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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Akte zum Tankrabatt“
<Silke.Streese@bmf.bund.de>; Wiechoczek, Oliver (E A 2) <Oliver.Wiechoczek@bmf.bund.de>; Hoffbauer, Tino (IV A 2) <Tino.Hoffbauer@bmf.bund.de>; Eiswirth, Christian (Il A1) <Christian.Eiswirth@bmf.bund.de>; Honold, Gerhard (Il A 1) <Gerhard.Honold@bmf.bund.de>; Kabinett-Referat <KR@bmf.bund.de>; Fabig Dr., Holger (EC) <Holger.Fabig@bmf.bund.de>; Fuchs, Nicole (E C) <Nicole.Fuchs@bmf.bund.de>; Goworek Dr., Falk (Il C) <Falk.Goworek@bmf.bund.de>; Krahn, Christine (II C) <Christine.Krahn@bmf.bund.de> Betreff: 10. Sitzung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags am 11. Mai 2022 - ENTWURF DER TAGESORDNUNG (T.: 6.5., 15 Uhr) IVA 2-0 2155/22/10001 :007 TOP 1a) = Referat IV A 2 [b) noch offen] TOP 2a)+b)=ReferatIVA2 TOP 3 = Referat IVA3 TOP 4 = Referat Ill B 3 _TOP 5 = Referat VII B 5 (wie am 22. April angekündigt, siehe auch Hinweis) TOP 6=Referate EC1+EC2 (siehe 8. Sitzung) TOP 7 a) +b)= Referat IV A8 (siehe 8. Sitzung) TOP 8 = Referat VIIA5 TOP 9 = Referat VIIC1 TOP 10 = Referate IIIA2 + III A5 In der Anlage sende ich den Entwurf der Tagesordnung für die 10. Sitzung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags am 11. Mai 2022 zu. Der Entwurf ist allein dem BMF zugegangen und deshalb Dritten nicht zugänglich zu machen. ich bitte um Sprechzettel zu allen Ihren Zuständigkeitsbereich betreffenden Tagesordnungspunkten bis zum Freitag, . Mai 2022, 15 Uhr. Die Sitzungsunterlagen sind per E-Mail an das Büro PStin H UND an mich UND Herrn Hoffbauer zu senden. Zur Frist: PStin H bittet nachdrücklich um Beachtung der Frist; Fristverlängerungen sind nicht zu gewähren. Ist absehbar, dass die Frist wegen noch ausstehender Billigungen nicht einzuhalten ist, ist der Sprechzettel mit einem entsprechenden Vorbehaltsvermerk so zu übersenden, wie er auf den Dienstweg gegeben wurde. Sollten sich im Nachgang zum zugesandten Sprechzettel bis zur Sitzung Änderungen im Sachstand ergeben, ist der Sprechzettel in aktualisierter Fassung bis spätestens zum Sitzungsvortag, 15 Uhr, zu senden. Die Referate sind gehalten, selbst bzw. entsprechend etwaiger für sie geltender Vorgaben zu entscheiden, ob und inwieweit Sprechzettel zu billigen sind. Soweit sich die Billigung nicht aus der Zuleitung ergibt, ist sie im Sprechzettel zu vermerken oder mit der Übersendung ist darauf hinzuweisen. Bei der Entscheidung kann eine Gewichtung der Tagesordnungspunkte helfen: Gesetzesvorhaben in der Federführung des BMF und des Finanzausschusses, Selbstbefassungen und anlassbezogene Unterrichtungen (z.B. ECOFIN, Institutionen der int. Zusammenarbeit) sowie sog. TOP „O“-Themen sind stets Beratungsvorlagen von besonderer politischer Bedeutung. Mitberatungen, Unionsdokumente und sonstige Unterrichtungen sind dies im Regelfall oder zumindest oft nicht. Der Gesprächsführungsvorschlag im Sprechzettel soll mit knapp und präzise formulierten politischen Kernaussagen eingeleitet werden. Diese sollen in der Anzahl auf das Nötigste und Sinnvollste beschränkt sein. Die Kernaussagen sollen insbesondere aktuelle politische Entwicklungen und Sachstände wiedergeben. Dem Abschnitt mit den Kernaussagen sollen dann die übrigen Aussagen folgen. Ein Muster für den Sprechzettel mit redaktionellen 3
