAL VII A <VorzimmerUALVIIA@bmf.bund.de>; Pape, Karoline (Ill A) <Karoline.Pape@bmf.bund.de>; Meißner Dr., Jörg (VII B) <Joerg.Meissner@bmf.bund.de>; Vorzimmer UAL VII B <VorzimmerUALVIIB@bmf.bund.de>; Wolpers, Reinhard (VII C) <Reinhard.Wolpers@bmf.bund.de>; Vorzimmer UAL VI C <VorzimmerUALVIIC@bmf.bund.de>; Kallenbach, Elke (VII D) <Elke.Kallenbach@bmf.bund.de>; Philipp, Anna (Pool VII) <Anna.Philipp@bmf.bund.de>; Hermes Dr., Judith (E A / E) <Judith.Hermes@bmf.bund.de>; Vorzimmer AL E <VZALE@bmf.bund.de>; Steinheuer, Wilfried (E B) <Wilfried.Steinheuer@bmf.bund.de>; Scholz, Janine (E) <Janine.Scholz@bmf.bund.de>; Pohnert, Jürgen (E A 2) <Juergen.Pohnert@bmf.bund.de>; Streese, Silke (EA 2) <Silke.Streese@bmf.bund.de>; Wiechoczek, Oliver (E A 2) <Oliver.Wiechoczek@bmf.bund.de>; Hoffbauer, Tino (IV A 2) <Tino.Hoffbauer@bmf.bund.de>; Eiswirth, Christian (Il A 1) <Christian.Eiswirth@bmf.bund.de>; Honold, Gerhard (1 A1) <Gerhard.Honold@bmf.bund.de>; Kabinett-Referat <KR@bmf.bund.de> Betreff: 13. Sitzung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags am 18. Mai 2022 - ENTWURF DER TAGESORDNUNG (T.: 13.5., 15 Uhr) IVA 2-0 2155/22/10001 :008 TOP 1 = Referate VII B1 (ff) + VIIC5 TOP 2a)+b)=ReferatIVA2 TOP 4 = Referat III B3 TOP 4 = Referat IV A 3 In der Anlage sende ich den Entwurf der Tagesordnung für die 13. Sitzung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags am 18. Mai 2022 zu. Der Entwurf ist allein dem BMF zugegangen und deshalb Dritten nicht zugänglich zu machen. Ich bitte um Sprechzettel zu allen Ihren Zuständigkeitsbereich betreffenden Tagesordnungspunkten bis zum Freitag, 13. Mai 2022, 15 Uhr. Die Sitzungsunterlagen sind per E-Mail an das Büro PStin H UND an mich UND Herrn Hoffbauer zu senden. Zur Frist: PStin H bittet nachdrücklich um Beachtung der Frist; Fristverlängerungen sind nicht zu gewähren. Ist absehbar, dass die Frist wegen noch ausstehender Billigungen nicht einzuhalten ist, ist der ‚Sprechzettel mit einem entsprechenden Vorbehaltsvermerk so zu übersenden, wie er auf den Dienstweg gegeben yurde. Sollten sich im Nachgang zum zugesandten Sprechzettel bis zur Sitzung Änderungen im Sachstand ergeben, ist der Sprechzettel in aktualisierter Fassung bis spätestens zum Sitzungsvortag, 15 Uhr, zu senden. Die Referate sind gehalten, selbst bzw. entsprechend etwaiger für sie geltender Vorgaben zu entscheiden, ob und inwieweit Sprechzettel zu billigen sind. Soweit sich die Billigung nicht aus der Zuleitung ergibt, ist sie im Sprechzettel zu vermerken oder mit der Übersendung ist darauf hinzuweisen. Bei der Entscheidung kann eine Gewichtung der Tagesordnungspunkte helfen: Gesetzesvorhaben in der Federführung des BMF und des Finanzausschusses, Selbstbefassungen und anlassbezogene Unterrichtungen (z.B. ECOFIN, Institutionen der int. Zusammenarbeit) sowie sog. TOP „O“-Themen sind stets Beratungsvorlagen von besonderer politischer Bedeutung. Mitberatungen, Unionsdokumente und sonstige Unterrichtungen sind dies im Regelfall oder zumindest oft nicht. Der Gesprächsführungsvorschlag im Sprechzettel soll mit knapp und präzise formulierten politischen Kernaussagen eingeleitet werden. Diese sollen in der Anzahl auf das Nötigste und