nationale-wasserstrategie-2023-bf
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Stand des Regierungsvorhabens „Umweltqualitätsnorm für Arzneimittelwirkstoffe im Wasserrecht““
Nationale Wasserstrategie
überörtlich und ggf. überregional vernetzt (Fernversorgungsnetze, Wasserstraßen) ohne
Kaskadeneffekt zu begünstigen und gewährleisten so eine flächendeckende, bedarfsgerechte
Wasserversorgung auch in Gebieten mit geringem örtlichem Wasserdargebot und in Trockenperioden.
Eine Übernutzung örtlicher Wasserressourcen wird vermieden. Potenziale für eine Mehrfachnutzung
von Speichern für Zwecke der Energieversorgung und das Hoch- und Niedrigwassermanagement
werden genutzt. Der Anteil der Binnenschifffahrt am Gütertransport wird durch geeignete
schiffsseitige und logistische Maßnahmen sowie durch eine bedarfsgerechte und die ökologischen
Erfordernisse berücksichtigende Wasserstraßeninfrastruktur erhöht. Wassertourismus und
Wassersport ist in Einklang mit anderen Anforderungen möglich und fördert so unter anderem das
„Naturerleben“ am Wasser.
Die Hochwasserschutzmaßnahmen an den Binnengewässern sowie der Umgang mit Regenwasser
innerhalb von Siedlungen sind klimaangepasst und naturverträglich. Technische und naturbasierte
Hochwasserschutzmaßnahmen sowie Maßnahmen zum Schutz vor Starkregen ergänzen sich. Die
Synergien# zwischen Natur- und Gewässerschutz können sich entfalten.
Die umfänglichen flächenhaften Entwässerungsanlagen in der genutzten Landschaft sind rückgebaut
oder derart in Richtung Multifunktionalität weiterentwickelt worden, dass sie zu einem effektiven
Wassermanagement und zur Stabilisierung des Landschaftswasserhaushalts beitragen. Sie
unterstützen die Wiedervernässungsmaßnahmen der Moorböden und tragen durch die Stabilisierung
der Torfkörper zur Minderung der Treibhausgasemissionen aus entwässerten Moorböden bei. Eine
anschließende angepasste nachhaltige Bewirtschaftung der wiedervernässten Flächen ist möglich.
Die Infrastrukturen an der Küste sind klimaangepasst und die Küstenregionen durch einen effizienten
Hochwasserschutz sowie angepasste Anlagen zum Wassermanagement gesichert. Die Robustheit
(Resilienz) der Ökosysteme von Küsten, Meeren und Binnengewässern wurde durch unterschiedliche
Maßnahmen gesteigert.
Was ist dafür zu tun?
Die bestehenden Wasserinfrastrukturen# müssen kontinuierlich instandgehalten, modernisiert und
resilienter werden. Zudem müssen Maßnahmen zur Erhaltung und Erhöhung der
Versorgungssicherheit getroffen werden. Unter Berücksichtigung von Klimaanpassungszielen, die im
Rahmen der Weiterentwicklung der Deutschen Anpassungsstrategie an die Folgen des Klimawandels
(DAS) formuliert werden, sind bundesweit einheitliche konzeptionelle Leitlinien zu entwickeln bzw.
bestehende weiterzuentwickeln und die technischen Regelwerke laufend zu überprüfen. Diese
Leitlinien und überarbeiteten Regelwerke sind nicht nur für den Wassersektor wichtig, sondern oft
auch für die Transport- und Energiewirtschaft oder andere Wirtschaftssektoren, ebenso aber auch für
den Küsten- und Naturschutz sowie die Raum- und Stadtplanung. Die Anpassung muss auch, wo
sinnvoll, den Rückbau von nicht mehr benötigter Infrastruktur und die Förderung von naturnahen und
natürlichen Elementen in der Infrastrukturplanung und -umsetzung beinhalten, beispielsweise in Form
naturbasierter Lösungen. Bei längerfristiger Planung zur Instandhaltung und Finanzierung von
Infrastrukturen, muss die Klimaentwicklung miteinbezogen werden, da bestimmte Anlagen und
Einrichtungen unter den zukünftigen Bedingungen ggf. nicht mehr funktionstüchtig oder wirtschaftlich
sind.
Unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Klimakrise, eines sich verändernde
Niederschlagsregimes, aber auch sich verändernder Abflussverhältnisse sollen Synergien und eine
ausgewogene Balance zwischen Hoch- und Niedrigwasserrisikomanagement, insbesondere mit Blick
auf das Speichermanagement untersucht und Lösungsansätze entwickelt werden. Dafür bedarf es
unter anderem einer beschleunigten und digitalen Kartierung von Gebieten, die bei Starkregen
besonders von Überflutungen betroffen sein können (Starkregenhinweiskarten).
