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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                          für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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     NEP 2017-2030: nicht bestätigte Maßnahmen

     Projekt   Maßnahme       Netzverknüpfungspunkte                                              Art

     P116      M206           Sottrum – Landesbergen                                              Leitung

     P124      M209b          Klostermansfeld – Querfurt                                          Leitung

     P127      M397           Röhrsdorf                                                           Anlage

     P132      M252           Lippe – Mengede                                                     Leitung

     P133      M253           Borken – Gießen/Nord                                                Leitung

     P135      M255           Bechterdissen – Ovenstädt                                           Leitung

     P152      M354           Wahle – Klein Ilsede                                                Leitung

     P152      M370a          Klein Ilsede – Mehrum                                               Leitung

     P153      M355           Alfstedt                                                            Anlage

     P159      M62            Bürstadt – BASF                                                     Leitung

     P171      M381           Hanekenfähr – Merzen                                                Leitung

     P202      M428           Hattingen – Wanne                                                   Leitung

     P203      M429           Amelsbüren/Waldstedde                                               Leitung

     P205      M416           Eichstetten/Kühmoos                                                 Leitung

     P225      M464a          Altheim – Isar                                                      Leitung

     P227      M468           Lübeck – Krümmel                                                    Leitung

     P228      M469           Landesbergen – Wahle                                                Leitung

     P232      M477           Karben – Großkrotzenburg                                            Leitung

     P235      M493           Lastflusssteuernde Maßnahme Cloppenburg                             Anlage

     P236      M472           Würgassen – Bergshausen                                             Leitung

     P236      M473           Bergshausen – Borken                                                Leitung

     P251      M501           Pulgar – Lauchstädt                                                 Leitung

     P252      M504           Thyrow – Berlin/Südost                                              Leitung

     P300      M492           Grafenrheinfeld – Rittershausen                                     Leitung




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           NEP 2017-2030: nicht bestätigte Maßnahmen

           Projekt      Maßnahme       Netzverknüpfungspunkte                                           Art

           P302         M511           Höpfingen – Hüffenhardt                                          Leitung

           P302         M551           Höpfingen – Hüffenhardt                                          Leitung

           P303         M513           Großgartach – Hüffenhardt                                        Leitung

           P304         M514           Kupferzell – Goldshöfe                                           Leitung

           P305         M515           Niederstotzingen – Dellmensingen                                 Leitung

           P305         M517           Rotensohl – Niederstotzingen                                     Leitung

           P306         M557           Großgartach – Hoheneck                                           Leitung

           P307         M482           Bürstadt – Pfungstadt – Bischofsheim – Urberach                  Leitung

           P308         M483           Kriftel – Bürstadt                                               Leitung

           P309         M484           Bürstadt – Rheinau – Hoheneck                                    Leitung

           P311         M486           Weißenthurm – Bürstadt                                           Leitung

           P312         M487           Westerkappeln – Wettringen                                       Leitung

           P316         M474           Karben – Kriftel                                                 Leitung

           P317         M494a          Eiberg – Bochum                                                  Leitung

           P317         M494b          Bochum – Hattingen                                               Leitung

           P318         M495           Rommerskirchen – Paffendorf                                      Leitung

           P320         M497           Oberzier – Dahlem                                                Leitung

           P323         M509           Lastflusssteuernde Maßnahme in Hessen                            Anlage

           P324         M512           Witten – Hattingen                                               Leitung

           P330         M550           Rittershausen – Höpfingen                                        Leitung

           P331         M552           Großgartach – Kupferzell                                         Leitung

           P332         M510           Rittershausen – Höpfingen                                        Leitung




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     3. Die Kostenentscheidung bleibt einem gesonderten Bescheid
       vorbehalten.




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Mitteilung Nr. 14/2018

EnWG § 17c; Veröffentlichung der Bestätigung des Offshore-
Netzentwicklungsplans 2017-2030.

