amtsblatt-3-2018

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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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           Zu beachten ist weiterhin, dass, wenn auch nur kleine Wechselhürden zwischen den beiden
           Anschlussvarianten bestehen, Kunden von einem nicht in Paketen angebotenen Zugang
           bzw. Single Play Anschluss auf einen Double Play Anschluss wechseln wollen.

           Verhältnis zwischen dem Preis für das Bündel und der Einzelkomponente bzw. Single Play
           Angeboten

           Kostenvorteile für den Endkunden

           Für Endkunden sind Bündelprodukte in aller Regel mit entsprechenden Kosteneinsparungen
           verbunden. Diese Rabatte für den Kunden stellen neben den reinen Transaktionsvorteilen,
           wie beispielsweise dem Erhalt einer einzigen Rechnung, die wesentlichen Kostenvorteile von
           Bündelprodukten dar. Gleichzeitig ist jedoch zu beobachten, dass bei Single Play und nicht
           in Paketen angebotenen Zugängen zum öffentlichen Telefonnetz- bzw. Telefondienst
           regelmäßig der Preis für die Zusendung einer Rechnung inklusive ist. Dies stellt sich bei
           höherwertigen Bündelprodukten anders dar, hier ist bei fast allen Anbietern eine Rechnung
           nur online verfügbar. Für Kunden, die lediglich an der Leistung des Zugangs zum
           öffentlichen Telefonnetz bzw. Telefondienst interessiert sind, kann eine Rechnung, die nur
           online zur Verfügung gestellt wird, einen zusätzlichen Kostenfaktor darstellen.

           In der nachfolgenden Tabelle sind die jeweils günstigsten Angebote sowie die Angebote der
           größten Marktteilnehmer für die Einzelkomponente Zugang zum öffentlich zugänglichen
           Telefondienst, für Single Play, sowie für das Bündel aus Internetzugang und Zugang zum
           öffentlichen Telefonnetz bzw. Telefondienst aufgeführt (Stand: 19.09.2017). Zudem ist für
           sämtliche Leistungsvarianten der durchschnittliche Monatspreis unter der Annahme einer
           fünfjährigen Vertragslaufzeit aufgeführt. In der letzten Spalte ist der durchschnittliche
           Monatspreis (5 Jahre Vertragslaufzeit) dargelegt, der sich bei der Annahme einer 10%igen
           Erhöhung des Preises ergibt, also der Annahme, die dem hypothetischen Monopolistentest
           zugrunde liegt.


             Leistungs-       Unter-                                                 5-Jahres-
                                                  Tarif           Anbindung                            5JMP + 10 %
              variante       nehmen                                                 Monatspreis

              Nicht in
                             Tele 2          Fon Klassik             Funk              12,95 €               14,25 €
              Paketen

              Nicht in      Vodafone
                                                 Phone               Kabel             12,99 €               14,29 €
              Paketen        GmbH

              Nicht in     Deutsche
                                               Call Start          Festnetz            20,95 €               23,05 €
              Paketen     Telekom AG

                            Vodafone           Zuhause
            Single Play                                              Funk               9,99 €               10,99 €
                             GmbH            Festnetz Flat

            Single Play       Tele2          Fon Komfort             Funk              19,45 €               21,40 €

                                                Telefon
            Single Play    Unitymedia                                Kabel             19,99 €               21,99 €
                                                 FLAT

                                                             99



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                       Deutsche
       Single Play                        Call Basic           Festnetz            20,95 €             23,05 €
                      Telekom AG
                                         Red Internet
                        Vodafone
      Double Play                        & Phone 10              Kabel             18,99 €             20,89 €
                         GmbH
                                            Cable
                      1&1 Telecom
      Double Play                         DSL Basic              DSL               21,99 €             24,19 €
                         GmbH

                                        2play START
      Double Play      Unitymedia                                Kabel             27,99 €             30,79 €
                                             20

                       Deutsche          MagentaZuh
      Double Play                                                DSL               31,95 €             35,15 €
                      Telekom AG           ause S
      Abbildung 7: Preisliste „Nicht in Paketen angebotene Zugänge/Single Play und Double Play“


      Die Preisliste zeigt, dass sich wesentliche Kostenunterschiede zwischen den einzelnen
      Produktangeboten der einzelnen Anbieter ergeben. Während die Telekom Deutschland
      GmbH in sämtlichen Bereichen jeweils vergleichsweise hohe Preise ansetzt, liegen die
      Wettbewerberangebote regelmäßig unter den Preisen der Telekom Deutschland GmbH.