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Um die zukünftigen Herausforderungen proaktiv anzugehen, erarbeiten die Länder auf Ebene von
Bilanzräumen (z. B. Einzugsgebiete) in Kooperation mit Wasserversorgern, Kommunen und weiteren
Wassernutzern (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Dienstleistungsgewerbe, Industrie,
Landwirtschaft, Naturschutz, WSV etc.) flächendeckende regionale und ggf. überregionale
Wasserversorgungskonzepte, die unterschiedliche Szenarien der künftigen Entwicklung von
Wasserdargebot und Wasserbedarfen sowie überregionale Schnittstellen berücksichtigen und dem
risikobasierten Ansatz gerecht werden. Die Wasserversorgungskonzepte sollten auf bundesweit
vergleichbaren Methoden beruhen, damit auch deren Ergebnisse zu einem konsistenten
länderübergreifenden Gesamtbild zusammengeführt werden können. Hierbei sind in den Ländern
bestehende Konzepte und bereits in Anwendung befindliche Methoden so weit wie möglich zu
berücksichtigen (siehe Kapitel II.1). Es soll gemeinsam mit den Ländern eine bundesweit einheitliche
Rahmenkonzeption, die auch Mindeststandards enthält, entwickelt werden. Dies dient der
Unterstützung der Länder bei der Erarbeitung von Wasserversorgungskonzepten, die unterschiedliche
Szenarien einschließlich länger anhaltender Trockenheit berücksichtigen. Diese Konzepte verhindern
eine Übernutzung sowie qualitative Beeinträchtigung der Wasserressourcen und legen die Grundlage
für die Planung der überörtlichen Wasserversorgungsinfrastrukturen (Vernetzung von
Versorgungsgebieten, Festlegung von Korridoren für Fernwasserversorgungen, Speicher). Dabei
berücksichtigen sie Synergiepotenziale mit der Energieversorgung (gemeinsame Nutzung von
Speicherinfrastrukturen), Grundwasseranreicherung, Wasserrückhalt- und
Hochwasserschutzkonzepte sowie das Abflussmanagement für Oberflächengewässer und Potenziale
der Wasserwiederverwendung. Es werden vorhandene Strukturen der Partizipation und Mediation
(z. B. Wasserbeiräte, Wassernetzwerke) genutzt und weiterentwickelt, aber bedarfsgerecht auch neue
Strukturen geschaffen, die durch Beteiligung der zuständigen Behörden die Umsetzung der nationalen
Vorgaben zur Wassernutzung begleiten, regionale Wasserverteilungen empfehlen und sich v. a. für die
Akzeptanz und den Erfolg dieser Vorgaben einsetzen.
Da es sich dabei meistens um langfristige Investitionen handelt, müssen Verwaltungen und
Infrastrukturbetreiber mehr kosteneffiziente, sektorübergreifende Rahmenkonzepte und
Fördersysteme (siehe dazu II.7) entwerfen und umsetzen sowie noch intensiver die Chancen der
Anpassung veralteter vor der Schaffung neuer Infrastrukturen nutzen. Dabei müssen auch die
Kostenstrukturen und eine generationengerechte Kostenverteilung berücksichtigt werden. Die
Belastung der öffentlichen Haushalte sowie der Gebührenzahler*innen muss sich in Grenzen halten.
Ebenso sind Kooperationen zwischen verschiedenen Nutzer*innen zu fördern, u. a. durch
Bereitstellung von Brauchwasser in geeigneter Qualität oder zur Grundwasseranreicherung.
Die gesetzlichen Regelungen werden geprüft, wenn nötig angepasst und so genutzt, dass sie eine
optimale Voraussetzung für die Entwicklung und beschleunigte breite Umsetzung von effizienten und
nachhaltigen Wasserinfrastrukturen schaffen (z. B. verpflichtende Entwässerungspläne für
Kommunen). Existierende Regelungslücken, wie z. B. im Regenwassermanagement (inkl. Gefahren-
und Risikokarten für Starkregen), werden geschlossen. Es sind Forschungsstrukturen (sog. Reallabore)
zu entwickeln, die es ermöglichen, neuartige Umsetzungskonzepte zur wassersensiblen Stadt (z. B.
Schwammstadt, multifunktionale Flächennutzung bei Starkregen) und zur Nutzung neuartiger
Sanitärsysteme – in der Praxis und großflächig anzuwenden und eine breite gesellschaftliche und
wirtschaftliche Akzeptanz dafür zu schaffen. Forschung in diesem Bereich soll Wassermengen und
verschiedene Wasserqualitäten berücksichtigen, um Risiken für alle (inkl. der Umwelt und Gesundheit)
zu reduzieren und somit perspektivisch den Weg für eine Umsetzung zu ebnen. Es wird dabei auf den
etablierten Strukturen der deutschen Forschungslandschaft, wie auch den
Ressortforschungseinrichtungen aufgesetzt, die in diesen Bereichen bereits eine umfangreiche
Expertise besitzen. Gleichwohl ist die Verbesserung der ressortübergreifenden Koordinierung der
Forschungsaktivitäten anzustreben. Mit Blick auf die Herausforderungen infolge der Klimakrise wird
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Nationale Wasserstrategie
die Städtebauförderung ein unverzichtbarer Baustein sein, damit sich die Kommunen strategisch
besser aufstellen. Als Voraussetzung für die Förderung aus der Städtebauförderung sind im Rahmen
der Gesamtmaßnahme Maßnahmen des Klimaschutzes und zur Anpassung an den Klimawandel,
beispielsweise durch Verbesserung der grünen und mit der Verwaltungsvereinbarung 2022 auch
blauen Infrastruktur vorzusehen. Maßnahmen zur Entwicklung der grünen und blauen Infrastruktur
sind zugleich als Querschnittsaufgabe in allen Programmen förderfähig. Zudem sind Maßnahmen des
Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel bei der Neuaufstellung oder Überarbeitung der
integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepte zu berücksichtigen. Bei der städtebaulichen
Erneuerung sind damit insbesondere auch „grüne“ und „blaue“ Maßnahmen angesprochen – bspw.
Verbesserung der grünen/blauen Infrastruktur, Bodenentsiegelung, Fassadenbegrünung oder
Schaffung/Erhalt/Erweiterung von Grünflächen, Schaffung von Versickerungs- und Schwammflächen.
Die Verwaltungsvereinbarung wird laufend weiterentwickelt. Damit soll auch die Anpassung der Städte
an den Klimawandel weiter gestärkt werden.
