01-datenschutzvo-von-rl-14-am-19-6-12-lesefassung-1
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Alle Gutachten, allen Schriftverkehr, sämtliche eMails zur Verordnung über den Schutz personenbezogener Daten in Schulen“
Stammblatt für Lehrkräfte und das sonstige pädagogische Personal an Schulen angelegt am
(Für das sonstige pädagogische Personal ist das Stammblatt nur insoweit auszufüllen, als die Angaben auch auf dieses zutreffen.)
(anzulegen für Lehrkräfte, die länger als drei Monate an der Schule tätig sind)
Name der Schule Fremdlehrkraft
Schulnummer Personalnummer
Allgemeine Angaben
Name Geburtsname Vornamen1 Namenskürzel
Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Datum des Eintritts in den Schuldienst Schwerbehinderung und Grad
Anschrift PLZ Wohnort Telefon/E-Mail
Straße/Nr. Kreis
Änderung der Anschrift: PLZ Wohnort Telefon/E-Mail
Straße/Nr. Kreis
Änderung der Anschrift: PLZ Wohnort Telefon/E-Mail
Straße/Nr. Kreis
Lehrbefähigung und Funktionen/Sonderaufgaben
Amtsbezeichnung Ausbildung Lehrbefähigung in Fächern
Funktion von/bis Funktion von/bis
Funktion von/bis Funktion von/bis
Tätigkeit an anderen Schulen
von/bis von/bis von/bis von/bis von/bis von/bis von/bis von/bis
Umfang Umfang Umfang Umfang Umfang Umfang Umfang Umfang
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Fort- und Weiterbildung2
von/bis von/bis von/bis von/bis von/bis von/bis von/bis von/bis
Fach Fach Fach Fach Fach Fach Fach Fach
Pflichtstundenumfang an der Schule/Anrechnungen (ggf. Beiblatt benutzen)
Schuljahr Pflichtstundenzahl an der Schule3 Anrechnungen
von/bis von/bis Arten Umfang
Änderungen (mit Datum)
von/bis von/bis Arten Umfang
Änderungen (mit Datum)
von/bis von/bis Arten Umfang
Änderungen (mit Datum)
von/bis von/bis Arten Umfang
________________
1
Rufname ist zu unterstreichen.
2
Angaben zu privat organisierter Fortbildung sind freiwillig.
3
als Anteil vom Pflichtstundensoll bei Vollbeschäftigung, geplante Mehrarbeit ist gesondert anzugeben
Anlage 6
Personenbezogene Merkmale für die Schuldatenerhebungen Anlage 6
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1. Vor- und Familienname (Hilfsmerkmal), landeseindeutige Schülernummer (Hilfsmerkmal)
2. Schulnummer, Abteilungsnummer (OSZ)
3. Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland, Geschlecht, Zurückstellung vom Schulbesuch, vorzeitige Aufnahme des Schulbesuchs,
Jahr der Ersteinschulung, Datum der Aufnahme an der Schule, Wohnort des Schülers
4. Staatsangehörigkeit, Migrantenstatus (Ausländer, Aussiedler, Asylbewerber, Flüchtling), Einzugliederndeneigenschaft, Herkunftsland,
Herkunftsregion (Bundesland, Landkreis/kreisfreie Stadt), Herkunftsschule (Schulnummer bei Schulwechsel in Brandenburg,
Anschrift bei Schulen außerhalb Brandenburgs), Herkunftsschulform, nichtdeutsche Verkehrssprache in der Familie,
Jahr des Zuzugs nach Deutschland
5. Schulform, Jahrgang des aktuellen Schuljahres, Klassenname der besuchten Klassen, Kursname der besuchten Kurse, Bildungsgang,
Zeitform, Art der Gruppe/des Kurses, Personalkennzeichen der Lehrkraft, Unterrichtsfach, erteilte Wochenstunden, Status Fremdsprache,
Umschüler, Empfehlung der Grundschule, bestandene Eignungsprüfung für Gymnasien, Teilnahme an den einzelnen Unterrichtseinheiten, Unterrichtsbefreiungen
(Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde, Sport), Teilnahme am Religionsunterricht/humanistischen Lebenskunde-Unterricht,
bilinguale Unterrichtssprache, Fachklasse/Beruf, Berufsfeld, Fachrichtung bei Berufsausbildung, Art des
Ausbildungsvertrags, Sitz der Ausbildungsstätte
6. Teilnahme an der Schülerspeisung, Teilnahme am Ganztagsbetrieb, Teilnahme an der Schülerbeförderung, Länge des Schulweges,
Teilnahme am Hort, Unterbringung im Wohnheim