      Auch wenn einzelne Betreiber ihre Bündel auf dem Markt zu einem günstigeren Preis als der
      Preis für die einzelne Komponente bei einem anderen Anbieter anbieten, können sich für
      den Endkunden jedoch für den Fall einer Preiserhöhung des Bündelproduktes Anreize
      ergeben, auf den Bezug eines einzelnen Leistungsbestandteils umzusteigen.

      Bereits auf der Grundlage der aktuellen Preislage, d. h. ohne die bei dem hypothetischen
      Monopolistentest zugrunde gelegten Annahme eines um 10 % erhöhten Bündelpreises,
      würde sich der Bezug der Einzelleistung seitens einzelner alternativer Anbieter als
      wesentlich günstiger erweisen, als der Bezug des Bündelproduktes der Telekom
      Deutschland GmbH 31,95 Euro).

      So werden Produkte für den Zugang zum öffentlich zugänglichen Telefondienst im Schnitt
      über die drei günstigsten Anbieter für monatlich circa 17,80 Euro angeboten. In Teilen, d. h.
      sofern der Kunde bereit ist, einen Zugang mittels stationärer Funklösung zu realisieren und
      die damit in Zusammenhang stehenden Besonderheiten (Funklöcher, witterungsbedingte
      Ausfälle, andere Internetzugangsmöglichkeiten) zu nutzen, kann der Zugang zum öffentlich
      zugänglichen Telefondienst inklusive einer Sprachflatrate aktuell bereits ab 9,90 Euro
      bezogen werden (Vodafone Deutschland GmbH).

      Bruch in der Subst it utionskette

      Fraglich ist, ob die zuvor in der Tabelle dargelegten Preise, dazu führen, dass anders, als in
      bisherigen Festlegungen, ein Bruch in der Substitutionskette zu erkennen ist, der dazu führt,
      dass der gegenständliche Markt in Teilmärkte zu unterteilen ist. In den Leitlinien der
      Kommission wird festgestellt, dass das Konzept der Kettensubstitution durch empirische



                                                        100



                                                                                                            Bonn, 7. Februar 2018
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           Nachweise, z. B. im Hinblick auf Preisinterpendenz zwischen Randbereichen der
           Substitutionsketten erhärtet werden muss100. Nur so könne im Einzelfall der Markt
           ausgeweitet werden101. Das Preisniveau müsste an beiden Enden der Kette ebenfalls in etwa
           gleich hoch sein102. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass bei einem Unterschied im
           Preisniveau ein Bruch in der Substitutionskette vorliegt.

           Der Preis für ein Double Play Produkt liegt im Schnitt bei monatlich 21,30 Euro. So bietet
           beispielsweise die 1&1 Telecom GmbH einen Double Play Anschluss für monatlich circa 22
           Euro an.

           Grundsätzlich besteht also zwischen einem nicht in Paketen angebotenen Zugang bzw.
           Single Play Anschluss und Double Play Angeboten ein durchschnittlicher Preisunterschied
           von circa 5 Euro (prozentualer Preisunterschied von circa 30 %) und unter Berücksichtigung
           des hypothetischen Monopolistentest von circa 3 Euro (prozentualer Preisunterschied von
           circa 20 %). Damit ist das Preisniveau an beiden Enden der Kette nicht mehr in etwa gleich
           hoch, sodass im Umkehrschluss aus vorheriger Aussage geschlossen werden kann, dass
           hier ein Bruch in der Substitutionskette liegt (s. Preistabelle). Es ist selbst bei einem
           Aufschlag von 10 % auf den ursprünglichen Preis nicht davon auszugehen, dass ein Kunde,
           der nur an dem Zugang zum öffentlichen Telefonnetz- bzw. Telefondienst interessiert ist, bei
           einem Preisunterschied von immer noch rund 20 % auf ein höherwertiges Produkt wechseln
           würde. Mithin kann daraus nicht geschlossen werden, dass aus Sicht des Endkunden eine
           Austauschbarkeit besteht. Ein Bruch in der Substitutionskette ist gegeben.

           Zu beachten ist außerdem, dass es für Kunden regelmäßig auch preisgünstiger wäre, auf
           Bündelangebote anderer Wettbewerber umzusteigen. So zeigt sich, dass die Preise der
           Telekom Deutschland GmbH in den jeweiligen Komponenten (Einzelprodukt oder
           Bündelprodukt) insbesondere im Vergleich zu den Preisen der Kabelnetzbetreiber wesentlich
           höher liegen. Trotzdem liegen selbst die günstigsten Bündelangebote im Schnitt circa 5 Euro
           über dem durchschnittlichen monatlichen Preis der nicht in Paketen angebotenen Zugänge
           und Single Play Anschlüsse.