Auf Grundlage eines integrierten risikobasierten Ansatzes sind Leitlinien und Regelwerke für Kritische
Infrastrukturen (KRITIS) im Sektor Wasser zu erarbeiten bzw. weiter zu entwickeln und bei den
relevanten Stellen (Behörden und Betreibern) zu implementieren. So können Risiken ganzheitlich
identifiziert, bewertet und diese mit geeigneten Maßnahmen beherrscht werden. Durch Forschungs-
und Entwicklungsvorhaben sind Optionen zu entwickeln, die die Abhängigkeit des sicheren Betriebs
von Abwasserbehandlungs- und Wasseraufbereitungsanlagen für die Trinkwasserversorgung von
krisenanfälligen Lieferketten für notwendige Betriebsmittel vermindern helfen. Zudem sind aus
Gründen der Daseinsvorsorge Maßnahmen zu prüfen, wie künftig möglichen Konsequenzen
krisenbedingter Produktionsausfälle bei für den sicheren Betrieb solcher Anlagen notwendigen
Produkten besser begegnet werden kann (z. B. verstärkte Lagerhaltung durch Betreiber und
verbesserte Verteilorganisation durch Länder).
Mit hohen (IT-)Sicherheitsstandards, die kontinuierlich fortgeschrieben werden, stellt die
Wasserwirtschaft sicher, dass die IT-Infrastruktur und die physischen Anlagen der
Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung wirksam gegen Manipulationen und Sabotage
geschützt sind. Dabei ist im Bereich der IT-Sicherheit nach BSI-KritisV eine Ausweitung der Anwendung
auf mittelgroße Versorger (1.000 bis 50.000 versorgte Einwohner) als Kritische Infrastruktur (KRITIS)
anzustreben.
Bei der Entwicklung der Wasserstraßen muss die Zielerreichung der WRRL sichergestellt werden.
Verkehrliche Aspekte (einschließlich der Bedeutung der Wasserstraßen für Lieferketten und die
Versorgung der Bevölkerung) müssen mit wasserwirtschaftlichen/ökologischen Zielen und dem künftig
verfügbaren Wasserdargebot in Einklang gebracht werden. Im Spannungsfeld der Nutzungsinteressen
und Anforderungen im Bereich der Wasserstraßen ist dabei (z. B. durch frühzeitige Beteiligung,
Transparenz und Maßnahmen zur Minderung ökologisch nachteiliger Effekte) eine höhere Akzeptanz
für notwendige Infrastrukturmaßnahmen (z. B. bei der Bevölkerung, Umweltverbänden) im Interesse
der Nachhaltigkeit und der Anpassung an sich verändernde klimatische Bedingungen zu erwirken.
Dafür bedarf es nicht zuletzt eines intensiven Dialogs mit allen Stakeholder*innen an den
Wasserstraßen und mit der Öffentlichkeit. Die Nutzung von Wasserstraßen als Verkehrsweg ist in
Verbindung mit der Reduzierung der Schiffsemissionen ein wichtiger Baustein für eine
klimafreundliche Mobilität.
Das Nationale Hochwasserschutzprogramm (NHWSP) – inkl. Deichrückverlegungen zur
Rückgewinnung natürlicher Retentionsräume (z. B. Auen) – ist aus Gründen des vorsorgenden
Hochwasserrisikomanagements weiterzuentwickeln und in seiner Finanzierung zukunftsfähig zu
gestalten. Es können sich daraus Synergien# mit dem Natur-, Gewässer- und Moorschutz sowie auch
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mit den Handlungsoptionen zur Anpassung an den Klimawandel ergeben, die auch im Rahmen der DAS
verankert sind.
Grundlage für den Küstenschutz und entsprechende Anpassungsmaßnahmen sind die Generalpläne
und Regelwerke Küstenschutz. Vorgesehen sind neben technischen Maßnahmen des Küstenschutzes
(Entwicklung und Umsetzung innovativer Deichkonzepte) auch sogenannte „weiche“ Maßnahmen, zu
denen natürliche Anpassungsinstrumente wie unter anderem der Einsatz von Ufervegetation oder
Sandnehrungen aber auch nutzungsfreie bzw. nutzungsangepasste Ufer- und Küstenbereiche zählen.
Mit einer geeigneten Kombination naturbasierter und technischer Küstenschutzmaßnahmen können
dynamische Prozesse der Küstenentwicklung gefördert werden. Um sich an den Klimawandel und den
damit einhergehenden Meeresspiegelanstieg anzupassen, wird an der deutschen Nord- und
Ostseeküste zum Zwecke des Küstenschutzes zukünftig ein auf den Klimawandel bezogenes
Vorsorgemaß# von mindestens 1,0 m bei der Bemessung von Verstärkungsmaßnahmen an
Küstenschutzanlagen verwendet. Dieses Vorsorgemaß# umfasst einen Zeitraum von 100 Jahren
bezogen auf das Jahr 2000 bzw. den aktuellen Überprüfungszeitpunkt. In Abhängigkeit von den lokalen
Rahmenbedingungen sowie bauwerksspezifisch kann das Vorsorgemaß durch unterschiedliche
Maßnahmen umgesetzt werden. Das Vorsorgemaß wird regelmäßig bzw. anlassbezogen aufgrund
neuerer wissenschaftlicher Erkenntnisse überprüft und ggf. angepasst. Über die GAK können u.a. Ufer-
und Hochwasserschutzwerke, Buhnen und andere Küsten- und Hochwasserschutzmaßnahmen durch
Bund und Länder unterstützt werden.