Hinweisen ist beigefügt. Dem Sprechzettel sind beratungsrelevante Sitzungsunterlagen beizufügen, die in der Tagesordnung nicht genannt sind. Die in der Tagesordnung genannten Sitzungsunterlagen liegen mir bereits vor oder werden mir noch rechtzeitig vorliegen; sie müssen den Sprechzetteln nicht beigefügt werden. Anlagen zum Sprechzettel sind als eigenständige Dateien der Übersendungs-E-Mail beizufügen. Sie dürfen NICHT in die Word- Datei des Sprechzettels eingefügt werden (siehe VV-BMF-Bürodienste). Hinweis zu TOP 5: Wie bei Selbstbefassungen üblich, bedarf es auch einer Aufzeichnung, also eines Schreibens von PStinH an den Ausschussvorsitzenden mit Hintergrundinformationen, das als Ausschussdrucksache verteilt werden wird. Der AE für PStin H muss ebenfalls bis zum 6. Mai zugehen (Büro PStin H). Sollten den Ausschussmitgliedern beratungsrelevante Dokumente vom Ausschusssekretariat zugehen, die nicht in der Tagesordnung, aber im Sprechzettel für den Ausschussvorsitzenden genannt sind, leite ich diese weiter, sobald mir diese zugegangen sind (z.B. bei EU-Vorlagen bundestagsinterne Sachstandsberichte, PE2-Vermerke). Im Regelfall bedarf es hier aus Zeitgründen keiner Aktualisierung von bereits vorliegenden Sprechzetteln, aber es ist zu prüfen, ob gesonderte, kurze und reaktive Sprechvermerke zu fertigen sind. Mit dem Sprechzettel ist mitzuteilen, wer an der Sitzung teilnehmen wird. Dies gilt auch für nur zuhörende Sitzungsteilnehmer. Ich bin gehalten, dem Ausschusssekretariat vorab der Sitzung alle Sitzungsteilnehmer mitzuteilen, weil es sich um eine nicht öffentliche Sitzung handelt. Sollten andere oder weitere Referate als die hier adressierten zuständig sein, möchten Sie diese Anforderung entsprechend weiterleiten und mich und Herrn Hoffbauer dabei Cc. adressieren. Jansen
IIı B3 - V 9905/22/10001 :005 2022/0457552, Anlage 1 Muster Sprechzettel Bundestagfinanzausschuss Aktenzeichen Datum: XX.XX.XXXX MR... - Tel. - RD ... - Tel. - Fax: Sprechzettel für die XX. Sitzung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages am XX. Monat 20XX TOP X: z. B. Antrag der Fraktion der..., Mitteilung der Kommission... Anlage: BT-Drucksache IX/... KOM-Nr.... Sitzungsvertreter: (siehe Hinweise zur Sitzungsvertretung in der Anforderung) I. Votum Kenntnisnahme ODER Zustimmung ODER Ablehnung (ohne weitere Ausführungen) (Anträge der Opposition = immer Ablehnung!) entfällt bei Unterrichtungen und Selbstbefassungen 1. Gesprächsführungsvorschlag „Times New Roman“ Größe 14 linker Rand 3 cm stichwortartig mit Aufzählungszeichen
I ohne Anrede, Grußbezeichnungen, Phrasen und Floskeln nur Aspekte mit BMF-Relevanz Gliederung in zwei Abschnitte: - Kernaussagen (einleitend) - Übrige Aussagen Kernaussagen: Knapp und präzise formulierte politische Kernaussagen, diese in der Anzahl auf das Nötigste und Sinnvollste beschränkt Wenn möglich, nicht mehr als fünf. Übrige Aussagen: Weitere Ordnung/Gliederung durch Zwischenüberschriften: [z.B. Beschreibung des Beratungsgegenstandes] [z.B. Aktueller Stand von Verhandlungen, Beratungen...] [z.B. Bewertung, Zielsetzung der BReg, Perspektive, Zeitplan] [z.B. Reaktiv: Gründe für ablehnende Haltungen, Sprachregelung für mögliche Zusatzfragen]
An Insbesondere fachspezifische oder weniger geläufige Abkürzungen entweder per Klammerzusatz oder in einer Fußnote mit dem ungekürzten Wortlaut benennen. ACHTUNG!!! Sachverhalt und Stellungnahme sind auf einer neuen Seite zu beginnen (z. B. durch Trennung der Seite mit dem Gesprächsführungsvorschlag durch Einfügen eines Umbruchs von der Seite mit dem Sachverhalt) II. Sachverhalt IV. Stellungnahme Bei Selbstbefassungen bzw. Unterrichtungen durch die Bundesregierung kann im Sachverhalt und in der Stellungnahme auf Ausschussdrucksachen verwiesen werden, soweit diese sitzungsvorbereitend vom BMF erstellt wurden. Ggf. nachrichtlich auf politisch bedeutsame Aspekte hinweisen, die in der Zuständigkeit anderer Ressorts und Ausschüsse liegen. Die Referate... ... und ... haben mitgezeichnet/mitgewirkt.
