amtsblatt-19-2018

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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                           für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1804                  – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –     19 2018



   4.3.4 Schutz der Funkmessstationen des Prüf- und Messdienstes der Bundesnetza-
   gentur
   Eine wirkungsvolle Überwachung der Frequenzordnung nach § 64 TKG setzt voraus, dass
   die Funkmessstationen der Bundesnetzagentur durch Frequenznutzungen nicht gestört wer-
   den. Elektromagnetische Felder von Sendeanlagen, die im näheren Umfeld der Empfangs-
   einrichtungen der Bundesnetzagentur betrieben werden, können zu Desensibilisierungs- und
   Übersteuerungseffekten führen und damit den Empfang der Messeinrichtungen der Bundes-
   netzagentur beeinträchtigen (vgl. Amtsblatt der Bundesnetzagentur 17/2012, Mitteilung Nr.
   613/2012).

   Die durch die vorstehend zitierte Regelung weiterentwickelte bisherige Verwaltungspraxis
   der Bundesnetzagentur in den Parameterfestsetzungsverfahren für den drahtlosen Netzzu-
   gang stellt aus Sicht der Bundesnetzagentur auch zukünftig einen ausgewogenen Rahmen
   für eine Interessenabwägung im Einzelfall zwischen den Interessen der Mobilfunknetzbetrei-
   ber zum weiteren Ausbau ihrer Netze und dem gesetzlichen Auftrag der Bundesnetzagentur
   dar.

   Zum Schutz der in Deutschland stationär betriebenen und geplanten Funkmessstationen des
   Prüf- und Messdienstes der Bundesnetzagentur darf an deren Standorten die durch Aussen-
   dungen im Frequenzbereich oberhalb von 694 MHz hervorgerufene Feldstärke einen Wert
   von max. 90 dBμV/m nicht überschreiten (vgl. Amtsblatt der Bundesnetzagentur 3/2016, Mit-
   teilung Nr. 35/2016).


   4.4    Frequenzkoordinierung für Funkstellen im Grenzgebiet
   In den Grenzgebieten und einigen weiteren geografischen Gebieten der Bundesrepublik
   Deutschland stehen Frequenzen für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Tele-
   kommunikationsdiensten aufgrund der Notwendigkeit der Frequenzkoordinierung mit den
   Nachbarländern nur eingeschränkt zur Verfügung.
   Einschränkungen werden hinsichtlich Frequenz und Umfang von Gebiet zu Gebiet unter-
   schiedlich sein, je nachdem, ob zwei, drei oder unter Umständen vier Länder in die Koordi-
   nierung einzubeziehen sind. Außerdem werden die Einschränkungen noch von den an den
   Grenzen sich gegenüberstehenden Übertragungsverfahren abhängen.




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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                               für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
19 2018                   – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –   1805


           Anlage 4 – Übersicht Mobilfunkspektrum




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                                                              Frequenzblöcke im Bereich 2 GHz


                        Bezeichnung        Ausstattung         Vergabeart        Frequenzbereich        Mindestgebot   Lot Rating

                                            2 x 10 MHz
                        A 2 (Auflage)                                                                    1.000.000 €       2
                                             (gepaart)

                            B2          2 x 5 MHz (gepaart)                                             75.000.000 €       1


                            C2          2 x 5 MHz (gepaart)                                             75.000.000 €       1


                            D2          2 x 5 MHz (gepaart)                                             75.000.000 €       1
                                                                                                                                    Anlage 5 – Übersicht der Auktionsobjekte




                            E2          2 x 5 MHz (gepaart)                                             75.000.000 €       1


                            F2          2 x 5 MHz (gepaart)                   1.920 MHz – 1.980 MHz /   75.000.000 €       1
                                                                abstrakt
                                                                               2110 MHz – 2170 MHz

                            G2          2 x 5 MHz (gepaart)                                             75.000.000 €       1
                                                                                                                                                                                                                                                                                    Amtsblatt der Bundesnetzagentur