           Dass die Deutsche Telekom AG einen vergleichsweise hohen Preis insbesondere bei Single
           Play und nicht in Paketen abgenommenen Zugängen verlangen kann, ohne befürchten zu
           müssen, dass zu viele Kunden zu den Wettbewerbern wechseln, zeigt zugleich, dass der
           Vergleich der am Markt angebotenen Preise für sich allein genommen, das hypothetische
           Wechselverhalten der Endkunden in dem vorliegenden Markt alleine nicht hinreichend zu
           erklären vermag.

           W echselkosten

           Falls sich erhebliche Kosten für den Wechsel von Bündelprodukten zu Einzelprodukten
           ergeben, kann auch dies ein Indikator dafür sein, einen individuellen Markt für
           Bündelangebote bzw. nicht in Paketen angebotenen Zugang bzw. Single Play Anschlüsse zu
           identifizieren.


           100
               Leitlinien der EU-Kommission, S. 8 ff.
           101
               Leitlinien der EU-Kommission, S. 8 ff.
           102
               Leitlinien der EU-Kommission, S. 8 ff.

                                                                  101



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      Tatsächlich ergeben sich für Bündelprodukte allerdings regelmäßig die gleichen
      Wechselhürden, wie sie auch für Einzelprodukte untereinander gelten, d. h. dass die
      Verträge zumeist auf einen Zeitraum von 1 bis 2 Jahre ausgelegt sind. Insoweit liegen hier
      keine Wechselhürden vor, die speziell dem Bereich der Bündelmärkte zuzurechnen wären.
      Die Hürden entsprechen hier vielmehr den generellen Wechselhürden zwischen den
      Telefonzugangsprodukten einzelner Anbietern.

      Entwicklung der Mar ktanteile der Leistungsvar ianten

      Zudem ist zu beobachten, dass das Gesamtmarktvolumen (gemessen an der Zahl der
      abgesetzten Anschlüsse)103 von nicht in Paketen angebotenen Anschlüssen bzw. Single Play
      Anschlüssen über die letzten drei Jahre nur sehr gering abgenommen hat, s. Abbildung 6:
      Prozentuale Verteilung der Leistungsvarianten. Daraus ist zu schließen, dass immer noch
      eine nicht unerhebliche Zahl an Kunden den nicht in Paketen angebotenen Zugang und
      Single Play Angebote abnimmt. Die Anschlusszahlen werden sich in den nächsten drei
      Jahren auch nicht so erheblich ändern, dass hier von einer kleinen Gruppe i. S. v. der EU-
      Märkte-Empfehlung 2014 gesprochen werden kann.

      Die konstante Gleichverteilung der Nachfrage auf die verschiedenen Leistungsvarianten über
      die letzten Jahre hinweg deutet insoweit eher auf das Bestehen von Submärkten hin.

      Austauschbarkeit aus Anbietersicht

      Die Betrachtung der Marktstruktur zeigt, dass fast alle Anbieter, die Double Play Produkte
      auf dem Markt anbieten, auch den Zugang zum öffentlich zugänglichen Telefondienst
      unabhängig vom Bündel anbieten könnten. Dies spricht für das Vorliegen einer
      Austauschbarkeit aus Anbietersicht.

      Allerdings ist auch im Hinblick auf die Austauschbarkeit der verschiedenen
      Leistungsvarianten aus Anbietersicht zu beobachten, dass es eine Veränderung der
      Marktstrukturen durch Fokussierung auf Produktbündel statt auf die Einzelabnahme des
      Zugangs zum öffentlichen Telefondienst gegeben hat. Nahezu alle Produktbündel eröffnen
      auch den Zugang zum Internet. Es gibt kaum noch Angebote, die separat den Zugang zum
      öffentlichen Telefondienst zur Verfügung stellen. Diese Angebote werden in der Regel auch
      nicht offensiv beworben.104

      Verbundvorteile für den Anbieter

      Gebündelte Produkte bieten darüber hinaus regelmäßig eine Vielzahl an Vorteilen für die
      Anbieter, neue Kunden zu gewinnen, die bestehenden Kunden besser an sich zu binden und
      pro Kunde mehr Umsatz zu generieren. Darüber hinaus können gemeinsame Kosten (z. B.
      Marketing und Abrechnung) dank der Bündelform auf mehrere Produkte verteilt werden.

      Wenn diese Vorteile signifikant sind, so ergeben sich daraus für die Anbieter von
      Bündelprodukten Kostenvorteile gegenüber den Anbietern der Einzelprodukte. Dies begrenzt

      103
        Maßgröße gilt auch für die weiteren Ausführungen.
      104
         So ist beispielsweise das Produkt „Zuhause Festnetz Flat“ der Vodafone für 9,99 Euro monatlich nicht
      unmittelbar bei den Produkten der Vodafone aufgeführt und dementsprechend nur über „Umwege“ zu ermitteln.

