amtsblatt-20-2018
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
2138 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 20 2018
Damit ist das dritte Kriterium als nicht erfüllt und der Markt der SBW Sendernetzbetrieb Ba-
den Württemberg GmbH bzw. die Märkte der Gesellschafter sind als nicht regulierungsbe-
dürftig anzusehen.
9.3.2. Ergebnis
Das dritte Kriterium ist für den Markt der UKW-Antennen(mit)benutzung für alle UKW-
Antennenerwerber als nicht erfüllt anzusehen. Im Ergebnis bleibt danach festzuhalten, dass
das allgemeine Wettbewerbsrecht für alle Anbieter, die auf dem Markt der UKW-Anten-
nen(mit)benutzung tätig sind, insofern ausreichend ist, um einem Marktversagen zu begeg-
nen.
9.4. Gesamtergebnis
Die betreiberindividuellen Märkte für UKW-Antennen(mit)benutzung sind nicht regulierungs-
bedürftig.
Bonn, den
Dr. Eschweiler In Vertretung Franke
(Beisitzer u. Berichterstatter) Dr. Eschweiler (Beisitzer)
(Vorsitzender)
BK 1-18/001
70
Bonn, 17. Oktober 2018
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für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
20 2018 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 2139
10. Anhänge
10.1. Anhang 1: Übersicht der Ergebnisse der Auswertung
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Bonn, 17. Oktober 2018
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für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
2140 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 20 2018
10.2. Anhang 2: Stellungnahmen der Unternehmen
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Bonn, 17. Oktober 2018
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20 2018 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 2141
10.3. Anhang 2: Einvernehmensschreiben des Bundeskartellamts
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Bonn, 17. Oktober 2018
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für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
2142 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 20 2018
Mitteilung Nr. 276/2018 Mitteilung Nr. 277/2018
TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5; TKG §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5;
Veröffentlichung eines Entscheidungsentwurfs in dem Verfah- Veröffentlichung der Ergebnisse des Anhörungsverfahrens
ren gegenüber der Media Broadcast GmbH betreffend den betreffend den Entwurf der Entgeltgenehmigung in dem Ver-
vollständigen Widerruf der Regulierungsverpflichtungen auf waltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH
dem UKW-Antennen(mit)benutzungsmarkt und teilweisen wegen Genehmigung der Entgelte für zusätzliche Leistungen
Widerruf der Regulierungsverpflichtungen auf dem UKW- für die Zugangsleistung L2-BSA (VDSL 175 und VDSL 250)
Übertragungsmarkt
Gemäß §§ 13 Abs. 1 S. 1, 12 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 5 TKG wird
Gemäß §§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 1 i. V. m. § 5 TKG wird hiermit ver- hiermit veröffentlicht, dass nach Ablauf der Stellungnahmefrist, die
öffentlicht, dass der Entscheidungsentwurf im o.g. Verfahren ab am 04.10.2018 endete, die eingegangenen schriftlichen Stellung-
Erscheinen dieses Amtsblattes zur nationalen Konsultation gestellt nahmen zu dem Entwurf der Entgeltgenehmigung in dem Verwal-
wird und dazu im Internet der Bundesnetzagentur unter Einheitli- tungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH wegen
che Informationsstelle/Nationale Konsultation eingesehen bzw. he- Genehmigung der Entgelte für zusätzliche Leistungen für die Zu-
runtergeladen werden kann. gangsleistung L2-BSA (VDSL 175 und VDSL 250), veröffentlicht im
Amtsblatt 18/2018 vom 19.09.2018 als Mitteilung Nr. 260/2018, im
Der Termin für eine etwaige öffentliche mündliche Verhandlung zu Internet der Bundesnetzagentur unter „Einheitliche Informations-
dem hier veröffentlichten Konsultationsentwurf wird auf den Inter- stelle / Nationale Konsultation“ eingesehen bzw. heruntergeladen
netseiten der Bundesnetzagentur unter “Termine der Beschluss- werden können.
kammern“ veröffentlicht werden.
Die zuständige Beschlusskammer wertet derzeit die Stellungnah-
Stellungnahmen interessierter Parteien sind unter Angabe des Ak- men aus und prüft den Entscheidungsentwurf dahingehend, ob
tenzeichens BK3b-18/007 auf dem Postweg oder in elektronischer und ggf. inwieweit dieser im Lichte der Stellungnahmen anzupas-
Form - jeweils in deutscher Sprache - zu richten an die Bundes- sen ist. Es ist beabsichtigt, den überarbeiteten Entwurf nach be-
netzagentur, Beschlusskammer 3, Postfach 8001, 53105 Bonn hördeninterner Information und Abstimmung (§ 132 Abs. 4 TKG)
oder an folgende E-Mail-Adresse: und der Beteiligung des Bundeskartellamtes (§ 123 Abs. 1) gemäß
§§ 13 Abs. 1, 12 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 TKG zügig der EU-Kommission,
BK3-Konsultation@bnetza.de dem GEREK und den übrigen nationalen Regulierungsbehörden
zur Verfügung zu stellen. Der Entscheidungsentwurf ist dann auf
Sofern eine Stellungnahme Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse den Internetseiten der EU-Kommission abrufbar.
