amtsblatt-17-2018
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1474 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 17 2018
Vertrag zur Bereitstellung und Überlassung Anlage 1:
von CFV Ethernet 2.0 allg. Leistungsbeschreibung
3.5 Verzögerte Bereitstellung
3.5.1 Stellt die Telekom, aus von ihr zu vertretenden Gründen die Leistung um mehr als 5 Werktage
später als nach dem letztabgestimmten VLT bereit, hat der Kunde einen Anspruch auf
pauschalierten Schadensersatz gemäß Anlage 4 – „Preise“ Teil 2, Ziffer 2.2.2.2.
3.5.2 Die Telekom ermöglicht dem Kunden einmalig eine Verzögerung des VLT, sofern ihr der Kunde
diese spätestens einen Werktag vor dem Installationstermin mitteilt. Die Telekom benennt
einen frühestmöglichen neuen Installations- und einen verbindlichen Liefertermin (VLT), den
der Kunde entweder anerkennen oder den Auftrag gegen Zahlung einer Stornie-
rungspauschale entsprechend Ziffer 2.2.1 stornieren kann.
3.6 Eskalationsprozess Bereitstellung
Für den Fall, dass die beschriebenen Abläufe nicht eingehalten werden, können die Ver-
tragspartner ein Eskalationsverfahren führen. Dabei stehen folgende Eskalationsstufen zur
Verfügung:
Stufe I: Einleitung des Eskalationsverfahrens mit genauer Bezeichnung der nicht einge-
haltenen Vereinbarung
Stufe II: Fortsetzung des Eskalationsverfahrens bei Nichteinigung auf Stufe I unter Angabe
der Gründe, warum es in Stufe I zu keiner Einigung kam
Stufe III: Weiterführung des Eskalationsverfahrens bei Nichteinigung auf Stufe II unter Angabe
der Gründe, warum es in Stufe II zu keiner Einigung kam
Die Ansprechpartner der Telekom der jeweiligen Eskalationsstufen sind in Anlage 5 –
„Ansprechpartner“, Ziffer 1.5 aufgeführt.
Es gelten folgende Eskalationsfristen für die Überleitung auf die nächste Stufe:
- Stufe I: nach Ablauf des VLT
- Stufe II: nach weiteren zwei Werktagen
- Stufe III: nach weiteren zwei Werktagen
Das vorstehend beschriebene Eskalationsverfahren kann der Kunde nicht für eine von ihm
gewünschte Vorziehung des VLT nutzen.
4 Entstörung
Die Telekom unterhält für den Kunden eine zentrale, ständig erreichbare
Störungsannahmestelle (NK = Netzkontrollstelle).
4.1 Entstörungsfrist
4.1.1 Die Telekom beseitigt Störungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen
Möglichkeiten.
Die Frist der Standardentstörung beträgt 24 Stunden. Der Kunde kann bei Bestellung der CFV
Ethernet 2.0 alternativ zur Standardentstörung eine Entstörung innerhalb einer Frist von acht
Stand: 21.08.2018 CFV Eth 2.0 Anl 1 allg. LB.docx 6/8
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für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
17 2018 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 1475
Vertrag zur Bereitstellung und Überlassung Anlage 1:
von CFV Ethernet 2.0 allg. Leistungsbeschreibung
Stunden beauftragen (Acht-Stunden-Express-Entstörung, Anlage 2 –
„Produktleistungsbeschreibung CFV Ethernet 2.0 und zusätzliche Leistungen“, Ziffer 2.6), gilt
dies als neue Störung.
4.1.2 Die unter Ziffer 4.1.1 aufgeführten Pflichten und Fristen gelten für die Telekom nur, wenn der
Kunde seine Mitwirkungspflichten gemäß Anlage 3 – „Pflichten und Obliegenheiten des
Kunden“ einhält. Das gilt insbesondere bei Störungen im Zuständigkeitsbereich oder
Verantwortungsbereich des Kunden sowie bei fehlerhaften oder unvollständigen
Störungsmeldungen.
4.2 Verzögerte Entstörung
Hält die Telekom aus Gründen, die sie zu vertreten hat, die vereinbarte Entstörungsfrist nicht
ein, hat der Kunde einen Anspruch auf pauschalierten Schadensersatz gemäß Anlage 4 –
„Preise“ Teil 2, Ziffer 2.2.2.3.