Schließlich sind bei allen Planungen und Maßnahmen von Infrastrukturen neben der Umsetzung der
Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und der FFH-
Richtlinie zu beachten, die einen guten Zustand der Grund- und Oberflächengewässer sowie einen
günstigen Erhaltungszustand der Arten und Lebensräume der Still- und Fließgewässer fordern. Um die
geforderte Kohärenz des Netzes Natura 2000 zu stärken, ist insbesondere der länderübergreifende
Biotopverbund auszubauen (v. a. Bäche, Flüsse, Auen). Auch der Rückbau von Anlagen und
Befestigungen ist vorzusehen und rechtlich zur erleichtern. Flächenhafte Entwässerungssysteme sind
auf ihre Zweckmäßigkeit zu überprüfen und insbesondere in Moorgebieten derart auszugestalten, dass
Wiedervernässungsmaßnahmen weitestgehend ermöglicht werden. Bei Neuzulassung, Änderung oder
Anpassung der Zulassung von Wasserinfrastrukturen oder deren Nutzungen – wie z. B. die Wasserkraft
– müssen das geltende Wasserrecht und ggf. weitere einschlägige Rechtsbereiche, wie z. B. das
Fischereirecht, daher konsequenter angewendet und die nötigen Maßnahmen zur Minderung der
ökologischen Auswirkungen von Wasserkraftanlagen nach §§ 33–35 WHG getroffen werden. Bei
auslaufenden Zulassungen wird nach geltender Rechtslage eine „Verlängerung“ im Einzelfall von der
Erfüllung der ökologischen Anforderungen abhängig gemacht.
II. 6. Wasser-, Energie- und Stoffkreisläufe verbinden
Basisinformationen
• Die Energieproduktion aus Rohschlamm (Klärgas) verzeichnet einen Aufwärtstrend von 1–2 %
jährlich. Mit der Rückgewinnung des im Abwasser enthaltenen Phosphors können etwa die
Hälfte der jährlichen Phosphormineraldüngerimporte eingespart werden.
• Der Einbau einer vierten Reinigungsstufe steigert zwar den Energiebedarf durchschnittlich um 5–
30 %, trägt aber durch Spurenstoffelimination auch zur Steigerung der Wasserqualität in den
Gewässern bei.
• Etwas weniger als die Hälfte der Wasserentnahmen in Deutschland entfällt gegenwärtig auf
die Energieversorgung, überwiegend zur Kühlung. Durch den Umbau des Energiesystems
(Kohleausstieg, Förderung erneuerbarer Energien im Strom- und Wärmesektor, Ausstieg aus
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Nationale Wasserstrategie
der Atomenergie) wird eine deutliche Reduzierung der Kühlwasserentnahmen um 50–60 %
bis 2030 und um 70–85 % bis 2050 erwartet.
Was sind die Herausforderungen?
Stoffe im Abwasser können auch Rohstoffe sein, die im Sinne der Kreislaufwirtschaft genutzt werden
sollten. Eine bewusst kreislauforientierte Nutzung des Wassers und der darin enthaltenen Inhaltsstoffe
führt zu mehr Nachhaltigkeit im Wassersektor. Das betrifft sowohl eine Wiederverwendung des
Wassers, wenn es nutzungs- und umweltgerechte Qualitäten aufweist, aber auch die Gewinnung und
den Verbrauch von Energie im System sowie die Nutzung im Abwasser enthaltener Stoffe, wie etwa
Phosphor und Stickstoff.
Eine sparsame und effiziente Wassernutzung kann durch eine Wasserkreislaufführung begünstigt
werden, wie bspw. bei verschiedenen industriellen Nutzungen (z. B. Kühl- und Prozesswasser in der
Stahlproduktion, in Industrieparks oder im Bergbau) oder auch der technischen Aquakultur. Eine
Verwendung von aufbereitetem (kommunalem) Abwasser z. B. für landwirtschaftliche
Bewässerungszwecke, zur Grundwasseranreicherung oder als Brauchwasser für die private und
gewerbliche Nutzung kann unter Umständen zu einer Schonung knapper Grund- und
Oberflächenwasserressourcen und zur Vermeidung möglicher Nutzungskonflikte beitragen. Dabei sind
anspruchsvolle Umwelt- und Gesundheitsanforderungen sowie zusätzliche Kosten und Energiebedarfe
für die Aufbereitung und Verteilung im Rahmen einer Nachhaltigkeitsbetrachtung vorrangig zu
berücksichtigen und signifikante Belastungen zu vermeiden.
Im Gegensatz zur Kreislaufführung von Kühl- und Prozesswasser in der produzierenden Wirtschaft
findet eine Kreislaufführung von genutztem Trinkwasser oder die Bewirtschaftung von Regenwasser in
Gebäuden, Städten und Gemeinden noch wenig statt. So ist die Wiederverwendung von genutztem
Trinkwasser (Grauwassernutzung mit Wärmerückgewinnung) oder die Nutzung von Regenwasser in
Gebäuden trotz ausgereifter Technik noch nicht weit verbreitet. Auch die Bewässerung von Gärten
sowie Dach- und Fassadenbegrünungen mit diesen alternativen Wasserressourcen ist ausbaufähig. Für
beides bedarf es einer stärkeren Flankierung durch die öffentliche Hand. Intelligente Systeme werden
unter den Bedingungen der Klimakrise zunehmend wichtiger. Um die Modellprojekte in der Fläche
auszurollen, bedarf es einer stärkeren Förderung durch die öffentliche Hand sowie einer Anpassung
derzeit bestehender formaler Hürden wie z. B. der strengen Auslegung des Anschluss- und
Benutzungszwangs für zentrale Infrastrukturen.
Die Abwasserwirtschaft kann durch die Nutzung weiterer technischer Möglichkeiten für
Energieeinsparmaßnahmen und Energienutzungspotenziale einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und
einen ggf. höheren Energieverbrauch auf Grund höherer Reinigungsleistungen kompensieren. Die
energetische Nutzung von Klärgas ist in zahlreichen Anlagen bereits etabliert und wird im Rahmen des
Erneuerbaren-Energien-Gesetz gefördert. Vielfach werden aber von Betreiberseite bei der praktischen
Umsetzung Barrieren beklagt, die einer noch breiteren Umsetzung entgegenstehen. Auch die
Wärmeversorgung von Gebäuden oder die Nutzung von Klärgas zur Erzeugung von Prozesswärme
bietet noch Potenziale.