Das vorliegende Verwaltungsverfahren betrifft die Bestätigung des
Offshore-Netzentwicklungsplans 2017-2030 vom 22. Dezember
2017. Nach § 17c EnWG bestätigt die Bundesnetzagentur den von
den Übertragungsnetzbetreibern vorgelegten zweiten Entwurf des
Offshore-Netzentwicklungsplans unter Berücksichtigung der Ergeb-
nisse der Öffentlichkeitsbeteiligung.

Der Offshore-Netzentwicklungsplan muss unter Berücksichtigung
des durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie er-
stellten Bundesfachplan Offshore mit einer zeitlichen Staffelung
alle wirksamen Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung,
Verstärkung und zum Ausbau der Offshore-Anbindungsleitungen
enthalten, die in den nächsten zehn Jahren für einen schrittweisen,
bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Ausbau sowie einen siche-
ren und zuverlässigen Betrieb der Offshore-Anbindungsleitungen
erforderlich sind.

Die Übertragungsnetzbetreiber legten der Bundesnetzagentur am
2. Mai 2017 den zweiten Entwurf des Offshore-Netzentwicklungs-
plans 2017-2030 vor. Die Bundesnetzagentur machte diese Ent-
würfe am 4. August 2017 auf ihrer Internetseite (www.netzausbau.
de) bekannt und gab der Öffentlichkeit, einschließlich tatsächlicher
und potenzieller Netznutzer, den nachgelagerten Netzbetreibern
sowie den Trägern öffentlicher Belange bis zum 16. Oktober 2017
Gelegenheit zur Äußerung.

Gemäß § 17c EnWG wird hiermit das Ergebnis der Bestätigung
(Tenor) des Offshore-Netzentwicklungsplans 2017-2030 veröffent-
licht. Eine entsprechende Veröffentlichung der Bestätigung des
Offshore-Netzentwicklungsplans 2017-2030 inklusive Sachverhalt
und Entscheidungsgründe ist auf der Internetseite der Bundesnetz-
agentur erfolgt.




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                                                      Bestätigung

                                                                                                       Az.: 613-8572/1/2


     In dem Verwaltungsverfahren


     wegen der Bestätigung des Offshore-Netzentwicklungsplans 2017-2030 gem. § 17c Abs. 1 Satz 2 in
     Verbindung mit § 12c Abs. 4 Satz 1 EnWG


     gegenüber


     1.   der 50Hertz Transmission GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung,
          Heidestraße 2, 10557 Berlin


     2.   der Amprion GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung,
          Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund


     3.   der TenneT TSO GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung,
          Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth


     4.   der TransnetBW GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung,
          Osloer Straße 15 - 17, 70173 Stuttgart


     hat die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen,
     Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, gesetzlich vertreten durch ihren Präsidenten Jochen Homann,


     am 22.12.2017


     den Offshore-Netzentwicklungsplan 2017-2030 in der überarbeiteten Fassung vom 02.05.2017 wie
     folgt bestätigt:




                                                                                                        Bonn, 10. Januar 2018
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      1. Es wird folgender Ausbaubedarf als erforderlich bestätigt:

                   Anbindungs- Beginn der           Geplante            Netzanschluss für
                   system         Umsetzung Fertigstellung Cluster

                   OST-2-1              2018                2021         1, 2 und 4 (Ostsee)

                   OST-2-2              2018                2021         1, 2 und 4 (Ostsee)

                   OST-2-3              2018                2022         1, 2 und 4 (Ostsee)

                   OST-2-4              2022                2027         1, 2 und 4 (Ostsee)

                   OST-6-1              2024                2029                      6 (Ostsee)

                   NOR-5-2              2020                2025                    5 (Nordsee)

                   NOR-3-2              2023                2028                    3 (Nordsee)

                   NOR-7-2              2025                2030           6 und 7 (Nordsee)



           Das Anbindungssystem NOR-6-3 wird nicht bestätigt.

           Das Anbindungssystem NOR-5-2 wird mit einer Übertragungskapazität realisiert, die der
           bezuschlagten Gebotsmenge gem. § 34 Abs. 1 Nr. 2 lit. b WindSeeG entspricht, jedoch nicht mit
           mehr als 900 MW Übertragungskapazität.