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Schümann, Rainer (ZA 7) Von: Herzog, Andre (Ill B 3) Gesendet: Dienstag, 31. Mai 2022 17:40 An: III B3 - BSB Cc: Weihs, Anja (Ill B 3); Schürle, Carola (III B 3); Ebner, Klaus (Ill B 3); Verteiler Referat III B 3 Betreff: WG: Gesetz zur Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe Anlagen: 202200131417_b1.pdf; Einführungserlass_EnergieStSenkG_Anlage3.pdf; 1060_1061_2022_EnergieStSenkungG_Anlage_4_Änderungsmodus.xIsx; 1060_1061_2022_EnergieStSenkungG_Anlage_5.xIsx; 2001741_Anlage2.pdf; bgbI12250810_80894_Anlage1.pdf; Julia-Mail-Pruefbericht.txt II B3 -V 9905/22/10001 :007 2022/0576716 Vermerk: Die Ausführungen des Einführungserlasses werden um organisatorische Regelungen (Vordruckverwendung, Statistik) sowie bildhafte Beispiele ergänzt. Aus technischen Gründen sind die temporären Steuersätze in der IVVA und im IT-Fachverfahren MoeVe für alle Veranlagungszeiträume im Kalenderjahr 2022 möglich. Dies ist erforderlich, um deren Auswahl auch in Jahressteueranmeldungen zu ermöglichen. Es ist somit technisch nicht ausgeschlossen, dass fälschlich für Zeiträume vor Juni oder nach August 2022 Steueranmeldungen mit den gesenkten Steuersätzen über die IVVA eingereicht werden. 2. Registratur (BSB): a) Importieren nach: Ill B 3 - V 9905/22/10001 :007 b) Betreff: wie Betreff des Vorgangs c)Hier: von GZD z.K.: Einführungsverfügung d) Bezug: automatisch vergeben e) Stichwörter: ./. f) sonstiges:./. 3. z.K. Koll. gem. Verteiler mit dieser Mail erledigt 4. 2.V8. len Dank Im Auftrag Andre Herzog Referat Ill B3 Telefon: 030 18 682-1469 Von: DIVA32 (GZD) <DIVA32.gzd@zoll.bund.de> Gesendet: Dienstag, 31. Mai 2022 16:43 An: HZA Poststellen Gesamt (GZD) <HZA-Poststellen-Gesamt.gzd@zoll.bund.de> Cc: Referat IIIB3 <IIIB3@bmf.bund.de>; DIIA2 (GZD) <DIIA2.GZD@zoll.bund.de>; Kommunikation.Lehre (GZD D IX - DO Münster, Gescherweg 100) <Kommunikation.Lehre@bwz.bund.de>; DIVA11 (GZD) <DIVA11.gzd@zoll.bund.de>; DIVA12 (GZD) <DIVA12.gzd@zoll.bund.de>; DIVA31 (GZD) <DIVA31.gzd@zoll.bund.de>; DIVA33-standard (GZD) <DIVA33-standard.gzd@zoll.bund.de>; DIVA5 (GZD) <DIVA5.gzd@zoll.bund.de>; Weihs, Anja (Ill B 3) <Anja.Weihs@bmf.bund.de>; Herzog, Andre (Ill B 3) <Andre.Herzog@bmf.bund.de> Betreff: Gesetz zur Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe
Gz: V 8105-2022.00001-DIV.A.32 (202200131417) Fragen zu dieser E-Mail richten Sie bitte an die Sachbearbeiterin, Frau Astrid Gutschalk, Telefon: 0228 303-41187 Reinschrift erstellt von Matthias Mennewisch (Kanzlei02_BN)
2022/0576716, Anlage A FR | Generalzolldirektion BETREFF BEZUG ANLAGEN 62 ZOLL EN mE Generakzolkirektion, Postfach 12 73, 53002 Bonn DIREKTION IV = s . Verbrauchsteuer-, Ausschließlich per E-Mail: Verkehrsteuerrecht und Prüfungsdienst Alle Hauptzollämter BEARBEITET VON: Astrid Gutschalk nachrichtlich: DIENSTORT: Am Propsthof 78a Bundesministerium der Finanzen 53121.Bonn - Referat Il B3- TEL 0228 30341187 FAX 0228 303-99104 DII.A.2 (Zentrale Auskunft) MAIL DIV.gzd@zoll.bund.de DIX (Aus- und Fortbildung, Kommunikation.Lehre@bwz.bund.de 0 DIV.gzd@zoll.de-mail.de DIV.A.11 POSTANSCHRIFT: DIV.A.12 Postfach 10 07 64 DIV.A.31 67407 Neustadt a.d.W. DIV.A.33 DIV.A.5 www.zoll.de is . hi DATUM: 31. Mai 2022 Gesetz