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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                    für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
  8 2018                           – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –              687


Mitteilungen

Energie

Teil A
Mitteilungen der Bundesnetzagentur

Mitteilung Nr. 95/2018

Bundesfachplanung der Höchstspannungsleitung Röhrsdorf – Weida - Remptendorf, hier Abschnitt West von Weida
nach Remptendorf:

Auslegung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 9 Abs. 3 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertra-
gungsnetz (NABEG) i. V. m. § 14i des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für das Vorhaben Nr. 14
Bundesbedarfsplangesetz (Röhrsdorf – Weida - Remptendorf), Abschnitt West


       Bundesfachplanung der Höchstspannungsleitung Röhrsdorf – Weida - Remp-
       tendorf, hier Abschnitt West von Weida nach Remptendorf:
       Auslegung im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 9 Abs. 3 Netz-
       ausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) i. V. m. § 14i des
       Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für das Vorhaben
       Nr. 14 Bundesbedarfsplangesetz (Röhrsdorf – Weida - Remptendorf), Abschnitt
       West

       Der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH hat als Vorhabenträger bei der
       Bundesnetzagentur einen Antrag auf Bundesfachplanung gestellt und hierzu gem. § 8 S. 1
       NABEG die für die raumordnerische Beurteilung und die Strategische Umweltprüfung der
       Trassenkorridore erforderlichen Unterlagen für den Abschnitt West des Vorhabens 14 Bun-
       desbedarfsplangesetz (BBPlG) zwischen Weida und Remptendorf vollständig vorgelegt.

       Die Bundesfachplanung schließt mit einer Entscheidung der Bundesnetzagentur ab, die
       gem. § 12 Abs. 2 NABEG den Verlauf eines raumverträglichen Trassenkorridors, der Teil
       des Bundesnetzplans wird, sowie die an Landesgrenzen gelegenen Länderübergabepunkte
       enthält. Weitere Bestandteile der Entscheidung sind eine Bewertung und eine zusammen-
       fassende Erklärung der Umweltauswirkungen des in den Bundesnetzplan aufzunehmenden
       Trassenkorridors sowie das Ergebnis der Prüfung von alternativen Trassenkorridoren. Der
       festgelegte Trassenkorridor ist für die nachfolgende Planungsstufe der Planfeststellung, in
       der der konkrete Leitungsverlauf festgelegt wird, verbindlich.

       Der vom Vorhabenträger beantragte Korridor beginnt am Umspannwerk (UW) Weida und
       verläuft zunächst in südwestlicher Richtung. Der Korridor knickt auf Höhe Harth-Pöllnitz nach
       Süden in Richtung Auma ab. Ab Birkigt orientiert er sich im weiteren Verlauf an der beste-
       henden 380kV-Leitung zwischen den UW Weida und Remptendorf. Er quert die L 2331 so-
       wie die L 1087 und verlässt den Landkreis Greiz in Höhe Tegau. Weiter verläuft der Korridor
       südwestlich durch den Saale-Orla-Kreis und quert bei Pörmitz die L 1077 sowie die BAB A9
       und im Folgenden das Saaletal bei Burgk, bevor er am UW bei Remptendorf endet.
       Darüber hinaus sind Alternativen betrachtet worden. Beginnend am UW Weida verlässt eine
       Alternative das UW zunächst in Richtung Norden und knickt bei Köckritz nach Westen ab,
       bevor der Korridor auf Höhe Frießnitz erneut nach Harth-Pöllnitz in Richtung Süden abknickt.
       Zwei weitere Alternativen sind im Bereich Pörmitz und Oettersdorf betrachtet worden. Diese
       zweigen auf Höhe Löhma südlich ab, umgehen Oettersdorf nördlich und südlich und treffen
       bei Neundorf (bei Schleiz) wieder auf den Vorschlagstrassenkorridor.

       Alle Alternativen werden zwischen ihren Knotenpunkten betrachtet und miteinander vergli-
       chen.