enthält, wird um zeitgleiche Beifügung einer öffentlichen Fassung
ohne Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gebeten. Wenn keine Im Anschluss an das Notifizierungsverfahren ergeht die endgültige
öffentliche Fassung begeifügt wird, wird davon ausgegangen, dass Entgeltgenehmigung.
die Stellungnahme keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ent-
hält und unverändert veröffentlicht werden kann, vgl. § 136 TKG. Die Entscheidung wird zu gegebener Zeit ebenfalls im Amtsblatt
und auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle Stellungnahmen als Ergeb-
nis des Konsultationsverfahrens gem. § 12 Abs.1 S. 2 TKG im In-
ternet der Bundesnetzagentur veröffentlicht werden.
BK3c-18/013
Das Konsultationsverfahren beginnt am 17.10.2018 und endet
am 31.10.2018.
Nach Fristablauf eingehende Stellungnahmen können nicht be-
rücksichtigt werden.
BK3b-18/007
Bonn, 17. Oktober 2018
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
20 2018
Amtsblatt BNetzA 20/2018; Mitteilungen
– Mitteilungen, Telekommunikation
Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 2143
Mitteilungen der BNetzA
Mitteilung Nr. /2018 02_02.rtf
Mitteilung Nr. 278/2018
TKG § 35 Abs. 77 i.i. V.
V. m.
m. §§55S.1
S.1TKG;
TKG;
Genehmigung der Entgelte auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH für den Zugang zur TAL:
Bereitstellungs-
Genehmigung derund Kündigungsentgelte,
Entgelte Entgelte
auf Antrag der Telekom für Nutzungsänderung,
Deutschland zusätzliche
GmbH für den Zugang zur TAL:Anfahrt,
Bereit-
Portwechsel und Faxzuschlag sowie Entgelte für zusätzliche Leistungen zu besonderen
stellungs- und Kündigungsentgelte, Entgelte für Nutzungsänderung, zusätzliche Anfahrt, Portwechsel Zeiten,
und Faxzuschlag sowie Entgelte für zusätzliche Leistungen zu besonderen Zeiten, Reparatur der Calls
Reparatur der Endleitung, Carrier-Express-Entstörung, Bereitstellung und Entstörung von Service End-
und GK-Anschaltung
leitung, („TAL-Einmalentgelte“)
Carrier-Express-Entstörung, Bereitstellung und Entstörung von Service Calls und GK-Anschal-
tung („TAL-Einmalentgelte“)
In dem Verwaltungsverfahren auf Antrag der Telekom Deutschland GmbH wegen Genehmigung der Entgelte
für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (Bereitstellung, Kündigung, Schalten zu besonderen Zeiten,
Nutzungsänderung, Portwechsel, zusätzliche Anfahrt, Reparatur der Endleitung, Carrier-Express-Entstörung,
Service Calls sowie GK-Anschaltung) hat die Beschlusskammer 3 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen auf die mündliche Verhandlung vom 06.06.2018 beschlossen:
1. Folgende Entgelte werden ab dem 01.10.2018 für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung
genehmigt:
1.1 Einmalige Bereitstellungsentgelte
CuDA 2 Dr ENTGELTE
Übernahme ohne Arbeiten beim Endkunden 25,03 €
Übernahme mit Arbeiten beim Endkunden 60,92 €
Neuschaltung mit Arbeiten am KVz ohne Arbeiten beim Endkunden 33,16 €
Neuschaltung mit Arbeiten am KVz mit Arbeiten beim Endkunden 62,99 €
Neuschaltung ohne Arbeiten am KVz ohne Arbeiten beim Endkunden 22,62 €
Neuschaltung ohne Arbeiten am KVz mit Arbeiten beim Endkunden 59,60 €
CuDA 2 Dr für KVz-TAL und SVt-TAL ENTGELTE
Übernahme ohne Arbeiten beim Endkunden 24,64 €
Übernahme mit Arbeiten beim Endkunden 54,94 €
Neuschaltung ohne Arbeiten beim Endkunden 23,40 €
Neuschaltung mit Arbeiten beim Endkunden 55,04 €
CuDA 2 Dr, CuDA 2 Dr hochbitratig für KVz-TAL und SVt-TAL, Neuschaltung