                         H 2 (2026)     2 x 5 MHz (gepaart)                                             55.000.000 €       1


                         I 2 (2026)     2 x 5 MHz (gepaart)                                             55.000.000 €       1
                                                                                                                                                                                                                                                                  für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen




                         J 2 (2026)     2 x 5 MHz (gepaart)                                             55.000.000 €       1
                                                                                                                                                                                – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




                         K 2 (2026)     2 x 5 MHz (gepaart)                                             55.000.000 €       1
                                                                                                                                                                               19 2018




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Frequenzblöcke im Bereich von 3.400 MHz bis 3.700 MHz
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Bonn, 4. Oktober 2018
                        Bezeichnung   Ausstattung      Vergabeart         Frequenzbereich           Mindestgebot   Lot Rating

                           A 3,6      1 x 20 MHz         konkret          3.400 – 3.420 MHz         10.000.000 €       2
                           B 3,6      1 x 20 MHz                                                    30.000.000 €       2
                           C 3,6      1 x 20 MHz                                                    30.000.000 €       2
                           D 3,6      1 x 20 MHz                                                    30.000.000 €       2
                           E 3,6      1 x 20 MHz                                                    30.000.000 €       2
                           F 3,6      1 x 20 MHz                                                    30.000.000 €       2
                           G 3,6      1 x 20 MHz                                                    30.000.000 €       2
                           H 3,6      1 x 20 MHz                                                    30.000.000 €       2
                           I 3,6      1 x 20 MHz                                                    30.000.000 €       2
                           J 3,6      1 x 20 MHz                                                    30.000.000 €       2
                           K 3,6      1 x 10 MHz         abstrakt         3.420 – 3.700 MHz         15.000.000 €       1
                           L 3,6      1 x 10 MHz                                                    15.000.000 €       1
                                                                                                                                                                                                                                     Amtsblatt der Bundesnetzagentur




                           M 3,6      1 x 10 MHz                                                    15.000.000 €       1
                           N 3,6      1 x 10 MHz                                                    15.000.000 €       1
                           O 3,6      1 x 10 MHz                                                    15.000.000 €       1
                                                                                                                                                                                                                   für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen




                           P 3,6      1 x 10 MHz                                                    15.000.000 €       1
                           Q 3,6      1 x 10 MHz                                                    15.000.000 €       1
                                                                                                                                 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –




                           R 3,6      1 x 10 MHz                                                    15.000.000 €       1
                           S 3,6      1 x 10 MHz                                                    15.000.000 €       1
                           T 3,6      1 x 10 MHz                                                    15.000.000 €       1
                                                                                                                                1807
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                  für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
1808                        – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –     19 2018



   Anlage 6 – Beiratsbeschluss


   Beschluss des Beirates bei der Bundesnetzagentur vom 25.06.2018

   Der Beirat stellt fest, dass die anstehenden Entscheidungen zum zukünftigen 5G-Netzausbau von
   hoher wirtschafts- und infrastrukturpolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind
   und in ihrer langfristigen Dimension starken Einfluss auf die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse
   haben. Die wirtschaftspolitische Bedeutung ergibt sich daraus, dass das Vorhandensein eines 5G-
   Netzes für die Realisierung einer ganzen Reihe an technologisch innovativen Anwendung sowohl für
   die Bevölkerung als auch für die Wirtschaft zwingende Voraussetzung sein wird. Es ist absehbar, dass
   diese Anwendungen nur in den Regionen realisiert werden können, in denen die entsprechende Inf-
   rastruktur vorhanden ist (Henne-Ei-Problem). Daraus folgt, dass sich der politische Fokus bei der Ent-
   scheidungsfindung zur Wahrung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse insbesondere auf die
   Bereiche konzentrieren muss, in denen aus rein privatwirtschaftlichem Antrieb heraus, kein 5G-
   Netzausbau zu erwarten ist.