4.3 Eskalationsprozess Standard-Entstörung
Für den Fall, dass die beschriebenen Abläufe nicht eingehalten werden, können die
Vertragspartner ein Eskalationsverfahren führen. Dabei stehen folgende Eskalationsstufen zur
Verfügung:
Stufe I: Einleitung des Eskalationsverfahrens mit genauer Bezeichnung der nicht einge-
haltenen Vereinbarung
Stufe II: Fortsetzung des Eskalationsverfahrens bei Nichteinigung auf Stufe I unter Angabe
der Gründe, warum es in Stufe I zu keiner Einigung kam
Stufe III: Weiterführung des Eskalationsverfahrens bei Nichteinigung auf Stufe II unter
Angabe der Gründe, warum es in Stufe II zu keiner Einigung kam
Die Ansprechpartner der Telekom der jeweiligen Eskalationsstufen sind in Anlage 5 –
„Ansprechpartner“, Ziffer 1.6 aufgeführt.
Es gelten folgende Eskalationsfristen für die Überleitung auf die nächste Stufe:
- Stufe I: nach Ablauf der Standard-Entstörungsfrist
- Stufe II: nach weiteren acht Stunden
- Stufe III: nach weiteren vier Stunden
5 Planbare Maßnahmen
5.1 Die Telekom führt planbare Maßnahmen wie z.B. regelmäßige Wartungsarbeiten, Arbeiten zur
Erhaltung der Funktionsfähigkeit ihres Netzes oder zur Integration neuer Techniken im
Rahmen der betrieblichen und technischen Möglichkeiten grundsätzlich innerhalb folgender
Zeiten durch:
- täglich von 00:00 Uhr bis 05:30 Uhr
- davon abweichend jeden ersten Sonntag im Monat von 01:00 Uhr bis 06:00 Uhr (für
umfangreiche Arbeiten)
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1476 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 17 2018
Vertrag zur Bereitstellung und Überlassung Anlage 1:
von CFV Ethernet 2.0 allg. Leistungsbeschreibung
5.2 Die Telekom teilt dem Kunden planbare Maßnahmen in ihrem Übertragungswegenetz
spätestens fünf Werktage vor dem vorgesehenen Termin mit. Der Kunde kann diesen Termin
innerhalb von drei Tagen nach Zugang der Mitteilung ablehnen. In diesem Fall stimmen die
Vertragspartner einvernehmlich einen endgültigen Termin ab.
5.3 Die Telekom ist bemüht, Anzahl, Dauer und Auswirkungen derartiger Maßnahmen so gering
wie möglich zu halten. Die aufgrund dieser Maßnahmen eintretenden Unterbrechungen und
Beeinträchtigungen werden nicht als Störung behandelt und fließen nicht in die Berechnung
der jährlichen Verfügbarkeit ein.
Stand: 21.08.2018 CFV Eth 2.0 Anl 1 allg. LB.docx 8/8
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17 2018 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 1477
Anlage 2
Produktleistungsbeschreibung CFV Ethernet 2.0 und
zusätzliche Leistungen
1 Produktleistungsbeschreibung CFV Ethernet 2.0 .............................................................................. 2
1.1 Überlassung von CFV Ethernet 2.0 .................................................................................................. 2
1.2 Mindestüberlassungsdauer ............................................................................................................ 2
1.3 Leistungsmerkmale, Qualitätsparameter, Verfügbarkeit, Kapazitätsupgrade ........................................ 2
1.3.1 CFV Ethernet 2.0 nicht upgradefähig .......................................................................................... 3
1.3.2 CFV Ethernet 2.0 upgradefähig mit der Möglichkeit des Upgrades von niedrigeren zu höheren
Bandbreiten ............................................................................................................................. 5
1.3.3 Kapazitätsupgrade CFV Ethernet 2.0 .......................................................................................... 7
2 Zusätzliche Leistungen .......................................................................................................................... 8
2.1 Verfügbarkeitsabfrage ................................................................................................................... 8
2.2 Ausbau zusätzlicher Infrastruktur im AsB (ZfI) ................................................................................... 8
2.3 Verlegung der Datennetzabschlusseinrichtung und der Endleitung .................................................... 8
2.4 Ändern / Austausch der physikalischen Schnittstelle ........................................................................ 8
2.5 Änderung Netzabschlusseinrichtung ............................................................................................... 9
2.6 Servicelevel S8 (Acht-Stunden-Express-Entstörung) .......................................................................... 9
2.7 Überführung ................................................................................................................................. 9
2.8 Aktiver CFV Ethernet 2.0-Netzabschluss im Outdoorgehäuse ............................................................. 9
Stand: 21.08.2018 CFV Eth 2.0 Anl 2 Prod L.docx 1/9
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1478 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 17 2018
Produktleistungsbeschreibung Anlage 2
CFV Ethernet 2.0
1 Produktleistungsbeschreibung CFV Ethernet 2.0
1.1 Überlassung
Die Telekom überlässt dem Kunden im Rahmen der bestehenden technischen und
betrieblichen Möglichkeiten eine CFV Ethernet 2.0 als Datenverbindung zwischen zwei vom
Kunden bestellten Endstellen inklusive Netzabschlussgeräten.