einer KVz-TAL (SVt-TAL) in Verbindung mit der Kündigung einer HVt-TAL ENTGELTE
Neuschaltung ohne Arbeiten beim Endkunden 19,91 €
Neuschaltung mit Arbeiten beim Endkunden 51,66 €
Bonn, 17. Oktober 2018
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für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
2144 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 20 2018
CuDA 2 Dr hochbitratig ENTGELTE
Übernahme ohne Arbeiten beim Endkunden 25,03 €
Übernahme mit Arbeiten beim Endkunden 60,92 €
Neuschaltung mit Arbeiten am KVz ohne Arbeiten beim Endkunden 33,16 €
Neuschaltung mit Arbeiten am KVz mit Arbeiten beim Endkunden 62,99 €
Neuschaltung ohne Arbeiten am KVz ohne Arbeiten beim Endkunden 22,62 €
Neuschaltung ohne Arbeiten am KVz mit Arbeiten beim Endkunden 59,60 €
CuDA 2 Dr hochbitratig für KVz-TAL und SVt-TAL ENTGELTE
Übernahme ohne Arbeiten beim Endkunden 24,64 €
Übernahme mit Arbeiten beim Endkunden 54,94 €
Neuschaltung ohne Arbeiten beim Endkunden 23,40 €
Neuschaltung mit Arbeiten beim Endkunden 55,04 €
CuDA 4 Dr hochbitratig ENTGELTE
Übernahme ohne Arbeiten beim Endkunden 29,79 €
Übernahme mit Arbeiten beim Endkunden 75,65 €
Neuschaltung mit Arbeiten am KVz ohne Arbeiten beim Endkunden 38,63 €
Neuschaltung mit Arbeiten am KVz mit Arbeiten beim Endkunden 78,00 €
Neuschaltung ohne Arbeiten am KVz ohne Arbeiten beim Endkunden 26,25 €
Neuschaltung ohne Arbeiten am KVz mit Arbeiten beim Endkunden 73,08 €
CuDA 4 Dr hochbitratig für KVz-TAL und SVt-TAL ENTGELTE
Übernahme ohne Arbeiten beim Endkunden 26,73 €
Übernahme mit Arbeiten beim Endkunden 66,55 €
Neuschaltung ohne Arbeiten beim Endkunden 24,95 €
Neuschaltung mit Arbeiten beim Endkunden 65,89 €
CuDA 4 Dr hochbitratig für KVz-TAL und SVt-TAL, Neuschaltung einer KVz-TAL
(SVt-TAL) in Verbindung mit der Kündigung einer HVt-TAL ENTGELTE
Neuschaltung ohne Arbeiten beim Endkunden 21,44 €
Neuschaltung mit Arbeiten beim Endkunden 62,52 €
CuDA 2 Dr mit ZwR ENTGELTE
Übernahme ohne Arbeiten beim Endkunden 25,03 €
Übernahme mit Arbeiten beim Endkunden 60,92 €
Bonn, 17. Oktober 2018
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für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
20 2018 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 2145
CuDA 4 Dr mit ZwR ENTGELTE
Übernahme ohne Arbeiten beim Endkunden 29,79 €
Übernahme mit Arbeiten beim Endkunden 75,65 €
CCA-A ENTGELTE
Übernahme ohne Arbeiten beim Endkunden 25,03 €
Übernahme mit Arbeiten beim Endkunden 60,92 €
Neuschaltung mit Arbeiten am KVz ohne Arbeiten beim Endkunden 33,16 €
Neuschaltung mit Arbeiten am KVz mit Arbeiten beim Endkunden 62,99 €
Neuschaltung ohne Arbeiten am KVz ohne Arbeiten beim Endkunden 22,62 €
Neuschaltung ohne Arbeiten am KVz mit Arbeiten beim Endkunden 59,60 €
CCA-B ohne ZwR ENTGELTE
Übernahme ohne Arbeiten beim Endkunden 25,03 €
Übernahme mit Arbeiten beim Endkunden 60,92 €
Neuschaltung mit Arbeiten am KVz ohne Arbeiten beim Endkunden 48,56 €
Neuschaltung mit Arbeiten am KVz mit Arbeiten beim Endkunden 88,64 €
Neuschaltung ohne Arbeiten am KVz ohne Arbeiten beim Endkunden 38,02 €
Neuschaltung ohne Arbeiten am KVz mit Arbeiten beim Endkunden 85,25 €
CCA-P ENTGELTE
Übernahme ohne Arbeiten beim Endkunden 90,19 €
Neuschaltung mit Arbeiten am KVz mit Arbeiten beim Endkunden 261,96 €
TelAsl OPAL ENTGELTE
Übernahme ohne Arbeiten beim Endkunden 14,71 €
Neuschaltung mit Arbeiten am KVz ohne Arbeiten beim Endkunden 32,53 €
Neuschaltung mit Arbeiten am KVz mit Arbeiten beim Endkunden 72,04 €