Sinnvollste beschränkt sein. Die Kernaussagen sollen insbesondere aktuelle politische Entwicklungen und Sachstände wiedergeben. Dem Abschnitt mit den Kernaussagen sollen dann die übrigen Aussagen folgen. Ein Muster für den Sprechzettel mit redaktionellen Hinweisen ist beigefügt. Dem Sprechzettel sind beratungsrelevante Sitzungsunterlagen beizufügen, die in der Tagesordnung nicht genannt sind. Die in der Tagesordnung genannten Sitzungsunterlagen liegen mir bereits vor oder werden mir noch rechtzeitig vorliegen; sie müssen den Sprechzetteln nicht beigefügt werden. Anlagen zum
Sprechzettel sind als eigenständige Dateien der Übersendungs-E-Mail beizufügen. Sie dürfen NICHT in die Word- Datei des Sprechzettels eingefügt werden (siehe VV-BMF-Bürodienste). Hinweis zu TOP 1: Da sich die Fragen der Ausschussmitglieder ausschließlich an den Gast richten werden, bedarf es keines Sprechzettels. PStin H bittet jedoch um einen formlosen, stichpunktartigen Kurzvermerk mit solchen politisch bedeutsamen Themen oder Aspekten, die voraussichtlich angesprochen werden könnten. Dieser Kurzvermerk dient auch den vorbereitenden Besprechungen in der KoRu und der AG Finanzen. Das Ausschusssekretariat hat mitgeteilt, dass unverändert ein Zeitfenster von 9 bis 11 Uhr vorgesehen ist. Ich habe dem Sekretariat bereits mitgeteilt, dass zu diesem TOP auch PSt T teilnehmen könnte. Das Nähere sollten die PSt-Büros mit dem Sekretariat besprechen. Sollten den Ausschussmitgliedern beratungsrelevante Dokumente vom Ausschusssekretariat zugehen, die nicht in der Tagesordnung, aber im Sprechzettel für den Ausschussvorsitzenden genannt sind, leite ich diese weiter, sobald mir diese zugegangen sind (z.B. bei EU-Vorlagen bundestagsinterne Sachstandsberichte, PE2-Vermerke). Im Regelfall bedarf es hier aus Zeitgründen keiner Aktualisierung von bereits vorliegenden Sprechzetteln, aber es ist zu prüfen, ob gesonderte, kurze und reaktive Sprechvermerke zu fertigen sind. Mit dem Sprechzettel ist mitzuteilen, wer an der Sitzung teilnehmen wird. Dies gilt auch für nur zuhörende Sitzungsteilnehmer. Ich bin gehalten, dem Ausschusssekretariat vorab der Sitzung alle Sitzungsteilnehmer mitzuteilen, weil es sich um eine nicht öffentliche Sitzung handelt. Sollten andere oder weitere Referate als die hier adressierten zuständig sein, möchten Sie diese Anforderung entsprechend weiterleiten und mich und Herrn Hoffbauer dabei Cc. adressieren. Jansen
II B3 - V 9905/22/10001 :005 2022/0514845, Anlage 1 III B 3 - V 9905/22/10001 :005 Datum: 05. Mai 2022 RD Dr. Hufen - Tel. - 2751 RDin Weihs - Tel. - 2812 RAFr Szammetat - Tel. - 2923 Fax: 1469 Sprechzettel für die 13. Sitzung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages am 18. Mai 2022 TOP 3: Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (Energiesteuersenkungsgesetz — EnergieStSenkG) Anlage: BT-Drucksache 20/1741 Sitzungsvertreter: MDin Mildenberger RD Dr. Hufen I. Votum Kenntnisnahme 1. Gesprächsführungsvorschlag Kernaussagen: e Mit dem Gesetzentwurf sollen schnell wirkende Maßnahmen umgesetzt werden, um die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der steigenden Energiepreise abzufedern und die breite Mitte der Gesellschaft zu entlasten.