Eine weitere Herausforderung für die Abwasserwirtschaft ist die Schließung von Stoffkreisläufen durch
die Einführung geeigneter und nachhaltiger Techniken und Managementkonzepte zur Rückgewinnung
von Nährstoffen. Derzeit bleiben die im Abwasser enthaltenen Nährstoffe Phosphor und Stickstoff
noch weitgehend ungenutzt. Dabei können diese Nährstoffe bspw. zur Herstellung von Düngemittel
oder in der Industrie Verwendung finden. In Deutschland wird die Phosphorrückgewinnung aufgrund
der 2017 in Kraft getretenen Novelle der Klärschlammverordnung aus Klärschlamm und
Klärschlammverbrennungsasche ab 2029 verbindlich. Es fehlen derzeit Initiativen zur Rückgewinnung
aus der Wasserphase, da auch entsprechende rechtliche Anforderungen im Wasserrecht nicht
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Nationale Wasserstrategie
vorhanden sind. Hierfür sind in den nächsten Jahren erhebliche Investitionen in entsprechende
Rückgewinnungstechniken erforderlich, die vielfach die Bildung neuer regionaler
Kooperationsstrukturen erfordern. Der zurückgewonnene Phosphor soll Phosphor aus natürlichen
Vorkommen in Teilen ersetzen.
Vision – Wasser-, Energie- und Stoffkreisläufe im Jahr 2050
Die Wasserwirtschaft der Zukunft ist effizient, ressourcenschonend und nachhaltig in ihrem Umgang
mit Natur und Umwelt, Energie, Roh- und Wertstoffen. Die nachhaltige Nutzung von Rohstoffen und
die effiziente und nachhaltige (Rück-)Gewinnung von Energie, Wasser und Wertstoffen wird in
stärkerer Kooperation mit anderen Sektoren wie der Abfall-, Sekundärrohstoff- und Energiewirtschaft,
der Düngemittelproduktion (z. B. Phosphat) und der Landwirtschaft umgesetzt. Potenziale zur
Reduzierung von Treibhausgasemissionen sind erkannt und werden genutzt.
Der Energieverbrauch der Systeme der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung ist unter
Einhaltung der an sie gestellten Qualitätsanforderungen optimiert und wird im Wesentlichen durch
Eigenerzeugung auf der Grundlage erneuerbarer Energieträger und der Verwertung von
Energiepotenzialen aus den eigenen Prozessen gedeckt (z. B. Nutzung der bei den Reinigungsprozessen
entstehenden Wärme im Kläranlagenablauf). Durch diese Form der Eigenerzeugung ist eine Stärkung
der Resilienz Kritischer Infrastrukturen (z. B. für das Szenario Stromausfall) erreicht worden. In der
industriellen Produktion und in der technischen Aquakultur gibt es weitgehend geschlossene Wasser-
und Stoffkreisläufe.
Der neue EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft ist umgesetzt: Abwasser und
Abwasserinhaltsstoffe werden als Ressource genutzt. Die Schließung von Kreisläufen, die Vermarktung
und mehrfache Nutzung von Rohstoffen sind gewährleistet und gesellschaftlich anerkannt. Die
Produktion innovativer Energieträger wie Wasserstoff findet so statt, dass andere Wassernutzungen
nicht beeinträchtigt werden. Die nachhaltige Nutzung der Ressource Wasser mindert den Eingriff auf
ein naturverträgliches Maß. Die Wasseraufbereitung orientiert sich so weit wie möglich an natürlichen
Prozessen und bindet diese in ihre Gesamtkonzeption für ein nachhaltiges und umweltverträgliches
Wirtschaften ein.
Was ist dafür zu tun?
Derzeit gibt es eine Vielzahl von Forschungsvorhaben und -projekten zu technischen Alternativen und
rechtlichen Grundlagen zur Rückgewinnung von Energie, Wasser und Wertstoffen, insbesondere für
Abwassersysteme und zur Vernetzung mit anderen Sektoren (Sektorenkopplung).
Eine konsequente Rückgewinnung und Kreislaufführung setzt neben der Verfügbarkeit technischer
Lösungen aber auch sektorübergreifend konsistente rechtliche Regelungen voraus, die einer
sachgerechten und effizienten Nutzung von schadstoffarmen Rückgewinnungs-Produkten nicht
entgegenstehen. So bedarf es z. B. rechtlicher Voraussetzungen für die Verwendung von Produkten
aus der Rückgewinnung von Phosphor aus dem Abwasser bzw. Klärschlamm. Um die Gewinnung von
Phosphor aus dem Abwasser insgesamt zu steigern, wären in einem ersten Schritt auch entsprechende
Anforderungen im Wasserrecht zu etablieren. Dabei bedarf es jedoch einer Abstimmung zwischen dem
Wasser-, Bodenschutz-, Abfall- und Düngemittelrecht, um an der Schnittstelle zwischen Abwasser und
Klärschlamm gegenläufige Entwicklungen zu verhindern. Neben der Rückgewinnung und Nutzung von
nutzbaren Inhaltsstoffen aus dem Abwasser geht es um die Verbindung des Energiesektors mit
anderen Sektoren mit dem Ziel einer gemeinsamen Optimierung unter weitgehender Nutzung von
erneuerbaren Energien sowie von Speichertechnologien zum Ausgleich von Schwankungen in der
Bereitstellung von Strom aus erneuerbaren Energien. Für Gewerbe, industrielle Fertigung,
Wohnquartiere oder die Versorgung einer Stadt mit Strom oder Wärme gibt es technische Lösungen.
Als erster Schritt ist nun eine vergleichende Bestandsaufnahme erforderlich, um daraus eine
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Nationale Wasserstrategie
strategisch passende rechtliche, ökonomische und technische Grundlage für weitere Aktionen (z. B.
Hilfestellung bei der Anwendung von Sektorenkopplung in der Wasserwirtschaft) zu schaffen. Dies
schließt auch Regeln zum Daten- und Informationsaustausch über Stofffrachten und Betriebsdaten ein.