                                                          102



                                                                                                              Bonn, 7. Februar 2018
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           den Preisdruck der Einzelprodukte auf das Bündelprodukt und die Anbieter sind damit in der
           Lage, für das Bündelangebot einen Preis zu verlangen, der geringer ist als die Preise für die
           jeweiligen Einzelprodukte.

           Nach Auffassung der Bundesnetzagentur haben Anbieter von Bündelprodukten regelmäßig,
           d. h. insbesondere dann, wenn beide Produkte ohne wesentliche Mehrkosten über dieselbe
           Anschlussinfrastruktur erbracht werden können, einen Kostenvorteil gegenüber
           Unternehmen, die nur einzelne Produkte anbieten. Das ist ein Indikator dafür, dass der
           Markteintritt mit einem Bündelprodukt gegebenenfalls einfacher ist als bei einem
           Einzelprodukt.

           Zugleich ist festzustellen, dass anders als bisher, nur wenige Anbieter allein den Zugang
           zum öffentlichen Telefonnetz- bzw. Telefondienst anbieten. Dies deutet darauf hin, dass im
           Vergleich zur letzten Marktanalyse aufgrund der möglichen Kostenvorteile für den Anbieter
           bei Bündelprodukten und der Tatsache, dass der Preistreiber die Bandbreite ist, es kaum
           noch Angebote für den reinen Telefoniezugang gibt und damit keine ausreichenden Anreize
           mehr dafür bestehen, auch die Einzelkomponente auf dem Markt anzubieten.

           Homogenität der W ettbewerbsbedingungen

           Im Vergleich zu Single Play und nicht in Paketen angebotenen Zugängen ist der Double Play
           Markt wesentlich wettbewerblicher geprägt. Double Play Produkte werden von einer Vielzahl
           von Wettbewerbern angeboten. Hinzu kommt, dass im Double Play Markt indirekter
           Wettbewerbsdruck durch OTT-Dienste ausgeübt werden kann, indem solche Dienste über
           einen Internetzugang angeboten werden können. Ein solcher indirekter Wettbewerbsdruck
           ist bei nicht in Paketen angebotenen Zugängen bzw. Single Play Anschlüssen aufgrund des
           fehlenden Zugangs zum Internetdienst kaum gegeben.

           Auch im Hinblick auf die Wettbewerbsbedingungen sind Unterschiede zwischen nicht in
           Paketen angebotenen Zugängen bzw. Single Play Anschlüssen und Double Play Angeboten
           festzustellen. So gaben Marktteilnehmer, die Single Play bzw. nicht in Paketen angebotene
           Leistungen anbieten, überwiegend an, dass sie bis 2020 die Anschlüsse noch nicht auf die
           IP-Technologie umgestellt haben werden. Im Unterschied dazu wird im Bereich der Anbieter,
           die Double Play Angebote anbieten, die Umstellung auf IP voraussichtlich bis 2020
           überwiegend abgeschlossen sein. Dieser Umstand führt dazu, dass zumindest in dieser
           Regulierungsperiode Teilnehmer des Zugangs zum öffentlichen Telefondienst mittels nicht in
           Paketen angebotenen Zugang bzw. Single Play Anschluss noch nicht vollständig von der IP-
           Migration profitieren können. Insofern sind auch die Wettbewerbsbedingungen zwischen den
           einzelnen Leistungsvarianten leicht unterschiedlich.



           Zwischenergebnis

           Im Rahmen einer Gesamtschau zeigt sich damit, dass zwischen der den Einzelkomponenten
           Zugang zum öffentlichen Telefondienst bzw. Telefonnetz mittels eines nicht in Paketen
           angebotenen Zugangs bzw. eines Single Play Anschlusses und einem Double Play
           Anschluss ein Bruch in der Substitutionskette vorliegt, der dazu führt, dass der Markt
           zumindest in zwei Teilmärkte – dem nicht in Paketen angebotenen Zugang/Single Play und
           dem Double Play Markt – zu unterteilen ist.
                                                       103



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      Als Ergebnis ist festzuhalten, dass trotz der Substituierbarkeit aus Anbietersicht aufgrund
      des Bruchs in der Substitutionskette und der unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen
      kein einheitlicher Markt vorliegt. Die Abgrenzung eines gesonderten Marktes für Zugänge
      zum öffentlich zugänglichen Telefonnetz bzw. Telefondienst im Rahmen von Single Play
      Angeboten bzw. nicht in Paketen angebotenen Anschlüssen und Double Play Angeboten ist
      sachgerecht. Single Play Anschlüsse und nicht in Paketen angebotene Zugänge bilden damit
      ein dauerhaft eigenes Marktsegment.