e Der Gesetzentwurf enthält insbesondere die vom Koalitionsausschuss am 23. März 2022 beschlossene Maßnahme, die Energiesteuer für Kraftstoffe temporär zu senken. e Die Energiesteuersätze werden befristet vom 1. Juni 2022 bis zum 31. August 2022 für die an Tankstellen vertriebenen Kraftstoffe Benzin, Diesel, LPG (Flüssiggas) und CNG/LNG (Erdgas) auf die europäischen Mindeststeuersätze der EU- Energiesteuerrichtlinie abgesenkt. ®e Unter Zugrundelegung der volatilen Preisentwicklungen für Rohöl auf dem Weltmarkt wurde die Maßnahme befristet. Die Belastungen für den Bundeshaushalt mit ca. 3,15 Mrd. Euro und damit für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler werden durch die temporäre Befristung auf das erforderliche Maß begrenzt. Übrige Aussagen: Reaktiv - Beschreibung des Gesetzentwurfs ® Die Steuersätze des Energiesteuergesetzes für die wesentlich betroffenen Energieerzeugnisse werden temporär wie folgt reduziert: Benzin: 29,55 cv/Liter Diesel: 14,04 ct/Liter Erdgas (CNG/LNG) ca. 6,16 ct/kg Flüssiggas (LPG) ca. 12,66 ct/Liter
„ge e Soweit im Energiesteuerrecht für einzelne Bereiche bereits bisher Steuerentlastungen erfolgen, bestehen diese grundsätzlich unverändert fort. Eine Ausnahme gilt für die Entlastungsnormen betreffend den Öffentlichen Personennahverkehr und den Eigenverbrauch im Herstellerbetrieb. Diese Entlastungsnormen sind für die o.g. Energieerzeugnisse während des abgesenkten Zeitraums nicht anzuwenden, da anderenfalls die europarechtlich vorgeschriebenen Mindeststeuersätze unterschritten würden. Reaktiv - Weitergabe der Absenkung an Verbraucherinnen und Verbraucher e Die Energiesteuer als Verbrauchsteuer ist als indirekte Steuer darauf angelegt, dass sie von den Steuerpflichtigen grundsätzlich auf die Verbraucherinnen und Verbraucher abgewälzt wird. Eine temporäre Steuersenkung hat zur Folge, dass eine vollständige Weitergabe an die Verbraucherinnen und Verbraucher auch eine entsprechende Preissenkung und damit Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft ermöglicht. e Eine rechtlich bindende Verpflichtung der Wirtschaft zur Weitergabe des steuerlichen Vorteils an die Endverbraucherinnen und Endverbraucher ist in den Verbrauchsteuergesetzen nicht möglich. e Flankierend wird die beim Bundeskartellamt angesiedelte Markttransparenzstelle für Kraftstoffe ( MTS-K) die Entwicklung der Tankstellenpreise nach der Absenkung der Energiesteuersätze genau beobachten und analysieren. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich durch die
wis Nutzung von Verbraucher-Informationsdiensten, an die die MTS- K ihre Informationen weitergibt, über die aktuellen Preise der gängigen Kraftstoffsorten Super, Super E10 und Diesel informieren und darauf reagieren. Zudem wird die MTS-K durch einen aktuellen Gesetzentwurf des BMWK zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gestärkt, so dass die MTS-K künftig auch Mengendaten bei Tankstellen erheben sowie die Herstellung von Kraftstoffen und den Großhandel beobachten und analysieren kann, um etwaigen Missbrauch von Marktmacht besser ermitteln und abstellen zu können. Reaktiv - Umsetzung-Zeitplan Der Gesetzentwurf ist am 27. April 2022 im Kabinett beschlossen worden. Nach dem Fraktionsbeschluss zum Gesetzesentwurf am 10. Mai 2022 könnte das Gesetz noch im Mai vom Bundestag beschlossen werden. Die erste Beratung des Regierungsentwurfs im Bundesrat könnte dann (mit Fristverkürzung — die Zustimmung des Bundesrates wurde beantragt) am 20. Mai 2022 stattfinden. Damit soll sichergestellt werden, dass das Gesetzgebungsverfahren noch vor dem 1. Juni 2022 abgeschlossen wird, damit die Regelung zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe - wie vom
na Koalitionsausschuss am 23. März 2022 beschlossen - zeitnah angewendet werden kann.
II. Sachverhalt Zur Abfederung der Belastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft, insbesondere im Handwerk und in der Logistikbranche, durch die gestiegenen Kraftstoffpreise werden die Energiesteuersätze für die hauptsächlich im Straßenverkehr verwendeten Kraftstoffe befristet für drei Monate auf die Höhe der Mindeststeuersätze der Energiesteuerrichtlinie (Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom) reduziert. Soweit im Energiesteuerrecht für einzelne Bereiche bereits bisher Steuerentlastungen erfolgen, bestehen diese grundsätzlich unverändert fort. Eine Ausnahme gilt für die Entlastungsnormen betreffend den Öffentlichen Personennahverkehr und den Eigenverbrauch im Herstellerbetrieb. Diese Entlastungsnormen sind für die o. g. Energieerzeugnisse während des