Die Abwasseranlagen und insbesondere die Abwasserbehandlungsanlagen sollen zur Optimierung des
Energieverbrauchs wie auch zur Abschöpfung von Energieerzeugungspotenzialen im Sinne einer
etwaigen Energieeinspeisung in Stromnetze gemeinsam mit dem Energiesektor geplant bzw.
ertüchtigt werden, um sich leichter an den Bedingungen zukünftiger Energiesysteme orientieren zu
können. Um die Investitionsmöglichkeiten von kommunalen Aufgabenträgern der Wasserversorgung
und Abwasserbeseitigung in Energieeffizienz# und regenerative Energieerzeugung zu erhöhen, sollen
die energie- und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen überprüft und ggf. angepasst werden.
Die Vorgaben der EU-Verordnung über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung
werden umgesetzt, um die hygienisch sichere, gesundheitlich unbedenkliche sowie auch im Hinblick
auf persistente Spurenstoffe umweltgerechte Nutzung von aufbereitetem Abwasser zur Bewässerung
in der Landwirtschaft zu gewährleisten. Entsprechende Regelungen für andere Anwendungsbereiche,
z. B. im urbanen Raum, sind zu entwickeln soweit dies ökologisch sinnvoll bzw. vertretbar ist und keine
gesundheitlichen Gefährdungen zu befürchten sind. Dies lässt sich am besten bei industrieller Nutzung
ausschließen. Die Umsetzung dieser Verordnung dient auch zur Optimierung der Nährstoffkreisläufe.
Zudem werden rechtliche Anforderungen und Leitlinien für den Einsatz von aufbereitetem Abwasser
entwickelt. Entsprechende Konzepte sind in der kommunalen Bauleitplanung und in
Wasserversorgungskonzepten zu berücksichtigen. Über die Sinnhaftigkeit der Verwendung von
aufbereitetem Abwasser sollte zusätzlich mit Hilfe einer regionalen Nachhaltigkeitsabwägung (z. B.in
Wasserversorgungskonzepten) entschieden werden. Der Wasserbedarf wird aufgrund der Herstellung
von Wasserstoff in einigen Regionen Deutschlands steigen. Daher werden für die Produktion von
Energieträgern wie Wasserstoff werden Rahmenkonzepte erarbeitet, die Auswirkungen auf den
Wasserhaushalt minimieren und Konkurrenzsituationen mit anderen Wassernutzungen vorbeugen.
Für unterirdische Speichertechniken, die für eine Transformation der Wärme- und Kälteversorgung hin
zu erneuerbaren Energien insbesondere in urbanen Räumen erforderlich sind, werden Konzepte zur
thermischen Bewirtschaftung des Grundwassers genutzt. Diese sorgen dafür, dass unterirdische
Wärme- und Kältespeicher nur dort genutzt werden, wo die Temperaturänderungen keine
nachteiligen Auswirkungen auf andere Wassernutzungen wie z. B. die Qualität des Grundwassers als
Trinkwasserressource oder das Grundwasser als Lebensraum haben. Dazu werden für das
Grundwasser thermische und ökologische Qualitätsziele entwickelt. Darauf aufbauend sollten die
Länder thermische Bewirtschaftungspläne in verdichteten Stadträumen verpflichtend erstellen, um
ausreichend Wärmespeicherkapazitäten in den Städten zu entwickeln und zu identifizieren und
vorzuhalten. So soll erreicht werden, dass in jeder Großstadt ein wasserwirtschaftliches Konzept für
die thermische Bewirtschaftung des Untergrunds aufgestellt wird und, wo es technisch und
wasserwirtschaftlich möglich ist, Potenziale zur thermischen Speicherung von Energie erkannt und
genutzt werden. Die vorher entwickelten Qualitätsziele für das Grundwasser sind in diesen Konzepten
zwingend zu beachten. In diesem Zusammenhang ist auch das Instrument der unterirdischen
Raumordnung zu prüfen.
Die Treibhausgasemissionen der Wasserinfrastrukturen sind in den Nationalen Emissionsinventaren
erfasst. Sie werden so minimiert, dass die Wasserinfrastruktur den notwendigen Beitrag zur
Treibhausgasneutralität bis 2045 leistet. Hierzu sind Forschungsarbeiten zur Quantifizierung der
Emissionen von Treibhausgasen sowie zu den Möglichkeiten, diese zu reduzieren, erforderlich.
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Nationale Wasserstrategie
II. 7. Leistungsfähige Verwaltungen stärken, Datenflüsse verbessern,
Ordnungsrahmen optimieren und Finanzierung sichern
Basisinformationen
• Die Wasserwirtschaft# in Deutschland ist vielschichtig organisiert. Die öffentlichen
wasserwirtschaftlichen Aufgaben sind auf Bund, Länder, Kreise und Kommunen verteilt.
Aufgaben der Wasserwirtschaft werden auch von verschiedenen Organisationen in privat- und
öffentlich-rechtlich organisierten Unternehmens- und Verbandsformen (u. a. Zweckverbände,
sondergesetzliche Verbände, Wasser- und Bodenverbände, Gewässerunterhaltungsverbände)
übernommen.
• Rund 250.000 Facharbeitskräfte waren im Jahr 2019 in den verschiedenen Bereichen der
Wasserwirtschaft beschäftigt. Davon werden mehr als 60.000 Arbeitskräfte altersbedingt bis
zum Jahr 2025 ausscheiden.