      Klar e Abgren zung m öglich

      Gegen eine gesonderte Abgrenzung von Single Play bzw. nicht in Paketen angebotenen
      Zugängen und Double Play Angeboten spricht aus Sicht der Bundesnetzagentur zudem
      auch nicht der in der letzten Marktanalyse angesprochene Aspekt, dass eine klare
      Abgrenzung der Bündelprodukte in der Realität nicht möglich sei. Eine klare Abgrenzung ist
      anhand des Leistungsbestandteils „Zugang zum öffentlichen Telefonnetz bzw. Telefondienst“
      möglich. Wird allein der Zugang zum öffentlichen Telefonnetz bzw. Telefondienst maximal
      inklusive Verbindungsleistung angeboten, so handelt es sich um eine Leistungsvariante, im
      Folgenden Teilmarkt 1 - wird darüber hinaus eine zusätzliche Leistung, wie Internetzugang,
      Fernsehdienst oder Mobilfunk angeboten, so handelt es sich um ein Produktbündel,
      vorliegend um ein Double Play Produkt, im Sinne eines Teilmarktes 2.

      8.1.6.3 Triple Play Angebote und Quadruple Play Angebote bzw. Bündelung mit
              weiteren Telekommunikationsdiensten
      Auch in diesen Fällen gibt es grundsätzlich keinen unterschiedlichen Verwendungszweck für
      den in solchen Bündeln enthaltenen Zugang zum öffentlichen Telefonnetz bzw. zum
      öffentlich zugänglichen Telefondienst im Vergleich zu Double Play Angeboten. Die
      Abgrenzung eines eigenen Bündelmarktes für Triple Play Angebote bzw. Quadruple Play
      Angebote könnte also ebenfalls nur dann erfolgen, wenn die Kunden diese Bündel als
      untrennbare Einheit betrachten würden und ein Bruch in der Substitutionskette, wie er bei
      Double Play Produkten gegenüber nicht in Paketen angebotenen Zugängen bzw. Single Play
      Anschlüssen festzustellen ist, besteht.

      Ein eigenständiges Marktsegment für höherwertige Bündelprodukte wäre dann anzunehmen,
      wenn von den Einzelprodukten kein relevanter Wettbewerbsdruck auf die Bündelprodukte
      ausgehen würde.

      Zu beachten ist, dass zumindest von der Einzelkomponente des Zugangs zum öffentlichen
      Telefondienstes, um die es hier im Wesentlichen geht, kaum Wettbewerbsdruck auf die
      verschiedenartigen Leistungsvarianten, Double-, Triple-, oder Quadruple-, Play ausgeht. Die
      Leistungsvariante Single Play/nicht in Paketen angebotener Zugang zum öffentlichen
      Telefondienst ist vielmehr, wie eingangs dargelegt, bei höherwertigen Bündelprodukten nur
      noch ein Nebenprodukt, die keinen entscheidenden Einfluss auf die Preisbildung für diese
      höherwertigen Produkte hat.

      Außerdem ist zu beachten, dass Double-, - und Quadruple- Play Angebote immer
      unterschiedlich ausgestaltet sein können. Während einige Anbieter beispielsweise Triple
      Play   Angebote     aus     Internetanschluss,  Telefonanschluss  und    Fernsehdienst
      zusammenstellen, bieten andere Unternehmen ein Triple Play aus Internetanschluss,
                                                  104



                                                                                                           Bonn, 7. Februar 2018
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  3 2018                     – Mitteilungen, Telekommunikation, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –             281


           Telefonanschluss und Mobilfunkdienst an. Damit sind diese höherwertigen Bündel auch
           keine untrennbare Einheit aus Sicht des Endkunden. Zudem kann dieser, wie oben bereits
           dargestellt, die Leistungen separat erhalten, sodass er das Bündelprodukt
           auseinanderpflücken würde.

           Für Triple Play Angebote ist zu beobachten, dass die Nutzung immer mehr zunimmt.
           Während im Jahr 2011 bereits circa 14 % der Anschlusskunden ein Triple Play Produkt
           abnahmen so hat sich der Anteil bis zum Jahr 2016 auf knapp 18 % erhöht. Im Gegensatz
           dazu sind Quadruple Play Angebote kaum im Markt zu finden.