7. Art der sonderpädagogischen Förderung, schwere Mehrfachbehinderung, Haus-/Krankenhausunterricht, Teilnahme an Fördermaßnahmen,
Art des Förderschwerpunkts, Lese-, Rechtschreibschwäche, Rechenschwäche
8. Jahrgang des vorangegangenen Schuljahres, Bildungsgang des vorangegangenen Schuljahres, bisher erreichter höchster
schulischer Abschluss, bisher erreichter berufsbezogener Abschluss, Jahr des letzten Schulbesuches, Art der Wiederholung
9. Unterrichtsversäumnisse
10. Art des Abschlusses, Art des Abgangs (versetzt/aufgerückt, nicht versetzt, querversetzt, freiwillige Wiederholung, Schulwechsel),
Art des Zeugnisses, Nichtschülerprüfung, schulische Vorbildung der Absolventen/Abgänger, Abgänger vor/nach der Vollendung
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der Vollzeitschulpflicht
11. Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens, Befreiung vom Eigenanteil für Lernmittel, Leistungen aus dem Schulsozialfonds,
Höhe des Beitrags zur Schülerbeförderung
12. Abitur:
Abiturprüfungsfächer, erreichte Punktzahl bzw. Note
zusätzliche mündliche Prüfungen, Grund für die zusätzliche Prüfung Wiederholungsprüfung erreichte Punktzahl bzw. Note
Kursergebnisse in der Qualifikationsphase, erreichte Punktzahl bzw. Note
Prüfungsergebnisse, erreichte Punktzahl bzw. Note
Gesamtqualifikation, erreichte Punktzahl bzw. Note
13. Prüfung Klasse 10:
Prüfungsfächer, erreichte Punktzahl bzw. Note
Wahl der Aufgaben, erreichte Punktzahl bzw. Note je Aufgabe
Kursbelegung
Jahresnoten in Fächern des vorletzten und letzten Schuljahres
14. ZVA 6:
Fächer der zentralen Arbeiten, erreichte Punktzahl bzw. Note
Wahl der Aufgaben, erreichte Punktzahl bzw. Note je Aufgabe
Jahresnoten in Fächern des vorletzten und letzten Schuljahres
15. Erhebungsmerkmale der Zentralen Schülerdatei
16. Fachhochschulreifeprüfungen (an beruflichen Schulen),
FHR-Prüfungsfächer, Vornoten, Prüfungsnoten, Abschlussnoten, Gesamtqualifikation
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Antrag auf Genehmigung der Datenverarbeitung außerhalb der Schule gemäß § 5 Absatz 1 Anlage 7
Angaben zum Antragsteller
Name Vorname
Amts-/Dienstbezeichnung
Ort/Orte, an dem die Datenverarbeitung erfolgt
Angaben zu den verarbeitenden Daten
Begründung für den Antrag
Zweckbestimmung der Datei/Dateibezeichnung (konkrete Aufgaben des Antragstellers)
Betroffener Personenkreis (genaue Bezeichnung der Klassen-/Jahrgangsstufe, Lerngruppe usw.)
Art der gespeicherten Daten (Datenkatalog,)
Für die Verarbeitung eingesetzte Programme (bitte ergänzende Angaben soweit kein Standardprogramm)
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Vorgesehene Auswertungen
Fristen für die Löschung der Daten gemäß § 12 Absatz 1 und 2 ()
Ich werde durch geeignete Maßnahmen gewährleisten, dass die folgenden Maßgaben n gemäß § 10 Absatz 2 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes eingehalten
werden:
1. nur Befugte diese Daten zur Kenntnis nehmen können (Vertraulichkeit),
2. diese Daten während der Verarbeitung unversehrt, vollständig und aktuell bleiben (Integrität),
3. diese Daten zeitgerecht zur Verfügung stehen und ordnungsgemäß verarbeitet werden können (Verfügbarkeit),
4. diese Daten jederzeit ihrem Ursprung zugeordnet werden können (Authentizität),
5. festgestellt werden kann, wer wann welche personenbezogenen Daten in welcher Weise verarbeitet hat (Revisionsfähigkeit) und
6. die Verfahrensweisen bei der Verarbeitung dieser Daten vollständig, aktuell und in einer Weise dokumentiert sind, dass sie in zumutbarer Zeit nachvollzogen werden kön-
nen (Transparenz).
Vorgesehene Datensicherung (Medium und Zeitintervall für Datensicherung)
Das Einverständnis mit einer Kontrolle durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht wird hiermit erklärt.