zur Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe BMF-Erlass vom 31. Mai 2022 - II B3 - V 9905/22/10001 :007 (2022/0550774) - 5 V 8105-2022.00001-DIV.A.32 (202200131417) (bei Antwort bitte angeben) Das Gesetz zur Änderung des Energiesteuerrechts zur temporären Absenkung der Energie- steuer für Kraftstoffe [Energiesteuersenkungsgesetz - EnergieStSenkG) vom 24. Mai 2022 (BGBl. | S. 810 (Nr. 18)] übersende ich mit der Bitte um Beachtung. Neben dem Gesetzestext (Anlage1) habe ich Ihnen die Begründung des Gesetzes (Anlage 2) und den Anwendungserlass des BMF vom 31. Mai 2022 (Anlage 3) beigefügt. Änderungs- und angepasste Fassung der statistischen Nachweisung sind als Anlage 4 und Anlage 5 beigefügt. Zur administrativen Umsetzung gebe ich ergänzend folgende Hinweise: I. Hintergrund Die ohnehin schon angespannte Lage auf den Energiemärkten hat sich durch den Ukraine-Konflikt verstärkt und die erheblich gestiegenen Kraftstoffpreise sind für viele Bürgerinnen und Bürger sowie für die Wirtschaft kurzfristig zu einer unvorhergesehenen Belastung geworden. Deshalb werden mit dem EnergieStSenkG die Energiesteuersätze für
Seteavons die im Wesentlichen im Straßenverkehr verwendeten Kraftstoffe, für drei Monate befristet, beginnend zum 1. Juni 2022, auf die Höhe der Mindeststeuersätze der Energiesteuerrichtlinie (Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom) reduziert. Durch das Gesetz sollen die Endpreise für Kraftstoffe an der Tankstelle signifikant sinken und die Belastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft durch die zuletzt stark gestiegenen Energiepreise abgefedert werden. Il. Wesentliche Änderungen 1. Aufbau des EnergieStSenkG Artikel 1 EnergieStSenkG enthält die Änderungen zum Energiesteuergesetz ($ 68 EnergieStG), Artikel 2 EnergieStSenkG enthält die Änderungen zur Energiesteuer-Durchführungsverordnung (88 109, 109a und 109b EnergieStV) und Artikel 3 EnergieStSenkG regelt das Inkrafttreten. 2. Temporäre Reduzierung der Steuersätze Gemäß dem neu in das Energiesteuergesetz eingefügten $ 68 Absatz 1 und 2 EnergieStG werden folgende Steuersätze vom 1. Juni 2022 bis zum 31. August 2022 reduziert: - der Steuersatz für Benzin der Unterpositionen 2710 1241, 2710 1245 und 2710 1249 der Kombinierten Nomenklatur (KN) mit einem Schwefelgehalt von höchstens 10 mg/kg nach $ 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) EnergieStG um 29,55 Cent pro Liter auf 359,00 Euro für 1000 Liter, - der Steuersatz für Gasöle der Unterpositionen 2710 19 43 bis 2710 19 48 und der Unterpositionen 2710 20 31 bis 2710 20 19 der KN (sog. Dieselkraftstoff) mit einem Schwefelgehalt von höchstens 10 mg/kg nach $ 2 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b) EnergieStG um 14,04 Cent pro Liter auf 330,00 Euro für 1000 Liter Gasöle, - der Steuersatz für Erdgas (CNG und LNG) und gasförmige Kohlenwasserstoffe nach $ 2 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a) EnergieStG um 4,54 Euro pro Megawattstunde auf 9,36 Euro für 1 Megawattstunde Erdgas und gasförmige Kohlenwasserstoffe und - der Steuersatz für Flüssiggas unvermischt mit anderen Energieerzeugnissen (LPG) nach 8 2 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. e) EnergieStG um 2,39 Cent pro Kilogramm auf 125 Euro für 1000 kg Flüssiggas.