• Der Vollzug wasserwirtschaftlicher Regelungen ist Aufgabe der Bundesländer und wird dort
von Behörden auf Landesebene, Kreisebene oder kommunaler Ebene wahrgenommen. Die
Zuständigkeit für den Verkehr auf Bundeswasserstraßen einschließlich der damit verbundenen
Voll-zugsaufgaben liegt beim Bund. Wasserwirtschaftlich ist der Bund auch zuständig für die
Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit an von ihm errichteten oder betriebenen
Stauanlagen und für den wasserwirtschaftlichen Ausbau an Bundeswasserstraßen, sofern
dieser zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erforderlich ist. Die klassischen,
stark konditional orientierten Vollzugsaufgaben (bei Bund und Ländern) erfordern oftmals
hoch spezialisierte technische und rechtliche Fachkenntnisse und die Fähigkeit zur
wirkungsvollen Vertretung der umweltfachlichen Aspekte.
• Die Wasserwirtschaftsverwaltungen# sowie andere mit wasserwirtschaftlich relevanten
Aufgaben betrauten Umweltverwaltungen und öffentliche Institutionen unterliegen auf der
einen Seite dem finanziellen Einspardruck und der Forderung nach Bürokratieabbau, wobei in
nahezu allen Bundesländern in den letzten Jahrzehnten bereits in erheblichem Umfang
Personal abgebaut wurde. Auf der anderen Seite erweitern sich das Aufgabenspektrum und
der Schwierigkeitsgrad der Aufgabenerfüllung fortlaufend. Heutige Umweltprobleme sind
durch eine hohe Komplexität gekennzeichnet, die auch anspruchsvolle Lösungen, verbessertes
Instrumentarium und dafür nötiges Personal erfordern, das aufgrund des akuten
Fachkräftemangels immer schwieriger zu gewinnen ist.
• Der Anstieg der Datenmengen und die dadurch bedingten Anforderungen an Erhebung,
Verarbeitung und Verbreitung sowie die Anforderung an Datenqualität und
themenübergreifende Aus- und Verwertbarkeit stellen auch die
Wasserwirtschaftsverwaltungen vor große Herausforderungen. Technische und rechtliche
Hürden behindern oft den reibungslosen Austausch von Daten und Informationen.
• Die Datenstrategie der Bundesregierung kritisiert, dass ein Datenaustausch zwischen dem
Bund, den Ländern und den Kommunen nur punktuell und teilweise nur auf Anfrage
stattfindet. Alle Bundesministerien verpflichten sich daher, die Vernetzung und den Ausbau
leistungsfähiger Dateninfrastrukturen durch eine zielorientierte Zusammenarbeit auch mit
den Bundesländern laufend voranzutreiben. Die Etablierung von Datenkooperationen für den
staatlichen Versorgungsauftrag auch mit Stellen außerhalb der Verwaltung ergänzt diesen
Ansatz.
• Eine weitere Verbesserung des internationalen Datenaustauschs im Sinne der „Long-Term“
Ambitions der WMO in der Hydrologie, dem Global Climate Observing Systems und der
Beschleunigung der Umsetzung des SDG 6 befördert zudem einen Beitrag zu kontinentalen
und globalen Beobachtungen und Vorhersage des Wasserkreislaufs, hinsichtlich Quantität und
Qualität von Wasserressourcen.
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Nationale Wasserstrategie
• Die Aufgabenträger weisen regelmäßig darauf hin, dass die aktuellen Rahmenbedingungen
(organisatorisch, personell, finanziell und regulatorisch) unzureichend sind, um die
wasserwirtschaftlichen Ziele zu erreichen sowie zahlreiche neue wasserwirtschaftliche
Herausforderungen, z. B. infolge der Klimakrise sowie des Biodiversitätsverlusts, zu
bewältigen.
• Bis zur Erreichung der WRRL-Bewirtschaftungsziele in allen Wasserkörpern sind in den
nächsten Jahren laut Schätzung der LAWA Ausgaben von zusätzlich insgesamt ca. 35 Mrd. Euro
erforderlich.
• In die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wurden zuletzt jährlich etwa 7,5 Mrd. Euro
investiert.
• Über die GAK werden u.a. Maßnahmen zur naturnahen Gewässerentwicklung, zum Neubau
bzw. zur Erweiterung von Abwasserbehandlungsanlagen, zum Bau von Wasserspeichern,
verschiedene Hochwasserschutzmaßnahmen oder Investitionen in wassersparende
Bewässerungstechnik gefördert.
Was sind die Herausforderungen?
Die Umsetzung wasserwirtschaftlicher Ziele erfolgt in unterschiedlichen administrativen
Organisationseinheiten. Sie ist in entscheidendem Maße von dem Funktionieren der jeweiligen
Verwaltungs- oder Organisationsstrukturen abhängig. Die Umweltverwaltungen, zu denen die
wasserwirtschaftlichen Behörden zählen, arbeiten – wie der Sachverständigenrat für Umweltfragen
(SRU) u. a. in zahlreichen Fachgesprächen dokumentieren konnte – inzwischen vielfach an der Grenze
der Belastbarkeit und vermögen selbst nach eigener Einschätzung nicht mehr konsequent alle
gesetzlich vorgegebenen Aufgaben angemessen zu erfüllen. Dies wird durch entsprechende Hinweise
insbesondere seitens der Länder und Kommunen, aber auch der, z. B. von langwierigen
Genehmigungs- und Planungsverfahren betroffenen Wirtschaft, deutlich, wonach die Verwaltungen
nicht mit ausreichendem, qualifiziertem Personal ausgestattet seien, mit einem zunehmenden
Fachkräftemangel konfrontiert seien sowie über keine den aktuellen Anforderungen entsprechende
technische und finanzielle Ausstattung verfügten.
Die klassischen Vollzugsaufgaben werden zunehmend um umweltqualitätszielorientierte
Aufgabenbereiche ergänzt, deren Bewältigung hoch qualifizierte und interdisziplinär ausgerichtete
Verwaltungen erfordert, die zur Entwicklung strategischer Konzepte beauftragt und befähigt sind.
Interkommunale Kooperationsprojekte und verbandsübergreifende Kooperationen werden angesichts
übergreifender Aufgaben der Wasserwirtschaft bereits praktiziert.