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      Die Unterlagen werden an folgenden Stellen vom 09.05.2018 bis zum 08.06.2018 zur
      Einsichtnahme ausgelegt:

         •   Standorte der Bundesnetzagentur:
                o Bonn, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn,
                o Erfurt, Zeppelinstr. 16, 99096 Erfurt
                o Chemnitz, Zschopauer Str. 295, 09127 Chemnitz
                   jeweils:
                   Mo.- Mi. 8:00 – 16 Uhr, Do. 8:00 – 17:30 Uhr, Fr. 8:00 – 13:00 Uhr

         •   Stadtverwaltung Schleiz, Bahnhofstraße 1, 07907 Schleiz
             Mo., Do. 8:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr, Di. 8:30 - 12:00 Uhr, 13:00 – 18:00 Uhr,
             Fr. 8:30 – 12:00 Uhr, Mi. geschlossen

      Die Unterlagen sind vollumfänglich ab dem 09.05.2018 im Internet unter
      www.netzausbau.de/vorhaben14-w abrufbar.

      Für das Vorhaben ist gem. § 5 Abs. 4 NABEG i. V. m. § 14b Abs. 1 Nr. 1 UVPG i. V. m. An-
      lage 3 Nr. 1.11 zum UVPG von Gesetzes wegen eine Strategische Umweltprüfung (SUP)
      durchzuführen. Es gelten für das Verfahren die Bestimmungen des UVPG in der Fassung
      der Bekanntmachung vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94) mit den auf Grundlage des Artikels 2
      des Gesetzes vom 30.11.2016 (BGBl. I S. 2749) vorgenommenen Änderungen.




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    Mit den Unterlagen gem. § 8 NABEG des Vorhabenträgers 50Hertz Transmission GmbH
    zum Bundesfachplanungsverfahren für das Vorhaben 14 BBPlG liegen insgesamt folgende
    entscheidungserhebliche Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens
    vor, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingesehen werden können:

        1. Erläuterungsbericht (Ordner 1)
        2. Raumverträglichkeitsstudie (Ordner 1-2)
        3. Umweltbericht zur Strategischen Umweltprüfung und Unterlagen zur Prüfung weiterer
           Umweltbelange (Ordner 3-10)
        4. Prüfung der sonstigen öffentlichen und privaten Belange sowie der energiewirtschaft-
           lichen Belange (Ordner 10)

    Entscheidungserhebliche Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens zu
    den Schutzgütern Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflan-
    zen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter
    und sonstige Sachgüter sowie der Wechselwirkung zwischen den vorgenannten
    Schutzgütern finden sich in den folgenden Dokumenten:

       1     Erläuterungsbericht (Ordner 1), bestehend aus:
             Zusammenfassung der Ergebnisse der Unterlagen in den Ordnern 1 – 10 (einschließ-
             lich Erläuterung des Vorhabens; Herleitung und Begründung des Trassenkorridorvor-
             schlags sowie der Alternativen mit Anlagen I – III)

       2     Raumverträglichkeitsstudie einschließlich Anlagen I und II (Ordner 1 – 2)
             Bewertung der Vereinbarkeit mit den Erfordernissen der Raumordnung sowie Prü-
             fung der Abstimmung mit raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen

       3    Umweltbericht zur Strategischen Umweltprüfung und Unterlagen zur Prüfung
            weiterer Umweltbelange (Ordner 3 - 10), bestehend aus:

            a) Allgemeinverständliche, nichttechnische Zusammenfassung der Ergebnisse
               der Strategischen Umweltprüfung (Ordner 3)
            b) Umweltbericht zur Strategischen Umweltprüfung sowie Artenschutzrechtli-
               che Ersteinschätzung, Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung und Immissi-
               onschutzrechtliche Ersteinschätzung einschließlich Karten und Anlage I:
               Steckbriefe zur Bewertung der Landschaftsbildräume (Ordner 3 – 10), bestehend
               aus:

        •    Einleitung und Beschreibung des Vorhabens und seiner allgemeinen Wirkungen
             (Ordner 3; Unterlage C, Kapitel 1 und 3)
        •    Ziele des Umweltschutzes und deren Berücksichtigung bei der Ausarbeitung der Pla-
             nung (Ordner 3; Unterlage C, Kapitel 2)
        •    Angaben zum derzeitigen Umweltzustand der Schutzgüter und zu seiner voraussicht-
             lichen Entwicklung, einschließlich Angaben zu ökologisch empfindlichen Gebieten
             (Ordner 3; Unterlage C, Kapitel 4)
        •    Ermittlung und Beschreibung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen
             (Ordner 3; Unterlage C, Kapitel 5)




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         •   Entwurf der Bewertung der Umweltauswirkungen und vergleichende Betrachtung der
             Trassenkorridoralternativen (Ordner 3; Unterlage C, Kapitel 6)
         •   Ergänzende Angaben (Ordner 3; Unterlage C, Kapitel 7)
         •   Unterlage D „Prüfungen zu Natura-2000-Gebieten“ einschließlich Anlagen (Ordner 5
             und 6),
         •   Unterlage E „Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung“ einschließlich Anlagen (Ordner
             7 - 9) und
         •   Unterlage F „Immissionsschutzrechtliche Ersteinschätzung“ einschließlich Anlagen
             (Ordner 10).

         4   Untersuchung sonstiger öffentlicher und privater Belange sowie der energie-
             wirtschaftlichen Belange (Ordner 10)

      Jede Person, einschließlich Vereinigungen gem. § 3 Abs. 2 NABEG, hat die Möglichkeit, sich
      bis zu einem Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, d. h.

                 beginnend mit der Auslegung am 09.05.2018 bis zum 09.07.2018,

      zu den beabsichtigten Trassenkorridoren zu äußern. Um eine Ladung zum Erörterungster-
      min gem. § 10 NABEG zu ermöglichen, muss die Einwendung die Angabe des Vor- und
      Nachnamens sowie Ihrer Meldeanschrift enthalten.

      Äußerungen sind an die Bundesnetzagentur zu richten. Sie haben folgende Möglichkeiten,
      Ihre Einwendung bei der Bundesnetzagentur einzureichen:

         •   Sie können Ihre Einwendung elektronisch an uns übermitteln. Für die elektronische
             Übermittlung Ihrer Einwendungen nutzen Sie bitte vorzugsweise das für dieses Vor-
             haben bereitgestellte Onlineformular unter www.netzausbau.de/vorhaben14-w. Nähe-
             re Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Bundesnetzagentur fin-
             den sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter
             www.bundesnetzagentur.de, dort unter „Bundesnetzagentur > Aufgaben und Struktur
             > Elektronische Kommunikation“.

      oder

         •   Sie können Ihre Einwendung schriftlich an folgende Adresse

             Bundesnetzagentur
             Referat 803 / Vorhaben 14
             Postfach 8001, 53105 Bonn

             oder per Fax an die Nummer 0228/14-3415 senden.

             Die schriftliche Einwendung muss Namen und vollständige Anschrift enthalten und
             eigenhändig unterschrieben sein. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht.

             Die Schriftform kann auch durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem
             Fall ist das Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Si-
             gnaturgesetz zu versehen und an vorhaben14@bnetza.de zu senden.
             Die Schriftform kann ebenfalls durch die Übersendung einer De-Mail ersetzt werden.
             Hierfür nutzen Sie bitte die zentrale De-Mail-Adresse der Bundesnetzagentur
             info@bnetza.de-mail.de mit dem Betreff „Referat 803 / Vorhaben 14“.
             Nähere Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Bundesnetzagentur
             finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur unter


                                                                                                    Bonn, 2. Mai 2018
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            www.bundesnetzagentur.de, dort unter „Bundesnetzagentur > Aufgaben und Struktur
            > Elektronische Kommunikation“.

    oder

        •    Sie können die Einwendung zur Niederschrift bei einer auslegenden Stelle abgeben.