   1. Bestandsanalyse
       Um die richtigen Instrumente für den zukünftigen 5G-Netzausbau auswählen zu können, bedarf
       es zunächst einer Bestandsanalyse. Hierzu ist zunächst eine Beurteilung der Entwicklung des
       Nutzungsverhaltens in den bestehenden Mobilfunknetzen und - soweit möglich - eine Prognose
       der zu erwartenden zukünftigen Anwendungen vorzunehmen. Außerdem sind die bislang im
       Mobilfunknetzausbau verwendeten Instrumente und deren tatsächlichen Ergebnisse zu analy-
       sieren.

   1.1. Aktuelles Nutzungsverhalten
         Der Beirat stellt fest, dass sich das Nutzungsverhalten in den deutschen Mobilfunknetzen in
         den letzten Jahren deutlich verändert hat. Das betrifft zum einen die Anzahl der im Mobil-
         funknetz aktiven Endgeräte und zum anderen die über die Mobilfunknetze abgewickelten
         Dienste.

            Wie der jüngst von der Bundesnetzagentur veröffentlichte Jahresbericht 2017 aufzeigt, hat
            sich der SIM-Kartenbestand mit 135 Mio. nochmals erhöht. Dabei ist von besonderer Rele-
            vanz, dass dieses insbesondere auf eine Erhöhung des Kartenbestandes für Datenkommuni-
            kation zwischen Maschinen (Ende 2016: 11.1 Mio.; jetzt 17.6 Mio.) zurückzuführen ist1. Au-
            ßerdem ist festzuhalten, dass sich die Zahl der aktiven 4G-SIM-Karten bis Ende 2017 auf
            44,9 Mio. (Ende 2016: 36,5 Mio.) erhöht hat, was einer Steigerung innerhalb eines Jahres um
            23 % entspricht2.

            Dieses spiegelt sich auch in den über die Mobilfunknetze abgewickelten Diensten wider.
            Während die Anzahl der Verbindungsminuten nahezu konstant bleibt, sinkt die Anzahl der
            SMS weiter. Eine sehr deutliche und erneute Steigerung erfährt jedoch das über die Mobil-
            funknetze abgewickelte Datenvolumen. Es steigerte sich von 156 Mio. GB im Jahr 2012 auf
            913 GB im Jahr 2016 auf 1.338 Mio. GB im Jahr 2017. Damit erfolgte in den letzten fünf Jah-

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       Bundesnetzagentur, Jahresbericht 2017, S. 58.
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       Bundesnetzagentur, Jahresbericht 2017, S. 59.




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                  ren eine Verachtfachung des übertragenen Datenvolumens. Allein im letzten Jahr hat eine
                  sprunghafte Erhöhung um 52 % stattgefunden3.

           1.2. Aktueller Mobilfunknetzausbau bezogen auf Haushalte
                 Der Beirat stellt fest, dass der LTE-Netzausbau (4G) bezogen auf die Wohnbevölkerung vo-
                 ranschreitet. Die Anzahl der LTE-Basisstationen hat sich auf 48.146 erhöht (2016: 44.100).
                 Damit erreichte die Deutsche Telekom bezogen auf Haushalte eine Netzabdeckung von
                 94 %, Vodafone eine Netzabdeckung bezogen auf Haushalte von 91 % und Telefónica eine
                 Netzabdeckung von 82 % der Haushalte. Nach Angaben der Bundesnetzagentur ist das bei
                 allen Anbietern eine leichte Steigerung gegenüber dem Vorjahr4.

           1.3. Zukünftige Herausforderungen des Mobilfunknetzausbaus
                 Der Beirat stellt fest, dass der zukünftige Mobilfunknetzausbau vor neuen, über die bisheri-
                 gen Ansätze hinausgehenden Anforderungen steht. Dieses ergibt sich aus Änderungen im
                 Nutzungsverhalten, der bisherigen Ausbaustrategie und zukünftig absehbaren Anwendun-
                 gen.