Die Telekom überlässt die CFV Ethernet 2.0 mit den nachstehend vereinbarten
Leistungsmerkmalen an den CFV Ethernet 2.0-Abschlüssen.
Die Telekom erbringt die nachfolgend aufgeführten Leistungen für CFV Ethernet 2.0 zu den in
Anlage 4, Teil 1 genannten Preisen, sofern diese einer Entgeltgenehmigungspflicht
unterliegen. Für die übrigen Leistungen gelten die Preise gemäß Anlage 4, Teil 2.
1.2 Mindestüberlassungsdauer
Die Mindestüberlassungsdauer für eine CFV Ethernet 2.0 beträgt drei Monate.
1.3 Leistungsmerkmale, Qualitätsparameter, Verfügbarkeit, Kapazitätsupgrade
Der Kunde kann die CFV Ethernet 2.0 als upgradefähige oder nicht upgradefähige Variante
beauftragen.
Kann der Kunde die CFV Ethernet 2.0 über die im Folgenden beschriebenen Qualitäts- und
Leistungsparameter hinaus nutzen, so erwächst hieraus für den Kunden kein Anspruch.
Demzufolge können vom Kunden keine Ansprüche auf Minderung, Erstattung oder
Schadensersatz, noch ein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund geltend gemacht
werden, sofern eine etwaige Reduzierung auf das vereinbarte Niveau erfolgen sollte.
Die Telekom überlässt die jeweils beauftragte CFV Ethernet 2.0 mit einem bestimmten
Ethernetdurchsatz. Die nachfolgenden Angaben gelten unter der Voraussetzung, dass der
genutzte Ethernetdurchsatz bezogen auf die jeweils genutzte Framegröße nicht überschritten
wird.
Die folgenden Protokolle werden transparent übertragen:
- Link Aggregation Control Protocol (IEEE802.3ad) und Link Aggregation Marker
Protocol (IEEE802.3 LAMP) mit MAC-Destination 01-80-C2-00-00-00 und 01-80-C2-00-
00-03,
- Precision Time Protocol Peer-Delay (PTP),
- Link Layer Discovery Protocol (LLDP),
- Virtual Station Interface Discovery and Configuration Protocol (VDP),
- Port-Based Network Access Control,
- Rapid/Multiple Spanning Tree Protocol (RSTP/MSTP),
- Shortest Path Bridging (SPB),
- Multiple MAC Registration Protocol (MMRP),
- Multiple VLAN Registration Protocol (MVRP),
- Multiple Stream Registration Protocol (MSRP)
- und Multiple ISID Registration Protocol (MIRP)
- und die Service-OAM-Daten (gemäß ITU-T Y.1731 oder IEEE 802.1Q) mit dem Level 6
oder 7 (Service-OAM Daten mit geringerem Level als 6 werden verworfen).
Stand: 21.08.2018 CFV Eth 2.0 Anl 2 Prod L.docx 2/9
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für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
17 2018 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 1479
Produktleistungsbeschreibung Anlage 2
CFV Ethernet 2.0
Folgende Protokolle werden nicht Ende zu Ende übertragen:
- 802.3 MAC Control Protocol Multipoint MAC Control,
- PAUSE,
- Priority Flow Control (PFC),
- Organization Specific Extensions Frames
- Link Aggregation Control Protocol (IEEE802.3ad) und Link Aggregation Marker
Protocol (IEEE802.3 LAMP) mit MAC-Destination 01-80-C2-00-00-02
- 802.3 Operations, Administration, and Maintenance (Link-OAM)
Preamble und Start of Frame Delimiter werden nicht transparent übertragen.