    Die Einwendungen werden in Kopie an den Vorhabenträger weitergegeben. Sie können in
    Kopie auch an die Träger öffentlicher Belange weitergegeben werden, sofern deren Aufga-
    benbereich berührt ist. Auf Verlangen des Einwenders werden dessen Name und Anschrift
    unkenntlich gemacht, wenn diese Angaben zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfah-
    rens nicht erforderlich sind.

    Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder
    in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben),
    gilt derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner, der darin mit seinem
    Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von
    ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein.
    Gleichförmige Eingaben, die die vorgenannten Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit
    einer Unterschrift versehenen Seite enthalten oder deren Vertreter nicht eine natürliche Per-
    son ist, können unberücksichtigt bleiben.

    Nach Ablauf der angegebenen Frist eingehende Einwendungen werden nicht mehr berück-
    sichtigt, es sei denn, die vorgebrachten Belange sind für die Rechtmäßigkeit der Bundes-
    fachplanung von Bedeutung. Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden geson-
    dert über den stattfindenden Erörterungstermin benachrichtigt. Sind mehr als 50 Einwender
    zu benachrichtigen, behält sich die Bundesnetzagentur vor, die Benachrichtigung durch eine
    amtliche Bekanntmachung zu ersetzen.
    Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet; die Ver-
    folgung von Rechten im nachfolgenden Zulassungsverfahren bleibt unberührt.

    Weitere Informationen zum Ausbauvorhaben 14 BBPlG finden Sie unter
    www.netzausbau.de/vorhaben14.


    Der Präsident




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Mitteilung Nr. 96/2018                                                Die zwischen der Antragstellerin und der Beteiligten am 21.12.2012
                                                                      getroffene Vereinbarung eines individuellen Netzentgeltes für die
§ 23 ARegV Investitionsmaßnahmen nach § 23 ARegV –                    Abnahmestelle Am Strand, 26434 Wangerland wird für den Zeit-
Strombereich;                                                         raum vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2014 genehmigt.

hier: Veröffentlichung eines Antrages der Tennet TSO GmbH             Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
                                                                      desnetzagentur abgerufen werden.
Die Tennet TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth, hat
mit Schreiben vom 30.03.2012 die Genehmigung einer Investiti-
onsmaßnahme nach § 23 ARegV beantragt. Das Verfahren wird
unter dem Aktenzeichen BK4-12-803 bearbeitet. Der ursprünglich        BK4-12/3956
mitumfasste Neubau eines Umspannwerks im Raum Mecklar ist
auf Antrag der Tennet TSO GmbH vom 30.10.2017 nicht weiter
Bestandteil des ursprünglichen Verfahrens und wird in einem sepa-
raten Verfahren bearbeitet.

Das betreffende Verfahren wird bei der Beschlusskammer 4 unter        Mitteilung Nr. 99/2018
dem Geschäftszeichen BK4-12-4351 geführt.
                                                                      StromNEV § 19 Abs. 2 Satz 1; Antrag auf Genehmigung indivi-
                                                                      dueller Netzentgelte, hier BK4-12/3957

BK4-12-4351                                                           In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der Wanger-
                                                                      land Touristik GmbH, Zum Hafen 3 in 26434 Wangerland wegen
                                                                      der Genehmigung der Vereinbarung eines individuellen Netzent-
                                                                      gelts nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV und der Verfahrensbetei-
                                                                      ligten EWE Netz GmbH hat die Beschlusskammer 4 der Bundes-
                                                                      netzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und
Mitteilung Nr. 97/2018                                                Eisenbahnen am 18.11.2013 folgende Entscheidung getroffen:

StromNEV § 19 Abs. 2 Satz 1; Antrag auf Genehmigung indivi-           Die zwischen der Antragstellerin und der Beteiligten am 21.12.2012
dueller Netzentgelte, hier BK4-12/076                                 getroffene Vereinbarung eines individuellen Netzentgeltes für die
                                                                      Abnahmestelle Am Strand 1, 26434 Wangerland wird für den Zeit-
In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der SWE             raum vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2014 genehmigt.
Netz GmbH wegen der Genehmigung der Vereinbarung eines indi-
viduellen Netzentgelts nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV und der       Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
Verfahrensbeteiligten Passat Schulungs- und Vermarktungs GmbH,        desnetzagentur abgerufen werden.
Zum Hospitalgraben 6 in 99425 Weimar hat die Beschlusskammer
4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation,
Post und Eisenbahnen am 18.06.2013 folgende Entscheidung ge-
troffen:                                                              BK4-12/3957