           In der folgenden Tabelle sind die günstigsten Double- und Triple- Play Produkte sowie die
           Angebote der größten Marktteilnehmer aufgeführt. Für die Leistungsvarianten wird jeweils
           der durchschnittliche Monatspreis unter der Annahme einer fünfjährigen Vertragslaufzeit
           aufgeführt. In der letzten Spalte ist der durchschnittliche Monatspreis (5 Jahre
           Vertragslaufzeit) dargelegt, der sich bei der Annahme einer 10%igen Erhöhung des Preises
           ergibt, also der Annahme, die dem hypothetischen Monopolistentest zugrunde liegt.


             Leistungs-        Unter-                                                  5-Jahres-
                                                    Tarif           Anbindung                            5JMP + 10 %
              variante        nehmen                                                  Monatspreis
            Double Play      Vodafone          Red Internet            Kabel             18,99 €               20,89 €
                              GmbH             & Phone 10
                                                  Cable
            Double Play    1&1 Telecom          DSL Basic               DSL              21,99 €               24,19 €
                              GmbH

            Double Play     Unitymedia        2play START              Kabel             27,99 €               30,79 €
                                                   20

            Double Play      Deutsche          MagentaZuh               DSL              31,95 €               35,15 €
                            Telekom AG           ause S

             Triple Play   1&1 Telecom            DSL 16                DSL              26,99 €               29,69 €
                              GmbH

             Triple Play       Tele-          Preisbewusst             Kabel             28,99 €               31,89 €
                             columbus              20

             Triple Play        EWE              DSL 16                 DSL              32,95 €               36,25 €
                                                 premium

             Triple Play     Deutsche       MagentaZuh          DSL            33,95 €                         37,35 €
                            Telekom AG        ause S +
                                               StartTV
                           Abbildung 8: Preisliste „Double Play und Triple Play Angebote“

           Im Ergebnis ist festzuhalten, dass es keinen anderen Verwendungszweck für den in Triple
           Play Angeboten bzw. anderen Bündelangebote (wie Quadruple Play Angebote) gegenüber
           dem in Double Play enthaltenen Zugang zum öffentlichen Telefonnetz bzw. zum öffentlich

                                                              105



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      zugänglichen Telefondienst gibt. Außerdem ist auch zwischen Double Play Produkten und
      Triple Play Angeboten ein deutlicher Bruch in der Substitutionskette zu sehen. Darüber
      hinaus ist anzunehmen, dass Endkunden in Deutschland den Zugang zum öffentlichen
      Telefonnetz bzw. zum öffentlich zugänglichen Telefondienst, Internetzugang einerseits und
      Fernsehempfang bzw. Mobilfunkdienste andererseits nicht als einheitliches Bündel ansehen,
      sondern als eigenständige Produkte, deren Bezug in aller Regel tatsächlich auch über
      unterschiedliche Anbieter und Anschlussarten erfolgen kann. Die Telekom Deutschland
      GmbH führt beispielsweise gar keine Quadruple Play Angebote auf, da Kunden, die ein
      solches Bündel bei der Telekom Deutschland GmbH nachfragen zwar möglicherweise einen
      Rabatt auf einen ihrer Verträge erhalten, faktisch werden jedoch zwei separate Verträge
      abgeschlossen.

      Homogenität der W ettbewerbsbedingungen

      Darüber hinaus ist trotz eines möglichen Bruchs in der Substitutionskette festzustellen, dass
      die Wettbewerbsbedingungen zwischen Double, Triple und Quadruple Play Angeboten
      weitestgehend gleich sind.

      Bei allen drei Leistungsvarianten ist zumindest indirekter Wettbewerbsdruck durch sog. OTT-
      Dienste zu verzeichnen, da der Telefonanschluss überwiegend mit einem Internetzugang,
      entweder über Mobilfunk oder über Festnetz, gebündelt wird. Zudem ist bei allen
      höherwertigen Leistungsvarianten festzustellen, dass in diesen Kategorien die Wettbewerber
      einen wesentlich höheren Einfluss auf die Gestaltung der Preise haben, da diese Märkte
      anders aufgeteilt sind.

      Daher ist die Abgrenzung eigener Submärkte für Zugänge zum öffentlich zugänglichen
      Telefondienst im Rahmen von Double-, Triple- und Quadruple-Play Angeboten nicht
      sachgerecht. Die Bundesnetzagentur kommt zu dem Ergebnis, dass die zwischen den
      Bündelprodukten Double-, Triple- und Quadruple-Play existierenden homogenen
      Wettbewerbsbedingungen den Bruch in der Substitutionskette überwiegen. Alle
      höherwertigen Produktbündel, die über den reinen Zugang zum öffentlichen Telefonnetz
      bzw. Telefondienst hinaus weitere Leistungen zur Verfügung stellen, sind deshalb in einen
      Markt mit Double-Play Produkten zu sehen. Insofern bilden solche Bündelprodukte einen
      eigenen Teilmarkt, den sogenannten Teilmarkt 2.