           Die Bestätigung des Offshore-Netzentwicklungsplans 2017-2030 in der überarbeiteten Fassung
           vom 02.05.2017 sowie die Beauftragung der bestätigten Anbindungssysteme steht unter dem
           Vorbehalt der entsprechenden Bestätigung im Netzentwicklungsplan 2019-2030 auf der
           Grundlage der Festlegungen des Flächenentwicklungsplans nach § 12c Abs. 4 Satz 1 EnWG in
           Verbindung mit § 12b Abs. 1 Satz 4 Nr. 7 EnWG. Dieser Vorbehalt gilt nicht für die Bestätigung
           und Beauftragung der Anbindungssysteme OST-2-1, OST-2-2, OST-2-3 und NOR-5-2, soweit auf
           dem jeweiligen Anbindungssystem mindestens ein bestehendes Windparkprojekt gem. § 37 Abs.
           1 Nr. 2 WindSeeG im Wege eines Zuschlags im Rahmen des zweiten Gebotstermins nach § 26
           Abs. 1 WindSeeG Kapazität erhält.

      2. Die Kostenentscheidung bleibt einem gesonderten Bescheid vorbehalten.




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Mitteilung Nr. 15/2018


Konsultation zur Festlegung von Vorgaben für die Erhebung
von Daten zur Ermittlung der Effizienzwerte nach §§ 12 bis 14
ARegV für die dritte Regulierungsperiode – ergänzende Daten-
erhebung – (BK8-17/0010-A)

§ 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 11 , § 27 Abs. 1 S. 2
Nr. 3 ARegV; Konsultation zur Festlegung von Vorgaben für
die Erhebung von Daten zur Ermittlung der Effizienzwerte
nach §§ 12 bis 14 ARegV für die dritte Regulierungsperiode –
ergänzende Datenerhebung – (BK8-17/0010-A)

Der Festlegungsentwurf und der Erhebungsbogen können auf der
Internetseite der Bundesnetzagentur unter dem Pfad „http://www.
bundesnetzagentur.de  Beschlusskammern  Beschlusskam-
mer 8  Hinweise und Konsultationen“ abgerufen werden. Die
Netzbetreiber erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme
bis zum 26.01.2018 (Posteingang), zu richten an die Bundesnetz-
agentur, Beschlusskammer 8, Stichwort „Festlegung Datenerhe-
bung Effizienzvergleich VNB – ergänzende Datenerhebung“, Post-
fach 8001, 53105 Bonn.




                                                                                                               Bonn, 10. Januar 2018
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                  für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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           Beschlusskammer 8                                                 Aktenzeichen: BK8-17/0010-A




                                                      Beschluss


           In dem Verwaltungsverfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i.V.m. § 32 Abs. 1 Nr. 11, § 27
           Abs. 1 S. 2 Nr. 3 ARegV


           wegen           Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur
                           Ermittlung der Effizienzwerte nach §§ 12 bis 14 ARegV für die
                           dritte Regulierungsperiode – ergänzende Datenerhebung –


           hat   die    Beschlusskammer 8          der    Bundesnetzagentur für Elektrizität,                   Gas,
           Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn,


           durch


           den Vorsitzenden                      Karsten Bourwieg,
           den Beisitzer                         Rainer Bender und
           den Beisitzer                         Bernd Petermann,


           am               beschlossen:


           1.    Alle Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen im Sinne des § 3 Nr. 3 EnWG
                 (Netzbetreiber), die in der dritten Regulierungsperiode nicht am vereinfachten
                 Verfahren gemäß § 24 ARegV teilnehmen werden, sind verpflichtet, ergänzend
                 zur Festlegung BK8-17/0002-A vom 26.04.2017 weitere zur Ermittlung der
                 Effizienzwerte gem. §§ 12 bis 14 ARegV erforderliche Daten bis zum
                 02.03.2018 vollständig elektronisch bei der Bundesnetzagentur einzureichen.