Die zwischen der Antragstellerin und der Beteiligten am 08.05.2013
getroffene Vereinbarung eines individuellen Netzentgeltes für die
Abnahmestelle Greifswalder Straße 23, 99085 Erfurt wird für den
Zeitraum vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2014 genehmigt.
                                                                      Mitteilung Nr. 100/2018
Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
desnetzagentur abgerufen werden.                                      StromNEV § 19 Abs. 2 Satz 1; Antrag auf Genehmigung indivi-
                                                                      dueller Netzentgelte, hier BK4-12/4279

                                                                      In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der LPKF
BK4-12/076                                                            Laser & Electronics AG, Osteriede 7 in 30827 Garbsen wegen der
                                                                      Genehmigung der Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts
                                                                      nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV und der Verfahrensbeteiligten
                                                                      Stromversorgung Stadtwerke Garbsen GmbH & Co hat die Be-
                                                                      schlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Te-
                                                                      lekommunikation, Post und Eisenbahnen am 29.10.2013 folgende
Mitteilung Nr. 98/2018                                                Entscheidung getroffen:

StromNEV § 19 Abs. 2 Satz 1; Antrag auf Genehmigung indivi-           Die zwischen der Antragstellerin und der Beteiligten am 21.12.2012
dueller Netzentgelte, hier BK4-12/3956                                getroffene Vereinbarung eines individuellen Netzentgeltes für die
                                                                      Abnahmestelle Osteriede 7, 30827 Garbsen wird für den Zeitraum
In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der Wanger-         vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2014 genehmigt.
land Touristik GmbH, Zum Hafen 3 in 26434 Wangerland wegen
der Genehmigung der Vereinbarung eines individuellen Netzent-         Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
gelts nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV und der Verfahrensbetei-       desnetzagentur abgerufen werden.
ligten EWE Netz GmbH hat die Beschlusskammer 4 der Bundes-
netzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und
Eisenbahnen am 18.11.2013 folgende Entscheidung getroffen:
                                                                      BK4-12/4279




                                                                                                                      Bonn, 2. Mai 2018
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                       für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
  8 2018                               – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –                   693


Mitteilung Nr. 101/2018                                               Das Verfahren wird eingestellt.

Einstellung eines Verfahrens BK4-12/028 - Genehmigung der             Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts nach § 19 Abs.          desnetzagentur abgerufen werden.
2 Satz 1 StromNEV

In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der ENO-
PLAN Ingenieurgesellschaft für Energiedienstleistungen mbH für        BK4-12/147
Schotterwerk Johannes Mayer Betriebsgesellschaft mbH wegen
der Genehmigung der Vereinbarung eines individuellen Netzent-
gelts nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV mit der EnBW Regional
AG, Schelmenwasenstr. 15 in 70567 Stuttgart hat die Beschluss-
kammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekom-
munikation, Post und Eisenbahnen am 05.04.2012 folgende Ent-          Mitteilung Nr. 104/2018
scheidung getroffen:
                                                                      Einstellung eines Verfahrens BK4-11/607 - Genehmigung der
Das Verfahren wird eingestellt.                                       Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts nach § 19 Abs.
                                                                      2 Satz 1 StromNEV
Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
desnetzagentur abgerufen werden.                                      In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der Liapor
                                                                      GmbH & Co. KG wegen der Genehmigung der Vereinbarung eines
                                                                      individuellen Netzentgelts nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV mit
                                                                      der Bayernwerk AG, Lilienthalstr. 7 in 93049 Regensburg hat die
BK4-12/028                                                            Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
                                                                      Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 24.05.2013 folgen-
                                                                      de Entscheidung getroffen:

                                                                      Das Verfahren wird eingestellt.