Datum Unterschrift des Antragstellers
Genehmigungsvermerk der Schulleiterin oder des Schulleiters
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genehmigt □ nicht genehmigt □
Datum Unterschrift der Schulleiterin oder des Schulleiters
Musteranweisung für die Verarbeitung personenbezogener Daten in der Schule Anlage 8
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes und der Datenschutzverordnung Schulwesen nach fol-
genden Grundsätzen:
1. Freigabe und Kontrolle
Die Freigabe und Kontrolle der Programme, die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in automatisierten Verfahren angewendet werden, erfolgt ausschließlich
durch die Schulleiterin oder den Schulleiter oder in Vertretung durch
______________________________________________________________________________________________________________________
2. Verarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten in automatisierter oder nicht automatisierter Form ist ausschließlich durchzuführen von __(Name)_________ oder in Vertretung
von ______(Name)______ durchzuführen.
Diese Personen erheben und verarbeiten Daten gemäß § 1 der Datenschutzverordnung Schulwesen und verändern sie gegebenenfalls entsprechend den Angaben der
Schülerin oder des Schülers oder deren Eltern (Individualdaten) sowie der Lehrkräfte und des sonstigen pädagogischen Personals.
Die o. g. Personen haben sicherzustellen, dass außer ihnen und der Schulleiterin oder dem Schulleiter niemand auf die Daten zugreifen kann. . Datenträger, Ausdrucke und
Akten sind verschlossen aufzubewahren.
3. Übermittlung
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Die in Nummer 2 genannten Personen sind befugt, personenbezogene Daten an andere Schulen (z. B. bei Schulwechsel), den zuständigen Schulträger und die Schulbehör-
den zu übermitteln, soweit dies zur rechtmäßigen Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Sie erfolgt auf der Grundlage des § 14 in Verbindung mit § 13 des Brandenburgi-
schen Datenschutzgesetzes.
Die Übermittlung an andere öffentliche Stellen (z. B. Arbeitsamt) darf erfolgen, wenn dies zur rechtmäßigen Erfüllung der Aufgaben von Schule und/oder Empfänger erforder-
lich ist (vgl. § 7 Datenschutzverordnung Schulwesen).
Die Übermittlung personenbezogener Daten an Einzelpersonen oder private Einrichtungen ist nur mit Einwilligung der oder des Betroffenen zulässig, es sei denn, die Über-
mittlung ist zur Rechtsverfolgung insbesondere für Ersatzansprüche erforderlich und überwiegt das Geheimhaltungsinteresse der Betroffenen. Im Zweifelsfall ist immer Rück-
sprache mit der Schulleiterin oder dem Schulleiter zu halten.
Alle Übermittlungen sind schriftlich zu dokumentieren mit der Angabe von Datum, Empfänger, Grund und Inhalt der Auskunft.
4. Sperrung
Gespeicherte personenbezogene Daten sind zu sperren, wenn Betroffene die Richtigkeit der Angaben bestreiten und sich weder Richtigkeit noch Unrichtigkeit feststellen
lässt. Gesperrte Daten dürfen nicht mehr verarbeitet, übermittelt oder auf andere Art genutzt werden, bis sie berichtigt sind.
5. Löschung
Personenbezogene Daten sind zu löschen, wenn die Schülerin oder der Schüler die Schule verlassen hat. Werden die Daten nur für die Dauer eines Schuljahres benötigt,
sind sie nach Ablauf dieses Jahres zu löschen. Eine Löschung darf nur erfolgen, wenn keine längeren Aufbewahrungsfristen gelten.
6. Einzelanweisung
Die Schulleiterin oder der Schulleiter erteilt in besonderen Fällen ergänzende Einzelanweisungen.
_____________________
1.
Beurlaubungen und Schulversäumnisse unter zwei Monaten sind lediglich im Klassen- oder Kursbuch gemäß Nummer 2.3 zu erfassen.
2.
Eine Verarbeitung in automatisierten Dateien ist unzulässig. Feldfunktion geändert
3.
Diese Unterlagen sind in einem verschlossenen Umschlag aufzubewahren. Feldfunktion geändert
nicht zutreffendes bitte streichen
APSIS-Daten der Lehrkräfte, die aus dem Personalverwaltungsprogramm mit den Daten der Schule zusammengeführt werden Anlage 9
1. Personalnummer
2. Geburtsdatum
3. Geschlecht
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4. Schulnummer der Stammschule
5. Sonstiges pädagogisches Personal (J/N)
6. Qualifikation
7. Ausbildungsfächer, Lehrbefähigungen
8. Staatsangehörigkeit
9. Pflichtstunden bei Vollbeschäftigung
10. Unbefristete Stunden (Arbeitsumfang)
11. Befristete Stunden (Arbeitsumfang)
12. Abminderungsstunden
13. Gründe für längere Abwesenheit
14. Altersteilzeit
15. Dienstverhältnis (Angestellte/Beamte)
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