amtsblatt-01
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Amtsblätter bis 2018“
B.2. Prozess „Lieferende“
01 2017
Bonn, 11.Januar 2017
Darstellung anhand einiger möglicher Szenarien (nicht abschließend):
Szenario 1:
NB: Bestätigung Anmeldung LF3 zum 18.10.2012
NB: Bestätigung LF 2 zum 15.09.2012
02.05.2012 12.06.2012
L1 L2 L3
14.05.2012 22.06.2012 15.09.2012 18.10.2012
Anmeldung L2 zum 15.09.2012 Anmeldung L3 zum 18.10.2012
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B.2. Prozess „Lieferende“
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Erläuterung:
Ursprünglich ist Lieferant L1LF1 der EntnahmestelleMarktlokation zugeordnet. Am 02.05.2012 geht beim NB eine Anmeldung des L2LF2 für den Lieferbe-
ginntermin 15.09.2012 ein. Der NB prüft, ob am 15.09.2012 noch eine aktive Zuordnung eines anderen Lieferanten vorliegt. Da dies vorliegend der Fall ist
(hier wird unterstellt, dass L1LF1 noch kein Lieferende gemeldet hat), übermittelt NB an L1LF1 eine Abmeldungsanfrage, auf die L1LF1 mit einer Abmel-
dung zum 14.09.2012 reagiert. Damit liegen die Voraussetzungen zur Belieferung durch L2LF2 zum 15.09.2012 vor.
Am 12.06.2012 geht beim NB die Anmeldung des L3LF3 für den Lieferbeginntermin 18.10.2012 ein. Der NB prüft wiederum, ob nach aktueller Datenlage
zu dem vom L3LF3 gewünschten Lieferbeginntermin ein anderer Lieferant zugeordnet ist bzw. sein wird. Dies ist L2LF2. Der NB übermittelt an L2LF2 da-
raufhin eine Abmeldungsanfrage. Hier wird unterstellt, dass L2LF2 auf die Anfrage nicht reagiert. Es erfolgt daher die ZwangsabmeldungMitteilung über die
Beendigung der Zuordnung des L2LF2 zum 17.10.2012, L3LF3 wird ab 18.10.2012 zur Belieferung zugeordnet.
Szenario 2:
NB: Bestätigung Anmeldung LF2 zum 15.09.2012 NB: Bestätigung Anmeldung LF3 zum 03.08.2012
LF1 02.05.2012 12.06.2012 LF3 LF2
14.05.2012 22.06.2012 03.08.2012 15.09.2012
Anmeldung LF2 zum 15.09.2012 Anmeldung LF3 zum 03.08.2012
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B.2. Prozess „Lieferende“
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2.5. Bildliche Darstellung des Prozesses „Lieferende“
Altlieferant Netzbetreiber
1. Lieferabmeldung
2. Prüfung
3a. Ablehnung
3b. Bestätigung
4. Beendigung Zuordnung
5. ggf. Zuordnung der Marktlokation zum
Ersatz-/ Grundversorger (Prozess „Beginn der
6. Übermittlung Bestandsliste Ersatz-/Grundversorgung“, C.1.)
7. Ermittlung / Aufbereitung / Übermittlung
Messwerte
(gemäß Prozess
„Aufbereitung Übermittlung von Messwerten“,
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D.1.)
8. Endabrechnung Netzzugang
(gemäß Prozess „Netznutzungs-
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abrechnung“, D.4.)
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2.6. Detaillierte Beschreibung
Nr. Sen- Emp- Beschreibung des Prozessschrittes Frist Nachrich- Anmerkungen Gelöschte Zellen
der fänger tentyp
1 ALFA NB Übermittlung Abmeldung Unverzüglich nach UTILMD Der Altlieferant meldet beim Netzbetreiber die Zuord-
Vorliegen des Ab- nung der EntnahmestelleMarktlokation zum Abmeldeda-
meldegrundes. tum ab.
Im Fall des Lieferan- Der Altlieferant teilt mit, ob die Abmeldung anlässlich
tenwechsels mindes- eines Lieferantenwechsels oder anlässlich einer sonsti-
tens 7 WT vor dem gen Beendigung der Belieferung der Entnahmestelle-
Abmeldedatum. Marktlokation erfolgt.