Mitteilung Nr. 102/2018                                               Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
                                                                      desnetzagentur abgerufen werden.
Einstellung eines Verfahrens BK4-12/146 - Genehmigung der
Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts nach § 19 Abs.
2 Satz 1 StromNEV
                                                                      BK4-11/607
In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der ENO-
PLAN GmbH für Aldi GmbH & Co. KG wegen der Genehmigung
der Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts nach § 19 Abs.
2 Satz 1 StromNEV mit der EnBW Regional AG, Schelmenwasen-
str. 15 in 70567 Stuttgart hat die Beschlusskammer 4 der Bundes-
netzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Ei-    Mitteilung Nr. 105/2018
senbahnen am 05.04.2012 folgende Entscheidung getroffen:
                                                                      Einstellung eines Verfahrens BK4-11/617 - Genehmigung der
Das Verfahren wird eingestellt.                                       Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts nach § 19 Abs.
                                                                      2 Satz 1 StromNEV
Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
desnetzagentur abgerufen werden.                                      In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der KKT
                                                                      Pressig Kautschuk-Kunststoff-Technik GmbH wegen der Genehmi-
                                                                      gung der Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts nach § 19
                                                                      Abs. 2 Satz 1 StromNEV mit der E.ON Bayern AG, Lilienthalstr. 7
BK4-12/146                                                            in 93049 Regensburg hat die Beschlusskammer 4 der Bundes-
                                                                      netzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Ei-
                                                                      senbahnen am 24.05.2013 folgende Entscheidung getroffen:

                                                                      Das Verfahren wird eingestellt.

Mitteilung Nr. 103/2018                                               Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
                                                                      desnetzagentur abgerufen werden.
Einstellung eines Verfahrens BK4-12/147 - Genehmigung der
Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts nach § 19 Abs.
2 Satz 1 StromNEV
                                                                      BK4-11/617
In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der ENO-
PLAN Ingenieurgesellschaft für Energiedienstleistungen mbH für
ROB ELECTRONIC GmbH wegen der Genehmigung der Verein-
barung eines individuellen Netzentgelts nach § 19 Abs. 2 Satz 1
StromNEV mit der EnBW Regional AG, Schelmenwasenstr. 15 in
70567 Stuttgart hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagen-
tur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
am 04.04.2012 folgende Entscheidung getroffen:




Bonn, 2. Mai 2018
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Amtsblatt der Bundesnetzagentur
                                      für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
694                                   – Mitteilungen, Energie, Teil A, Mitteilungen der Bundesnetzagentur –         8 2018


Mitteilung Nr. 106/2018                                              Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
                                                                     desnetzagentur abgerufen werden.
Einstellung eines Verfahrens BK4-11/663 - Genehmigung der
Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts nach § 19 Abs.
2 Satz 1 StromNEV
                                                                     BK4-11/729
In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der BFE Ins-
titut für Energie und Umwelt GmbH für Schalker Eisenhütte Ma-
schinenfabrik GmbH wegen der Genehmigung der Vereinbarung
eines individuellen Netzentgelts nach § 19 Abs. 2 Satz 1 Strom-
NEV mit der ELE Verteilnetz GmbH, Ebertstr. 30 in 45879 Gelsen-
kirchen hat die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für          Mitteilung Nr. 109/2018
Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am
18.06.2013 folgende Entscheidung getroffen:                          Einstellung eines Verfahrens BK4-11/875 - Genehmigung der
                                                                     Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts nach § 19 Abs.
Das Verfahren wird eingestellt.                                      2 Satz 1 StromNEV

Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-      In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der BFE Ins-
desnetzagentur abgerufen werden.                                     titut für Energie und Umwelt GmbH für Caritas-Altenheim-Gesell-
                                                                     schaft im Kreisdekanat Neuss gGmbH wegen der Genehmigung
                                                                     der Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts nach § 19 Abs.
                                                                     2 Satz 1 StromNEV mit der Rhein-Ruhr-Verteilnetz GmbH, Reeser
BK4-11/663                                                           Landstr. 41, 46483 Wesel hat die Beschlusskammer 4 der Bun-
                                                                     desnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und
                                                                     Eisenbahnen am 15.10.2012 folgende Entscheidung getroffen:

                                                                     Das Verfahren wird eingestellt.