                  In der öffentlichen Wahrnehmung ist festzustellen, dass – bezogen auf den aktuellen Mobil-
                  funknetzausbau der 2G-, 3G- und 4G-Netze – vermehrt Beschwerden über Verbindungsab-
                  brüche bei reinen Telefonaten bzw. Beschwerden über eine unzureichende Datenrate
                  kommuniziert werden. Die Mobilfunknutzung hat im Alltag der Menschen und der Wirt-
                  schaft in den letzten Jahren eine deutlich höhere Bedeutung erlangt. Wie die obigen Daten
                  der Bundesnetzagentur zeigen, ist zum einen die Nutzung von Datendiensten stark ange-
                  stiegen. Zum anderen ist zu berücksichtigen, dass Mobilfunkdienste zu über 99 % mobil
                  eingesetzt werden. Von insgesamt 109,7 Mio. aktiven SIM-Kartenwurden im Jahr 2017 we-
                  niger als 1 % (897.000) stationär genutzt5. Folglich treten neben die Versorgung der Wohn-
                  bevölkerung (Haushalte) weitere Faktoren, die zukünftig noch eine deutlich verstärkte Rolle
                  spielen werden. Mit 5G wird darüber hinaus eine grundlegend neue Qualität der digitalen
                  Vernetzung erreicht, bei der nicht mehr allein der menschliche Mobilfunknutzer im Mittel-
                  punkt steht. 5G ermöglicht durch eine umfassende, nahezu latenzfreie Vernetzung das In-
                  ternet der Dinge und damit neue Anwendungen im Bereich der Produktion (Industrie 4.0),
                  der Mobilität und Logistik, die Gewinnung und Verarbeitung von Big Data mit Hilfe Künstli-
                  cher Intelligenz und damit neuartige Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle.

                  Absehbare zukünftigen Anwendungen, wie die unterschiedlichen Stufen des automatisier-
                  ten Fahrens und das spätere autonome Fahren, werden auf dem Straßennetz zuverlässige
                  Fahrzeugkonnektivität voraussetzen. Dieses gilt für die direkte Kommunikation vom Fahr-
                  zeug zur umliegenden Infrastruktur (Car2Infrastructure), die auf WLAN oder mobilfunkba-
                  sierten Technologien beruhen wird. Aber auch für die indirekte Kommunikation des Fahr-
                  zeugs mit dahinterliegenden IT-Services (Car2Backend) wird eine zufriedenstellende Mobil-
                  funkversorgung notwendig werden. Mit der breit angelegte European strategy on Coopera-
                  tive Intelligent Transport Systems (C-ITS) der Europäischen Kommission sollen Sicherheits-
                  und Effizienzfunktionen eingeführt werden, die eine entsprechende

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             Bundesnetzagentur, Jahresbericht 2017, S. 59.
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            Mobilfunkversorgung entlang der Verkehrswege voraussetzen. Neben diesen Anwendungs-
            fällen aus der privaten Nutzung des Straßennetzes wird es gerade bei Logistikanwendungen
            zukünftig ebenfalls auf eine zuverlässige Mobilfunkabdeckung ankommen.

            Eine vergleichbare Entwicklung zeichnet sich bei der Mobilfunkversorgung entlang des
            deutschen Schienennetzes ab. Das oben beschriebene private Nutzungsverhalten und die
            Steigerung des über die Mobilfunknetze abgewickelten Datenvolumens spricht dafür, dass
            es entlang des Schienennetzes im Schwerpunkt auf die Verfügbarkeit einer hohen Daten-
            kapazität ankommen wird. Dieses ergibt sich allein aus dem praktischen Umstand, dass in
            einem ICE, IC oder Regionalexpress auf begrenztem Raum eine hohe Anzahl an Mobilfunk-
            nutzern konzentriert ist, die bei gleichzeitiger Nutzung eine bestimmte Bandbreite abrufen.