2 NB Prüfung der Abmeldung Unverzüglich nach - Der Netzbetreiber prüft die eingegangene Abmeldung.
Eingang der Abmel-
dung
Im Fall des Lieferantenwechsels prüft er insbesondere
die Einhaltung der Vorlauffrist bis zum Abmeldedatum.
3a NB ALFA Ablehnung der Abmeldung Unverzüglich, jedoch UTILMD Ablehnung der Abmeldung aufgrund der vorangegange-
spätestens bis zum nen Prüfung.
Ablauf des 3. WT
nach Eingang der
Abmeldung Der Grund der Ablehnung ist anzugeben.
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Als Grund bei Lieferantenwechselvorgängen kommt
insbesondere in Betracht: Weniger als 7 WT zwischen
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Eingang der Abmeldung und Abmeldedatum.
3b NB ALFA Bestätigung der Abmeldung Unverzüglich, jedoch UTILMD Der Netzbetreiber bestätigt die Abmeldung zum Abmel-
spätestens bis zum dedatum.
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Nr. Sen- Emp- Beschreibung des Prozessschrittes Frist Nachrich- Anmerkungen Gelöschte Zellen
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der fänger tentyp
Ablauf des 3. WT
nach Eingang der
Abmeldung
4 NB Beendigung Zuordnung wie Prozessschritt 3b - Der Netzbetreiber beendet die Zuordnung des Altliefe-
ranten zur EntnahmestelleMarktlokation zum Abmeldeda-
tum.
Ist eine EntnahmestelleMarktlokation infolge der Abmel-
dung künftig
weder dem Ersatz-/Grundversorger noch einem sonsti-
gen Lieferanten zugeordnet, kann eine Unterbrechung
des Netzanschlusses nach Maßgabe der allgemeinen
Vorschriften in Betracht kommen.
5 ggf. Zuordnung zum Ersatz- / Grundversor- Unverzüglich Liegt beim Netzbetreiber keine Information über die
ger Zuordnung der EntnahmestelleMarktlokation zu einem
Nachfolgelieferanten für den Zeitraum nach dem Ab-
meldedatum vor, so ordnet der Netzbetreiber die Ent-
nahmestelleMarktlokation ab diesem Zeitpunkt dem Er-
satz-/Grundversorger zu. Dies gilt nicht, soweit der Er-
satzversorger selbst das Lieferende der Ersatzversor-
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gung gemeldet hat.
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(siehe Prozess „Beginn der Ersatz-/Grundversorgung“,
C.1.)
(siehe Prozess „Beginn der Ersatz-/Grundversorgung“,
C.1.)
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Nr. Sen- Emp- Beschreibung des Prozessschrittes Frist Nachrich- Anmerkungen Gelöschte Zellen
der fänger tentyp
6 NB Übermittlung der Bestandsliste durch Netz- Am 16. Werktag des Monats UTILMD Gelöschte Zellen
A
betreiber.
LFA
7 Ermittlung / Aufbereitung / Übermittlung der (siehe Prozess „MesswertübermittlungAufbereitung und Gelöschte Zellen
Messwerte oder anderer abrechnungs- oder Weiterleitung von Messwerten“, D.1.)
bilanzierungsrelevanter Daten an Altlieferan-
Hierzu erfolgt eine Bestellung der Messwerte gemäß
ten
dem Prozess „Aufbereitung und Weiterleitung von
Messwerten“ in D.1, sofern die Messwerte nicht bereits
zu diesem Termin bestellt wurden.
8 Endabrechnung des Netzzugangs zu der (siehe Prozess „Netznutzungsabrechnung“, D.4.)
betroffenen Entnahmestelle zwischen Altlie-
ferant und Netzbetreiber.
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B.3. Prozess „Lieferbeginn“
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3. Prozess „Lieferbeginn“
3.1. Kurzbeschreibung
Kurzbeschreibung Ein Lieferant meldet beim Netzbetreiber aufgrund eines mit dem Letztverbraucher zustande gekommenen Energielieferver-
„Lieferbeginn“ trages die EntnahmestelleMarktlokation des Letztverbrauchers zur Belieferung an. Typische Anlässe sind Lieferantenwechsel,
Einzug, Inbetriebnahme einer neuen Entnahmestelle. Marktlokation.