      Homogene W ettbewerbsbedingungen zwischen Teilmarkt 1 und Teilmarkt 2

      Im Vergleich dazu führt die Betrachtung der Marktanteile zwischen den vorgenannten
      Teilmärkten zu der Feststellung unterschiedlicher Wettbewerbsbedingungen. Wie bereits
      oben ausgeführt, besteht in Teilmarkt 1 wesentlich weniger Wettbewerb als in Teilmarkt 2.
      Es zeigt sich, dass die Telekom Deutschland GmbH gerade im Teilmarkt 1 ihre Position
      behaupten kann. Darüber hinaus fällt bei der Betrachtung der Marktanteile für alle
      Bündelprodukte auf, dass die Marktanteile der Telekom Deutschland GmbH zunehmend
      über die letzten Jahre geringer ausfallen als bei dem Einzelprodukt des Zugangs zum
      öffentlichen Festnetztelefonanschluss, der Marktanteil der Telekom Deutschland GmbH
      weist außerdem einen wesentlich geringeren Abstand zum nächst größeren Wettbewerber
      auf als das bei dem nicht in Paketen angebotenen Zugang und Single Play Produkten der
      Fall ist. So erreichen in dem wettbewerblich besonders relevanten Bereich der Double Play

                                                        106



                                                                                                            Bonn, 7. Februar 2018
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           Produkte insgesamt zwei Wettbewerber Marktanteile von über [BUG] Prozent. Hinzu kommt,
           wie bereits unter Punkt 8.1.6.2 (Double Play Produkte) ausgeführt, dass in Teilmarkt zwei
           indirekter Wettbewerbsdruck durch sogenannte OTT-Dienste ausgeübt wird und die IP-
           Umstellung im Vergleich zu Teilmarkt 1 weiter vorangeschritten ist.

           Insgesamt kommt die Bundesnetzagentur deshalb zu dem Ergebnis, dass separate Märkte
           für nicht in Produktbündeln vertriebene Anschlussprodukte und Single Play Produkte,
           Teilmarkt 1, auf der einen sowie Double-, Triple-, und Quadruple Play Produkte, Teilmarkt 2,
           auf der anderen Seite abzugrenzen sind.

           8.1.7    Internetbasierte Telefondienste

           Durch die zunehmende Verbreitung breitbandiger Internetverbindungen haben sich mehrere
           Dienstleister auf das Angebot internetbasierter Telefondienste spezialisiert. Zu den
           bekanntesten Anbietern zählt z. B. der Peer to Peer Dienst von „Skype“, der insbesondere
           für internationale Gespräche und Ferngespräche genutzt wird und zusätzlich zur
           Sprachtelefonie auch Video-Chat ermöglicht.

           Die Nutzung dieser Dienste ist dabei unabhängig von den nachgefragten
           Breitbandanschlüssen der Nutzer. So ist weder eine Telefonie-Funktionalität des
           Breitbandanschlusses      notwendig,      noch     die Nutzung  eines   bestimmten
           Breitbandanschlusses. Vielmehr kann der Dienst von jedem Computer verwendet werden,
           der über eine breitbandige Internetverbindung verfügt.

           Aus Sicht der Bundesnetzagentur ist eine Zuordnung dieser Dienste zum Markt für den
           Zugang zum öffentlichen Telefonnetz bzw. zum öffentlich zugänglichen Telefondienst an
           festen Standorten im Rahmen dieser Marktanalyse nach wie vor nicht sachgemäß. So ist
           bereits das Kriterium des Zuganges an „festen Standorten“ nicht gegeben, da der Dienst
           grundsätzlich von jedem beliebigen Computer mit einer breitbandigen Datenverbindung
           genutzt werden kann.

           Auch aus Sicht der Nachfrager sind diese Dienste vermutlich nicht substituierbar. So ist die
           Hardware grundsätzlich unterschiedlich. Anstatt eines herkömmlichen Festnetztelefons muss
           ein Computer eingeschaltet und die Software ausgeführt sein, um Anrufe entgegennehmen
           oder führen zu können. Somit entfallen wesentliche Komfortaspekte von Festnetztelefonen,
           die eine ständige stationäre Erreichbarkeit gewährleisten, ohne weitere Hardware zu
           benötigen.

           Die im Rahmen der Ermittlungen befragten Unternehmen unterstützen mehrheitlich die
           Auffassung der Bundesnetzagentur und sehen eine Austauschbarkeit und damit eine
           Zuordnung zu einem gemeinsamen Markt nicht als gegeben an. Als Gründe werden hier, wie
           unter Kapitel 2 dargelegt, hauptsächlich unterschiedliche Qualitäten und Erreichbarkeiten
           genannt.