1.3.1 Nicht upgradefähige CFV Ethernet 2.0
Nicht upgradefähige CFV Ethernet 2.0 Varianten können nicht im Rahmen eines Upgrades
gemäß Ziffer 1.3.3 von einer niedrigeren auf eine höhere Bandbreite umkonfiguriert werden.
Zur Erhöhung der Bandbreite zwischen den beiden Endstellen ist eine Neubereitstellung
einer CFV Ethernet 2.0 mit einer entsprechend höheren Bandbreite notwendig.
Folgende Varianten sind bestellbar:
Bezeichnung
CFV Ethernet 2.0 2M
CFV Ethernet 2.0 4M
CFV Ethernet 2.0 8M
CFV Ethernet 2.0 10M
CFV Ethernet 2.0 20M
CFV Ethernet 2.0
Allgemein 2M 4M 8M 10M 20M
Framegröße Min. 64 Byte; Max. 1590 Byte
64 Byte 1,69 3,39 6,79 10 17
Ethernet
Frames MBit/s MBit/s MBit/ MBit/s MBit/s
Durchsatz
1518 Byte 2,0 4,0 8,0 10 20
bei:
Frames MBit/s MBit/s MBit/s MBit/s MBit/s
Ethernet Frame Transfer
≤ 49 ms
Delay
≤ 0,3 %
Ethernet Frame Loss Ratio
Ethernet Frame Delay
≤ 3ms
Variation
Verfügbarkeit im
≥ 99,5 %
Jahresdurchschnitt
Stand: 21.08.2018 CFV Eth 2.0 Anl 2 Prod L.docx 3/9
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für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1480 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 17 2018
Produktleistungsbeschreibung Anlage 2
CFV Ethernet 2.0
CFV Ethernet 2.0
Remote Device 2M 4M 8M 10M 20M
Rack
Montageart
Desk
230V AC
Stromversorgung 48V DC (Voraussetzung für den Abschluss im
Multifunktionsgehäuse; kundeneigenen Outdoorgehäuse)
Externer Takt (T4 Port)
Ein
CFV Ethernet 2.0
Ethernet
2M 4M 8M 10M 20M
Schnittstellen
Interface Typ UNI Port-basiert
10BaseT (IEEE 802.3 Clause 14) n.V.
100BaseT (IEEE 802.3 Clause 25)
Porttyp 1000BaseT (IEEE 802.3 Clause 40)
1000BaseLX (IEEE 802.3 Clause 38, Singlemode 1310 nm mit
9/125µm, LC-Buchse)
1000BaseSX (IEEE 802.3 Clause 38, Multimode 850 nm mit
62,5/125µm oder 50/125µm, LC-Buchse)
10BaseT Vollduplex n.V.
100BaseT Vollduplex
Duplex Mode 1000BaseT Autonegotiation
1000BaseLX/SX Aus
10BaseT Aus n.V.
100BaseT Aus
Auto Negotiation
1000BaseT Ein
1000BaseLX/SX Aus
Flow Control Aus
E-LMI Ein
Synchrones
Ein
Ethernet
MDI / MDIX Auto MDI-X
Stand: 21.08.2018 CFV Eth 2.0 Anl 2 Prod L.docx 4/9
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für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
17 2018 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 1481
Produktleistungsbeschreibung Anlage 2
CFV Ethernet 2.0
1.3.2 Upgradefähige CFV Ethernet 2.0
Upgradefähige Varianten der CFV Ethernet 2.0 können ohne Änderungen an der
physikalischen Verbindung von einer kleineren auf eine größere Bandbreite geändert werden.
In der Regel erfolgt das Upgrade auch ohne Austausch der Netzabschlussgeräte.
Folgende Varianten sind bestellbar (s. Ziffer 1.3.3 „Kapazitätsupgrade CFV Ethernet 2.0“):
Bezeichnung
CFV Ethernet 2.0 2M upgradefähig
CFV Ethernet 2.0 4M upgradefähig
CFV Ethernet 2.0 8M upgradefähig
CFV Ethernet 2.0 10M upgradefähig
CFV Ethernet 2.0 20M upgradefähig
CFV Ethernet 2.0 60M
CFV Ethernet 2.0 100M
CFV Ethernet 2.0 150M
Die Varianten „60M“ und „100M“ sind „upgradefähige“ Varianten im Sinne von Ziffer 1.3.2. Für
die CFV Ethernet 2.0 150M gibt es keine weitere Upgrademöglichkeit.