Lieferbeginn liegt auch vor, wenn der Letztverbraucher unmittelbar vor der Neubelieferung durch den Ersatzversorger ver-
sorgt wurde. Zum Prozess Lieferbeginn gehört ferner auch die Wiederaufnahme der Belieferung an einer Entnahmestelle-
Marktlokation, bei der zuvor der Netzbetreiber den Netzanschluss oder die Anschlussnutzung unterbrochen hatte.
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B.3. Prozess „Lieferbeginn“
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3.2. Bildliche Darstellung
Neulieferant Netzbetreiber Altlieferant
1. Lieferanmeldung
2. Prüfung
3a. Information existierende Zuord-
nung
Lieferanmeldung 3b. Abmeldungsanfrage
3c. Prüfung
3d. Beantwortung Abmeldungsanfrage
3e. Prüfung Antwort
3f. Beendigung Zuordnung
Altlieferant
4a. Ablehnung Anmeldung 3g. Mitteilung über Beendigung Zuord-
nung
4b. Bestätigung Anmeldung
5. Zuordnung des
Neulieferanten
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6. Übermittlung Bestandsliste
7. Ermittlung / Aufbereitung / Über-
mittlung Messwerte
(gemäß Prozess
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Messwerten“, D.1.)
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3.3. Detaillierte Beschreibung
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Nr. Sen- Emp- Beschreibung des Prozessschrittes Frist Nachrich- Anmerkungen Gelöschte Zellen
der fänger tentyp
1 NLFN NB Anmeldung Unverzüglich nach UTILMD Der Neulieferant meldet beim Netzbetreiber die Beliefe-
Vorliegen des rung der EntnahmestelleMarktlokation zum Anmeldeda-
Anmeldegrundes, tum an.
bei Anmeldungen
anlässlich eines Der Neulieferant teilt in der Anmeldung u.a. mit, ob der
Lieferantenwech- Letztverbraucher ein „Haushaltskunde“ ist und welchem
sels jedoch min- Marktgebiet die EntnahmestelleMarktlokation künftig
destens 10 WT zugeordnet werden soll.
vor Aufnahme der
Belieferung
Der Neulieferant teilt des Weiteren mit, ob die Anmel-
dung anlässlich eines Lieferantenwechsels oder anläss-
lich einer sonstigen Aufnahme der Belieferung der Ent-
nahmestelleMarktlokation erfolgt.
Im Rahmen der Anmeldung ist die Zuordnung der Ent-
nahmestelleMarktlokation zu einem Bilanzkreis erforder-
lich.
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Möchte der Neulieferant für die turnusmäßige Ablesung
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der EntnahmestelleMarktlokation einen Ableseturnus
vorgeben, der von „jährlich“ abweicht, so teilt er diesen
mit. Der Ableseturnus gibt den Ablesezyklus (halbjähr-
lich, vierteljährlich, monatlich) vor, nicht aber den jewei-
ligen Ablesezeitpunkt.
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Nr. Sen- Emp- Beschreibung des Prozessschrittes Frist Nachrich- Anmerkungen Gelöschte Zellen
der fänger tentyp
2 NB Prüfung der Anmeldung Unverzüglich, - Der Netzbetreiber prüft die Anmeldung in vier Schritten:
jedoch spätestens
bis zum Ablauf
des 4. WT nach 1. Prüfung, ob im Fall des Lieferantenwechsels die Vor-
Eingang der An- lauffrist von 10 WT bis zum Anmeldedatum eingehalten
meldung ist.
2. Prüfung der Kapazitäten bei Marktgebietswechsel
und ggf. bei Neuanschluss oder Leistungserhöhung.
Die ggf. erforderliche Kapazitätsprüfung hat nach ge-
eigneten Branchenstandards zu erfolgen.
3. Prüfung aller sonstigen Voraussetzungen.
Liegt eine der in den vorgenannten Schritten zu prüfen-
den Voraussetzungen nicht vor, so verfährt der Netzbe-
treiber unverzüglich weiter nach Prozessschritt 4a.
4. Prüfung auf Zwangsabmeldung., ob Versendung einer
Abmeldungsanfrage erforderlich ist..
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• Ist die EntnahmestelleMarktlokation zum Anmel-
dedatum keinem anderen Lieferanten zugeord-
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net oder liegt eine korrespondierende Abmel-
dung vor, so fährt der Netzbetreiber mit Pro-
zessschritt 4b fort.
• Ist die EntnahmestelleMarktlokation zum Anmel-
dedatum noch einem anderen Lieferant (Altlie-
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