           8.1.8    Nennung des sachlich relevanten Marktes

           Als Ergebnis der vorangegangenen Ausführungen ergeben sich folgende, sachlich relevante
           Märkte für den Zugang von Privat- und Geschäftskunden zum öffentlichen Telefonnetz- bzw.
           Telefondienst an festen Standorten:
                                                              107



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                                  für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
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            •    Teilmarkt 1: Zugang von Privat- und Geschäftskunden zum öffentlichen Telefonnetz
                 bzw. zum öffentlich zugänglichen Telefondienst an festen Standorten, realisiert über
                 kupfernetzbasierte Infrastruktur, Breitbandkabelnetze (HFC), Glasfaserinfrastruktur
                 oder stationäre Funklösungen, der im Rahmen von nicht in Paketen angebotenen
                 Zugängen und Single Play Leistungsvarianten angeboten wird. Hierzu zählen auch
                 Leistungen, die im Rahmen der vorgenannten Leistungsvarianten, mittels
                 Gesamtverträge mit einem einzelnen Kunden und einem Jahresumsatz von bis zu
                 500.000 Euro ohne Mehrwertsteuer (d. h. netto) erbracht werden.

            •    Teilmarkt 2: Zugang von Privat- und Geschäftskunden zum öffentlichen Telefonnetz
                 bzw. zum öffentlich zugänglichen Telefondienst an festen Standorten, realisiert über
                 kupfernetzbasierte Infrastruktur, Breitbandkabelnetze (HFC), Glasfaserinfrastruktur
                 oder stationäre Funklösungen, der mit anderen Produkten und Dienstleistungen wie
                 Mobilfunk, Internet oder Fernsehen, gebündelt angeboten wird (Double, Triple,
                 Quadruple Play). Hierzu zählen auch Leistungen, die im Rahmen der vorgenannten
                 Leistungsvarianten, mittels Gesamtverträge mit einem einzelnen Kunden und einem
                 Jahresumsatz von bis zu 500.000 Euro ohne Mehrwertsteuer (d. h. netto) erbracht
                 werden.

      8.2       Räumlich relevanter Markt

      Im Rahmen der vorherigen Marktanalyse zum Markt für den Zugang zum öffentlichen
      Telefonnetz wurde von der Bundesnetzagentur die zuvor festgestellte nationale
      Marktabgrenzung beibehalten.105 Da es zwischenzeitlich keine wesentlichen Änderungen an
      den Rahmenbedingungen von Seiten der Gerichte oder der Europäischen
      Kommissiongegeben hat, wird zunächst auf die grundlegenden Ausführungen im Rahmen
      der letzten Analyse verwiesen. Nachfolgend soll geprüft werden, ob neue Hinweise
      vorliegen, die eine regionale Marktabgrenzung begründen.

      Die Telekom Deutschland GmbH spricht sich – wie in den vorherigen Verfahren – in ihrer
      Stellungnahme für eine regionale Marktabgrenzung aus. Sie vertritt weiterhin die Ansicht,
      dass durch die Aktivitäten der Kabelnetzbetreiber in Ballungsgebieten im Vergleich zu
      ländlichen Regionen stark unterschiedliche Wettbewerbsbedingungen herrschten, die eine
      nationale Marktabgrenzung unmöglich machten. Gebiete, in denen mindestens zwei
      Endkundenanschlussanbieter      auf      Basis     eigener    Infrastruktur,     regulierter
      Vorleistungsprodukte oder über eine Kollokation verfügen seien einem anderen Markt
      zuzuordnen, als solche Anschlussbereiche, in denen maximal ein Anbieter tätig sei.

      Bei der Betrachtung der räumlichen Marktabgrenzung ist die Austauschbarkeit von
      Anschlüssen aus Nachfragersicht kein aussagekräftiger Indikator. Der Nachfrager eines
      Anschlusses ist räumlich nicht flexibel; er hat lediglich die Auswahl zwischen den Produkten
      und Anbietern, die seinen Standort an das öffentliche Telefonnetz anschließen können.
      Daher kann er zur Bedarfsdeckung nur auf Anbieter zurückgreifen, die auch für seine Wohn-
      oder Geschäftsräume Produkte, die den Zugang zum öffentlich zugänglichen Telefondienst

      105
          Vgl. Festlegung der Bundesnetzagentur vom 07.07.2014, veröffentlicht im Amtsblatt der Bundesnetzagentur
      Nr. 13/2014, S. 1753 ff.

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