Die Digitalisierung wird die Arbeitsprozesse und damit auch die Kommunikationsabläufe
verwaltungsübergreifend grundlegend verändern. Sie sorgt für Umwälzungen in Wirtschaft und
Gesellschaft, bei Arbeit, Konsum, Kooperation und Kommunikation. Eine Reihe wichtiger Vorhaben
und Maßnahmen hat die Bundesregierung im Rahmen der „Digitalen Agenda 2020“ bereits umgesetzt.
Als wichtige strategische Herausforderungen für die Daten der Wasserwirtschaft und
Umweltinformationen sind hier zu nennen:
a. Entwicklung eines noch besser abgestimmten technischen, organisatorischen und inhaltlichen
Datenmanagements von Bund und Ländern
b. Harmonisierung von Datenbeständen/Fachinformationssystemen zwischen Bund, Ländern
und Kommunen, z. B. beim datenbezogenen Umweltberichtswesen innerhalb der
Fachnetzwerke (EU, Europäische Umweltagentur) sowie bei der Bereitstellung von
Umweltdaten und Informationen
c. Reduzierung technischer, organisatorischer und rechtlicher Hürden in Deutschland, Europa
und mit Organisationen der Vereinten Nationen beim Austausch von Daten und Informationen
unter Beachtung der Anforderungen des Datenschutzes
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Nationale Wasserstrategie
d. Schutz der kritischen Infrastrukturen (KRITIS) vor Cyber- und physischen Angriffen
e. Erschließung von Daten über den Zustand von und über Einflussfaktoren auf Natur und
Umwelt aus Smart Devices bzw. aus der Nutzung des Internets / digitaler Dienste privater
Nutzer*innen (auch solcher Daten, die private Nutzer*innen zwar generieren, die jedoch in
Händen privater Unternehmen liegen)
Die Richtlinie über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen
Sektors (Richtlinie (EU) 2019/1024) stellt einen entsprechenden ersten Schritt dar. Die
wasserwirtschaftlich relevanten Daten müssen in Regelungen zu hochwertigen Datensätzen im Sinne
dieser Richtlinie aufgenommen werden. Der europäische Data Governance Act sowie der in der in der
Erarbeitung befindliche Data Act bilden weitere Schritte zur Erschließung wasserwirtschaftlicher Daten
jenseits der öffentlichen Hand oder solcher bei der öffentlichen Hand, die bspw. durch Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnisse, Urheberrechtsnormen oder das Statistikgeheimnis von einer
Weiterverwendung ausgeklammert sind.
Wasser ist das verbindende Glied zwischen den verschiedenen Sektoren, wie bspw. Gesundheit,
Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur, produzierender Wirtschaft, Energie, Infrastruktur, Umwelt-
und Naturschutz, Raumplanung oder Regionalentwicklung und den jeweiligen verantwortlichen
Verwaltungen. Diese agieren auf unterschiedlichen Ebenen (Kommunen, Regionen, Länder, Bund). Es
muss durch Verwaltungsstrukturen übergreifend sichergestellt werden, dass Ressorts, wie die Energie-
, Verkehrs- und Landwirtschaftsverwaltungen, die ihnen obliegenden Gewässerschutzaufgaben
bewältigen können.
Derzeit nutzen die bestehenden Governance-Strukturen die möglichen Synergien im Sinne einer
gemeinsamen Zielvorstellung des Gewässerschutzes noch nicht immer zielgerichtet und aktiv. Dadurch
werden finanzielle sowie personelle Ressourcen nicht ausreichend ausgeschöpft. Vereinfachungen
und Vereinheitlichungen sowie die Digitalisierung können zur Einsparung finanzieller und personeller
Ressourcen beitragen und sollten deshalb umfassend genutzt werden.
Die zunehmende Komplexität wasserwirtschaftlicher Planungsprozesse aufgrund von
fachübergreifenden, sich überlagernden Umsetzungserfordernissen und qualitätszielorientierten
Vorgaben kann auch künftig die Kapazitäten einzelner Behörden überfordern. Manche künftige
Problemstellung wird z. B. im Rahmen der Zuständigkeit einzelner Kommunen nicht mehr lösbar sein.
Bei der Erbringung bestimmter Leistungen der Daseinsvorsorge# wird bereits eine Aufgabenteilung und
Zusammenarbeit zwischen Kommunen im Sinne wirtschaftlicherer Lösungen praktiziert. Diese
interkommunale Kooperation sollte ausgeweitet und gestärkt werden. Die rechtlichen und
strukturellen Rahmenbedingungen sollten geprüft und bei Bedarf angepasst werden.
Die in dieser Strategie beschriebenen Herausforderungen an die deutsche und teilweise auch an die
europäische Wasserwirtschaft erfordern eine Weiterentwicklung des Rechtsrahmens, um diesen
Herausforderungen gerecht zu werden.
Aufgrund der steigenden Anforderungen und Komplexität der Wasserwirtschaft ist zu erwarten, dass
die rechtlich geregelten Beteiligungsprozesse für die Stakeholder*innen und die breite Öffentlichkeit
nicht mehr ausreichen oder zu spät ansetzen werden. Alle Interessensgruppen müssen frühzeitig und
so aktiv wie möglich in die Politikformulierung, in die Planung und Entscheidung von Vorhaben
einbezogen werden und die Umsetzung von Projekten begleiten können. Dies zu gewährleisten ist –
auch angesichts aktueller Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs – eine Herausforderung.
Wie der Sachverständigenrat für Umweltfragen 25 festgestellt hat, tragen Gebühren und Entgelte
11F
gegenwärtig nur in vergleichsweise geringem Maße zur Finanzierung von Umweltschutzmaßnahmen
25 Siehe SRU (2007): Umweltverwaltungen unter Reformdruck: Herausforderungen, Strategien, Perspektiven.
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