Mitteilung Nr. 107/2018                                              Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
                                                                     desnetzagentur abgerufen werden.
Einstellung eines Verfahrens BK4-11/698 - Genehmigung der
Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts nach § 19 Abs.
2 Satz 1 StromNEV
                                                                     BK4-11/875
In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der EDEKA
Handelsgesellschaft Rhein-Ruhr mbH wegen der Genehmigung
der Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts nach § 19 Abs.
2 Satz 1 StromNEV mit der Rhein-Ruhr-Verteilnetz GmbH, Reeser
Landstr. 41, 464836 Wesel hat die Beschlusskammer 4 der Bun-
desnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und    Mitteilung Nr. 110/2018
Eisenbahnen am 25.10.2012 folgende Entscheidung getroffen:
                                                                     Einstellung eines Verfahrens BK4-11/912 - Genehmigung der
Das Verfahren wird eingestellt.                                      Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts nach § 19 Abs.
                                                                     2 Satz 1 StromNEV
Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
desnetzagentur abgerufen werden.                                     In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der BFE Ins-
                                                                     titut für Energie und Umwelt GmbH für Daberkofer Landhof AG
                                                                     wegen der Genehmigung der Vereinbarung eines individuellen
                                                                     Netzentgelts nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV mit der E.ON edis
BK4-11/698                                                           AG, Langewahler Str. 60 in 15517 Fürstenwalde/Spree hat die
                                                                     Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
                                                                     Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 24.08.2012 folgen-
                                                                     de Entscheidung getroffen:

                                                                     Das Verfahren wird eingestellt.
Mitteilung Nr. 108/2018
                                                                     Der vollständige Beschluss kann auf der Internet-Seite der Bun-
Einstellung eines Verfahrens BK4-11/729 - Genehmigung der            desnetzagentur abgerufen werden.
Vereinbarung eines individuellen Netzentgelts nach § 19 Abs.
2 Satz 1 StromNEV

In dem Verwaltungsverfahren auf Grund des Antrags der KSB Ak-        BK4-11/912
tiengesellschaft wegen der Genehmigung der Vereinbarung eines
individuellen Netzentgelts nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV mit
der E.ON Bayern AG, Lilienthalstr. 7 in 93049 Regensburg hat die
Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas,
Telekommunikation, Post und Eisenbahnen am 24.05.2013 folgen-
de Entscheidung getroffen:

Das Verfahren wird eingestellt.




                                                                                                                    Bonn, 2. Mai 2018
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Herausgeber         Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Redaktion           Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
                    Referat Z 15 · Postfach 80 01 · 53105 Bonn; Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
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                     Halbjahresabonnement Inland                 26 €           26 €                 47 €
                     Jahresabonnement Inland                     48 €           48 €                 86 €
                     Halbjahresabonnement Ausland                52 €           52 €                 94 €
                     Jahresabonnement Ausland                    96 €           96 €             173 €
                     Einzelexemplar                              6,50 €        6,50 €                12 €
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für Elektrizität, Gas,                                                                  nur Papier               nur         Papier und
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Telekommunikation, Post                                                                                        Version         Version
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                                                Einzelexemplar                              6,50 €              6,50 €            12 €


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                                              Anzahl der Exemplare________ Nummer bei Einzelexemplaren ______________
                                              _________________________
                                              Name/Firma _______________________________________________________
                                              Anschrift   _________________________________________________________
                                                          _________________________________________________________
                                                          _________________________________________________________
gc-media                                      Mit der Weiterleitung einer neuen Anschrift durch die gc-media an den Verleger bin ich
Herr Fischer                                  einverstanden
Michaelsbergstr. 18
53757 Sankt Augustin                          Datum/Unterschrift __________________________________________________
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