           2.    Die Netzbetreiber sind insbesondere verpflichtet, die nach Tenorziffer zu 1.
                 erforderlichen Daten ausschließlich elektronisch unter der Nutzung des von der

                                                                                                          Seite 1 von 9


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          Bundesnetzagentur zum Download bereitgestellten Erhebungsbogens (abrufbar
          auf     der    Internetseite       der     Bundesnetzagentur             unter      der     Adresse:
          http://www.bundesnetzagentur.de; Menüpunkte: „Beschlusskammern“ → „BK8“
          → „Aktuelles“ → „Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur
          Ermittlung der Effizienzwerte nach §§ 12 bis 14 ARegV für die dritte
          Regulierungsperiode – ergänzende Datenerhebung - (BK8-17/0010-A)“)
          vollständig ausgefüllt zu übermitteln.


          a) Den Daten sind die Datendefinitionen zugrunde zu legen, die im
                Erhebungsbogen enthalten sind (abrufbar auf der Internetseite der
                Bundesnetzagentur unter der Adresse: http://www.bundesnetzagentur.de;
                Menüpunkte: „Beschlusskammern“ → „Beschlusskammer 8“ → „Aktuelles“
                → „Festlegung von Vorgaben für die Erhebung von Daten zur Ermittlung der
                Effizienzwerte nach §§ 12 bis 14 ARegV für die dritte Regulierungsperiode –
                ergänzende Datenerhebung - (BK8-17/0010-A)“).


          b) Netzbetreiber mit mehreren Netzbereichen sind verpflichtet, die Daten je
                Netzbereich in einem gesonderten Erhebungsbogen zu übermitteln.



     3.   Für     die   elektronische      Übermittlung        des     Erhebungsbogens              haben     die
          Netzbetreiber das Energiedaten-Portal der Bundesnetzagentur (abrufbar auf
          der     Internetseite:    http://www.bundesnetzagentur.de/energiedatenportal)                       zu
          nutzen.

          Sämtliche Dokumente müssen vor der Übertragung im Energiedaten-Portal mit
          dem dort bereitgestellten Verschlüsselungsprogramm verschlüsselt werden.




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                                                       Gründe


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          Die    Festlegung   betrifft   die    Übermittlung        von      Daten      als    Grundlage         des
          Effizienzvergleichs nach §§ 12 ff ARegV durch die Bundesnetzagentur für die dritte
          Regulierungsperiode.


          Durch Mitteilung auf der Internetseite der Bundesnetzagentur und im Amtsblatt
          04/2017 hat die Beschlusskammer am 22.02.2017 die Einleitung eines Verfahrens
          nach § 29 Abs. 1 EnWG in Verbindung mit § 32 Abs. 1 Nr. 11 ARegV und § 27
          Abs. 1 S. 2 Nr. 3 ARegV veröffentlicht.



          Die Beschlusskammer hat am 26.04.2017 die Festlegung von Vorgaben für die
          Erhebung von Daten zur Ermittlung der Effizienzwerte nach §§ 12 bis 14 ARegV für
          die dritte Regulierungsperiode beschlossen. Im Nachgang hat sich das Erfordernis
          einer Erhebung weiterer Parameter zur Durchführung des Effizienzvergleichs
          gezeigt. Die Erhebung dieser Daten wird mit der vorliegenden Festlegung
          beschlossen.


          Die    Bundesnetzagentur       informierte      die    Landesregulierungsbehörden                 gemäß
          § 55 Abs. 1 S. 2 EnWG am                      über die Konsultation und gab diesen gemäß
          § 58 Abs. 1 S. 2 EnWG Gelegenheit zur Stellungnahme zu der beabsichtigten
          Festlegung.

          Dem Bundeskartellamt wurde am                                   gemäß § 58 Abs. 1 S. 2 EnWG
          ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme zu der beabsichtigten Festlegung gegeben.

          Am             wurde dem Länderausschuss der Festlegungsentwurf übermittelt und
          Gelegenheit zur Stellungnahme gemäß § 60a Abs. 2 S. 1 EnWG gegeben.


          Am     10.01.2018   veröffentlichte       die     Beschlusskammer             den     Entwurf       eines
          Festlegungstextes und leitete die Konsultation desselben ein.




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