            Der Beirat stellt allerdings fest, dass entlang der Verkehrswege bereits die aktuelle Versor-
            gung mit 2G-, 3G- und 4G-Diensten verbesserungswürdig ist. Dieses ergibt sich aus Daten
            der Bundesregierung:

   1.3.1.      Mobilfunkverfügbarkeit auf Autobahnen:




                         (Quelle: Breitbandatlas des Bundes im Auftrag des BMVI, Stand: Mitte 2017)


            Die Verfügbarkeit von Sprachdiensten entlang von Autobahnen ist zufriedenstellend. Be-
            reits bei der Verfügbarkeit von LTE (4G) und damit auch der Verfügbarkeit von Datendiens-
            ten ergeben sich bei den jeweiligen Anbietern allerdings deutliche Differenzen. Während
            beim Anbieter mit dem besten Netz Mitte 2017 noch knapp 730 km Autobahnen (4 %) oh-
            ne LTE-Versorgung sind, fehlen beim schlechtesten Anbieter noch rund 5.090 km des deut-
            schen Autobahnnetzes. Klarstellend ist in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass sich
            mit den Vorgaben aus dem Versteigerungsverfahren 2015 die LTE-Verfügbarkeit an Auto-
            bahnen noch verbessern wird.




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           1.3.2.       Mobilfunkverfügbarkeit auf Bundesstraßen:




                                 (Quelle: Breitbandatlas des Bundes im Auftrag des BMVI, Stand: Mitte 2017)


                    Es ist festzustellen, dass sich bei der reinen Verfügbarkeit von Sprachdiensten auf Bundes-
                    straßen bereits erste deutliche Unterschiede zwischen den Anbietern zeigen. Während der
                    Anbieter mit dem besten Netz die Bundesstraßen noch nahezu vollständig bis auf 130 km
                    des Streckennetzes abdeckt, sind beim schlechtesten Anbieter bereits 1.721 km ohne Ver-
                    sorgung mit Sprachtelefonie. Wesentlich deutlicher werden die Defizite bei der LTE-
                    Versorgung (4G). Beim Anbieter mit dem besten Netz waren Mitte 2017 4.990 km der Bun-
                    desstraßen nicht versorgt. Beim schlechtesten Anbieter fehlte es auf 23.300 km (45,7 %)
                    der Bundesstraßen an einer LTE-Versorgung (4G).

           1.3.3.       Mobilfunkverfügbarkeit auf Landesstraßen:




                                 (Quelle: Breitbandatlas des Bundes im Auftrag des BMVI, Stand: Mitte 2017)


                    Auf den Landesstraßen kann man beim besten Anbieter auf 1.225 km nicht telefoniert wer-
                    den. Beim Anbieter mit dem schlechtesten Netz ist dieses auf 7.613 km des Landesstraßen-
                    netzes nicht möglich. Beim besten Anbieter fehlen auf 15.489 km des Landesstraßennetzes
                    LTE- und damit Datendienste der aktuellen Generation. Beim schlechtesten Anbieter liegt
                    dieses Defizit auf 53.032 km des Landesstraßennetzes vor.




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   1.3.4.   Mobilfunkverfügbarkeit auf Kreisstraßen:




                     (Quelle: Breitbandatlas des Bundes im Auftrag des BMVI, Stand: Mitte 2017)


        Die Mobilfunkverfügbarkeit auf Kreisstraßen ist mit der oben dargestellten Situation auf
        Landesstraßen vergleichbar. Beim besten Anbieter ist auf 1.474 km des Kreisstraßennetzes
        keine Telefonie möglich. Beim schlechtesten Anbieter trifft dieser Fall auf 8.560 km zu.
        Beim besten Anbieter fehlt es auf 17.596 km des Kreisstraßennetzes an LTE-Diensten (4G).
        Der schlechteste Anbieter konnte Mitte 2017 auf 57.670 km des Kreisstraßennetzes noch
        keine LTE-Dienste (4G) anbieten.