BaAsl OPAL ENTGELTE
Übernahme ohne Arbeiten beim Endkunden 14,71 €
Neuschaltung mit Arbeiten am KVz ohne Arbeiten beim Endkunden 47,92 €
Neuschaltung mit Arbeiten am KVz mit Arbeiten beim Endkunden 104,09 €
Bonn, 17. Oktober 2018
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
2146 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 20 2018
TelAsl bei ISIS-outdoor (TVSt) ENTGELTE
Übernahme ohne Arbeiten beim Endkunden 14,71 €
Neuschaltung mit Arbeiten am KVz ohne Arbeiten beim Endkunden 32,53 €
Neuschaltung mit Arbeiten am KVz mit Arbeiten beim Endkunden 72,04 €
BaAsl bei ISIS-outdoor (TVSt) ENTGELTE
Übernahme ohne Arbeiten beim Endkunden 14,71 €
Neuschaltung mit Arbeiten am KVz ohne Arbeiten beim Endkunden 47,92 €
Neuschaltung mit Arbeiten am KVz mit Arbeiten beim Endkunden 104,09 €
PMxAsl bei ISIS-outdoor (TVSt) ENTGELTE
Übernahme ohne Arbeiten beim Endkunden 97,19 €
Neuschaltung mit Arbeiten am KVz ohne Arbeiten beim Endkunden 103,92 €
Neuschaltung mit Arbeiten am KVz mit Arbeiten beim Endkunden 268,65 €
1.2 Kündigungsentgelte
CuDA 2 Dr ENTGELTE
Kündigung ohne gleichzeitige Umschaltung des Endkunden 13,88 €
Kündigung mit gleichzeitiger Umschaltung des Endkunden 2,39 €
CuDA 2 Dr für KVz-TAL und SVt-TAL ENTGELTE
Kündigung ohne gleichzeitige Umschaltung des Endkunden 18,03 €
Kündigung mit gleichzeitiger Umschaltung des Endkunden 2,39 €
CuDA 2 Dr hochbitratig ENTGELTE
Kündigung ohne gleichzeitige Umschaltung des Endkunden 13,88 €
Kündigung mit gleichzeitiger Umschaltung des Endkunden 2,39 €
CuDA 2 Dr hochbitratig für KVz-TAL und SVt-TAL ENTGELTE
Kündigung ohne gleichzeitige Umschaltung des Endkunden 18,03 €
Kündigung mit gleichzeitiger Umschaltung des Endkunden 2,39 €
CuDA 4 Dr hochbitratig ENTGELTE
Kündigung ohne gleichzeitige Umschaltung des Endkunden 14,92 €
Kündigung mit gleichzeitiger Umschaltung des Endkunden 2,39 €
Bonn, 17. Oktober 2018
Amtsblatt der Bundesnetzagentur
für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
20 2018 – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur – 2147
CuDA 4 Dr hochbitratig für KVz-TAL und SVt-TAL ENTGELTE
Kündigung ohne gleichzeitige Umschaltung des Endkunden 19,03 €
Kündigung mit gleichzeitiger Umschaltung des Endkunden 2,39 €
CuDA 2 Dr mit ZwR ENTGELTE
Kündigung ohne gleichzeitige Umschaltung des Endkunden 13,88 €
Kündigung mit gleichzeitiger Umschaltung des Endkunden 2,39 €
CuDA 4 Dr mit ZwR ENTGELTE
Kündigung ohne gleichzeitige Umschaltung des Endkunden 14,92 €
Kündigung mit gleichzeitiger Umschaltung des Endkunden 2,39 €
CCA-A ENTGELTE
Kündigung ohne gleichzeitige Umschaltung des Endkunden 13,88 €
Kündigung mit gleichzeitiger Umschaltung des Endkunden 2,39 €
CCA-B ohne ZwR ENTGELTE
Kündigung ohne gleichzeitige Umschaltung des Endkunden 13,88 €
Kündigung mit gleichzeitiger Umschaltung des Endkunden 2,39 €
CCA-P ENTGELTE
Kündigung ohne gleichzeitige Umschaltung des Endkunden 96,79 €
Kündigung mit gleichzeitiger Umschaltung des Endkunden 46,47 €
TelAsl bei OPAL ENTGELTE
Kündigung ohne gleichzeitige Umschaltung des Endkunden 7,14 €
Kündigung mit gleichzeitiger Umschaltung des Endkunden 2,39 €
BaAsl bei OPAL ENTGELTE
Kündigung ohne gleichzeitige Umschaltung des Endkunden 7,14 €
Kündigung mit gleichzeitiger Umschaltung des Endkunden 2,39 €
TelAsl bei ISIS-outdoor (TVSt) ENTGELTE
Kündigung ohne gleichzeitige Umschaltung des Endkunden 7,14 €
Kündigung mit gleichzeitiger Umschaltung des Endkunden 2,39 €
Bonn, 17. Oktober 2018