abgesenkten Zeitraums nicht anzuwenden, da anderenfalls die europarechtlich vorgeschriebenen Mindeststeuersätze unterschritten würden. BMWK hatte im Rahmen der Abstimmung zur Kabinettvorlage ohne offizielle Begründung einen Leitungsvorbehalt gegen die Maßnahme der Absenkung der Energiesteuer aus sachfremden Erwägungen eingelegt. Hintergrund war wohl die ablehnende Haltung des BMF die Mittel in Höhe von 3,7 Mrd. Euro zur Finanzierung der Maßnahme durch die Länder (Regionalisierungsmittel sowie Mittel für „9für90“) weiter zu erhöhen. Zwischen den St von BMF, BMDV und BMWK wurde in der Sitzung zur Vorbereitung des Kabinetttermins vereinbart, dass BMF und BMDV einen politischen Zusatz zur zeitlichen Verknüpfung der Energiesteuerentlastung und des 9-Euro Tickets in die jeweiligen Formulierungshilfen aufnehmen. Die Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe soll gleichzeitig wirksam werden und daher ebenfalls in den Monaten Juni bis August 2022 erfolgen. In seiner 10. Sitzung am 11. Mai 2022 hat der Finanzausschuss die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf für den 16. Mai 2022 beschlossen. IV. Stellungnahme Im Rahmen der das EnergieStSenkG flankierenden parlamentarischen und Presseanfragen bzw. Schreiben der Wirtschaftsbeteiligten als auch in der 10. Sitzung des Finanzausschusses am 11. Mai 2022 kristallisieren sich folgende Schwerpunkt heraus: ®e Ent- bzw. Nachversteuerung: Einzelne Vertreter der Mineralölwirtschaft weisen auf mögliche Versorgungsprobleme im Mineralölmarkt zu den Stichtagen 1. Juni und 31. August hin, sofern im Rahmen der temporären Absenkung der Energiesteuersätze auf Kraftstoffe nicht die Möglichkeit der Ent- bzw. Nachversteuerung vorgesehen werde. Ein
Bi solches Verfahren würde jedoch erhebliche Umstellungsschwierigkeiten sowohl auf Seiten der Wirtschaft als auch auf Seiten der Zollverwaltung bedeuten. Angesichts der auf drei Monate begrenzten Wirkweise der Maßnahme würde eine solche Regelung auf beiden Seiten zu unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand führen und widerspräche dem Gedanken der Verwaltungsökonomie. Bis zum geplanten Inkrafttreten der Maßnahme zum 1. Juni 2022 hat die Mineralölwirtschaft aus Sicht des BMF zudem ausreichend Zeit, um im Austausch mit ihren Vertragspartnern die Möglichkeiten zur logistischen Planung und Vorbereitung der Lieferungen und der Lagerhaltung auszuloten, damit sowohl die Versorgung der Tankstellen als auch die vollumfängliche Weitergabe des steuerlichen Preisvorteils gewährleistet werden können. Eine Ent- bzw. Nachversteuerungsregelung wird daher abgelehnt. e Weitergabe der Energiesteuersenkung: Eine gesetzliche Verpflichtung der Wirtschaft zur Weitergabe des steuerlichen Vorteils an die Endverbraucherinnen und -verbraucher ist mit verbrauchsteuerrechtlichen Mitteln nicht möglich. Verbrauchsteuern sind zwar als indirekte Steuern darauf angelegt, dass sie vom Steuerpflichtigen grundsätzlich auf die Verbraucherinnen und Verbraucher abgewälzt werden. Die Preisgestaltung obliegt jedoch vollständig den Steuerpflichtigen. Das Verbrauchsteuerrecht kann hier also lediglich einen rechtlichen Rahmen vorgeben. e_ Gewerbe-Diesel: Insbesondere das Transport- und Logistikgewerbe fordert u. a. die Einführung eines sog. Gewerbe-Diesels. Dieser kann in DEU nicht eingeführt werden, ohne gegen geltendes EU-Recht zu verstoßen. e Erhöhung der Agrardieselentlastung: BY fordert - über die geplante temporäre Absenkung der Energiesteuer für Dieselkraftstoff hinaus - eine Erhöhung der Agrardieselentlastung nach $ 57 EnergieStG bzw. eine Absenkung des Energiesteuersatzes für in der Land- und Land-/Forstwirtschaft verwendeten Dieselkraftstoff auf den EU-Mindeststeuersatz von 2,1 ct/Liter, um die Belastung der heimischen Landwirtschaft durch die sehr hohen Energiepreise national noch mehr abzumildern. Von der Absenkung der Energiesteuersätze profitieren auch die Land- und Forstwirte, die entsprechende Kraftstoffe in ihren landwirtschaftlichen Maschinen und Fahrzeugen verwenden. e Laufzeit der gesetzlichen Maßnahme: Die Oppositionsfraktionen haben in der Sitzung am 11. Mai bekundet, dass die Dauer der Maßnahme zu kurz sei, um eine nachhaltige Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft zu bewirken. (CDU/CSU fordern 2 Jahre, Die Linke Befristung bis Ende 2022, AfD ohne eigenen Vorschlag). Die Absenkung der Energiesteuer ist ein Bestandteil des Entlastungspaketes und darf nicht isoliert betrachtet werden. Die Befristung ist gerechtfertigt, um Spitzen aufzufangen und die Auswirkungen auf den Bundeshaushalt zu begrenzen.