   1.3.5.   Mobilfunkverfügbarkeit auf ICE-Strecken:




                     (Quelle: Breitbandatlas des Bundes im Auftrag des BMVI, Stand: Mitte 2017)


        Die Verfügbarkeit von Sprachtelefonie entlang des ICE-Streckennetzes ist zufriedenstellend.
        Im Hinblick auf die LTE-Verfügbarkeit (4G) ist allerdings festzustellen, dass beim besten An-
        bieter Mitte 2017 noch 405 km und beim schlechtesten Anbieter 2.350 km des ICE-
        Streckennetzes unversorgt sind. Details über die Mobilfunkverfügbarkeit im IC- und Regio-
        nalexpressnetz liegen nicht vor.




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           1.4. Zwischenfazit:

                  Der Beirat zieht aus der obigen Bestandsanalyse folgendes Zwischenfazit:

                        •   Der bisher verfolgte Ansatz zur Versorgung der Haushalte hat bei der Versorgung der
                            Wohnbevölkerung im urbanen Raum grundsätzlich zu zufriedenstellenden Ergebnis-
                            sen geführt. Im ländlichen Raum sind bei der Versorgung der Wohnbevölkerung noch
                            keine zufriedenstellenden Ergebnisse auszumachen.

                        •   Das Nutzungsverhalten zeigt generell eine deutliche Steigerung des über Mobilfunk-
                            netze abgewickelten Datenvolumens (allein von 2016 zu 2017 Steigerung um 52 %).

                        •   Die Mobilfunknutzung erfolgt nahezu vollständig mobil und nicht stationär. Die aktu-
                            ellen Anwendungsfälle und die bereits jetzt absehbaren zukünftigen Nutzungsszena-
                            rien für das Mobilfunknetz, wie bspw. automatisiertes, vernetztes oder später auto-
                            nomes Fahren, zeigen deutlich, dass eine zuverlässige Mobilfunkversorgung an den
                            Verkehrswegen bereits jetzt notwendig ist bzw. in Zukunft erst recht nötig sein wird.

                        •   Auch wenn der Effekt der Nutzung des 700 MHz-Bandes noch aussteht, zeigt die Ver-
                            sorgungssituation mit Stand Mitte 2017, dass der bisher verfolgte Ansatz der Versor-
                            gung von Haushalten nicht zu einer automatischen Versorgung der Verkehrswege
                            führt. Wenn schon der Anbieter mit dem besten Netz auf 1.225 km der Landes- bzw.
                            1.474 km der Kreisstraßen keine Versorgung mit Sprachtelefonie bietet, trifft dieses
                            Defizit gerade die unteren Straßenkategorien und damit im Wesentlichen den ländli-
                            chen Raum. Das ist nicht zufriedenstellend. Dieses trifft auch auf die Verfügbarkeit
                            von LTE-Diensten (4G) zu, wenn es im besten Netz auf 15.489 km des Landesstraßen-
                            bzw. 17.596 km des Kreisstraßennetzes an einer LTE-Versorgung (4G) fehlt.

                  In der Gesamtschau folgert der Beirat aufgrund der hohen wirtschafts- und infrastrukturpo-
                  litischen Bedeutung des 5G-Mobilfunkausbaus für die Bundesrepublik Deutschland und
                  aufgrund des starken Einflusses auf die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse Folgendes
                  für die strategische Ausrichtung des verpflichtenden Ausbaus zukünftiger 5G-
                  Mobilfunknetze:

                        •   die Orientierung an der Versorgung der Haushalte ist für die Wohnbevölke-
                            rung grundsätzlich weiterhin sinnvoll;

                        •   aufgrund der Langfristigkeit der Festlegung (bis 2040) muss gerade für die
                            deutlich steigenden Anforderungen an das über die Mobilfunknetze abgewi-
                            ckelte Datenvolumen Vorsorge getroffen werden;

                        •   neben der Versorgung der Haushalte (Wohnbevölkerung) sind die Verpflich-
                            tungen zur Versorgung der Verkehrswege deutlich zu intensivieren, da dieses
                            für bestehende und zukünftige Anwendungsfälle notwendig ist bzw. sein wird
                            und der 2G-, 3G- und 4G-Ausbau gezeigt hat, dass eine rein wettbewerbsge-
                            triebene Versorgung insbesondere der Verkehrswege im ländlichen Raum




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