Technische Eigenschaften
CFV Ethernet 2.0
Allgemein 2M 4M 8M 10M 20M 60M 100M 150M
Min. 64 Byte
Framegröße
Max. 1590 Byte 4400 Byte
64 Byte 2 4 8 10 20 60 100 150
Ethernet Frames MBit/s MBit/s MBit/s MBit/s MBit/s MBit/s MBit/s MBit/s
Durchsatz
bei: 1518 Byte 2 4 8 10 20 60 100 150
Frames MBit/s MBit/s MBit/s MBit/s MBit/s MBit/s MBit/s MBit/s
Ethernet Frame
≤ 21 ms
Transfer Delay
Ethernet Frame Loss
≤ 0,1 %
Ratio
Ethernet Frame Delay
≤ 2ms
Variation
Verfügbarkeit im
≥ 99,5 %
Jahresdurchschnitt
Stand: 21.08.2018 CFV Eth 2.0 Anl 2 Prod L.docx 5/9
Bonn, 5. September 2018
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
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1482 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 17 2018
Produktleistungsbeschreibung Anlage 2
CFV Ethernet 2.0
CFV Ethernet 2.0
Remote Device 2M 4M 8M 10M 20M 60M 100M 150M
Rack
Montageart
Desk
230V AC
Spannungsversorgung 48V DC (Voraussetzung für den Abschluss im Multifunktionsgehäuse;
kundeneigenen Outdoorgehäuse)
Ein
Externer Takt (T4 Port)
CFV Ethernet 2.0
Ethernet Schnittstellen 2M 4M 8M 10M 20M 60M 100M 150M
Interface Typ UNI Port-basiert
10BaseT (IEEE 802.3
n.V.
Clause 14)
100BaseT (IEEE 802.3 Clause 25) n.V
1000BaseT (IEEE 802.3 Clause 40)
Porttyp
1000BaseLX (IEEE 802.3 Clause 38, Singlemode 1310 nm mit
9/125µm, LC-Buchse)
1000BaseSX (IEEE 802.3 Clause 38, Multimode 850 nm mit
62,5/125µm oder 50/125µm, LC-Buchse)
10BaseT Vollduplex n.V.
100BaseT Vollduplex n.V.
Duplex Mode 1000BaseT Autonegotiation
1000BaseLX/SX Aus
10BaseT Aus n.V.
100BaseT Aus n.V.
Auto Negotiation
1000BaseT Ein
1000BaseLX/SX Aus
Flow Control Aus
E-LMI Ein
Synchrones Ethernet Ein
MDI / MDIX Auto MDI-X
Stand: 21.08.2018 CFV Eth 2.0 Anl 2 Prod L.docx 6/9
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Produktleistungsbeschreibung Anlage 2
CFV Ethernet 2.0
1.3.3 Kapazitätsupgrade CFV Ethernet 2.0
Der Kunde kann für eine CFV Ethernet 2.0 ein Kapazitätsupgrade und damit eine Aufwertung
einer bestehenden CFV in eine neue CFV höherer Bandbreite ohne Standortänderung der CFV
Ethernet 2.0-Abschlüsse durchführen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde bereits bei der
Beauftragung der CFV die zukünftige Upgrademöglichkeit angegeben hat (Beauftragung
upgradefähiger CFV Ethernet 2.0 gemäß Ziffer 1.3.2) und keine Änderung an dem kundenseitig
vorhandenen Porttyp (Ethernet Schnittstelle) erforderlich ist. Anderenfalls ist vorab über einen
weiteren Auftrag die Änderung des Porttyps gemäß Ziffer 2.4 zu beauftragen. Die
Mindestüberlassungsdauer beginnt für die CFV Ethernet 2.0 mit der Bereitstellung der höheren
Bandbreite neu.
Ziel
4M 8M 10M 20M 60M 100M 150M
Quelle
2M X X X X X X X
4M X X X X X X
8M X X X X X
10M X X X X
20M X X X
60M X X
100M X
In der Phase der Umstellung kann es zu Unterbrechungen des Betriebes kommen, die nicht als
Störungen der Leistung zu bewerten sind. Die Telekom berechnet den Preis für die beauftragte
höhere Bandbreite ab dem Zeitpunkt ihrer Bereitstellung.
Stand: 21.08.2018 CFV Eth 2.0 Anl 2 Prod L.docx 7/9
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